Die sozialpädagogische Methode Familienrat zum Aufbau sozialer Netzwerke für Personen der Zielgruppe

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Transkript:

Die sozialpädagogische Methode Familienrat zum Aufbau sozialer Netzwerke für Personen der Zielgruppe 1 Einleitung Die sozialpädagogische Methode Familienrat zum Aufbau sozialer Netzwerke wurde im Rahmen des Projektes Recht auf Elternschaft für Menschen mit Behinderung untersucht. Das Projekt hat das Ziel, die konzeptionellen Voraussetzungen für ein geeignetes Wohn- und Betreuungsangebot zu schaffen, welches jungen behinderten Eltern ein weitestgehend selbstständiges Leben gemeinsam mit ihren Kindern ermöglicht. Die Zielgruppe sind schwangere Mädchen/ Frauen und/oder Mütter/ Väter, die aufgrund einer körperlichen, geistigen, seelischen Behinderung oder einer Mehrfachbehinderung nicht ohne intensive Hilfe den Aufgaben der Elternschaft gerecht werden können. Diese Hilfen werden im Regelfall nur über einen begrenzten Zeitraum geleistet, so dass es für die Nachsorge und um den Verbleib des Kindes in der Familie zu sichern notwendig sein wird, ein soziales Netzwerk für die Mutter/ den Vater aufzubauen. Der Aufbau und die Festigung des Netzwerkes muss folglich schon während des Aufenthaltes im Wohnprojekt organisiert und durchgeführt werden. Das Verfahren des Familienrates gilt als ein relativ neuer und zukunftsträchtiger Ansatz für den Aufbau eines sozialen Netzwerkes und somit einer lebensweltlichen Hilfe, der auch für Personen der Zielgruppe hilfreich sein könnte. Im Folgenden soll dieser Prozess näher betrachtet werden, um die Möglichkeiten und Effekte des Einsatzes einschätzen zu können. Beim intensiven Studium der Literatur sowie von Erfahrungsberichten zum Familienrat und seiner möglichen Nutzung wurden folgende Fragen berücksichtigt und beantwortet. - Welche Bedingungen/ Voraussetzungen müssen für den Einsatz gegeben - sein? - Welche Erfahrungen gibt es bezüglich der Qualitätssicherung? - Wie beeinflusst die Methode möglicherweise die Lebensqualität der - Mitwirkenden? - Wie verbindlich sind die Strukturen? - Welche Vorteile für die Beteiligten sind denkbar? - Gibt es Verträge? - Werden Partner seitens der Kostenträger benötigt? Im Zuge der Recherche wurde festgestellt, dass kaum Erfahrungen in der Durchführung eines Familienrates bei Menschen mit Behinderung, speziell bei Menschen mit geistiger Behinderung vorhanden sind, so dass Erkenntnisse über den Familienrat im Allgemeinen gesammelt wurden, um daraus mögliche Anwendungen für die Zielgruppe abzuleiten. 1

2 Was ist der Familienrat? Der Familienrat (engl.: Family Group Conference; Familiengruppenkonferenz) ist ein aus Neuseeland stammendes Verfahren, das in der sozialen Arbeit seine Anwendung findet und in den letzten Jahren zunehmend auch in Deutschland eingesetzt wird. Der Familienrat wird dabei nicht nur als eine einzelne Hilfeleistung gesehen, sondern als ein gesamter Entscheidungsfindungsprozess, der Planung, Umsetzung, Evaluation und erneute optimierte Planung beinhaltet. (Vgl. Netzwerktreffen) Die Erarbeitung von Lösungen bei familiären Konfliktlagen wird durch den Familienrat in die Hände der Familien in Form eines nachbarschaftlichen und familiären Netzwerkes gelegt, während sich die Rolle der Fachkräfte auf die Funktion der Wahrnehmung des Wächteramtes und die Unterstützung im Verfahren beschränkt. Es besteht eine klare Rollen- und Aufgabentrennung. (Vgl. Hampe- Grosser, S. 2) Eine einheitliche administrative Einordnung des Familienrates innerhalb der deutschen Rechtssprechung existiert nicht. Im Gegensatz zur bspw. gesetzlichen Verpflichtung der Anwendung des Familienrates in bestimmten Situationen in Neuseeland oder den USA, ist er in Deutschland freiwillig. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes entscheidet regional selbst über den Einsatz des Familienrates als Hilfe in der sozialen Arbeit. Konzeptionell erfüllt der Familienrat die Forderung nach Beteiligung der Familien im Hilfeplanprozess ( 36 Abs. 2 SGB VIII) und der Einbeziehung eines sozialen Netzwerkes Jugendlicher bei der Gewährung von Hilfen zur Erziehung ( 27 Abs. 2 SGB VIII). Dem zur Seite stehen außerdem das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz) und das natürliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung der Kinder (Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz). 3 Standards des Familienrates Im Rahmen des 5. Bundesweiten Netzwerktreffens im September 2011 wurden für den Familienrat verschiedene Standards verabschiedet, welche die organisatorischen Voraussetzungen, die professionellen Haltungen und die fachlichen Verfahren aufzeigen, die von einem qualitativ hochwertigen Familienrat zu erwarten sind. (Vgl. Netzwerktreffen) Dazu gehören der Ermächtigungseffekt, der Netzwerk- und Gemeinweseneffekt und die Organisationsoptimierung. 3.1 Ermächtigungseffekt Durch den Familienrat wird die Selbstbestimmung und Selbsthilfe von Menschen in der sozialen Arbeit gestärkt. Der Familienrat generiert ein gezieltes Arbeiten mit dem und nicht nur für den Klienten. Die Koordination des Familienrates muss unabhängig von den Hilfeleistungen freier Träger und von den Kontrollaufgaben des öffentlichen Trägers sein. Die Zeit, in der die Familie während des Familienrates Entscheidungen trifft, Lösungen sucht und Pläne erstellt, muss privat sein und ohne Fachkräfte stattfinden. 2

Dies sichert familiäre Autonomie gegenüber dem Hilfesystem und eine Transparenz innerhalb der Familie. (Vgl. Netzwerktreffen) Die Durchführung des Familienrates sollte in den familiären Räumen stattfinden und nur in Ausnahmefällen beim öffentlichen oder freien Träger stattfinden. Zudem hat die Familie ein Recht auf Zustimmung des Jugendamtes zum ausgearbeiteten Plan, wenn dieser den vorher formulierten Mindeststandards entspricht und rechtmäßig ist. (Vgl. Netzwerktreffen) 3.2 Netzwerk- und Gemeinweseneffekt Dieser Punkt sollte besondere Beachtung im Hinblick auf die Schaffung sozialer Netzwerke für die Personen der Zielgruppe im Projekt Recht auf Elternschaft für Menschen mit Behinderung finden. Die Grundlage des Familienrates ist die Aktivierung und Nutzung des sozialen und familiären Umfeldes der Betroffenen als Netzwerk. Durch den Familienrat wird die professionelle Hilfe für die Familie und Freunde geöffnet, sie agieren als Unterstützer und Koordinatoren und sind intensiv in den Fall und die Problemlösung eingebunden. Zur Stärkung des Netzwerkes und des Gemeinwesens wird im Familienrat der Netzwerkbereicherung derselbe Stellenwert zugesprochen wie der Problembearbeitung. Gleichzeitig wird durch die Vergrößerung des Teilnehmerkreises aus dem familiären und befreundeten Umfeld ein größerer Lebensweltbezug hergestellt, der ohne die Anwendung der Methode möglicherweise so nicht erreicht werden könnte. Ist kein zu aktivierendes Netzwerk für die betroffene Person vorhanden, so kann kein Familienrat durchgeführt werden. 3.3 Organisationsoptimierung Die Nutzung des Familienrates erfordert Konsequenzen für die Sozialpolitik, Sozialplanung und Hilfeplanung. Es muss eine Flexibilisierung und Öffnung des Hilfesystems stattfinden, um Familien und Gemeinwesen Verantwortung für ihre Mitglieder übernehmen zu lassen. Parallel dazu sollen die Pläne des Familienrates für beide Seiten positiven Einfluss nehmen: Zum einen als Problemlösung und Netzwerkbildung für die Familie, zum anderen für mehr Lebensweltorientierung und eine erhöhte Passgenauigkeit der Hilfen durch den Träger (frei/ öffentlich). Für eine Organisationsoptimierung sind gewisse Standards notwendig, um den Familienrat dauerhaft und erfolgreich durchführen zu können. Dazu gehören ein ausreichendes Zeit- und Finanzbudget, eine Schulung der Koordinatoren und der fallbegleitenden sozialen Fachkräfte in der Philosophie und Methodik des Familienrates sowie eine systematische Evaluierung, die der Ergebnissicherung dient und zu methodischen und strukturellen Verbesserungen führen soll. 3

4 Aufbau des Familienrates Die Durchführung eines Familienrates erstreckt sich über mehrere Phasen. Sie beginnt mit der Vorbereitungsphase. Danach folgt die Familiengruppenkonferenz. Am Ende stehen Evaluation und Monitoring. Bevor die eigentlichen Phasen des Prozesses beginnen, schlägt der zuständige Sozialarbeiter bei Falleingang der Familie das Verfahren vor und erklärt selbiges. Zeigt sich die Familie mit dem Vorschlag einverstanden, wird die weitere Planung an einen unabhängigen Koordinator weitergegeben, so dass die Vorbereitungsphase beginnen kann. 4.1 Vorbereitungsphase Die Vorbereitungsphase dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen. Nachdem der Sozialarbeiter den Fall an einen unabhängigen Koordinator gegeben hat, beginnt dieser mit der Planung des Familienrates. Er nimmt mit der Familie Kontakt auf und stellt sicher, dass sie weiß, was ein Familienrat ist und warum dieser bei ihr durchgeführt wird (Sorge des ASD wird erläutert). Dabei empfiehlt es sich, auch bei komplexer Problemlage nur eine Sorge zu formulieren. (Vgl. Fachhochschule Potsdam, 2008) Der Koordinator klärt die Familie über die Prinzipien und Prozesse des Familienrates, über ihre Rechte und mögliche Fallausgänge auf. Danach erfolgt eine gemeinsame Netzwerksuche, um möglichst viele familiäre und soziale Ressourcen zu aktivieren, außerdem werden die Rahmenbedingungen (Zeit, Ort, Ablauf) festgelegt. Die Vorbereitung des Familienrates ist entscheidend für sein Gelingen. 4.2 Familiengruppenkonferenz/Familienrat Die Dauer der eigentlichen Konferenz bzw. des Rates beträgt in der Regel 2 bis 5 Stunden. Der Klient trifft sich mit dem einberufenen Netzwerk, dem Sozialarbeiter und dem Koordinator am festgelegten Ort, im Idealfall der Wohnung des Klienten, um so eine häuslich-familiäre Atmosphäre zu schaffen, die einem Gelingen immer zuträglich ist. Es findet eine Begrüßung aller Teilnehmenden sowie die Vorstellung der Anwesenden statt. Danach schildert der Sozialarbeiter noch einmal die Sorge des ASD und für welche Problemsituation eine Lösung gefunden werden muss. Er kann auch Unterstützungsmöglichkeiten durch den ASD darlegen, die jedoch nicht fallspezifisch sein sollten. Was nun folgt, ist die Phase der exklusiven Familienzeit. Die Fachkräfte und der Koordinator verlassen den Raum und die Familie berät allein über mögliche Lösungen. Der entstandene Plan wird schriftlich festgehalten. Anschließend werden die Fachkräfte dazu geholt, um die vorgetragene Lösung auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Es ist möglich, den Plan gleich anzunehmen oder, sollte er noch nicht den Anforderungen des Sozialarbeiters/ ASD entsprechen, ihn zu überarbeiten und zu modifizieren. 4

Wird der Plan angenommen, ist auf eine größtmögliche Konkretisierung zu achten und darauf, dass Vereinbarungen zur Evaluation und zu weiteren Folgetreffen beschrieben werden. 4.3 Monitoring Evaluation Drei Monate nach Abschluss des vorgestellten und akzeptierten Hilfeplans der Familie sollte eine Prüfung der festgehaltenen Aufgaben und Ziele stattfinden. Dazu wird ein Treffen mit allen Personen, die an der Familienkonferenz teilgenommen haben und mit Arbeitsaufgaben beauftragt wurden, organisiert. Graphische Darstellung zum Ablauf eines Familienrates (Quelle: Früchtel; Budde 2003) 5 Vorteile des Familienrates Mit der Anwendung einer neuen Methode in der Sozialen Arbeit und dem Wissen, dass eine Änderung der Verfahren bzw. der Einsatz neuer Verfahren immer mit einigem Aufwand in der Struktur verbunden sind, stellt sich automatisch die Frage nach den Vorzügen. Bei der Literaturrecherche und aus den Erfahrungsberichten bereits durchgeführter Familienräte ergab sich eine Vielzahl an Vorteilen. 5

Mit der Durchführung des Familienrates kommt es zu einer Ausweitung der Mitwirkenden am Hilfeprozess. Das soziale Umfeld des Klienten wird mobilisiert, es findet ein Erinnern und Aktivieren von bereits vorhandenen Kontakten zu Verwandten, Freunden und Bekannten statt. Durch die Erweiterung des Personenkreises sind mehr Unterstützungswege möglich (vgl. Hampe-Grosser, S. 13) als ohne den Einsatz des Verfahrens. Oftmals entsteht in der Familie eine Dynamik, die dazu führt, dass das Problem schon vor der großen Konferenz angegangen wird. Die Lösungen im Familienrat sind auf mehrere Positionen verteilt und durch die intensive Beschäftigung der Familie mit dem Problem oftmals nachhaltiger und individueller. Gleichzeitig erreicht man eine hohe Zustimmungsrate durch die Fachkräfte und eine starke Akzeptanz der Vereinbarungen. Es kommt zur Stärkung der Selbstbestimmung, da die Klienten durch die Zusammenstellung der Einladungsliste, die Wahl des Ortes und das Zustandekommen des Planes direkt aktiv eingebunden sind. Die Selbstverantwortung wird gesteigert und eine isolierte Verantwortung für den Klienten durch das Gruppenhandeln vermieden. Es findet ein Paradigmenwechsel statt. Die professionellen Hilfepläne der Fachkräfte gehen über in selbst verpflichtende Konzepte, die familienorientiert sind. (Vgl. Hampe-Grosser, S. 13) Durch das Einbeziehen der Familie in den Lösungsprozess und ihre aktive Beteiligung, fühlt sich diese ernst genommen und wertgeschätzt. Die Klienten sind von der Haltung des ASD positiv überrascht und es wird damit im Gegenzug eine Wertschätzung des ASD durch die Familie erreicht. (Vgl. Hensen; Müller, S. 6) Mögliche Eskalationsstufen, die in der Arbeitsbeziehung zwischen Familie und Hilfesystem entstehen könnten oder schon entstanden sind, werden abgebaut. (Vgl. Hampe-Grosser, S. 13) Der Familienrat kann für sozialstaatliche Dienste durchaus zu einem Standard werden, da es keine ungeeigneten Fälle gibt so lange ein soziales Netzwerk des Klienten vorhanden ist bzw. aktiviert werden kann. Im Rahmen einer Befragung von Fachkräften (vgl. Hansbauer, 2009), die schon über einige Konferenzerfahrung verfügen, ergaben sich viele der bereits erwähnten positiven Aspekte. Ein wichtiger Punkt dabei war die bessere Einschätzung der Familiendynamik und Lösungskompetenz innerhalb der Familie. 6 Zusammenfassung Anwendung Trotz dieser Vielzahl an positiven Aspekten und Erfahrungen mit dem Konzept des Familienrates besteht nach wie vor eine gewisse Scheu in der Anwendung. Fachkräfte schlagen nur zögerlich weitere Familien vor. (Vgl. Hansbauer, S. 208) Das könnte u.a. daran liegen, dass bei der Etablierung eines neuen Konzeptes auch ein struktureller Wandel notwendig ist, eine Änderung der Rahmenbedingungen: Es ist wichtig, dass seitens der Leitung von Beginn an Ressourcen für das Verfahren 6

bereitgestellt werden, so dass sich die Arbeitsbelastung und verdichtung mit der Einführung des Verfahrens nicht weiter erhöht und die Implementation dadurch erschwert wird. (Hansbauer, S. 209) Der Familienrat und sein soziales Netzwerk werden allerdings die professionellen Hilfen wohl nicht ersetzen. Hansbauer schätzt ein, dass die Familiengruppenkonferenz im Moment nur als Ergänzung zum Hilfeplanverfahren zu nutzen ist. ( Vgl. Hansbauer, S. 220) Der Familienrat könnte vor allem dort eine Ergänzung sein, wo in Obhut genommene Kinder zurückgeführt werden sollen oder wo weitere Kinder im Haus leben. (Vgl. Hansbauer, S. 198) Die Unterstützung des ASD durch die neuen aktivierten sozialen Kontakte haben dabei einen hohen Stellenwert. Wie bereits beschrieben, scheint es für den Einsatz des Familienrates keine ungeeigneten Fälle zu geben. Hinderungsgrund für die Ablehnung des Einsatzes wäre aus Sicht der Fachkräfte das Fehlen eines sozialen Netzwerks. Wenn es nicht genügend Personen in der Familie und im Freundes- und Bekanntenkreis gibt, die aktiviert werden können, kann auch kein Familienrat stattfinden. Um einen Familienrat durchführen zu können, sollten mindestens sechs Personen aus dem Familien- und Bekanntenkreis des/der Betroffenen aktiviert werden können. Bei weniger Personen ist ein Einsatz nicht sinnvoll. Wichtigster Partner bei der Durchführung des Familienrates ist der Koordinator. Dieser kann eine Fachkraft des Jugendamtes, eines freien Trägers oder ein qualifizierter Bürgerkoordinator sein. Wichtig ist vor allem seine Unabhängigkeit vom zu behandelnden Fall und Klienten. Die große Vielzahl der Fälle, in denen der Familienrat bisher eingesetzt wird, betrifft akute Fälle, bspw. Geldsorgen, familiären Streit und Sorgerechtsfragen. Der Familienrat wird eingesetzt, um in Zusammenarbeit mit dem ASD und der Familie eine Lösung zu erreichen, die längerfristig wirkt und den ASD in seiner Arbeit unterstützt. Der vorbeugende Einsatz des Familienrates ist seltener beschrieben, aber durchaus nicht unbekannt. So schildert die Fachhochschule Potsdam in ihrem Evaluationsbericht zum Verwandtschaftsrat (ähnlich dem Familienrat) zwei Fälle in Berlin, in denen präventiv gearbeitet wurde. Dabei ging es zum einen um einen Verwandtschaftsrat nach einer Inobhutnahme, um die Sicherheit für ein sechsjähriges Kind wieder herzustellen, zum anderen um einen Verwandtschaftsrat zum Abschluss einer Hilfe zur Erziehung, um die soziale Kontrolle der Klienten durch die Lebenswelt zu aktivieren. (Vgl. Fachhochschule Potsdam, S. 134) Chobanu spricht gleichfalls vom präventiven Einsatz als Unterstützung in Krisensituationen und um Probleme in einer frühen Phase zu lösen und dabei vielseitige Hilfestellungen anzubieten. (Vgl. Chobanu, S. 10) Bei der Anwendung des Konzeptes für junge behinderte Eltern mit ihren Kindern ist es auf jeden Fall notwendig, bereits während des Aufenthaltes der Familie in der stationären Einrichtung, also präventiv, ein soziales Netzwerk zu suchen und zu 7

aktivieren. Dies sollte unabhängig davon geschehen, ob die Mutter nach dem Auszug gemeinsam mit dem Kind oder getrennt vom Kind lebt. Die Schaffung des sozialen Netzwerkes ist die Voraussetzung für den Einsatz des Familienrates. Die einbezogenen Personen werden mit dem Ziel - Auszug der Mutter/ des Vaters und gemeinsames Leben mit dem Kind - vertraut gemacht. Wenn festgestellt wird, dass es möglich ist, die Mutter/ den Vater in naher Zukunft aus der stationären Einrichtung zu entlassen, um gemeinsam mit dem Kind in einem eigenen Haushalt zu leben, wird ein Familienrat einberufen. Dieser erstellt einen Hilfeplan, um eine intensive Unterstützung für die Familie nach dem Auszug zu gewährleisten und somit gleichzeitig einen Rückfall in frühere Schwierigkeiten zu vermeiden. Auf diesem Weg wird der Familie eine unmittelbare Hilfe zur Selbsthilfe gegeben und so eine vollständige Abhängigkeit vom Hilfesystem verhindert. Zudem könnte es möglich sein, mittels des Familienrates einen Auszug der Mutter/ des Vaters mit dem Kind aus dem Heim zu forcieren und sie somit wieder schneller in die normale Lebenswelt zu integrieren. Die dargestellten Erkenntnisse müssen in einem anschließenden Schritt auf ihre Tauglichkeit für Personen der Zielgruppe überprüft werden. Literatur Chobanu, Svetlana: Family Group Conferences as one of the methods of Work with children and families in a difficult life situation. Russia, Murmansk region. Handout Fachhochschule Potsdam. Fachbereich Sozialwesen. Bachelor Soziale Arbeit. WS 07/08 (2008): Evaluationsbericht: Werkstatt Verwandtschaftsrat in Berlin. Evaluation zum Pilotprojekt des Jugendamtes Berlin-Mitte. Entwurf Früchtel, Frank (2002): Die Moral des Verfahrens: Family Group Conference als Alternative zum Hilfegespräch?. In: Forum Erziehungshilfen. 8. Jg, Heft 1 (13-19) Früchtel, Frank; Budde, Wolfgang (2003): Familienkonferenzen oder: Ein radikales Verständnis von Betroffenenbeteiligung. In: Sozialmagazin, 28. Jg., Heft 8, 12-21 Haselbacher, Christine (2008): 2. Bundesweites FGC Netzwerktreffen. 09./10. Oktober 2008, Berlin. Zusammenfassung Haselbacher, Christine (2009): User Involvement - KlientInnenbeteiligung in der sozialen Arbeit anhand des Verfahrens Family Group Conference. Diplomarbeit Hampe-Grosser, Andreas (2011): Familiengruppenkonferenz im Kinderschutz. In: Hilfe! - Über Wirkungen, Risiken und Nebenwirkungen im Kinderschutz, Eigenverlag Hansbauer, Peter; Spiegel, Hiltrud von; Hensen, Gregor; Müller, Katja (2009): Familiengruppenkonferenz: Ein Einführung. Weinheim & München. Juventa Verlag Hansbauer, Peter; Spiegel, Hiltrud von; Kriener, Martina; Müller, Katja (2007): Zwischenbericht zum Modellprojekt: Implementation und Evaluation von Family 8

Group Conference(FGC) - Konzepten. Ein Instrument zur Förderung von mehr Partizipation und Gemeinwesenorientierung bei der Planung von Hilfen?. Fachhochschule Münster und Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen Hensen, Gregor; Müller, Katja (2007): 1. Nationales Netzwerktreffen in Münster. 11./12. Oktober 2007. Protokoll der Arbeitsgruppen Kreft, Dieter; Mielenz, Ingrid (2005): Wörterbuch der Sozialen Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. Juventa Verlag Straub, Ute (2005): Family Group Conference. Radikales Empowerment in der Kinder- und Jugendhilfe. In: Sozial Extra, Mai 2005 (37-41) http://www.familienrat-fgc.de/cms.php?id=207 (Netzwerktreffen Standards) 9