Dr. Hampe Consulting Workshop Die kommunale Sponsoring-Richtlinie Bochum, 25.11.2015 1
Ablauf A. Vorstellung B. Einführung in das Verwaltungssponsoring C. Rechtliche Rahmenbedingungen des Verwaltungssponsoring D. Richtlinien-relevante Fundraising-Grundlagen E. Brainstorming F. Überblick über bestehende Sponsoring-Richtlinien G. Entwurf einer Sponsoring-Richtlinie H. Diskussion und Feedback 2
Ablauf / Pausen 9:00 Uhr Beginn 10:30 Uhr Kaffeepause 12:30 Uhr Mittagessen 15:00 Uhr Kaffeepause 17:30 Uhr Ende 3
B. Einführung 10 Fakten zum Verwaltungssponsoring 4
B. Einführung 10 Fakten Aufkommen von Sponsoring und Spenden in der öffentlichen Verwaltung gering (ca. 180 Mio. Euro p.a.); Vergleich: Sponsoring-und Spendenvolumen in Deutschland aktuell ca. 10 Mrd. Euro p.a. In vielen Kommunen gibt es keine Regeln zum Sponsoring. Regelungsdichte nimmt von Bundesüber die Landes- bis hinunter zu den Kommunalverwaltungen ab Sponsoringregeln werden selten als zu restriktiv angesehen (positive Grundhaltung); Aber: Regeln werden nicht zuverlässig eingehalten 5
B. Einführung Definition und Abgrenzung Unterschied zwischen Sponsoring und Spende Abgrenzung bereitet Schwierigkeiten in der Praxis; häufig synonyme Verwendung der Begriffe Was ist eine Spende? Eine Spendeist eine freiwillige Geld-oder Sachzuwendung einer Privatperson oder eines Unternehmen, die das geldwerte Vermögen des Spenders mindert. 6
B. Einführung Definition und Abgrenzung Abgrenzung: Sponsoring oder Spende? Werbewirksame Gegenleistung vereinbart = Sponsoring Keine werbewirksame Gegenleistung vereinbart = Spende 7
B. Einführung Definition und Abgrenzung Bedeutung für Verwaltungssponsoring bzw. Sponsoring-Richtlinie? 8
B. Einführung Definition und Abgrenzung Bedeutung für Verwaltungssponsoring bzw. Sponsoring-Richtlinie? Sponsoring und Spende müssen klar definiert werden Pflicht zum Abschluss schriftlicher Sponsoringverträge (Muster als Anlage zur Richtlinie) U.U. Einführung einer zentralen Fundraising- Stelle als kompetenter Ansprechpartner innerhalb der jeweiligen Kommune 9
C. Rechtliche Rahmenbedingungen des Verwaltungssponsoring Haushaltsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Vergaberecht 10
C. Rechtliche Rahmenbedingungen Haushaltsrecht Einschlägige Haushaltsgrundsätze sind zu beachten Problem: Häufig Abwicklung des Sponsoring außerhalb des städtischen Haushalts DFG-Projekt Verwaltungssponsoring (2005-2008): keine haushaltsmäßige Erfassung des jüngsten Sponsorship bei ca. 25 % der kreisfreien Städte, 51 % der kleineren Kommunen, 48 % der Ministerien Typische Sponsorships ohne Erfassung im Haushalt: Zurverfügungstellung von Werbeflächen, Abwicklung über Agenturen, Begleichung von Rechnungen durch den Sponsor, Sach- und Dienstleistungen etc.) 11
C. Rechtliche Rahmenbedingungen Steuerrecht Steuerrecht 12
C. Rechtliche Rahmenbedingungen Steuerrecht Hohe praktische Relevanz: Öffentliche Verwaltung: Körperschaft- und Umsatzsteuerpflicht Förderer: steuerliche Abziehbarkeit der Förderung 13
C. Rechtliche Rahmenbedingungen Steuerrecht -Öffentliche Verwaltung 4 I 1 KStG: BgA sind alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen [ ] dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. wirtschaftlich herausheben : Jahresumsatz i.h.v. 30.678 wichtiger Anhaltspunkt (vgl. KStR 2004); neu: 35.000 nach KStR 2015 (aktuell nur Entwurf) Bloße Vermögensverwaltung (z.b. Anlage von Vermögen, Vermietung von Immobilien) begründet keinen BgA und unterliegt nicht der KSt (vgl. 14 S. 1 AO) 14
C. Rechtliche Rahmenbedingungen Steuerrecht -Öffentliche Verwaltung Details / Beispiele: Sponsoring-Erlass des BMF vom 18.02.1998 (BStBl. I 1998, S. 212): Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (-), wenn Körperschaft dem Sponsor nur die Nutzung ihres Namens zu Werbezwecken in der Weise gestattet, daßder Sponsor selbst zu Werbezwecken [ ] auf seine Leistungen an die Körperschafthinweist. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt auch dann nicht vor, wenn der Empfänger der Leistungen z.b. auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen oder in anderer Weise auf die Unterstützung durch einen Sponsor lediglich hinweist... 15
C. Rechtliche Rahmenbedingungen Steuerrecht -Öffentliche Verwaltung Rechtslage vor / während der Übergangsfrist 16
C. Rechtliche Rahmenbedingungen Steuerrecht -Öffentliche Verwaltung Exkurs: Sponsoring in Form von Sachleistungen Achtung: Tauschähnlicher Umsatz, der entsprechend den Ausführungen zu Geldleistungen zu versteuern ist Ausweis auf Rechnungen (u.u. Formulierung bereits in Sponsoringvertrag aufnehmen): Rechnung des Sponsors: Der Rechnungsbetrag ist mit der gemäß Sponsoringvertrag vom zu erbringenden Werbeleistung abgegolten. Rechnung des Gesponserten: Der Rechnungsbetrag ist mit der gemäß Sponsoringvertrag vom zu erbringenden Übereignung des abgegolten. 17
C. Rechtliche Rahmenbedingungen Steuerrecht -Öffentliche Verwaltung Bedeutung des Steuerrechts für Verwaltungssponsoring bzw. Sponsoring-Richtlinie? 18
C. Rechtliche Rahmenbedingungen Strafrecht Strafrecht - Sponsoring als Vorteilsannahme gem. 331 StGB? 19
C. Rechtliche Rahmenbedingungen Strafrecht Strafrechtliche Risiken des Sponsoring werden oft unterschätzt ( Von der Kooperation zur Korruption ) Relevante Delikte: Amtsdelikte, 331 ff. StGB Amtsdelikte schützen das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes Wichtigste Straftatbestände beim Verwaltungssponsoring : Vorteilsannahme( 331 StGB) und spiegelbildlich Vorteilsgewährung ( 333 StGB) Bestechung ( 332 StGB) und Bestechlichkeit ( 334 StGB) verlangen pflichtwidrige Diensthandlung als Gegenleistung; beim Verwaltungssponsoring regelmäßig (-) 20
C. Rechtliche Rahmenbedingungen Strafrecht Merkmale 331 I StGB Zwischenfazit: Das Verwaltungssponsoring erfüllt die geschriebenen Tatbestandsmerkmale des 331 I StGB (und für den Sponsor relevant des 334 I StGB). 21
D. Richtlinien-relevante Fundraising- Grundlagen Allgemeines II: Hohes Optimierungspotenzial in der öffentlichen Verwaltung (Ansatz bieten statt betteln kaum vorhanden; Sponsoren wollen keine Haushaltslöcher stopfen, sondern etwas Gutes ermöglichen) Studie RUB: 88 % der befragten Unternehmen gaben an, fehlendes Know-how der öffentlichen Verwaltung sei Hauptgrund dafür, dass vergleichsweise wenig Sponsoring stattfindet Sponsoring-Richtlinie sollte Hilfestellungen bieten 22
G. Entwurf einer Sponsoring-Richtlinie Entwurf einer Sponsoring-Richtlinie 23
G. Entwurf einer Sponsoring-Richtlinie Vorüberlegungen Inhaltlich Wie steht Ihre Kommune zum Thema Sponsoring und Spenden (aufgeschlossen, kritisch etc.)? Wie ist Ihre Kommune in Sachen Sponsoring und Spenden organisiert (zentral, dezentral etc.)? Wie läuft ein typisches Sponsoringprojekt bei Ihnen ab? Welche Bereiche werden einbezogen? Gibt es kritische Sponsoringprojekte, die von der Sponsoring-Richtlinie erfasst werden sollten (z.b. politische Feste) Werden Agenturen mit dem Fundraising betraut? Welche Regelungen und Anlagen sollte die Richtlinie enthalten? 24
Impressum Kontaktinformationen: Dr. Hampe Consulting Rechtsanwalt Dr. Daniel Hampe Röntgenstr. 18 44793 Bochum Fon: 0234 5883162 Fax: 0234 6404926 E-Mail: daniel.hampe@staathilfe.de Web: www.staathilfe.de Weitere Informationen zur Person: www.staathilfe.de/impressum Haftung: Die Präsentation wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird jedoch nicht übernommen. Nutzung: Die Präsentation kann innerhalb Ihrer Kommune frei verwendet werden. Eine Weitergabe an Personen außerhalb Ihrer Verwaltung bedarf der vorherigen Zustimmung durch RA Hampe. Dr. Hampe Consulting, 2015 25