Die neue Mittelschule

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Transkript:

Die neue Mittelschule Gesetzesentwurf und Lehrplanverordnung Presseinformation zum Hintergrundgespräch mit Bildungsministerin Dr. Claudia Schmied am 1. März 2012,18.00 Uhr BMUKK, Minoritenplatz 5 1014 Wien BMUKK, 1. März 2012 1

Neue Mittelschule: Die nächsten Umsetzungsschritte Am 1. März 2012 tagte der Unterrichtsausschuss des Nationalrats und bereitete die parlamentarische Beschlussfassung der gesetzlichen Maßnahmen zur Verankerung der Neuen Mittelschule vor. An den Sitzungstagen am 28. und 29. März 2012 wird das Gesetzespaket im Nationalrat debattiert und zur Beschlussfassung vorgelegt, am 13. April 2012 liegt es dem Bundesrat vor somit kann die Überführung der Neuen Mittelschule ins Regelschulwesen wie geplant stufenweise ab September 2012 beginnen. Am 2. März 2012 legt das BMUKK ein Paket von Verordnungen vor, unter anderem die Lehrplanverordnung für die Neue Mittelschule. Nach einer sechswöchigen Begutachtungsfrist bis 20. April werden Anmerkungen und Vorschläge aus diesem Verfahren geprüft und gegenenfalls eingearbeitet. Diese Verordnung wird vor Beginn der Sommerferien kundgemacht und tritt ebenfalls mit September 2012 in Kraft. Damit sind alle legistischen Voraussetzungen für die erste Einführung eines neuen Schultyps in Österreich seit 50 Jahren erfüllt durch zusätzliche Ressourcen für jede Schulklasse, die budgetär abgesichert sind, bedeutet die Neue Mittelschule als Schule der Zukunft im Endausbau eine zusätzliche Investition in die Qualität des Unterrichts, in Individualisierung und Team Teaching von 1.000 Euro pro SchülerIn und Schuljahr. Die Ziele der Neuen Mittelschule Eine spätere Bildungswegsentscheidung berücksichtigt wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach die Talente der Schüler mit 10 Jahren noch nicht ausdifferenziert sind, erhöht die Chancengerechtigkeit und ermöglicht verbesserte weitere Bildungs- und Berufswegsentscheidungen. Innere Differenzierungsmaßnahmen zielen auf einen dynamischen Leistungsbegriff ab und ermöglichen individuelle Leistungsentwicklung; neue Erkenntnisse der Gehirnforschung weisen auf die Notwendigkeit vielfältiger Lernsettings und maximaler Gestaltungsmöglichkeit bezüglich Lerntempo hin. Der individualisierte Unterricht und selbsttätiges Lernen leiten sich von bereits erzielten Lernergebnissen des einzelnen Kindes ab, Kompetenzen werden aufgebaut. Weiters geht mit der Individualisierung des Unterrichts ein verändertes Rollenverständnis der Lehrenden einher, vom dozierenden Wissensvermittler hin zum Lernbegleiter. Ausgebildete Lerndesigner begleiten die Unterrichtsentwicklung von der Lehrseitigkeit zur Lernseitigkeit am Standort und sind Katalysatoren für die Schulentwicklung; Teamteaching ermöglicht ein verbessertes Eingehen auf die unterschiedlichen Begabungen in heterogenen Klassen (gezielte Fördermaßnahmen bei Teilleistungsschwächen und verstärkte Herausforderungen bei Leistungsstärken); darüber hinaus verstärkt Teamteaching die Reflexionskompetenz der Lehrenden auf personaler und unterrichtlicher Ebene zugunsten der Schüler. BMUKK, 1. März 2012 2

Die gesetzlichen Eckpunkte der Neuen Mittelschule Organisation Die Neue Mittelschule ist wie die auslaufende Hauptschule eine Pflichtschule, die in die Erhalterschaft und Ausführungsgesetzgebung der Länder fällt. Es wird weiterhin Sonderformen (mit musischem oder sportlichem Schwerpunkt) geben. Die Klassenschülerzahl beträgt auch hier 25 als grundsatzgesetzlicher Richtwert. Der NMS-Lehrplan entspricht in den Inhalten dem Lehrplan des Realgymnasiums. Als eigene Schulart muss die Neue Mittelschule aber einen eigenen Lehrplan haben. In der Neuen Mittelschule gibt es vier mögliche Schwerpunktbereiche: sprachlich-humanistischgeisteswissenschaftlich, naturwissenschaftlich-mathematisch, ökonomisch-lebenskundlich und musisch-kreativ. Bildungsziele sind die Vermittlung einer grundlegenden bzw. vertieften Allgemeinbildung sowie die Befähigung für das Berufsleben bzw. für den Übertritt in eine mittlere oder höhere Schule. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf besteht wie gehabt die Möglichkeit des Unterrichts nach einem anderen Lehrplan (z.b. nach einem Sonderschullehrplan). Die Differenzierung erfolgt in Form von temporärer Gruppenbildung, Bildung von Förder- und Leistungskursen und Unterrichten im Lehrerteam (Teamteaching). Insbesondere werden folgende pädagogische Maßnahmen verfolgt: individuelles Eingehen auf jeden Schüler, differenzierter Unterricht in der Klasse, Begabungs- und Begabtenförderungen sowie Maßnahmen der inklusiven Pädagogik und Diversität. Es werden zusätzliche Ressourcen (6 Stunden pro Klasse) zur Verfügung gestellt. Es werden Lehrer von Hauptschulen, AHS und BHS zum Einsatz kommen (folgt im Dienstrecht). Unterricht/Unterrichtsqualität Im Sinne der Individualisierung und Förderung aller SchülerInnen ist eine Differenzierung vorgesehen, wonach eine grundlegende und/oder vertiefte Allgemeinbildung (Bildungsziel der AHS) angestrebt wird. Eine Vertiefung ist in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und der lebenden Fremdsprache vorgesehen. Die individuellen Lern- und Leistungsstärken werden in der ergänzenden differenzierenden Leistungsbeschreibung festgehalten, die zusätzlich zum Zeugnis ausgehändigt wird. Darüber hinaus können auch Schülerportfolios erstellt werden. Im Zeugnis und in der Schulnachricht wird ab der 7. Schulstufe vermerkt, ob der jeweilige Gegenstand grundlegend oder vertieft abgeschlossen wurde. BMUKK, 1. März 2012 3

Der Unterricht erfolgt unter gezieltem Einsatz von Förderpädagogik, Begabungs- und Begabtenförderung und unter Einsatz von Teamteaching. Die regelmäßigen Eltern-Kind-Gespräche werden verankert. Die Bildungswegentscheidung wird ab der 7. Schulstufe durch Beratungsgespräche mit Schülern und Eltern begleitet. Die Qualitäts-Entwicklungsverantwortung (Qualitätssicherung und Entwicklungsbegleitung) liegt am Schulstandort. Die Organe des Qualitätsmanagement (Schulaufsicht) werden dabei unterstützend tätig. Den AHS soll weiterhin die Möglichkeit geboten werden, das Modell Neue Mittelschule zu wählen, nach Auslaufen des 7a allerdings nach Maßgabe eines neuen 35a SchOG (im Bereich zum Aufbau der AHS). Aufnahmevoraussetzung für die Neue Mittelschule: positiver Abschluss der 4. Klasse Volksschule. BMUKK, 1. März 2012 4

Berechtigungen am Ende der 8. Schulstufe Die Übertrittsmöglichkeiten werden an Berechtigungen festgemacht, die sich im Wesentlichen aus den Noten ableiten: Übertritt des Schülers vor der 7. Schulstufe: Auf der 5. und 6. Schulstufe, wo im Zeugnis noch keine Differenzierung nach grundlegend oder vertieft erfolgt, ist der Übertritt in eine AHS möglich, wenn der Schüler in der Schulnachricht bzw. im Jahreszeugnis mit Sehr gut oder Gut benotet worden ist. Übertritt in eine höhere Schule: Bei Beurteilung aller differenzierten Gegenstände in der Vertiefung oder bei nur einem grundlegend beurteilten Gegenstand mit Beschluss der Klassenkonferenz: Berechtigung zum Übertritt in eine höhere Schule (AHS/BHS/BAKIP & BASOP). Übertritt in eine mittlere Schule: Bei Beurteilung aller differenzierten Gegenstände im grundlegenden Bereich mit der Beurteilung Befriedigend oder bei nur einem mit Genügend grundlegend beurteilten Gegenstand mit Beschluss der Klassenkonferenz: Berechtigung zum Übertritt in eine mittlere Schule. Wird die Berechtigung zum Besuch einer höheren Schule nicht erreicht, so besteht die Möglichkeit, eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Gegen die Erteilung der Nicht-Berechtigung besteht die Möglichkeit der Berufung an die Schulbehörde 1. Instanz. Bei negativem Abschluss: Besuch der PTS bzw. Wiederholung der letzten Schulstufe der NMS (gemäß 18 und 19 Schulpflichtgesetz). Stufenplan österreichweit 2012/13 bis 2015/16 wird die NMS ins Regelschulwesen überführt. Der Vollausbau (= 1. bis 4. Klasse) wird 2018/19 erreicht (Verpflichtung, auch für Privatschulen). Der Stufenplan wird in Gesetz und Erläuterungen/finanzielle Auswirkungen verankert. In Summe kippen alle ersten Klassen bis zum SJ 2015/16 (jährliche Verordnung des BMUKK). Schulen im Modellversuch kippen mit Inkrafttreten des Gesetzes in die neuen Regelungen (Obergrenzen): Schuljahr 1. Klassen NEU 2012/13 660 2013/14 496 2014/15 314 2015/16 216 BMUKK, 1. März 2012 5

Stufenplan nach Bundesländern In den Erläuterungen zum Bundesfinanzgesetz wurden folgende Obergrenzen für die stufenweise Umsetzung der Neuen Mittelschule festgelegt: G5 (SJ 12/13) G6 (SJ 13/14) G7 (SJ 14/15) G8 (SJ 15/16) Bundesland Schulen Klassen Schulen Klassen Schulen Klassen Schulen Klassen Burgenland 3 10 1 2 0 0 0 0 Kärnten 8 16 5 14 9 19 2 4 Niederösterreich 54 137 50 100 50 100 30 60 Oberösterreich 55 137 45 90 40 80 27 54 Salzburg 15 30 15 30 15 30 15 30 Steiermark 56 125 58 120 5 13 5 12 Tirol 20 68 15 30 10 20 5 10 Vorarlberg 5 12 0 0 0 0 0 0 Wien 45 125 36 110 25 52 20 46 261 660 225 496 154 314 104 216 Das Budget für die Neue Mittelschule Finanzjahr Geplanter Finanzbedarf im Bildungsbudget (in Mio. ) Ausgaben für NMS gesamt (in Mio. ) 2012 11,7 67,5 2013 34,2 100,2 2014 65,7 134,2 2015 101,1 169,6 2016 131,4 199,9 2017 149,1 217,6 2018 157,9 226,4 2019 160,9 229,4 BMUKK, 1. März 2012 6

Kernelemente der Lehrplanverordnung (LPVO) Zur Einführung der Neuen Mittelschule ist es auch notwendig, einen neuen Lehrplan für diese Schulform zu erlassen, der sich von den fachlichen Inhalten her mit dem der AHS-Unterstufe (Realgymnasium) deckt, der aber darüber hinaus im didaktischen und fachdidaktischen Bereich die Umsetzung der neuen Lehr- und Lernkultur ermöglicht. Im Bildungssystem wird eine moderne Pädagogik, die sich an den individuell unterschiedlichen Lernbedürfnissen und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler orientiert, strukturell verankert. Die gemeinsame Verantwortung der Lehrpersonen für ihre Schülerinnen und Schüler aber auch die Reflexionskultur an Schulen wird durch die LPVO gestärkt. Die vom BMUKK bereit gestellten Ressourcen (6 Wochenstunden pro Klasse) dürfen allerdings nur für die pädagogische Arbeit (Unterrichtserteilung) eingesetzt werden. Im Sinne einer Kooperation sollen Lehrpersonen von NMS-, AHS- und BHS zum Einsatz kommen. Verankerung der neuen Lernkultur mit Individualisierung und innerer Differenzierung. Die bisherigen Gestaltungsmöglichkeiten an der einzelnen Schule wurden ausgebaut. Vier Schwerpunktbereiche sind in der Gesetzesnovellierung vorgesehen, über die die Schulleitung entscheidet. Die schulautonomen Möglichkeiten wurden beibehalten. Insgesamt ergibt sich ein großer Spielraum zu eigenverantwortlichen Gestaltung am Schulstandort. Allgemeine didaktische Grundsätze Didaktische Prinzipien sind Individualisierung und innere Differenzierung. Mit der flexiblen individuellen Förderung ist maximale Leistung erreichbar. Die neue Lernkultur umfasst offene Lernformen, selbsttätiges, forschendes Lernen, Lernen in und an Projekten sowie Kompetenzlernen und eine verstärkte Vermittlung von Schlüsselkompetenzen. Fachlehrpläne bleiben von dieser Novellierung unberührt und sind ident mit den Lehrplänen der AHS-Unterstufe. Der Kernbereich umfasst wie bisher die in den Fachlehrplänen ausgewiesenen Inhalte und Kompetenzbereiche. Wie bisher steht der Erweiterungsbereich für die schulautonome Gestaltung und zusätzliche Schwerpunktsetzung zur Verfügung. Die Qualitäts-Entwicklungsverantwortung (Qualitätssicherung und Entwicklungsbegleitung) liegt am Schulstandort. Erfolgreiche bisherige Entwicklungsarbeit an Schulstandorten kann im Rahmen der schulautonomen Schwerpunktsetzungen fortgeführt werden. BMUKK, 1. März 2012 7

Grundlegende und vertiefende Bildung Um den unterschiedlichen Leistungspotenzialen der SchülerInnen gerecht zu werden, wurde für die Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik und erste lebende Fremdsprache die Differenzierung in grundlegende und vertiefende Beurteilung ab der 7. Schulstufe eingeführt. Im Sinne der Chancengleichheit wird allen SchülerInnen das gesamte Spektrum an Lernmöglichkeiten geboten. Die vertiefte Bildung entspricht dem Bildungsziel der AHS-Unterstufe, die grundlegende Bildung umfasst die gleichen Inhalte, allerdings auf einer weniger komplexen Ebene. Entscheidend ist, dass die Schülerinnen und Schüler im Lernsetting nicht nach Bildungszielen differenziert unterrichtet werden, sondern dass das Erreichen der Bildungsziele lediglich in den Zeugnissen der 7. und 8. Schulstufe abgestuft ausgewiesen wird. Die bisherige engagierte pädagogische Arbeit an den Neuen Mittelschulen kann also auf Basis des geplanten neuen Gesetzes problemlos weiter geführt und vertieft werden. Beurteilung Eine Beurteilung nach vertiefter Allgemeinbildung basiert auf dem höheren Komplexitätsgrad, mit dem eine in der Leistungsfeststellung vorgesehene Aufgabe gelöst wurde. Eine negative Beurteilung in der vertieften Allgemeinbildung gibt es nicht, da in diesem Fall die Schülerin/der Schüler entsprechend einer grundlegenden Allgemeinbildung beurteilt wird. Die Note 1 oder 2 in der grundlegenden Beurteilung führt in jedem Fall zu einer positiven Note in der vertieften Beurteilung. BMUKK, 1. März 2012 8

Schulversuche an AHS Zur Verschiebung der Bildungslaufbahnentscheidung können an 10% der AHS-Klassen Schulversuche durchgeführt werden (Entscheidung durch 2/3-Mehrheit der Eltern und Lehrpersonen, Anhörung des SGA). Damit werden auch die AHS zur pädagogischen Weiterentwicklung eingeladen. Konkrete Veränderungen im Bereich der Stundentafeln Die Schwerpunktbereiche sind in den Stundentafeln ausgewiesen und zusätzlich mit schulautonomen Modifikationen kombinierbar. Geometrisch Zeichnen kann in den Mathematikunterricht integriert werden (was vor der Schaffung des eigenständigen Gegenstandes auch schon der Fall war). Allerdings ist es im Rahmen des naturwissenschaftlich- mathematischen Schwerpunkts als Gegenstand vorgesehen. Dies entspricht dem Lehrplan der AHS-Unterstufe. Ernährung und Haushalt ist nach wie vor ein Pflichtgegenstand in der Neuen Mittelschule. Textiles & technisches Werken sind in einem Gegenstand zusammengeführt. Eine abwechselnde getrennte Führung ist möglich (im Laufe eines Schuljahres müssen beide Inhaltsbereiche gleich stark vertreten sein, die gemischtgeschlechtlichen Gruppen wechseln dann zum Halbjahr vom technischen zum textilen Unterricht. Berufsorientierung ist in den Stundentafeln als verbindliche Übung (1 Stunde) angeführt. Information zur Generation 1 der NMS Abschlusszeugnis der 4. Klasse Für die Generation 1, die Ende Juni als erster Jahrgang die NMS abschließt, gelten die Regelungen, wie sie im gültigen 7a SchOG und in den auf Basis des 7a genehmigten Modellplänen festgehalten sind. Die Zeugnisse für die Generation 1 müssen daher dem Musterzeugnis in den Richtlinien entsprechen (siehe Anhang). Bei allenfalls erfolgten Beurteilungen entsprechend den Bestimmungen des Hauptschullehrplans sind die Leistungsgruppen noch in Klammern anzuführen (siehe Richtlinie S. 5f). BMUKK, 1. März 2012 9