Die SEPA-Überweisung und das SEPA-Lastschriftmandat Was bedeutet das für die Kassiererinnen und Kassierer?



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Transkript:

Die SEPA-Überweisung und das SEPA-Lastschriftmandat Was bedeutet das für die Kassiererinnen und Kassierer? SEPA kommt! Ab dem 1. Februar 2014 sollen auch in der SPD nur noch die neuen Zahlungswege verwendet werden. Künftig heißt es dann nicht mehr Kontonummer sondern IBAN, nicht mehr Bankleitzahl sondern BIC. Bei unseren Überweisungen wird sich nicht viel ändern. Anders beim bisherigen Lastschriftverfahren: Das neuen SEPA-Lastschriftmandat verlangt auch von uns Anpassungen. Muss ich die Kontodaten in der Mitgliederkartei, der MAVIS, ändern oder die neuen Kontodaten unserer Mitglieder melden? Nein. Bankleitzahl und Kontonummer werden zentral konvertiert. Nur bei einer verhältnismäßig kleinen Zahl der Mitglieder funktioniert diese Umwandlung nicht. Diese Fälle werden derzeit von den Landesverbänden und Bezirken recherchiert und manuell geändert. Solltet ihr eigene Kontolisten für eure Zwecke führen, müsst ihr diese aber selbst aktualisieren. Hier können die die Mavis-Daten helfen. Von Konvertierungs-Programmen im Internet raten wir ab, weil sie nicht immer zuverlässig sind. Auf unserem Ortsvereinskonto gibt es nur Eingänge durch Überweisungen. Das Einzugsverfahren praktizieren wir nicht. Was muss ich tun? Schon seit einiger Zeit findet ihr auf euren Kontoauszügen die neuen Kontodaten, also IBAN und BIC. Diese solltet ihr auf eurem Briefpapier, auf euren Visitenkarten und an allen anderen Stellen angeben, an denen eine Bankverbindung wichtig ist. Der Geldverkehr zwischen den Gliederungen der Partei wird ab Februar 2014 übrigens nur noch über SEPA-Daten laufen. Hinweis: Privatpersonen können bis 2016 weiterhin mit Bankleitzahl und Kontonummer arbeiten. Wir ziehen bei unseren Mitgliedern regelmäßig Geld ein, zum Beispiel die Sonderbeiträge der Mandatsträger/innen. Was müssen wir tun? Zunächst muss die sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer (Erläuterung unten) beantragt werden. Dies ist ausschließlich online möglich unter www.bundesbank.de. Der Vorgang dauert nur wenige Minuten, die Gläubiger-ID wird euch kurz danach als Mail zugesandt. Bitte

achtet darauf, dass Personenvereinigung anmeldet. ihr eure Gliederung als Personenvereinigung, bzw. Sonstige Der nächste Schritt: Die Mitglieder, von denen ihr Geld einzieht, müssen über die Umstellung ihrer bisherigen Einzugsermächtigung auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren informiert werden. Dafür liegt ein Musterschreiben bei (Muster 1). Dieses Schreiben kann auch als sog. Prenotifikation (weitere Erläuterungen unten) dienen, mit das Mitglied mindestens zwei Wochen vor dem ersten geplanten Einzug zugestellt werden muss. Dieses Schreiben enthält die grundsätzliche Information über die Umstellung auf das SEPA-Verfahren und darüber hinaus die folgenden Angaben: 1. Die Gläubiger-ID (Erläuterung unten) 2. Die Mandatsreferenz-Nummer (Erläuterung unten) 3. Das Datum / die Daten des Einzugs 4. Der Betrag /die Beträge, die eingezogen werden sollen Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)? Die Gläubiger-ID gib es jeweils nur ein Mal. Sie wird wie oben beschrieben durch die Bundesbank vergeben. Jede Organisation ist dadurch eindeutig zu identifizieren. Sie muss beim jedem Bankeinzug (einmalige oder wiederkehrende) durch den Einzieher angegeben werden. Was ist die Mandatsreferenz-Nummer? Zusätzlich zur Gläubiger-ID muss bei einem SEPA-Einzug künftig auch die Mandatsreferenz- Nummer angegeben werden. Diese Mandatsreferenz-Nummer vergebt ihr selbst für einen bestimmten Zweck für jeweils ein Mitglied. Ihr verwendet also z.b. eine bestimmte Mandatsreferenznummer für den Einzug des Sonderbeitrags bei einer bestimmten Genossin. Ziehst du bei dieser Genossin auch noch für einen anderen Zweck Geld ein, muss für diesen Zweck eine weitere Mandatsreferenz-Nummer vergeben werden. Der Zahler / die Zahlerin muss also an der Kombination von Gläubiger-ID und Mandatsreferenz-Nummer erkennen können, wer für welchen Zweck einzieht. Buchhaltungsprogramme, die ein SEPA-Update haben, vergeben die Mandatsreferenznummer häufig automatisch. Es kann aber auch z.b. eine von einem Programm vorgegebene Kundennummer vergeben werden. Es stehen für die Mandatsreferenznummer max. 35 alphanumerische Zeichen zur Verfügung, auf Sonderzeichen sollte verzichtet werden. Auch die Mandatsreferenznummer muss beim SEPA-Einzug angegeben werden. Wir empfehlen, die Nummer so zu wählen, dass schon daraus für die Zahlenden erkennbar ist, um welchen Einzug

es sich handelt. Der Zweck der Zahlung und Beispiele würden so aussehen: die Mitgliedsnummer wären also möglich, SonderbeitragRatsfraktionBalve MitgliedsbeitragOVBalve01234567 Ihr könnt also ähnliche Formulierungen verwenden wie bei den früheren Verwendungszwecken. Noch einmal: Vermeidet bitte Sonder- und Leerzeichen. Hinweis: Beim zentralen Einzug des Mitgliedsbeitrags werden wir die Mandatsreferenz- Nummer u.a. aus dem Wort Beitrag und der sog. Mavis ID bilden. Das ist eine Nummer aus der Mitgliederkartei, die ähnlich wie die Mitgliedsnummer ein Mitglied deutlich kennzeichnet. Welche Zahler und Zahlerinnen muss ich wie informieren? Wie bereits erwähnt, müsst ihr die Mitglieder, von denen ihr bisher schon über das bisherige, alte Einzugsverfahren Geld er haltet dabei handelt es sich in der Regel um Mandatsträgerbeiträge -, über die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftmandat informieren. Ihr müsst aber mit der sog. Prenotifikation - auch spätestens 2 Wochen vor einem Einzug über dessen Datum und die einzuziehende Summe informieren. Beide Schreiben können kombiniert werden, wobei ihr mit diesem Schreiben auch alle kommenden Einzugstermine ankündigen könnt. Ein Beispiel dafür, das alle notwendigen Formulierung anbietet, findet ihr im Anhang als Muster 1. Grundsätzlich: Es gibt für die Form dieser Schreiben wenig formalen Vorschriften. Du kannst also einen Brief, eine Email oder auch ein Fax versenden. Wir werden beobachten, ob die Regelungen auf Dauer nicht noch einfachere Wege zulassen und informieren euch dazu gegebenenfalls. Neumitglieder nehmen am zentralen Beitragseinzug teil. Daher erhalten sie alle notwendigen Informationen mit dem sogenannten Neumitgliederpaket.

Änderungen am SEPA-Mandat Was hat das für Folgen? Bei wichtigen Änderungen im Zusammenhang mit einem bestehenden SEPA-Mandat musst du auch dies dem Zahler/ der Zahlerin mitteilen. Dazu gehören die Änderung der Bankverbindung der einziehenden Gliederung oder aber Änderungen bei den Angaben, die bei Beantragung der Gläubiger-ID gemacht wurden. Wo kann ich weitere Informationen zu SEPA bekommen? Die schon genannten Seite www.bundesbank.de und die Seite www.sepadeutschland.de bieten sehr umfangreiche und sehr verlässliche Informationen an. Auch Sparkassen und Banken bieten im Internet und in ihren Filialen Hilfen und Beratungen. Schließlich könnte ihr eure Fragen auch an die Emailadressen sepa@spd.de schicken.

Muster 1: Brief zur Umstellung auf SEPA-Lastschrift und Prenotifkation UMSTELLUNG AUF SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT Was ändert sich bei meiner Beitragszahlung? Liebe/r., auch du hast sicherlich schon von SEPA gehört: Europa wächst weiter zusammen und künftig wird auch der Zahlungsverkehr zwischen vielen europäischen Ländern einheitlicher. Überweisungen und Lastschrifteinzug über die Grenzen hinweg sind künftig einfacher und billiger. Das hat einige Folgen für den Zahlungsverkehr im Inland, auch von der SPD verlangt das einige Anpassungen. Deshalb stellen wir zum 1. Februar 2014 deine bestehende Einzugsermächtigung auf das neue sogenannte SEPA-Lastschriftmandat um. Für dich ändert sich aber dadurch aber nichts, denn dein Mitgliedsbeitrag wird wie bisher von deinem bisherigen Konto eingezogen. Allerdings verlangen die SEPA-Vorschriften, dass wir dich genau über diese Umstellung informieren und dir die Daten mitteilen, die wir bei dem Einzug deines Sonderbeitrag / Mitgliedsbeitrags angeben werden: Den dir bekannten Betrag / den Betrag von xx, xx Euro werden wir künftig zu den folgenden Terminen einziehen: Am 1. Februar 2014, am 1. Mai 2014, am 1. Juli 2014 und am 1. November 2014 Sollte durch nicht vorhersehbare Gründe einer dieser Termine nicht eingehalten werden, erfolgt der Einzug am jeweils nächsten Bankarbeitstag. Dieses Lastschriftmandat wird auf dem Kontoauszug gekennzeichnet sein durch die Mandatsreferenznummer:.. und die Gläubiger-Identifikationsnummer.. Wir verwenden dabei das uns von dir genannte Konto IBAN:.. BIC:.. Vielen Dank und viele Grüße! ABC

Muster 2: Kombiformular z.b. für den Einzug von Sonderbeiträgen der Mandatsträger/innen Sonderbeitrag als Mitglied des Rates der Stadt Balve Einzugsermächtigung Ich ermächtige den SPD-Ortsverein Balve widerruflich, die Sonderbeiträge bei Fälligkeit durch Lastschrift einzuziehen. Nach schriftlicher Benachrichtigung durch den SPD- Parteivorstand über die Umstellung auf die SEPA-Lastschrift gilt das folgende SEPA- Lastschriftmandat. Die Einzugsermächtigung erlischt dann. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den SPD-Ortsverein Balve, die Sonderbeiträge von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom SPD- Parteivorstand auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name und Anschrift * _ l _ Kreditinstitut (Name und BIC, acht oder elf Stellen) DE l l l l l IBAN Kontonummer (max. 10 Stellen) Bankleitzahl Datum, Ort und Unterschrift Wichtig: Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenznummer werden nachträglich mitgeteilt.