AUF GEWÄHRUNG EINER STUDIENBEIHILFE FÜR SCHÜLER/INNEN DIE EINE OBERSCHULE BZW

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Schuljahr 2016/2017 Autonome Provinz Bozen Abteilung Bildungsförderung Amt für Schulfürsorge Andreas-Hofer-Straße 18-39100 Bozen Tel. 0471 413305, 412924, 412925 - Fax 0471 412909 schulfuersorge@provinz.bz.it schulfuersorge.assistenzascolastica@pec.prov.bz.it Parteienverkehr: MO, DI, MI, FR: 9.00 12.00 Uhr DO 8.30 13.00 / 14.00 17.30 Uhr Antrag AUF GEWÄHRUNG EINER STUDIENBEIHILFE FÜR SCHÜLER/INNEN DIE EINE OBERSCHULE BZW. EINEN VOLLZEITKURS DER BERUFSAUSBILDUNG AUSSERHALB SÜDTIROL BESUCHEN MINDESTDAUER 6 MONATE (Landesgesetz vom 31.08.1974, Nr. 7, in geltender Fassung Landesgesetz vom 10.07.1996 Nr. 15) Einreichtermin: Donnerstag 15 Dezember 2016 Der/die Antragsteller/in geboren am in Steuernr. Antragsteller/in Zuname Geburtsdatum Vorname Geburtsort wohnhaft in Adresse Telefon E-Mail Bankverbindung Postleitzahl Wohnsitzgemeinde Fraktion, Straße/Platz, Hausnummer Telefon Handy Bankinstitut IBAN genaue Bezeichnung des Bankinstitutes BIC/SWIFT lautend auf das Konto muss auf den Namen des/der Antragsstellers/in oder wenn minderjährig auf den/die gesetzl. Vertreter/in lauten Bitte nur dann ausfüllen, wenn der/die Bewerber/in minderjährig ist gesetzl. Vertreter/in geboren am / in Steuernr. Zuname des/der gesetzlichen Vertreters/in> für Frauen Mädchenname Geburtsdatum Vorname Geburtsort

I. VORAUSSETZUNGEN ZUR TEILNAHME Ich erkläre unter meiner persönlichen Verantwortung und in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen im Falle unwahrer oder unvollständiger Angaben (Artikel 483, 495 und 496 des Strafgesetzbuches), Folgendes: 1. der/die Antragsteller/in besucht im Schuljahr 2016/17 außerhalb der Provinz Bozen, Oberschulen oder Vollzeitkurse der Berufsausbildung, die es in Südtirol nicht gibt bzw. in Südtirol die Schule/den Kurs aus ihm/ihr nicht anlastbaren objektiven Gründen nicht besuchen kann - Mindestdauer sechs Monate; 2. der/die Antragsteller/in legt im Schuljahr 2016/17(vom 01.09.2016 bis 31.08.2017 dauert) im Zusammenhang mit einer entsprechenden Ausbildung, ein Praktikum ab, das eine Voraussetzung für den künftigen Beruf darstellt. Das Praktikum muss mindestens 4 Monate dauern; 3. der/die Antragsteller/in ist Bürger/in der Europäischen Union oder ist Nicht-EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürgerinnen, die eine langfristige Aufenthaltsberechtigung EG für Italien besitzen, und Bürger und Bürgerinnen, denen laut Richtlinie 2004/83/EG der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde bzw. die Nutznießende eines Subsidiärschutzes sind und haben ihren Wohnsitz ohne Unterbrechung seit mindestens zwei Jahren in Südtirol; 4. der/die Antragsteller/in ist Nicht-EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürgerinnen ohne eine langfristige EG-Aufenthaltsberechtigung und haben ihren Wohnsitz ohne Unterbrechung seit mindestens zwei Jahren in Südtirol; 5. der/die Antragsteller/in verpflichtet sich, mindestens 75 Prozent der Unterrichtszeit des laufenden Schul-/Kursjahres zu besuchen. Anderenfalls zahlt er/sie die gewährte Studienbeihilfe bei Austritt ganz zurück; 6. der/die Antragsteller/in verpflichtet sich, mindestens 75 Prozent außerhalb der Familie untergebracht zu sein. Anderenfalls zahlt er/sie die gewährte Studienbeihilfe bei Austritt ganz zurück; 7. der/die Antragsteller/in bezieht im Schuljahr 2016/17 für dasselbe Studium keine anderen finanziellen Zuwendungen von öffentlichen oder privaten Körperschaften oder Anstalten, die öffentliche Beiträge erhalten, bzw. nimmt er/sie keinen kostenlosen Heimplatz in Anspruch. II. ERFASSUNG DER FAMILIENSITUATION Die folgenden Personen (einschließlich des/der Antragstellers/in) leben in der Familiengemeinschaft (anzugeben sind Eltern, Lebenspartner/in der Eltern, Ehepartner/in, Lebensgefährte/in und zu Lasten lebende Familienmitglieder, unabhängig vom Familienstandsbogen): Verwandtschaftsgrad Vor- und Zuname Geburtsdatum Geburtsort Zivilstand Beruf Antragsteller/in Student/in EG PL AF B W (dem Amt vorbehalten) Für die Inanspruchnahme von Freibeträgen erklärt der/die Antragsteller/in Folgendes: 1. 2. 3. 4. es wohnt/en folgende zu Lasten der Eltern des/der Antragstellers/in lebende/n Person/en im Schuljahr/akademischen Jahr 2016/17 aus Studiengründen außerhalb der Familie (Vor- und Zunamen der Studenten/innen, einschließlich des/der Antragstellers/in, und Studienort angeben): er/sie ist Halb-/Vollwaise ; Name/n der/des verstorbenen Eltern/-teils3 das Familienmitglied (Vor- und Zuname) hat eine Behinderung von mindestens 74 oder eine Invalidität der I. oder II. Kategorie;

er/sie hat eigene Kinder; er/sie oder seine/ihre Eltern ist/sind zum Zeitpunkt der Antragstellung gerichtlich getrennt oder geschieden oder Alleinerzieher/in und im Jahr 2015 hat er/sie Euro und der versorgungsberechtigte Elternteil Euro für den Un Unterhalt bezogen; der/die Antragsteller/in ist bis zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 36 Monate einer Erwerbstätigkeit (selbständig oder nicht selbständig) nachgegangen und hat in dem Zeitraum ein Gesamtbruttoeinkommen von mindestens 33.000,00 Euro erzielt. Nicht berücksichtigt werden die Zeit der Arbeitslosigkeit; das Familienmitglied (Vor- und Zuname) war unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Gesuchstellung mindestens drei Monate durchgehend in die Arbeitslosenlisten des zuständigen Arbeitsamtes eingetragen. Laut Artikel 8 der Wettbewerbsausschreibung wird beim Einkommen dieser Person ein Freibetrag angewandt. III. ERFASSUNG DER EINKOMMENSSITUATION Erklären Sie das im Jahr 2015 im In- und Ausland erzielte Einkommen der Eltern, der/des Lebensgefährten/in der Eltern (falls eine eheähnliche Beziehung seit mindestens 31.05.2014 besteht), des/der Antragstellers/in selbst und seines/ihres Ehepartner/s. Lebt der Bewerber oder die Bewerberin mit einer Person in eheähnlicher Lebensgemeinschaft und haben sie gemeinsame Kinder so wird auch das Einkommen dieser Person berücksichtigt. Ist der/die Antragsteller/in Halbwaise, so ist sein Einkommen und jenes des Elternteils oder des Erziehungsberechtigten anzugeben, der für den Unterhalt des/der Antragstellers/in aufkommen muss. Ist der/die Antragsteller/in Vollwaise, so ist sein Einkommen und jenes des/der Erziehungsberechtigten anzugeben, sofern dieser für den Unterhalt des/der Antragstellers/in aufkommen muss. Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit und diesem gleichgestellte Einkommen laut: 1. Vordruck Einheitliche Bescheinigung/ 2016 (Summe der Zeilen 1, 2, 3, 4, 5 und 467); 2. Vordruck 730/2016": 730-3 Zeile 4, abzüglich des Betrages aus der Übersicht E, Zeile E 22 Spalte 2; plus Betrag aus der Übersicht C, Zeile C 14 Spalte 4; 3. Vordruck UNICO Natürliche Personen/2016 (Übersicht RC, Zeilen RC 5 Spalte 4, plus RC 9, plus RC 14 Spalte 4, abzüglich des Betrages aus der Übersicht RP, Zeile RP 22 Spalte 2); 4. das im Ausland erzielte Bruttoeinkommen 2015, in der jeweiligen Währung. Euro Euro Euro Vater/Lebens- oder Ehepartner Erziehungsberechtigter bei Vollwaisen Mutter/Lebens- oder Ehepartnerin Erziehungsberechtigte bei Vollwaisen Antragsteller/in Alle übrigen steuererklärungspflichtigen Einkommen und/oder 1. Vordruck Einheitliche Bescheinigung/ 2016 Bescheinigung über selbstständige Arbeit, Provisionen und andere Einkünfte : Betrag auf Zeile 8; 2. Vordruck 730/2016 : 730-3 Summe der Zeilen 1, 2, 3, 5, 6, 15 und 147, abzüglich des Betrages aus der Übersicht E Zeile E 22 Spalte 2 nur wenn dieser Betrag nicht bereits von Zeile 4 abgezogen worden ist; 3. Vordruck UNICO Natürliche Personen/2016 Übersicht RN, Zeile RN 1 Spalte 1, abzüglich Zeile RN 2, plus Zeile RN 50 Spalte 2 und 3, abzüglich der Beträge aus der Übersicht RC, Zeile RC 5 Spalte 4 und Zeile RC 9 und abzüglich Übersicht RP, Zeile RP 22 Spalte 2 nur wenn dieser Betrag nicht bereits von Zeilen RC 5 Spalte 4 und RC 9 abgezogen worden ist, - Übersicht RM, Zeile RM 14 Spalte 1, - Übersicht LM, Zeile LM 10 plus Zeile LM 38; 4. das im Ausland erzielte Bruttoeinkommen 2015, in der jeweiligen Währung. Euro Euro Euro Vater/Lebens- oder Ehepartner Erziehungsberechtigter bei Vollwaisen Mutter/Lebens- oder. Ehepartnerin Erziehungsberechtigte bei Vollwaisen Antragsteller/in und/oder Nicht steuererklärungspflichtige Einkommen, welches im Jahre 2015 in Italien und im Ausland erzielt wurde (z.b. Wertgutscheine, Voucher usw.) Euro Euro Euro Vater/Lebens- oder Ehepartner Erziehungsberechtigter bei Vollwaisen Mutter/Lebens- oder Ehepartnerin Erziehungsberechtigte bei Vollwaisen Antragsteller/in

IV. ERFASSUNG DES VERMÖGENS zum Zeitpunkt der Gesuchstellung Geben Sie das zum Zeitpunkt der Gesuchstellung vorhandene Vermögen der Eltern, der/des Lebensgefährten/in und des/der Antragstellers/in selbst und seiner/ihres Ehepartnerin/s oder Lebensgefährten/in an. Ist der/die Antragsteller/in Halbwaise, so ist sein Vermögen und jenes des Elternteils oder des Erziehungsberechtigten anzugeben, der für den Unterhalt des/der Antragstellers/in aufkommen muss. Ist der/die Antragsteller/in Vollwaise, so ist sein Vermögen sowie jenes des Erziehungsberechtigten anzugeben, sofern dieser für den Unterhalt des/der Antragstellers/in aufkommen muss. Bei Personengesellschaft ist das gesamte Gesellschaftsvermögen und der Prozentsatz, mit dem die oben genannten Personen an der Gesellschaft beteiligt sind, anzugeben. a. Landwirtschaft Meereshöhe (Hofstelle) m Vieh- und Milchwirtschaft (1) landwirtschaftliche Nutzflächen - Äcker/Wiesen in Eigentum ha ar m² ge- / verpachtet ha ar m² Waldflächen mit einem Hiebsatz über 0,8 m³/ha/jahr in Eigentum ha ar m² Meereshöhe m* Obst- und Weinbau (3) in Eigentum ha ar m² ge- / verpachtet ha ar m² Gemüse- und Beerenanbau Olivenhaine(26) in Eigentum ha ar m² ge- / verpachtet ha ar m² ge- / verpachtet ha ar m² Almen, Hausgärten für den Eigenbedarf, Weiden und/oder Waldflächen mit einem Hiebsatz bis zu 0,8 m³/ha/jahr in Eigentum ha ar m² ge- / verpachtet ha ar m² der Großvieheinheiten Nr. Gärtnereibetrieb/e mit Glashaus (25) in Eigentum Gärtnereibetrieb/e ohne Glashaus (28) in Eigentum ge- / verpachtet ge- / verpachtet * Zur Feststellung der Meereshöhe wird die Hofstelle als Bezugspunkt herangezogen. Sollte keine Hofstelle vorhanden sein, so ist die Meereshöhe der Nutzfläche anzugeben. Sind mehrere Nutzflächen auf unterschiedlicher Meereshöhe vorhanden, so ist die Meereshöhe der größten Nutzfläche anzugeben, wobei es sich grundsätzlich nicht um einen Wald handeln darf. In diesem Fall wird die Meereshöhe der nächstgrößeren Ausdehnung angegeben. Die Meereshöhe des Waldes kann nur dann angegeben werden wenn weder eine Hofstelle, noch andere Nutzflächen vorhanden sind. b. Gastbetriebe und private Zimmervermietung Betriebsart Eigentum Pacht Betriebe Betten Gemeinde Betriebe Bar (32) Restaurant (4) Bar und Restaurant (33) Buschenschank/Jausenst/Kiosk (5) Schutzhütte (6) Betriebe 4 oder 5 Sterne* (7) Betriebe 3 Sterne* (8) Betriebe 1 oder 2 Stern/e* (9) Zimmer/Jugendherberge (10) Ferienwohnung*² (11) Ferienwohnung*² (11) Ferienwohnung*² (11) Ferienwohnung*² (11) * (falls der Betrieb zusätzlich eine öffentlich zugängliche Bar und/oder Restaurant führt, ist dies ebenfalls anzugeben) *² (je Wohnung die Bettenanzahl getrennt angeben) Betten Gemeinde

c. Handels-, Industrie- oder Handwerksbetriebe Vertreter Freiberufler Geben Sie bei Personengesellschaften das gesamte Gesellschaftsvermögen und den Prozentsatz der Beteiligung an. Art der Tätigkeit des Betriebes der Betriebsräume (12) und Prozentsatz der Beteiligung in Eigentum in Pacht Nr. Nr. Zusätzlich zu den eventuell für den Betrieb genutzten Räumlichkeiten (Büros, Lager, Geschäfte, etc.) wird auch der Sitz des Betriebes und/oder der Ort, an dem die Bücher und sämtliche Dokumentation über den Betrieb aufbewahrt wird, herangezogen. Sofern keine Betriebsräume vorhanden sind und die buchhalterische Dokumentation bei einem Steuerberater aufbewahrt wird, ist eine diesbezügliche Erklärung des Steuerberaters notwendig. In diesem Fall ist die der Räume im Antrag mit null zu beziffern. d. Wohnungen Garagen Magazine Geschäftslokale usw. - wenn nicht als Betriebsvermögen verwendet Die Kategorien sind nur im Gebäudekataster ersichtlich. Kategorie Eigenbedarf* (23) zur Verfügung vermietet Wohnungen A1, A8, A9 (14) Wohnungen Wohnungen A7, A10 (15) A2, A3 (16) A4, A5, A6, A11 (18) F9, F10 (35) (24) Einheiten Einheiten Einheiten C1, D1 bis D9 (20) C2 bis C5 (22) C6, C7 (21) * Die als erste angegebene Wohnung und die entsprechende Garage werden nicht bewertet, wenn sie von dem/der Schüler/-in und deren Eltern selbst als Erstwohnung bewohnt bzw. benutzt wird. Luxuswohnungen der Kategorien A1, A8 oder A9, sowie Einheiten der Kategorien C1 bis C5 und D1 bis D9 im Eigenbedarf, sind als zur Verfügung einzutragen. * Eine angegebene Wohnung wird ebenfalls nicht bewertet, wenn sie von der Gemeinde für unbewohnbar erklärt wurde (dies gilt nicht für Neubauten). In diesem Fall muss im Amt eine Unbewohnbarkeitserklärung eingereicht werden. * Sollte laut Bauordnung der jeweiligen Wohnsitzgemeinde für die Erstwohnung eine zweite Garage oder ein zweiter Autoabstellplatz zwingend vorgeschrieben sein, so ist diese/r als Eigenbedarf anzugeben und wird nicht bewertet. * Die Einheiten der Kategorie F9 und F10 müssen nur angegeben werden, sofern es sich um Gebäude handelt, die zu Wohnzwecken genutzt werden. * Wohnungen und Garagen, die von Verwandten des/der Antragstellers/-in innerhalb des dritten Grades auch ohne schriftlichen Mietvertrag als Erstwohnung/Eigenbedarf benutzt werden, sind als vermietet einzutragen und werden dementsprechend bewertet. * Falls Dritte Fruchtgenuss oder Wohnrecht(auch Reallast) an Gebäudeeinheiten haben, sind diese Einheiten nicht anzugeben. e. Finanzvermögen Die Höhe des Finanzvermögens - Bank- und Posteinlagen (Kontostand und Sparbuch), Staatspapiere, Obligationen, Aktienbeteiligungen und Ähnliches (aber keine Lebensversicherungen) muss zum Stichtag 31.12.2015 angegeben werden. Euro Euro Euro Vater/Lebens- oder Ehepartner Erziehungsberechtigter bei Vollwaisen Mutter/Lebens- oder Ehepartnerin Erziehungsberechtigte bei Vollwaisen Antragsteller/in

V. ANGABEN BEZÜGLICH DER SCHULE/DEN KURS Weiters erklärt der/die Unterfertigter/e, dass: der/die Antragsteller/in sich im Schuljahr 2016/17 an folgende/n Schule/Kurs im (Name der Schule/des Kurses) in (genaue Adresse - Straße und Ort - der Schule/des Kurses und Telefonnummer) Fachrichtung: (genaue Bezeichnung der Schule/des Kurses z.b. Ausbildung) in die/das 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Klasse / Jahr / Semester (zutreffendes ankreuzen) (zutreffendes ankreuzen) einschreiben wird/eingeschrieben hat. Die Schule/der Kurs beginnt am / 2016 und hat eine Dauer von Monaten pro Schuljahr und weist eine Gesamtdauer von Jahren/Semestern; Nur für Praktikanten: (genaue Adresse Schule/Institut/Firma - Telefonnummer) Das Praktikum hat eine Dauer von bis Schulabschlüsse (zutreffendes angeben): Mittelschulabschluss Maturaabschluss Datum Datum Ist der Maturaabschluss für dieses Studium notwendig? ja nein (sonstiges, wie z.b. Lehrabschlussprüfung anführen) Die Schule/der Kurs kann aus folgenden Gründen nicht in Südtirol besucht werden (zutreffendes ankreuzen): es gibt in Südtirol keine gleichwertige Ausbildung in Südtirol wird im Schuljahr 2016/17 keine erste Klasse angeboten (sonstige Gründe anführen, warum die Schule/der Kurs außerhalb Südtirols besucht werden muss)

STUDIENERFOLG: bei Einschreibung in das erste Schuljahr bzw. bei Erstansuchenden ist die Benotung des Mittelschuldiploms anzugeben, wobei eine Benotung von erreicht wurde. bei Einschreibung in das zweite oder weitere Studienjahr ist der positive Erfolg des letzten Jahres anzugeben, wobei ein Notendurchschnitt von erreicht wurde - ausgenommen jene, die eine Oberschule bzw. Berufsfachschule besuchen. SCHUL-/KURSGEBÜHREN: Die Schul-/Kursgebühren für das Schuljahr 2016/17 betragen: (nur Beträge über 500,00 Euro angeben) DER/DIE BEWERBER/IN MUSS EINE BESTÄTIGUNG DER SCHULE/DES KURSES MIT DEM GESAMTBETRAG DER EFFEKTIV ZU BEZAHLENDEN GEBÜHREN (NUR EINSCHREIBE-, BESUCHS- UND PRÜFUNGSGEBÜHREN) BEILEGEN. UNTERKUNFTSADRESSE (falls zutrifft): Der/die Antragsteller/in ist während des gesamten Schuljahres 2016/17 aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht und wird daher im folgenden Heim bzw. bei der folgenden Privatfamilie wohnen: (Bitte Zutreffendes ankreuzen/ angeben): Heim oder Privat Genaue Unterkunftsadresse am Studienort: (Vermieter Straße und Ort) Der/die Unterfertigte erklärt, darüber in Kenntnis zu sein, dass Stichprobenkontrollen über den Wahrheitsgehalt der Angaben durchgeführt werden (Artikel 2 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, i. g. F.). Um die Angaben überprüfen zu können, ermächtigt der/die Unterfertigte die Landesverwaltung, alle erforderlichen Daten bei den zuständigen Stellen einzuholen. (leserliche Unterschrift* des/der volljährigen Bewerbers/in oder des/der gesetzlichen Vertreters/in wenn minderjährig) Aufklärung gemäß Datenschutzgesetz (Legislativdekretes. Nr. 196/2003) Rechtsinhaber der Daten ist die Autonome Provinz Bozen. Die übermittelten Daten werden von der Landesverwaltung, auch in elektronischer Form, für die Erfordernisse des Landesgesetzes vom 30.11.2004, Nr. 9, in geltender Fassung, verarbeitet. Verantwortlich für die Verarbeitung ist der Direktor der Abteilung Bildungsförderung. Die Daten müssen bereitgestellt werden, um die angeforderten Verwaltungsaufgaben abwickeln zu können. Bei Verweigerung der erforderlichen Daten können die vorgebrachten Anforderungen oder Anträge nicht bearbeitet werden. Der/die Antragsteller/in erhält auf Anfrage gemäß Artikel 7-10 des Legislativdekretes Nr. 196/2003 Zugang zu seinen/ihren Daten, Auszüge und Auskunft darüber und kann deren Aktualisierung, Löschung, Anonymisierung oder Sperrung, sofern die gesetzliche Vorraussetzungen vorliegen, verlangen. lder des Antrages sind entweder auszufüllen oder durchzustreichen

DIE WICHTIGSTEN WETTBEWERBSBESTIMMUNGEN IN KURZFASSUNG SCHULJAHR 2016/2017 1. Anspruchsberechtigte sind: Bewerber/innen die außerhalb der Provinz Bozen, Oberschulen oder Vollzeitkurse der Berufsausbildung besuchen, (an 3 Tagen in der Woche mit mindestens 8 Unterrichtsstunden), die es in Südtirol nicht gibt - Mindestdauer sechs Monate Oder Bewerber/innen der/die im Schuljahr 2016/2017 (vom 01.09.2016 bis 31.08.2017 dauert) im Zusammenhang mit einer entsprechenden Ausbildung, ein Praktikum ablegen, das eine Voraussetzung für den künftigen Beruf darstellt. Das Praktikum muss mindestens 4 Monate dauern; dessen bereinigtes Einkommen darf 32.000,00 Euro nicht überschreiten. 2. Einreichtermin: Der Antrag ist bis zum 15. Dezember 2016 einzureichen. 3. Wo ist der Antrag einzureichen? Der Antrag ist im Amt für Schulfürsorge, Andreas Hofer-Straße 18, 39100 Bozen, 2. Stock, Zimmer 205, einzureichen. 4. Erforderliche Unterlagen: a) Wird der Antrag bereits unterzeichnet vorgelegt oder per Post eingereicht, so ist diesem eine Kopie des Personalausweises des/der Unterzeichners/in beizulegen. Dies gilt auch in jenen Fällen, sobald Unterlagen per Fax oder per e-mail übermittelt werden. b) Nicht-EU Bürger/innen müssen zusätzlich eine beglaubigte Kopie der langfristigen Aufenthaltsgenehmigung EG abgeben. c) Im Falle, dass der/die Bewerber/in um Schul-/Kursgebühren ansuchen sollte, ist eine Bestätigung der Schule/des Kurses beizulegen mit dem Gesamtbetrag der Gebühren - darunter versteht man nur Einschreibe-, Besuchs- und Prüfungsgebühren. (Die Rechnung oder die Bank/Post-Überweisung der bezahlten Gebühren ist nachzureichen). d) Dem Antrag muss zudem eine genaue Angabe des Studieninhaltes (Unterrichtsfächer mit Unterrichtsstunden pro Woche) beigelegt werden. e) Dem Antrag muss zudem eine Bestätigung von Seiten der Firma/Privatperson/Vereinigung beigelegt werden, bei welcher das Praktikum absolviert wird. Diese muss die genaue Dauer des Praktikums (Datum Beginn und Ende) beinhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einreichung der Anträge keine weiteren Unterlagen erforderlich sind, diese aber im Falle einer Routinekontrolle von Seiten des Amtes für Schulfürsorge angefordert und auf ihre Richtigkeit überprüft werden können. Im Falle unwahrer oder unvollständiger Angaben sind auch strafrechtliche Folgen vorgesehen. 5. Höhe der Studienbeihilfen: a) für Bewerber/innen, die während des Schuljahres aus Studiengründen außerhalb der Familie wohnen: Bereinigtes Einkommen Studienbeihilfe gestaffelt 2.000,00 Euro 4.000,00 Euro 11.300,00 Euro 2.800,00 Euro 18.400,00 Euro 2.000,00 Euro 32.000,00 Euro 1.500,00 Euro b) für Bewerber/innen, die im Schuljahr 2016/17 aus Studiengründen nicht außerhalb der Familie untergebracht sind, wird das Ausmaß der Studienbeihilfe um 70 reduziert. c) Für Bewerber/innen mit unterhaltsberechtigten Kindern, die im Jahre 2015 ein bereinigtes Einkommen von höchstens 2.000,00 Euro erzielt haben, wird das Höchstausmaß der Studienbeihilfen laut Absatz 1 Artikel 9, auf 4.800,00 Euro angehoben. 6. Auszahlung: Die Auszahlung der Studienbeihilfen erfolgt in einer einmaligen Auszahlung an die volljährigen Bewerber/innen bzw. an den/die gesetzliche/n Vertreter/in der Wettbewerbsgewinner/innen. 7. Höhe der Schul-/Kursgebühren, nur wenn über 500,00 Euro: bereinigtes Einkommen Prozentsätze des Zuschusses bis 2.000,00 Euro 70 der Schul-/Kursgebühren bis 9.500,00 Euro 50 der Schul-/Kursgebühren bis 18.400,00 Euro 30 der Schul-/Kursgebühren bis 32.000,00 Euro 10 der Schul-/Kursgebühren DER AMTSDIREKTOR Dr. Richard Paulmichl DIE VERANTWORTLICHE Sonia Battisti

ERKLÄRUNG FÜR DIE STEUERABZÜGE LAUT ART. 12 u. 13 DES DPR 917/86 in geltender Fassung DT.5 Der/Die Begünstigte geboren in (Vor- und Zuname des effektiv Begünstigten der Studienbeihilfe/Praktikum/Anderes, angeben) am / / und wohnhaft in Prov. Straße Steuernummer ERKLÄRT unter eigener Verantwortung Wenn keine Auswahl getroffen wird, werden einzig die Abzüge lt. Art. 13 des DPR 917/86 ( andere Abzüge ) gewährt. Nicht berücksichtigt werden Steuerabzüge für zu Lasten lebende Familienmitglieder lt. Art. 12 des DPR 917/86. Die Abzüge gemäß Art. 13 des DPR 917/86 im Verhältnis zur Studien-Zeitspanne zu verlangen und bestätigt somit die Abzüge von keinem anderen Arbeitgeber verlangt zu haben (inbegriffen von der Autonomen Provinz Bozen, in der Eigenschaft als Angestellter oder Dozent) (*) oder Die Abzüge gemäß Art. 13 des DPR 917/86 nicht zu verlangen, da bereits von anderen Arbeitgebern verlangt (inbegriffen von der Autonomen Provinz Bozen, in der Eigenschaft als Angestellter oder Dozent) (**) MAN BEACHTE: Zuerkennung des Bonus Art. 1, G.D. Nr. 6672014 - BONUS 80 EURO : (*) Sollte das Kästchen, Die Abzüge vorgesehen lt. Art. 13 des DPR 917/86 zu verlangen, angekreuzt werden, wird der Bonus Art. 1, G.D. Nr. 66/2014 BONUS 80 EURO, automatisch anerkannt, sollte dieser laut der von unserer Verwaltung ausbezahlten Bezüge, gebühren. (**) Sollte das Kästchen, Die Abzüge vorgesehen lt. Art. 13 des DPR 917/86 NICHT zu verlangen, angekreuzt werden, wird der Bonus nicht anerkannt. Für jedwede Anfrage, welche von dieser Praktik abweicht oder im Falle von jedweder Mitteilung bezüglich der Berechnung des Bonus (weitere Einkommen, bereits ausbezahlter Bonus), bitten wie Sie das Modell MITTEILUNG BONUS ART. 1 G.D. 66-2014, auszufüllen. Kein Anrecht auf Abzüge für zu Lasten lebender Familienmitglieder gemäß Art. 12 des DPR 917/86, oder diese nicht zu verlangen (z.b. weil die oben genannten Steuerabzüge bereits, für denselben Zeitraum, auf Grund von anderen Einkommen -Selbstständige Arbeit, anderer Mitarbeit usw., beansprucht werden.); oder die Abzüge zum Zeitpunkt der Steuererklärung zu beanspruchen. oder Anrecht zu haben auf die Abzüge für zu Lasten lebender Familienmitglieder gemäß Art. 12 des DPR 917/86 (zu lasten ist wer, zur Zeit, ein Einkommen von EURO 2.840,51 nicht überschreitet; bei überschreiten des Betrages im Laufe des Jahres, entfällt der Anspruch für die Freibeträge im ganzen Jahr) wie im Einzelnen folgt: für den Ehepartner (nicht gerichtlich oder effektiv getrennt) (s. Nr. ) für das erste Kind von Jahren Anteil von Handicapträger JA NEIN (s. Nr. ) für weitere Kinder unterhalb von 3 Jahren im Ausmaß von von denen Handicapträger sind (s. Nr. ) für weitere Kinder über 3 Jahren im Ausmaß von von denen Handicapträger sind (s. Nr. ) für andere Personen zu lasten lebend im Ausmaß von (s. Nr. ) Es wird zudem, in Bezug auf die Berechnung der Abzüge für das erste Kind, erklärt, dass der andere Elternteil fehlt oder die Kinder nicht anerkannt sind und nicht verheiratet zu sein, oder wenn verheiratet, nachträglich gerichtlich und definitiv getrennt zu sein bzw. wenn Kinder des/der alleinigen Unterfertigten vorhanden sind, nicht verheiratet zu sein oder wenn verheiratet, nachträglich gerichtlich und definitiv getrennt zu sein. ZU LASTEN LEBENDE FAMILIENMITGLIEDER DES BEGÜNSTIGTEN 5. Nachname Vorname Geburtsdatum M W Geburtsort Steuernummer 6. Nachname Vorname Geburtsdatum M W Geburtsort Steuernummer 7. Nachname Vorname Geburtsdatum M W Geburtsort Steuernummer 8. Nachname Vorname Geburtsdatum M W Geburtsort Steuernummer IM FALLE EINER ÄNDERUNG DER SITUATION DES UNTERFERTIGTEN, VERPFLICHTET SICH DIESER, DIE ÄNDERUNG UMGEHEND MITZUTEILEN, WOBEI DER STEUERSUBSTITUT VON JEDER DIESBEZÜGLICHEN VERANTWORTUNG BEFREIT WIRD. RECHTSINHABER DER DATEN IST DIE AUTONOME PROVINZ BOZEN. DIE ÜBERMITTELTEN DATEN WERDEN VON DER LANDESVERWALTUNG AUCH IN IN ELEKTRONISCHER FORM FÜR DIE ERFORDERNISSE DES LANDESGESETZES.VERARBEITET. VERANTWORTLICHER FÜR DIE VERARBEITUNG DER DATEN IST..DIE DATEN MÜSSEN BEREITGESTELLT WERDEN, UM DIE ANGEFORDERTEN VERWALTUNGSAUFGABEN ABWICKELN ZU KÖNNEN. BEI VERWEIGERUNG DER ERFORDERLICHEN DATEN KÖNNEN DIE VORGEBRACHTEN ANFORDERUNGEN ODER ANTRÄGE NICHT BEARBEITET WERDEN. DER/DIE ANTRAGSTELLER/IN ERHÄLT AUF ANFRAGE GEMÄß ARTIKEL 7-10 DER GESETZESV.D. NR. 196/2003 ZUGANG ZU SEINEN/IHREN DATEN, AUSZÜGE UND AUSKUNFT DARÜBER UND KANN DEREN AKTUALISIERUNG, LÖSCHUNG, ANONYMISIERUNG ODER SPERRUNG, SOFERN DIE GESETZLICHEN VORAUSSETZUNGEN VORLIEGEN, VERLANGEN. DATUM / / UNTERSCHRIFT UNTERSCHRIFT DER ELTERN ODER GESETZL. VERTRETER BEI MINDERJÄHRIGEN ANTRAGSTELLERN IST DER BEGÜNSTIGTE MINDERJÄHRIG, SIND DIE FOLGENDEN DATEN VOM VERANTWORTLICHEN ELTERNTEIL ANZUGEBEN: VOR- UND ZUNAME STEUERNUMMER ABTEILUNG/AMT DER DIE ERKLÄRUNG SAMMELT. ANSPRECHPERSON TEL STUDIUMS-/AUSBILDUNGSDAUER: VOM BIS ZUM INSGES. TAGE:

DICHIARAZIONE PER LE DETRAZIONI D'IMPOSTA PREVISTE DALL ART. 12 E 13 DEL DPR 917/86 e successive modifiche ed integrazioni DT.5 Il/La beneficiario/a nato/a a (indicare il nome e il cognome dell effettivo beneficiario di borsa di studio/tirocinio/altro) il / / e residente a prov. via codice fiscale DICHIARA sotto la propria responsabilità Qualora non venga effettuata alcuna scelta non verranno riconosciute le detrazioni per famigliari a carico (art. 12 del DPR 917/86) e verranno riconosciute le altre detrazioni previste dall art. 13 del DPR 917/86 ( Altre detrazioni ) di richiedere le detrazioni previste dall art. 13 del DPR 917/86 in rapporto al periodo di studio dichiarando quindi di non averle richieste ad altro datore di lavoro (inclusa Provincia Autonoma di Bolzano in qualità di dipendente o docente) (*) oppure di non richiedere le detrazioni previste dall art. 13 del DPR 917/86 in quanto già richieste ad altro datore di lavoro (inclusa Provincia Autonoma di Bolzano in qualità di dipendente o docente) (**) NOTA BENE: Riconoscimento del Bonus art. 1, D.L. n. 66/2014 - "BONUS 80 EURO : (*) Qualora venga barrata la casella di richiedere le DETRAZIONI previste dall art. 13 del DPR 917/86 verrá riconosciuto automaticamente il Bonus art. 1, D.L. n. 66/2014 - "BONUS 80 EURO, se spettante sulla base del reddito erogato dalla nostra amministrazione; (**) Qualora venga barrata la casella di NON richiedere le DETRAZIONI previste dall art. 13 del DPR 917/86 il Bonus NON verrá riconosciuto. Per qualsiasi richiesta che diverga da questa prassi, ovvero per qualsiasi comunicazione attinente al calcolo del bonus (ulteriore reddito, bonus già erogati), si prega di compilare il modulo COMUNICAZIONE BONUS ART.1 DL.66-2014). di non aver diritto alle detrazioni per famigliari a carico previste dall art. 12 del DPR 917/86 o di non richiederle (ad esempio perchè il beneficiario ha già richiesto le detrazioni d imposta per lo stesso periodo in relazione ad altri redditi percepiti - lavoro dipendente, altre collaborazioni, ecc.- oppure intende richiederle nel momento in cui effettuerà la dichiarazione dei redditi) oppure di aver diritto alle detrazioni per famigliari a carico previste dall art. 12 del DPR 917/86 (a carico viene considerato chi non supera un reddito di EURO 2.840,51; nel caso di superamento del predetto limite nel corso dell'anno, la detrazione non compete per l'intero anno) come di seguito specificate: per il coniuge (non legalmente ed effettivamente separato) (rif. n. ) per il primo figlio di anni ; in percentuale del - portatore di handicap SI NO (rif. n. ) per ulteriori n. figli di età superiore a 3 anni in percentuale del di cui portatori di handicap (rif. n. ) per ulteriori n. figli di età inferiore a 3 anni in percentuale del di cui portatori di handicap (rif. n. ) per altre persone a carico in percentuale del (rif. n. ) si dichiara inoltre che, ai fini del calcolo della detrazione per il primo figlio, l altro genitore manca o non ha riconosciuto i figli e di non essere coniugato/a o se coniugato/a, di esserersi successivamente legalmente ed effettivamente separato/a, ovvero se vi sono figli del/la solo/a sottoscritto/a di non essere coniugato/a o, se coniugato/a, di essersi successivamente legalmente ed effettivamente separato/a. FAMILIARI A CARICO DEL BENEFICIARIO 1. Cognome Nome Data di nascita M F Comune di nascita Codice fiscale 2. Cognome Nome Data di nascita M F Comune di nascita Codice fiscale 3. Cognome Nome Data di nascita M F Comune di nascita Codice fiscale 4. Cognome Nome Data di nascita M F Comune di nascita Codice fiscale In caso di variazioni delle situazioni sopraindicate il sottoscritto si impegna a comunicare tempestivamente le relative modificazioni, sollevando il sostituto d imposta da ogni inerente responsabilità. Titolare dei dati è la Provincia Autonoma di Bolzano. I dati forniti verranno trattati dall'amministrazione provinciale anche in forma elettronica, per l applicazione della legge provinciale.. Responsabile del trattamento è. Il conferimento dei dati è obbligatorio per lo svolgimento dei compiti amministrativi richiesti. In caso di rifiuto di conferimento dei dati richiesti non si potrà dare seguito alle richieste avanzate ed alle istanze inoltrate. In base agli articoli 7-10 del D.Lgs. 196/2003 il/la richiedente ottiene con richiesta l'accesso ai propri dati, l'estrapolazione ed informazioni su di essi e potrà, ricorrendone gli estremi di legge, richiederne l'aggiornamento, la cancellazione, la trasformazione in forma anonima o il blocco. Data / / Firma FIRMA DEL GENITORE O DEL TUTORE LEGALE NEL CASO DI MINORENNI Se il beneficiario è minorenne, indicare i seguenti dati di chi esercita la responsabilità genitoriale: nome e cognome codice fiscale, RIPARTIZIONE/UFFICIO CHE RACCOGLIE LA DICHIARAZIONE. REFERENTE TEL PERIODO DI STUDIO / FORMAZIONE: DAL AL TOT GIORNI:

WICHTIG! MITTEILUNGSPLICHT Der/die Bewerber/in hat die Pflicht, Veränderungen, welche die Wettbewerbsposition beeinflussen, umgehend dem Amt für Schulfürsorge mitzuteilen: Dies betrifft insbesondere - Abbruch Schulbesuch - Schulwechsel - Veränderungen in Bezug auf die Unterkunft - Adressenänderung - Änderung der Bankverbindung IMPORTANTE! COMUNICAZIONE OBBLIGATORIA Il/la richiedente ha l obbligo di comunicare all ufficio assistenza scolastica tutte le variazioni che possono modificare la posizione relativa al bando. Questo riguarda particolarmente: - interruzione della frequenza scolastica - cambio indirizzo di studio - modifiche riguardanti l alloggio - variazioni riguardanti la residenza - variazioni delle coordinate bancarie Abteilung 40 Bildungsförderung 40.1 Amt für Schulfürsorge Andreas Hofer Str. 18 39100 Bozen http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/ schulfuersorge@provinz.bz.it schulfuersorge.assistenzascolastica@pec.prov.bz.it Tel. 0471 413305, 412924, 412925 Fax. 0471 412909 Ripartizione 40 Diritto allo studio 40.1 Ufficio assistenza scolastica Via Andreas Hofer 18 39100 Bolzano http://www.provincia.bz.it/diritto-allo-studio/ assistenza.scolastica@provincia.bz.it schulfuersorge.assistenzascolastica@pec.prov.bz.it Tel. 0471 413305, 412924, 412925 Fax. 0471 412909