TÜV AUSTRIA SERVICES Sicherheit von Arbeitssystemen - Druckgeräte - SFK Ausbildung
2 Was wollen wir heute besprechen? Vorstellungsrunde Gesetzliche Grundlagen Herstellung von Druckgeräten Wiederkehrende Prüfungen Reparatur von Druckgeräten Pflichten der Betreiber Prüfstellen
3 Historischer Rückblick Erfindung der Dampfmaschine Beginn des Maschinenzeitalters Sicherheitsrisiken beim Betrieb von Dampfkessel 1,5 Tote pro Tag in der Österr.-Ung. Monarchie 1871: Erste Verpflichtungen für wiederkehrende Prüfungen 1872: Gründung des TÜV Austria im Jahre als - Erste österreichische Dampfkesseluntersuchungs- und Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit 1944: Umfirmierung als deutscher TÜV (TÜV Wien) 1994: Liberalisierung der Märkte 2007: Umfirmierung zu Konzern TÜV Austria Holding mit Tochterunternehmen 2016: Neuer Zentralstandort
4 TÜV AUSTRIA Gruppe Aufzugstechnik Maschinen-, Hebe- und Fördertechnik Druckgeräte Elektrotechnik Medizintechnik, Nachrichtentechnik/EMV Werkstoff- und Schweißtechnik Umwelttechnik und Chemie Zertifizierung Kraftfahrtechnik und Verkehr
5 TÜV AUSTRIA Geschäftsstellen Wels Linz St. Pölten Wien 1, 3, 20, 23 Salzburg.... Dornbirn.. Innsbruck.. Klagenfurt.. Graz
TÜV AUSTRIA Gruppe Portfolio Marken Referenzen TÜV AUSTRIA SERVICES Unternehmen und Kooperationspartner in 26 Ländern 6
7 Wie kann man uns finden? Zentrale und Geschäftsführung 1015 Wien, Krugerstraße 16 Tel.: 1/51407-0, Fax: DW 6005 e-mail: office@tuv.at Prüfzentrum Wien 1230 Wien, Deutschstraße 10 Tel.: 1/61091-0, Fax: DW 6555 e-mail: pzw@tuv.at Prüfzentrum Wels 4600 Wels, Am Thalbach 15 Tel.: 07242/44177-0, Fax DW 8205 e-mail: wels@tuv.at TÜV Akademie 1100 Wien, Gutheil-Schoder-G. 7a Tel.: 01/6175250-0, Fax DW 8145 e-mail: akademie@tuv.at homepage: http.// Geschäftsstellen 4020 Linz, Lunzerstraße 89 Tel.: 0732/655558-0, Fax DW 8405 e-mail:linz@tuv.at 8010 Graz, Kalvariengürtel 67 Tel.: 0316/826671-0, Fax DW 8805 e-mail: graz@tuv.at 6020 Innsbruck, Resselstraße 18 Tel.: 0512/321357-0, Fax DW 8605 e-mail: ibk@tuv.at 3107 St. Pölten, Adolf-Schärf-Str. 5-9/6/15 Tel.: 02742/26616-0, Fax DW 8305 e-mail: stp@tuv.at 9020 Klagenfurt, Rosentaler Str. 136 Tel.: 0463/21163-0, Fax DW 8905 e-mail: klg@tuv.at 6850 Dornbirn, Thomas-Rhomberg-Str. 23 Tel.: 05572/22305-0, Fax DW 8701 e-mail: dorn@tuv.at 5020 Salzburg, Münchner Bundesstr. 116 Tel.: 0662/437866-0, Fax DW 8505 e-mail: sbg@tuv.at
8 Was wollen wir heute besprechen? Vorstellungsrunde Gesetzliche Grundlagen Herstellung von Druckgeräten Wiederkehrende Prüfungen Reparatur von Druckgeräten Pflichten der Betreiber Prüfstellen
9 Übersicht über die Gesetze Verordnung über den automatisierten Betrieb von DK
10 Übersicht über die Gesetze www. bmwfw. gv. at / druckgeraete - Kesselgesetz (KG) BGBl. 211/92 - Druckgeräteverordnung (DGVO) 426. V/12.11.99 - Einfache Druckbehälter VO (EDV) 388. V/20.05.94 - Versandbehälter VO (VBV) 368. V/30.07.96 - Aufstellung, Betrieb von Dampfkessel VO (ABV) 353. V/23.05.95 - Verordnung über den automatisierten Betrieb von DK - ABD-V - Druckbehälter-Aufstellungs-VO (DBA-VO) 361. V/09.10.98 - Druckgeräteüberwachungs-VO (DGÜW-V) 420. V/04.11.04
11 Ziel der Gesetzgebung
12 Ziel der Gesetzgebung
13 Ziel der Gesetzgebung
14 Ziel der Gesetzgebung
15 Ziel der Gesetzgebung
16 Ziel der Gesetzgebung
17 Ziel der Gesetzgebung
18 Übersicht des Kesselgesetzes Das Kesselgesetz ist seit 1994 in Kraft! Es enthält Rahmenbedingungen aber keine Detailbestimmungen. Regelungen über Druckgerätearten, Grenzen, Ausnahmen, Prüfstellen, Strafbestimmungen Seit 31.12.2015 gelten Teile des Druckgerätegesetz (Akkreditierung) Ab 20.4.2016 gilt das Druckgerätegesetz, Kesselgesetz ist aufgehoben Verordnungen zum Kesselgesetz werden zu Gesetzen erhoben
19 Geltungsbereich Kesselgesetz Druck (bar) Kesselgesetz EU Recht, Druckgeräterichtlinie 0,5 bar Technische Regeln (z.b.: ÖVGW Richtlinien, Ö Normen) 0 bar Volumen (Liter) Durchmesser (mm) -1 bar Das sind die Grenzen des Geltungsbereiches des Kesselgesetzes und nicht die, ab denen eine Prüfstelle eingeschaltet werden muss!
20 Übersicht Druckgerätearten
21 Art der Druckgeräte Dampfkessel sind Geräte zur Erzeugung von Heißwasser oder Dampf, wobei das Medium außerhalb verwendet wird. (Großwasserraumkessel und Wasserrohrkessel) Druckbehälter sind geschlossene Bauteile (inkl. aller direkt angebrachten Teile, wie Halterungen und Trageösen bis zu den Vorrichtungen für die Anschlüsse an andere Druckgeräte) zur Aufnahme von unter Druck stehenden Fluiden (Gase, Flüssigkeiten oder Suspensionen). Druckbehälter können befeuert bzw. nicht befeuert sein. Versandbehälter sind Behälter (Flaschen, Tauchflaschen, Gefäße, Tanks, Silos) für Gase, die an einem Ort gefüllt werden (Füllstelle), auf der Straße oder mit der Bahn transportiert und an einem anderen Ort entladen werden. - Silos sind Behälter mit einem Betriebsdruck > 0,5 bar und werden unter Druck beladen und entleert.
22 Art der Druckgeräte Rohrleitungen sind Bauteile zum Durchleiten von Fluiden, bestehend aus Rohren, Rohrformteilen, Fittinge, Ausdehnungsstücken und druckhaltende Ausrüstungsteile. Schlauchleitungen sind auch Rohrleitungen. Druckhaltende Ausrüstungsteile sind Einrichtungen mit Betriebsfunktion und einem druckbeaufschlagten Gehäuse (Armaturen) Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion sind Einrichtungen zum Schutz vor Überschreitung der Grenzen der Druckgeräte (SV, Berstscheiben, MSR Schutzeinrichtungen) Baugruppen sind Kombinationen von Druckgeräten, die von einem Hersteller als funktionale Einheit verbunden und unter dessen Namen in Verkehr gebracht werden.
23 Großwasserraumkessel
24 Großwasserraumkessel
25 Wasserrohrkessel
26 Druckbehälter
27 Versandbehälter
28 Füllstelle für Versandbehälter Anforderungen Sicherheitseinrichtungen Betriebseinrichtungen Qualitätssichernde Maßnahmen Füllpersonal Füllvorschriften Prüfbuch Gültigkeit 3 Jahre
29 Füllstelle für Versandbehälter
30 Füllstelle für Versandbehälter
31 Rohrleitungen
32 Ausrüstungsteile mit Betriebsfunktion
Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion 33
Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion 34
35 Baugruppe Wasserstand Sicherheitsventil Steuerung Frischdampfventil Brenner Dreizugkessel Manometer Flammenwächter Entschlammung
36 Geltungsbereich - Kesselgesetz Ausnahmen von Kesselgesetz: Druckgeräte Kategorie I welche von anderen Richtlinien erfasst sind. z.b.: Maschinenrichtlinie Warmwasserheizsystemen bis 80 C Fernleitungen (Pipelines) und spezifisch für die Pipeline hergestellte Teile, nicht Standarddruckgeräte in Regel- bzw. Kompressorstationen. Gasleitungen der Gasversorgungsunternehmen Wasserverteilungs- und Wasserabflussnetze Leitungen in Bohrlochkontrollgeräten, zur Erdöl- und Erdgasgewinnung
37 Was wollen wir heute besprechen? Vorstellungsrunde Gesetzliche Grundlagen Herstellung von Druckgeräten Wiederkehrende Prüfungen Reparatur von Druckgeräten Pflichten der Betreiber Prüfstellen
38 Druckbehälterherstellung
39 Druckbehälterherstellung
40 Druckbehälterherstellung
41 Druckbehälterherstellung
42 Druckbehälterherstellung
43 Druckbehälterherstellung
44 Rohrleitungsherstellung
45 Rohrleitungsherstellung
46 Rohrleitungsherstellung
47 Rohrleitungsherstellung
48 EU Richtlinie für Druckgeräte Richtlinie 97/23/EG Für Druckgeräte der Kategorie I bis IV gilt: Regeln für Entwurf, Herstellung, Werkstoffe, Beschreibung der Prüfungen (Entwurfsprüfung und Abnahme), Anforderung für Kennzeichnung und Dokumentation Konformitätsvermutung bei der In Verkehrbringung CE-Kennzeichnung ist verpflichtend Für Druckgeräte gemäß 8 DGVO gilt: Die Auslegung und Herstellung nach einer geltenden guten Ingenieurpraxis. Sicher Verwendung muss gewährleistet sein. Kennzeichnung zur Feststellung des Herstellers. Die Geräte dürfen keine CE-Kennzeichnung tragen.
49 Konformitätsbewertungsverfahren Einteilung Druckgeräte Medium - Fluid - Behälter - Dampfkessel - Rohrleitungen (druckhaltende Ausrüstungsteile) - Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion - Gefährliche Gase / Flüssigkeiten - Andere Gase / Flüssigkeiten Baugruppen
50 Konformitätsbewertungsverfahren Stoffe und Gemische der Gruppe 1 a) instabile explosive Stoffe/Gemische oder explosive Stoffe/Gemische der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4 und 1.5; b) entzündbare Gase der Kategorien 1 und 2; c) oxidierende Gase der Kategorie 1; d) entzündbare Flüssigkeiten der Kategorien 1 und 2; e) entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 3, wenn die maximal zulässige Temperatur über dem Flammpunkt liegt; f) entzündbare Feststoffe der Kategorien 1 und 2; g) selbstzersetzliche Stoffe und Gemische der Typen A bis F; h) pyrophore Flüssigkeiten der Kategorie 1; i) pyrophore Feststoffe der Kategorie 1; j) Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, der Kategorien 1, 2 und 3; k) Oxidierende l) oxidierende Feststoffe der Kategorien 1, 2 und 3; m) organische Peroxide der Typen A bis F; n) akute orale Toxizität, Kategorien 1 und 2; o) akute dermale Toxizität, Kategorien 1 und 2; p) akute inhalative Toxizität, Kategorien 1, 2 und 3; q) spezifische Zielorgan-Toxizität einmalige Exposition, Kategorie 1 Novelle 2015 Zudem umfasst Gruppe 1 in Druckgeräten enthaltene Stoffe und Gemische, deren maximal zulässige Temperatur TS über dem Flammpunkt des Fluids liegt.
51 Konformitätsbewertungsverfahren SEP, CE Anhang 1, PED, CE Druckgeräteart Medium (Fluid) Druck PS Volumen bzw. DN Kategorie 0 Kategorie I Kategorie II Kategorie III Kategorie IV Modul A Modul A1 Modul B1 und F Modul B und F Modul D1 Modul B und C1 Modul G Modul E1 Modul B und E Modul B und D Modul H Modul H1 Ohne Einbindung einer Benannten Stelle (BS) QM Module, BS bewertet nur QM System Einbindung der BS direkt am Druckgerät Modul B1 und D
52 Konformitätsbewertungsverfahren Art Medium Diagramm Druckbehälter Gas oder Dampf Flüssigkeit gefährlich 1 ungefährlich 2 gefährlich 3 ungefährlich 4 Dampfkessel - - 5 Rohrleitung Gas oder Dampf Flüssigkeit gefährlich 6 ungefährlich 7 gefährlich 8 ungefährlich 9
53 Behälter - gefährliche Gase Erstprüfstelle Kesselprüfstelle Betreiber Reparaturbetrieb 8 DGVO 1 bar
54 Behälter - ungefährliche Gase Erstprüfstelle Kesselprüfstelle Betreiber Reparaturbetrieb 8 DGVO PS=1
55 Behälter - gefährliche Flüssigkeiten Betreiber Kesselprüfstelle Erstprüfstelle Reparaturbetrieb 8 DGVO PS = 1
56 Behälter - ungefährliche Flüssigkeiten Erstprüfstelle Kesselprüfstelle Betreiber Reparaturbetrieb 8 DGVO
57 Dampfkessel Betreiber Kesselprüfstelle 8 DGVO Reparaturbetrieb PS=1
58 Rohrleitungen - gefährliche Gase Reparaturbetrieb Betreiber Erstprüfstelle Kesselprüfstelle 8 DGVO 1 bar
59 Rohrleitungen - ungefährliche Gase Gas Gruppe 2, Wasserdampf < 350 C Reparaturbetrieb Erstprüfstelle Betreiber Kesselprüfstelle 8 DGVO 1 bar
60 Rohrleitungen gefährliche Flüssigkeiten Erstprüfstelle DN=100 Kesselprüfstelle Betreiber Reparaturbetrieb 8 DGVO
61 Rohrleitungen - ungefährliche Flüssigkeiten Reparaturbetrieb Betreiber Kesselprüfstelle Erstprüfstelle 8 DGVO
62 Zusammenfassung DGVO Ab dem 29.5.2002 dürfen Druckgeräte nur mehr nach der DGVO in Verkehr gebracht werden. Dokumentation: - Konformitätserklärung (97/23/EG bzw. 2014/68/EG) - Betriebsanleitung Kennzeichnung - Hersteller, Volumen, Duck, Baujahr,. - CE Kennzeichen - ggf. Nummer der Benannten Stelle z.b.: TÜV 0408
63 EG-Konformitätserklärung Name und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten Beschreibung des Druckgerätes oder der Baugruppe angewandte Konformitätsbewertungsverfahren bei Baugruppen Beschreibung der Druckgeräte, aus denen die Baugruppe besteht und die Konformitätsbewertungsverf. gegebenenfalls Name und Anschrift der benannten Stelle, die die Kontrolle vorgenommen hat gegebenenfalls Verweis auf die EG-Baumusterprüfbesch., die EG-Entwurfsprüfbesch. oder die EG-Konformitätsbescheinigung
64 EG-Konformitätserklärung gegebenenfalls Name und Anschrift der benannten Stelle, welche das Qualitätssicherungssystem des Herstellers überwacht gegebenenfalls die Verweisung auf die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen gegebenenfalls andere Normen oder technische Spezifikationen, die angewandt wurden gegebenenfalls Verweis auf die anderen angewandten Gemeinschaftsrichtlinien Angaben zum Unterzeichner, der bevollmächtigt ist, die Erklärung für den Hersteller oder seinen in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Betriebsanleitung Benutzungsanweisung 65 Die Betriebsanleitung für Druckgeräte der Kategorie I bis IV enthält Infos über: - Kennzeichnung, Montage und Inbetriebnahme - Wartung durch Betreiber und Inspektion - Besondere Merkmale des Entwurfes (Dauerfestigkeit, Zeitstandfestigkeit, Korrosion) - Spezielle Gefahrenhinweise Die Benutzungsanweisungen für Druckgeräte gemäß 8 DGVO gilt: - Es sind ausreichende Benutzungsanweisungen beizufügen, damit diese Geräte sicher verwendet werden können. Die Betriebsanleitung enthält nur Teile der technischen Dokumentation, die zum richtigen Verständnis der Betriebsanleitung notwendig sind! Will man mehr Dokumentation, so muss man diese auch bestellen.
66 Was wollen wir heute besprechen? Vorstellungsrunde Gesetzliche Grundlagen Herstellung von Druckgeräten Wiederkehrende Prüfungen Reparatur von Druckgeräten Pflichten der Betreiber Prüfstellen
67 Druckgeräteüberwachung
68 Druckgeräteüberwachung DG ist im Geltungsbereich des Kesselgesetzes NEIN Ende JA DG ist ein DK, DB oder RL JA DGÜW-V anwenden JA Druckgerät hat hohes Gefahrenpotential NEIN NEIN VBV 2002, ODGVO anwenden periodische Kontrollen durch den Betreiber JA 1. Betriebsprüfung
69 Druckgeräteüberwachung Zuteilung Sonderregelung vorhanden JA 10 Sonderbestimmungen NEIN Gefahrenanalyse Maßnahmenkatalog 4 Prüfstufen mit festgelegten Fristen Zuordnung zu einer Prüfstufe möglich NEIN spezielles Prüfprogramm konzipiert JA Vorlage an BMWfW Überwachungsmaßnahmen nach zutreffender Prüfstufe kein Einwand innerhalb 2 Monaten JA Überwachungsmaßnahmen Prüfprogramm Entscheidung BMWfW
70 Druckgeräteüberwachung - Prüffristen Sonderbestimmung Leistungsschalter, Kälteanlagen, Flüssiggasbehälter, austenitische Behälter, vakuumisolierte Behälter, Luftverflüssigungs- und Luftzerlegungsanlagen, Fernwärme, C2H2 Anlagen, Erdgasleitungen (Filter, Abscheider,..), Loks Prüfstufen PR 1: DB, DK AU 3 / IU 12 / WDP 12, RL 12 PR 2: DB, DK AU 1 / IU 3 / WDP 9, RL 3 PR 3: DB, DK AU 1+1-5 / IU 1+1-5 / WDP 2+2-10 RL 2-6 PR 4: DB, DK AU 2 / IU 6 / WDP 12 RL 6 Spezielle Prüfprogramme für Sonderfälle bzw. RBI Verfahren Abstimmung zwischen Kesselprüfstelle, Betreiber und BMWA können in Abhängigkeit der Gefahrenanalyse und des Maßnahmenplans andere, abweichende Prüffristen und Methoden festgelegt werden. AU- Außenuntersuchung, IU- Innenuntersuchung, WDP- Druckprüfung, RL- Rohrleitungen, DB-Druckbehälter, DK-Dampfkessel
71 Druckgeräteüberwachung Prüfstufen Druckgeräteüberwachung Prüfstufe 1: Nachweis der hohen Güte, kein besonderer Schädigungsmechanismus Prüfstufe 2: überhitzungsgefährdet bzw. Kriechen Prüfstufe 3: besonderer Schädigungsmechanismus Prüfstufe 4: Kein Nachweis der hohen Güte, kein besonderer Schädigungsmechanismus
72 Prüfungen: Erste Betriebsprüfung Überwachungsmaßnahmen Nach dem Beginn des probeweisen Betriebes, ist die erste Betriebsprüfung durchzuführen! Dabei ist zu beachten: Inverkehrbringung Aufstellung Ggf. Integration in Bestand Transportschäden Erstellung des Prüfbuches Zuteilung zur Überwachung
73 Wiederkehrende Prüfungen Die Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der wiederkehrenden Untersuchungen dienen zur sicherheitstechnischen Beurteilung von Druckgeräten für den Zeitraum bis zur nächsten vorgesehenen wiederkehrenden Untersuchung. Diese bestehen aus: - Äußere Untersuchung - Innere Untersuchung - Druck- und Dichtheitsprüfung
74 Äußere Untersuchung
75 Äußere Untersuchung
76 Äußere Untersuchung
77 Äußere Untersuchung
78 Äußere Untersuchung
79 Innere Untersuchung
80 Innere Untersuchung
81 Innere Untersuchung
82 Innere Untersuchung
83 Innere Untersuchung Endoskopie
84 Druckprüfung
85 Besondere Prüfmethoden
86 Prüfung eines Sicherheitsventils
87 Was wollen wir heute besprechen? Vorstellungsrunde Gesetzliche Grundlagen Herstellung von Druckgeräten Wiederkehrende Prüfungen Reparatur von Druckgeräten Pflichten der Betreiber Prüfstellen
88 Regelungen für Reparaturen
89 Regelungen für Reparaturen Nationales Recht Grundsätze sind im Kesselgesetz bzw. DGG formuliert Abgrenzungen zwischen Reparaturen und Anpassungen und Neuherstellung sind in den Leitlinien zur PED festgelegt. Voraussetzung: - Keine Änderungen von Druck, Medium, DN (Rohrleitungen) bzw. Volumen (Behälter) und Absicherungssystem. - Reparaturbetrieb ist entweder ein Hersteller oder ein anderer Schweißbetrieb, der aber dann eine Zulassung braucht. Abnahmeregelung: - Reparaturbetrieb NGP - Erstprüfstelle HGP
90 Schäden
91 Schäden
92 Was wollen wir heute besprechen? Vorstellungsrunde Gesetzliche Grundlagen Herstellung von Druckgeräten Wiederkehrende Prüfungen Reparatur von Druckgeräten Pflichten der Betreiber Prüfstellen
93 Kesselgesetz - Betreiberpflichten Einhaltung der Forderungen des Kesselgesetzes Veranlassung der Inspektionen im Betrieb bei der Kesselprüfstelle Vorbereitung der Druckgeräte zu Prüfung - Abstellen, ggf. öffnen und ggf. reinigen Bei Mängel und Schäden - Info der zuständige Kesselprüfstelle - Maßnahmen abstimmen - Info der Behörde Bei Umbau bzw. Anpassungen der Druckgeräte ist die Erstprüfstelle einzubinden
94 Was wollen wir heute besprechen? Vorstellungsrunde Gesetzliche Grundlagen Herstellung von Druckgeräten Wiederkehrende Prüfungen Reparatur von Druckgeräten Pflichten der Betreiber Prüfstellen
95 Prüfstellen Österreichische Erstprüfstellen für Druckgeräte und österreichische benannte Stellen gemäß EU Recht: - TÜV AUSTRIA, - TPA KKS, - TÜV SÜD Österreichische Kesselprüfstellen: - TÜV AUSTRIA, - TPA KKS, - TÜV SÜD, - VÖEST (Werksprüfstelle)
96 Sicherheit ist unser Geschäft Dipl.-Ing. Gerhard HÖLTMANN Leiter der Kesselprüfstelle 0043 / 1 / 514 07 / DW 6100 / FAX 6105 hoel@tuv.at