EU-Vertragsverletzungsverfahren und die Zukunft der HOAI Aktueller Sachstand

Ähnliche Dokumente
Nadine Schade Dezernat 11 Bußgeldstelle und Rechtsangelegenheiten

Die Koordinierung von Vertragsverletzungsverfahren. in der Bundesregierung

Der Architekt und sein Auftraggeber ziemlich beste Freunde

Infoveranstaltung zum EU Vertragsverletzungsverfahren HOAI. 14. Juli 2015

Bedeutung der HOAI und Darstellung aktueller Entwicklungstendenzen (Diskurs um Erhalt der HOAI im europäischen Kontext)

Aktueller Stand: Lebensmittelkennzeichnung - rechtliche Rahmenbedingungen. Christoph Schönberg - Kennzeichnung des Tierwohls

IFBau update If-bau update 2017

Grundzüge des Europarechts. Prof. Dr. H. Goerlich WS

Europäisches Vergaberecht Thema Seite 1

Kartellrechtsfragen gemeinsamer Vergütungsregeln

Überwachung der Umsetzung von EU-Richtlinien

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Neue Deregulierungsanforderungen der EU-Kommission

Europa und der ÖBVI Chance oder Bedrohung?

Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie in Thüringen

Internationale Kfz-Zulassung Eine Herausforderung für den Binnenmarkt

Daseinsvorsorge und Wettbewerb in der EU

Tagung zum Einheitspatent und Einheitlichen Patentgericht im europäischen Integrationsprozess aus verfassungsrechtlicher, wissenschaftlicher und

Wirkungen einer gemeinsamen EU-Liste für sichere Herkunftsstaaten

Grundzüge der HOAI 2009

Öffentlicher Finanzierungssaldo

Sozialhilfe ein Begriff, zwei Definitionen

HOAI. Die Rückführung der ingenieurtechnischen Planungsleistungen in den regulierten Bereich. - Bewertung aus europarechtlicher Perspektive -

Natura 2000 Umsetzung in Niedersachsen

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018

Der Bezugserlass wird durch die folgenden Hinweise für die Vorgehensweise bei der Überprüfung geltend gemachter Honorarmehrforderungen angepasst.

LE 12: Das Recht der Vertragsänderung, des Beitritts, des Austritts, des Ausschlusses und der Suspendierung

Wirtschaft und Finanzen der EU

Konzeption einer Kerosinbesteuerung für Inlandsflüge ökologische und ökonomische Aspekte

Qualitätsorientierte Vergütung Wie wird in Zukunft die Qualität gesteuert? EVR Forum 15. Februar 2017

HOAI Kurzüberblick zum Architektenhonorarrecht. Darstellung der wesentlichen Änderungen durch die HOAI 2013

Die Vereinbarkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI mit der EU- Dienstleistungsrichtlinie. Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerd Motzke

Die Abrechnung des TGA-Planervertrags. Abrechnungssystematik Mindestsatzrisiko Nachtragsrisiko BBA Akademie der Immobilienwirtschaft e.v.

Umsetzung von EG-Antidiskriminierungsrichtlinien und Art. 228 EG-Vertrag

Das Eisenbahnrecht der Europäischen Union. Katharina Lechner - Universität Passau

Aktuelle Entwicklungen im Europäischen Recht: Rücken- oder Gegenwind für die Energiewende?

Arbeitszeitfragen/Work-Life-Balance als Bestandteil der Europäischen Säule Sozialer Rechte

CETA Aktuell. Rechtliche und handelspolitische Aspekte

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 11. Oktober 2007 Heinzelmann, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

KONSULTATION ZUR GRENZÜBERSCHREITENDEN VERLEGUNG VON FIRMENSITZEN Konsultation der GD MARKT

Die Harmonisierung der Umsatzsteuer in Europa

VERGABE VON PLANUNGSLEISTUNGEN. DSK-Fachtagung Angebotsphase im Verhandlungsverfahren nach VgV Manuela Peters Rechtsabteilung

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Stellungnahme zum Referentenentwurf vom für die 6. Verordnung zur Änderung der HOAI

WAS IST NATURA 2000 WAS KANN NATURA 2000?

Alles Gute kommt von oben - Rechtsalltag

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. Oktober 2015 (OR. en)

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Planungsrechtlicher Umgang mit dem Lebensmitteleinzelhandel. Dr. Christian Wiggers Rechtsanwalt

20 Jahre Verbraucherzentrale Südtirol. Verbraucherschutz in Südtirol: Standort-bestimmung im europäischen Kontext

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (8) Beihilfenaufsicht der EU (II) SS 2013 Kurt Reindl

BIM und HOAI. Anforderungen an Honorarvereinbarungen

Beste Versorgung durch Verzahnung der Sektoren?

Konsequenzen des Urteils zum Verschlechterungsverbots

Das Recht auf einen angemessenen Lohn als Europäisches Grundrecht

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Investitionsschutz und EU- Freihandelsabkommen

Doppelt gekappt. BDA Stellungnahme zum HOAI-Referentenentwurf des BMWi

Weitere EBR-Vereinbarungen unter: (EBR)

Auswirkungen von Rechtsetzungsvorhaben auf Verbraucherinnen und Verbraucher

EIOPA - Aufbruch in ein neues Zeitalter der Versicherungsaufsicht in Europa?

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Einzelnotifizierung in der Entscheidungspraxis des EUGH und der EU Kommission. Dr. Wibke Mellwig

a.o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Christian M. Piska, Universität Wien EU-Konformität der deutschen Maut wer hat recht? Die Kommission oder alle anderen?

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs: Folgen für die Gewerkschaften

Newsletter zum aktuellen Vergaberecht

Private Enforcement aus Sicht der Rechtswissenschaft

EUROPAISCHE WIRTSCHAFT

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Das Vergaberecht regelt die Art der Ausschreibung. Wann ist eine EU-Ausschreibung erforderlich. Wann muss das Vergaberecht beachtet werden

Vergabe von Aufträgen durch die GEZ und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

Herausforderungen der EU Beihilfeaufsicht zwischen Selektivitätsdogma und Steuerautonomie der Mitgliedstaaten?

Europäische Rechtsetzung

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

VL Gebietskörperschaften als Unternehmer

Bundesministerium des Innern Berlin, 13. Juni Aktuelle und geplante Gesetzesänderungen im Aufenthaltsgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten

Umfang und Abgrenzung von Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung. LLUR-Veranstaltung Altlastensanierung am

Informationen zum Tarifpaket / Mindestlohn

In der Rechtssache C 411/03

IV. Politisches System der EU: Handlungsweisen. Gesetz- und Verordnungsgebung, Wahlen

Die vom Europäischen Gerichtshof als mit dem Europarecht nicht vereinbar bezeichneten Vorschriften werden ersatzlos aufgehoben.

Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union

Vorschlag für VERORDNUNG DES RATES

Abkürzungsverzeichnis...XVII

Ablehnung der EU- Waffenrichtlinie

BIM Building Information Modeling. Braucht digitales Planen und Bauen einen Gesetzgeber?

HOAI2013. Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten. Heinz Simmendinger. -rnst&sohn A Wiley Brand. erordnungstext

Wie funktioniert Europa Darstellung des Gesetzgebungsverfahrens. der Beteiligungsmöglichkeiten* Christian Röhle, Frankfurt am Main. I.

Die EU-rechtlichen Schranken bei der Regulierung von Ferien- und Zweitwohnsitzen. RA Dr. Lothar Stix, LL.M. LL.M.

HONORARE FÜR PLANUNGSLEISTUNGEN

Bürger der Europäische Union

Ausschreibungsverfahren der Tempelhof Projekt GmbH. E. Preisblatt. Vergabenummer: Ausbau BT-B/E7

Die zweite Stufe der EU-Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Stand der Lärmaktionsplanung

Stärkung der öffentlichen Urkunde im Europäischen I. Rechtsraum

Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen

Migrationsrelevante Freiheitsrechte der EU-Grundrechtecharta

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie Chancen und Risiken

HOAI 2013 in der Praxis Planen und Bauen im Bestand

Erste Erfahrungen mit der neuen HOAI und Aktuelle Rechtsprechung *** Bautag Oberfranken am 26. Februar 2010

Transkript:

EU-Vertragsverletzungsverfahren und die Zukunft der HOAI Aktueller Sachstand Vortrag Dr.-Ing. Erich Rippert AHO-Vorstandsvorsitzender

Übersicht: Ablauf und voraussichtliche Dauer eines Vertragsverletzungs-/Zwangsgeldverfahrens Verfahrensstufen Voraussichtliche Dauer* Vorübergehendes EU-Pilotverfahren ca. 4 12 Monate Mahnschreiben nach Art. 258 AEUV (möglicherweise verlängerbare) Antwortfrist 2 Monate Prüfung der Antworten des Mitgliedstaats ca. 2 12 Monate (abhängig von politischer Priorität (MS) durch die Europäische Kommission und von bilateralen Kontakten mit MS) (KOM) Begründete Stellungnahme (i.d.r. nicht verlängerbare) Antwortfrist 2 Monate Prüfung der Antwort des MS durch KOM ca. 2 12 Monate (abhängig von politischer Priorität und von bilateralen Kontakten mit MS) Klagebeschluss der KOM Klageeinreichung ca. 1-3 Monate später *Sämtliche Zeitangaben sind Erfahrungswerte aus der Praxis. Im Einzelfall sind erhebliche Abweichungen (insbesondere Verzögerungen) i.d.r. abhängig von politischer Priorität, rechtlicher und tatsächlicher Komplexität und Arbeitsbelastung der zuständigen Kommissionsdienststellen möglich Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Schlaglichter der Wirtschaftspolitik, Monatsbericht 3-2015, S. 32

EU-Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf die HOAI - Vorgeschichte - Auskunftsersuchen der EU-KOM vom 9.07.2014 zu Maßnahmen der Bundesrepublik zur Harmonisierung der HOAI mit Art. 15 der Dienstleistungsrichtlinie - Einleitung Pilotverfahren der EU-KOM am 5.12.2014 zu den Anforderungen an die Mindest- und/oder Höchstsätze der HOAI - Stellungnahme Bundesregierung am 12.03.2015

EU-Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf die HOAI - Vorgeschichte/Fortsetzung- - Einleitung EU-VVV (Nr.205/2057) am 18.06.2015, in dem EU-KOM verbindliche Mindest- und Höchstsätze der HOAI moniert - Einreichung einer mit Gründen versehene Stellungnahme der EU-KOM am 25.02.2016 - Erwiderung der Bundesregierung mit begründeter Stellungnahme - Formeller Klagebeschluss der EU-KOM am 17.11.2016

OLG Naumburg, Urteil v. 13.04.2017 1 U 48/11 1. Ein Rechtsstreit ist nicht deshalb auszusetzen, weil die Europäische Kommission gegen die BRD ein Vertragsverletzungsverfahren betreffend der Vereinbarkeit des Preisrechts der HOAI mit der Dienstleistungsrichtlinie eingeleitet hat. 2. Die BRD selbst geht richtigerweise davon aus, dass das Preisrecht der HOAI EU-rechtskonform ist. 3. Ein klagestattgebendes Urteil des EuGH hätte einen rein feststellenden Charakter und keinen rückwirkenden Einfluss auf zivilrechtliche Streitigkeiten.

Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit der HOAI mit EU-Recht Wesentliche Ergebnisse: Redeker Sellner Dahs April 2016 1. Mindest- und Höchstsätze HOAI mit Niederlassungsfreiheit vereinbar (Art. 15 EU-Dienstleistungsrichtlinie, Art. 49 EU-Vertrag). 2. Mindest- und Höchstsätze HOAI wohl keine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit 3. Mindest- und Höchstsätze HOAI jedenfalls nach Art. 15 Abs. 3 EU- Dienstleistungsrichtlinie gerechtfertigt und daher rechtmäßig

Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit der HOAI mit EU-Recht Wesentliche Ergebnisse - Fortsetzung: Redeker Sellner Dahs April 2016 4. Mindestsätze HOAI sind geeignete Mittel um Qualität von Planungsleistungen zu sichern. 5. Strengere Regulierung des Berufszugangs (Qualifikation) ist kein milderes oder gleichermaßen effektives Mittel.

Wirtschaftliches Gutachten zum Zusammenhang von verbindlichen Honorarsätzen und Planungsqualität Professor Clemens Schramm, April 2017 1. Verbindliche Honorarsätze der HOAI sind unter den besonderen Bedingungen des deutschen Planungsmarkts als Honorarrahmen notwendig und sachgerecht - belegbarer Zusammenhang zwischen bindenden Mindestsätzen und Qualität von Planungsleistungen - auskömmliches/ angemessenes Honorar ermöglicht hohe Leistungsqualität

Wirtschaftliches Gutachten zum Zusammenhang von verbindlichen Honorarsätzen und Planungsqualität 1. Fortsetzung Professor Clemens Schramm, April 2017 - HOAI erfüllt Gemeinwohl- und Allgemeininteressen bzgl. Qualitätsanspruch zur Baukultur, Sicherheits- und Gesundheitsaspekten oder Nutzenanforderungen (z.b. Lebenszykluskosten und Nachhaltigkeit) - Mindestsätze der HOAI verhindern Qualitätserosion z.b. beobachtbare Qualitätsminderungen nach Entfall der verbindlichen Honorarregelungen Anlage 1 HOAI

Wirtschaftliches Gutachten zum Zusammenhang von verbindlichen Honorarsätzen und Planungsqualität - Professor Clemens Schramm, April 2017 2. Zusammenhang zwischen verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen und Verbraucherschutz - Minderung der Qualitätsunkenntnis und der Qualitätsunsicherheit der Auftraggeber durch verbindlich vorgeschriebene Honorarsätze - Begegnung der Auswirkungen der Nutzenunkenntnis und Nutzenunsicherheit durch verbindlichen Preisrahmen - Minderung bzw. Beseitigung der Preisunkenntnis und Preisunsicherheit durch HOAI

Studie zur Auswertung von Schadensfällen der AIA AG IFB Hannover, Januar 2017 - Untersuchungsgegenstand: Auswertung 100 Schadenfällen auf Zusammenhang von vereinbarten Honorar und Schadenhöhe - Untersuchungszeitraum: 2015 2016

Studie zur Auswertung von Schadensfällen der AIA AG IFB Hannover, Januar 2017 - Untersuchungsergebnisse: 1. Vielzahl der Schadenfälle teils erhebliche Unterschreitung der HOAI- Mindestsätze (72,70%) 2. Einhaltung, teilweise auch Überschreitung der HOAI-Höchstsätze (27,30 %) 3. Schadenssummen in Fällen der mäßigen und massiven Unterschreitung der HOAI-Mindestsätze deutlich höher als bei Honorareinhaltung

Statistische Untersuchung des BMUB zur Anzahl in- und ausländischer Architekturbüros in ausgewählten EU-Mitgliedsstaaten im Zusammenhang mit dem Preisrecht der HOAI, Dezember 2016 Studie von Professor Christian Stoy Untersuchungsumfang: 10 europäische Staaten (Österreich. Belgien, Finnland, Großbritannien, Deutschland) Untersuchungszeitraum: 2009 2014 Untersuchungsergebnis: - Anzahl ausländischer Büros im untersuchten Land kleiner als 0,5 % - Wegfall von Honorarordnungen in Österreich und Großbritannien hat nicht zum Anstieg ausländischer Büros geführt

Übersicht: Ablauf und voraussichtliche Dauer eines Vertragsverletzungs-/Zwangsgeldverfahrens Verfahrensstufen Klagebeschluss der KOM Klageverfahren EUGH-Urteil nach Art. 260 Abs. 1 AEUV *Sämtliche Zeitangaben sind Erfahrungswerte aus der Praxis. Im Einzelfall sind erhebliche Abweichungen (insbesondere Verzögerungen) i.d.r. abhängig von politischer Priorität, rechtlicher und tatsächlicher Komplexität und Arbeitsbelastung der zuständigen Kommissionsdienststellen möglich Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Schlaglichter der Wirtschaftspolitik, Monatsbericht 3-2015, S. 32 Voraussichtliche Dauer* Klageeinreichung ca. 1-3 Monate später ca. 24 Monate (abhängig von der Komplexität des Verfahrens) Nachfrage der KOM zur Umsetzung des Antwortfrist i.d.r. 6 Wochen Urteils Mahnschreiben im (möglicherweise verlängerbare) Antwortfrist 2 Monate Zwangsgeldverfahren (Art. 260 Abs. 2 AEUV) Prüfung der Antwort des MS durch KOM ca. 2 12 Monate (abhängig von politischer Priorität und von bilateralen Kontakten mit MS) Klageverfahren Urteil nach Art. 260 Abs. 2 AEUV abhängig von der Komplexität des Verfahrens