Deutsch, Deutsch/Kommunikation

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Transkript:

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Unterrichtsvorgaben Deutsch, Deutsch/Kommunikation Sekundarstufe II Berufsschule und Berufsfachschule 501001.14

Unterrichtsvorgaben Deutsch, Deutsch/Kommunikation Sekundarstufe II Berufsschule und Berufsfachschule

Gültigkeit der Unterrichtsvorgaben Deutsch, Deutsch/Kommunikation, Sekundarstufe II, Berufsschule und Berufsfachschule: Gültig ab 01. August 2014 Wir bedanken uns bei dem Niedersächsischen Kultusministerium für die Genehmigung, die Niedersächsischen Rahmenrichtlinien für das Unterrichtsfach Deutsch/Kommunikation in der Berufsschule und Berufsfachschule (in Kraft seit August 2008) in adaptierter Form für das Land Brandenburg als Unterrichtsvorgaben für das Fach Deutsch, Deutsch/Kommunikation für die Berufsschule und Berufsfachschule zu übernehmen. Adaptiert und koordiniert durch das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Verantwortlich für die Koordinierung: Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg 14974 Ludwigsfelde-Struveshof Sek II/Berufliche Bildung Herausgeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee107, 14473 Potsdam Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten

Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze 7 1.1 Aufgaben und Ziele der Berufsschule und Berufsfachschule 7 1.2 Didaktische Grundsätze der Berufsschule und Berufsfachschule 8 1.3 Ziele für das Fach Deutsch, Deutsch/Kommunikation 9 2 Kompetenzbereiche 11 2.1 Struktur 11 2.2 Übersicht 11 2.3 Inhalte und Hinweise zum Unterricht 12 5

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1 Grundsätze Die Unterrichtsvorgaben gelten für alle Bildungsgänge der Berufsschule und Berufsfachschule. Sie orientieren sich am Bildungsauftrag der Schule, der im Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg festgelegt ist. Rechtliche Grundlagen sind gleichfalls die entsprechenden Verordnungen über die Bildungsgänge der Berufsschule und der Berufsfachschule. Unterrichtsvorgaben weisen Mindestanforderungen aus und schreiben die Ziele, Inhalte und didaktischen Grundsätze für den Unterricht verbindlich vor. Sie sind so gestaltet, dass die Schulen ihr eigenes pädagogisches Konzept sowie die besonderen Ziele und Schwerpunkte ihrer Arbeit weiterentwickeln können. 1.1 Aufgaben und Ziele der Berufsschule und Berufsfachschule Der Unterricht soll für alle Lernenden als Grundlage dienen, den individuellen Bildungsweg in berufs- und studienqualifizierenden Bildungsgängen fortsetzen zu können. Allgemein setzt der Unterricht auf systematisches und vernetztes Lernen und folgt somit dem Prinzip des kumulativen Kompetenzerwerbs. Dazu trifft die Unterrichtsvorgabe Aussagen zu den Kompetenzen und den Lerninhalten. Darin sind Anregungen für das methodisch-didaktische Vorgehen enthalten. Für den schulinternen Rahmenlehrplan ist die Zusammenarbeit der Lehrer in der Fachkonferenz und weiteren Teams Voraussetzung. Ihre Aufgabe besteht darin, fachliche Zuordnungen, didaktische Konkretisierungen, Verbindungen mit unterschiedlichen Themen- und Lernbereichen vorzunehmen. Berufsschule: Die Lernenden an Berufsschulen erwerben eine berufliche Grund- und Fachausbildung und erweitern die erworbene allgemeine Bildung innerhalb des dualen Systems in Kooperation mit den betrieblichen Einrichtungen. Die Berufsschule hat zum Ziel eine berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln, die die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet. Sie soll zur beruflichen Flexibilität befähigen, um die sich wandelnden Anforderungen in der Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu bewältigen. Neben der Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung soll auch die Fähigkeit und die Bereitschaft gefördert werden, bei der individuellen Lebensgestaltung im gesellschaftlichen Leben im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung mitzuwirken. Deshalb soll handlungsorientierter Unterricht, der unter Berücksichtigung der beruflichen Spezialisierung mit berufs- und berufsfeldübergreifenden Kompetenzen durchgeführt wird, Vorrang haben. Die Berufsschule ermöglicht dabei den Erwerb schulischer Abschlüsse. Berufsfachschule: Während der zweijährigen Ausbildung erwerben die Lernenden berufsbezogene und allgemeine Kenntnisse und Fertigkeiten zur Förderung der beruflichen Handlungskompetenz. Daraus ergibt sich für den Unterricht in den übergreifenden Fächern der Anspruch, neben dem Berufsbezug eine erweiterte Allgemeinbildung zu vermitteln. Das damit verbundene Ziel besteht darin, den Lernenden ihre berufliche und gesellschaftliche Selbstverwirklichung in sozialer und ökologischer Verantwortung zu ermöglichen. Der Einzelne soll befähigt werden, aktiv an der Gestaltung einer nachhaltigen Entwicklung mitzuwirken. Die Bereitschaft, Fähigkeiten zum lebenslangen Lernen zu entwickeln, soll gestärkt werden. 7

Der Berufsbezug erfolgt durch Umsetzung beruflicher Themen und Problemstellungen. Berufliche Inhalte in beruflichen Handlungssituationen mit Fachbezug sind in einem miteinander verwobenen Kontext zu erarbeiten. Berufliche Handlungskompetenz bildet sich auf der Grundlage erworbener Kompetenzen heraus. Fach-, Sozial- und Selbstkompetenz sind dabei wechselseitig zu vernetzen. Durch Methoden-, Lern- und kommunikative Kompetenz erfahren diese Dimensionen ihre spezifische Ausprägung und Akzentuierung. 1.2 Allgemeine didaktische Grundsätze der Berufsschule und Berufsfachschule Um ihren Bildungsauftrag zu erfüllen, muss die Berufsschule und Berufsfachschule ein differenziertes Bildungsangebot gewährleisten, das an den relevanten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Ergebnissen im Hinblick auf Kompetenzentwicklung und Kompetenzfeststellung ausgerichtet ist. Zentrales Ziel von Berufsschule und Berufsfachschule ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz wird verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. In der dualen Berufsausbildung erfüllen die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe einen gemeinsamen Bildungsauftrag in Form der Lernortkooperation. Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz: Fachkompetenz beschreibt die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen. Selbstkompetenz 1 ist die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte. Sozialkompetenz umfasst die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen und zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung, Toleranz, Respekt, Verständnis für Diversität und Solidarität. 1 Der Begriff Selbstkompetenz ersetzt den bisher verwendeten Begriff Humankompetenz. Er berücksichtigt stärker den spezifischen Bildungsauftrag der Berufsschule und greift die Systematisierung des DQR auf. 8

Als Querschnittskompetenz sind Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz immanenter Bestandteil von Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz: Methodenkompetenz bedeutet die Bereitschaft und Fähigkeit zu zielgerichtetem, planmäßigem Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben und Problemen (zum Beispiel bei der Planung der Arbeitsschritte). Kommunikative Kompetenz ist die Bereitschaft und Fähigkeit, kommunikative Situationen zu verstehen und zu gestalten. Hierzu gehört es, eigene Absichten und Bedürfnisse sowie die der Partner wahrzunehmen, zu verstehen und darzustellen. Lernkompetenz umfasst die Bereitschaft und Fähigkeit, Informationen über Sachverhalte und Zusammenhänge selbstständig und gemeinsam mit anderen zu verstehen, auszuwerten und in gedankliche Strukturen einzuordnen. Zur Lernkompetenz gehört insbesondere auch die Fähigkeit und Bereitschaft, im Beruf und über den Berufsbereich hinaus Lerntechniken und Lernstrategien zu entwickeln und diese für lebenslanges Lernen zu nutzen. 1.3 Ziele und didaktische Grundsätze für das Fach Deutsch, Deutsch/Kommunikation Das Fach Deutsch, Deutsch/Kommunikation ist ein eigenständiges Fach. Es hat die Aufgabe, Sprache in mündlicher und schriftlicher Form als Mittel der Darstellung und Verständigung sowie als Medium des Denkens und Handelns begreiflich zu machen. Der Deutschunterricht in der Berufsschule und den Berufsfachschulen erweitert und vertieft die sprachliche Bildung der Schülerinnen und Schüler. Zur erfolgreichen Teilnahme am gesellschaftlichen, besonders am beruflichen Leben, steht die Förderung sprachbasierter Haltungen wie Selbstreflexion, Aufgeschlossenheit, Verständnis und Verantwortungsbereitschaft im Zentrum. Damit schafft der Deutschunterricht wesentliche Voraussetzungen für das Erreichen übergreifender Bildungsziele und unterstützt den Lernerfolg in allen Fächern und Lernfeldern. Er fördert die Bereitschaft und Befähigung, kommunikative Situationen zu verstehen und zu gestalten. Hierzu gehört es, eigene Absichten und Bedürfnisse sowie die der Partner wahrzunehmen, zu verstehen und darzustellen. Außerdem trägt er dazu bei, die Bereitschaft und Befähigung auszubilden, Informationen über Sachverhalte und Zusammenhänge selbstständig und gemeinsam mit anderen zu verstehen, auszuwerten und in gedankliche Strukturen einzuordnen. Dazu gehört insbesondere auch die Fähigkeit und Bereitschaft, Lerntechniken und Lernstrategien zu entwickeln und diese für lebenslanges Lernen zu nutzen. Um einen qualitativ hohen Erfolg zu erzielen, ist eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den allgemeinbildenden Fächern und den berufsspezifischen Bereichen notwendig. Im Fach Deutsch, Deutsch/Kommunikation ist zu prüfen, welcher Beitrag für die sprachliche Bearbeitung berufsbezogener Lernfelder geleistet werden kann. Gleichzeitig müssen in den berufsbezogenen Lernfeldern und Fächern sprachliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere die Einhaltung der sprachlichen Normen. Um diese sprachliche Handlungsfähigkeit systematisch zu festigen und zu erweitern und um da- 9

durch u. a. den Erwerb eines höheren Schulabschlusses zu ermöglichen, werden die Kompetenzen des Faches in Anlehnung an die Bildungsstandards 2 nach folgenden drei Kompetenzbereichen strukturiert: Kommunikation aufnehmen, gestalten und reflektieren, Texte verstehen, bewerten und nutzen und Texte schreiben, gestalten und überarbeiten. Reflexion über Sprache und Sprachverwendung geschieht integrativ und im funktionalen Zusammenhang von Kommunikationssituation, sprachlicher Gestaltung und Wirkungsabsicht. In der Berufsschule und der Berufsfachschule sind unterschiedliche fachrichtungsbezogene und berufsspezifische Anforderungsprofile zu berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler bringen verschiedene Eingangs- und Lernvoraussetzungen mit. Aus diesem Grund sind die Lerninhalte dieser Unterrichtsvorgaben gestaltungsoffen konzipiert. Die unerlässliche Aufgabe der fachdidaktischen Teams ist es daher, Unterrichtseinheiten im Rahmen realitätsnaher Handlungssituationen zu entwickeln, mit dem Ziel die drei Kompetenzbereiche zu vernetzen, berufs- und fachrichtungsspezifische Aspekte zu integrieren und inhaltliche und zeitliche Schwerpunktsetzungen im Hinblick auf die jeweilige Abschlussqualifikation zu sichern. Arbeitsanweisungen und Aufgabenstellungen müssen sowohl unterschiedliche Aufgabenarten als auch die drei Anforderungsbereiche Reproduzieren, Anwenden, Reflektieren/Beurteilen angemessen berücksichtigen. Transparenz, Eindeutigkeit und Vergleichbarkeit werden durch Operatoren gewährleistet. Die Arbeitspläne der Jahrgangsstufen und Schulformen sind schulintern aufeinander abzustimmen, so dass Wiederholungen von Unterrichtsinhalten vermieden werden. Speziell in der Berufsfachschule werden durch eine gezielte thematische Auswahl und Bearbeitung von pragmatischen und literarischen Texten berufsbezogene Aspekte und allgemeinbildendes Wissen, Werthaltungen und Urteilsvermögen, ästhetische und kreative Aspekte gefördert. 2 Vereinbarung über Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10); Beschluss der KMK vom 04.12.2003, http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_12_04-vereinbarung-bildungsstandards-ms.pdf 10

2 Kompetenzbereiche 2.1 Struktur Die Unterrichtsvorgaben sind nach Kompetenzbereichen strukturiert. Diese werden beschrieben durch: Titel: Er benennt den Kompetenzbereich. Zielformulierung: Inhalte: Sie definiert den Kompetenzbereich und beschreibt Kompetenzen, die am Ende des Bildungsganges erreicht werden. Hier werden die Ziele inhaltlich konkretisiert. Sie drücken Mindestanforderungen aus und sind so formuliert, dass regionale Gegebenheiten berücksichtigt sowie Innovationen aufgenommen werden können. Unterrichtshinweise: Die Hinweise sind für die Arbeit in den didaktischen Teams gedacht. Sie beschränken sich auf einige Anregungen zur Umsetzung im Unterricht. 2.2 Übersicht Kompetenzbereiche Kommunikation aufnehmen, gestalten und reflektieren Texte verstehen, bewerten und nutzen Texte schreiben, gestalten und überarbeiten 11

2.3 Inhalte und Hinweise zum Unterricht Kompetenzbereich: Kommunikation aufnehmen, gestalten und reflektieren Zielformulierung: Inhalte: Die Schülerinnen und Schüler verstehen gesprochene Texte in ihrem Kontext und nutzen die Informationen intentionsgerecht in anderen Zusammenhängen. Sie nehmen unter Berücksichtigung der kommunikativen Situation zielgerichtet Kontakt zu Gesprächspartnern auf. Die Lernenden äußern angemessen eigene Erfahrungen, Einstellungen und Interessen in beruflichen und persönlichen Zusammenhängen. Sie benutzen Fachbegriffe und sprechen standardsprachlich differenziert und richtig. Die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen Wirkungsweisen von Sprache in ihrem eigenen Sprachhandeln. Sie erfassen Kommunikationsstörungen und entwickeln sprachliche Handlungsalternativen. Sie gestalten Kommunikationsprozesse sach- und situationsbezogen sowie adressatengerecht. Die Schülerinnen und Schüler entfalten durch Sprache soziale Beziehungen individuell und verantwortungsbewusst. Die Lernenden bereiten Gespräche vor, führen diese regelgerecht und situationsangemessen durch. Sie reflektieren den Verlauf und bewerten das Ergebnis. Kommunikation und Sprachgebrauch beinhaltet u. a.: - Formen mündlicher Darstellung, u. a. informierendes, argumentierendes, appellierendes Sprechen - innere Mehrsprachigkeit, u. a. Standardsprache, Fachsprachen - Kommunikationsmodelle, z. B. Schulz von Thun Gestaltendes Sprechen beinhaltet u. a.: - Artikulation - Stimmführung - Körpersprache Gesprächsvorbereitung, -durchführung und reflexion beinhaltet u. a.: - Gesprächsregeln - Aspekte der Rhetorik - Gesprächstechniken, u. a. aktives Zuhören - Metakommunikation Rede- und Vortragsformen beinhaltet u. a.: - förmliche Rede, z. B. Entschuldigung, Beschwerde - Kurzvortrag - medienunterstützte Präsentation 12

Gesprächsformen beinhaltet u. a.: - Diskussion - berufsbezogene Gesprächsformen, z. B. Kundengespräch (Verkaufs-, Beratungs-, Telefongespräch), Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche/Vorgesetztengespräche, Bewerbungsgespräche - Besprechungen, z. B. Absprachen, Teambesprechungen Dokumentationsformen des Hörverstehens beinhaltet u. a.: - Resümee - Gesprächsnotiz, z. B. Telefonnotiz - Protokoll Unterrichtshinweise: Kommunikationssituationen können fachrichtungs- bzw. berufsbezogen anhand folgender Kriterien strukturiert werden: - Ausrichtung auf berufliche Zwecke bzw. Zusammenhänge - Einbindung in Kontexte der Arbeitswelt - Hierarchieabhängigkeit und Unfreiheit in der Wahl der Gesprächspartner 13

Kompetenzbereich: Texte verstehen, bewerten und nutzen Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler entnehmen gezielt Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten und wenden dabei Strategien zum Leseverstehen und Verfahren der Texterschließung an. Sie verstehen Aussagen und Absichten der Texte und erfassen charakteristische Gestaltungs- und Strukturmerkmale im funktionalen Zusammenhang. Die Schülerinnen und Schüler vergleichen und bewerten kritisch den Informations- und Wahrheitsgehalt sowie den Gebrauchswert von Texten und nutzen ihre Erkenntnisse in neuen Verwendungszusammenhängen. Sie entwickeln, besonders in der Berufsfachschule durch die Auseinandersetzung mit literarischen Texten, Vorstellungen für ihre persönliche und berufliche Lebensgestaltung. Inhalte: Arbeit an Texten beinhaltet u. a.: - verschiedene Lesestrategien - Textverstehenshilfen, u. a. Nachschlagewerke, Internet - Textstrukturierungsverfahren, z. B. Segmentierung, Exzerpte - Textzusammenfassungen, z. B. Inhaltsangabe - Textgestaltung Schwerpunkte in der Berufsfachschule sind außerdem: Analyse und Erörterung von linearen und nichtlinearen pragmatischen Texten, besonders in fachrichtungsbezogenen Kontexten, u. a. - Informationsgehalt, Strukturmerkmale und Gestaltungsmittel - Textfunktion und Textsorte - Informations- und Intentionsbewertung Unterrichtshinweise: Analyse und Interpretation von literarischen Texten beinhaltet u. a.: - thematische Aspekte, Motive, Figuren - Strukturmerkmale und Gestaltungsmittel - zeitgeschichtlicher Hintergrund und aktuelle Bedeutung - gestaltender Umgang mit literarischen Texten Bei der Auswahl literarischer Texte sollte u. a. auf die Bedeutung des thematischen Aspektes Mensch, Arbeit und Beruf Wert gelegt werden. Es bietet sich an, Texterschließungsformen in enger Wechselbeziehung zum Kompetenzbereich Texte schreiben, gestalten und überarbeiten systematisch zu üben. 14

Kompetenzbereich: Zielformulierung: Texte schreiben, gestalten und überarbeiten Die Schülerinnen und Schüler entwerfen lineare und nichtlineare Texte eigenständig und zielgerichtet. Sie schreiben sprachlich differenziert und normgerecht und setzen dabei sprachliche Mittel adressatenbezogen ein und gestalten ihre Textprodukte sachgerecht und wirkungsvoll. Die Schülerinnen und Schüler bewerten und überarbeiten ihre Texte Inhalte: Textüberarbeitung beinhaltet u. a.: - Sprachnormen - aufgaben- und anlassgerechte Sprachformen - formale Gestaltung Schreibplan beinhaltet u. a.: - Informationsrecherche, -strukturierung und -aufbereitung Schreibformen beinhaltet u. a.: - informierende - gestaltende - standardisierte - analysierende Außerdem in der Berufsfachschule: - interpretierende - erörternde Unterrichtshinweise: Textüberarbeitungen sollten mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen und/oder im Rahmen von Schreibkonferenzen erfolgen. 15