IF an der Primarschule Beromünster

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Seite 1 / 8 IF an der Primarschule Beromünster 1. Grundlagen des IF Konzeptes 2. Grundsätzliches zur Integrativen Förderung 3. Welche Kinder erhalten Förderunterricht 4. Arbeitsformen 5. Was beinhaltet die Integrative Förderung 6. Ablaufverfahren 7. Pflichtenhefte 8. Einführung / Öffentlichkeitsarbeit

1. Grundlagen des IF Konzeptes Die Förderangebote in der Gemeinde Beromünster stützen sich auf - Das Gesetz über die Volksschulbildung (22.3.1999) - Die Verordnung über die Förderangebote der Volksschule (1.7. 2005) - Das Arbeitspapier Integrative Förderung vom Amt für Volksschulbildung, Luzern 2. Grundsätzliches zur Integrativen Förderung FO 4.7.01 PS Seite 2 / 8 Im Arbeitspapier Integrative Förderung vom Amt für Volksschulbildung ist unter dem Titel Grundsätzliches zur Integrativen Förderung zu lesen: Mit der Integrativen Förderung wird angestrebt, die Unterstützungsangebote und formen zu bündeln und zu koordinieren, und die Schule als Ganzes geht vom Grundsatz aus, dass Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen in erster Linie in den Regelklassen geschult werden. Die Integration in die Regelklasse hat einen hohen Stellenwert, die Schule integriert die Kinder, basierend auf Leitsätzen und einem Förderkonzept, gezielt in die Schul- und Klassengemeinschaft. Eine Fachperson mit einer heilpädagogischen Zusatzausbildung (sofern möglich) unterstützt die betroffenen Lernenden, die ganze Klasse und die Lehrperson. Sie ist in das Schulteam integriert und beteiligt sich an der Gestaltung und Organisation der gesamten Schule. Eine gute Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten: Lernende, Lehrpersonen der Regelklassen, IF-Lehrpersonen (Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen), Lehrerteam, Schulleitung und Erziehungsberechtigte ist Voraussetzung und wirkt präventiv, unterstützend und entlastend. Die Unterstützung durch die IF-Lehrperson ermöglicht also, dass die Lernenden in ihrer angestammten Klasse verbleiben können. Durch die individuelle Förderung ist es möglich, allen Kindern Erfolgserlebnisse zu verschaffen, die für den Aufbau eines gesunden Selbstvertrauens wichtig sind. Lehrpersonen für Integrative Förderung verfügen wenn möglich über eine Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik. Ambulante Angebote wie Heilpädagogische Früherziehung, Psychomotorik, Logopädie und Schulpsychologischer Dienst bleiben bestehen. Wir sind uns bewusst, dass die IF nicht alle Probleme zu lösen vermag. Für Kinder mit erhöhten sonderpädagogischen Bedürfnissen wird in Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Dienst und den Erziehungsberechtigten nach anderen Lösungen gesucht. 3. Welche Kinder erhalten Förderunterricht Es bestehen Angebote zur Förderung - von Kindern mit Lernschwierigkeiten - von Kindern mit Teilleistungsschwächen (z.b. Legasthenie / Dyskalkulie...) - von Kindern mit Verhaltensschwierigkeiten - von Kindern mit schulischen Defiziten (infolge Krankheit / Wohnortswechsel / schwierigen Familienverhältnissen...) Das Pensum für die Integrative Förderung richtet sich nach den Vorgaben des Kantons. In Beromünster beträgt es zurzeit 29 Lektionen pro 120 Lernende. Pro Vollpensum soll mindestens 1 Lektion für die Besprechung angerechnet werden dürfen. Der Einsatz der Lehrpersonen für Integrative Förderung ist sorgfältig zu planen.

FO 4.7.01 PS Seite 3 / 8 Fremdsprachige Lernende werden mindestens in den ersten 2 Jahren ihres Aufenthaltes im neuen Sprachraum im Bereich der deutschen Sprache gefördert. Auch sie können zusätzlich in der IF gefördert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Begabungsförderung in dieses IF-Konzept integriert. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt das Konzept der Begabungsförderung AW 4.7.02 PS 4. Arbeitsformen Die Gestaltung der integrativen Förderung ist stark von den Lehrpersonen (Klassenlehrperson / IFLehrperson) abhängig und dementsprechend vielfältig. Laut Vorgaben des Kantons (siehe Arbeitspapier Integrative Förderung S.12) sind folgende Arbeitsformen möglich: F.E.E. Consult AG CH erstellt: monbru genehmigt: Schulen von Beromünster Schulleitung Postfach 79 Tel: 041 930 26 05 Fax: 041 930 30 93 E-Mail: schulleitung.vsbe@edulu.ch SP Rev. 2 30.06.09

Seite 4 / 8 Die Integrative Förderung findet grundsätzlich während der regulären Unterrichtszeit statt. Ausnahmsweise kann aber, im Einverständnis aller Beteiligten, die Integrative Förderung auch ausserhalb der Unterrichtszeiten stattfinden. 5. Was beinhaltet die Integrative Förderung a) Kindergarten Die Integrative Förderung beginnt im Kindergarten. Die IF-Lehrperson arbeitet hier vor allem präventiv. Durch die Begleitung der Klasse durch die IF-Lehrperson profitieren alle Lernenden. Wahrnehmung, Motorik, Sprache, Merkfähigkeit und Ausdauer werden in Gruppen speziell gefördert. Gegen Ende des Kindergartenjahres arbeitet die IF-Lehrperson vermehrt mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen, wenn nötig auch in Einzelunterricht. Eltern mit Kindern, welche vermehrt die IF- Lehrperson beanspruchen, erhalten das Informationspapier FO 4.7.06 PS b) Kinder mit Entwicklungsverzögerungen haben in unserer Gemeinde die Möglichkeit, die ersten zwei Jahre in drei Jahren zu absolvieren. In der Regel werden die betreffenden Kinder (nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten) im Verlaufe des zweiten Schuljahrs in die erste Klasse zurückversetzt. Mit den Eltern wird eine entsprechende schriftliche Vereinbarung getroffen FO 4.7.07 PS c) 1. / 2. Klasse Auch in den ersten zwei Schuljahren wird vor allem präventiv gearbeitet. Kinder mit Lernschwierigkeiten werden in der Klasse aber auch separat in Gruppen oder wenn nötig in Einzelunterricht betreut. Von der Begleitung durch die IF-Lehrperson im Klassenverband können alle Lernenden profitieren. Die Förderplanung der Integrativen Förderung wird mit GBF koordiniert. d) 3. 6. Klasse Tritt ein Kind neu in die Integrative Förderung ein, so erfolgt zuerst eine Beobachtungsphase. Danach wird mit den Beteiligten eine Standortbestimmung durchgeführt, wobei geklärt werden soll, welche Förderziele in der Klasse und/oder in der Integrativen Förderung verfolgt werden sollen. Die Form der Förderung und die Intensität werden für ein Semester festgelegt. Werden individuelle Lernziele festgelegt, so ist mit den Erziehungsberechtigten eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Die Schulleitung wird informiert und entscheidet im Konfliktfall. Angebote der Förderung: - Förderung mit Lernzielanpassung: In den Bereichen, in denen Bedürfnisse bestehen, die stark von den regulären Lernzielen abweichen, werden die Lernziele angepasst. Mit den Erziehungsberechtigten wird eine entsprechende Vereinbarung getroffen FO 4.7.09 PS. Die Beurteilung in den angepassten Fächern erfolgt mittels eines Lernberichts (FO 4.7.05 PS). Die Planung erfolgt nach förderdiagnostischen Grundsätzen. (Zeugniseintrag: Integrative Förderung, individuelle Lernziele im Fach XXX ) - Förderung ohne Lernzielanpassung: Die Unterstützung erfolgt in mehreren Bereichen. Die Lernziele werden erreicht. Es erfolgt kein Eintrag ins Zeugnis. Mit den Eltern wird eine entsprechende Vereinbarung getroffen (FO 4.7.08 PS oder FO 4.7.10 PS). - Prävention (soweit noch Recourssen vorhanden): Durch die Begleitung der Klasse durch die IF-Lehrperson profitieren alle Lernenden. Die Möglichkeit der Repetition einer Klasse bleibt bestehen (ausgenommen 6. Klasse) 6. Ablaufverfahren Die Regelklassenlehrperson trägt die Verantwortung für die Schulung aller Kinder.

Seite 5 / 8 Wenn die Klassenlehrperson bei einem Kind besondere Bedürfnisse feststellt, beginnt das Verfahren nach dem Ablaufschema für Integrative Förderung, das der Kanton vorgibt. Quelle: DVS

Seite 6 / 8 7. Pflichtenhefte Die Schulleitung - übernimmt administrative Verantwortung und fördert den Entwicklungsprozess in der Integrativen Förderung. - organisiert und genehmigt den Einsatz- und Stundenplan der IF-Lehrperson. - sorgt für angemessene Entlastungen der SHP und der Klassenlehrpersonen. - verfügt, wenn nötig, die Integrative Förderung. - entscheidet über die Zuweisung von Lernenden in die Integrative Förderung mit Lernzielanpassung. - bestätigt bei Einigkeit die Vereinbarungen zwischen Lehrpersonen, IF-Lehrperson und Erziehungsberechtigten. - entscheidet bezüglich Dauer der integrativen Fördermassnahmen und der Lernzielvereinbarungen nach Einbezug aller Beteiligten. - entscheidet bei Uneinigkeit. - hat Kenntnis über die Anzahl Lernender mit speziellen Lernziel-Vereinbarungen. - evaluiert den Erfolg und die Entwicklung der Integrativen Förderung und die Zufriedenheit aller Beteiligten in der Schule. - nimmt Konflikte wahr und trägt zu deren Bewältigung bei. - ist mitverantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit in der Integrativen Förderung. Die Klassenlehrpersonen - tragen die Hauptverantwortung für die Schulung aller Kinder. - erarbeiten mit allen Schülerinnen und Schülern eine möglichst günstige Haltung gegenüber Heterogenität und schaffen ein positives Unterrichtsklima. - nehmen bei auftauchenden Schwierigkeiten Kontakt auf mit der IF-Lehrperson. - erarbeiten zusammen mit der SHP unterstützende Massnahmen. - arbeiten mit bei der Planung weitergehender Fördermassnahmen. - gestalten in Zusammenarbeit mit der SHP die Kontakte mit den Erziehungsberechtigten der betroffenen Kinder. - führen im Normalfall die Gespräche zwischen Erziehungsberechtigten, Kind und beigezogenen Fachleuten. - überprüfen gemeinsam mit der SHP periodisch die Wirkung der Fördermassnahmen Die IF-Lehrperson - unterstützt, fördert und koordiniert die Zusammenarbeit mit allen an der Integrativen Förderung Beteiligten (Lehrpersonen, Erziehungsberechtigen, Fachpersonal der Schuldienste). - unterstützt und fördert Lernende mit besonderen Bedürfnissen einzeln oder in Lerngruppen unterrichtsnah und in enger Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen. - plant und vereinbart mit den beteiligten Lehrpersonen die notwendigen Fördermassnahmen - erstellt die Förderpläne. - unterstützt und berät die Lehrpersonen bei Fragen der Integrativen Förderung. - dokumentiert anhand von Förderplänen und Lernberichten den Verlauf der schulischen Entwicklung der einzelnen Lernenden im Bereich der Integrativen Förderung. - evaluiert zusammen mit den Beteiligten die Integrative Förderung. - gibt bei allfälligem Wechsel die vollständige Dokumentation der betroffenen Kinder, anlässlich eines umfassenden Übergabegespräches unter Berücksichtigung des Datenschutzes, an die abnehmende Lehrperson weiter. Lehrpersonen für Integrative Förderung verfügen wenn möglich über eine Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik

Seite 7 / 8 Die Begleitgruppe IF trifft sich pro Schuljahr 2-3mal und besteht aus allen IF-Lehrpersonen, bei Bedarf aus je einer Vertretung der Klassenlehrpersonen pro Stufe, den Lehrpersonen der Begabungsförderung und dem SPD. Die Begleitgruppe - bringt Informationen und Erkenntnisse einzelner Mitglieder aus den Netzwerken und Weiterbildungen im Bereich IF in unsere Schulkultur ein - regt Themen für pädagogische Sitzungen an - plant Weiterbildungen für das ganze Team im Bereich IF - evaluiert Strukturen und gibt Anstoss für allfällige Anpassungen. Die Schuldienste können von den Angehörigen der Schule, den Erziehungsberechtigten oder von den Schülerinnen / Schülern angefragt werden für - die diagnostische Beratung von Lernenden mit speziellen Bedürfnissen und Begabungen - gemeinsame Fallbesprechungen über den Entwicklungs- und Lernstand des Kindes - förderdiagnostische Rundtischgespräche - Vermittlungen in Konfliktfällen. - Kriseninterventionen Die Schulpflege sorgt für integrationsfördernde Rahmenbedingungen bezüglich: - Fachlehrpersonen / Anstellungsbedingungen - Pensen - Klassengrösse - Schulraum - Materialbudget - Weiterbildung - Supervision Der Gemeinderat - unterstützt die Integrative Förderung ideell und durch Bereitstellung und die Finanzierung von optimalen Rahmenbedingungen. Die Erziehungsberechtigten - haben Anrecht auf Information und Partizipation. - tragen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die getroffenen Vereinbarungen mit. Das Kind - wird in den Entscheidungsprozess bezüglich Fördermassnahmen miteinbezogen. - nimmt in der Regel an den Beurteilungsgesprächen teil. Datenschutz - Die beteiligten Personen beachten die Regeln der Vertraulichkeit. - Dossiers von Kindern müssen verschlossen aufbewahrt werden. Sie sind nur den Berechtigten zugänglich. - Entsprechende Dokumente und Dossiers eines Kindes müssen drei Jahre nach dem Austritt aus der Schule sorgfältig vernichtet werden. Evaluation

Dieses Konzept und die Praxis der Integrativen Förderung werden nach spätestens zwei Jahren überprüft. Die Kriterien der Fachstelle für Schulevaluation können als Orientierung dienen. Seite 8 / 8 8. Akten/Datenschutz Datenschutz Grundsätzlich gilt das kantonale Merkblatt Amtsgeheimnis und Datenschutz. - Die beteiligten Personen beachten die Regeln der Vertraulichkeit. Die Lehrpersonen unterliegen dem Amtsgeheimnis. - Die Dossiers und Akten einer Schülerin/eines Schülers der Integrativen Förderung werden von der zugeteilten Lehrperson der Integrativen Förderung geführt und verwaltet. - Dossiers/Akten von SchülerInnen der Integrativen Förderung müssen verschlossen aufbewahrt werden. Sie sind nur den IF-Lehrpersonen zugänglich. - Auf Anfrage erhalten folgende Personen Einsicht in die Akten: 1. Schüler/Schülerin 2. Erziehungsberechtigte 3. Klassenlehrperson 4. Schulleitung - Der Schulpsychologische Dienst hat nur dann Akteneinsicht oder darf entsprechende Informationen erhalten, wenn die Erziehungsberechtigten dem zustimmen oder die Schulleitung eine Abklärung angeordnet hat. - Fachlehrpersonen des entsprechenden IF-Kindes (nicht Musikschule!) erhalten von der Klassenlehrperson oder der IF-Lehrperson für sie relevante Daten/Informationen. - Bei einem Übertritt an die Sekundarstufe I werden in einem Übergabegespräch der Klassenlehrperson der Sekundarstufe I und der Lehrperson der Integrativen Förderung an der Sekundarstufe I in einem Übergabegespräch die Akten übergeben. Die Eltern sind vorgängig darüber zu informieren. Datenaufbewahrung Ein Jahr nach Austritt des Schülers/der Schülerin aus unserer Schule werden die Akten vernichtet. 9. Pensenberechungen Der Pensenpool für die Integrative Förderung richtet sich nach den Vorgaben des Kantons und beträgt zur Zeit 29 Lektionen pro 120 Lernende. Pro Vollpensum soll mindestens eine Lektion für die Besprechung angerechnet werden dürfen. Der Pensenpool wird von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen der Integrativen Förderung im Rahmen der Pensenplanung den einzelnen Klassen zugeteilt. Ev. müssen im Verlauf des Schuljahres interne Verschiebungen vorgenommen werden, um auftauchenden Schwierigkeiten im Verlauf des Schuljahres gerecht werden zu können.