Wettkampfreglement Grasski Band II



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Wettkampfreglement Grasski Band II Sprint - Abfahrt Slalom Riesenslalom Super-G Super Kombination Parallelwettkämpfe Kombinierte Alpine Wettkämpfe Skicross KO Wettkämpfe 1

Alle Rechte des Swiss Grasskiverbandes vorbehalten. Copyright: Bruno Hüppi Herrengasse 14 Gommiswald Kein Teil dieses Buches darf ohne die schriftliche Bewilligung gedruckt o- der vervielfältigt weiterverbreitet werden. Gommiswald, Februar 2009 2

Inhaltsverzeichnis 1. Teil...6 200 Allgemeine Bestimmungen für alle alpinen Skiwettkämpfe...6 201 Einteilung der Wettkämpfe...6 202 Anwendung des WR Swiss-Ski...6 203 Rechte und Pflichten...7 204 Doping...8 205 Formen der Wettkämpfe...8 206 Schweizermeisterschaften und Int. Wettkämpfe...8 207 Regionale Wettkämpfe...9 208 Volksskiwettkämpfe...9 209 Übrige Wettkämpfe...9 210 Terminkalender...10 211 TD - Swiss Ski...11 212 Lizenz / Mitgliederkarte des Swiss Ski...11 213 Startberechtigung...13 214 Clubmitgliedschaft...13 215 Wettkampfausrüstung...14 220 Haftpflichtversicherung...14 221 Organisation...14 222 Werbung und Kommerzielle Markenzeichen...17 231 Sanktionen und Rechtspflege...17 232 Allgemeine Bestimmungen...17 233 Sanktionen und Bemessung...18 234 Zuständigkeit...19 235 Verfahrensvorschriften...19 236 Beschwerde...20 2. Teil...21 600 Organisation...21 601 Organisationskomitee...21 602 TD Swiss Ski...30 603 Kurssetzer...35 604 Akkreditation /Rechte und Pflichten der Mannschaftsfunktionäre...37 605 Vorläufer...38 606 Ausrüstung der Wettkämpfer(siehe auch Spezifikationen für Wettkampfanzüge)...38 607 Altersgrenzen...41 608 Swiss Cup - Reglement...42 609 Schweizermeisterschaften...44 610 Start, Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen...45 611 Technische Einrichtungen...45 612 Funktionäre am Start und am Ziel...48 613 Der Start...49 614 Strecke und Wettkampf...52 615 Das Ziel...53 616 Mikrophone im Start- und Zielraum...54 617 Ausrechnung und Bekanntgabe der Resultate...55 618 Punktereglement Ski Alpin / Grasski...56 3

619 Siegerehrung...63 620 Startreihenfolge...63 621 Gruppenauslosung und Startreihenfolge...64 622 Startabstände...65 623 Wiederholungslauf...66 624 Unterbrechung eines Laufes oder Trainings...67 625 Abbruch eines Wettkampfes...68 626 Berichterstattung...68 627 Startverbot...68 628 Strafen...68 629 Disqualifikation...69 641 Arten der Proteste...69 642 Ort der Einreichung...70 643 Fristen der Einreichung...70 644 Form der Proteste...70 645 Legitimation...71 646 Erledigung der Proteste durch die Jury...71 647 Rechtsmittel...72 655 Wettkämpfe unter künstlicher Beleuchtung...72 660 Weisungen für die Torrichter...73 661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)...73 662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter...74 663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer...75 664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens...75 665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf...75 666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes...75 668 Standort des Torrichters...76 669 Anzahl Torrichter...76 670 Videokontrolle...76 680 Slalom Stangen...77 690 Torflaggen für Super-G und Riesentorlauf...77 3. Teil...79 700 Sprintabfahrt...79 701 Technische Daten...79 702 Die Strecken...79 703 Kurssetzung...80 704 Offizielles Training...81 705 Gelbe Zonen....82 706 Ausführung der Sprintabfahrt...83 707 Sturzhelm...84 708 Rückenschutz...84 709 Achselpolsterung...84 800 Slalom...84 801 Technische Daten...84 802 Die Strecken...85 805 Start...89 806 Durchführung des Slaloms...89 807 Sturzhelm...90 808 Rückenschutz...90 809 Achselpolsterung...90 900 Riesenslalom...91 901 Technische Daten...91 4

902 Die Strecken...91 903 Kurssetzung...92 904 Besichtigung der Strecke...92 905 Start...92 906 Ausführung des Riesenslaloms...93 907 Sturzhelm...93 908 Rückenschutz...93 909 Achselpolsterung...93 1000 Super-G...93 1001 Technische Daten...93 1002 Die Strecke...94 1003 Kurssetzung...95 1004 Besichtigung der Strecke...95 1005 Start...95 1006 Ausführung des Super-G...95 1007 Sturzhelme...96 1008 Rückenschutz...96 1009 Achselpolsterung...96 1010 Gelbe Zonen...96 1100 Kombinierte Wettkämpfe...96 1101 Super Kombination...97 1102 Klassische Kombination...97 1103 Sonderformen der Kombination...97 1210 Mannschaftswettkämpfe...98 1211 Nationen Wettkampf...98 1220 Parallelwettkämpfe...99 1221 Begriff...99 1222 Höhenunterschiede...99 1223 Auswahl und Vorbereitung der Strecke...99 1224 Kurse...100 1225 Abstand zwischen den Kursen...100 1226 Start...100 1227 Ziel...101 1228 Jury und Kurssetzer...101 1229 Zeitmessung...101 1230 Abwicklung eines Parallelwettkampfes auf zwei Strecken...102 1231 Kontrolle des Wettkampfes...103 1232 Disqualifikation...103 1233 Regeln des Slaloms...104 1240 KO System...104 1241 Modus und zeitlicher Ablauf...104 1242 Ergebnisliste des Wettkampfes nach Zwischenrunde und Finale...105 4. Teil...107 1280 Servicestoffe...107 1281 Waschplatz...107 5

1. Teil 200 Allgemeine Bestimmungen für alle alpinen Skiwettkämpfe 201 Einteilung der Wettkämpfe 201.1 Internationale Wettkämpfe 201.2 Schweizermeisterschaften 201.3 Regionale Meisterschaften 201.4 Regionale Wettkämpfe Jugendwettkämpfe Punktewettkämpfe 201.5 Animationswettkämpfe 201.6 Volksskiwettkämpfe 201.7 Masterswettkämpfe 201.8 Wettkämpfe mit besonderen Zulassungsbestimmungen 201.9 Wettkämpfe unter dem Patronat von Swiss Grasski 201.10 Kombinierte Wettkämpfe 202 Anwendung des WR Swiss-Ski 202.1 Bestimmungen 202.1.1 Für die Organisation und Durchführung von allen im Nationalen Terminkalender eingetragenen Skiwettkämpfe sind die Bestimmungen des Wettkampfreglementes (WR) Swiss Grasski ( SGS ) massgebend. Ausgenommen sind die international ausgeschriebenen Schweizermeisterschaften. Hier gelten die Bestimmungen der Internationalen Skiwettkampfordnung (IWO) und das Pflichtenheft von Swiss - Grasski. Für alle FIS-Wettkämpfe gelten ebenfalls die Bestimmungen der IWO. 202.1.2 Volksskiwettkämpfe sind dem WR unterstellt. Sie sind im Nationalen Terminkalender aufzuführen. 202.2 Teilnahmeberechtigung An den im Nationalen Terminkalender ausgeschriebenen Wettkämpfen sind die Wettkämpfer aller dem Swiss Grasski und Swiss - Ski angeschlossenen Clubs teilnahmeberechtigt, soweit nicht Beschränkungen durch die entsprechenden Reglemente vorgesehen sind. 202.3 Kontrolle Grundsätzlich müssen alle im nationalen Terminkalender ausgeschriebenen Wettkämpfe durch einen TD - Swiss Ski überwacht werden, der vom Swiss Grasski zu bestimmen ist. 6

202.3.2 Gegen Veranstalter, die aus eigenem Verschulden Wettbewerbe so schlecht vorbereiten, dass deren Durchführung von der Jury oder vom TD - Swiss Ski abgesagt werden muss, kann der Swiss Grasski Disziplinarmassnahmen ergreifen. 202.4 Wettkämpfe mit erweiterter Teilnahme OKs können Verbände oder Vereine der Nachbarländer zu eigenen Skiwettkämpfen einladen. ( Die Oks verpflichen sich, dass die ausländischen Teilnehmer nach den Lizenzbestimmungen Art. 212ff versichert sind. 202.5 Begriff Wettkämpfer Der Begriff "Wettkämpfer" bezieht sich jeweils auf Damen und Herren, die an einem offiziellen Wettkampf teilnehmen. 202.6 Anträge für Änderungen des Wettkampfreglementes Anträge für Änderungen im Wettkampfreglement sind schriftlich bis jeweils am 01. Dezember an Swiss Grasski einzureichen. 202.7 Rechte und Verfügungen des Swiss Grasski Alle Entscheide betreffend Änderungen des WR werden vom Vorstand des Swiss Grasski getroffen. Ihre Beschlüsse sind durch das Präsidium des Swiss Ski zu genehmigen. 202.8 Wettkampfjahr Das Wettkampfjahr des Swiss Grasski beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des Jahres. 202.9 Die Interregionen setzen sich wie folgt zusammen: West: ARS,AVCS,GJ MITTE: BOSV,NSV,SSM,ZSSV,ZSV OST: BSV,FSSI,OSSV,SSW, 203 Rechte und Pflichten 203.1 Verpflichtungen der Wettkämpfer 203.1.1 Der Wettkämpfer ist verpflichtet, sich über die einschlägigen Bestimmungen des WR genau zu informieren, und sich dementsprechend zu verhalten. Er hat den besonderen Weisungen des Wettkampfkomitees und der Jury Folge zu leisten. 203.1.2 Wettkämpfer, die unter Einfluss von Dopingmitteln stehen, dürfen nicht am Wettkampf teilnehmen. 203.1.3 Jeder Wettkämpfer nimmt am Wettkampf auf eigene Verantwortung teil (Gesundheits- und Trainingszustand, usw.). Er muss sich selbst gegen Unfälle und Haftpflichtansprüche angemessen versichern lassen. 203.1.4 Wettkämpfer haben sich gegenüber Mitgliedern des Organisationskomitees, Offiziellen und dem Publikum korrekt und sportlich zu benehmen. 7

203.2 Rechte und Pflichten der Mannschaftsführer und Trainer 203.2.1 Wenn die Mannschaftsführer oder Trainer gegen die Anordnungen des WR, Beschlüsse des Swiss Grasski und WR oder Beschlüsse der Jury verstossen oder sich unsportlich verhalten, kann ihnen die Jury, auf Antrag des TD - Swiss Skis, eine Strafe auferlegen. Dies kann ein schriftlicher Verweis, Entzug der Akkreditierung für eine oder mehrere Veranstaltungen oder eine Geldstrafe sein, die dem Sekretariat des Swiss-Ski zu überweisen ist. Die Sanktion wird vom TD - Swiss Ski unverzüglich dem Swiss Grasski melden. 203.2.2 Ein Mannschaftsführer oder Trainer muss die als Mitglied der Jury oder als Kurssetzer angenommenen Verpflichtungen erfüllen. 204 Doping Wettkämpfer, denen Missbrauch von Doping nachgewiesen wurde, sind von der Wettkampfteilnahme ausgeschlossen. Wird einem oder mehreren Wettkämpfer der Missbrauch von Doping nachgewiesen, ist für diesen Wettkampf ein neues Klassement zu erstellen. Die Sanktionen erfolgen gemäss Doping Reglement von Swiss Olympic. 205 Formen der Wettkämpfe 205.1 Alpine Disziplinen Sprintabfahrt, Slalom, Riesenslalom, Super-G, Super Kombination, Parallelwettkämpfe, Alpine Kombinationen, Skicross, KO und Mannschaftswettkämpfe. 205.2 Wettkämpfe mit künstlicher Beleuchtung 206 Schweizermeisterschaften und Int. Wettkämpfe 206.1 Bewerbung und Anmeldung Jeder Regionale Skiverband, Grasskiclub, Skiclub oder Organisationen in Zusammenarbeit mit einem Skiclub (z.b. Skischulen,Bahnen, Verkehrsverein) ist berechtigt, sich bei Swiss Grasski für die Durchführung von Schweizermeisterschaften zu bewerben. 206.2 Vergebung Schweizermeisterschaften und Internationale Wettkämpfe werden durch Swiss Grasski an die Regionalverbände oder Clubs vergeben. Der Organisator erhält von Swiss Grasski ein Pflichtenheft, dessen Inhalt für die Durchführung bindend ist. 206.2.1 Verantwortlich für das Wettkampfprogramm ist Swiss Grasski. 206.3 Meistertitel 206.3.1 Folgende Titel werden vergeben: Schweizermeisterin Schweizermeister 8

Schweizer Juniorenmeisterin Schweizer Juniorenmeister Schweizer Jugendmeisterin Schweizer Jugendmeister 206.3.2 Titel für Ausländer Titel- und medaillenberechtigt sind nur Wettkämpfer, die auch international für Swiss Grasski starten können (siehe IWO). Ausnahme: Lizenzierte des Liechtensteinischen Ski-Verbandes. 206.3.3 Anzahl Teilnehmer Meistertitel werden nur vergeben, wenn in den entsprechenden Disziplinen mindestens die folgende Anzahl Wettkämpfer / Mannschaften gestartet sind: Damen 3 Wettkämpferinnen Herren 5 Wettkämpfer Damen Juniorinnen 3 Wettkämpferinnen Herren Junioren 5 Wettkämpfer Mädchen Jugend 3 Wettkämpferinnen Knaben Jugend 5 Wettkämpfer 206.4 Programm der Meisterschaften Das Programm wird dem Organisator durch Swiss Grasski vorgegeben. 207 Regionale Wettkämpfe 207.1 Regionale Wettkämpfe Die Clubs oder andere vom Swiss Grasski bestimmte Organisatoren führen ihre Grasski Wettkämpfe nach dem WR des Swiss Grasski durch. 207.2 Masterwettkämpfe Masterwettkämpfe sind nach dem WR oder einem vom Swiss Grasski genehmigten Zusatzreglement durchzuführen. 207.3 Jugend-Wettkämpfe Jugend-Wettkämpfe werden nach WR und den Richtlinien für Nachwuchswettkämpfe durchgeführt. (NWF) 208 Volksskiwettkämpfe 208.1 Die Clubs sind verantwortlich für die Einhaltung des WR. 209 Übrige Wettkämpfe Wettkämpfe mit besonderen Zulassungsbestimmungen, unter dem Patronat von Swiss Grasski sowie kombinierte Wettkämpfe werden nach den speziellen Bestimmungen der Organisatoren durchgeführt. Das WR dient dabei als integrierender Bestandteil. 9

210 Terminkalender 210.1 Internationaler Terminkalender Siehe Bestimmungen für die Internationale Terminkalender-Konferenz FIS. Alle Anmeldungen von Internationalen Wettkämpfen erfolgen an das Sekretariat des Swiss Ski. Der Swiss Ski leitet die Anmeldungen der FIS weiter leitet. Die entsprechenden Anmeldeformulare sind bei Swiss Grasski zu beziehen.(homepage FIS) 210.2 Nationaler Terminkalender Jeder Ski-Club des Swiss Grasski oder anderer Organisator kann Wettkämpfe anmelden und durchführen. 210.3 Meldetermine und Meldestellen Die Wettkämpfe sind mit dem offiziellen Formular des Swiss Ski wie folgt anzumelden: Wettkampf : Einreichen bis: an: Internationale Wettkämpfe FIS 15. Januar Swiss Grasski Schweizermeisterschaften 15. Januar Swiss Grasski Übrige Wettkämpfe 15. Januar Swiss Grasski Weiterleitung bis: an: Internationale Wettkämpfe FIS 15. März Durch das Sportsekretariat Swiss-Ski an das FIS-Büro in 3653 Oberhofen Schweizermeisterschaften 15. März Nationalen Chef Terminkalender Übrige Wettkämpfe 15. März Nationalen Chef Terminkalender Nachmeldungen Chef Nationaler Terminkalender Bearbeitungsgebühr Fr. 100.- 210.4 Genehmigung Nationale Wettkämpfe: Swiss Grasski Regionale Wettkämpfe: Swiss Grasski. 210.5 Veröffentlichung Alle vom Swiss Grasski, den Regionalverbänden und den Clubs zur Durchführung gemeldeten Wettkämpfe werden im Nationalen Terminkalender und in der Agenda Swiss Grasski veröffentlicht. 10

210.6 Prioritäten für Meisterschaften Schweizermeisterschaften haben bei der Terminplanung gegenüber anderen Wettkämpfen den Vorrang 210.7 Änderungen Änderungsanträge für den Terminkalender sind innert 10 Tagen nach Veröffentlichung beim Chef Nationaler Terminkalender Swiss Grasski einzureichen. 210.8 Kalendergebühren Die Direktion des Swiss Ski kann für die Ausschreibung im Nationalen Terminkalender eine Meldegebühr festlegen. Für Jugend- und Animationswettkämpfe werden keine Meldegebühren erhoben. 210.9 Entscheide über Verschiebungen Der Chef des Nationalen Terminkalenders Grasski entscheidet endgültig. 211 TD - Swiss Ski 211.1 Spesenregelung für TD - Swiss Ski Die Organisatoren sind gegenüber dem TD - Swiss Ski zu folgenden Leistungen verpflichtet: 211.2 Eintägige Wettkämpfe: Pauschalentschädigung von Fr. 50.- und Kosten für Verpflegung. Auslagen für Bergbahnen und weitere Auslagen in direktem Zusammenhang mit dem TD-Einsatz. 211.3 Mehrtägige Wettkämpfe 211.3.1 1. Tag: Pauschalentschädigung von Fr. 50.- und Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Auslagen für Bergbahnen und weitere Auslagen in direktem Zusammenhang mit dem TD - Swiss Ski-Einsatz. 211.3.2 ab 2. Tag : Tagespauschale von Fr. 30.- und Kosten für Verpflegung und Unterkunft Auslagen für Bergbahnen und weitere Auslagen in direktem Zusammenhang mit dem TD - Swiss Ski - Einsatz. 212 Lizenz / Mitgliederkarte des Swiss Ski 212.1.1 Um an Schweizermeisterschaften oder einem Regionalen Skiwettkampf teilnehmen zu können, muss ein Wettkämpfer im Besitze einer gültigen Swiss Ski-Lizenz oder eines gültigen Mitgliederausweises sein. 212.1.2 Gültige Swiss Ski Lizenz für: 11

212.1.3 Gültiger Mitgliederausweis für:! " 212.2 Bedingungen 212.2.1 Zugehörigkeit Ein Wettkämpfer muss Mitglied in einem Club des Swiss Grasski oder Swiss Ski sein. 212.2.2 Die Swiss Ski-Lizenz oder der Mitgliederausweis wird nur an Wettkämpfer abgegeben, die den Antrag eigenhändig unterzeichnet haben. Bei minderjährigen Antragstellern muss der gesetzliche Vertreter den Antrag mit unterzeichnen. Die Clubs sind dafür haftbar, dass sie die Swiss Ski - Lizenz oder den Mitgliederausweis nur an solche Wettkämpfer abgeben, die den Antrag ordnungsgemäss gestellt und unterzeichnet haben. 212.2.3 Die Lizenz sowie der Mitgliederausweis ist von seinem Stammclub auszustellen. 212.2.4 Die Lizenz oder der Mitgliederausweis hat nur Gültigkeit für die Dauer eines Wettkampfjahres. 212.3 Versicherungen 212.3.1 Verantwortlichkeit : Der Club oder Regionalverband bestätigt mit seiner schriftlichen Anmeldung, dass der angemeldete Wettkämpfer eine dem Reglement entsprechende Unfall- und Haftpflichtversicherung für die laufende Saison abgeschlossen hat. 212.3.2 Unfallversicherung 212.3.2.1 Leistungen Die Unfallversicherung muss folgende minimale Leistungen garantieren: Damen, Herren und Jugend Tod: Fr. 20'000.- bis 100'000.- Invalidität: Fr. 500'000.- Heilungskosten: unbeschränkt (bei Arbeitgeber betr. UVG und bei Krankenversicherung abklären) 212.4 Haftpflichtversicherung 212.4.1 Leistungen Mit der Lizenzierung ist der Wettkämpfer automatisch gegen Haftpflichtansprüche Dritter versichert. 212.4.2 Garantiesumme der Haftpflichtversicherung Pro Schadenereignis sind durch die Haftpflichtversicherung folgende minimale Garantiesummen vorgesehen: Damen, Herren: Fr. 5 000 000.- Jugend : Fr. 5 000 000.- 12

212.4.3 Haftpflichtansprüche gegenüber Organisatoren Bei formeller Richtigkeit der Lizenz können gegen Organisatoren von Wettkämpfen keine Haftpflichtansprüche wegen mangelnder Versicherungsdeckung geltend gemacht werden. 213 Startberechtigung Internationale Wettkämpfe (FIS): International ausgeschriebene Schweizermeisterschaften: Nat. Schweizermeisterschaften: Internationale Jugendwettkämpfe Regionale Wettkämpfe Übrige Wettkämpfe: gültiger FIS-Code (jährliche Erneuerung) gültiger FIS-Code (jährliche Erneuerung) gültige Swiss Ski-Mitgliederkarte gültige Lizenz gültige Swiss Ski- Mitgliederkarte frei 213.1 Jugend 213.1.1 Jugend-Wettkämpfer können unter folgenden Bedingungen an sämtlichen Wettkämpfen teilnehmen: Swiss Grasskiwettkämpfe nur mit einer Jugend Lizenz Animationswettkämpfe ohne Jugend-Lizenz und ohne Swiss - Ski Mitgliederausweis. 214 Clubmitgliedschaft Ein Wettkämpfer muss Mitglied eines dem Swiss Ski angehörenden Club oder Fachverbandes sein. (Ausgenommen sind Bürger von Liechtenstein) 214.1 Stammclub 214.1.1 Als Stammclub gilt derjenige Club, bei dem das Mitglied den Verbandsbeitrag bezahlt. 214.1.2 Saisonclub Vorübergehender Clubwechsel (Saisonclub) Wettkämpfer können mit Bewilligung ihres Stammclubs für einen anderen Club starten. 214.2 Meldung bei Clubwechsel Bei einem Clubwechsel muss der Swiss Ski und der Swiss Grasski unter Angabe des Namens des neuen Clubs schriftlich informiert werden. 214.3 Anzahl Clubwechsel Während eines Wettkampfjahres ist nur ein Clubwechsel gestattet. 214.4 Clubwechsel vor den Schweizermeisterschaften Ein Clubwechsel zwecks Teilnahme der Schweizermeisterschaften, muss 30 Tage vorher vollzogen sein. 13

215 Wettkampfausrüstung 215.1 Es gelten die aktuellen FIS Vorschriften 215.2 Werbung mit kommerziellen Markenzeichen. Wettkämpfer die an einem von der FIS ausgeschriebenen Wettkampf teilnehmen müssen die Werbevorschriften der FIS einhalten. 220 Haftpflichtversicherung 220.1 Versicherungsschutz Der Organisator muss für alle Mitglieder des Organisationskomitees eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Der Swiss Ski seinerseits deckt seine Angestellten und entsandten Funktionäre, die nicht dem Organisationskomitee angehören, während deren Einsätzen für den Swiss Ski mit einer Haftpflichtversicherung. 220.2 Deckungsbrief Der Organisator muss vor dem ersten Trainingstag bzw. Wettkampf im Besitz eines von einem anerkannten Versicherungsunternehmen ausgestellten Deckungsbriefes sein. Er muss diesen dem TD - Swiss Ski vorweisen können. Für die Mitglieder des Organisationskomitees und das Komitee selbst ist ein Haftpflichtrisiko zu versichern. Die Deckungssumme beträgt mindestens 5 Mio. Franken pro Schadenerreignis 221 Organisation 221.1 Der Organisator 221.1.1 Organisator eines Grasskiwettkampfes ist diejenige Person oder Personengemeinschaft, die den Wettkampf am Ort selbst unmittelbar vorbereitet und durchführt. 221.1.2 Der Swiss Grasski kann, sofern er nicht selbst als Organisator auftritt, einen ihm angeschlossenen Grasski Club, Ski-Club oder eine Organisation damit beauftragen. 221.2 Das Organisationskomitee Das Organisationskomitee besteht aus Mitgliedern (natürlichen und juristischen Personen), die vom Organisator und vom Swiss Grasski entsendet werden. Es ist Träger der Rechte und Pflichten des Organisators. 221.3 OK- Mitglieder Das Organisationskomitee kann sich wie folgt zusammensetzen. - OK-Präsident - Vizepräsident - Sekretär - Wettkampfleiter (Vorsitzender des Wettkampfkomitees) - Chef Finanzen - Chef Unterkunft und Verpflegung 14

- - Chef Transporte - Chef Presse und Propaganda - Chef Zeremonien Weitere Mitglieder nach Bedarf Aufgabenbereich und Verantwortung der Funktionäre sind in der WO Mappe umschrieben.( Homepage Swiss Ski KWO erhältlich ) 221.4 Ausschreibung 221.4.1 Ausschreibungspflicht des Organisationskomitees Die Ausschreibung bzw. das Programm für die Wettkämpfe muss dem von Swiss Grasski zugeteilten TD - Swiss Ski rechtzeitig zugestellt werden. 211.4.2 Nach Veröffentlichung im Nationalen Terminkalender und der Swiss Grasski Agenda sowie Programmänderungen während der Saison, müssen Verschiebungen oder Absagen von Wettkämpfen ebenso wie Programmänderungen unverzüglich dem Swiss Grasski und dem technischen Leiter, den eingeladenen bzw. angemeldeten Clubs sowie dem beauftragten TD - Swiss Ski mitgeteilt werden. Die Form der Mitteilung bleibt dem OK freigestellt. 221.5 Angabe / Inhalt Folgende Angaben müssen in der Ausschreibung aufgeführt werden: - Name des Veranstalters - Wettkampfarten - Ort und Datum der Wettkämpfe - OK-Präsident - Wettkampfleiter - TD - Swiss Ski - Durchführung: Bemerkung, dass der Wettkampf nach den Bestimmungen des WR durchgeführt wird. - Kategorien, technische Streckenangaben, Startreihenfolge, - Startzeit - Meldestelle, Genaue Adresse - Meldeschluss - Höhe des Startgeldes (WR) - Wettkampfbüro, Standort und Öffnungszeiten - Offizielle Anschlagstelle, Standort - Transportmöglichkeiten (Bahnen, Skilifte etc.) und Kosten - Unterkunftsmöglichkeiten - Preise - Auskunftsstelle vor und während des Wettkampfes mit Telefonnummer - Mannschaftsführersitzung und Auslosung - Streckenbesichtigung und Trainingszeiten - Rangverkündigung Versicherung ist Sache der Teilnehmer 15

221.6 Preise 221.6.1 Formen und Anzahl 221.6.1.1 Die Organisatoren sind in der Wahl der Preise frei. 211.6.2 Schweizermeisterschaften Die Medaillen für die ersten drei Ränge stellt Swiss Grasski zur Verfügung. Das OK stellt für alle übrigen rangierten Wettkämpfer Preise zur Verfügung. 221.6.3 Nicht abgeholte Preise Wettkämpfern, die der Preisverteilung unentschuldigt fernbleiben verlieren das Anrecht auf einen Preis. 221.6.4 Anzahl Preise für übrige Wettkämpfe Ist dem OK freigestellt wie viel Preis er pro Kategorie Preis zu Verfügung stellt.. 221.6.5 Jugendwettkämpfe Der Rangierten pro Kategorie erhalten einen Preis. Bei Animationsrennen entscheidet das OK wie viele Preise er zur Verfügung stellt. 221.6.6 Gleiche Zeit Wenn zwei Wettkämpfer im gleichen Rang klassiert sind, erhalten sie die gleichen Preise, Titel, Medaillen usw. Die Zuerkennung der Titel oder Preise durch Auslosung oder Austragung eines zusätzlichen Wettkampfes ist nicht gestattet. 211.7 Startgeld Der Organisator bestimmt die Modalität zur Zahlung des Startgeldes in der Ausschreibung des Wettkampfes. 211.7.2 Startgeld bei unentschuldigtem Fernbleiben Der Stammclub des Wettkämpfers haftet gegenüber dem Organisator für das Startgeld aller angemeldeten Wettkämpfer, die dem Wettkampf unentschuldigt fernbleiben. Als Entschuldigung gelten namentlich höhere Gewalt, Krankheit (mit Arztzeugnis) oder ein Swiss-Ski-Aufgebot. 211.7.3 Rückzahlung Das Startgeld wird grundsätzlich nicht zurückbezahlt. 211.7.4 Ausnahmen bei einer Absage bis zu 24 Stunden vor Wettkampfbeginn sind 50% des Startgeldes an die Clubs der Wettkämpfer zurückzuzahlen. 211.7.5 Startgeldansätze für Lizenzierte und Wettkämpfer mit Mitgliederausweis 211.7.6 Wettkämpfer im Juniorenalter Höchstens Fr. 10.- pro Bewerbe und Wettkampf. 211.7.7 Übrige Wettkämpfer Höchstens Fr. 15.- pro Bewerbe und Wettkampf. 211.7.8 Mehrere Bewerbe Wenn die Veranstaltung mehr als eine Bewerbe umfasst und nur in der Kombinationswertung Preise abgegeben werden, dürfen die 16

Startgeldansätze pro zusätzliche Disziplin um höchstens Fr. 8.- erhöht werden. 211.8 Mannschaftswettkämpfe An Clubmeisterschaften und anderen Mannschaftswettkämpfen kann ein Startgeld pro Teilnehmer bei den Junioren bis zu maximal Fr. 8.- und bei den Senioren bis zu maximal Fr. 12.- erhoben werden. Dies gilt dann nicht, wenn die Bewertung aufgrund von Resultaten aus Einzeldisziplinen erfolgt. 211.9 Wettkämpfer ohne Mitgliederausweis Wettkämpfer die ohne Mitgliederausweis an einem Wettkampf des Swiss- Ski teilnehmen, bezahlen dem Organisator einen zusätzlichen Unkostenbeitrag von Fr. 10.- zu den oben erwähnten Startgeldern. 211.10 Jugendwettkämpfe 211.10.1 Einzelwettkämpfe Das Startgeld für Jugendwettkämpfe darf den Betrag von Fr. 8.- für eine Bewerbe nicht überschreiten. 211.10.2 Mehrere Bewerbe pro Diziplin Fr. 8.- 211.10.3 Mannschaftswettkämpfe Bei Mannschaftswettkämpfen darf das Startgeld Fr. 20.- pro Mannschaft nicht überschritten werden. 222 Werbung und Kommerzielle Markenzeichen Jede Art von Werbung mit / oder auf Wettkämpfern für Alkohol- oder Nikotinprodukten sowie Drogen (Narkotika) ist untersagt. 222.1 FIS - Veranstaltungen Die Werbe Vorschriften der IWO Art. 207ff sind strikte einzuhalten. 231 Sanktionen und Rechtspflege 232 Allgemeine Bestimmungen 232.1 Grundsatz Sanktionen können nur ausgesprochen werden, wenn jemand eine Tat begeht oder unterlässt, welche im Zeitpunkt der Verübung mit Sanktionen bedroht ist. 232.2 Persönlicher Wirkungsbereich Diesem Reglement unterworfen sind alle Wettkämpfer sowie deren Betreuer und sonstigen Hilfspersonen von Anlässen, welche unter den vorliegenden Regelungen durchgeführt werden, sowie sämtliche Personen, die bei der Organisation und Durchführung dieser Wettkämpfe mitarbeiten. 232.3 Örtlicher Wirkungskreis Der örtliche Geltungsbereich begrenzt sich auf normalerweise für die unter 17

diesem Reglement stehenden Wettkämpfe benötigten Anlagen. 232.4 Streitbarkeit Nicht strafbar ist, wer zum Zeitpunkt der Tat unfähig war, das Unrecht seines Verhaltens einzusehen oder wer sich in einer Rechtfertigungssituation (z.b. Notstandssituation) befand, es sei denn, die Herbeiführung dieses Zustandes wurde selbst verschuldet. 232.5 Fahrlässig und vorsätzlich Fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten ist strafbar. 232.6 Anstiftung, Mithilfe Wer vorsätzlich veranlasst oder es erleichtert, dass andere einen Regelverstoss begehen oder eine Weisung bzw. einen Beschluss der Jury nicht befolgen, ist so zu behandeln, als hätte er die Tat selbst begangen. 232.7 Anerkennung der Sanktionen Die diesem Reglement unterstehenden Personen verpflichten sich, die gestützt darauf verhängten Sanktionen und Strafen anzuerkennen und deren Vollzug zu dulden. Diese Pflicht gilt ebenfalls für sämtliche Verbände und Clubs, welche Swiss Ski angehören. 232.8 Doping Für Dopingvergehen gelten ausschliesslich die separaten Regelungen gemäss Dopingreglement. 233 Sanktionen und Bemessung 233.1 Mit Sanktionen bedroht sind: die Verletzung oder die Nichteinhaltung des vorliegenden Reglements die Nichtbefolgung von Weisungen und Beschlüssen der Jury bzw. eines stimmberechtigten Jurymitgliedes unsportliches Verhalten. 233.2 Folgende Sanktionen stehen zur Wahl Für alle diesem Reglement unterworfenen Personen: die mündliche oder schriftliche Verwarnung die Geldstrafe bis zu einem Maximalbetrag von Fr. 10'000.- der Entzug der Akkreditierung der Ausschluss aus dem Swiss Ski / Swiss Grasski Zusätzlich für Wettkämpfer: Disqualifikation Verschlechterung der Startposition bei Doppel- oder Mehrfachveranstaltungen (ohne Begrenzung) Verfall von Preisen und Prämien zugunsten des Organisators 18

zeitliche Sperre für Swiss Grasski-Veranstaltungen bis zu einem Jahr 233.3 Bemessung Bei der Bemessung der Sanktionen ist das persönliche Verschulden des Betroffenen zu berücksichtigen. 233.4 Kumulierung Die Kumulierung von Strafen ist zulässig. 234 Zuständigkeit 234.1 Jury 234.1.1 Für die Verhängung von Sanktionen ist grundsätzlich die jeweilige Jury am Veranstaltungsort zuständig. Sie entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 234.1.2 Während des Trainings und des Wettkampfes ist jedes stimmberechtigte Mitglied der Jury alleine berechtigt, gegen Personen, die sich innerhalb des örtlichen Wirkungsbereiches aufhalten, mündliche Verwarnung auszusprechen. 234.1.3 Die Sperre für eine Veranstaltung kann nur auf Antrag der Jury an die Beschwerdekommission erfolgen. 234.2 Beschwerdekommission 234.2.1 Ernennung Die KWO bestimmt eine Person einen Vorsitzenden und einen Stv. der Beschwerdekommission. 234.2.2 Die Beschwerdekommission entscheidet als Beschwerdeinstanz bei Beschlüssen und Entscheidungen der Jury sowie als erste Instanz bei Sachverhalten für welche sie gemäss diesem Reglement als zuständig erklärt wird. 235 Verfahrensvorschriften 235.1 Allgemeine Bestimmungen 235.1.1 Beweise Jede Person, die in den persönlichen Wirkungskreis fällt, ist verpflichtet, an der Beweisführung zur Ausfällung einer Sanktion mitzuwirken. Zur Sicherung von Beweisen kann die Jury Gegenstände in Verwahrung nehmen, auch Wettkampfausrüstung, bei welcher der Verdacht auf Verletzung der Ausrüstungsvorschriften besteht. 235.1.2 Rechtliches Gehör Vor Verhängung einer Sanktion (ausgenommen bei Erteilung eines Verweises) ist dem Beschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die schriftlich auszusprechenden Sanktionen haben zu enthalten: 19

# $ % &$ $ 235.1.3 Formvorschriften Schriftlich auszufertigende Sanktionsentscheide sind dem Betroffenen, dem Club und dem Swiss Grasski zuzustellen. Sanktionen müssen im Bericht des TD - Swiss Skis detailliert aufgeführt werden. 235.1.4 Rechtsmittel Rechtsmittel sind schriftlich einzureichen und hinreichend zu begründen. Gegen mündlich ausgesprochene Verwarnungen besteht kein Rechtsmittel. Wird innert Frist kein Rechtsmittel eingelegt, erwächst der Juryentscheid in Rechtskraft. Die Beschwerdekommission als Rechtsmittelinstanz entscheidet endgültig. 236 Beschwerde 236.1.1 Gegen den Entscheid der Jury in Protestsachen kann innert 24 Stunden nach deren Bekanntgabe beim Swiss Ski schriftlich Beschwerde eingereicht werden. 236.1.2 Zur Beschwerde berechtigt sind betroffene Wettkämpfer, der Trainer, der Club. 236.1.3 Formvorschriften Die Beschwerdegebühr beträgt 100.- CHF. Die Beschwerde ist beim Sekretariat Swiss Ski einzureichen und der Beschwerdekommission des Swiss- Ski unverzüglich zu informieren. Die Beschwerde ist schriftlich auszufertigen und ausführlich zu begründen, die Beweismittel sind beizulegen. Eine verspätet eingereichte Beschwerde wird von der Beschwerdekommission zurückgewiesen. Die Beschwerdekommission als Rechtsmittelinstanz entscheidet endgültig. Der Beschwerdeentscheid ist der Partei, dem Regionalverband und dem Swiss Grasski zuzustellen. 236.1.4 Verfahrenskosten Gebühren, Barauslagen sowie Fahrtkosten (Verfahrenskosten) sind sinngemäss wie für TD - Swiss Ski zu berechnen und jeweils vom Verurteilten zu bezahlen. Im Falle einer Aufhebung des Juryentscheides, übernimmt Swiss Ski / Swiss Grasski alle Kosten. 20

2. Teil Gemeinsame Bestimmungen für Grasskibewerbe Für die technische Durchführung aller Grasskibewerbe gilt, sofern im WR nicht geregelt, das Reglement WR Swiss Ski. 600 Organisation Referenz auf Artikel 211. 601 Organisationskomitee 601.1 Zusammensetzung Das Organisationskomitee besteht aus Mitgliedern (physischen und juristische Personen), die vom Organisator und von Swiss Grasski entsendet werden. Es ist Träger der Rechte und Pflichten des Organisators. 601.2 Entsendung durch den Internationalen Skiverband Swiss Grasski entsendet den Technischen Delegierten Swiss Ski für alle Wettkämpfe und: 601.2.2 Für alle Wettkämpfe ernennt der TD Swiss Ski '#()! * 601.2.3 Durch die Entsendung bzw. Ernennung werden die vorgenannten Personen Mitglieder des Organisationskomitees. 601.3 Vom Organisator entsendet Der Organisator entsendet alle anderen Mitglieder des Organisationskomitees. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vertritt das Komitee nach aussen, leitet deren Sitzungen und entscheidet über alle Fragen, die nicht anderen Personen oder Personengruppen vorbehalten sind. Er arbeitet vor, während und nach dem Wettbewerb eng mit Swiss Grasskiverband und dessen entsandten Funktionären zusammen. Er nimmt alle sonstigen Aufgaben wahr, die zur Durchführung einer Veranstaltung erforderlich sind. Die folgenden Funktionäre müssen bestimmt werden: 601.3.1 Rennleiter Der Rennleiter leitet alle Vorbereitungsarbeiten und überwacht die Tätigkeit sämtlicher Funktionäre im technischen Bereich. Er beruft diese zur Besprechung technischer Fragen ein und leitet in der Regel nach Absprache mit dem TD Swiss Ski die Mannschaftsführersitzung. 601.3.2 Pistenchef (Abschnittsleiter) Der Pistenchef hat für die Vorbereitung der Wettkampfstrecken gemäss Weisungen und Beschlüssen der Jury zu sorgen. Er hat mit den Pistenverhältnissen der betreffenden Gegend vertraut zu sein. 601.3.3 Startrichter Der Startrichter muss vom Beginn der offiziellen Inspektion bis Beendigung des Trainings/Bewerbes am Start aufhalten. 21

+(! % (! + % +,& -. %!/ 01223 + '#& &.(! %4" 5 %4)(! + &("$ 601.3.4 Zielrichter Der Zielrichter muss sich vom Beginn der offiziellen Inspektion bis Beendigung des Trainings/Bewerbes Wettkampfes am Ziel aufhalten. +(! % (6 6! +(! 7 6 &6 )! +,& -. %! + #' 6.(! %4 " 601.3.5 Chef der Torrichter Der Chef der Torrichter organisiert den Einsatz der Torrichter. Er leitet und überwacht deren Tätigkeit. Er weist jedem Torrichter seinen Standort und die seiner Kontrolle unterstellten Tore zu. Nach dem 1. Lauf und am Schluss des Wettkampfes hat er die Kontrollkarten zur Ablieferung an den DT Swiss Ski einzusammeln. Er verteilt gegebener Zeit jedem Torrichter das von ihm benötigte Material (Kontrollkarte, Bleistift, Startliste usw.) und ihn zur Hilfeleistung anzuweisen, sei es, um den Abstand zu den Zuschauern aufrechtzuerhalten, oder sei es, um die Piste wiederherzurichten usw. Er wacht darüber, dass die Nummerierung und Bezeichnung der Tore rechtzeitig erfolgt. 601.3.6 Chef für Zeitmessung und Rechnungswesen Der Chef für Zeitmessung und Rechnungswesen ist für die Zusammenarbeit der Funktionäre am Start und am Ziel, einschliesslich Zeitmessung und Rechnungswesen, verantwortlich. Im Slalom entscheidet er oder ein besonderer Mitarbeiter über die Startabstände. Unter seiner Leitung arbeiten: & 8 & 9 ( & 6 & 8 & 7 6 "!(:! 22

601.3.7 Wettkampfsekretär Dem Wettkampfsekretär obliegen sämtliche Sekretariatsarbeiten über technische Fragen der Wettkämpfe und unter anderem die Vorbereitung der Verlosung. Er sorgt dafür, dass die offiziellen Ranglisten die gemäss Art. 617.3.4 vorgeschriebenen Angaben enthalten. Er ist verantwortlich für die Abfassung der Protokolle von Sitzungen der technischen Funktionäre sowie der Jury und Mannschaftsführer. Im Besonderen sorgt dafür, dass alle Formulare für Start, Ziel, Zeitmessung, Rechnungswesen und Kontrolle der Tore wohl vorbereitet sind, in guter Ordnung und rechtzeitig den betreffenden Funktionären übergeben werden. Er nimmt Proteste zuhanden der zuständigen Instanzen entgegen. Er erleichtert ferner durch geeignete Vorbereitungen die Ausrechnung der Resultate und sorgt dafür, dass diese so rasch als möglich nach Schluss des Wettkampfes vervielfältigt werden. 601.3.8 Chef des medizinischen Personals und des Rettungsdienstes Der Chef des medizinischen Personals und des Rettungsdienstes ist für einen hinreichenden Rettungsdienst und ärztliche Hilfe während der offiziellen Trainingszeiten und des Wettkampfes verantwortlich. Er hat ferner Räumlichkeiten einzurichten, in welchen verletzte Wettkämpfer untergebracht werden können. Der Wettkampfarzt und die Mannschaftsärzte treffen sich vor Beginn des offiziellen Trainings, um die Einsätze zu koordinieren und abzusprechen. Während der Trainings und des Wettkampfes muss der Chef des medizinischen Personals und des Rettungsdienstes mit seinen Hilfskräften in telefonischer oder drahtloser Verbindung stehen. Vor dem Training hat er mit dem Chef Race Direktor seine Einsätze zu koordinieren. Ein Arzt, sollte sich am Start für jegliches Eingreifen bereithalten. Er muss mit der Jury und den Mitgliedern des Rettungsdienstes in Verbindung stehen. Diese Aufgabe kann einem Mannschaftsarzt übertragen werden. Genaue Informationen der Vorgaben für die ärztliche Versorgung können dem Kapitel 1 des FIS Medical Guides (enthält Medical Rules and Guidelines) entnommen werden. 601.3.9 Andere Funktionäre innerhalb des Organisationskomitees Die folgenden Funktionäre können auch bestimmt werden: 601.3.9.1 Chef des Ordnungsdienstes Der Chef des Ordnungsdienstes hat die erforderlichen Absperrmassnahmen zu treffen, um die Zuschauer von der Wettkampfstrecke fernzuhalten. Es ist ausreichendes Personal nach einem genauen Plan einzusetzen. Es soll darauf geachtet werden, dass hinter den Abschrankungen genügend Platz für ein Zirkulieren der Zuschauer vorhanden ist. 601.3.9.2 Chef für Material und technische Aufbauten Dem Chef für Material obliegt die Bereitstellung der gesamten Geräte und allfälliger Hilfsmittel für die Vorbereitung und den Unterhalt der Strecken, für die Durchführung der Wettkämpfe und das Meldewesen, sofern diese Aufgabe nicht ausdrücklich einem anderen Funktionär übertragen worden ist. 23

601.3.9.3 Pressechef Dem Pressechef obliegt die Betreuung und Information der Zeitungsberichterstatter, Fotografen, Fernseh- und Radioreporter gemäss den Weisungen des Organisationskomitees. 601.3.9.4 Die weiteren Funktionäre sind empfohlen: ( (;% (6 Der Organisator ist berechtigt, weitere Funktionäre in das Organisationskomitee zu ernennen. 601.4 Jury Zur technischen Durchführung des Wettkampfes innerhalb der abgesperrten Wettkampfzone ist die Jury verantwortlich, die sich aus folgenden Mitgliedern des Organisationskomitees zusammensetzt (Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche für, WC: Siehe WC-Reglement): '#& " & ()! * 601.4.1 Bestellung der Jury bei Nationalen Meisterschaften 601.4.1.1 Der Swiss Grasski Vorstand ernennt: '#*& Der Veranstalter ernennt: 6 601.4.1.2 Der Verantwortliche TD Swiss Grasski schlägt dem Vorstand qualifizierte TDs Grasski als Mitglieder der Jury vor. Die vorgeschlagenen Mitglieder müssen Inhaber einer gültigen Lizenz als Technischer Delegierter Swiss Grasski sein. 601.4.1.3 Der organisierende Grassski Club unterbreitet dem Vorstand zur Genehmigung seine Vorschläge für den Rennleiter im Organisationskomitee. 601.4.1.4 Der Jury für die Damen Wettkämpfe sollte mindestens eine Dame angehören. 601.4.1.5 Sämtliche Mitglieder einer Jury müssen sich in ein und derselben Sprache untereinander verständigen können. 601.4.1.6 Personen, die beim Swiss Grasski Verband in leitender Funktion mit einer Mannschaft betrautsind, können nicht Mitglied der Jury sein. 601.4.2.4 Der Rennleiter sollte dem organisierenden Grasski Club angehören. 601.4.3 Unvereinbarkeit 601.4.3.1 Ein Wettkämpfer darf nicht Mitglied der Jury sein. 24

601.4.4 Amtsdauer der Jury 601.4.4.1 Die bestimmten Mitglieder der Jury treten vor der ersten Mannschaftsführersitzung zu ihrer ersten Sitzung zusammen. 601.4.4.2 Die Tätigkeit der Jury beginnt mit der ersten Sitzung und endet - wenn kein Protest eingereicht wird - mit dem Ablauf der Protestfrist, spätestens aber mit der Erledigung aller eingegangenen Proteste. 601.4.5.3 Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit der jeweils anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Jury (Ausnahmen Art. 646.3). 601.4.5.4 Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des TD Swiss Ski. 601.4.5.5 Über alle Sitzungen und Entscheidungen der Jury ist gemäss Art. 601.3.7 ein Protokoll unter Angabe des Stimmverhaltens jedes Einzelnen zu führen und von allen Mitgliedern zu unterschreiben. 601.4.5.6 Die Protokolle sind in mindestens einer der Sprachen (Französisch oder Deutsch) abzufassen. 601.4.5.7 Jedes Mitglied der Jury darf in unaufschiebbaren Fällen während der unmittelbaren Vorbereitungsphase oder während eines Wettkampfes allein Entscheidungen treffen, die gemäss Reglement an sich der Entscheidung der gesamten Jury vorbehalten wären, dies aber immer nur unter Vorbehalt mit der Verpflichtung, diese Entscheidung so rasch als möglich nachträglich von der Jury bestätigen zu lassen. 601.4.6 Aufgaben der Jury Die Jury überwacht die Regelkonformität des gesamten Wettkampfablaufes einschliesslich des offiziellen Trainings. 601.4.6.1 In technischer Hinsicht insbesondere durch: <!(7& <!(99& 5 )$ : & <!()!& <!(&6 ) 6 & <!(& 57& 67& <! '7&!<!(' &!' 5( %!!& 5)5 & )! $!!& 56 % (-, % & 25

55+ $)(% & = "( $! % & =!& + $+ $)($ ' In der Sprintabfahrt durch: 5!! $ & %( '&!6& 7 '& =9+$' $ '&+ % ' % = - ' $!! 601.4.6.2 In organisatorischer Hinsicht insbesondere durch: + () & + %9*!*& 5!)$ & )!&/$!!3 9$! & %!( $" ' 5! & >" (! & >)!(& %(&9$!&?! &% )@AB$ & )!! &% )@A2$ 601.4.6.3 In disziplinärer Hinsicht insbesondere durch: + (!)'#*. ). %& 7 (!+ 5!!)( & 5 ;$> &' 9 (6 & % $&/% + 9! 3 26

+ (!9& +! % 601.4.7 Fragen, die durch die Reglemente nicht geklärt werden Die Jury entscheidet über alle Fragen, die durch die Reglemente nicht geklärt werden. 601.4.8 Funkgeräte Die Mitglieder der Jury plus Start- und Zielrichter müssen bei allen Grasski Kalender ausgeschriebenen Wettkämpfen mit Sprechfunkgeräten ausgestattet werden. Diese müssen auf einer einzigen Frequenz arbeiten und störungsfrei sein. 601.4.9 Aufgaben des TDs Grasski für alle Veranstaltungen Für im Grasski Kalender aufgeführten Veranstaltugen. 601.4.9.1 Vor dem Wettkampf Der TD Grass Ski + 8!>(!$ %! &8 $ &.!/ )@213 + '#5 ( % > (!(&!$ %! ( <!()ACA&!(%! & & ' +(! + )01B! '!<!(' &!!$ %! & ) %9& (!(% (( :./+ 3& 7$)6 9!& (!(!( %!& :&)!8 6 & 7&.& (!( ($ 4()! & > 5& 27

(!( + 6 &8&<! &9 &! ' &.: ( &!> ' 5& %.! &!4 :.& 7 4 * " 9& '#" &$> $ D+D$ # ( 5&8!( 4(! *!:4 $ ( 9# $!84 (!- 601.4.9.2 Während des Wettkampfes Der TD Grass Ski &!.&: ( ' & (! &!( "!! )(( & (! )! % &!> + " 5&. 601.4.9.3 Nach dem Wettkampf Der TD Grass Ski!+ '#* & "9 ( &9 '#& " 4?!!(!( ) (- 5!!(! 9.+ & $ "! & 28

'#5 $ 6! *$! (%!! $'$ &!*$! % (! =!+!!% 601.4.9.4 Allgemeines Der TD Grasski (!& " $ &!. 7 * &!'#*'# *&! &!.) $ $'!& " & (+( )! 5?(> ) 601.4.9.5 FIS Ski Weltmeisterschaften und FIS Junioren Ski Weltmeisterschaften Der TD verfasst einen ausführlichen Schlussbericht zuhanden der FIS und des Organisationskomitees. 601.4.10 Aufgaben und Befugnisse des TD Swiss Skis ) 5! ) 5 $:. " %7 +( ' '# &5 ( #7 - $ : $& /73! + 5 6 (!" ' 5, & <!(? '# -,% & )! 6,E & '&!! ' &! %!6 ) $4 & %5 *$!!! %& :$ 29

!. $ 601.4.11 Technischer Berater Zur Unterstützung der Jury kann der Vorstand Swiss Grasski für alle Kategorien von Wettkämpfen Technische Berater ernennen. Der Technische Berater hat das Recht, in der Jury ohne Stimmrecht seine Meinung zu äussern. 601.5 Der Vorstand Swiss Grasski kann Sanktionen gegen die Jury oder individuelle Jurymitglieder aussprechen. 602 TD Swiss Ski 602.1 Leitung Als Grundlage für die Ausübung der TD Swiss-Ski Tätigkeit gelten die nachfolgenden Vorschriften, die jeder brevetierte TD kennen muss: *$! /"3 6!/9 &" 3' '#" ) '#)! 602.1.1 Das TD Swiss-Ski Wesen untersteht dem Vorsitzenden der Kommission Wettkampforganisation (KWO). 602.1.2 IR TD-Chefs Swiss-Ski Die IR TD-Chefs Swiss-Ski leiten das TD Swiss-Ski Wesen in den ihnen zugeteilten Regionalverbänden (Interregionen) nach dem Pflichtenheft und den Weisungen des Vorsitzenden KWO. Sie organisieren mindestens zweimal jährlich mit den Regionalen TD-Chefs eine Interregionssitzung. 602.1.3 Regionale TD-Chefs Die Regionalen TD-Chefs überwachen die Organisation und TD-Tätigkeit in ihrem Regionalverband. Sie haben die Weisungen der zuständigen IR TD- Chefs Swiss-Ski und des Vorsitzenden KWO zu befolgen. Die Regionalen TD-Chefs sind verantwortlich für: +: +5$ +$7'7 54 '# 602.1.4 Wahlen Die IR TD-Chefs Swiss-Ski werden in den Interregionen (Mitte, Ost und West) durch die reg. TD-Chefs vorgeschlagen und durch die Direktion auf Antrag des Vorsitzenden KWO bestätigt. 30

602.1.5 Vorschlagsrecht Dem zuständigen IR TD-Chef Swiss-Ski steht bei der Wahl der Regionalen TD-Chefs ein Vorschlagsrecht an den Regionalverband zu. 602.1.5 Abberufung Bei Unfähigkeit, ungenügenden aktivem Einsatz und Nichtbefolgung von Weisungen der vorgesetzten Stellen, kann der IR TD-Chef Swiss-Ski im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden KWO in Zusammenarbeit mit dem Vorstand des betreffenden Regionalverbandes die Abberufung des Regionalen SR-Chefs verlangen. 602.2 Organisation 602.2.1 Aufteilung in TD Swiss-Ski Gruppen (Interregionen) 602.2.2 Gruppe West ARS, AVCS, GJ 602.2.3 Gruppe Mitte BOSV, NSV, SSM, ZSSV, ZSV 602.2.4 Gruppe Ost FSSI, OSSV, BSV, SSW, LSV 602.2.5 SAS Der SAS schliesst sich der Gruppe an, in welcher der TD-Chef wohnt. 602.3 TD Swiss-Ski Kategorien Die TD Swiss-Ski sind in zwei Kategorien eingeteilt: '#7 '# 602.4 Ausbildung Bewerbung Mitglieder von Swiss-Ski Clubs können sich für die TD Swiss-Ski Ausbildung bewerben, wenn sie das 22. Altersjahr zurückgelegt und höchstens das 45. Altersjahr erreicht haben, sich über organisatorische sowie praktische Fähigkeiten und Erfahrungen (z.b. Wettkampfleiter, Torwart, Rutschkommando, Trainer, Rennläufer etc.) verfügen und einen guten Leumund besitzen. 602.4.1 Anmeldung Die Anmeldung erfolgt auf dem offiziellen Formular TD/DT (im Doppel) durch den Stammclub an den Regionalen TD-Chef. Es ist ein Passfoto beizulegen. 602.5 Ausbildungskurse 602.5.1 TD Swiss-Ski Kandidatenkurse Je nach Bedarf wird ein Kurs für TD Swiss-Ski Kandidaten in den TD Swiss- Ski Gruppen Ost, Mitte und West regional durchgeführt. 31

Es ist den IR TD-Chefs Swiss-Ski freigestellt, den Kurs auch zentral durchzuführen. 602.5.2 TD Swiss-Ski Brevetkurs Je nach Bedarf wird ein TD Swiss-Ski Brevetkurs zentral durchgeführt. 602.5.3 Sicherheitskurs für TD Swiss-Ski Je nach Bedarf findet ein zentraler Sicherheitskurs statt. 602.5.4 Ausbildungskonzept Die Ausbildung erfolgt auf zwei Stufen: 602.5.5 Stufe 1: TD Swiss-Ski Kandidat Kursleitung: "'# " '# 57 " '# Grundausbildung: 7F!' + 7/ "( 3 5 -! " $! 602.5.6 Stufe 2: TD Swiss-Ski Kursleitung: KWO-Alpin Swiss-Ski Zulassungsbedingungen : )! $'#7 )! $-! A + '#7 % 5 " '# Anmeldung: #" '# 7" '# #"'# ) 7 & 77 ) )!( 7(!" '# ( Kursdauer: mind. drei Halbtage Kursinhalt: 8! 7! 9( 602.5.7 TD-FIS Kandidat Kursleitung Chef TD-FIS Swiss-Ski Zulassungsbedingungen : )! $'#5$ 32

+ + "'# Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt auf dem offiziellen Formular an den Regionalen TD- Chef Î IR TD- Chef Swiss-Ski Î KWO-Alpin Î Chef TD-FIS Swiss-Ski Der Chef TD-FIS Swiss-Ski entscheidet endgültig über eine Aufnahme. 602.6 Fortbildung 602.6.1 Swiss-Ski Arbeitstagung für Regionale TD-Chefs 602.6.2 Organisation Zu Beginn des Wettkampfjahres organisiert die KWO-Alpin jeweils eine Arbeitstagung für Regionale TD-Chefs, an der die Ausbildungsunterlagen der kommenden Saison behandelt werden. 602.6.3 Verpflichtung Jeder Regionale TD-Chef ist verpflichtet, die Arbeitstagung zu besuchen. Im Verhinderungsfall muss er sich durch eine kompetente Person vertreten lassen. 602.7 Regionale Fortbildungskurse 602.7.1 Organisation Die Regionalen TD-Chefs organisieren bis Saisonbeginn regionale Fortbildungskurse für TD Swiss-Ski und Funktionäre. Diese Veranstaltungen, zu denen auch Organisatoren von Skiwettkämpfen eingeladen werden sollten, haben mindestens einen halben Tag zu dauern. 602.7.2 Jeder TD Swiss-Ski ist verpflichtet am jährlichen Fortbildungskurs teilzunehmen. Als Ausbildungsgrundlage dienen die Unterlagen der Arbeitstagung. Ist er am Besuch des Kurses seines Regionalverbandes verhindert, so kann er den Kurs in einem anderen Regionalverband besuchen. Er verpflichtet sich aber, sich beim zuständigen Regionalen TD-Chef abzumelden und gleichzeitig mitzuteilen, in welchem Regionalverband er sich angemeldet hat. Eine Kursbestätigung muss unmittelbar nach dem FK dem zuständigen Regionalen TD-Chef zugestellt werden. 602.7.3 Nicht besuchte Fortbildungskurse TD Swiss-Ski, die mehr als zwei Fortbildungskurse nacheinander nicht besucht haben, dürfen keinen TD-Einsatz leisten, bis sie ihre FK-Pflicht erfüllt haben. 602.7.4 TD-FIS Jeder aktive TD-FIS muss auch TD Swiss-Ski sein und somit die Fortbildungskurse in seinem Regionalverband besuchen. Wird ihm aus irgendeinem Grund das TD Swiss-Ski Brevet entzogen, so verliert er automatisch das Recht, als TD-FIS zu amtieren und wird durch den Vorsitzenden der KWO bei der FIS zurückgezogen. 33

602.8 Beförderungen Die Kursleitung des TD Swiss-Ski Brevetkurses entscheidet endgültig auf Grund der Prüfung und der praktischen Arbeit über die Beförderung zum TD Swiss-Ski. TD Swiss-Ski Brevet Legitimation Die TD Swiss-Ski und TD Swiss-Ski Kandidaten erhalten als Brevet von Swiss-Ski einen Ausweis in Kreditkartenformat. 602.8.1 Erneuerung Das Brevet erhält erst seine Gültigkeit, wenn der TD Swiss-Ski seine FK- Pflicht erfüllt hat. Die Erneuerung wird mit einer Marke auf dem Ausweis bestätigt. 602.9 Sanktionen 602.9.1 Brevetentzug und Rückversetzung Der Vorsitzende der Kommission Wettkampforganisation ist berechtigt, nach Konsultierung des zuständigen IR TD-Chef Swiss-Ski sowie evtl. nötigen Anhörungen des Reg. TD-Chefs einem TD das Brevet zu entziehen oder eine Rückversetzung anzuordnen. Als Gründe für diese Massnahme gelten im Besonderen:? &)'#(!& ($+! % "! $$, % (!'#7 &>& '#!+ 602.9.2 Rekurse Gegen einen Brevetentzug oder eine Rückversetzung kann beim Verbandsgericht Rekurs eingelegt werden. Eingereichte Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung. 602.9.2 Form Rekurse sind begründet mit eingeschriebenem Brief an das Sekretariat von Swiss-Ski zuhanden des Vorsitzenden des Verbandsgerichtes einzureichen. 602.9.3 Frist Die Frist für die Einreichung eines Rekurses beginnt mit dem Erhalt der Verfügung oder Entscheides und dauert 14 Tage. Massgebend sind die Poststempel. 602.9.4 Veröffentlichung der Entscheide Rechtskräftige Entscheide können im Verbandsorgan von Swiss-Ski veröffentlicht werden. 34

603.9.5 Verbandsgericht Das Verbandsgericht entscheidet die Rekurse im Rahmen seiner Kompetenzen gemäss Art. 41 der Statuten von Swiss-Ski endgültig. 602.10 Schlussrapport Die TD Swiss-Ski haben alljährlich bis am 1. Mai den Schlussrapport an den zuständigen Regionalen TD-Chef einzusenden. In diesem sind die besuchten Kurse und die geleisteten Einsätze als Funktionär eines Skiwettkampfes aufzulisten. 602.11 Aufgaben des TD Swiss-Ski 602.11.1 Überwachung Alle im Terminkalender aufgeführten Wettkämpfe sind durch einen offiziell ernannten TD Swiss-Ski zu überwachen. Der eingesetzte TD Swiss-Ski ist verpflichtet, darüber zu wachen, dass die Wettkämpfe gemäss den Vorschriften des WR der speziellen Reglemente durchgeführt werden. 602.11.2 Verantwortung Jeder TD Swiss-Ski soll sich der Verantwortung seiner Tätigkeit bewusst sein. Er trägt durch sein Verhalten zu einem gesunden, fairen Sport und zur Ausbildung unserer Wettkämpfer bei. 602.11.3 Helfer und Berater Der TD Swiss-Ski ist nicht in erster Linie Überwachungsorgan sondern Helfer und Berater der Organisatoren. 602.12 Rechte des TD Swiss-Ski 602.12.1 Haftpflichtversicherung Swiss-Ski schliesst für die TD Swiss-Ski eine Haftpflichtversicherung in der Höhe von CHF 5'000'000.00 ab. Kommission Wettkampforganisation 603 Kurssetzer 603.1 Voraussetzungen 603.1.1 Für FIS -und Nationale Wettkämpfe: * 5 $ 603.1.3 Bei Sprintabfahrten muss der Kurssetzer mit der Wettkampfstrecke vertraut sein. 603.2 Ernennung 603.2.3 Für alle im Kalender aufgeführten Wettkämpfe erfolgt die Ernennung durch die Jury. Bei Wettkämpfen in zwei Durchgängen ist je eine Strecke von einem Kurssetzer auszuflaggen. Einer der beiden Kurssetzer kann vom OK. bestimmt werden. 35