Vorlesung Rechtssoziologie HS 2012 Macht und Herrschaft Ass.-Prof. Dr. Michelle Cottier Juristische Fakultät Universität Basel
Fragestellungen - Wie funktioniert Macht und Herrschaft, welche Rolle spielt das Recht in der Sicherung von Herrschaft? - Können verschiedene Formen der Herrschafts- und Machtausübung unterschieden werden? Rechtssoziologie HS 2012 2
Max Weber: Macht und Herrschaft «Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht. Herrschaft soll heissen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden» (Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, S. 28) Rechtssoziologie HS 2012 3
Max Weber: Die Idealtypen legitimer Herrschaft Zwei Aspekte der Legitimität von Herrschaft: - Legitimitätsanspruch der Herrschenden: Rechtfertigung für die Verbindlichkeit der Anordnungen - Legitimitätsglaube der Beherrschten: Überzeugung von der Gültigkeit bestimmter Normen ( Akzeptanz ) Rechtssoziologie HS 2012 4
Max Weber: Die Idealtypen legitimer Herrschaft Die drei Idealtypen legitimer Herrschaft 1. Traditionale Herrschaft 2. Charismatische Herrschaft 3. Legale Herrschaft Vgl. Trubek S. 169 ff. Rechtssoziologie HS 2012 5
Fragen zur Lektüre Zu Foucault und Biebricher Was versteht Foucault unter Macht? Was sind Elemente seines Machtbegriffs? Was meint Foucault mit der juridischen Konzeption von Macht und welche Kritik äussert er an ihr? Vergleichen Sie die Analyse von Macht und Recht bei Foucault mit der Analyse der Formen legitimer Herrschaft bei Weber (vgl. Text von Trubek, S. 169 ff.) Rechtssoziologie HS 2012 6
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Das Recht in Foucaults Werk Zwei Bedeutungen von Recht in Foucaults Werk: (Straf)recht als Modell für einen bestimmten historisch überholten Machttypus, der juridischen Macht juridisch rechtlich! Analyse der Einbindung des Rechts in verschiedene Machttechniken Rechtssoziologie HS 2012 8
Analytik der Macht und das Recht Ausgangspunkt: der juridische Machttypus Repressionshypothese der 1968er: das authentische Subjekt wird durch eine viktorianische Sexualmoral unterdrückt und muss befreit werden. Kritik Foucaults: Dieser juridische Machttypus hat bereits an Bedeutung verloren. Hauptmerkmale des juridischen Machttypus: gekennzeichnet durch sanktionsbewehrtes Verbot, Logik erlaubt/nicht erlaubt Rechtssoziologie HS 2012 9
Analytik der Macht und das Recht Im politischen Denken und in der politischen Analyse ist der Kopf des Königs immer noch nicht gerollt. Daher rührt die Bedeutung, die man in der Theorie der Macht immer noch dem Problem des Rechts und der Gewalt beimisst, dem Problem des Gesetzes und der Gesetzeswidrigkeit, des Willens und der Freiheit und vor allem dem Problem des Staates und der Souveränität (auch wenn diese nicht mehr in der Person des Königs sondern in einem kollektiven Wesen gesucht wird). (Der Wille zum Wissen, S. 110) Rechtssoziologie HS 2012 10
Analytik der Macht und das Recht Man muss eine Analytik der Macht bauen, die nicht mehr das Recht als Modell und als Code nimmt. (Der Wille zum Wissen, S. 111) Rechtssoziologie HS 2012 11
Analytik der Macht und das Recht Foucaults Machtbegriff Machtverhältnisse wirken nicht nur vertikal von oben nach unten, sondern durchziehen die ganze Gesellschaft auf allen Ebenen. Macht hat kein Zentrum, sondern ist kapillar Das Subjekt wird durch Macht nicht unterdrückt, sondern hervorgebracht, es gibt kein authentisches Subjekt. Macht wirkt über Wahrheitsdiskurse Rechtssoziologie HS 2012 12
Analytik der Macht und das Recht Drei Machttypen: Macht der Souveränität ( juridischer Machttypus) Macht der Disziplinen Macht der Sicherheitstechniken ( Gouvernementalität ) Rechtssoziologie HS 2012 13
Analytik der Macht und das Recht juridische Macht Befehl, Verbot, Zensur Recht = Macht Auslöschung der Körper Disziplinarmacht präskriptive Norm Normierung Kolonisierung des Rechts durch Disziplinen Überwachung und Abrichtung der Körper Gouvernementalität das empirisch Normale Normalisierung (Ökonomisierung des Rechts, Verlagerung zum Risikomanagement) Selbststeuerung der Individuen Rechtssoziologie HS 2012 14
Das Recht und die Disziplin Überwachen und Strafen: Alte Form des Strafrechts: Sinnbildliche Wiederherstellung der Macht des Souveräns durch Hinrichtung des Straftäters Sozialreformer des 18. Jhdt., z.b. Cesare Beccaria, wollen eigentlich nicht grössere Humanität, sondern grössere Ökonomie der Strafe Disziplinen haben das Ziel der Erziehung und Abrichtung der Körper Ausrichtung an der Norm ermöglicht Klassifikation von Individuen, die Klassifizierung bringt das Individuum hervor. Bsp. Krimineller, Psychopath, Homosexueller Rechtssoziologie HS 2012 15
Das Recht und die Disziplin Überwachen und Strafen (Forts.): Wachsende Bedeutung der Humanwissenschaften (Psychologie, Psychiatrie, Pädagogik, Kriminologie ) als Erzeuger von Kontroll- und Herrschaftswissen Räumliche Sicherstellung der dauernden Überwachung der Körper: Kloster, Internat, Kaserne, Manufakturen/ Fabriken, Kliniken Panoptikon als Inbegriff der Disziplinarmacht: Der perfekte Disziplinarapparat wäre derjenige, der es einem einzigen Blick ermöglichte, dauernd alles zu sehen (Überwachen und Strafen, S. 224). Rechtssoziologie HS 2012 16
Das Panoptikon J.F. de Neufforge, Plan für einen Gefängnisneubau, 18. Jh. Rechtssoziologie HS 2012 17
Das Panoptikon Stateville Prison, Joliet, IL, USA Rechtssoziologie HS 2012 18
Das Recht und die Disziplin Verknüpfung von Recht und Disziplin: Kolonisierung des Rechts durch die Disziplinen Dass [ ] die Verfahren der Normalisierung die Verfahren des Gesetzes immer mehr kolonisieren, vermag, so glaube ich, das globale Funktionieren dessen zu erklären, was ich als Gesellschaft der Normalisierung bezeichnen würde (Vorlesung vom 14.1.1976, S. 94). Rechtssoziologie HS 2012 19
Neuere Entwicklungen des Strafrechts aus Foucaultscher Perspektive? Mediation und Täter-Opfer-Ausgleich Electronic Monitoring statt Gefängnisstrafen Geldstrafen statt kurze Freiheitsstrafen Ruf nach härteren und längeren Strafen z.b. gegenüber delinquenten Jugendlichen oder Rasern Rechtssoziologie HS 2012 20
Gouvernementalität Wende im Schaffen Foucaults Mitte 1970er Jahre zur Analyse zeitgenössischer Formen der Regierung Zentraler Begriff der Gouvernementalität, zusammengesetzt aus gouverner (regieren) und mentalité (Denkweise) Feststellung einer Ökonomisierung von Staatlichkeit Frage nach Verhältnis zwischen individueller Subjektivierung und Machttechniken Technologien des Selbst, Führen der Führungen Gouvernementalität als Regierungsform hat ihren Ursprung gemäss Foucault im Liberalismus des 18. Jahrhunderts. Rechtssoziologie HS 2012 21
Gouvernementalität Unter Gouvernementalität verstehe ich die Gesamtheit, gebildet aus den Institutionen, den Verfahren, Analysen und Reflexionen, den Berechnungen und den Taktiken, die es gestatten, diese recht spezifische und doch komplexe Form der Macht auszuüben, die als Hauptzielscheibe die Bevölkerung, als Hauptwissensform die politische Ökonomie und als wesentliches technisches Element die Sicherheitsdispositive hat. (Vorlesung vom 1. Februar 1978) Rechtssoziologie HS 2012 22
Gouvernementalität Biopolitik: Die Fortpflanzung, die Geburten- und die Sterblichkeitsrate, das Gesundheitsniveau, die Lebensdauer, die Langlebigkeit mit allen ihren Variationsbedingungen wurden zum Gegenstand eingreifender Massnahmen und regulierender Kontrollen: Bio-Politik der Bevölkerung. (Der Wille zum Wissen, S. 166) Rechtssoziologie HS 2012 23
Gouvernementalität Normalisierung statt Normierung : Die statistisch messbare Realität ist die Norm. Ziel ist nicht mehr die Anpassung der Individuen an eine Norm, sondern ein optimales Mittel innerhalb einer Bandbreite von Variationen. Rechtssoziologie HS 2012 24
Gouvernementalität Dispositive der Sicherheit : Grössere Freiheit bedingt grössere Anstrengungen zur Kontrolle von Gefahren, die sich aus unkontrolliertem Verfolgen von Eigeninteressen ergeben. Regierung funktioniert auch über Aufrechterhaltung von Angst und Unsicherheit. Rechtssoziologie HS 2012 25
Gouvernementalität Technologien des Selbst : Der Gebrauch der Freiheit durch die Individuen ist Teil von Machtverhältnissen: Man muss die Punkte analysieren, an denen die Techniken der Herrschaft über Individuen sich der Prozesse bedienen, in denen das Individuum auf sich selbst einwirkt. Und umgekehrt muss man jene Punkte betrachten, in denen die Selbsttechnologien in Zwangsoder Herrschaftsstrukturen integriert werden. (Foucault, zit. in: Bröckling et al. 2000, S. 29) Rechtssoziologie HS 2012 26
Gouvernementalität Aktuelle Rezeption, das Beispiel Kriminologie: Feststellung einer Verlagerung der Kriminalpolitik von der individuellen Strafe/Besserung zu Prävention und Management von Risiken: Die Methoden der Wahrscheinlichkeitsberechnung verwandeln Individuen in Datensätze, die zum Zweck der Kontrolle von Kriminalität in vorklassifizierte Gruppen eingeteilt und unter der Massgabe der Sicherheit nach unterschiedlichen Niveaus der Gefährlichkeit sortiert werden. (Susanne Krasmann, Gouvernementalität der Oberfläche, in: Bröckling et al. 2000, S. 196) Rechtssoziologie HS 2012 27
Fragen zur Lektüre Zu den Texten von Röhl (1987) und Albrecht: Sie möchten empirisch untersuchen, ob die Strafjustiz in der Schweiz tatsächlich ausländische StraftäterInnen diskriminiert (vgl. Albrecht): Formulieren Sie eine oder mehrere Forschungsfrage(n) und dazugehörige Forschungshypothesen Welche konkreten Methoden eignen sich für die Beantwortung Ihrer Frage? Rechtssoziologie HS 2012 28