Praxis Betriebliches Eingliederungsmanagement. Martina Schneider, Beraterin Lebenswelten 12. Juli 2017

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Transkript:

Praxis Betriebliches Eingliederungsmanagement Martina Schneider, Beraterin Lebenswelten 12. Juli 2017

Inhalt Praxis Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM - Rechtliche Grundlagen 3 BEM - Inhalte und Ziele BEM-Prozess BEM-Maßnahmen 9 2 Präsentationstitel, OrgE, Datum

BEM - Rechtliche Grundlagen 1.

BEM im Neunten Sozialgesetzbuch 4 Alt: 84 (2) SGB IX (2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebs-arzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des 14 Absatz 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vor-schrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt. Neu: 167 (2) SGB IX (2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks-oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die Rehabilitationsträger oder bei schwer-behinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des 14 Absatz 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt.

BEM im Neunten Sozialgesetzbuch Alt: 84 (2) SGB IX Neu: 167 (2) SGB IX Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. 5

BEM - Inhalte und Ziele 2.

Betriebliches Eingliederungsmanagement als ein Baustein des BGMs Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Arbeits- und Unfallschutz Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Ziele Verhütung von Unfällen Vermeidung von Berufskrankheiten Prävention Gesunderhaltung Eingliederung kranker Arbeitnehmer Erhalt des Arbeitsplatzes 7 Präsentationstitel, OrgE, Datum

Unterschiede Fehlzeitenmanagement und BEM Fehlzeiten-, Rückkehrgespräch BEM Normwirkung Keine gesetzl. Regelung Gesetzl. Verpflichtung des Arbeitgebers Ziele Fehlzeiten senken Arbeitsplatzerhalt Beginn Nach der Arbeitsunfähigkeit Während der Arbeitsunfähigkeit Organisation Gesprächsführung Personalabteilung, Führungskraft Disziplinarisch, intransparent BEM-Team, Vertrauensperson Vertrauensvoll, transparent, Dialog- u. Konsensprinzip Arbeitsrecht Abmahnung, Kündigung Frei von Sanktionen Selbstbestimmung keine Freiwillige Teilnahme, Einwilligung in die Maßnahmen Wahlrechte Datenschutz Festgelegte Gesprächspartner Gesprächsprotokoll in der Personalakte Gesprächspartner sind frei wählbar Dokumentation getrennt von der Personalakte 8 Präsentationstitel, OrgE, Datum

Ziele des BEM Ursachen von Arbeitsunfähigkeit nachgehen Möglichkeiten gemeinsam finden, um künftige Arbeitsunfähigkeiten zu vermeiden Rehabilitationsbedarfe zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit frühzeitig erkennen und einleiten Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit möglichst dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses durch geeignete Gesundheitsprävention Erhalt des Arbeitsplatzes Erkenntnisse des Einzelfalls auf den gesamten Betrieb übertragen Vorbeugung einer möglichen Chronifizierung von Krankheiten 9 Präsentationstitel, OrgE, Datum

BEM - Prozess 3.

BEM - Einzelverfahren Feststellung 6-wöchiger AU Information Vorgesetzter / Betriebsarzt 1. BEM Gespräch Prüfung mgl. Maßnahmen Sitzung des BEM-Teams 2. BEM Gespräch Abstimmung mit internen u. externen Akteuren Ablehnung BEM Kontaktaufnahme zum erkranken Mitarbeiter Sitzung des BEM-Teams Zustim mung BEM 3. BEM Gespräch Erstellung eines Eingliederungsplans Ende BEM Dokumentation Umsetzung der Maßnahmen 11

Beteiligte / Akteure im BEM-Prozess Intern Extern BEM-Team Betriebsarzt Arbeitsschutzbeauftragter Schwerbehindertenvertretung Gleichstellungsbeauftragter betrieblicher Sozialarbeiter Arbeitgeber, Führungskraft Disability-Manager Integrationsamt Integrationsfachdienst Rehabilitationsträger Beratungsstellen wie Mobbingberatung, Schuldenberatung Haus- und Fachärzte Reha-Klinik 12 Präsentationstitel, OrgE, Datum

BEM - Maßnahmen 4.

Rolle und Aufgabe des BEM-Teams herausfinden, wie der Betrieb die Genesung unterstützen kann hat die Krankheit Auswirkungen auf die Tätigkeit in der Rolle bleiben, interne und externe Experten zur Unterstützung hinzuziehen nicht in die Rolle des Behandlers, Therapeuten verfallen Vertrauen schaffen Probleme aufdecken und Lösungen mit Experten finden 14

1. Fallbeispiel Problembeschreibung Maßnahmen zur Problemlösung Rückenproblematik medizinische Rehabilitation Rehabilitationssport Anleitung zum rückengerechten Heben Hilfsmittel am Arbeitsplatz wie z.b. Stehhilfe bewegte Pausen Betriebssport stufenweise Wiedereingliederung 15

2. Fallbeispiel Problembeschreibung psychische Belastung burn out Konflikte am Arbeitsplatz psychosomatische Beschwerden Maßnahmen zur Problemlösung psychosomatische Rehabilitation berufliche Rehabilitation: Maßnahme an einem Beruflichen Trainingszentrum veränderte Rahmenbedingungen am Arbeitsumfeld: neue Kommunikationsregeln, Fallbesprechungen, Pausenregelungen Coaching im Job Supervision Arbeitsplatzwechsel, ev. Qualifizierungsmaßnahme stufenweise Wiedereingliederung Selbsthilfegruppe 16

3. Fallbeispiel Problembeschreibung Schwerbehinderung nach Unfall, Schlaganfall, Gehirntumor oder MS mit neurologischen Einschränkungen Maßnahmen zur Problemlösung orthopädisch, neurologische Rehabilitation berufliche Belastungserprobung Ergotherapie, Logopädie berufliche Rehabilitation: Hilfsmittel Rahmenbedingungen anpassen Antrag auf Leistungen nach Schwerbehindertengesetz Minderleistungsausgleich für Schwerbehinderte Arbeitsassistenz stufenweise Weidereingliederung 17 Eingliederungszuschuss, Teil-EM- Rente

Maßnahmen im BEM medizinische Rehabilitation berufliche Rehabilitation - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen und Hilfen für behinderte Menschen stufenweise Wiedereingliederung Anpassung der Arbeitsverhältnisse Anforderungsprofil erstellen externe Beratung für Betriebe und Mitarbeiter, z.b. Rentenberatung, Sozialberatung 18 Präsentationstitel, OrgE, Datum

Maßnahmen im BEM nach Trägern Maßnahmen KV RV BAfA Integrations amt Medizinische Rehabilitation Berufliche Rehabilitation LTA Leistungen für Schwerbehinderte Stufenweise WE x x x x x x x x Versorgungs amt x Anpassung des Arbeitsplatzes x x x Prävention x x x 19 Präsentationstitel, OrgE, Datum

Medizinische Rehabilitation stationäre und ambulante Rehabilitationsmaßnahmen ergänzende Leistungen wie Reisekosten, Übergangsgeld, soziale Sicherung, Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten ergänzende Rehabilitationsleistungen: Rehabilitationssport, Funktionstraining, Patientenschulungen Rehabilitationsnachsorge, auch berufsbegleitend wie zum Beispiel berufliche Belastungserprobung 20 Präsentationstitel, OrgE, Datum

Berufliche Rehabilitation Qualifizierungsmaßnahmen - berufliche Vorbereitung, Anpassung, Weiterbildung, Ausbildung Technische Hilfen, Hilfsmittel, Kraftfahrzeughilfe Zuschüsse für die Beförderung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung wie Fahrtkosten, Umzugskosten Arbeitserprobung, berufliches Training 21 Präsentationstitel, OrgE, Datum

Leistungen für (schwer)behinderte Menschen Leistungen an Arbeitgeber Leistungen an Menschen mit Behinderungen Eingliederungszuschüsse und finanzielle Förderung Zuschüsse für die behindertengerechte Ausstattung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen Erstattung für die Kosten einer Probebeschäftigung Beratung, Information und Bildungsveranstaltungen Prämien zur Einführung eines BEMs technische Arbeitshilfen Wohnungshilfen Arbeitsassistenz Unterstützte Beschäftigung Beratung und Information Gleichstellung, besonderer Kündigungsschutz 22 Präsentationstitel, OrgE, Datum

stufenweise Wiedereingliederung dient der Erprobung und dem Training der Leistungsfähigkeit am bisherigen Arbeitsplatz Arbeitsunfähigkeit besteht fort, daher weiterhin Anspruch auf Entgeltersatzleistungen ausreichende Belastbarkeit und eine günstige Prognose für eine berufliche Wiedereingliederung müssen gegeben sein ev. behindertengerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes vor Beginn der WE Freiwilligkeit, Zustimmung aller Beteiligten 23 Präsentationstitel, OrgE, Datum

stufenweise Wiedereingliederung nach Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug kann die Arbeitsagentur auch für Angestellte Arbeitslosengeld zahlen Wiedereingliederungsplan erforderlich, Zeitbedarf für Arbeitsweg sollte im angemessenen Verhältnis zur eigentl. Arbeitszeit stehen kein Erholungsurlaub während der WE Abbruch aus gesundheitlichen Gründen ist vom behandelnden Arzt zu bescheinigen Zeitraum bis zu sechs Monaten 24 Präsentationstitel, OrgE, Datum

Anpassung der Arbeitsverhältnisse Für einen Mitarbeiter Für die gesamte Belegschaft Arbeitsplatzwechsel technische Anpassung individuelle Lösungen, z.b. besondere Pausenregelung BGM: Gesundheitsförderung, BEM, Arbeitsschutz Arbeitsplatzgestaltung, z.b. Möblierung, Licht, Lärmschutz Barrierefreiheit der Gebäude und Kommunikation gesundheitsfördernde Organisationsstruktur, Unternehmenskultur 25 Präsentationstitel, OrgE, Datum

Anforderungsprofil erstellen Aufgabe des Betriebsarztes in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt oder Arzt aus der Rehabilitationsklinik Fähigkeits- und Leistungsprofil von der Führungskraft erstellen lassen Arbeitsplatz vom Betriebsarzt begutachten lassen 26 Präsentationstitel, OrgE, Datum

Externe Beratung für Betriebe und Mitarbeiter Integrationsämter Integrationsfachdienste IFD Hamburg: ARINET, Hamburger Fachdienst, Hamburger Arbeitsassistenz, ausblick hamburg gmbh Beratung für Betriebe: z.b. Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung, BIHA, handicap, Perspektive Arbeit & Gesundheit externe Mitarbeiterberatung, z.b. Corrente, EAP-Assist, Perspektive Arbeit & Gesundheit externe Beratungsstellen, z.b. Selbsthilfegruppen, Suchtberatung, Mobbingberatung, Schuldenberatung Beratungsstellen für behinderte Mitarbeiter, z.b. Beratungszentrum sehen hören bewegen sprechen, Fachamt für Gesundheit, Beratungszentrum für Technische Hilfen & Wohnraumanpassung 27 Präsentationstitel, OrgE, Datum

Martina Schneider Beraterin Lebenswelten Marktregion Nord Techniker Krankenkasse Steinstr. 27, 20095 Hamburg Falls Sie noch Fragen haben Tel. 040-46 06 51 01-106 martina.schneider@tk.de stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.