Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Ein neuer Player im Gesundheitswesen?

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Transkript:

Landespflegekammer Rheinland-Pfalz Ein neuer Player im Gesundheitswesen? Doris Bartelmes, Abteilungsleiterin Abteilung Arbeit Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Folie 1

FACHKRÄFTE IN DER PFLEGE Demografische Entwicklung wird zu einem erhöhten Fachkräftebedarf in den Gesundheitsberufen führen. - Die Pflege ist hiervon besonders betroffen. Sicherstellung der pflegerischen Versorgung für die älter werdende Gesellschaft. Altersbedingt werden viele Fachkräfte in der Pflege ausscheiden. Folie 2

ENTWICKLUNG DER DEBATTE IN RHEINLAND-PFALZ Die Position der Pflegenden im Gesundheitswesen konnte in den letzten Jahren bereits verbessert werden, durch - die Einrichtung der Landespflegekonferenz (2001), - die Beteiligung der Pflegeverbände in allen Landesgremien, die sich mit Pflegefragen beschäftigen und - zahlreiche Initiativen für die Pflege: - Menschen pflegen, - Bildungs- und Fachkräfteoffensive Pflege 2002-2004 - Ausgleichsverfahren zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung - Landesleitprojekt Fachkräftesicherung Gesundheitsfachberufe - Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative Gesundheitsfachberufe Gespräche der Berufsverbände mit dem MSAGD zur Einrichtung einer Pflegekammer mit Ministerin Dreyer fanden im Juni und Dezember 2011 statt. Aber Folie 3

ENTWICKLUNG DER DEBATTE IN RHEINLAND-PFALZ Die Erfahrungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass diese Bemühungen nicht ausreichten! Um Pflegende als gleichberechtigte Berufsgruppe im Gesundheitswesen zu etablieren, muss man die Pflege auch formell auf Augenhöhe mit anderen Heilberufen bringen. Konsequenz Gründung der Pflegekammer mit der gesetzlichen Verankerung im Heilberufsgesetz. Folie 4

MITWIRKUNG DER PFLEGEKAMMER Mitwirkung im öffentlichen Gesundheitswesen bedeutet auf Landesebene, dass die Pflegekammer in RLP in Zukunft in folgenden Gremien vertreten sein wird: Landespflegekonferenz und Landespflegeausschuss nach 92 SGB XI Krankenhausplanungsausschuss Kommunale Pflegestrukturplanung nach 3 LPflegeASG Gemeinsames Landesgremium nach 90 a SGB V Die Pflege wird so maßgeblich Einfluss nehmen können auf alle gesundheitspolitischen Entscheidungen und der Verteilung von Mitteln und Ressourcen! Folie 5

MITWIRKUNG DER PFLEGEKAMMER Die Pflegekammer wird als Berufsvertretung, wie alle anderen Heilberufe auch, als neuer Player im Gesundheitswesen mitwirken. Dies bedeutet, zentral auf Landes-, Bundes- und auf EU-Ebene Einfluss nehmen zu können auf - die Gesundheitspolitik, z.b. Weiterentwicklung im Gesundheitswesen und der Pflege (Versorgungskonzepte) - die Gesetzgebung, z.b. Novellierung der Pflegeberufe - die Gestaltung des Gesundheitswesens, z.b. Aufgabenneuverteilung - die Mittel- und Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen, z.b. Mitgestaltung in Gremien wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) Folie 6

GESUNDHEITSÖKONOMISCHE ASPEKTE EINER PFLEGEKAMMER Der GBA konkretisiert das SGB V und legt die Leistungen fest, die gezahlt werden müssen. Die erlassenen Richtlinien geben das Mindestens - Recht der gesetzlich Versicherten wieder. Leistungen müssen qualitätsgesichert, wirksam und wirtschaftlich sein. Die Pflege ist im GBA außen vor. Sie wird ggf. zu einzelnen Beschlüssen angehört. Eigenständig vertreten ist sie nicht. Fazit: Die Pflege als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen kann als neuer Player hier mitwirken und eine andere Verteilung der Mittel und Ressourcen anstoßen. Folie 7

GESUNDHEITSÖKONOMISCHE ASPEKTE EINER PFLEGEKAMMER Die Pflegekammer wird auf die gesamte Weiterentwicklung der Pflege großen Einfluss nehmen (Professionalisierung der Pflege) Es werden evidenzbasierte Pflegekonzepte geschaffen werden, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen sein wird. Die Pflegekammer wird in diesem Kontext auch die Pflegewissenschaft voranbringen und die Kompetenzen der Pflege festschreiben. Fazit: So wird die Grundlage geschaffen, um pflegerische Gesundheitsleistungen im GBA zu berücksichtigen. Folie 8

GESUNDHEITSÖKONOMISCHE ASPEKTE EINER PFLEGEKAMMER Im Rahmen ihrer Zuständigkeit wird die Pflegekammer Belange der Qualitätssicherung wahrnehmen. Die Pflegekammer wird verbindliche Pflegestandards festlegen und so eine qualitativ hochwertige Pflege sicherstellen. In diesem Kontext wird die Kammer Empfehlungen erlassen, damit definierte Standards im Berufsalltag umgesetzt und auch eingehalten werden können. Fazit: Somit werden auch die Kompetenzen der Pflege erhöht und definiert, was sich auf die Vergütung der Dienstleistung und der Fachkräfte auswirken wird. Folie 9

GESUNDHEITSÖKONOMISCHE ASPEKTE EINER PFLEGEKAMMER Pflegerische Leistungen werden in Zukunft mit Leistungen anderer Heilberufe in Konkurrenz gehen. Die Pflegekammer als neuer Player im Gesundheitswesen wird hier die Interessen der Pflege vertreten. Es wird zu einer anderen Verteilung der Ressourcen und Mittel zwischen den Leistungserbringern kommen können. Fazit: Pflege wird in Zukunft ihre Leistungen selbst verantworten und verordnen. Diese Leistungen werden verhandelt und vergütet werden müssen. KPBV = Kassen-Pflegerische Bundesvereinigung? Folie 10

NUTZEN DER PFLEGEKAMMER Welchen Beitrag kann hier die Pflegekammer leisten? Arbeitgeber Pflegerische Versorgung Pflegekräfte Fachkräftesicherung Steigerung der Attraktivität des Berufes Kompetenzerweiterung Aufwertung des Berufsbildes Qualitätsstandards Versorgungskonzepte Folie 11

FAZIT Die Pflegekammer wird die Pflege als starken Player im Gesundheitswesen etablieren, gesetzlich legitimiert durch das Heilberufsgesetz. in Zukunft in der Gesundheitspolitik entscheidend mitwirken. durch die Kompetenz- und Verantwortungsfestschreibung der Pflege erheblichen Einfluss auf die pflegerische Berufspraxis nehmen. letztendlich zu einer Aufwertung der pflegerischen Gesundheitsdienstleistung mit einer verbesserten Vergütung der pflegerischen Leistung führen. als neuer Player im Gesundheitswesen auftreten und maßgeblichen Einfluss im Bereich der Gesundheitsökonomie nehmen. Folie 12

VIELEN DANK FÜR IHR INTERESSE UND IHRE AUFMERKSAMKEIT! 14.10.2012 Folie 13