LVR-Integrationsamt. Das SGB IX. die wesentlichen Änderungen für die Arbeit des LVR-Integrationsamtes. Folie 1

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Transkript:

Das neue SGB IX die wesentlichen Änderungen für die Arbeit des LVR-Integrationsamtes Folie 1

SGB IX aktuell Teil 1 - Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen ( 1 bis 67) das neues SGB IX Teil 1 - Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen ( 1 bis 89) Teil 2 BTHG ( 90 bis 150) Teil 2 - Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen ( 68 bis 160) Teil 3-Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen ( 151 bis 242) Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 2

Vorrang der Prävention Abschaffung der Gemeinsamen Servicestellen Frühzeitige Einbindung der Integrationsämter im Rahmen von Prävention und BEM >zur Vermeidung von Behinderung und chronischer Krankheit Stärkung der Förderangebote in der (beruflichen) Prävention Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 3

Budget für Arbeit bundesweites Angebot > in NRW bereits seit 2011 als Modellprojekt sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt für >Werkstatt-Wechsler >zur Vermeidung der Aufnahme in eine WfbM, z.b. Schüler/innen mit Förderbedarf, Menschen mit psychischen Erkrankungen Lohnkosten Zuschuss von bis zu 75 % > zuzüglich Anleitung und Begleitung >Arbeitgeber zahlt keine ALO Versicherung; es besteht ein Anspruch auf Rückkehr in WfbM Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 4

Neue Aufgaben für die Integrationsämter Kostenbeteiligung der Integrationsämter am Budget für Arbeit Förderung der Berufsorientierung für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf > auch ohne anerkannte Schwerbehinderung > in NRW bereits als Modellprojekt STAR Schule trifft Arbeitswelt Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 5

Finanzierung der Aufgaben der Integrationsämter Finanzierung ausschließlich aus dem Aufkommen der Ausgleichsabgabe Länderfinanzausgleich zwischen den Integrationsämtern 20 % des jährlichen Aufkommens an der Ausgleichsabgabe geben die Integrationsämter an den Ausgleichsfonds beim BMAS ab Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 6

Entwicklung der Verbindlichkeiten Jahr Einnahmen (Mio. ) Laufende Leistungen In Mio. Anteil Verbindlichkeiten alleine aus lfd. Leistungen an den Einnahmen mittelfristig langfristig Arbeitsassistenz 27 SchwbAV 2015 550 26 143 77 79 59 % 2013 532 21 115 76 53 50 % 2010 467 16 89 68 40 46 % 2005 490 8 89 75 28 41 % IFD IP Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 7

Schwerbehindertenvertretung Einführung des Übergangsmandat bei Zusammenlegung/Spaltung von Betrieben Neue Grenze für Freistellung und Heranziehung: 100 zu betreuende Menschen Schulungsanspruch für Stellvertretungen erforderliche Bürokraft Änderung bei der Heranziehung der Stellvertretung im Verhinderungsfall >die Einschränkung Abwesenheit oder Wahrnehmung anderer Aufgaben entfällt Änderung Wahlverfahren bei Konzern-SBVs Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 8

Integrationsvereinbarung neu: Inklusionsvereinbarung Beteiligung des Integrationsamtes >vom Moderator zum Mediator Inklusionsvereinbarung wird im BetrVG als Aufgabe des Betriebsrates verankert Regelungen zur Teilhabe (schwer-) behinderten Menschen sind präventiv zu treffen > Gestaltung von Arbeitsprozesse/Rahmenbedingungen Bestandsschutz - vor dem 1.1.2018 abgeschlossene Vereinbarungen haben Bestand Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 9

Aus Integrationsprojekten werden Inklusionsbetriebe Ausweitung der förderfähigen Zielgruppe >langzeitarbeitslose schwerbehinderten Menschen > chronisch psychisch kranke Menschen > Beschäftigungsumfang 12 Stunden/Woche Anerkennung als Inklusionsbetrieb: mindestens 30 % der Beschäftigten müssen der Zielgruppe angehören Bevorzugte Berücksichtigung bei Vergaben der Öffentlichen Hand (analog WfbM) Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 10

Weitere Änderungen Anpassung der Definition Behinderung an die Sprachregelung der UN-BRK >Bestandsschutz bei der Feststellung des GdB = keine Überprüfung von Amts wegen Aus dem/der Beauftragten des Arbeitgebers wird der/die Inklusionsbeauftragte Voraussetzungen für Merkzeichen ag wird erweitert definiert Regelungen zur Gleichstellung gelten nunmehr auch für Soldaten/innen Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 11

Inkrafttreten des Gesetzes in Stufen Abschluss Gesetzgebungsverfahren in 2016 Verkündung zum 01.01.2017 Inkrafttreten insgesamt (neue Nummerierung greift) Inkrafttreten mit Verkündigung: die Änderungen im Teil 3 01.01.2018 Inkrafttreten Teil 2 / BTHG 01.01.2020 Vorgezogene Änderungen zum 01.08.2016: 1. Berufsorientierung für Schüler/innen mit Förderbedarf 2. Erweiterung der Zielgruppe in Integrationsprojekten Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 12

Weitere Informationen zum Gesetzesvorhaben finden Sie auf der Homepage der Integrationsämter: www.integrationsaemter.de/leitgedanken/562c/index.html Carola Fischer, LVR-Integrationsamt Folie 13