Tagesordnung

Ähnliche Dokumente
Anlage Bewirtschaftungspakete

Anlage 1. Bewirtschaftungsauflagen

Kurzfassung PAULa Vertragsnaturschutz-Programmteile

Pflanzplan, Vermessung und Pflegeanleitung 2. Angebot B 4: Beratung der Schnittarbeiten 2. Angebot N 5: Bestellung eines Obstbaumes 3

1.2 Förderfähig sind die Obstbaumsorten, die in der diesen Richtlinien beigefügten Liste aufgeführt sind.

Landwirtschaft und Naturschutz Kein Problem!? Vortrag WLLV 15. März 2011

Förderprogramm Biotopschutz und Landschaftspflege

Neues Spiel Neues Glück Fördermöglichkeiten in Thüringen für den Hamster 2015

Darüber hinaus sind die durchgeführten förderspezifischen Maßnahmen tagesaktuell in der sog. Schlagkartei aufzuzeichnen.

Zur aktuellen Situation des Grünlandes in NRW Bestandsaufnahme und Handlungsoptionen im Rahmen der Umsetzung des Health-Check

Agrarumweltmaßnahmen zur Biodiversitätsförderung auf dem Acker Perspektiven für die Umsetzung im künftigen ELER-Programm

Kooperationsprogramm Naturschutz (KoopNat) - wichtigster Teil des Vertragsnaturschutzes in Niedersachsen -

Schutz der Schreiadler-Lebensräume. Andreas Kinser Anklam, am 20. Februar 2016

Streuobstwiesenschutz Gemeinsam mehr erreichen. Foto: G. Hein

Satzung. der Gemeinde Großkrotzenburg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach 135 BauGB

Die neue EU-Förderperiode in Sachsen - das Agrarumwelt-Naturschutz-Programm AUNaP

Praxisnahe Zusammenarbeit mit Landwirten

1 Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung Auswertung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökologischer Landbau und Greening 2015/2016

Ausbildung zum zertifizierten Baumpfleger Streuobst

Praxisbeispiele für die Eingriffsregelung. Landkreis Cuxhaven. Sieghard Haude -Untere Naturschutzbehörde-

Thüringer Grünlandtag Grünlandförderung - wichtiges Element zur Umsetzung der Thüringer Grünlandstrategie

Anlage von Brachen. Vorgehensweise:

Konzept zur Erhaltung der Streuobstwiesen in Iffezheim

Neue Wege bei der Kompensation von Eingriffen

Novellierung der. Düngeverordnung

KÄRNTENS SCHÖNSTER STREUOBSTGARTEN Kriterienkatalog. Was ist ein Streuobstgarten?

Förderung von Extensiven Bewirtschaftungsweisen und landschaftspflegerischen Leistungen zur Sanierung, Erhaltung, Pflege und Gestaltung der

Reform der EU Agrarpolitik Bedeutung für den Ökolandbau und den Grundwasserschutz in Unterfranken

Spezielle Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in Brandenburg

Das S teinkauz-s treuobs t- P rojekt. eine nachhaltige Nutzung der S treuobs twies en im Zabergäu. treuobstverein Zabergäu

Verordnung. 1 zum geschützten Landschaftsbestandteil

Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP/EA) Art. 36 a) iv) in Verbindung mit Art. 39 VO (EG) Nr. 1698/2005

Förderungs- und Beratungsmöglichkeiten für Bio-Gemüse-Anbauer in MV. Jannika Mösinger,

Biomasseanbau Anforderungen aus Sicht eines Umweltverbandes

Satzung der Stadt Alsdorf zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a c BauGB

Praxisbeispiele und Visionen zur nachhaltigen Entwicklung unserer Kulturlandschaft durch Bodenordnungsmaßnahmen

LANDKREIS RASTATT. Grünlandumwandlungsverbot nach Landwirtschafts-und Landeskulturgesetz (LLG) und bei den Direktzahlungen (Greening)

Antragsverfahren Herbst 2014 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab

Agrarförderantrag Mai ELER-Förderprogramme. Schulung Berater. Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Probleme und Lösungen bei der Umsetzung und Kontrolle von Produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (PIK)

Rahmenbedingungen für die Grünlandwirtschaft

1. Anbaudiversifizierung

Freiwillige Vereinbarungen, Agrarumweltmaßnahmen und Greening: Fragen-Antwort-Katalog

Pflegemaßnahmen in Streuobstwiesen

Satzung der Ortsgemeinde Weisenheim am Sand zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach den 135 a c Baugesetzbuch vom

Landwirtschaft, Erholung, Biologische Vielfalt: Das Modell Schelphof - Bielefeld

1.4.3 Streuobstwiesen als geschützte Landschaftsbestandteile

Pflanzenschutzmaßnahmen im Grünland soviel wie nötig - so wenig wie möglich

Das Wasserkreuzkraut (Senecio aquaticus Hill.) in ausgewählten landwirtschaftlichen Flächen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen 2015

Referat 13, Standortentwicklung und Agrarumweltmaßnahmen Artenschutz aus Sicht der Landwirtschaftskammer Was geht? Was geht nicht?

Möglicher Nutzen von Feldobstbäumen für einen Landwirtschaftlichen Betrieb. Sabine Wieland Inforama Oeschberg Fachstelle Obst und Beeren

Lebensraum Feldflur Beispiele aus Bayern

Erhaltung von Genressourcenim Streuobstbau in Nordrhein-Westfalen. Lydia Bünger

Thema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015*

zum Schutz der Natur Ein Projekt der Biologischen Stationen Aachen, Düren und Euskirchen In Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland

Schnittkurs Streuobst. Urbar, Philipp Goßler, M.A. Koordinator der LEADER Streuobst- Initiative RLP c/o VG St.

"Die Reform der gemeinsamen EU- Agrarpolitik - hilft sie den Bienen und den Imkern?"

Wichtige Agrarumweltmaßnahmen in den Bundesländern zur Förderung einer blühenden Landschaft in der Förderperiode

Bundesverband BioEnergie. Stellungnahme des Bundesverband BioEnergie e.v. (BBE)

Perspektiven für die deutsche Schaf- und Ziegenhaltung vor dem Hintergrund aktueller Brüsseler Vorschläge

Welche Pflege braucht ein Hochstammbaum? Pflanzen. Wahl Standort-, Sorten-, Pflanzmaterial

Antrag auf Aufhebung des Status von umweltsensiblem Dauergrünland und/oder Umwandlung von Dauergrünland in nichtlandwirtschaftliche Nutzung

Regierungspräsidium Kassel Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes Dr. Josef Kuhlmann, LWK Niedersachsen

Umsetzung des Greening in Thüringen KULAP 2014 in Bezug zum Greening PD Dr. Hans Hochberg und Maik Schwabe

Text der Verordnung des NSG "HA 186"

Besonderer Teil 1. Vorbemerkung 4 2. Übersicht 4 3. Förderungsmaßnahmen 4-7

2. Hinweise zum Antrag auf Förderung und zum Zahlungsantrag

Mehr biologische Vielfalt in Luxemburg durch landwirtschaftliche Förderinstrumente

Grünland im Umbruch. Grünland in der Landwirtschaft. 28. April 2009 BFN / Insel Vilm

Kiebitz - Soforthilfe - Schwaben 2013/2014

Der Rat der Stadt Iserlohn hat am die nachstehende Satzung beschlossen.

Leitfaden für den Obstbaumschnitt am Hochstamm Thüringer Schule für naturgemäßen Obstbaumschnitt Dipl. -Ing. agr. Michael Grolm

Die Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ländliche Entwicklung (ELER) in Bayern

Nährstoffbelastungen der Oberflächengewässer und Gewässerrandstreifen

Grüner und gerechter? EU-Agrarreform und heimische Landwirtschaft

Bewirtschaftung von FFH-Wiesen in Baden-Württemberg. im Rahmen von Natura 2000

SATZUNG ZUR ERHEBUNG VON KOSTENERSTATTUNGSBETRÄGEN NACH. 135 a - c Baugesetzbuch (BauGB)

Förderung Baumschnitt Streuobst Baden-Württemberg Antragsformular 07. November 2014

Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz - TWN/ ISS Großenhain

Erfahrungen mit der Rotmilan- Vertragsnaturschutzmaßnahme im Landkreis Göttingen aus Sicht der Teilnehmenden Magdalena Werner Rotmilan Fachsymposium

Mehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen

Friedrichshafen Streuobstbäume vor der Blüte schneiden

Futterqualität und Ertrag von extensiv bewirtschaftetem Grünland

Landesverordnung über Ausgleichszahlungen in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten (Ausgleichsverordnung AVO) Vom 7.

Ordnungsgemäße Landwirtschaft an oberirdischen Gewässern gute fachliche Praxis

Pheromonförderung im Weinbau ab Dr. Bettina Frank Referat 24 Garten-, Obst- und Weinbau MLR BW

Chancen für Öko-Betriebe und Umsteller: Agrarumweltmaßnahmen 2014

Aktuelle Fragen der Agrarpolitik/GAP-Reform ab 2014

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 17vom Seite 391 bis 410

Fit, fair und nachhaltig

Was erwartet Sie? Wirtschaftlichkeit der Schafbeweidung Dr. Jan Ole Schroers. Das KTBL Das Projekt. Das KTBL/VDL-Projekt.

3. Zweckbestimmungen für Brachflächen ( 24 LG)

LIFE Projekt Renaturierung Polder Blücher

Ökologische Vorrangflächen Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 VO (EU) Nr. 1307/2013)

Tierschutz ist Klimaschutz - das Ende eines vermeintlichen Zielkonflikts

Paket 1: Ökologische Anbauverfahren. Mindestkriterien EU Verordnung 20/91

Satzung der Stadt Arnsberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a 135 c BauGB Stand:

Produktionsintegrierte Kompensation in Thüringen

Transkript:

Tagesordnung 18:00 Uhr Begrüßung 18:15 Uhr Allgemeine Änderungen 18:30 Uhr Vertragsnaturschutz auf Ackerflächen - Ackerrandstreifen - artenreiche Feldflur 19:15 Uhr Vertragsnaturschutz - Grünland + Sonderbiotope - Streuobstpflege Ab 19:45 Uhr Gespräche

Wer macht was? Institution Zuständigkeit Frist Landwirtschaftskammer Kreis Euskirchen Biologische Station Elan-Antrag Ausgleichszahlung Betriebskontrolle, CC- Kontrolle Vertragsnaturschutzantrag Auszahlungsantrag Flächenkontrolle Vertragsnaturschutz Fachliche Vorbereitung und Beratung Vertragsnaturschutz Flächenbegutachtung 15.05. 30.06. 15.05. ca. bis 15.05.

Vertragsnaturschutz Naturschutz orientierte Flächenförderung Bausteinprinzip Prämienhöhe abhängig von Einschränkung der Nutzung Kompromisse zwischen Anforderungen aus Naturschutz und Betrieb sind eingeschränkt möglich Unterschiedliche EU-Förderung je nach Schutzstatus

Was hat sich geändert? Umstellung der Anträge auf Kalenderjahr in 2015 einmalig 5,5 Jahre Zukünftig sind Verträge mit Laufzeit ab 01.01. bis zum 30.06. zu beantragen! Zusammenfassen mehrerer Verträge In 2015 Möglichkeit von Ersetzungsanträgen Nur in 2015: Neuanträge bis 31.08.15 Bei Verlust von Pachtflächen während der Laufzeit künftig keine Rückzahlung mehr!

Was hat sich geändert? Anrechnungspflicht von Auflagen Zusätzliche Förderungen von Auflagen über Ausgleichszahlung Anforderungen an DGL geändert Alle Auflagen werden kontrolliert! Verschiedene Zeiträume bei Betriebskontrollen Prämienhöhe gestiegen Einzelne neue Bewirtschaftungspakete

Vorgehensweise bei der Umstellung Prioritäten: Verlängerung auf 5,5 Jahre der Verträge die bis 30.06.2015 laufen und Zusammenlegung zu einem Antrag Ggf. Zusammenlegung von Verträgen Ggf. Zusammenlegung von Schlägen in Absprache Abgleich mit ELAN für den Auszahlungsantrag im nächsten Jahr! Ggf. Aufnahme von Neuflächen Ggf. Umstellung von Verträgen, die am 30.06.2016 oder später auslaufen

Neue Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz Fördermaßnahmen Grünland und Sonderbiotope

Umwandlung von Acker in Grünland Förderung ist nur für die Dauer einer Bewilligungsperiode (5 Jahre) mgl. Nur in Verbindung mit einer Extensivierung nach Anlage Grünland (Aushagerung, Ext. Weidenutzung, Ext. Wiesennutzung) Einsaat mit Heu-/Mähdrusch, zugel. SaatgutRahmenmischungen, Selbstbegrünung 590,-- /ha u Jahr (5100 a) Einsaat mit Regiosaatgut: - 890,-- /ha u Jahr (5100 b)

Aushagerung von Grünland Ausgleichsbetrag/ha u Jahr (Paketnr.) Höhenstufe Bewirtschaftung bis 200 m ü NN Ab 200 m ü NN Beweidung 430,-- (5121) [vorher 263,-- ] 275,-- (5123) [vorher 263,-- ] Mahd 380,-- (5122) [vorher 306,-- ] 330,-- (5124) [vorher 306,-- ]

Extensive Weidenutzung Ausgleichsbeträge pro ha u Jahr für verschiedene Extensivierungsvarianten Extensivierungsstufe 1 Extensivierungsstufe 2 Höhenlage der Fläche Über NN Bis 200m Zeitraum für eingeschränkte Beweidungsdichte 15.03. bis 15.06. Ganzj. Verzicht auf: flüssige org. Düngemittel, Geflügelmist, Gärreste u chem.-synthetische N-Dünger Pflanzenschutzmittel (Ausn.*) Pflegeumbruch Wie Ext.Stufe 1 plus: Verzicht auf jegliche N- Dünger Verzicht auf Nachsaat 2GVE/ha 4 GVE/ha 2GVE/ha 4 GVE/ha 660,-- (5131) 351,- 535,-- (5141) 317,- 680,-- (5132) 392,- 595,-- (5142) 359,- 200m-400m 01.04. bis 01.07. 390,-- (5133) 351,- 335,-- (5143) 317,- 430,-- (5134) 392,- 380,-- (5144) 359,- Über 400m 01.04. bis 15.07. 390,-- (5133) 351,- 335,-- (5143) 317,- 430,-- (5134) 392,- 380,-- (5144) 359,-

Extensive Wiesennutzung Ausgleichsbeträge pro ha u Jahr für verschiedene Extensivierungsvarianten Höhenlage der Fläche Über NN Extensivierungsstufe 1 Extensivierungsstufe 2 Ganzj. Verzicht auf: flüssige org. Düngemittel, Geflügelmist, Gärreste u chem.- synthetische N-Dünger Pflanzenschutzmittel (Ausn.*) Pflegeumbruch Wie Ext.Stufe 1 plus: Verzicht auf jegliche N-Dünger Verzicht auf Nachsaat Bis 200m Ab 20.05. Ab 01.06. Ab 15.06. Ab 20.05. Ab 01.06. Ab 15.06. Prämie (15.03.) 540,- (5151) 565,- (5153) 600,- (5155) 560,- (5152) 600,- (5154) 685,- (5156) 200m-400m Ab 01.06. Ab 15.06. Ab 01.07. Ab 01.06. Ab 15.06. Ab 01.07. Prämie (01.04.) 380,- (5157) 395,- (5159) 425,- (5161) 400,- (5158) 430,- (5160) 485,- (5162) Über 400m Ab 15.06. Ab 01.07. Ab 15.07. Ab 15.06. Ab 01.07. Ab 15.07. Prämie (01.04.) 380,- (5157) 310,- 395,- (5159) 327,- 425,- (5161) 349,- 400,- (5158) 327,- 430,- (5160) 349,- 485,- (5162) 392,- Terminverschiebung Michael Schulze, Biologische um je 14 Tage: Station Bis Euskirchen zu 3 x je 50,-- = max. 150,-- /ha u 16.03.2015 Jahr (5163)

Pflege sonstiger Grünlandbiotope Biotoppflege Allgemeine Auflagen Verzicht auf Düngung u. Pflanzenschutzmittel Mahd ab Mitte Juli zulässig, Mähgut ist in der Regel zu entfernen u. zu verwerten In der Regel keine Beweidung mit Pferden Bei Schafhaltung: Hütehaltung, kein Nachtpferch, keine Koppelschafhaltung mit Ausnahme kleinflächiger kurzfristiger Koppelhaltung Beweidung (5200) Mahd (5210) Magerrasen und Heiden sowie Naßweiden und Seggenriede Magerrasen und Heiden, Naßwiesen Naßweiden und Seggenriede sowie Uferstreifen, 3-10 m breit Ausgleichsbetrag 380,-- 267,- /ha 595,-- /ha 391,- /ha 595--- /ha 529,- /ha

Zusätzliche Fördermaßnahmen werden nur in den Jahren gewährt, in denen sie durchgeführt werden Einsatz von Ziegen aus naturschutzfachlichen Gründen (5500) 70,-- /ha Erfordernis der Handmahd auf über 50 % der Fläche (5510) 980,-- /ha 333,-- Verzicht der Nutzung auf 20 % der Fläche bis 15.09. (5520) 1.105,-- /ha 790,-- - gilt nur für die 20 %! Beseitigung unerwünschten Gehölzaufwuchses zur Erhaltung der Grünlandbiotope (5530) 615,-- /ha 333,-- Zweite Mahd nicht vor dem 15.09.- (5530) 350,-- /ha 50,-- - auch bei Feuchtwiesenmahd vor 15.07.? Zusätzliche Erschwernisse/Auflagen als Zusatzleistungen (5560) (ohne EU-Zuschuss) bis zu 250,-- /ha 150,-- - Kalkulation oder jährl. Nachweis erforderlich!!

Pflege und Nachpflanzung von Streuobstbeständen Heike Günther, Biologische Station Euskirchen 16.03.2015

Heike Günther, Biologische Station Euskirchen 16.03.2015

Fördervoraussetzungen (Paket 5302) Mindestobstbaumbestand 35 Bäume/ha Maximaler Obstbaumbestand 55 Bäume/ha Mindestflächengröße 0,15 ha und 10 Obstbäume Ergänzungspflanzung vorhandener Obstbaumbestände mit geeigneten Hochstamm Obstsorten Neugepflanzte Bäume sind geschützt lt. Landschaftsgesetz Baumpflege durch fachgerechten Erziehungs- Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt Verzicht auf chemisch-synthetische Behandlung der Obstbäume Ausgleichsbetrag: 19,-- /Baum/Jahr 14,54 /B/Jahr max. 1.045,-- /ha 800,-- /ha (=55 B/ha) Heike Günther, Biologische Station Euskirchen 16.03.2015

Baumschnitt Jährlicher Erziehungsschnitt aller Jungbäume bis zum 12. Standjahr Systematischer Pflegeschnitt mind. einmal in 5 Jahren bei allen mittelalten und gesunden älteren Bäumen Verjüngungsschnitt und mindestens ein Sommernachschnitt bei vergreisten älteren Bäumen Nachpflanzung mit geeigneten Hochstammsorten inklusive Wühlmausschutz, Verbissschutz Verpflichtung zum Besuch eines Schnittkurses oder sonstiger Nachweis über fachkundiges Schneiden Benachrichtigen der Biostation, sobald der Schnitt erfolgt ist Benachrichtigen der Biostation, sobald ein Baum ersetzt werden muss

Baumschnitt Jährlicher Erziehungsschnitt aller Jungbäume bis zum 12. Standjahr Systematischer Pflegeschnitt mind. einmal in 5 Jahren bei allen mittelalten und gesunden älteren Bäumen Verjüngungsschnitt und mindestens ein Sommernachschnitt bei vergreisten älteren Bäumen Nachpflanzung mit geeigneten Hochstammsorten inklusive Wühlmausschutz, Verbißschutz Verpflichtung zum Besuch eines Schnittkurses oder sonstiger Nachweis über fachkundiges Schneiden Benachrichtigen der Biostation, sobald der Schnitt erfolgt ist Benachrichtigen der Biostation, sobald ein Baum kaputt gegangen ist 16.03.2015

Heike Günther, Biologische Station Euskirchen 16.03.2015

Extensive Unternutzung (Paket 5302) Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel Vorzugsweise frühe Beweidung Angepasster Viehbesatz, keine Verdichtungen rund um die Obstbäume Düngung mit Stallmist ist zugelassen Ausgleichsbetrag: 150,-- /ha 100,-- /ha Heike Günther, Biologische Station Euskirchen 16.03.2015

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Heike Günther, Biologische Station Euskirchen 16.03.2015