Diese Maßnahme ist staatlich anerkannt Berufsbegleitende Weiterbildung Qualifizierung zur Casemanager/in und Pflegeberater/in Die Weiterbildung wird in Kooperation mit der Hochschule Bremen, Institut für Qualität und Casemanagement (IQC), unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Roes durchgeführt. Der Träger ist staatlich anerkannt und zertifiziert nach ERWIN-STAUSS-INSTITUT Bildungsinstitut für Gesundheit und Pflege
Qualifizierung zur Casemanager/in und Pflegeberater/in Die Weiterbildung wird in Kooperation mit der Hochschule Bremen, Institut für Qualität und Casemanagement (IQC), unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Roes durchgeführt. Diese Weiterbildung erfüllt die Anforderungen für eine vierfache Qualifikation und spart damit Zeit und Geld! 1. Weiterbildung zur Care- und Casemanager/in nach DGCC 2. Pflegeberater/in nach GKV-Richtlinien 3. Fachmodul 3 im Rahmen der Weiterbildung zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege 4. Anerkennung von ECTS für einzelne Module der Weiterbildung z. B. im Rahmen des ISPG Studienganges an der Hochschule Bremen, Bachelor Pflegewissenschaften an der Universität Bremen Die Teilnehmer erweitern ihr Handlungspotential und eröffnen sich neue Arbeitsfelder und Karrierechancen. Träger erhalten die Möglichkeit, ihr Angebotsspektrum um die Aspekte der Beratung, Vernetzung und Überleitung zu erweitern und die Attraktivität ihrer Einrichtung zu erhöhen. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Hochschule Bremen, ist eine qualitativ hochwertige Weiterbildung nach internationalen Standards sichergestellt. Die Mischung der Teilnehmer aus unterschiedlichen Berufsgruppen ermöglicht einen regen Austausch und die Entwicklung von Synergieeffekten branchenübergreifend. Damit wird ein zukunftsweisender und notwendiger transdisziplinärer Ansatz umgesetzt.
Einsatzmöglichkeiten der Pflegeberater/in Durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz haben Personen, die Leistungen nach dem SGB XI beziehen, einen Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung im Sinne eines individuellen Fallmanagements. Das Fallmanagement reicht von der Feststellung und systematischen Erfassung des Hilfebedarfs über die Erstellung eines individuellen Versorgungsplans mit allen erforderlichen Leistungen bis zur Überwachung der Durchführung des Versorgungsplans. Sie soll zur Entlastung der Angehörigen beitragen, die häusliche Pflege stärken und die gesamte Versorgungssituation der Pflegebedürftigen verbessern. In diesem Feld kann die Pflegeberaterin tätig werden. Eine Abrechnung der Beratungsleistungen ist möglich. Weitere Einsatzfelder sind Sozialhilfeträger, Pflegestützpunkte, Pflegedienste, Pflegekassen und Institutionen des Gesundheitswesens. Diese Weiterbildung orientiert sich an den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes. Falls keine Kenntnisse der Gesundheit- und Krankenpflege sowie der Pflege und Gesundheitswissenschaften vorhanden sind, müssen zusätzlich 2 Lehrgangswochen (plus 20 Stunden Selbststudium) zum Thema Pflegefachwissen durchlaufen werden. Bitte sprechen Sie uns an! Aufgabenbereiche der Casemanager/in Auf der Grundlage des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes ist neben der Pflegeberatung auch das Case- und Caremanagement eingeführt worden. Die Casemanager/in soll über Einrichtungsgrenzen hinweg die im Einzelfall notwendigen Hilfen im regionalen Versorgungsangebot ausfindig machen und steuern. Dazu müssen der Kontakt zum Adressaten der Hilfe, die Organisationen und die organisationsübergreifenden Dienstleistungen im Versorgungsnetz gestaltet werden. Das Case- und Caremanagement arbeitet sektorenübergreifend und bezieht sich auf den GKV und SGB XI / XII Bereich, kommunale Daseinsvorsorge, klinische Überleitungsbereiche sowie Pflegestützpunkte. Zielgruppen sind alte Menschen, Behinderte, psychisch kranke, pflegebedürftige und Menschen im Bereich der Palliativ Care. Fachmodul 3 Durch die Weiterbildung zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege haben Personen, die neben den zwei Grundmodulen und zwei Fachmodulen auch das Fachmodul 3 durchlaufen, die Möglichkeit, einen staatlich und generalistisch anerkannten Abschluss zu erlangen. Auf Wunsch kann im Anschluss eine Anerkennung auf europäischer Ebene erfolgen.
Struktur der Weiterbildung / Lehrgangswochenübersicht Wochen Module Inhalte der Module*) Präsenzzeit in Stunden 1. Woche 19.03. - 23.03.2012 2.1 Grundlagen, Konzepte und Vorgehensweisen von CM 2.2 Kooperation, Koordination und Netzwerkarbeit 3.2.1 Besondere pflegerelevante Rechtsfelder 2. Woche 23.04. - 27.04.2012 2.1 Grundlagen, Konzepte und Vorgehensweisen von CM 2.3 Praxis-Transfer in verschiedenen Versorgungsund Dienstleistungsbereichen 3.2.1 Besondere pflegerelevante Rechtsfelder 3.3 Versorgungs- und Hilfepläne 3. Woche 03.09. - 07.09.2012 2.2 Kooperation, Koordination und Netzwerkarbeit 2.3 Praxis-Transfer in verschiedenen Versorgungs- und Dienstleistungsbereichen 2.4.1 Grundlagen Beratung und Case Management 3.3 Versorgungs- und Hilfepläne 4. Woche 08.10. - 12.10.2012 2.2 Kooperation, Koordination und Netzwerkarbeit 2.4.2 Vertiefung Beratung und Case Management 3.2.1 Besondere pflegerelevante Rechtsfelder 2.2 Kooperation, Koordination und Netzwerkarbeit 5. Woche 04.03. - 08.03.2013 2.3 Praxis-Transfer in verschiedenen Versorgungs- und Dienstleistungsbereichen 3.2.2 Besondere pflegerelevante Rechtsfelder 2 Tage 11.03. - 12.03.2013 Prüfung 15 Präsentzeit gesamt 215 Selbststudienzeit 85 *) die Lehrinhalte der einzelnen Module finden Sie auf Seite 5
Lehrinhalte der einzelnen Module 1. Woche Module Inhalte der Module Lehrinhalte 2.1 Grundlagen, Konzepte und Vorgehensweisen von CM - Definitionen, Konzepte von CM - CM Regelkreis, Zielgruppen für CM - Screening und Assessmentinstrumente - Projektideen 2.2 Kooperation, Koordination und Netzwerkarbeit - Zu-geh bzw. Komm-Prinzipien niedrigschwelliger Angebote - Zusammenarbeit und Netzwerkarbeit interdisziplinäre Kooperationen - Handlungsfeldspezifische Theorien und Anwendungen - Kollegiale Beratung und Supervision 3.2.1 Besondere pflegerelevante Rechtsfelder - Rehabilitationsrecht - Pflegebegutachtung nach dem SGB XI und SGB XII - Grundsätze des Rechts der Vorsorgevollmachten und des Betreuungsrechts - Bundesversorgungsgesetz 2. Woche Module Inhalte der Module Lehrinhalte 2.1 2.3 3.2.1 3.3 Grundlagen, Konzepte und Vorgehensweisen von CM Praxis-Transfer in verschiedenen Versorgungs- und Dienstleistungsbereichen Besondere pflegerelevante Rechtsfelder Versorgungs- und Hilfepläne - Konzepte von CM - Zielgruppen für CM - Screening und Assessmentinstrumente - Projektideen - Bedarfsermittlung und Angebotssteuerung - Ressourcenanalyse und Ressourcensicherung - Klassifikationssysteme und deren Bedeutung für Versorgungspläne - Analyse und kritische Reflexion von CM- Prozessen - Evaluationskriterien - Kollegiale Beratung / Supervision - CM-Projekt - Rehabilitationsrecht - Pflegebegutachtung nach dem SGB XI und SGB XII - Grundsätze des Rechts der Vorsorgevollmachten und des Betreuungsrechts - Bundesversorgungsgesetz - Versorgungspläne als Mittel der Fallsteuerung - Kenntnisse sozialrechtlicher Verfahren - Grundsätze sozialrechtlichen Handelns - Persönliches Pflegebudget
3. Woche Module Inhalte der Module Lehrinhalte 2.2 Kooperation, Koordination und Netzwerkarbeit - Zu-geh bzw. Komm-Prinzipien niedrigschwelliger Angebote - Zusammenarbeit und Netzwerkarbeit interdisziplinäre Kooperationen - Handlungsfeldspezifische Theorien und Anwendungen - Kollegiale Beratung und Supervision 2.3 2.4.1 3.3 Praxis-Transfer in verschiedenen Versorgungs- und Dienstleistungsbereichen Grundlagen - Beratung und Case Management Versorgungs- und Hilfepläne - Bedarfsermittlung und Angebotssteuerung - Ressourcenanalyse und Ressourcensicherung - Klassifikationssysteme und deren Bedeutung für Versorgungspläne - Analyse und kritische Reflexion von CM-Prozessen - Evaluationskriterien - Kollegiale Beratung / Supervision - CM-Projekt - Formen der Information, Aufklärung und Edukation - Verschiedene zielgruppenorientierte Beratungsansätze - Prinzipien der Unabhängigkeit und Neutralität - Versorgungspläne als Mittel der Fallsteuerung - Kenntnisse sozialrechtlicher Verfahren - Grundsätze sozialrechtlichen Handelns - Persönliches Pflegebudget 4. Woche Module Inhalte der Module Lehrinhalte 2.2 Kooperation, Koordination und Netzwerkarbeit - Zu-geh bzw. Komm-Prinzipien niedrigschwelliger Angebote - Zusammenarbeit und Netzwerkarbeit interdisziplinäre Kooperationen - Handlungsfeldspezifische Theorien und Anwendungen - Kollegiale Beratung und Supervision 2.4.2 3.2.1 Vertiefung - Beratung und Case Management Besondere Pflegerelevante Rechtsfelder - Bewältigungsstrategien der Pflegebedürftigen und der pflegenden Angehörigen - Beratungssituationen gestalten - Vor-Ort Besuch / Beratung gestalten - Beobachtung und Reflexion von Beratungen - Kollegiale Beratung / Supervision - Rehabilitationsrecht - Pflegebegutachtung nach dem SGB XI und SGB XII - Grundsätze des Rechts der Vorsorgevollmachten und des Betreuungsrechts - Bundesversorgungsgesetz
5. Woche Module Inhalte der Module Lehrinhalte 2.2 Kooperation, Koordination und Netzwerkarbeit - Zusammenarbeit und Netzwerkarbeit interdisziplinäre Kooperationen - Handlungsfeldspezifische Theorien und Anwendungen - Kollegiale Beratung und Supervision 2.3 Praxis-Transfer in verschiedenen Versorgungs- und Dienstleistungsbereichen - Bedarfsermittlung und Angebotssteuerung - Ressourcenanalyse und Ressourcensicherung - Klassifikationssysteme und deren Bedeutung für Versorgungspläne - Analyse und kritische Reflexion von CM- Prozessen - Evaluationskriterien - Kollegiale Beratung / Supervision - CM-Projekt 3.2.2 Besondere pflegerelevante Rechtsfelder - Vertragsrecht der Pflegekassen - Privates Vertragsrecht insbesondere bei Heimverträgen und bei Pflegeverträgen in der häuslichen Pflege - SGB XII, SGB II - Datenschutz Prüfung: 2 Tage (11.03. 12.03.2013) Kolloquium zur Hausarbeit über einen abgeschlossenen Versorgungsplan Präsenzzeit gesamt: 215 Stunden Selbststudienzeit: 85 Stunden
Anerkennung von ECTS Durch die Anerkennung der Module im Rahmen der ECTS kann ein anschließendes Studium z. B. im Bachelorstudium an der Hochschule Bremen und Universität Bremen (Anerkennung ist beantragt) erheblich verkürzt werden. Im Vordergrund der Weiterbildung stehen die Vermittlung der Inhalte aus - Anforderungen aus der Qualifizierung zur Care- und Casemanager/In nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Case- und Caremanagement (DGCC) (Anerkennung ist beantragt) - Inhalte aus der Qualifizierung zur Pflegeberater/in nach GKV-Richtlinien nach 7a ABS. 3 Satz 3 SGB XI - Fachmodul 3 im Rahmen der Weiterbildung zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege nach der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung im Lande Bremen - Anforderungen an Module für die Anerkennung von ECTS Hochschule Bremen Zielgruppe: Altenpfleger/in Gesundheits- und Krankenpfleger/in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Sozialversicherungsfachangestellte/r Sozialarbeiter/Sozialpädagogen Studierende / Absolventen von pflegewissenschaftlichen, gesundheits- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen Mitarbeiter/innen aus dem Bereich Arbeitsmarktintegration
Aufnahmevoraussetzungen Nachweis über Befähigung / Kenntnisse: allgemeiner sozialrechtlicher Kenntnisse (z. B. durch Grundmodul 1 in der Weiterbildung zur Fachkraft für Leitungsaufgaben/ Verantwortliche Fachkraft nach SGB XI) Gesundheits- und pflegewissenschaftliches Basiswissen für die Anwendung in der Berufspraxis (z. B. durch die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in/Altenpfleger/in oder durch die Belegung von zwei zusätzlichen Lehrgangswochen beim ESI) Berufliche Vorerfahrung in den relevanten Arbeitsfeldern des Pflege- und Gesundheitswesens von einem Jahr sind wünschenswert. Erforderliche Praktika: Des Weiteren sind im Zusammenhang mit den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zwei Pflegepraktika erforderlich: eine Woche im ambulanten Pflegedienst 2 Tage in einer teilstationären Einrichtung Das Pflegepraktikum entfällt, wenn eine entsprechende Tätigkeit in den oben genannten Praxisfeldern nachgewiesen werden kann. Im Rahmen der Fachmodul 3 Anerkennung werden der Nachweis von 15 Wochen berufspraktischer Tätigkeit in geeigneten Einsatzfeldern erforderlich. Diese Berufspraxis kann auch lehrgangsbegleitend erworben werden. Dieser Nachweis ist nur für die Teilnehmer erforderlich, die die Weiterbildung zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege durchlaufen und diesen Abschluss anstreben. Kosten: Pro Lehrgangswoche: 525,00 EUR (insgesamt: 2.625,00 EUR inklusive 12 UE Supervision) Prüfungsgebühr: 190,00 EUR Bitte entnehmen Sie unsere AGB s aus unserer Homepage: www.esi-bremen.de oder aus unserem Jahresprogrammheft. Veranstaltungsort: Bildungszentrum der Bremer Heimstiftung - Alte Rembertischule - Fedelhören 78, 28203 Bremen
Zusatzmodul für Teilnehmer ohne pflegerische Vorbildung Woche Inhalte der Module Präsenzzeit 1.Lehrgangswoche (13.08.12-17.08.12) Gesundheits- und pflegewissenschaftliches Basiswissen für die Anwendung in der Berufspraxis 2.Lehrgangswoche (19.11.12-23.11.12) Pflegefachwissen Bedürfnisse / Bedarfe / Kenntnisse über neue Konzepte und Ansätze der Gesundheitsförderung und Prävention Selbststudienzeit 20 Gesamt 100 Lehrinhalte in den Lehrgangswochen: Woche Inhalte der Module Lehrinhalte 1. Gesundheits- und pflegewissenschaftliches Basiswissen für die Anwendung in der Berufspraxis - Fachbegriffe pflegerischer Leistungen - Pflegerelevante Kenntnisse der Medizin - Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften - Verabreichung von Medikamenten 2. Pflegefachwissen Bedürfnisse / Bedarfe / Kenntnisse über neue Konzepte und Ansätze der Gesundheitsförderung und Prävention - Beratung zu pflegeinhaltlichen Fragen und Pflegeanleitung - Abgrenzung der Behandlungspflege von der Grundpflege - Aktivierende und kompensierende Pflege - Qualitätssicherung Die Fehlzeiten im gesamten Lehrgang dürfen 10 % nicht überschreiten.
Zielgruppe: Sozialversicherungsfachangestellte/r Sozialarbeiter / Sozialpädagogen Studierende / Absolventen von pflegewissenschaftlichen, gesundheitsund sozialwissenschaftlichen Studiengängen Mitarbeiter/innen aus dem Bereich Arbeitsmarktintegration Kosten: Pro Lehrgangswoche Zusatzmodul : 295,00 EUR inkl. Lehrunterlagen Veranstaltungsort: Bildungszentrum der Bremer Heimstiftung Alte Rembertischule Fedelhören 78 in 28203 Bremen Allgemeines zu Fehlzeiten: Die Fehlzeiten im gesamten Lehrgang dürfen 10 % nicht überschreiten. Bitte entnehmen Sie unsere AGB s aus unserer Homepage: www.esi-bremen.de oder aus unserem Jahresprogrammheft. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!
Anmeldeformular Hiermit melde ich mich verbindlich zur folgenden Weiterbildung an: Qualifizierung zur Casemanager/in und Pflegeberater/in Zusatzmodul für Teilnehmer ohne pflegerische Vorbildung (zutreffendes bitte ankreuzen)..... Titel, Name, Vorname (Druckbuchstaben). Abteilung/Position..... Firma. Straße.... PLZ/Ort.... Telefon-Nummer mit Durchwahl.... Fax-Nummer.... E-Mail Rechnungsanschrift:............. Datum Unterschrift (die AGBs Anmeldung: Erwin-Stauss-Institut Fedelhören 78, 28203 Bremen Telefon: 04 21 / 33 87 923 Fax: 04 21 / 33 87 924 E-Mail: info@esi-bremen.de