Informationen für Betriebsräte Was haben Betriebsräte mit Ressourceneffizienz zu tun? Referentin Isabel Eder, Abteilung Betriebsverfassung 2013 IG BCE 24. September 2013
Analyse der Ausgangssituation Welche Bestrebungen gibt es im Betrieb bereits, an die man andocken könnte? - Nachhaltigkeitsdebatte: z.b. Corporate Social Responsibility (CSR)? - ISO-Zertifizierung (z.b. 14001, 14040, 14044) besteht oder angestrebt? - Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) besteht oder angestrebt? - Betriebliches Vorschlagswesen vereinbart? - Werden Schulungen und wenn ja welche angeboten? - Grob: Welche Kosten werden für Ressourcen, welche für Personal ausgegeben? 2
Informationsrechte, Arbeitsweise finden - allgemeinen Unterrichtungsanspruch ( 80 Abs. 2 BetrVG) - Sachverstand aus der Belegschaft: sachkundige Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu Hilfe nehmen ( 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG) - Externe Sachverständige: nach Vereinbarung mit dem AG ( 80 Abs. 3 BetrVG) - Umweltausschuss bilden ab 101 Beschäftigten ( 28 BetrVG) und ihm bestimmte Aufgaben, ggf. auch zur selbständigen Erledigung übertragen - Umweltarbeitsgruppen bilden ( 28a BetrVG): ab 101 Beschäftigten nach Vereinbarung mit dem AG 4
Mit dem Wirtschaftsausschuss muss der Unternehmer wirtschaftliche Angelegenheiten und Auswirkung auf Personalplanung beraten! z.b. - das Produktions- und Investitionsprogramm ( 106 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG) - die Fabrikations- und Arbeitsmethoden ( 106 Abs. 3 Nr. 5) - den betrieblichen Umweltschutz ( 106 Abs. 3 Nr. 5a BetrVG) 5
Allgemeine Ansatzpunkte: Betrieblicher Umweltschutz Betrieblicher Umweltschutz (Aufgabe des Betriebsrats): - BR setzt sich dafür ein, dass die Vorschriften über den betrieblichen Umweltschutz gefördert ( 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG) werden und durchgeführt werden ( 89 Abs. 1 BetrVG) - BR muss bei Fragen vom AG hinzugezogen werden ( 89 Abs. 2 BetrVG) -Was ist betrieblicher Umweltschutz?. alle personellen und organisatorischen Maßnahmen sowie alle die betrieblichen Bauten, Räume, technische Anlagen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitsplätze betreffenden Maßnahmen, die dem Umweltschutz dienen ( 89 Abs. 3 BetrVG). 6
Personelle Angelegenheiten - Planung von Räumen, technischen Anlagen, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen, der Arbeitsplätze ( 90 BetrVG): Auswirkungen auf Beschäftigte, Anforderungen? Beratungs- und Vorschlagsrecht nutzen z.b. technische Anlage wählen, die weniger Abfall/Verschnitt produziert - Personalplanung ( 92 BetrVG): Zur Einführung und Durchführung Vorschlagsrecht nutzen: z.b. Vorschläge zu Personalbedarf/Personalentwicklung machen - Beschäftigungssicherung ( 92a BetrVG): Vorschlagsrecht z.b. bzgl. Änderungen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe, Produktions- und Investitionsprogramm und Qualifizierung im Rahmen der Möglichkeiten nutzen; Begründungspflicht des AG, ggf. Schriftlich; Arbeitsagentur hinzuziehen? 7
Berufsbildung: 96-98 BetrVG - Förderungspflicht; AG muss (auf Verlangen) Berufsbildungsbedarf ermitteln; Beratungspflicht und Vorschlagsrecht ( 96 BetrVG) - Beratungspflicht des AG ( 97 BetrVG): - Errichtung und Ausstattung betrieblicher Einrichtungen - Einführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen - Teilnahme an außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen - Tätigkeitsänderung und Kenntnisse und Fähigkeiten reichen nicht aus: Initiativrecht; bei Planung / Durchführung erzwingbare Mitbestimmung ( 97 Abs. 2 BetrVG)! - Durchführung betrieblicher Berufsbildung: erzwingbare Mitbestimmung ( 98 BetrVG) - Referenten: Widerspruchs- bzw. Abberufungsrecht (Eignung) - Teilnehmer: Vorschlagsrecht (ggf. Einigungsstelle) 8
Zwingende Mitbestimmung für das Thema nutzen, Ansatzpunkte finden - Wenn noch kein Interesse an Ressourceneffizienz = betriebliches Vorschlagswesen als Vehikel ( 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG); auch kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) genannt - Einführung oder Anwendung technischer Einrichtungen: z.b. SAP Environmental Compliance (=Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften), SAP Environment, Health and Safety (=Umwelt, Gesundheit, Sicherheit) ( 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) - Möglichkeit der Verbindung mit Anlagen- und Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz ( 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) 9
Regelung: Betriebliches Vorschlagswesen - Geltungsbereich: räumlich, personell - Definition eines Vorschlags - Ressourceneffizienz als eines von mehreren Themen präsentieren: mit Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit, Qualifizierung, Reduzierung des Einsatz von Fremdfirmenbeschäftigung - Verfahren festlegen: Einreichen, Bearbeiten, Begutachtung, Bewertung - Zuständigkeiten regeln: Verbindlichkeit herstellen, Kontakte vorsehen - Aufbewahrung, Zugriffsberechtigung, Vertraulichkeit - Kriterien zur Bewertung und Prämierung aufstellen 10
Regelung: Betriebliches Vorschlagswesen - Ziele vereinbaren: z.b. Ideen aus allen Bereichen müssen gleichmäßig umgesetzt werden müssen - Bewältigung von Konflikten, Schlichtung regeln - Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen (Inhalt, Coach, Teilnehmer, Dauer) - Festlegung der ggf. jährlichen Werksziele formulieren: eine Idee je nach Beschäftigtenzahl im Jahr umsetzen - Alle Ergänzungen der bestehenden Regelungen mitbestimmungspflichtig - Möglich auch Einbettung in Corporate Social Responsibility 11
Andere mögliche Vereinbarungen - Im Rahmen einer freiwilligen Betriebsvereinbarung 88 BetrVG - Festlegung von Arbeitsgruppen ( 28a BetrVG): Zusammensetzung, Gruppenstärke, Unterstützung, Ausstattung - Erweiterung der Mitbestimmungsrechte - Einhaltung von Vorschriften zu Umweltschutz, Nachhaltigkeit in Unternehmensrichtlinien / Ethikkodex einfordern ( Compliance )
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