Die Erklärung zur Unternehmensführung



Ähnliche Dokumente
Mehr als die Wiedergabe der Erklärung zur Unternehmensführung ist auch praktisch nicht möglich, da ihre Bestandteile keine Ableitung zulassen.

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Managements. Änderungsprozess. Wolfgang Witerzens, Manager 31. Januar 2008 ADVISORY

Resilien-Tech. Resiliente Unternehmen. Security Consulting. 08. Mai Burkhard Kesting

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Geschäftsordnung. für das Präsidium des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft. Fassung vom 23. September 2015

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

MEAG als aktiver Aktionär Richtlinie über das Abstimmverhalten auf Hauptversammlungen (Proxy Voting Richtlinie) Stand: Oktober 2014

Die Gesellschaftsformen

Stellungnahme. Corporate Governance-Bericht gemäß 243b UGB

Change Coaching hat zum Ziel, negative Reaktionen der Mitarbeiter auf Change-Programme zu vermeiden bzw. diesen entgegenzusteuern.

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Corporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110, 118 und 119 AktG

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

Landes-Arbeits-Gemeinschaft Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Rheinland-Pfalz e.v.

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6

EÜR contra Bilanzierung

Kapitel I: Registrierung im Portal

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Webalizer HOWTO. Stand:

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

FORUM HANDREICHUNG (STAND: AUGUST 2013)

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober

Leichte-Sprache-Bilder

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

126 AktG (Anträge von Aktionären)

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Corporate Governance Bericht 2010

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Einstellen der Makrosicherheit in Microsoft Word

BSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite

UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Mit der Maus im Menü links auf den Menüpunkt 'Seiten' gehen und auf 'Erstellen klicken.

Um sich zu registrieren, öffnen Sie die Internetseite und wählen Sie dort rechts oben

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse )

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

Bericht. über die Prüfung

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Anleitung öffentlicher Zugang einrichten

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend "Clearingmitglied") und

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Also heißt es einmal mehr, immer eine eigene Meinungen bilden, nicht beeinflussen lassen, niemals von anderen irgend eine Meinung aufdrängen lassen.

Citigroup Global Markets Deutschland AG, Frankfurt am Main

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Impulse Inklusion Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Mindestanforderungen an. Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus und vergleichbare Kartenanzeigegeräte. zur Nutzung von Inland AIS Daten

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Heidelberger Lebensversicherung AG

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Tutorial. Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in. übernehmen? Zoe.works - Ihre neue Ladungsträgerverwaltung

Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE

Lassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.

EINE PLATTFORM

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Berechtigungen im Kalender Anleitung für die Rechtevergabe im Outlook Kalender FHNW, Services, ICT

Outlook Erstellen einer aus einer HTML - Vorlage INHALT

Binäre Bäume. 1. Allgemeines. 2. Funktionsweise. 2.1 Eintragen

BilMoG: Änderungen im Gesellschaftsrecht.

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

Rechnungslegungshandbuch

Bedienungsanleitung. Matthias Haasler. Version 0.4. für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT

Transkript:

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach BilMoG November 2009 AUDIT Inhalt Editorial Betroffene Unternehmen Inhalte Entsprechenserklärung ( 161 AktG) Unternehmensführungspraktiken Beschreibung von Arbeitsweise und Zusammensetzung von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen Wahlrechte hinsichtlich des Ortes der Veröffentlichung Editorial Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde 289a HGB neu in das Gesetz aufgenommen. Hiernach ist eine Erklärung zur Unternehmensführung ( 289a HGB) entweder als gesonderter Abschnitt in den Lagebericht aufzunehmen, oder es ist dort ein Verweis auf die Veröffentlichung der Erklärung im Internet des Unternehmens anzugeben. Die von bestimmten börsennotierten Gesellschaften zu befolgende Vorschrift ist bereits bei der Erstellung des (Konzern-)Lageberichts für das nach dem 31.12.2008 beginnende Geschäftsjahr zu beachten. Da der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen wenig konkrete Anforderungen enthält, ist mit Unklarheit und daraus folgend mit einer uneinheitlichen Umsetzung durch die verpflichteten Unternehmen zu rechnen. Daher ist davon auszugehen, dass sich Umfang und Inhalt erst in der Zukunft durch die praktische Anwendung konkretisieren werden. Nachfolgend werden Grundsätze aufgezeigt, deren Heranziehung bei der Erfüllung der neuen gesetzlichen Vorschrift empfehlenswert erscheinen.

Betroffene Unternehmen Die Regelungen des 289a HGB betreffen börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Gesellschaften, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien - zum Beispiel Schuldverschreibungen - zum Handel an einem organisierten Markt im Sinn des 2 Abs. 5 WpHG ausgegeben haben und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem - z.b. Freiverkehr - im Sinn des 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 WpHG gehandelt werden. - Werden ausgegebene Aktien ohne Veranlassung und ohne Kenntnis des Unternehmens über ein multilaterales Handelssystem gehandelt, besteht keine Berichtspflicht. Eine Liste in Frage kommender geregelter Märkte bzw. multilateraler Handelssysteme in der EU findet sich im Internet (Link zu Regulated Markets bzw. Multilateral Trading Facilities). Inhalte Die Erklärung hat verschiedene Bestandteile: die Erklärung gemäß 161 des Aktiengesetzes (Entsprechenserklärung) ( 289a Abs. 2 Nr. 1 HGB); relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, nebst Hinweis, wo sie öffentlich zugänglich sind ( 289a Abs. 2 Nr. 2 HGB); eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen; sind die Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich, kann darauf verwiesen werden ( 289a Abs. 2 Nr. 3 HGB). Entsprechenserklärung ( 161 AktG) Gesellschaften, die eine Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB abgeben müssen, haben nach 161 AktG ebenfalls zu erklären, dass sie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechen und entsprechen werden, bzw. von welchen Empfehlungen sie abweichen (Entsprechenserklärung). Die Abweichungen sind zu begründen, die Entsprechenserklärung selbst ist im Internet der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen. Zusätzlich müssen die Unternehmen die Entsprechenserklärung in die Erklärung zur Unternehmensführung aufnehmen. Aus der Erklärung muss sich ergeben, dass diese sich sowohl auf die Vergangenheit als auch auf die Zukunft bezieht. Es muss erkennbar sein, auf welche Fassung des Kodex sich die Erklärung bezieht, da dieser regelmäßig überarbeitet wird. Liegen der Darstellung für die Vergangenheit bzw. Zukunft unterschiedliche Kodex-Fassungen zugrunde, ist dies darzustellen. Es muss erkennbar sein, dass die Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam abgegeben wurde.

Alle Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex sind einzeln aufzuführen und plausibel zu begründen. Die Erklärung ist jährlich, mindestens alle 12 Monate, aber nicht zwingend am Jahresende abzugeben. Hieraus folgt, dass die in die Erklärung zur Unternehmensführung aufzunehmende Entsprechenserklärung maximal 12 Monate alt sein darf. Sie ist vollständig in die Erklärung nach 289a HGB aufzunehmen, ein Verweis auf die Veröffentlichung im Internet ist nicht ausreichend. Unternehmensführungspraktiken Im zweiten Teil der Erklärung zur Unternehmensführung sind relevante Angaben zu solchen Unternehmensführungspraktiken zu machen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewendet werden und darüber, wo diese öffentlich zugänglich sind. Anzuführen sind solche vom Unternehmen angewandten Regelungen, deren Anwendung sich weder aus gesetzlichen Vorschriften, noch aus den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ableitet. Erläuterungen zum Kodex ergeben sich bereits aus dem ersten Teil. Die Veröffentlichung von Organisationsanweisungen, die Empfehlungen oder Anregungen des Kodex umsetzen, z.b. die Zustimmungserfordernisse des Aufsichtsrats im Detail festlegen (DCGK 3.3), ist nicht gefordert. Angegeben werden sollen aus der Anwendung von Kodex-Empfehlungen oder Anregungen, z.b. aus dem Ziel der nachhaltigen Wertschöpfung (DCGK 4.1.1.), abgeleitete andere Kodizes oder allgemeine Unternehmensrichtlinien, beispielhaft ethische sowie Arbeits- und Sozialstandards. Aufzunehmen sind nicht diese Policies/Praktiken oder Kodizes, sondern lediglich relevante Angaben. Sowohl die Unternehmensführungspraxis, die beschrieben wird, als auch die Angaben selbst müssen relevant sein und durch die Darstellung die Beurteilung der Corporate Governance Struktur des Unternehmens für den Adressaten erleichtern. Beispiele für relevante Angaben sind: Bezeichnung der Policy (z.b. Code of Ethics, Anti-Korruptionsvorschriften, etc.) Regelungsbereich (z.b. Vertriebsmitarbeiter, Einkauf, Umweltschutz) Herkunft (z.b. Vorstand, Aufsichtsrat, gemeinsamer Ausschuss von Mitarbeitern und Vorstand, Unternehmensverband, Internationale Organisation, etc.) Es ist anzugeben, wo eine konkrete Beschreibung der Praktiken, bzw. der Text der entsprechenden Kodizes öffentlich zugänglich ist, z.b. durch einen Verweis auf die Internetseiten von externen Organisationen (z.b. zu den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen bezüglich Menschenrechte, Arbeitnehmerbeziehungen, Umwelt und Anti-Korruption auf die Internetseite der Vereinten Nationen). Beschreibung von Arbeitsweise und Zusammensetzung von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen Die Angabe der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats selbst erfolgt im Anhang ( 285 Nr. 10 HGB). In die Erklärung zur Unternehmensführung ist die Darstellung der Zusammensetzung der Vorstands- und Aufsichtsratsausschüsse sowie der Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen aufzunehmen.

Die Angaben zur Zusammensetzung der Ausschüsse müssen alle Ausschüsse und deren Mitglieder enthalten. Darzustellen sind die Ausschüsse, die im Zeitraum seit der letzten Abgabe der Erklärung zur Unternehmensführung bzw. bei erstmaliger Abgabe im abgelaufenen Geschäftsjahr tätig waren. Die Arbeitsweise ist in der Regel getrennt für jeden Ausschuss sowie für den Vorstand und den Aufsichtsrat zu beschreiben. Zu Umfang und Art der Beschreibung verweist die Gesetzesbegründung auf die Empfehlungen der Europäischen Kommission zu den Aufgaben von nicht geschäftsführenden Organmitgliedern, die der Änderungsrichtlinie und damit auch dem BilMoG zugrunde lagen. Es ist ausreichend, wenn Art und Umfang der Angaben zur Arbeitsweise von Vorstand/Aufsichtsrat sowie deren Ausschüsse sich an den Umfang der Vorschriften in den 121 130 AktG zur Durchführung der Hauptversammlung anlehnen. Zu erwarten wären Angaben zu folgenden Bereichen: Geschäftsordnung des Vorstands und des Aufsichtsrats Zuständigkeitsbereich der Ausschüsse Grundsätze für die Auswahl der Ausschussmitglieder Beschreibung der Geschäftsordnung der Ausschüsse Tagungshäufigkeit Grundsätze zu Beschlussfassungen Grundsätze zu durchgeführten Selbstbeurteilungen der Arbeit von Organen und Ausschüssen Grundsätze für Berichterstattungen der Ausschüsse sowie des Vorstands an den Aufsichtsrat Grundsätze zur Fortbildung von Organ- und Ausschussmitgliedern Nicht notwendig ist die Wiedergabe z.b. der vollständigen Geschäftsordnung eines Ausschusses oder des Vorstands. Grundsätzliche Beschreibungen, wie im AktG bezüglich der Organisation der Hauptversammlung, werden ausreichend sein. Wahlrechte hinsichtlich des Ortes der Veröffentlichung Die Erklärung zur Unternehmensführung ist grundsätzlich als gesonderter Abschnitt in den Lagebericht aufzunehmen. Alternativ kann ein Verweis auf die Veröffentlichung der Erklärung im Internet der Gesellschaft in den Lagebericht aufgenommen werden. Erfolgt dieser Verweis auf die Homepage des Unternehmens, muss die eigentliche Erklärung zur Unternehmensführung von dort durch einen klaren und eindeutigen Link zu erreichen sein.

Wird die Erklärung zur Unternehmensführung im Internet veröffentlicht, muss die Entsprechenserklärung nicht mehr zusätzlich im Internet veröffentlich werden. Zusätzlich zu diesem Veröffentlichungswahlrecht für die Erklärung als solches besteht ein weiteres Wahlrecht für den Bestandteil der Erklärung der die Angaben zur Zusammensetzung und Arbeitsweise von Unternehmensorgangen enthält. Diese Angaben können unmittelbar in die Erklärung aufgenommen werden oder ihrerseits außerhalb der Erklärung im Internet der Gesellschaft veröffentlicht werden. Die Erklärung enthält dann nur einen entsprechenden Verweis. Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und gründliche Analyse der betreffenden Situation. 2009 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.