Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Sieverstedt vom

Ähnliche Dokumente
Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Aktionsplanung. Handlungsempfehlungen zur Dokumentation und Berichterstattung (Musteraktionsplan)

Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Lärmaktionsplanung. Handlungsempfehlungen zur Dokumentation und Berichterstattung (Musteraktionsplan)

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Struckum vom

Lärmaktionsplan der Gemeinde Schönkirchen

Anforderungen der. Strategischen Lärmkartierung. und. der Lärmaktionsplanung. der 2. Stufe

Lärmbeurteilung der Gemeinde Wallenhorst gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

LÄRMAKTIONSPLAN VERBANDSGEMEINDE ANNWEILER. 1. Stufe Annweiler am Trifels. Stand 17.Juni 2008 / 2. Ramberg. Dernbach. Eußerthal.

Zusammenfassung des Aktionsplans zur Mitteilung an die EU gem. 47d Abs. 7 BImSchG der Stadt Schwentinental vom

Entwurf zum Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Ellerau vom

Lärmaktionsplan der Stadt Burgdorf gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg

Lärmaktionsplan der Gemeinde Melbeck

Lärmaktionsplan der Gemeinde Schiffdorf

Lärmaktionsplanung im Eisenbahn-Bundesamt. Thomas Werst

Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr nach 47d BImSchG, Stufe 2 der Verbandsgemeinde Vordereifel. Stand Juni 2014

Stadt Dissen atw. Lärmaktionsplan (Stufe 2) Konfliktanalyse auf der Basis der Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Lärmaktionsplan der. Stadt Lengerich. (Stufe 1) Aufstellende Behörde: Stadt Lengerich Fachdienst Bauen, Planen und Umwelt Tecklenburger Straße 2-4

Die zweite Stufe der EU-Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Nutzung. 1 Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes VLärmSchR 97, VkBl. 1997

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie im Ballungsraum Hamburg

B 269n, Abzweig B 51 bis Anschlussstelle Ensdorf, insgesamt 1400 m Länge, Fahrzeuge/Tag, Gewerbegebiet ohne Anlieger

Lärmaktionsplan Merzhausen. Informationsveranstaltung am 27. November 2014

Lärmkartierung Stufe 2 - Meldebogen Abgabetermin: 30. Juni 2012 Hauptverkehrsstraßen

Lärmaktionsplanung Schwarzenbek Bahnlärm

Lärmaktionsplan der Stadt Wolfsburg gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie

Anmerkungen zur EU-Umgebungslärmrichtlinie. Dr. Elke Stöcker-Meier

Bericht über die Lärmaktionsplanung die Stadt. Dorsten

Lärm in Deutschland Haben wir nicht wichtigere Probleme?

EG-Umgebungslärmrichtlinie in Schleswig-Holstein

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Verkehrslärmschutz an Bestandsstraßen Deutscher Bundestag WD /16

Meldung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe (2013) gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Stadt Glinde, beschlossen am 10.

Lärm in Deutschland Haben wir nicht wichtigere Probleme?

Lärmaktionsplan der Gemeinde Schiffdorf zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie

Verbandsgemeinde Wachenheim. Lärmaktionsplanung. Endbericht

Verkehrslärm. Grundlagen

Umgebungslärm-Aktionsplan Österreich Teil A2 Zusammenfassende Darstellung der Daten

Lärmaktionsplan Ellerau zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie - Variantenberechnung Tempo 30 auf der L76

Wichtig ist nicht, ob ein Zug zu spät kommt, sondern ob die Fahrgäste ihre Anschlüsse

Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen

Umgebungslärmrichtlinie - Umsetzungsstand in Deutschland - zukünftige Entwicklungen

Tag gegen Lärm Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

Zusammenfassung des Lärmaktionsplans der Stadt Quickborn gem. 47d Abs. 7 BImSchG zur Mitteilung an die EU

GKZ: Ergebnisse der Lärmkartierung Seite 1. Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt. Dortmund

Anmerkungen zu den Karten für die Darstellung von Belastungen durch Eisenbahnlärm

Umgebungslärmrichtlinie - Einführung -

Lärmkarten nach. 47 c BImSchG. Satow

Umgebungslärm mindern eine Notwendigkeit

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München

Lärmaktionsplan der Gemeinde Loxstedt

Lärmaktionsplanung der Gemeinde Inning a. Ammersee

Hinweise zur Lärmaktionsplanung in Bayern nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie;

Lärmminderungsplanung

Lärmaktionsplan der Gemeinde Großhansdorf zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie

EU-Umgebungslärmrichtlinie. Aktionspläne. Matthias Möller-Meinecke Fachanwalt für Verwaltungsrecht Frankfurt am Main

Erfahrungsbericht Lärmaktionsplanung Ludwigshafen. Dipl.-Ing. Rainer Ritthaler, Stadtverwaltung Ludwigshafen (Bereich Umwelt)

RRR. Umgebungslärmrichtlinie. Lärmkartierung Auftaktveranstaltung zur Lärmaktionsplanung im Regierungsbezirk Gießen

Lärmaktionsplan nach EG-Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Wolfratshausen

Methoden zur Wirkungsermittlung von Maßnahmen zur Verkehrslärmreduzierung

Lärmkartierung 2012 am Flughafen Leipzig - Halle Uwe Wollmann

Typische Ballungsräume und aktuelle Datenlage am Beispiel der Stadt Köln

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels

Lärmschutz konkret: Bahnlärm in Bremen Lärmaktionsplanung an Eisenbahnstrecken des Bundes im Ballungsraum eine Utopie?

Aufstellung und Umsetzung von Lärmaktionsplänen Hinweise zur Kooperation

Lärmaktionsplan der Stadt Waltrop 2013

Lärmminderungsplanung: Stand der nationalen Gesetzgebung

Aktionsplan für die Stadt. Netphen. Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen:

Regierungspräsidium Gießen Lärm an Bundesfernstraßen (Autobahnen)

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Gelsenkirchen. DB Netz AG Oliver Faber I.NG-W-N Gelsenkirchen

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt:

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Duisburg-Süd. DB Netz AG Oliver Faber I.NG-W-N(3)

Erfahrungen mit Tempo 30 nachts auf zwei Hauptverkehrsstraßen. Hans-Jörg Schraitle, Leiter Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt

A 4 Stadtgebiet Wiehl Ergebnisse der lärmtechnischen Berechnungen

Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim Fachbereich 3: Bürgerdienste. Lärmaktionsplan VG Herxheim - Stufe 2

Lärmaktionsplan der Regierung von Oberbayern

Lärm macht krank. Auswirkungen von Lärm auf die menschliche Gesundheit. Dr. Michael Bigdon

Stadt Fröndenberg/Ruhr

Lärmaktionsplan Friedrichshafen Straßenverkehr Stufe 2 AUN , DS 2014 / V 00036

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Der Beitrag des BMU zur Minderung des Nachbarschaftslärms

Lärmaktionsplan für die Stadt Diez und die Gemeinde Eppenrod auf der Basis des Musterlärmaktionsplans Rheinland-Pfalz

Sicht eines Baulastträgers. zur Aktionsplanung nach Umgebungslärmrichtlinie

2. Der Weg von der kommunalen zur strategischen Lärmminderungsplanung. 3. Lärmkartierung 1. Stufe. 4. Ausblick auf die Lärmkartierung 2.

Lärmminderung und Aktionsplanung in Düsseldorf

Lärmschutz an der Garmischer Autobahn (A 95)

Lärmaktionsplan

LÄRMAKTIONSPLAN DER KOLPINGSTADT KERPEN

Dr. Elke Stöcker-Meier. Rede zur Eröffnung der Veranstaltung. Workshop zur Lärmaktionsplanung Lärmarme Mobilität - für Gesundheit, Umwelt und Klima

Vorentwurf. Lärmaktionsplan nach 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Gemeinde Schwaig bei Nürnberg. Schwaig b Nürnberg

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen. Dr. Elke Stöcker-Meier

Lärmaktionsplan der Stadt Verden (Aller)

Lärmaktionsplanung Stadt Mössingen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

2. Stufe der Lärmaktionsplanung. Stadt Penzberg

Schallschutz in der Bauleitplanung

Transkript:

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Sieverstedt vom 28.06.2013 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind Die Gemeinde Sieverstedt befindet sich im nördlichen Teil des Kreises Schleswig- Flensburg und im südöstlichen Bereich des Amtes Oeversee südlich. Die Gemeinde besteht aus verschiedenen Ortsteilen und ist landwirtschaftlich geprägt. Die Ortsteile sind gut über die Autobahn und die L 317 zu erreichen. Die Ortsteile sind durch den dörflichen Charakter geprägt mit einem hohen Anteil an landwirtschaftlicher Nutzung. Das Gebiet der Gemeinde Sieverstedt ist mit einer Hauptverkehrsstraße von > 6 Mio. Fahrzeuge / Jahr (BAB 7) betroffen. 1.2 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Gemeinde Sieverstedt (Gemeindeschlüssel 59159) über das Amt Oeversee, Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp Telefon 04638 88 0; Telefax 04638 88 11; E-Mail gemeinde.sieverstedt@amt-oeversee.de 1.3 Rechtlicher Hintergrund Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG 1 sind gemäß 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz 2 Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. 1.4 Geltende Grenzwerte Geltende nationale Grenzwerte sind in der Anlage 1 zusammengefasst. 1 RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. EU Nr. 189, S. 12. 2 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BimSchG), zuletzt geändert am 17.05.2013; BGBL I S 1274 1/5

2. Bewertung der Ist-Situation 2.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen LDEN Belastete Menschen Straßenlärm L Night Belastete Menschen Straßenlärm über 55 bis 60 20 über 50 bis 55 20 über 60 bis 65 10 über 55 bis 60 0 über 65 bis 70 0 über 60 bis 65 0 über 70 bis 75 0 über 65 bis 70 0 über 75 0 über 70 0 Summe 30 Summe 20 Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Fläche und Wohnungen LDEN Fläche in km² Wohnungen 55-65 LDEN 5.1 12 65-75 LDEN 1.3 1 über 75 LDEN 0.5 0 Summe 6.9 13 2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind 30 Menschen sind ganztägig Belastungen / Belästigungen ausgesetzt und 20 Menschen sind in der Nacht Belastungen / Belästigungen ausgesetzt. 2.3 Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Die durch die BAB 7 von Lärm betroffenen Bereiche liegen alle im Außenbereich (Fläche für die Landwirtschaft) und nicht im Siedlungsbereich der Gemeinde Sieverstedt. Wohnbauflächen oder Siedlungsstrukturen sind nicht betroffen. Es wurden auf der Grundlage der Lärmkartierung 2012 im Verhältnis zu der Anzahl der betroffenen Haushalte und insbesondere der Lage der Bereiche keine verbesserungsbedürftigen Situationen festgestellt. 2/5

3. Maßnahmenplanung 3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung Im Gebiet der Gemeinde Sieverstedt wurde im Zwischenzeitraum zum ersten Lärmaktionsplan die Decke an der BAB A7 durch einen lärmmindernden Belag (- 2) ersetzt. 3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre Da keine relevanten Lärmbelastungen auf Grundlage der Lärmkartierung 2012 festzustellen sind, werden keine Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre geplant. Im Straßenausbauprogramm des Bundes sind darüber hinaus derzeit keine lärmmindernden Maßnahmen aufgenommen. 3.3 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre Ruhige Gebiete sind insbesondere die Flächen nördlich der L 193 an das Naturschutzgebiet der Fröruper Berge angrenzenden Bereiche innerhalb des FFH- Gebietes. Besondere Maßnahmen zum Schutz sind nicht erforderlich. Bei den Planungen sind diese Bereiche besonders zu berücksichtigen. 3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen Einer längerfristigen Strategie bedarf es nicht, da nach Auswertung der Lärmkartierung 2012 keine Lärmprobleme und verbesserungsbedürftigen Situationen vorliegen. Im Übrigen hat die Gemeinde Sieverstedt nicht vor, durch eine entsprechende Bauleitplanung im von Lärmimmissionen betroffenen Bereich der BAB 7 weitere Siedlungsstrukturen zu ermöglichen. Nach Mitteilung des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr SH, Betriebssitz Kiel soll, nach Absenkung der Auslösewerte zur Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes um 3 durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Jahr 2010, durch die Straßenbauverwaltung geprüft werden, ob an den Bundesfernstraßen Lärmsanierungsmaßnahmen erstmalig oder zusätzlich zum Tragen kommen können. 3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen entfällt 3/5

4. Formelle und finanzielle Informationen 4.1 Datum der Aufstellung des Aktionsplans Juni 2013 4.2 Datum des Abschlusses des Aktionsplans Dezember 2013 4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen Anhörungen öffentliche Anhörung am 29.07.2013 öffentliche Auslegung in der Zeit vom 05.08.2013 bis zum 05.09.2013 Beteiligung Träger öffentlicher Belange am 05.08.2013 Beschluss Gemeindevertretung am 4.4 Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans Der Lärmaktionsplan wird gemäß 47 d Absatz 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen und Ergebnisse des Aktionsplanes werden dabei ermittelt und bewertet. 4.5 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans -- 4.6 Weitere finanzielle Informationen 4.7 Link zum Aktionsplan im Internet www.sieverstedt.de Sieverstedt, 27.12.2013 gez. 4/5

ANLAGE 1 Übersicht über Immissionsgrenz- und -richtwerte im Bereich des Lärmschutzes Die Grenz- und Richtwerte nach deutschem Recht können für eine Bewertung der Lärmsituation zur Orientierung herangezogen werden. Sie beruhen auf anderen Ermittlungsverfahren als die strategischen Lärmkarten zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und sind daher nicht direkt vergleichbar mit den dort als L DEN und L Night dargestellten Werten. Im Einzelfall sind daher zur Prüfung der Immissionsgrenz- und -richtwerte Berechnungen für den jeweiligen Immissionsort notwendig. Eine überschlägige Übertragung der nationalen Grenzwerte auf den L DEN und L Night wurde durch das Bundesumweltministerium durchgeführt (siehe Anlage der Hinweise zur Lärmkartierung der der Bund / Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz www.umwelt.schleswig-holstein.de/ulr/de/regelwerke) Nutzung Anwendungsbereich Krankenhäuser, Schulen, Altenheime, Kurgebiete reine Wohngebiete allgemeine Wohngebiete Dorf-, Misch- und Kerngebiet Gewerbegebiete Industriegebiete Richtwerte, bei deren Überschreitung straßenverkehrsrechtlic he Lärmschutzmaßnahme n in Betracht kommen 3 Tag in Nacht in Auslösewerte für die Lärmsanierung an Straßen in Baulast des Bundes 4 5 Tag in Nacht in Grenzwerte für den Neubau oder die wesentliche Änderung von straßen- und Schienenwegen (Lärmvorsorge) 6 Richtwerte für Anlagen im Sinne des BImSchG, deren Einhaltung sichergestellt werden soll 7 Tag in Nacht in Tag in Nacht in 70 60 67 57 57 47 45 35 70 60 67 57 59 49 50 35 70 60 67 57 59 49 55 40 72 62 69 59 64 54 60 45 75 65 72 62 69 59 65 50 70 70 Für die Bewertung der Lärmsituation an Flugplätzen sind die Werte des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) heranzuziehen. 3 Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom 23.11.2007 4 Richtlinien für Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97, VkBl 1997 S. 434; 04.08.2006 S. 665 5 Die Auslösewerte der VLärmSchR 97, gelten nicht für die Lärmsanierung beim Schienenverkehr 6 Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV vom 12.06.1990 (BGBl. I S. 1036) 7 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26.08.1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503) 5/5