Bebauungsplan Südliche Riedwiesen in Aichtal

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W&W Bauphysik GbR Wiesentalstraße 65 71397 Leutenbach Tel. 0 71 95/95 03 64/65 Fax 0 71 95/95 03 66 E-Mail mail@wwbauphysik.de Projekt-Nr.: 2017-024 Datum: 13.07.2017 Sachbearbeiter: Werner Bebauungsplan Südliche Riedwiesen in Aichtal Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Ermittlung der Geräuscheinwirkungen des Straßenverkehrs im Geltungsbereich des Bebauungsplans / Überprüfung der Flächenverträglichkeit (Emissionskontingentierung) Auftraggeber: Stadt Aichtal Waldenbucher Straße 30 72631 Aichwald Planung: Ingenieurbüro Melber & Metzger Schlesierstraße 84 72622 Nürtingen Schallimmissionsschutz Bauakustik Raumakustik Körperschallschutz Wärmeschutz Feuchteschutz Gesellschafter Dipl.-Ing. (FH) Michael Werner Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Wertenauer

Projekt-Nr.: 2017-024 Bericht vom 13.07.2017 Blatt 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 1.1 Ausgangssituation... 3 1.2 Normen / Richtlinien / Literatur... 3 1.3 Unterlagen / Informationen... 4 2. Beurteilungsgrundlage... 5 2.1 DIN 18 005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau Beurteilungsgrundlage zur Bemessung aktiver Lärmschutzmaßnahmen... 5 2.2 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Beurteilungsgrundlage zur Bemessung passiver Lärmschutzmaßnahmen... 6 2.3 TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm... 7 3. Schalltechnische Ausgangsdaten... 8 3.1 Straßenverkehr B 312/K 1225... 8 3.2 Gewerbliche Nutzung Plangebiet... 9 4. Grundlagen / Berechnung der Schallimmissionen / Bewertung... 10 4.1 Grundlagen / Rechenmodell... 10 4.2 Immissionsorte / Immissionshöhen... 11 4.3 Berechnung der SchallImmissionen / Bewertung... 12 4.3.1 Straßenverkehr... 12 4.3.2 Flächen für gewerbliche Nutzungen... 13 5. Vorschläge für Festsetzungen im Bebauungsplan... 17 5.1 Hinweise zur Umsetzung der Emissionskennwerte... 17 5.2 Textliche Festsetzung im Bebauungsplan... 18 6. Zusammenfassung... 19 Schlussblatt... 20 Anlagen Luftbild mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes Südliche Riedwiesen (Maßstab ca. 1: 5.900) / Lageplan zum Bebauungsplan (Maßstab ca. 1: 4.000)... Anlage 1 Übersichtsplan Rechenmodell Schallimmissionen Straßenverkehr (Maßstab ca. 1:8.300)/ Übersichtsplan Rechenmodell Flächenverträglichkeitsprüfung/Emissionskontingentierung mit Lage der Immissionsorte (Maßstab ca. 1: 8.300)/ Übersichtsplan Rechenmodell Flächenverträglichkeitsprüfung/Emissionskontingentierung mit Kennzeichnung der Schallquellen (Maßstab ca. 1: 2.750)... Anlage 2 Ergebnisse der Schallimmissionsberechnungen Straßenverkehr (Maßstab ca. 1: 3.400), Darstellung der Beurteilungspegel tags und nachts nach RLS-90 als Immissionsraster: Beurteilungspegel tags (6 22 Uhr)... Anlage 3-1 Beurteilungspegel nachts (22 6 Uhr)... Anlage 3-2 Darstellung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 für den Straßenverkehr (Maßstab ca. 1: 3.400)... Anlage 4

Projekt-Nr.: 2017-024 Bericht vom 13.07.2017 Blatt 3 1. Allgemeines 1.1 Ausgangssituation Das Plangebiet liegt unmittelbar östlich der B 312 bzw. K 1225 am westlichen Ortsrand von Aichtal-Aich und ist eine Erweiterung der bereits bestehenden Gewerbeflächen östlich der B 312/K 1225. Für das Plangebiet ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes vorgesehen. Im Rahmen schalltechnischer Untersuchungen sollen einerseits die von der B 312/K 1225 auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen untersucht und bewertet werden. Darauf aufbauend werden durch die Festlegung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 /3/ Vorgaben zum passiven Schallschutz an der künftigen Bebauung getroffen. Für die geplanten gewerblich genutzten Bereiche innerhalb des Bebauungsplangebietes werden die zulässigen Emissionskontingente - im Sinne der TA Lärm /4/ - unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen geräuschlichen Vorbelastung festgelegt. Die Planung für das Plangebiet erfolgt durch das Ingenieurbüro Melber & Metzger in Nürtingen. In der Anlage 1 sind die Lage des Bebauungsplangebietes sowie der Lageplan zum Bebauungsplan Südliche Riedwiesen dargestellt. 1.2 Normen / Richtlinien / Literatur Die Durchführung der Untersuchung erfolgt auf der Grundlage folgender Normen und Richtlinien: /1/ RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 /2a/ DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Ausgabe Juni 2002 /2b/ DIN 18005-1, Schallschutz im Städtebau: Schalltechnische Orientierungswerte für die Bbl. 1 städtebauliche Planung, Ausgabe Mai 1987 /3/ DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Ausgabe November 1989 mit Beiblatt 1-3 mit Berichtigungen vom August 1992 /4/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) vom 26.08.1998 /5/ Auslegungshinweise zur Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26.08.1998, Herausgeber: Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg, Stand 1999 /6/ DIN ISO 9613, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Ausgabe Teil 2 Oktober 1999 /7/ DIN 45691 Geräuschkontingentierung, Ausgabe Dezember 2006

Projekt-Nr.: 2017-024 Bericht vom 13.07.2017 Blatt 4 1.3 Unterlagen / Informationen Für die Untersuchung stehen folgende Unterlagen zur Verfügung: /8/ Bebauungsplan Südliche Riedwiesen, Maßstab 1: 1.000, Stand 27.09.2010 (als dxf- und pdf-datei übermittelt von Ingenieurbüro Melber & Metzger) /9/ Angaben zu den Verkehrsmengen auf der B 312 und der K 1225 auf der Grundlage der Verkehrszählungen 2005, 2010, 2014 bzw. 2015, erstellt vom Regierungspräsidium Tübingen, Abt. 9 Landesstelle für Straßentechnik

Projekt-Nr.: 2017-024 Bericht vom 13.07.2017 Blatt 5 2. Beurteilungsgrundlage 2.1 DIN 18 005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau Beurteilungsgrundlage zur Bemessung aktiver Lärmschutzmaßnahmen Anmerkung: Aktive Lärmschutzmaßnahmen sind bauliche Maßnahmen an der Schallquelle, die zur Reduzierung der Schallimmissionen an den Immissionsorten geeignet sind und mit dem Ziel zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte bemessen werden sollten. In der Bauleitplanung werden die Schallimmissionen des Straßenverkehrs nach der DIN 18005 /2a/ beurteilt. Gemäß /2b/ gelten für die geplante Gebietsausweisung eines Gewerbegebietes (GE) folgende Orientierungswerte für den Tageszeitraum von 6 22 Uhr und für den Nachtzeitraum von 22 6 Uhr: Tags (6 22 Uhr) Nachts (22 6 Uhr) 65 db(a) 55 db(a) Tags wird für Straßenverkehr der Beurteilungszeitraum mit 16 Stunden zu Grunde gelegt. Für die Beurteilung des Straßenverkehrs in der Nacht wird der gesamte Nachtzeitraum von 8 Stunden herangezogen. Darüber hinaus sind in /2b/ in Bezug auf den Straßenverkehr folgende Hinweise hinsichtlich der Orientierungswerte und Schallimmissionen aufgeführt: In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (geeignete Gebäudeanordnung, Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes [...] sollen [...] in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und gegebenenfalls in den Plänen gekennzeichnet werden. Bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich.

Projekt-Nr.: 2017-024 Bericht vom 13.07.2017 Blatt 6 2.2 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Beurteilungsgrundlage zur Bemessung passiver Lärmschutzmaßnahmen Anmerkung: Passive Lärmschutzmaßnahmen sind immissionsseitige bauliche Maßnahmen, die aufgrund von Überschreitungen der Immissionsrichtwerte erforderlich werden und den Schutz der Personen in Aufenthaltsräumen gewährleisten müssen. Zur Festlegung der baulichen Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen muss die baurechtlich eingeführte DIN 4109 /3/ zu Grunde gelegt werden. Ausgangsgröße für die Festlegung der Schalldämmung R w,res der Außenbauteile bildet der maßgebliche Außenlärmpegel tags. Dieser wird aus dem nach /1/ berechneten Beurteilungspegel gebildet, indem ein Zuschlag von 3 db(a) zum Beurteilungspegel (gilt als Freifeldpegel) addiert wird. Nach /3/ gilt folgende Zuordnung: Tabelle 1: Zuordnung von Beurteilungspegeln und Lärmpegelbereichen sowie Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß erf. R w,res der Außenbauteile von Wohn- und Büroräumen nach /3/ Beurteilungspegel tags in db(a) Lärmpegelbereich maßgeblicher Außenlärmpegel in db(a) erf. R w,res in db der Außenbauteile von Wohnräumen Büroräumen bis 52 I bis 55 30-53 bis 57 II 56 bis 60 30 30 58 bis 62 III 61 bis 65 35 30 63 bis 67 IV 66 bis 70 40 35 68 bis 72 V 71 bis 75 45 40 73 bis 77 VI 76 bis 80 50 45 > 77 VII > 80 1) 50 1) : Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Bei der Festlegung der erforderlichen resultierenden Schalldämmung R w,res der Außenbauteile muss nach /3/ neben der Außenlärmbelastung auch das Verhältnis zwischen der Gesamtfläche der Außenbauteile und der Grundfläche eines Aufenthaltsraumes berücksichtigt werden. So können sich bei ungünstigen Verhältnissen, z.b. in Eckräumen, bis zu 5 db höhere Anforderungen an die erforderliche resultierende Schalldämmung der Außenbauteile ergeben. Weiterhin hängt die Schalldämmung der einzelnen Außenbauteile von deren Flächenanteilen an der Gesamtaußenfläche ab. Zur Ermittlung der erforderlichen resultierenden Schalldämmung R w,res der Außenbauteile müssen somit spezifische Gebäudedaten berücksichtigt werden, die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht bekannt sind. Für den Bebauungsplan ist daher die Festlegung von Lärmpegelbereichen sinnvoll. Die Umsetzung der baulichen Schallschutzmaßnahmen der Gebäude fällt in den Verantwortungsbereich der Objektplaner und muss für den festgesetzten Lärmpegelbereich und das konkrete Gebäude nach /3/ nachgewiesen werden.

Projekt-Nr.: 2017-024 Bericht vom 13.07.2017 Blatt 7 2.3 TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Im Rahmen der Flächenverträglichkeitsprüfung bzw. Emissionskontingentierung werden zur Beurteilung der Schallimmissionen die für die jeweilige Gebietsfestsetzung gültigen Orientierungswerte gemäß /2b/ herangezogen. Für die unterschiedlichen Gebietsausweisungen gelten nach /2b/ folgende Orientierungswerte: Tabelle 2: Orientierungswerte DIN 18005-1 /2b/ Gebietseinstufung Orientierungswert tags (6 22 Uhr) nachts (22 6 Uhr) lauteste Nachtstunde Gewerbegebiet (GE) 65 db(a) 50 db(a) Mischgebiet (MI) 60 db(a) 45 db(a) Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 db(a) 40 db(a) Reines Wohngebiet (WR) 50 db(a) 35 db(a) Bezüglich der Ermittlung der Beurteilungspegel wird in der DIN 18005 /2a/ auf die entsprechenden Richtlinien und Regelwerke verwiesen. In Bezug auf die Schallimmissionen von Gewerbebetrieben ist die TA Lärm /4/ die maßgebende Beurteilungsgrundlage. Die Immissionsrichtwerte in /4/ entsprechen den o.g. Orientierungswerten. Bei der Untersuchung der Flächenverträglichkeit muss eine eventuell bestehende geräuschliche Vorbelastung an den maßgebenden Immissionsorten in der Nachbarschaft berücksichtigt werden. Gemäß Abschnitt 3.2.1. der TA Lärm /4/ kann auf eine aufwändige messtechnische Ermittlung der Vorbelastung verzichtet werden, wenn die Beurteilungspegel der betreffenden Geräuschquelle die zulässigen Immissionsrichtwerte am Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreiten.

Projekt-Nr.: 2017-024 Bericht vom 13.07.2017 Blatt 8 3. Schalltechnische Ausgangsdaten 3.1 Straßenverkehr B 312/K 1225 Die schalltechnischen Kenndaten für die beiden berücksichtigten Straßen B 312 und K 1225 werden anhand der Verkehrszählungen des Landes Baden-Württemberg ermittelt /9/. Für die B 312 ergibt sich aus dem Vergleich der Zählungen 2014 mit den Zählungen 2005 eine jährliche Verkehrszunahme von ca. 2,5 %. Dieser Zuwachs wird im Rahmen der vorliegenden Untersuchungen auch für die Verkehrszunahme bis zum Prognosejahr 2030 berücksichtigt. In Bezug auf die K 1225 hat das Verkehrsaufkommen von 2005 bis 2015 hingegen um ca. 0,5 % pro Jahr abgenommen. Aus diesem Grund wird für den Prognosezeitraum 2030 das aktuelle Verkehrsaufkommen der Zählung 2015 angesetzt. In der folgenden Tabelle sind die für die Berechnung der Schallimmissionen berücksichtigten Verkehrsmengen und Emissionspegel zusammen gestellt: Tabelle 3: Ausgangsdaten der berücksichtigten Straßen für die Berechnungen nach /1/ Kenngröße Maßgebende stündliche Verkehrsstärke M [Kfz/h]: Tags (6 22 Uhr) Nachts (22 6 Uhr) Maßgebender Lkw-Anteil p [%] (> 2,8 to zul. Gesamtgewicht) Tags (6 22 Uhr) Nachts (22 6 Uhr) Ausgangsdaten für Straßenabschnitt Ia/Ib IIa/IIf IIb/IIe IIc/IId 2.041 374 5,5 5,5 358 66 3,2 3,2 358 66 3,2 3,2 je 179 je 33 Steigung < 5% Fahrbahnbelag Nicht geriffelter Gussasphalt Geschwindigkeit [km/h] 100/80 1) 70 50 50 Emissionspegel L m,e [db(a)]: Tags (6 22 Uhr) Nachts (22 6 Uhr) 1) : Pkw/Lkw 72,0 64,6 Straßenabschnitte: Ia/Ib B 312 IIa-IIf K 1225 60,9 53,6 58,6 51,2 3,2 3,2 55,6 48,2 Im Rechenmodell in der Anlage 1 sind die berücksichtigten Straßenabschnitte und Gebäude (Abschirmung, Reflexion) dargestellt.

Projekt-Nr.: 2017-024 Bericht vom 13.07.2017 Blatt 9 3.2 Gewerbliche Nutzung Plangebiet Für gewerblich genutzte Gebiete (GE) soll nach /2a/ ein flächenbezogener Emissionswert von L WA = 60 db(a)/m² angesetzt werden. Dieser Emissionswert gilt zunächst ohne Einschränkung für den Tages- und Nachtzeitraum. Die Einschränkung der maximal zulässigen Emissionskennwerte resultiert dann aus der Differenz zwischen dem Immissionsrichtwert tags und nachts von 15 db(a) oder/und aus der Vorbelastung der bereits vorhandenen Gewerbeflächen. Daraus ergeben sich Einschränkungen für die zulässigen Nutzungen und Betriebszeiten in den betreffenden Gewerbeflächen. In der Praxis kann dies insbesondere im Nachtzeitraum zu einer Einschränkung der Tätigkeiten im Freien (Lkw-Betriebsverkehr, Be- und Entladevorgänge o.ä., geschlossene Außenflächen der Betriebsgebäude) führen. Andererseits können je nach Lage der maßgebenden kritischen Nachbarschaft auch höhere Emissionskennwerte zugelassen werden. In diesem Fall sollte aber berücksichtigt werden, dass eine näher an das Gewerbegebiet heranrückende Bebauung als der Abstand zur maßgebenden kritischen Nachbarschaft zum Schutz des Gewerbegebietes nicht mehr zugelassen werden darf. Die Festlegungen der maximal zulässigen Schallemissionen für die Gewerbeflächen dürfen keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte verursachen. Im Hinblick auf dieses Planungsziel werden die flächenbezogenen Emissionswerte der einzelnen Gewerbeflächen begrenzt.

Projekt-Nr.: 2017-024 Bericht vom 13.07.2017 Blatt 10 4. Grundlagen / Berechnung der Schallimmissionen / Bewertung 4.1 Grundlagen / Rechenmodell Die Berechnung der Schallimmissionen durch den Straßenverkehr erfolgt nach /1/. Für die Überprüfung der Flächenverträglichkeit bzw. die Emissionskontingentierung der gewerblich genutzten Flächen im Plangebiet mit den Nutzungen in der Nachbarschaft werden die Schallimmissionen auf der Grundlage der TA Lärm /4/ sowie der DIN 45691 /7/ berechnet. Für die Berechnungen wird das EDV-Programm Cadna/A der Fa. DataKustik GmbH in München verwendet. Die im Plangebiet zu erwartenden Immissionspegel werden für jeden einzelnen Emittenten unter Berücksichtigung des jeweiligen Ausbreitungsweges (Abstand des Emittenten zur Bebauung, Abschirmung durch Hindernisse etc.) berechnet. Die berücksichtigten Schallquellen werden für die Berechnungen in ausreichend kleine Teilschallquellen unterteilt. Die Schallimmissionspegel sämtlicher Teilschallquellen an einem Immissionsort werden energetisch zum Gesamt-Schallimmissionspegel addiert. Das Rechenmodell zur Ermittlung der Schallimmissionen durch den Straßenverkehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Südliche Riedwiesen ist in der Anlage 2 dargestellt. Im Rechenmodell sind die topografischen Gegebenheiten enthalten. Die bestehenden Gebäude werden als abschirmende und reflektierende Flächen angesetzt. Die Schallausbreitungsrechnung wird grundsätzlich für die Mitwindsituation mit einer mittleren Windgeschwindigkeit von 3 m/sec durchgeführt. Für die Untersuchungen zur Flächenverträglichkeit werden die gewerblich nutzbaren Bereiche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Südliche Riedwiesen betrachtet. Das entsprechende Rechenmodell ist ebenfalls in der Anlage 2 dargestellt. Die Einteilung der Teilflächen erfolgte entsprechend den Abgrenzungen in dem vorliegenden Entwurf für den Bebauungsplan /8/. Für die Überprüfung der Flächenverträglichkeit sowie die Festlegung einer Emissionskontingentierung gemäß /7/ werden folgende Randbedingungen angesetzt: - Für die einzelnen Flächenschallquellen wird eine Höhe von 0 m über Gelände berücksichtigt. - Die Ausbreitungsrechnung erfolgt für die Vollkugelausbreitung (Raumwinkelmaß 4 π) ohne Ansatz der Boden- und Meteorologiedämpfung und der Luftabsorption für das ebene Gelände ohne Berücksichtigung der bestehenden Gebäude (keine Abschirmung, keine Reflexion). - Für die einzelnen Immissionsorte wird jeweils eine Höhe von 3 m über Gelände angesetzt.

Projekt-Nr.: 2017-024 Bericht vom 13.07.2017 Blatt 11 4.2 Immissionsorte / Immissionshöhen Die Schallimmissionen durch den Straßenverkehr werden flächenhaft als Immissionsraster berechnet. Die Berechnung der Immissionsraster durch den Straßenverkehr im Plangebiet Südliche Riedwiesen wird für die folgenden Immissionshöhen (jeweils oberer Bereich der Fensterhöhe) durchgeführt: + 2 m über Geländeniveau + 6 m über Geländeniveau + 10 m über Geländeniveau Hinweis: In dem vorliegenden Entwurf für den Bebauungsplan /8/ sind keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden/-wällen vorgesehen. In der vorliegenden Untersuchung werden daher auch keine entsprechenden Maßnahmen untersucht. Für die Überprüfung der Flächenverträglichkeit der geplanten gewerblichen Nutzung erfolgt die rechnerische Untersuchung der Schallimmissionen an einzelnen Immissionsorten in der Nachbarschaft. Dies gilt auch für die rechnerischen Untersuchungen zur Emissionskontingentierung der gewerblich genutzten Teilflächen. Tabelle 4: Immissionsorte Flächenverträglichkeit/Emissionskontingentierung Immissionsort Bez. Beschreibung IO1_GE Riedstr. 6 (Aldi) IO2_GE Max-Eyth-Str.10 IO3_GE Max-Eyth-Str. 4 IO4_GE Robert-Bosch-Str. 8 IO5_GE Robert-Bosch-Str. 5 IO6_GE Riedstr. 8 IO7_GE Riedstr. 8 IO10_WA Reute 31 IO11_WA Reute 30 IO12_WA Im Zeilfeld 61 IO13_WA Im Zeilfeld 122 IO14_WA Im Zeilfeld 82 IO15_WA Blumenstr. 37 IO16_WA Leimengrube 3 IO17_WA Albblickweg 8 IO18_WA Albblickweg 2 IO19_WA Landhausweg 1 IO20_WA Landhausweg 11 IO21_WA Uhlbergstr. 13 IO22_WA Uhlbergstr. 19 Gebietsausweisung Immissionsrichtwert [db(a)] tags / nachts GE 65/50 WA 55/40 An den einzelnen Immissionsorten wird eine Höhe von jeweils 3 m über Gelände angesetzt.

Projekt-Nr.: 2017-024 Bericht vom 13.07.2017 Blatt 12 4.3 Berechnung der SchallImmissionen / Bewertung 4.3.1 Straßenverkehr Hinsichtlich der Schallimmissionen seitens der B 312 und der K 1225 entsprechen die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Südliche Riedwiesen berechneten Immissionspegel zugleich den Beurteilungspegeln gemäß /1/. Die Beurteilungspegel tags und nachts für den gesamten Bereich des Bebauungsplangebietes Südliche Riedwiesen sind in den Anlagen 3-1 (tags) und 3-2 (nachts) dargestellt. Aus den Anlagen ist ersichtlich, dass die Orientierungswerte gemäß /2b/ für ein Gewerbegebiet [tags 65 db(a), nachts 55 db(a)] tags in einem etwa 12 bis 70 m breiten Streifen entlang der K 1225 überschritten sind. Im Nachtzeitraum liegen Überschreitungen bis zu einem Abstand von etwa 115 m zur K 1225 vor. In den Bereichen des Plangebietes, in denen Gebäude von Überschreitungen der Orientierungswerte betroffen sind, müssen die Aufenthaltsräume der betroffenen Gebäude durch passive Schallschutzmaßnahmen (bauliche Maßnahmen an den Gebäuden) vor den Lärmbelastungen des Straßenverkehrs geschützt werden. Als geeignete Maßnahmen werden in /2b/ die Gebäudeanordnung, die Grundrissgestaltung und die baulichen Schallschutzmaßnahmen genannt. Die Kennzeichnung der Überschreitungen der Orientierungswerte nach /2b/ ist allein nicht ausreichend zum Schutz von Aufenthaltsräumen (Büroräume u.ä.) vor den Verkehrsgeräuschen. Es sollte mindestens der Hinweis auf /3/und die Bemessung der Außenbauteile nach den Lärmpegelbereichen in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Zur Ermittlung der Lärmpegelbereiche nach /3/ als Bemessungsgrundlage für die Schallschutzmaßnahmen von Aufenthaltsräumen oder anderen schutzbedürftigen Räumen werden die berechneten Tages-Beurteilungspegel gemäß der Anlage 3-1 zu Grunde gelegt. Die Abstufung der Lärmpegelbereiche in Abhängigkeit der Beurteilungspegel für den Tageszeitraum ist in der Tabelle 1 unter Abschnitt 2.2. enthalten. Die Lärmpegelbereiche im gesamten Bereich des Bebauungsplanes Südliche Riedwiesen sind für die verschiedenen Immissionshöhen in der Anlage 4 dargestellt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes müssen für die Außenbauteile der möglichen Gebäude die Anforderungen der Lärmpegelbereiche II bis V eingehalten werden. Die Dimensionierung der Außenbauteile muss durch die jeweiligen Objektplaner nach /3/ erfolgen. Im Einwirkungsbereich der B 312und K 1225 sind für die schutzbedürftigen Räume schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorzusehen (Lärmpegelbereiche IV und V, bei Betriebswohnungen auch in Lärmpegelbereich III). Diese dürfen die Schalldämmung der Fenster nicht verschlechtern (ggf. mechanische Be- und Entlüftungsanlagen).

Projekt-Nr.: 2017-024 Bericht vom 13.07.2017 Blatt 13 4.3.2 Flächen für gewerbliche Nutzungen An den Immissionsorten IO1_GE bis IO22_WA errechnen sich unter Berücksichtigung des Ausgangswertes von L EK = 60 db(a)/m 2 (vgl. Abschnitt 3.2) und der in Abschnitt 4.1 aufgeführten Randbedingungen folgende Immissionspegel für die berücksichtigten Gewerbeflächen: Tabelle 5: Immissionspegel Gewerbeflächen Immissionsort L AFm [db(a)] Immissionsrichtwert [db(a)] Bez. Beschreibung tags / nachts IO1_GE Riedstr. 6 (Aldi) 48,9 IO2_GE Max-Eyth-Str.10 49,9 IO3_GE Max-Eyth-Str. 4 50,6 IO4_GE Robert-Bosch-Str. 8 48,8 65/50 IO5_GE Robert-Bosch-Str. 5 47,3 IO6_GE Riedstr. 8 52,5 IO7_GE Riedstr. 8 51,7 IO10_WA Reute 31 46,4 IO11_WA Reute 30 44,9 IO12_WA Im Zeilfeld 61 44,0 IO13_WA Im Zeilfeld 122 42,8 IO14_WA Im Zeilfeld 82 41,3 IO15_WA Blumenstr. 37 39,4 IO16_WA Leimengrube 3 37,5 55/40 IO17_WA Albblickweg 8 38,0 IO18_WA Albblickweg 2 37,8 IO19_WA Landhausweg 1 38,0 IO20_WA Landhausweg 11 39,5 IO21_WA Uhlbergstr. 13 39,9 IO22_WA Uhlbergstr. 19 41,3 Diese Werte gelten nach DIN 18005 /2a/ für den Tages- und Nachtzeitraum und entsprechen zugleich den Beurteilungspegeln tags und nachts gemäß /4/. Damit sind die an den Immissionsorten zulässigen Immissionsrichtwerte tags deutlich unterschritten. Für den Nachtzeitraum liegen unter Berücksichtigung des gleichen Emissionspegel wie tagsüber jedoch teilweise Überschreitungen der jeweiligen Immissionsrichtwerte nachts vor. Darüber hinaus wird nicht an allen Immissionsorten der Immissionsrichtwert nachts um 6 db(a) unterschritten (Berücksichtigung der geräuschlichen Vorbelastung). Aus diesen Gründen müssen die Emissionen der berücksichtigten Teilflächen im Bebauungsplangebiet vor allem nachts beschränkt werden, während tagsüber sogar höhere Emissionskontingente möglich sind. Bei einer gleichmäßigen Verteilung der Emissionskontingente für alle Teilflächen sind maximal folgende Emissionspegel zulässig: Emissionskontingent tags L EK,tags = 63 db(a)/m 2 Emissionskontingent nachts L EK,nachts = 48 db(a)/m 2

Projekt-Nr.: 2017-024 Bericht vom 13.07.2017 Blatt 14 Darüber hinaus besteht prinzipiell auch die Möglichkeit einzelne Teilflächen im Bebauungsplangebiet mit unterschiedlichen maximal zulässigen Emissionswerten zu belegen. Im Rahmen der Untersuchungen wurden 2 Szenarien mit jeweils unterschiedlichen Emissionskontingenten für die Teilflächen betrachtet. In der folgenden Tabelle sind die jeweiligen Emissionskontingente der Teilflächen für die beiden Szenarien zusammen gestellt: Tabelle 6-1: Emissionskontingente für die berücksichtigten Teilflächen im Plangebiet Südliche Riedwiesen Teilfläche Emissionskontingent L EK tags/nachts [db(a)/m 2 ] für Szenario 1 Szenario 2 tags nachts tags nachts SQ GE1_1 SQ GE1_2 SQ GE1_3 SQ GE1_4 je 50 SQ GE1_5 SQ GE1_6 SQ GE1_7 je 60 je 45 SQ GE1_8 je 60 je 45 SQ GE1_9 SQ GE1_10 SQ GE1_11 52 SQ GE1_12 je 50 51 SQ GE1_13 SQ GE1_14 je 65 45 je 52 SQ GE1_15 53 je 50 SQ GE1_16 je 49 SQ GE1_17 je 65 je 45 SQ GE1_18 60 48 SQ GE1_19 SQ GE1_20 SQ GE1_21 SQ GE1_22 je 65 60 je 50 45 je 70 je 50 48 SQ GE1_23 je 65 50 je 65 je 50 SQ GE1_24 48

Projekt-Nr.: 2017-024 Bericht vom 13.07.2017 Blatt 15 Fortsetzung Tabelle 6-1: Emissionskontingente für die berücksichtigten Teilflächen im Plangebiet Südliche Riedwiesen Teilfläche Emissionskontingent L EK tags/nachts [db(a)/m 2 ] für Szenario 1 Szenario 2 tags nachts tags nachts SQ GE2_1 60 45 47 SQ GE2_2 49 je 65 je 50 SQ GE2_3 50 SQ GE2_4 60 SQ GE2_5 SQ GE3_1 je 45 je 60 SQ GE3_2 50 je 65 je 50 SQ GE3_3 je 51 SQ GE3_4 41 je 48 SQ GE3_5 45 49 Mit den für die beiden Szenarien festgelegten Emissionskontingenten errechnen sich folgende Immissionspegel, die als Beurteilungspegel tags und nachts im Sinne der TA Lärm /4/ zu bewerten sind, an den berücksichtigten Immissionsorten: Tabelle 6-2: Immissionspegel an den Immissionsorten IO1_GE bis IO22_WA für die berücksichtigten Teilflächen im Plangebiet Südliche Riedwiesen Immissionsort Beurteilungspegel tags/nachts [db(a)] für Szenario 1 Szenario 2 tags nachts tags nachts IO1_GE 52,0 38,3 51,6 37,7 IO2_GE 52,3 39,2 52,1 37,7 IO3_GE 53,0 39,4 53,2 38,4 IO4_GE 51,4 37,2 51,6 36,6 IO5_GE 50,1 35,5 50,3 35,3 IO6_GE 56,9 41,8 57,8 41,8 IO7_GE 55,8 40,8 56,6 41,5 IO10_WA 49,4 34,4 49,4 34,4 IO11_WA 48,1 32,9 47,9 33,1 IO12_WA 47,5 32,1 46,9 32,4 IO13_WA 46,4 31,0 45,8 31,3 IO14_WA 44,9 29,6 44,4 29,9 IO15_WA 43,1 27,8 42,6 28,0 IO16_WA 41,2 26,0 40,8 26,2

Projekt-Nr.: 2017-024 Bericht vom 13.07.2017 Blatt 16 Fortsetzung Tabelle 6-2: Immissionspegel an den Immissionsorten IO1_GE bis IO22_WA für die berücksichtigten Teilflächen im Plangebiet Südliche Riedwiesen Immissionsort Beurteilungspegel tags/nachts [db(a)] für Szenario 1 Szenario 2 tags nachts tags nachts IO17_WA 41,8 26,6 41,4 26,8 IO18_WA 41,7 26,5 41,3 26,7 IO19_WA 41,8 26,6 41,5 26,9 IO20_WA 43,4 28,2 43,1 28,4 IO21_WA 43,8 28,7 43,5 28,9 IO22_WA 45,2 30,1 45,0 30,3 Anhand der in den Tabellen dargestellten Ergebnisse lassen sich folgende Punkte festhalten: - Bei beiden Szenarien können für die Teilflächen tagsüber überwiegend Emissionskontingente in der Größenordnung des nach /2a/ anzusetzenden Ausgangswert von 60 db(a)/m 2 angesetzt werden. Bei einzelnen Teilflächen sind auch höhere Emissionskontingente möglich. - Im Nachtzeitraum sind alle Teilflächen von Einschränkungen bei den Emissionskontingenten betroffen. Bei Teilflächen mit deutlichen Einschränkungen, d.h. Flächen mit einem Emissionskontingent L EK 50 db(a), sind Betriebe mit erhöhtem Fahrzeugverkehr oder Ladetätigkeiten nachts, wie z.b. Speditionen, eher auszuschließen.

Projekt-Nr.: 2017-024 Bericht vom 13.07.2017 Blatt 17 5. Vorschläge für Festsetzungen im Bebauungsplan 5.1 Hinweise zur Umsetzung der Emissionskennwerte Auf der Basis der vorliegenden Untersuchung können die als Schallquellen berücksichtigten Gewerbeflächen (siehe Anlage 2) als Flächen mit Anforderungen an den Immissionsschutz gekennzeichnet und mit den Emissionskontingenten L EK nach DIN 45691 /7/ festgelegt werden. Die Emissionskennwerte beinhalten sämtliche Zuschläge für impuls- und/oder tonhaltige Geräusche sowie Zuschläge für Geräuscheinwirkungen innerhalb von Ruhezeiten gemäß TA Lärm /4/ (beurteilungsbezogene Schallleistungspegel). Die Festsetzung von Emissionskontingenten kann dabei zum Einen gleichmäßig für alle Teilflächen erfolgen. Dabei sind folgende maximalen Emissionskontingente für alle Teilflächen festzulegen: Emissionskontingent tags L EK,tags = 63 db(a)/m 2 Emissionskontingent nachts L EK,nachts = 48 db(a)/m 2 Alternativ dazu können auch die für die Szenarien 1 und 2 ermittelten Emissionskontingente gemäß Tabelle 6-1 in Abschnitt 4.3.1 herangezogen werden. Ebenso können im Planungsverlauf weitere Szenarien untersucht werden. Mit allen festgelegten Geräuschkontingenten werden die Immissionsrichtwerte in der Nachbarschaft um mindestens 6 db unterschritten (vgl. Abschnitt 4.3.2). Im Sinne der TA Lärm /1/ Abschnitt 3.2.1 kann bei dieser Unterschreitung auf die Bestimmung der Vorbelastung verzichtet werden. Die im Bebauungsplan gekennzeichneten Emissionskennwerte sind die Grundlage für den Nachweis von einzelnen gewerblichen Einrichtungen im Genehmigungsverfahren. Für die den Bauanträgen zuzuordnenden Gewerbeflächen werden in der relevanten Nachbarschaft die maximal zulässigen Beurteilungspegelanteile ermittelt und als Grundlage für den Nachweis des Immissionsschutzes herangezogen. Hierbei ist in 2 Schritten vorzugehen: 1. Festlegung der vom beantragten Gewerbebetrieb eingenommenen Planungsfläche im Bebauungsplan. Ableitung der maximal zulässigen Beurteilungspegelanteile für diese Planungsfläche an den maßgebenden Immissionsorten in der Nachbarschaft. Die Berechnungen erfolgen auf der Basis der DIN 45691 /7/ bzw. DIN ISO 9613-2 /6/ für die freie Schallausbreitung von den Schallquellen zu den Immissionsorten ohne Berücksichtigung von Bebauung, Boden- und Meteorologiedämpfung und Luftabsorption (siehe Abschnitt 4.1). 2. Durchführung einer betriebsbezogenen Lärmimmissionsprognose nach TA Lärm /4/ als Grundlage zur Ermittlung der betriebsbezogenen Beurteilungspegel. Nachweis der unter Punkt 1 abgeleiteten maximal zulässigen Beurteilungspegelanteile als Bestandteil im Baugenehmigungsverfahren.

Projekt-Nr.: 2017-024 Bericht vom 13.07.2017 Blatt 18 Weitere Hinweise: Die Vorgehensweise der Schritte 1 und 2 gilt analog für die Beantragung von Nutzungsänderungen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den maßgebenden Immissionsorten um mindestens 15 db unterschreitet (Relevanzgrenze). Wenn Anlagen oder Betriebe Emissionskontingente von anderen Teilflächen und/oder Teilen davon in Anspruch nehmen, ist eine erneute Inanspruchnahme dieser Emissionskontingente öffentlichrechtlich auszuschließen (z.b. durch Baulast oder öffentlich-rechtlichen Vertrag). 5.2 Textliche Festsetzung im Bebauungsplan Für die Umsetzung der Geräuschkontingentierung können folgende Festsetzungen im Bebauungsplan formuliert werden: - Das Gewerbegebiet Südliche Riedwiesen ist hinsichtlich der maximal zulässigen Geräuschemissionen gemäß Plandarstellung gegliedert. - Für die Teilflächen dieser Gliederung werden folgende Geräuschkontingente L EK für den Tageszeitraum 6 22 Uhr und den Nachtzeitraum 22 6 festgelegt: (siehe Tabelle 6-1 in Abschnitt 4.3.2) - Es sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräuschemissionen je m² Grundfläche soweit begrenzt sind, dass die im Bebauungsplan festgelegten Emissionskontingente L EK nach der DIN 45691: 2006-12 nicht überschritten werden. - Ein Vorhaben ist zulässig, wenn der Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche der Anlage oder des Betriebes (beurteilt nach der TA Lärm vom 26.08.1998 unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung) das nach DIN 45691, Abschnitt 5 aus der dem Vorhaben zuzuordnenden Gewerbefläche berechnete Immissionskontingent oder einen Wert von 15 db(a) unter dem Immissionsrichtwert (nach Nr. 6.1 der TA Lärm) am maßgeblichen Immissionsort im Einwirkungsbereich des Vorhabens (gemäß Nr. 2.3 der TA Lärm) nicht überschreitet. - Betriebswohnungen innerhalb der Gewerbegebiete GE des Bebauungsplanes sind zulässig, sofern die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Die Genehmigung erfordert eine Prüfung im Einzelfall. Hierbei sind insbesondere die Betriebsabläufe der angrenzenden Gewerbebetriebe zu berücksichtigen.

Projekt-Nr.: 2017-024 Bericht vom 13.07.2017 Blatt 19 6. Zusammenfassung Im Rahmen dieser Untersuchung für das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Südliche Riedwiesen in Aichtal wurden die Schallimmissionen durch den Straßenverkehr auf der B 312 und der K 1225 untersucht. Die Untersuchung erfolgte nach den Vorschriften der RLS-90 /1/. Die schalltechnischen Ausgangsdaten wurden auf der Grundlage der Verkehrsdaten 2005, 2010, 2014 bzw. 2015 des RP Tübingen /9/ ermittelt. Zusätzlich wurde auch die Flächenverträglichkeit der im Bebauungsplan vorgesehenen gewerblich nutzbaren Teilflächen mit der bestehenden Nachbarschaft überprüft. Grundlage hierfür sind die Berechnungsvorschriften in /7/, wobei als schalltechnische Ausgangsdaten die flächenbezogenen Schallleistungspegel für Gewerbegebiete gemäß /2a/ angesetzt wurden. Die Berechnung der Schallimmissions- und Beurteilungspegel für den Straßenverkehr zeigen, dass die Orientierungswerte für ein Gewerbegebiet /2b/ bis zu einem Abstand von etwa 115 m zur K 1225 überschritten werden. Zum Schutz von Aufenthaltsräumen in geplanten Gebäuden müssen passive Schallschutzmaßnahmen (bauliche Maßnahmen an den Gebäuden) getroffen werden. Diese richten sich nach den Lärmpegelbereichen gemäß /3/. In dem Plangebiet Südliche Riedwiesen müssen die Anforderungen der Lärmpegelbereiche II bis V eingehalten werden. Im Rahmen der Flächenverträglichkeitsprüfung wurde festgestellt, dass die zulässigen Emissionen der Gewerbegebietsfläche in erster Linie nachts gegenüber den Kennwerten gemäß der DIN 18005 /2a/ eingeschränkt werden müssen. Bei einer gleichmäßigen Beschränkung für alle Teilflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Südliche Riedwiesen sind maximal folgende Emissionspegel zulässig: Emissionskontingent tags L EK,tags = 63 db(a)/m 2 Emissionskontingent nachts L EK,nachts = 48 db(a)/m 2 Darüber hinaus besteht prinzipiell auch die Möglichkeit die einzelnen Teilflächen innerhalb des Geltungsbereiches Südliche Riedwiesen mit unterschiedlichen maximal zulässigen Emissionskontingenten zu belegen (siehe Tabellen 6-1 unter Abschnitt 4.3.2).

Projekt-Nr.: 2017-024 Bericht vom 13.07.2017 Blatt 20 Schlussblatt Dieser Bericht umfasst insgesamt 25 Seiten Text und Anlagen. Leutenbach, den 13.07.2017 W&W Bauphysik GbR Dipl.-Ing. (FH) Michael Werner Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Wertenauer

Projekt: Bebauungsplan Südliche Riedwiesen" in Aichtal Untersuchung der Schallimmissionen durch den Straßenverkehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Überprüfung der Flächenverträglichkeit/Emissionskontingentierung Plan: Maßstab: Luftbild / Lageplanausschnitt --- Darstellung: - Luftbild mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes Südliche Riedwiesen - Lageplan zum Bebauungsplan mit Erschließung Anlage: 1 Berichtsdatum: 13.07.2017 Projekt-Nr.: 2017-024 Wiesentalstr. 65 71397 Leutenbach T: 07195/95 03 64 F: 07195/95 03 66 Sachbearbeiter: Werner Lageplan zum Bebauungsplan (Maßstab ca. 1: 4.000) Luftbild mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes Südliche Riedwiesen (Maßstab ca. 1: 5.900)

Projekt: Bebauungsplan Südliche Riedwiesen" in Aichtal Untersuchung der Schallimmissionen durch den Straßenverkehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Überprüfung der Flächenverträglichkeit/Emissionskontingentierung Plan: Maßstab: Übersichtsplan/Lageplanausschnitt --- Anlage: 2 Datum: 13.07.2017 Wiesentalstr. 65 71397 Leutenbach T: 07195/95 03 64 F: 07195/95 03 66 Darstellung: Übersichtsplan: Rechenmodell Straßenverkehr mit Schallquellen Straße und Bebauung Projekt-Nr.: 2017-024 Sachbearbeiter: Werner Übersichtsplan: Rechenmodell Flächenverträglichkeit mit Schallquellen und Immissionsorten Lageplanausschnitt: Rechenmodell Flächenverträglichkeit mit Schallquellen Rechenmodell Straßenverkehr (Maßstab ca. 1: 8.300) Rechenmodell Flächenverträglichkeit/Emissionskontingentierung (Maßstab ca. 1: 2.750) Schallquellen Rechenmodell Flächenverträglichkeit/ Emissionskontingentierung: Immissionsorte (Maßstab ca. 1: 8.300)

Projekt: Bebauungsplan Südliche Riedwiesen" in Aichtal Untersuchung der Schallimmissionen durch den Straßenverkehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Überprüfung der Flächenverträglichkeit/Emissionskontingentierung Plan: Maßstab: Lageplanausschnitte ca. 1:3.400 Schallimmissionen Straßenverkehr Pegelwerte: Beurteilungszeitraum Immissionshöhe: Beurteilungspegel nach RLS-90 tags (6-22 Uhr) 2/6/10 m über Gelände Situation: Freie Schallausbreitung (ohne Berücksichtigung einer möglichen Bebauung) Anlage: 3-1 Datum: 13.07.2017 Projekt-Nr.: 2017-024 Wiesentalstr. 65 71397 Leutenbach T: 07195/95 03 64 F: 07195/95 03 66 Sachbearbeiter: Werner Immissionshöhe 2 m über Gelände Immissionshöhe 6 m über Gelände Immissionshöhe 10 m über Gelände

Projekt: Bebauungsplan Südliche Riedwiesen" in Aichtal Untersuchung der Schallimmissionen durch den Straßenverkehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Überprüfung der Flächenverträglichkeit/Emissionskontingentierung Plan: Maßstab: Lageplanausschnitte ca. 1:3.400 Schallimmissionen Straßenverkehr Pegelwerte: Beurteilungszeitraum Immissionshöhe: Beurteilungspegel nach RLS-90 nachts (22-6 Uhr) 2/6/10 m über Gelände Situation: Freie Schallausbreitung (ohne Berücksichtigung einer möglichen Bebauung) Anlage: 3-2 Datum: 13.07.2017 Projekt-Nr.: 2017-024 Wiesentalstr. 65 71397 Leutenbach T: 07195/95 03 64 F: 07195/95 03 66 Sachbearbeiter: Werner Immissionshöhe 2 m über Gelände Immissionshöhe 6 m über Gelände Immissionshöhe 10 m über Gelände

Projekt: Bebauungsplan Südliche Riedwiesen" in Aichtal Untersuchung der Schallimmissionen durch den Straßenverkehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Überprüfung der Flächenverträglichkeit/Emissionskontingentierung Plan: Maßstab: Lageplanausschnitte ca. 1:3.400 Schallimmissionen Straßenverkehr Pegelwerte: Immissionshöhe: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 2/6/10 m über Gelände Situation: Freie Schallausbreitung (ohne Berücksichtigung einer möglichen Bebauung) Anlage: 4 Datum: 13.07.2017 Projekt-Nr.: 2017-024 Wiesentalstr. 65 71397 Leutenbach T: 07195/95 03 64 F: 07195/95 03 66 Sachbearbeiter: Werner Immissionshöhe 2 m über Gelände Immissionshöhe 6 m über Gelände Immissionshöhe 10 m über Gelände