Offenhaltung der Mindestflur durch Flurbereinigung

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Transkript:

P R E S S E M I T T E I L U N G landratsamt rastatt, pressestelle, am schlossplatz 5, 76437 rastatt telefon 07222 381-1003 oder -1004, fax 07222 381-1094 presse@landkreis-rastatt.de, www.landkreis-rastatt.de Pressemitteilung Nr.29 Sperrfrist: Donnerstag, 27. August 2015 Offenhaltung der Mindestflur durch Flurbereinigung in Weisenbach (lra) In der Murgtalgemeinde Weisenbach läuft seit einigen Jahren ein umfassendes Flurbereinigungsverfahren mit dem Ziel, die Kulturlandschaft offenzuhalten. Derzeit werden im Ortsteil Au die dazu notwendigen Baumaßnahmen umgesetzt. Wie Mario Würtz, der Leiter des Amtes für Vermessung und Flurneuordnung im Landratsamt Rastatt, erklärt, wird diese Art von einfachen Flurbereinigungsverfahren meistens im Schwarzwald eingesetzt, wo die Themen Erschließung und Offenhaltung der Landschaft im Vordergrund stehen. Das Verfahren wurde vor der Verwaltungsreform vom Flurbereinigungsamt Freudenstadt angeordnet. In einem ersten Schritt wurde eine geschotterte Zufahrt zu einem kommunalen Schafstall gebaut, der oberhalb des Sportplatzes in Weisenbach errichtet wurde. Die Kosten für diesen Weg betrugen rund 240.000 Euro. Die Schafe der Schäferei Weckerle sollen die Flächen rund um Weisenbach beweiden, um

so die Landschaft offenzuhalten und der natürlichen Verbuschung entgegenzuwirken. Aufgrund der alten und maroden Wege, die nach heutigen Gesichtspunkten zu schmal sind, beantragte die Gemeinde im Jahr 2004, das Verfahrensgebiet auf die gesamte Gemarkungsfläche von Weisenbach auszudehnen. Das Verfahren wechselte 2005 zur Unteren Flurbereinigungsbehörde im Landratsamt Rastatt und hat nun eine Größe von 797 Hektar mit 1155 Teilnehmern, denen 4270 Grundstücke gehören. Zur besseren Bearbeitung wurde das Verfahren in drei Teilgebiete aufgeteilt, erläutert Stefanie Korf, die ausführende Ingenieurin im Verfahren. Das erste Teilgebiet liegt südwestlich der Ortslage von Weisenbach, das zweite südwestlich vom Ortsteil Au im Füllenbachtal und das dritte im Latschigbachtal. Die Überplanung des Wegenetzes im Teilgebiet I fand im Jahr 2008 statt und wurde im Sommer 2010 umgesetzt. Hier wurden für insgesamt 400.000 Euro vorhandene Wege modernisiert, störende Verbuschungen beseitigt, Trockenmauern errichtet sowie Wanderparkplätze am Kolpinghaus und am Naturfreundehaus angelegt. Die im Jahr 2004 gebaute Zufahrt zum Schafstall wurde nachträglich asphaltiert, weil der Weg im Winter nur sehr

schlecht geräumt werden konnte und der Winterstall schwierig anzufahren war. Das Teilgebiet II im Füllenbachtal wurde 2014 überplant. Das Hauptproblem war hierbei die zu enge Zufahrt in das Tal ab dem Friedhof in Au. Bislang war es nicht möglich, mit LKWs den Ziegenstall in diesem Tal anzufahren. Im Winter 2014/15 wurden einige Bäume und Büsche, die wild in den Streuobstflächen aufgegangen waren, gerodet, um die typische Streuobstlandschaft wiederherzustellen. Seit Mai dieses Jahres werden nun die Planungen umgesetzt. Neben der Verbreiterung der Hauptzufahrt werden auch einige bestehende Feldwege modernisiert. Im oberen Bereich des Füllenbachtals wurde eine Verbindung (Rasengitterweg) zwischen mittlerem und oberem Weg geschaffen, sodass nun eine Ringerschließung vorhanden ist. Außerdem wurden einige Trockenmauern, ein Reptilienhabitat sowie PKW Ausweichstellen angelegt. Der im Gebiet liegende Grillplatz wird neu eingeebnet und bekommt eine verbesserte Wasserabführung. Für diese Maßnahmen wurden insgesamt 550.000 Euro veranschlagt. Im kommenden Winter sollen schließlich rund 320 alte Obstbäume einen Pflegeschnitt erhalten, was einen ökologischen Mehrwert für das Gebiet darstellt.

Im Teilgebiet III im Latschigbachtal ist geplant, einige Wege zu modernisieren, um so eine bessere Erschließung des kulturhistorischen Heuhüttentals zu erlangen. Zudem sollen vorhandene Verbuschungen brachliegender Wiesen beseitigt werden. Derzeit laufen die ökologische Voruntersuchungen an, die Aufschluss über das Vorkommen von bedrohten Tieren und Pflanzen geben sollen. Anschließend erfolgt eine detaillierte Überplanung des Gebietes. Amtsleiter Würtz betont, dass diese Art von Flurbereinigungsverfahren verschiedene Besonderheiten aufweist: Zum einen werden die anfallenden Kosten vom Land Baden- Württemberg, dem Bund und der EU mit insgesamt 85 Prozent bezuschusst. Die restlichen 15 Prozent übernimmt die Gemeinde Weisenbach, sodass auf die Eigentümer keine Kosten zukommen. Auf diese Weise fließen rund eine Million Euro an Zuschussmitteln in den Landkreis Rastatt. Zum anderen erfolgt die Umsetzung auf freiwilliger Basis, d. h. alle betroffenen Eigentümer müssen vor dem Bau den Maßnahmen zustimmen und diese auf ihrem Grundstück dulden. Dies erfordert im Vorfeld einige Gespräche, in denen viel Überzeugungsarbeit geleistet werden muss, so Würtz. Das gute Zusammenspiel zwischen Landratsamt, Gemeinde, Eigentümern, beteiligten Fachverwaltungen und Verbänden zeige gerade

an dem Beispiel Weisenbach, wie eine moderne Flurneuordnung aussehen könne, betont Mario Würtz. Auf der einen Seite werde die Feldflur neu erschlossen und die fortschreitende Verbuschung aufgehalten, auf der anderen Seite werden dadurch aber auch die historische Kulturlandschaft und die Vielzahl von Biotopen und Lebensräumen dauerhaft erhalten. Bild: Flurbereinigungsgebiet im Füllenbachtal Foto: Lothar Neumann