Aktion 1000 Unterstützte Beschäftigung in Baden-Württemberg Arbeit und Struktur im Wandel Bad Boll Kirsten Remane, Guido Kleb Koordination Integrationsfachdienste weitere Informationen: www.kvjs.de www.ifd-bw.de
Rahmenbedingungen 2005 26.000 Plätze in Werkstätten für behinderte Menschen - Tendenz davon 20.000 für geistig behinderte Menschen (gbm): 1.200 Neuaufnahmen in WfbM pro Jahr davon 900 geistig behinderte Menschen 9.000 geistig behinderte Schülerinnen und Schüler - Tendenz 8.900 Schüler in Schulen für geistig behinderte Menschen 100 integrativ beschulte geistig behinderte Menschen 23.000 Schüler in Förderschulen für Lernbehinderte: davon ca. 2.300 mit erheblichen Einschränkungen (von wesentlicher Behinderung bedroht) 2
Ziele der Aktion 1000 Förderung von Übergängen aus Schulen und Werkstätten für wesentlich behinderte Menschen zum allgemeinen Arbeitsmarkt durch: Verbesserung der schulischen und beruflichen Bildung und Vorbereitung unter Nutzung der Möglichkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes Instrumente zur Vermittlung in eine geeignete Tätigkeit unter Beachtung des "Normalitätsprinzips" regionale und landesweite Vernetzung aller Beteiligten Einheitliche Standards, Verfahren, Abläufe und Konzepte Förderrechtliche Gleichbehandlung / Rechts- und Verfahrenssicherheit planbare Entlastung der Eingliederungshilfe Bis zum Jahr 2010 sollten insgesamt 1000 Arbeitsverhältnisse für wesentlich behinderte Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden. 3
Erforderliche Maßnahmen Neuausrichtung der Integrationsfachdienste (IFD) Pilotprojekte des KVJS und anderer Beteiligter Förderprogramm: "Aktion Arbeit für schwerbehinderte Menschen - seit 01.01.2007 erweitert um das Programm Job 4000 des Bundes Einführung der Netzwerk- und Berufwegekonferenzen Regionale und landesweite Vernetzung in Baden-Württemberg Alle Punkte sind inzwischen umgesetzt 4
Landesweite und regionale Vernetzung Teilhabeausschuss Baden-Württemberg sowie dessen Arbeitsausschüsse Schulen, WfbM und Übergänge Netzwerkkonferenzen in allen Stadt- und Landkreisen Berufswegekonferenzen zur individuellen Berufswegeplanung- und Steuerung Vernetzungsstrukturen sind wirksam eingeführt 5
Teilhabeausschuss Baden-Württemberg LERNEN FÖRDERN Landesverband Baden-Württemberg zur Förderung von Menschen mit Lernbehinderungen e.v. Mitglieder: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Ministerium für Arbeit und Soziales KVJS Landkreistag und Städtetag Bundesagentur für Arbeit / Regionaldirektion Ba-Wü Liga der freien Wohlfahrtspflege Je zwei Vertreter/innen der Arbeitsausschüsse Schule, WfbM und Übergänge Verbände für behinderte Menschen (Lebenshilfe, Körperbehindertenverband, Lernen Fördern)
Gemeinsame Grundlagen Teilhabeausschuss Beschlussformel: Der Teilhabeausschuss hat in seiner Sitzung am 23.Februar 2007 die Gemeinsamen Grundlagen verabschiedet und zur Anwendung empfohlen. Diese wurden vom Arbeitsausschuss Übergänge entwickelt und mit den Arbeitsausschüssen WfbM und Schulen sowie mit der Bundesagentur für Arbeit / Regionaldirektion Ba-Wü und der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (Kapitel 4.8.3) verbindlich abgestimmt. 7
Landkreis/ Schulamt Sozialplanung IFD Integrationsprojekte G-Schule Netzwerkkonferenz IFD DRV Agentur für Arbeit Eingliederungshilfe 8 WfbM Integrationsamt
Schule Schulleitung & WerkstufenlehrerInnen SchülerIn Eltern Berufswegeplanung Eingliederungshilfe 9 SGB XII IFD- MitarbeiterIn Agentur für Arbeit BerufsberaterIn WfbM Sozialdienst
Gemeinsame Grundlagen I Rechts- und Verfahrenssicherheit gesetzliche Leistungsträger beteiligen sich an der Berufswegekonferenz sowie an der Berufswegeplanung Arbeitsagenturen bestätigen in jedem Einzelfall den Anspruch auf 27 Monate Förderung der beruflichen Vorbereitung und Qualifizierung (ist durch den Rechtsanspruch auf UB noch erweitert seit 01/2009) Arbeitsagenturen finanzieren KoBV (an 10 Standorten) Eingliederungshilfeträger stellen die Zuordnung zur Zielgruppe (wesentlich behinderte Menschen) fest und stellen die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme in die WfbM jederzeit sicher. 10
Gemeinsame Grundlagen II Voraussetzungen/Dokumentation Landesweit einheitliche und standardisierte Maßnahmen, Leistungen, Regelungen, Strukturen (Aufgabenbeschreibungen sowie Inhalt, Umfang, Ziele und Rechtstatus von Erprobungsmaßnahmen und Einzelauslagerung) Verbindliche Kooperation der Beteiligten Dokumentation: Entlasszahlen der Schulen, Neuaufnahmen in die WfbM, IFD Ergebnisse: Erprobungsmaßnahmen am allg. Arbeitsmarkt u.ä. 11
Entwicklungen IFD 2005 2008 Die Ergebnisse der IFD haben sich von 2005 bis 2008 konstant verbessert Betreuungsfälle von 8748 auf 10192 davon: Übergänger aus Schulen/WfbM von 1083 auf 1320 Vermittlungen in versicherungsplichtige Arbeitsverhältnisse von 1059 auf 1193 davon: Anteil geistig beh. Menschen von 159 auf 299 12
Vermittlungsergebnisse IFD Baden-Württemberg 2005-2008 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 1059 Vermittlungsergebnisse (Summe) davon geistig behinderte Menschen 159 1064 251 1266 307 1193 2005 2006 2007 13 2008 299 2005-2008: 1016 geistig behinderte Menschen vermittelt * *
Einsparungen 2007 2013 30 25 20 15 10 5 0 9 Angaben in Mio. 4,5 12 6 15 7,5 18 Einsparung Eingliederungshilfe Kosten KVJS-Integrationsamt 14 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 9 21 10,5 24 12 27 * 13,5 * *
Förderprogramm: "Aktion Arbeit / Job 4000" Anreize durch Integrationspauschalen Integrationspauschalen als einfaches Förderinstrument Ergänzt gezielt die Wirksamkeit und Dauer der Eingliederungszuschüsse (EGZ) vorrangiger Leistungsträger Unmittelbare Umsetzung durch das KVJS- Integrationsamt über die IFD 15
Ergänzende Lohnkostenzuschüsse aus Mitteln der Eingliederungshilfe 70 % Maximalförderung 40 % KVJS- Integrationsamt 30 % Eingliederungshilfeträger Bereits umgesetzt in LK: Calw, Böblingen, Karlsruhe, Enzkreis, Konstanz, Sigmaringen, Ortenaukreis, Rastsatt, Main- Tauber, Tuttlingen, Lörrach, Waldshut. Städte: KA u.bad 16
Neue Strukturen seit September 2008 Beschluss der gesetzlichen Leistungsträger über den weiteren Ausbau von BVE/KoBV Entwicklung von BVE/KoBV wird auf Landesebene durch den Teilhabeausschuss begleitet und ausgewertet. Umsetzungsvorschlag auf Fachebene wurde vom Kultusministerium, der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und vom KVJS bestätigt. Ziel: Weiterentwicklung von BVE und KoBV als verzahntes Angebot zunächst Einführung an acht weiteren Standorten später flächendeckende Umsetzung. 17
Berufliche Vorbereitungs- Einrichtung (BVE) BVE hat sich aus der Werkstufe der Sonderschule für geistig behinderte Menschen heraus entwickelt. In der BVE erfolgt die beruflichen Vorbereitung, Orientierung und Erprobung unter Nutzung von Praktika am allgemeinen Arbeitsmarkt (3 Tage im Betrieb / 2 Tage in der Schule). Das Unterstützungsteam besteht neben der Schule auch aus den Eltern, der Berufsberatung und dem IFD. Mit der Einführung der Berufswegekonferenzen wird die gemeinsame Verantwortung, für Planung, Umsetzung, Unterstützung und Steuerung aller Beteiligten erkennbar. Entscheidungsgrundlage ist die Kompetenzanalyse. BVE ist ein Gemeinschaftsangebot aller regionalen Sonderschulen. Schulrechtlich entspricht die BVE weiterhin der Werkstufe einer Sonderschule für Geistigbehinderte. Deren Teilnehmer/innen sind Schüler/innen deren Absolventen haben mit der Schulentlassung ihre Berufsschulpflicht erfüllt. 18
Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung (KoBV) KoBV ist eine gemeinsame berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Arbeitsverwaltung, der Schulverwaltung und des Integrationsamts beim KVJS. Hierbei werden bisher getrennte und nacheinander ablaufende Angebote der berufsschulischen und beruflichen Bildung und Unterstützung als Komplexleistung ausgeführt. KoBV wird seitens der Arbeitsverwaltung nach den Grundsätzen einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) gefördert. Den berufsschulischen Teil stellt die Kultusverwaltung sicher. Die IFD werden hierzu vom Integrationsamt des KVJS beauftragt. Die Teilnehmer/innen sind an 3 Tagen im Betrieb und an 2 Tagen in der Berufsschule. Sie erhalten Ausbildungsgeld und sind Sozial versichert. Das Unterstützungsteam besteht aus sonderpädagogischen Lehrkräften (Berufsschule), dem IFD (Prozessverantwortung) und dem 19 Jobcoach, der vom Träger der WfbM gestellt wird.
BVE/KoBV 20
Ergebnisse BVE/KoBV 1. Absolventen 2005 bis 2007 Absolventen davon geistig behindert davon (wesentlich) lernbehindert Karlsruhe/Bruchsal 29 13 16 Lörrach 25 10 15 Pforzheim/Enzkreis 33 33 -- Böblingen/Leonberg 14 14 -- Summen: 101 70 31 21
Ergebnisse BVE/KoBV 2. Vermittlungsergebnisse Praktika Arbeitsverhältnisse (insgesamt) Davon in IP / oder sonstige Beschäftigungs- Projekte ambulanter Berufsbildungsbereich der WfbM Sonstige Vermittlung (geringfügige Beschäftigung, überbetriebliche Ausbildung BvB) Karlsruhe/Bruchsal 76 20 3 7 3 Lörrach 40 14 2 3 1 Pforzheim/Enzkreis 100 25 4 4 2 Böblingen/Leonberg 42 12 3 1 1 Summen: 258 71 12 15 7 Fazit: Von 101 Absolventen waren 70 geistig und 31 (wesentlich) lernbehinderte Menschen. Erreicht wurden: 71 Arbeitsverhältnisse (Vermittlungsquote > 70 %) 7 sonstige Vermittlung 15 ambulanter Berufsbildungsbereich WfbM (davon bisher 4 weitere Arbeitsverh.) 22
Unterstützte Beschäftigung 38a SGB IX Zielgruppe Gesetz: Behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf die betrieblich qualifiziert werden können (nicht näher beschrieben!) Zielgruppe nach Begründung des Gesetzes: Absolventen der Förderschulen die bisher wegen Art und Auswirkung der Behinderung keinen allgemeinbildenden Schulabschluss und/oder keinen (reduzierten) Berufsabschluss erreichen konnten bzw. durch keine (bisherige) Maßnahme auf eine Berufsausbildung bzw. Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden konnten oder Behinderte Menschen die im Laufe des Berufslebens wegen der Auswirkungen ihrer Behinderung Nicht, noch nicht oder noch nicht wieder am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können und die deshalb nach bisherigen Entscheidungsgrundlagen in eine WfbM eingegliedert wurden. 23
Unterstützte Beschäftigung Variante: Bund Phase I Schulische Vorbereitung Phase II Betriebliche Qualifikation Phase III Berufsbegleitung/Sicherung Förderschule bzw. anderweitige Vorbereitung Qualifizierung Vermittlung von -Schlüsselqualifikation - berufsübergreifenden Lerninhalten - sowie Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit Beschäftigung ggf. Berufsbegleitung 24
Unterstützte Beschäftigung Variante: Baden-Württemberg Phase I Schulische Vorbereitung Phase II Betriebliche Qualifikation Phase III Berufsbegleitung/Sicherung berufsübergreifenden berufsschulisch und übergreifende Lerninhalte Lerninhalten BVE KoBV Qualifizierung Vermittlung von -Schlüsselqualifikation - - sowie Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit Sicherung der Beschäftigung durch Berufsbegleitung kontinuierliche Unterstützung 25 durch den IFD
Unterstützte Beschäftigung - versus Aktion 1000 Folie 1 Unterstützte Beschäftigung (UB) ist weder mit der schulischen Vorbereitung noch mit den Strukturen zur langfristigen Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben verzahnt. UB verzichtet auf drei wesentlichen Erfolgsfaktoren der Aktion 1000: 1. systematische schulische Vorbereitung 2. konsequente Vernetzung (Teilhabeausschuss, Netzwerkund Berufswegekonferenzen) und Verzahnung schulischer und beruflicher Bildung 3. personale Kontinuität von der beruflichen Orientierung, über die berufliche Vorbereitung, Qualifizierung und Vermittlung bis zur langfristigen Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben aus einer Hand durch die IFD Die gesetzlich definierte Funktion der IFD und das zu Schutze der Zielgruppe gestaltete Faktisches Monopol der Integrationsfachdienste wird durch UB in Frage gestellt. 26
Unterstützte Beschäftigung - versus Aktion 1000 Folie 2 UB geht davon aus, dass mit Erreichung eines Arbeitsverhältnisses künftig keine Leistungen der Eingliederungshilfe erforderlich werden. Die Träger der Eingliederungshilfe sind deshalb an keiner Stelle beteiligt. Dies widerspricht den Erfahrungen aus der Aktion 1000 elementar. Demnach handelt es sich bei dieser Zielgruppe um wesentlich behinderte Menschen (oder davon bedrohte), die auch mit der Erreichung eines auf ihre begrenzten Fähigkeiten angepassten Arbeitsverhältnisses nicht wettbewerbsfähig werden und deshalb dauerhaft erwerbsgemindert sind. Das Recht zu Aufnahme- bzw. Wiederaufnahme in die WfbM muss von vornherein zugesichert werden um Versorgungsängste bei Eltern und sonstigen Vertrauenspersonen glaubhaft zu mindern. KoBV nutzt die Kompetenz der 27 Träger der WfbM für die Leistung des Jobcoachings und punktuell auch deren betriebliche Infrastruktur mit großem Erfolg.
Standorte BVE/KoBV Baden-Württemberg 10 Standorte KoBV (freie Vergabe) KA BR RA PF S BB Stand 11/2009 BC KoBV/BVE LÖ WT FN
Standorte BVE/KoBV und UB Baden-Württemberg 10 Standorte KoBV (freie Vergabe) und 27 Standorte UB MA TBB Die Bietergemeinschaften IFD/WfbM haben 21 Zuschläge KA KA RA RA NA BR PF LB S S BB GP ES SGm AA HDH UB Zusage KoBV Stand 11/2009 LÖ OG FR WT VS TÜ RW SIG KN FN BC RV Ulm
Standorte BVE/KoBV und UB Baden-Württemberg 10 Standorte KoBV (freie Vergabe) und 27 Standorte UB MA TBB HD Die Bietergemeinschaften IFD/WfbM haben 21 Zuschläge und 6 Absagen erhalten KA KA RA RA MOS BR HN PF LB WN PF S GP S NA BB ES SHA SGm AA HDH OG TÜ Ulm Stand 11/2009 UB Zusage UB Absage KoBV LÖ FR WT VS RW KN SIG FN BC RV
Integrationsprojekte in Baden-Württemberg 53 Projekte 1.432 Arbeitsplätze davon 823 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt Auch sie leisten einen wesentlichen Beitrag innerhalb der Aktion 1000 (ca. 100 Arbeitsverhältnisse) 31
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 32