So prüft das Finanzamt Vorbereitung, Ablauf und Folgen einer steuerlichen Betriebsprüfung
Die steuerliche Betriebsprüfung ist eines der wichtigsten Ereignisse in den Beziehungen eines Steuerpflichtigen zum Fiskus. Zugleich ist eine solche Prüfung eine große Herausforderung an den Steuerpflichtigen, dessen Steuerberater und natürlich auch für den Betriebsprüfer selbst. Abgesehen von der fachlichen und rechtlichen Herausforderung ist auch der richtige Umgang der Beteiligten von wesentlicher Bedeutung.
Wer wird geprüft? Gruppenauswahl Bestimmte Branchen Zeitauswahl Wenn ein Betrieb schon länger nicht mehr geprüft wurde steigt die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung.
Bedarfsprüfungen Aufgrund von Anregungen durch den Beamten in der Veranlagung, wenn dieser z.b. größere Abweichungen oder Unregelmäßigkeiten in den Steuererklärungen feststellt. Beispiele: permanente Verluste, keine Privatentnahmen, stark sinkende oder stark steigende Umsätze, hohe Investitionen, Aufgabe des Betriebes, Umgründungen usw. Auf Bestellung
Welcher Zeitraum wird geprüft? Üblicherweise die letzten drei veranlagten Jahre Bei Bedarf kann aber der Zeitraum ausgedehnt werden. Bei Verdacht auf Hinterziehung kann bis zu 10 Jahren ausgedehnt werden. Wiederholungsverbot
Welcher Zeitraum wird geprüft? Die Prüfung von Zeiträumen, die bereits einmal geprüft wurden ist nur in ganz eingeschränktem Rahmen möglich. Man kann also davon ausgehen, daß bereits einmal geprüfte Zeiträume nicht nocheinmal geprüft werden können. Achtung auf Aufbewahrung von Unterlagen
Die Arten der Betriebsprüfung Die Buch- und Betriebsprüfung Nachschau Umsatzsteuersonderprüfung Prüfen der Aufzeichnungen bei Überschußrechnern Lohnsteuerprüfung Prüfungsabteilung Strafsachen (PAST)
Die Arten der Betriebsprüfung Hausdurchsuchung Betriebsbesichtigung Andere Prüfungen Kommunalsteuer durch Gemeinde, früher Getränkesteuer durch Gemeinde, Krankenkassenprüfung, im Baugewerbe Schlechtwetterentschädigungen und Bauarbeiterkasse.
Die Aufgaben der Betriebsprüfung Erforschung der tatsächlichen Verhältnisse Die BP hat von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Rechtsgrundlage ist 115 BAO. Betriebsprüfer als Sachverständiger Darf der Betriebsprüfer fiskalisch sein?
Die Aufgaben der Betriebsprüfung Grenzen der Macht des Prüfers Prüfung zu Gunsten des Abgabepflichtigen Der Prüfer ist gesetzlich verpflichtet auch zugunsten des Abgabepflichtigen zu prüfen.
Die Aufgaben der Betriebsprüfung Gleichmäßigkeit der Besteuerung BP ist verpflichtet für Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen zu sorgen und Steuerverkürzungen zu bekämpfen. Gleichmäßigkeit heißt aber auch, daß keiner zu wenig, aber auch keiner zuviel Steuern bezahlt. Die Steuerprüfung schützt den anständigen Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtige kann aus einer BP auch Vorteile ziehen, z.b. wie etwas rechtlich richtig beurteilt werden kann, oder aber auch betriebswirtschaftliche Erkenntnisse gewinnen.
Die Vorbereitung auf die Betriebsprüfung Permanente Vorbereitung 1. Ordentliche Führung der Geschäfte. 2. Abgabe von korrekten Steuererklärungen. 3. Einhalten von Terminen. 4. Ordnungsgemäße Buchführung Wenn diese Punkte erfüllt sind gilt die Vermutung der sachlichen Richtigkeit der Besteuerungsgrundlagen.
Wie wird eine Betriebsprüfung angekündigt? Eine BP sollte tunlichst eine Woche vor Beginn der Prüfung angekündigt werden, wenn der Zweck der Prüfung dadurch nicht vereitelt wird. Es gibt also keine Verpflichtung, nur eine Empfehlung. Es ist aber üblich, daß sich der BP entweder telefonisch oder schriftlich ankündigt.
Wie wird eine Betriebsprüfung angekündigt? Nur bei Verdacht auf Steuerhinterziehung wird sich der Prüfer nicht anmelden. Oft kann auch ein Prüfungstermin vereinbart werden, ebenso kann der Prüfungsort vereinbart werden.
Welche Maßnahmen sind erforderlich? Verständigung des Steuerberaters Bereithalten eines geeigneten Arbeitszimmers Bereitstellung der Unterlagen Bestimmung von Auskunftspersonen
Welche Maßnahmen sind erforderlich? Vorbereitung und Durchsicht aller Unterlagen zusammen mit dem Steuerberater, Besprechung von heiklen Punkten und zurechtlegen von Argumenten. Überlegen ob eine Selbstanzeige sinnvoll ist.
Die richtige Einstellung zum Prüfer Respekt vor der Person des Prüfers Prüfer ist gut ausgebildeter Fachmann Prüfer entscheidet darüber, ob ein Tatbestand als erwiesen anzusehen ist, oder nicht. Arbeit des Prüfers sollte nicht unnötig erschwert werden, etwa durch Auskunftsverweigerung, zögernde Herausgabe von Unterlagen, schlechte Arbeitsbedingungen usw. Gegenseitige Achtung verbessert das Klima und kann Auswirkungen auf das Ergebnis der Prüfung haben.
Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen Offenlegungs-und Wahrheitspflicht Der Steuerpflichtige hat abgabenrechtlich relevante Sachverhalte offenzulegen. Die Offenlegung muß vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Er ist verpflichtet, bei der Sachverhaltsermittlung mitzuhelfen. Wenn der Abgabepflichtige nicht mitwirkt, ist auch die Behörde nicht zur Erforschung des Sachverhaltes verpflichtet, vielmehr ist der Prüfer berechtigt, das anzunehmen, was er für wahrscheinlich hält.
Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen Eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen gibt es bei Auslandssachverhalten. Verweigerung der Aussage In Ausnahmefällen kann die Aussage von einer Auskunftsperson oder einem Zeugen verweigert werden. 1. Nahe Angehörige 2. Bei finanzstrafrechtlichen Konsequenzen 3. Bei Personen die einer beruflichen Schweigepflicht unterliegen, wie z.b. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater.
Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen Das Recht auf Parteiengehör Dem Abgabepflichtigen ist die Gelegenheit zu geben, seine Rechte geltend zu machen. Das wird in der Praxis anhand von Besprechungen über die Feststellungen des BP, sogenannte Vorbesprechungen, wahrgenommen. Der Grundsatz des Parteiengehörs besagt, daß einem Abgabenpflichtigen stets genügend Gelegenheit gegeben werden muß, um zu den Feststellungen der BP Stellung zu nehmen.
Einige beliebte Prüfungsschwerpunkte Zuerst wird die formelle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Aufzeichnungen geprüft. Grundaufzeichnungen wie Kassabuch, Inventuren, korrekte zeitnahe Verbuchung der Geschäftsfälle, Buchabschluß, Bilanzvortrag. Formell richtige Bücher haben die gesetzliche Vermutung, daß auch materiell alles in Ordnung ist, daher sind ordentliche Grundauf-zeichnungen besonders wichtig. Im Gegensatz zur formellen Richtigkeit der Bücher ist die inhaltliche (materielle) Richtigkeit weit schwieriger zu prüfen. Dazu sollen folgende Beispeile dienen:
Einige beliebte Prüfungsschwerpunkte Rohaufschlagsabweichungen Verprobung von Stundensätzen Mengenrechnungen Betriebsvergleiche Vermögensrechung Instandhaltungsaufwand Anlagenabschreibung PKW
Einige beliebte Prüfungsschwerpunkte Fingierte Darlehen Spenden, Repräsentation Reisekosten Angestellte Ehegattin und Verwandte Verdeckte Gewinnausschüttungen Auslandsbeziehungen
Abschluss der Betriebsprüfung Vorbesprechung Schlußbesprechung Betriebsprüfungsbericht Wiederaufnahme des Verfahrens / neue Steuerbescheide Rechtsmittel