AUSSCHREIBUNG NACH DEM OFFENEN VERFAHREN - BESTBIETERINPRINZIP

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Transkript:

AUSSCHREIBUNG NACH DEM OFFENEN VERFAHREN - BESTBIETERINPRINZIP Stand: 27. November 2013 Ergänzend zu den in den Merkblättern LEISTUNGSVERZEICHNISSE - ERSTELLUNG (OFFENES VERFAHREN) BEKANNTMACHUNG, ANGEBOTSERSTELLUNG UND ERÖFFNUNG VERGABEVERFAHREN / VERGABE DER LEISTUNGEN dargestellten Richtlinien des wohnfonds_wien, ist für den Fall der Vergabe nach dem BestbieterInprinzip analog den in diesem Merkblatt dargestellten Richtlinien vorzugehen. Diese Vorgangsweise berücksichtigt die sinngemäße Anwendung der Ö-Norm A 2050 in der geltenden Fassung und wurde in einem Arbeitskreis mit VertreterInnen der Landesinnung Bau Wien, der Wirtschaftskammer Wien, der Landesinnung Wien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder und der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland entwickelt. Preisverhandlungen nach Anbotsabgabe sind bei diesem Verfahren ausgeschlossen. Die Bewertung der Anbote erfolgt nicht nur anhand des Preises, sondern auch durch Qualitätskriterien, die nachstehend näher beschrieben werden. Zum Nachweis der Erfüllung der einzelnen Kriterien sind dem Anbot Datenblätter beizulegen. Auf diesen Datenblättern können auch andere wichtige Informationen erfasst werden, wie z.b. zuständiges Finanzamt, UID-Nummer, etc. (siehe Beilage 2 und 3). Im Zweifel an der Richtigkeit der Angaben können ergänzend Nachweise gemäß Ö-Norm A 2050 angefordert werden. Die Festlegung der für den Einzelfall anzuwendenden Kriterien hat detailliert in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Gewerkes zu erfolgen. Die beiliegenden Datenblätter sind für diese Kriterien zu ergänzen. Es besteht die Möglichkeit zwischen einem offenen Verfahren (1-stufiges Verfahren) und einem nicht offenen Verfahren mit öffentlicher Bekanntmachung (2-stufiges Verfahren) zu wählen. Im Förderungsverfahren wird in der Regel die 1-stufige Variante zur Anwendung kommen. Hinweis: Bei Sockelsanierungen, Totalsanierungen und THEWOSAN werden bei Vergabe von Aufträgen nach dem BestbieterInprinzip zusätzlich 10 im bewertungssystem gewährt. offenesverfahren_bestbieter 1/9

A DAS 1-STUFIGE VERFAHREN: Für das 1-stufige Verfahren maßgebliche Kriterien: 1.) Eignungskriterien: Eignungskriterien sind die vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen an die/den BewerberIn bzw. BieterIn ( d.h. bieterbezogene Kriterien ) und führen bei Nichterfüllung zum Ausscheiden des Angebotes ( k.o.-kriterien ). Generell sind für alle Gewerke folgende Kriterien als Eignungskriterien jedenfalls verpflichtend zu erfüllen: Gewerbeberechtigung Strafrechtliche bzw. berufseinschlägige verwaltungsrechtliche Unbescholtenheit: Es ist maßgeblich, ob die berufliche Zuverlässigkeit der/s BieterIn/s sichergestellt ist (z.b. wären unbefugte Gewerbeausübung, Nichtbestellung einer/s gewerberechtlichen GeschäftsführerIn/s, schwerwiegende arbeitsrechtliche Übertretungen und dergleichen Ausschließungsgründe) Konkursfreiheit Darüber hinaus können, sofern es für das Projekt von besonderer Bedeutung ist, weitere Eignungskriterien definiert werden: Umsatz des Betriebes: In diesem Fall ist eine Relation zwischen dem Auftragsvolumen laut Kostenschätzung bezogen auf das Kalenderjahr gemäß Bauzeitplan und dem daraus ermittelten Mindestumsatz für die/den BieterIn herzustellen und als Kriterium zu formulieren. Dieses Kriterium könnte z.b. bei großvolumigen Bauvorhaben bzw. umfangreichen Gewerken oder auch bei ungewöhnlich kurzen Ausführungsfristen (sofern sie zwingend erforderlich sind) zur Anwendung kommen. Referenzprojekte: Für Sonderfälle, bei denen durch die Art des Projektes, wie z.b. besondere denkmalpflegerische Leistungen oder besondere Fundamentunterfangungen die Qualifikation des Betriebes nicht allein aus der Gewerbeberechtigung ableitbar ist, kann der Nachweis von Referenzprojekten gefordert werden. Die Anforderung an das Referenzprojekt muss aus den Ausschreibungsunterlagen hervorgehen. 2.) Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterien sind auftrags- bzw. projektbezogene vom Auftraggeber in der Reihenfolge ihrer Bedeutung festzulegende Kriterien, nach denen das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird ( projektbezogene Kriterien ). Die Bewertung ist nachvollziehbar zu formulieren, sodass ein wirtschaftlicher Vorteil des Auftraggebers ableitbar ist. Die Bewertung erfolgt dann als Kombination von Preisanteil und Zuschlagskriterien, wobei der Anteil des Preises zumindest 70 % betragen muss. Ergibt sich aus der Summe der Bewertungen von Preisanteil und Zuschlagskriterien ein gleichstand bei den Bestbietern, so erhält der Bieter mit dem günstigsten Preisangebot den Zuschlag. Mögliche Zuschlagskriterien und die bewertung sind in der Beilage 1 dargestellt. offenesverfahren_bestbieter 2/9

B DAS 2-STUFIGE VERFAHREN: Das 2-stufige Verfahren wird dann zweckmäßig sein, wenn die Beurteilung der Leistungsfähigkeit die/der BieterIn durch Auswahlkriterien wesentliche über die Eignungskriterien hinausgehende Anforderungen an die/den zukünftige/n AuftragnehmerIn stellt. Analog zu den in der Beilage 1 dargestellten Zuschlagskriterien sind Auswahlkriterien festzulegen. Anschließend ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Wien die Einladung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen mit Beilage der Beurteilungsgrundlagen zu den Eignungs- und Auswahlkriterien bekannt zu machen. Nach Auswahl die/der am besten geeigneten BieterIn erfolgt die Einladung zur Offertlegung durch die ausgewählten Firmen und Vergabe mit einer Bewertung des Preises sowie der gegebenenfalls noch verbleibenden Zuschlagskriterien: ACHTUNG: Auswahlkriterien dürfen im 2-stufigen Verfahren nicht als Zuschlagskriterien verwendet werden: Auswahlkriterien (gelten nur für 2-stufiges Verfahren): Auswahlkriterien sind die vom Auftraggeber in der Reihenfolge ihrer Bedeutung festgelegten, nicht diskriminierenden, unternehmensbezogenen Kriterien, nach welchen die Qualität die/der BewerberIn beurteilt wird. Es muss über diese Auswahlkriterien eine Reihung der einzelnen BewerberInnen vorgenommen werden (nachvollziehbare Bewertung). Mögliche Auswahlkriterien sind analog der Beilage 1 (Bewertung der Zuschlagskriterien) festzulegen. BEILAGEN: Beilage 1 (Zuschlagskriterien und Bewertung) Beilage 2 (Muster Datenblatt - Eignung) Beilage 3 (Muster Datenblatt - ergänzende Angaben der/s BieterIn/s) offenesverfahren_bestbieter 3/9

ZUSCHLAGSKRITERIEN und BEWERTUNG A P R E I S: Der Preis wird mit mindestens 70 % des möglichen maximums bewertet, wobei Angebote, die mehr als 20 % unter dem Preis des Medians - das ist der Preis des mittleren Angebotes nach Ausscheidung von Angeboten gemäß Eignungskriterien - liegen, nicht mehr höher bewertet werden. Bewertungsbeispiel: BilligstbieterIn (und sämtliche MitbewerberInnen, die 20 % oder noch weiter unter dem Preis des Medians liegen): 70 Je 1 % Abstand abzug 1 Punkt d.h. Median mindestens weiter hinten gereiht entsprechend weniger. 1 50 Punkt B Z U S C H L A G S K R I T E R I E N (maximum: 30 ): 1) QUALIFIZIERTES PERSONAL: Die werden nach dem Verhältnis des branchenspezifischen Führungspersonals (DienstnehmerIn bzw. qualifizierte/r gewerbliche/r GeschäftsführerIn DN/GF) zu den sonstigen DienstnehmerInnen vergeben. 1 qualifizierte/r DN/GF je 8 DienstnehmerIn: 4 1 qualifizierte/r DN/GF je 9 12 DienstnehmerIn: 3 1 qualifizierte/r DN/GF je 13 16 DienstnehmerIn: 2 1 qualifizierte/r DN/GF je 17 20 DienstnehmerIn: 1 Punkt 1 qualifizierte/r DN/GF > 20 DienstnehmerIn: 0 2) QUALITÄTSMANAGEMENT im Betrieb (nur BaumeisterIn): ISO 9001: 4 Nachvollziehbares Qualitätsmanagement mit innerbetrieblicher und äußerer Kontrolle: 2 Kein vergleichbares System: 0 offenesverfahren_bestbieter /Beilage 1 4/9

3) EINSATZZEIT während der Bauzeit / Gewährleistung: Die bewertung soll in den Bereichen Bauzeit und Gewährleistung getrennt behandelt werden. Bewertet wird der garantierte Zeitraum innerhalb der nachfolgenden Werktage ab Verständigung durch die/den BaubetreuerIn. Zur Sicherstellung dieses s kann eine entsprechende Strafbestimmung formuliert werden (Pönale). 6 a) Einsatzzeiten (außerhalb des Bauzeitplans) während der Bauzeit: 3 Stunden: 6 Stunden: 1 Tag: darüber: 6 b) Einsatzzeiten während der Gewährleistung: am gleichen Tag: am nächsten Tag: später: 3 2 1 0 2 1 0 Punkt 4) MEISTERINPRÜFUNG (soweit nach Gewerbe zutreffend) der/s gewerblichen GeschäftsführerIn/s: MeisterInprüfung des jeweiligen Gewerkes; sofern zutreffend Befähigungsprüfung bzw. nach den jeweiligen Befähigungsnachweisverordnungen geregelte Zugangsvoraussetzungen: 3 Sonstige Qualifikationsnachweise (z.b. individueller Befähigungsnachweis): 1 Punkt Eingeschränkte Gewerbeberechtigung: 0 5) REFERENZOBJEKTE: (Dieser Punkt kann nur zur Anwendung kommen, wenn er nicht als Eignungskriterium verwendet wurde). Bewertet werden die innerhalb der letzten 5 Jahre in bewohnten Objekten durchgeführten vergleichbaren Projekte. mehr als 5 Referenzobjekte 3 2 3 Referenzobjekte: 2 1 Referenzprojekt: 1 Punkt keine Referenzprojekte: 0 Ein Zusatzpunkt für geförderte Sanierungsprojekte, somit max. 4 6) EDV-AUSSTATTUNG für Abrechnung und Baustellenabwicklung: Vorausgesetzt wird eine Schnittstelle gemäß Ö-Norm B 2063. wenn vorhanden: 3 wenn nicht vorhanden: 0 offenesverfahren_bestbieter /Beilage 1 5/9

7) LEHRLINGSAUSBILDUNG: Grundlage ist die Anzahl der Lehrlinge am Gesamtpersonal. Ist auf der Baustelle ein entsprechender Personaleinsatz vorgesehen bzw. erforderlich, so sind im angegebenen Verhältnis auch Lehrlinge auf der Baustelle einzusetzen. 1 Lehrling bis 20 DienstnehmerInnen: 3 1 Lehrling pro 21 bis 40 DienstnehmerInnen: 2 1 Lehrling bei über 40 DienstnehmerInnen: 1 Punkt Keine Lehrlinge: 0 8) DIENSTNEHMERIN im Verhältnis zum Umsatz (nur BaumeisterIn): Soll nur für das Gewerk BaumeisterIn zur Anwendung kommen: Umsatz kleiner als 100.000 pro DienstnehmerIn: 2 Umsatz zwischen 100.000 und 150.000 pro DienstnehmerIn: 1 Punkt Umsatz über 150.000 pro DienstnehmerIn: 0 9) EIGENLEISTUNG (Subunternehmerleistung): In den VORBEMERKUNGEN soll geregelt werden, dass die Eigenleistung mindestens 70 % zu betragen hat. Bei BaumeisterInausschreibungen soll die Bewertung nur bis zur Leistungsgruppe 20 erfolgen, da darüber hinausgehende Leistungsgruppen in der Regel nur an Subunternehmen vergeben werden, oder sowieso getrennt von der BaumeisterInleistung ausgeschrieben werden. Anteil Eigenleistung: 100 %: 2 mehr als 85 %: 1 Punkt unter 85 %: 0 C G E S A M T A U S W E R T U N G: Die oben dargestellten Zuschlagskriterien und stellen einen Rahmen dar, der für die jeweilige Ausschreibung so anzupassen ist, dass die Preisbewertung einen Anteil von mindestens 70 % und der Qualitätsanteil höchstens 30 % des gesamten maximums erreicht. Die Summe der Bewertungspunkte soll 100 % (= 100 ) ergeben. Ergibt sich aus der Summe der Bewertungen von Preisanteil und Zuschlagskriterien ein gleichstand bei den Bestbietern, so erhält der Bieter mit dem günstigsten Preisangebot den Zuschlag. Werden durch Qualitätskriterien z.b. nur 24 vergeben, so ist das maximum des Preises mit 76 n zu bewerten. offenesverfahren_bestbieter /Beilage 1 6/9

DATENBLATT - EIGNUNG (Konzept) Projektadresse:... Gewerk:... Firmenbezeichnung (exakter Wortlaut):......... Die im folgenden genannten Angaben und Erklärungen der/s BieterIn/s sind über Nachfrage durch geeignete Nachweise gemäß Ö-Norm A 2050 zu belegen. Gewerbeberechtigung vom:... Zuständiges Finanzamt:... Steuernr.:... UID-Nr.:... Haftpflichtversicherung: Versicherungsunternehmen:... Polizzennummer:... Deckungssummen: - Personenschäden:... - Tätigkeitsschäden:... Jahresumsatz der letzten drei Jahre (nur falls als Eignungskriterium angeführt): - vor einem Jahr:... - vor zwei Jahren:... - vor drei Jahren:... Die/Der BieterIn erklärt ausdrücklich seine Zuverlässigkeit, das Nicht-Zutreffen eines laufenden Insolvenzverfahren sowie hinsichtlich der Leistungserbringung gemäß dem vorliegenden Anbot seine strafrechtliche und arbeitsrechtliche Unbescholtenheit....... Ort, Datum Rechtsgültige Unterschrift der/s BieterIn/s offenesverfahren_bestbieter/beilage 2 7/9

Datenblatt - ergänzende Angaben der/s BieterIn/s (Konzept) Projektadresse:... Gewerk:... Firmenbezeichnung:......... Preisbildung: Folgende Kalkulationsnachweise nach ÖNorm B 2061 sind dem Anbot zwingend beizulegen:... Weitere Kalkulationsnachweise können im Zuge des weiteren Verfahrens nachgefordert werden und sind nach Aufforderung durch den Auftragsgeber binnen einer Woche nachzureichen. Erklärungen der/s BieterIn/s zu den Zuschlagskriterien: Der Text ist von der/m AusloberIn entsprechend seines im Leistungsverzeichnis definierten Anforderungsprofils vorzugeben. - Lehrlingsausbildung - qualifiziertes Personal - Qualitätsmanagement im Betrieb (nur BaumeisterInnen) - Meisterprüfung (soweit nach Gewerbe zutreffend) der/s gewerblichen GeschäftsführerIn/s - Dienstnehmer im Verhältnis zum Umsatz (nur BaumeisterInnen) - Einsatzzeit während der Bauzeit / Gewährleistung Referenzobjekte: An den folgenden fertig gestellten Projekten war diese/r BieterIn maßgeblich beteiligt*): Adresse: Beteiligung (Leistung): BauherrIn: *) (Berücksichtigt werden Leistungen der/des BieterIns als AuftragnehmerIn, SubunternehmerIn oder Leistungen aus unselbständiger Arbeit in leitender Funktion) offenesverfahren_bestbieter/beilage 3 8/9

EDV-Ausstattung Eigenleistung / SubunternehmerInleistung: Der für dieses Projekt vorgesehene Anteil an SubunternehmerInleistung ist in nachstehender Tabelle vollständig anzugeben. Für die Ausführung der Leistungen können alternativ mehrere Firmen genannt werden, wobei vor Leistungserbringung die Entscheidung schriftlich an den Auftraggeber weiterzuleiten ist. Die/Der BieterIn hat dafür Sorge zu tragen, dass die vorgesehenen SubunternehmerInnen sämtlichen Eignungs- und Zuschlagskriterien in der angebotenen Qualität entsprechen. Eine Weitergabe auch von Teilen der Leistung durch die SubunternehmerInnen ist nicht zulässig. Positionen (Positionsgruppen) gemäß Leistungsbeschreibung: Firma:...... Ort, Datum Rechtsgültige Unterschrift der/s BieterIn/s offenesverfahren_bestbieter/beilage 3 9/9