Empfehlungen für die Jahre 2017 bis 2027 zur Stärkung der Gesundheitsförderung in der Oberrheinregion

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Transkript:

DEUTSCH-FRANZÖSISCH- SCHWEIZERISCHE OBERRHEINKONFERENZ CONFERENCE FRANCO-GERMANO-SUISSE DU RHIN SUPERIEUR Expertenausschuss Gesundheitsförderung und Prävention Groupe d experts Promotion de la santé et prévention Empfehlungen für die Jahre 2017 bis 2027 zur Stärkung der Gesundheitsförderung in der Oberrheinregion

1. Einleitung Die Oberrheinkonferenz begrüsst und genehmigt die Empfehlungen des Expertenausschusses Prävention und Gesundheitsförderung und der Arbeitsgruppe Gesundheit zur Stärkung der Gesundheitsförderung am Oberrhein. Diese Empfehlungen sollen dazu beitragen, den Austausch zwischen den Regionen anzuregen, um Erkenntnisse und Fachwissen aus der Gesundheitsförderung und Prävention vermehrt zu teilen und zu diskutieren, die Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention zu verbessern, die Umsetzung von gemeinsamen Projekten zu begünstigen, die der Gesundheitsförderung und Prävention dienen. Damit soll erreicht werden, dass sich die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung in der Oberrhein-Region bis ins Jahr 2027 deutlich verbessert. Als Konsequenz ist zu erwarten, dass die Kostenziele im Gesundheitsbereich besser eingehalten werden können. 2. Grundlagen dieser Empfehlungen Prävention und Gesundheitsförderung erhalten und stärken die Gesundheit von Menschen. Sie verbessern ihre Lebensqualität und verringern sowohl die Krankheitslast als auch Krankheitskosten. Die Prävention umfasst Massnahmen zur Verhütung von ansteckenden und nicht ansteckenden Krankheiten. Die Gesundheitsförderung setzt sich zum Ziel, gesundheitliche Ressourcen und Potenziale von Menschen zu stärken und Lebenswelten gesünder zu gestalten. Beide Ansätze ergänzen sich gegenseitig mit dem Ziel, möglichst vielen Menschen ein gesundes und langes Leben zu ermöglichen. Die heute gängigsten Massnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung betreffen das Ernährungsund Bewegungsverhalten, die psychische Gesundheit, die Reduktion des Konsums von Tabak, Alkohol und Drogen, die medizinische Vorsorge sowie die Förderung der Gesundheitskompetenz.

Kein Mensch kann gänzlich über seine eigene Gesundheit bestimmen. Das Umfeld und die Rahmenbedingungen spielen eine wichtige Rolle. Gesundheitsförderung findet also auch in der Familie und in der Freizeit, in Schulen und am Arbeitsplatz statt. Sie ist nicht nur Aufgabe des Einzelnen, sondern auch der Gesellschaft und der staatlichen Behörden. Als Grundlage der hier vorgelegten Empfehlungen dient die «Ottawa-Charta für Gesundheitsförderung» der Weltgesundheitsorganisation WHO (1986). 1 Sie gilt allgemein als Grundlagenpapier der modernen Gesundheitsförderung. Zur Wahl der vier vorgeschlagenen Handlungsbereiche wurden zudem die Gesundheits-Leitlinien der beteiligten Regionen, Länder und Kantone herangezogen. Die darin festgelegten Prioritäten wurden berücksichtigt. Es sind dies: Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg (2014) Der regionale Gesundheitsplan im Elsass 2012 2016 Gesundheit 2020: die gesundheitspolitischen Prioritäten des Schweizer Bundesrates (2013) 3. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gesundheitsförderung Aus Sicht des Expertenausschusses kann die Gesundheitsförderung in der Triregio erfolgreich gestärkt werden, wenn folgende Grundvoraussetzungen gegeben sind: Es soll eine intersektorielle Gesundheitspolitik betrieben werden (health in all policies). Gesundheitsförderung ist nicht nur Sache des Gesundheitssektors. Auch in anderen Politikbereichen, etwa im Bauwesen und im Verkehr, müssen Massnahmen zur Förderung der Gesundheit ergriffen werden. Dies ist essenziell für die Wirksamkeit von Gesundheitsförderungsmassnahmen, da der Zusammenhang zwischen der sozialen Lage und dem Gesundheitszustand klar belegt ist. «Gesundheitsförderung beinhaltet weit mehr als medizinische und soziale Versorgung. Gesundheit muss auf allen Ebenen und in allen Politiksektoren auf die politische Tagesordnung gesetzt werden.» (Ottawa-Charta, 1986) Die öffentliche Hand und private Institutionen sollen sich finanziell für die Stärkung der Gesundheitsförderung engagieren. Gesundheitsförderung soll evidenzbasiert sein. Die zu ergreifenden Massnahmen sollen auf wissenschaftlichen Grundlagen gründen. Das vorhandene Wissen soll gesammelt und wo nötig durch Studien ergänzt werden. Angebote und Projekte zur Gesundheitsförderung sollen dem Stand der Good Practice in ihrem Feld entsprechen. Bei der Finanzierung von neuen Angeboten und Projekten sollen entsprechende Evaluationen als Grundlage dienen. Bereits bestehende Angebote und Projekte sollen evaluiert und bei Bedarf optimiert werden. 1 http://www.euro.who.int/en/publications/policy-documents/ottawa-charter-for-health-promotion,-1986

4. Prioritäre Handlungsbereiche Der Expertenausschuss hat vier prioritäre Handlungsbereiche identifiziert, in denen es spezifische Massnahmen für eine verstärkte Gesundheitsförderung in der Triregio braucht. Für jeden Handlungsbereich werden nachfolgend Handlungsempfehlungen abgegeben. 4.1. Gesundheit während der ganzen Lebensspanne fördern Für jede Lebensphase sollen Angebote der Gesundheitsförderung und Prävention umgesetzt werden, die koordiniert und miteinander verbunden sind. «Es gilt, Menschen zu lebenslangem Lernen zu befähigen und ihnen zu helfen, mit den verschiedenen Phasen ihres Lebens sowie eventuellen chronischen Erkrankungen und Behinderungen umgehen zu können. Dieser Lernprozess muss sowohl in Schulen wie auch zuhause, am Arbeitsplatz und innerhalb der Gemeinde erleichtert werden.» 2 Bis ins Jahr 2027 sollen koordinierte und verbundene Angebote für jeden Lebensbereich bestehen, mit Schwerpunkten bei der Schwangerschaft und frühen Kindheit, bei der Jugend und beim Alter. Besondere Beachtung verdienen ausserdem die Übergänge zwischen den verschiedenen Lebensphasen, zum Beispiel zwischen Kleinkindheit und Kindergarten/Schule, sowie kritische Lebensereignisse. Es soll speziell darauf geachtet werden, dass Angebotslücken rund um solche Übergänge geschlossen werden. 4.2. Chancengleichheit in der Gesundheit stärken Es sollen Massnahmen ergriffen werden, mit denen die Lebenswelt von benachteiligten Menschen auf gesundheitsförderliche Weise verbessert wird. «Gesundheitsförderung ist auf Chancengleichheit auf dem Gebiet der Gesundheit gerichtet. Gesundheitsförderndes Handeln bemüht sich darum, bestehende soziale Unterschiede des Gesundheitszustandes zu verringern sowie gleiche Möglichkeiten und Voraussetzungen zu schaffen, damit alle Menschen befähigt werden, ihr grösstmögliches Gesundheitspotenzial zu verwirklichen.» Bis ins Jahr 2027 sollen sich die in der Triregio bestehenden gesundheitlichen Unterschiede zwischen verschiedenen Personengruppen messbar verringern. Besondere Aufmerksamkeit sollen folgende Gruppen erhalten: Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Behinderungen; chronisch kranke und armutsbetroffene Menschen; sozial benachteiligte Menschen (u.a. Personen mit Migrationshintergrund und Arbeitslose). 2 Die kursiv gesetzten Zitate stammen aus der Ottawa-Charta (WHO, 1986).

4.3. Gesundheitskompetenz aufbauen Jeder Mensch soll befähigt werden, sich möglichst selbstbestimmt um seine Gesundheit kümmern zu können. «Gesundheitsförderung will den Menschen helfen, mehr Einfluss auf ihre Gesundheit und ihre Lebenswelt auszuüben, und will ihnen zugleich ermöglichen, Veränderungen in ihrem Lebensalltag zu treffen, die ihrer Gesundheit zugutekommen.» Bis ins Jahr 2027 sollen möglichst viele Menschen in der Triregio befähigt werden, sich selbstbestimmt um ihre Gesundheit zu kümmern. Zu diesem Zweck sollen Angebote geschaffen und gefördert werden, die dazu beitragen, die Menschen in der Triregio in ihrer Entwicklung vom schutzbedürftigen Kind zum selbstverantwortlichen und gesundheitskompetenten Jugendlichen bzw. Erwachsenen zu unterstützen und zu begleiten. 4.4. Lebensqualität verbessern Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Triregio soll in allen Lebensbereichen eine möglichst hohe Lebensqualität erfahren dürfen. «Gesundheitsförderung schafft sichere, anregende, befriedigende und angenehme Arbeits- und Lebensbedingungen.» Bis ins Jahr 2027 soll die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner der Triregio in möglichst vielen Lebensbereichen spürbar verbessert werden. Gesundheitsförderung soll zu diesem Zweck in den folgenden Politikbereichen gestärkt werden: Bildung, Verkehr, Landwirtschaft, Gestaltung der Wohnumgebung, Arbeitsplatzstrukturen. Das Gemeinwesen und der soziale Austausch sollen durch konkrete Angebote gefördert werden.

5. Weiteres Vorgehen zur Umsetzung der Empfehlungen Übernimmt die Oberrheinkonferenz die hier vorgelegten Empfehlungen, strebt der Expertenausschuss Prävention und Gesundheitsförderung die folgenden nächsten Schritte an: Es sollen Good-Practice-Beispiele zusammengestellt werden, die als Vorbilder für neue Projekte und Angebote in der Triregio dienen können. Es sollen Finanzierungsmöglichkeiten für gemeinsame Gesundheitsförderungsprojekte gesucht werden, zum Beispiel in Form eines Fonds. Die Idee eines triregionalen Kompetenzzentrums für Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen von TRISAN soll geprüft werden. Das Kompetenzzentrum könnte Wissensgrundlagen sammeln und aufarbeiten, Projekte der Gesundheitsförderung koordinieren sowie Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote für freiwillige und angestellte Fachkräfte erstellen. Ein gemeinsames triregionales Projekt zur Gesundheitsförderung und Prävention soll geplant werden, zum Beispiel zum Thema der kommunalen Gesundheitsförderung («Gesunde Gemeinde, gesunde Stadt»).

Am 9. Dezember 2016 hat die Deutsch-Französisch-Schweizerische Oberrheinkonferenz in ihrer Plenumssitzung die Empfehlungen zur Stärkung der Gesundheitsförderung in der Oberrheinregion für die Jahre 2017 bis 2027 begrüsst und genehmigt und den Expertenausschuss unter Einbezug der Struktur TRISAN zur Umsetzung aufgefordert. Impressum Gemeinsames Sekretariat / Secrétariat Commun Rehfusplatz 11 / D-77694 Kehl Tel: +49 7851 9349 0 Fax: +49 7851 93 49 50 info@oberrheinkonferenz.org / info@conference-rhin-sup.org www.oberrheinkonferenz.org / www.conference-rhin-sup.org Die Empfehlungen wurden im Rahmen der Expertenausschuss unter Vorsitz von Dr. Irène Renz, Gesundheitsförderung Baselland, CH-Liestal, erarbeitet; recherchiert und formuliert wurden sie von Thomas Pfluger (unter Mitarbeit von Dominique Bänninger), CH-Basel; 26.9.2016. Illustration und Gestaltung: Sylvia Pfeiffer, formsache, CH-Basel