Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2015 und Finanzplan bis 2018

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Transkript:

Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2015 und Finanzplan bis 2018 1

Wesentliche Kennziffern des Bundeshaushalts 2015 und des Finanzplans bis 2018 Soll 2014 RegE 2015 Finanzplan 2016 2017 2018 in Mrd. Ausgaben 296,5 299,5 310,6 319,9 329,3 Veränderung ggü. Vorjahr in % 1,0 3,7 3,0 2,9 Einnahmen 296,5 299,5 310,6 319,9 329,3 Steuereinnahmen 268,2 278,5 292,9 300,7 311,8 Neuverschuldung 6,5 0 0 0 0 Strukturelles Defizit in % des BIP (- = Überschuss) -0,05% -0,01% -0,03% -0,01% -0,02% Nachrichtlich: Investitionen (ohne ESM in 2014) 2 25,5 26,1 27,2 27,9 27,2 Differenzen durch Rundung möglich

Solide Finanzen - nachhaltig und generationengerecht - Die Vorgaben des Koalitionsvertrags : Wir wollen nachhaltig ausgeglichene Haushalte. Beginnend mit dem Jahr 2015 werden die Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaushaltes ohne Neuverschuldung ausgeglichen. Über die Legislaturperiode gerechnet soll das Wachstum der Ausgaben das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts möglichst nicht übersteigen. Die Stabilitätskriterien für Defizit- und Schuldenstandsquote nach dem verschärften europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt sind einzuhalten. 3

Die Vorgaben des Koalitionsvertrages werden eingehalten Zum ersten Mal seit 1969 wird der Bundeshaushalt 2015 ohne Neuverschuldung ausgeglichen. Die schwarze Null im Jahr 2015 markiert zugleich den Beginn eines nachhaltig ausgeglichenen Bundeshaushalts für den gesamten Finanzplanungszeitraum. Das ist eine historische Leistung. Die nationale Schuldenregel wird mit großem Sicherheitsabstand eingehalten. Bis zum Ende des Jahres 2015 wird die tatsächliche Neuverschuldung kumuliert um rund 100 Mrd. Euro unter der - gemäß Schuldenregel - zulässigen Neuverschuldung liegen. Die Ausgaben steigen im Finanzplanzeitraum weniger als das 4 nominale BIP.

Die Neuverschuldung ist gestoppt 45,0 40,0 44,0 - in Mrd. Euro - Ist 2010 bis 2013, Soll 2014, RegE 2015 und Finanzplan bis 2018 35,0 30,0 2012-2014 jeweils ohne ESM, 2012 zusätzlich ohne EIB, 2013 zusätzlich ohne Aufbauhilfefonds 25,0 20,0 22,5 22,1 15,0 17,3 10,0 12,2 5 5,0 0,0 6,5 5,4 2,2 0,0 0,0 0,0 0,0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Schuldenregel wird mit großem Sicherheitsabstand eingehalten Abbaupfad der strukturellen Neuverschuldung (in Prozent des BIP) 2,0% 1,89% 2010 festgelegter Abbaupfad für die strukturelle Neuverschuldung 1,6% 1,59% 1,28% ab 2016 dauerhaft geltende Obergrenze für die strukturelle Neuverschuldung Ist 2011 bis 2013, Soll 2014; Regierungsentwurf 2015 und Finanzplan bis 2018 1,2% 0,97% 0,8% 0,85% 0,66% 0,4% 0,35% 0,35% 0,35% 0,0% 0,34% 0,24% -0,05% -0,01% -0,03% -0,01% -0,02% -0,4% 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 6

Deutschland bleibt weiter Stabilitätsanker in Europa Die Trendumkehr ist erreicht: Die Maastricht Schuldenstandsquote sinkt. Im Jahr 2014 wird sie voraussichtlich erneut um rund 2 ½ Prozentpunkte auf 76 % des BIP zurückgehen. Ziel der Bundesregierung ist es, die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote bis Ende 2017 auf weniger als 70 % des BIP und innerhalb der nächsten zehn Jahre auf weniger als 60 % des BIP zu reduzieren. Deutschland wird damit seiner Vorbildrolle in Europa weiter gerecht. 7

Die schwarze Null ist das Ergebnis einer wachstumsfreundlichen Konsolidierungspolitik. Grundlage für die erfolgreiche Konsolidierung ist eine kluge, wachstumsorientierte Haushalts- und Finanzpolitik: Es werden wichtige Akzente in zentralen Politikbereichen gesetzt, insbesondere bei Bildung und Forschung, öffentlicher Verkehrsinfrastruktur und Entwicklungszusammenarbeit). Die konjunkturell bedingten Entlastungen wurden konsequent zur Konsolidierung genutzt. So sind die Steuereinnahmen im Zeitraum von 2010 bis 2015 um insgesamt 52,4 Mrd. Euro angestiegen und die Neuverschuldung wurde im gleichen Zeitraum um 44 Mrd. Euro abgebaut. Gleichzeitig konnten auch zusätzliche Belastungen (z.b. die Tarif- und Besoldungsrunde) geschultert werden. 8

Entwicklung ausgewählter Politikbereiche zwischen 2010 und 2018 9

Der Weg zum Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung 350,0 330,0 310,0 290,0 270,0 292,3 303,7 296,2 278,9 306,8 307,8 284,3 285,7 296,5 290,0 299,5 299,5 310,6 310,6 319,9 319,9 329,3 329,3 250,0 258,1 259,7 Ausgaben Steuern sowie sonstige Einnahmen 230,0 10 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Bundesministerium 2016 2017 der Finanzen2018

Wesentliche Schwerpunkte von Regierungsentwurf und Finanzplan (I) Länder und Gemeinden werden in Höhe von 6 Mrd. Euro entlastet, um ihre Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen besser bewältigen zu können. Dies erfolgt insbesondere durch die vollständige Übernahme der Finanzierung des BAföG ab dem Jahr 2015 durch den Bund, die weitere Stützung des Hochschulpaktes mit einer Verstetigung des Bundesanteils sowie eine Aufstockung des Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau um bis zu 550 Mio. Euro sowie eine Erhöhung des Festbetrags im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder um jeweils 100 Mio. Euro in den Jahren 2017 und 2018. Der Bund entlastet die Kommunen außerdem bis zum Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes in den Jahren 2015 bis 2017 um 1 Mrd. Euro jährlich. 11

Entlastung der Länder und Umsetzung des 6 Mrd. Euro-Pakets für Bildung Abweichungen durch Rundung möglich 12

Wesentliche Schwerpunkte von Regierungsentwurf und Finanzplan (II) Im Rahmen der Strategie "Europa 2020" für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum wurde das Ziel, die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf insgesamt 3 % des BIP zu steigern, vereinbart. Der Bund engagiert sich deshalb auch im Forschungsbereich mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 3 Mrd. Euro, insbesondere zur Fortsetzung des Pakts für Forschung und Innovation, zur Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative sowie zur Stärkung der ressortspezifischen Forschungsaufgaben. 13

Zusätzlich 3 Mrd. Euro für Forschung - Umsetzung der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag - 2015 2016 2017 in Mio. 2014-2017 3 Mrd. - Paket insgesamt 200 900 1.900 3.000 Pakt für Forschung und Innovation (Annahme: 3%-Anstieg) in allen Epl. 250 504 754 davon Ressortanteile ohne Epl. 30 21 43 64 Hochschulpakt DFG-Programmpauschale 12 24 36 Verbleibender Betrag 200 638 1.372 2.210 davon BMBF (inkl. Exzellenzinitiative) 133 412 861 1.407 davon übrige Ressorts 67 226 511 803 nachrichtlich: übrige Ressorts inkl. Pakt für Forschung und Innovation 14 67 247 554 867 Abweichungen durch Rundung möglich

Wesentliche Schwerpunkte von Regierungsentwurf und Finanzplan (III) Für das prioritäre Politikfeld öffentliche Verkehrsinfrastruktur werden in der laufenden Wahlperiode insgesamt zusätzlich 5 Mrd. Euro bereitgestellt. Die deutlich ansteigenden Investitionslinien für die klassischen Verkehrsträger und den Kombinierten Verkehr spiegeln dies wider. Die bereits im Bundeshaushalt 2014 spürbar erhöhten Programmmittel für die Städtebauförderung werden im Bundeshaushalt 2015 und im weiteren Finanzplanzeitraum auf diesem hohen Niveau verstetigt. Für den Bereich Entwicklungszusammenarbeit stehen den Ressorts insgesamt 2 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung. 15

Ausblick Die Bundesregierung wird den Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung dauerhaft absichern. Dazu muss auch in Zukunft das fachpolitisch Wünschenswerte in Einklang mit dem haushaltspolitisch Machbaren gebracht werden. Hierzu hat der Koalitionsvertrag eine eindeutige Regelung getroffen. Mit seiner vorausschauenden Haushaltspolitik hat der Bund ausreichend Spielraum geschaffen, um auf konjunkturelle Schwankungen und mögliche Risiken, die z.b. durch internationale politische Krisen entstehen, reagieren zu können. Auch für die sich abzeichnenden demographischen Herausforderungen ist der Bund gut gerüstet. 16