Mobility Pricing Anders Bezahlen für Mobilität

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Transkript:

Dr. Matthias Rapp Rapp Trans AG, Hochstrasse 100, CH-4018 Basel, Tel. +41-61-3357851, Fax. +41-61-3357700, matthias.rapp@rapp.ch Der Strassenverkehr hat sich den letzten drei Jahrzehnten verdoppelt und auch in Zukunft rechnet man mit einer weiteren starken Zunahme. Gleichzeitig steigen die Ausgaben der öffentlichen Hand für das Verkehrswesen überdurchschnittlich. Beim Mobility Pricing geht es um benützungsbezogene Abgaben für Infrastrukturnutzung und Dienstleistungen im Individualverkehr und im öffentlichen Verkehr, mit dem Ziel der Beeinflussung der Mobilitätsnachfrage. Das schweizerische Bundesamt für Strassen ASTRA liess 2005-2007 die Frage erforschen, inwieweit das bestehende System der Verkehrsfinanzierung durch eine verstärkte Berücksichtigung von Preiselementen verbessert werden könnte. Aufgrund der Forschungsergebnisse hat die schweizerische Regierung bereits erste Schritte zur Ermöglichung von solchen Systemen beschlossen. 1 Weshalb Mobility Pricing? 1.1 Ungezügeltes Mobilitätswachstum Die Mobilität hat in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen. Am deutlichsten wirkt sich die Zunahme beim motorisierten Strassenverkehr aus: in der Schweiz beispielsweise hat sich die Verkehrsleistung in den letzten 30 Jahren beim Personenverkehr verdoppelt. Auch der öffentliche Verkehr auf Schiene und Strasse hat zugenommen, allerdings war dessen Wachstum kleiner. Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs am gesamten schweizerischen Personenverkehr beträgt heute in der Schweiz 78%. Auch in Zukunft rechnet man mit einer weiteren Zunahme des Personenverkehrs: je nach Szenario wird diese für den Zeitraum 2000 2030 in der Schweiz zwischen 15% und 29% liegen. Im Gegensatz zum vorangegangenen Zeitraum rechnet man beim öffentlichen Verkehr 080107 Rapp Mobility Pricing.doc

HEUREKA 08 2 mit einer stärkeren Zuwachsrate als beim motorisierten Individualverkehr. Der Freizeitverkehr, der bereits heute fast zur Hälfte zur Verkehrsleistung des Personenverkehrs beiträgt, wird in Zukunft weiterhin überproportional wachsen. 1.2 und Finanzierungsprobleme Die meisten europäischen Länder verfügen über historisch gewachsene und in vielen politischen Prozessen austarierte Systeme der Verkehrsfinanzierung. Dennoch führen einerseits die im Gang befindlichen Grossinvestitionen in Verkehrsinfrastrukturen - insbesondere die aufwändigen Beseitigungen von Kapazitätsengpässen in den Agglomerationen - und die angespannte Finanzlage auf allen Stufen Bund, Länder und Kommunen in letzter Zeit vermehrt zu Diskussionen über die Verkehrsfinanzierung. In der Schweiz sind in den letzten 15 Jahren die Gesamtausgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden für den Verkehr von 5.4 Mrd. auf 8.2 Mrd. Euro um über 50% gestiegen. Das jährliche Wachstum von 3.1% war nicht nur weit grösser als die Teuerung, sondern überstieg auch das Wachstum des Bruttoinlandprodukts, was volkswirtschaftlich problematisch ist. Allerdings waren in der Schweiz nicht die Strassenausgaben für diesen Anstieg verantwortlich, sondern die Ausgaben zugunsten des öffentlichen Verkehrs, die um jährlich 4.7% wuchsen, insbesondere wegen des gleichzeitigen Baus von zwei aufwändigen Eisenbahntransversalen durch die Alpen. 1.3 Anreize für die Mobilitätskonsumenten Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, zu hinterfragen, ob die Rahmenbedingungen für unsere Mobilität intelligenter werden könnten. Haben die Verkehrsteilnehmenden die richtigen Anreize zur vernünftigen Wahl des Verkehrsmittels, der Reiseroute oder der Abfahrtszeit? Automobilistinnen und Automobilisten im Stau sehen sich gerne als Stau-Opfer. Wie kann man ihnen beibringen, dass sie Opfer und Täter zugleich sind? Automatisch denkt man hier an die Möglichkeiten der Verkehrslenkung mit preislichen Mitteln. Man lässt die Marktmechanismen spielen. Wir fassen diese Möglichkeiten unter dem Begriff Mobility Pricing zusammen. Mobility Pricing umfasst die Strassenbenützungsgebühren, also das sogenannte Road Pricing, die Parkgebühren und auch die Tarifierung im öffentlichen Verkehr, d.h. alle Mechanismen, mit denen die Verkehrsnachfrage und das Mobilitätsverhalten durch Preisfestsetzungen beeinflusst werden.

HEUREKA 08 3 2 Forschungspaket Mobility Pricing des schweizerischen Bundesamtes für Strassen 2.1 Aufgabenstellung Das schweizerische Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat im Rahmen seines Strassenforschungsprogramms alle Aspekte des Mobility Pricings in einem umfassenden Forschungspaket untersuchen lassen. Das Forschungspaket Mobility Pricing befasste sich in 9 Einzelprojekten mit allen Aspekten der Anwendbarkeit von Preiselementen für die Benützung von Verkehrsanlagen. Es brachte Erkenntnisse über die Instrumente und Mechanismen im Überlappungsbereich der Verkehrsfinanzierung und des Verkehrsmanagements und beantwortete die Frage, welche Konsequenzen ein allfälliger Übergang des Verkehrs- Finanzierungssystems von der Steuerfinanzierung zur verstärkten Benützungsfinanzierung hätte. Parkplatzgebühren Verkehrsmanagement Verkehrsfinanzierung übrige Instrumente des Verkehrsmanagements: z.b. Verkehrssteuerung, Rampenbewirtschaftung Mobility Pricing übrige Instrument der Verkehrsfinanzierung: z.b. Treibstoffzölle, Motorfahrzeugsteuern Road Pricing ÖV-Tarife Bild 1: Mobility Pricing im Überlappungsbereich von Verkehrsmanagement und Verkehrsfinanzierung Das bestehende Finanzierungssystem ist bei der Bevölkerung gut akzeptiert. Es ist technisch vollziehbar und die Erhebungskosten sind niedrig, sowohl beim Einzug der Mineralölsteuer als auch bei jenem der Kraftfahrzeugsteuern. Das System bringt keine problematischen Verteilungswirkungen mit sich und ist langjährig erprobt. Neben diesen Stärken, welche sich in erster Linie aufgrund der Einfachheit des Tarifsystems ergeben (Mineralölsteuer pro Liter Treibstoff, Kraftfahrzeugsteuer und Autobahnvignette (Nationalstrassenabgabe) pro Jahr, weist das bestehende System aber auch mehrere Schwächen auf:

HEUREKA 08 4 Die bestehenden Instrumente haben keine Lenkungswirkung örtlich oder zeitlich, hohe Fixkosten und niedrige variable Kosten verleiten zu hohem Mobilitätskonsum, die Einnahmen fallen nicht dort an, wo die Ausgaben getätigt werden, die Finanzierung auf Stufe Städte/Gemeinden ist ungenügend, die Ergiebigkeit der Mineralölsteuer ist langfristig gefährdet im Hinblick auf neue Treibstoffe und Antriebstechniken, bei der schweizerischen Autobahnvignette gibt es Vollzugsprobleme, vor allem bei ausländischen Fahrzeugen. Im Forschungspaket Mobility Pricing standen Road Pricing und die Wechselwirkungen mit der Kraftfahrzeug- und der Mineralölsteuer im Vordergrund. Dort bestanden die grösseren Wissenslücken als bei den Themen ÖV-Tarifpolitik und Parkplatzgebühren. Vor allem ging es um die Frage, inwieweit heutige pauschale Abgaben oder allgemeine Steuern durch benutzungsabhängige Abgaben ersetzt werden können. 2.2 Szenarien Den Untersuchungen wurden fünf verschiedene Szenarien und ein Referenzszenario zugrunde gelegt, welche sich hinsichtlich des gewählten Road Pricing Modells und der Kompensationsmassnahmen (Aufhebung Autobahnvignette, Herabsetzung der Mineralölsteuer) unterscheiden: 2.2.1 Objektpricing In diesem Szenario beschränkt sich Mobility Pricing auf Road Pricing. Road Pricing wird in der Form von Mauten für einzelne Objekte oder Abschnitte punktuell eingeführt. Die bemauteten Objekte können grosse Kunstbauten, einzelne Autobahnspuren (Value Pricing) oder alle Autobahnspuren umfassen. Die Abgabenhöhe beträgt 1 ct./km 6 ct./km je nach Projekt und Tageszeit. Hauptziel ist die Finanzierung der Neubauten. Beim Objektpricing steht das Finanzierungsziel im Vordergrund. 2.2.2 City-Maut In den 11 grössten schweizerischen Städten wird Road Pricing für einzelne oder mehrere zusammenhängende Zonen eingeführt. Die Abgabe beträgt 2 Euro bei Ein- und Ausfahrt während Spitzenzeiten (übrige Zeit gratis). Die Einnahmen werden unter anderem zur Reduktion der kantonalen Kraftfahrzeugsteuern in den betroffenen Kantonen verwendet. Bei diesem Szenario stehen die Ziele der Nachfragebeeinflussung im Vordergrund. Die Verkehrsfinanzierung wird lediglich umgestaltet, indem pauschale durch benützungsbezogene

HEUREKA 08 5 Abgaben ersetzt werden und somit die Fixkosten für den Gebrauch von Autos gesenkt und die variablen Kosten erhöht werden. 2.2.3 Netzmodell Auf dem übergeordneten Strassennetz, d.h. auf den Nationalstrassen und kantonalen Autobahnen oder Hauptstrassen, die für das Verkehrsmanagement auf den Nationalstrassen von Bedeutung sind, werden distanzabhängige Benützungsabgaben eingeführt. Insgesamt werden 5'000 km bemautet (Tarif von 2.5 ct./km). Die Autobahnvignette fällt weg und die Mineralölsteuer wird um 7 ct./l reduziert. Beim Netzmodell stehen die Ziele der Nachfragebeeinflussung im Vordergrund. 2.2.4 ZSZ-Modell Beim Zonen-Strecken-Zonen (ZSZ)-Modell werden die beiden Szenarien City-Maut und Netzmodell kombiniert. Während sich die City-Maut auf die Beeinflussung der Verkehrsnachfrage in den Agglomerationen ausrichtet und das Netzmodell auf jene im überregionalen Verkehr, könnte mit der Kombination ein Instrument geschaffen werden, mit dem beide Ziele gleichzeitig erreicht würden. 2.2.5 Gebietsmodell mit Km-Abgabe Auf dem gesamten schweizerischen Strassennetz wird flächendeckend eine zeitlich und örtlich abgestufte distanzabhängige Strassenbenützungsabgabe eingeführt. ÖV-Tarife werden in die Tarifpolitik einbezogen. Ziel ist die Verkehrslenkung und der gleichzeitige Umbau des Verkehrsfinanzierungssystems im Sinne des Verursacherprinzips. Variante 1, bei der die variablen Kilometerabgaben (+ 2.5 ct./km) innerhalb des motorisierten Verkehrs durch die Abschaffung der kantonalen Kraftfahrzeugsteuern und der Autobahnvignette sowie durch Reduktion der Mineralölsteuern (- 7.2 ct./l) kompensiert werden. Variante 2, bei der gleichzeitig die Tarife des öffentlichen Verkehrs angehoben werden dergestalt, dass sich der Modal Split gegenüber heute nicht ändert, jedoch der Deckungsgrad sowohl bei der Strassenrechnung als auch bei der Rechnung des öffentlichen Verkehrs. Insgesamt stehen mehr Mittel für den Verkehrsbereich ohne Inanspruchnahme allgemeiner Steuermittel zur Verfügung. Die Kilometerabgabe beträgt + 9 ct./km, die Mineralölsteuer wird um 18.2 ct./l reduziert. Diese fünf Szenarien wurden auf Ebene Gesamtschweiz unter folgenden Gesichtspunkten untersucht:

HEUREKA 08 6 Akzeptanz der Mobility Pricing Massnahmen Auswirkungen von Mobility Pricing auf das Mobilitätsverhalten Verkehrsplanerische Auswirkungen und Auswirkungen bezüglich Umweltschutz Finanzielle Auswirkungen auf den Staat Rechtliche, organisatorische Aspekte technische Aspekte, inklusive der Abschätzung der Kosten der Abgabenerhebungssysteme. 3 Erkenntnisse aus dem Forschungspaket 3.1 Akzeptanzfragen Im Forschungsprojekt wurde versucht, mit Hilfe der empirischen Methode der Qualitative Comparative Analysis aus dem systematischen Vergleich bereits realisierter, vor allem ausländischer Beispiele von Mobility Pricing Massnahmen, wesentliche gemeinsame Faktoren zu ermitteln, die für den Erfolg oder Misserfolg vermutlich massgebend waren. 3.1.1 Wirkungskomponente Als stärkster Erfolgsfaktor erwies sich, dass die Pricing Massnahme tatsächlich als Lösung eines Problems wahrgenommen wird. Diese Aussage beinhaltet mehrere wesentliche Teilaussagen: Es muss ein ernsthaftes Problem wahrgenommen werden. Pricing muss glaubhaft einen wesentlichen Lösungsbeitrag leisten. Das Problem muss als ernsthaft und Road Pricing als Massnahme geeignet wahrgenommen werden. Offensichtlich ist die Auswirkung auf den einzelnen Benutzer ein weiterer starker wirkungsbezogener Erfolgsfaktor. Ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen von Benutzergruppen sind kritisch. Kritisch sind negative verkehrliche Auswirkungen wie Ausweichverkehre. 3.1.2 Umsetzungskomponente Eine wichtige Rolle spielt eine einfache und transparente Ausgestaltung: Einfacher Zugang zum System Geringe Erfassungskosten

HEUREKA 08 7 Glaubwürdiges Kontrollkonzept 3.1.3 Zeitkomponente Die Akzeptanz einer Massnahme ist nicht konstant sondern entwickelt sich im Zuge der öffentlichen Diskussion einer Massnahme. Bei Vergleich der internationalen Erfahrungen zeigt sich sogar eine ausgesprochen deutliche zeitliche Abhängigkeit. Zuerst scheinen in der Diskussion primär die Kosten für den Einzelnen gesehen zu werden, ohne Glauben an positive Wirkungen. Entsprechend vehement ist häufig die Ablehnung von Pricing Massnahmen. Die Kosten sind gut vorstellbar, der Nutzen nicht. Die Diskussion des Themas ist meist polemisch und verkürzt. Erst im Laufe einer öffentlich geführten Auseinandersetzung mit dem Thema nimmt der Informationsstand zu, die Meinungen werden differenzierter und es steigt im Allgemeinen die Akzeptanz deutlich. Vorrausetzung dafür ist aber immer das Bestehen eines weithin anerkannten wichtigen Problems. Die Emotionalisierung der Diskussion nimmt ab. In dieser Phase werden Meinungen gemacht. Ein kritischer Erfolgsfaktor scheint zu sein, wie diese Diskussion geführt wird. Positiv scheinen sich politische Leitfiguren (für die Londoner Congestion Charge z.b. der Bürgermeister von London, Ken Livingstone), Leitgruppen oder Leitmotive auszuwirken. Dies scheint zu einer stärkeren Identifikation und intensiveren Auseinandersetzung mit dem Thema zu führen. Die Meinungen ändern sich stark nach Einführung der Massnahme, wobei sichtbare wünschenswerte Effekte zu starken Meinungsänderungen in positiver Richtung führen können. 3.1.4 Bevölkerungsbefragungen Eine schweizweite repräsentative Erhebung mit 800 Personen erhob den Problemdruck, die Relevanz von Mobility Pricing gegenüber anderen Massnahmen sowie die zentralen Akzeptanzfaktoren von Mobility Pricing. Aus dieser Stichprobe wurden 100 repräsentative Personen ausgesucht, mit denen vertiefende Interviews geführt wurden, um auch konkrete Ausgestaltungsformen von Mobility Pricing zu erörtern. Etwa 75% der Bevölkerung stimmt einer stärkeren Umsetzung des Verursacherprinzips im Verkehrsbereich zu. Preisliche Massnahmen werden generell negativer als andere Massnahmenformen bewertet. Einzig die Anpassung der Kraftfahrzeugsteuern an den Benzinverbrauch findet bei einer Mehrheit Zustimmung. Strassenbenutzungsgebühren weisen relativ zu anderen preislichen Massnahmen wie beispielsweise der Erhöhung von Parkraumgebühren oder der Erhöhung des Benzinpreises eine höhere Akzeptanz auf. Insgesamt ergibt sich aus der Bevölkerungsbefragung derzeit keine Mehrheit für die Einführung von Strassenbenutzungsgebühren. Die Akzeptanz hat sich aber in den letzten

HEUREKA 08 8 Jahren in den Städten verbessert. Die Unterschiede zwischen den Stadt- und Sprachregionen nehmen ab. Je mehr Informationen zu den einzelnen Szenarien vermittelt werden, desto differenzierter die Argumentation. Dabei werden sich die Befragten der Ausgestaltungsspielräume bewusst. Am meisten Akzeptanz findet das Modell Stadtzone, d.h. die Einführung einer City-Maut. Beim Modell City-Maut sind insbesondere der Glaube an eine spürbare Wirkung und der Erhebungsaufwand kritische Faktoren. Eine wichtige Bedingung ist, dass die ÖV-Tarife nicht erhöht werden und dass in den Stosszeiten keine höheren Gebühren eingeführt werden. Die Akzeptanz ist erwartungsgemäss in den Stadtgebieten höher als in den umliegenden Agglomerationsgemeinden. Beim Netzmodell ist die Skepsis bezüglich Wirkung gross. Insbesondere ist die Gefahr von Ausweichverkehr ein zentrales Argument. Die Möglichkeit der Finanzierung von zusätzlichen Autobahnausbauten steigert die Akzeptanz nicht. Bei einem flächendeckenden Gebietsmodell für die gesamte Schweiz spielt die Einnahmenverwendung für die Akzeptanz (einen Teil für den ÖV) eine wichtige Rolle. Umgekehrt wird der Erhebungsaufwand als kritisch erachtet. Die Befragungen zeigten, dass die Akzeptanz zu Pricing Massnahmen in der Schweiz in den letzten Jahren zugenommen hat, derzeit jedoch noch keine Mehrheit erfasst hat. 3.2 Zahlungsbereitschaft Um eine verlässliche Grundlage für Verkehrsprognosen und die Schätzung von Nachfrageveränderungen bei der Einführung von Mobility Pricing zu schaffen, wurden umfangreiche Befragungen mit der Revealed Preferences- und der Stated Preferences- Methode durchgeführt. Sie erlaubten die Ermittlung der Zahlungsbereitschaft von Reisenden und die quantitative Modellierung der Auswirkungen der Szenarien. Unter Zahlungsbereitschaft versteht man den Betrag, den ein Verkehrsteilnehmer bereit ist, für die Einsparung einer Stunde Reisezeit zu bezahlen. Diese Zahlungsbereitschaft variiert je nach Kostenart, über welche diese Reisezeiteinsparung bezahlt werden muss. Durch die Einführung von zusätzlichen Kostenkomponenten verändert sich somit auch die Zahlungsbereitschaft der Verkehrsteilnehmer. Für die betrachteten Kostenkomponenten wurde folgende Zahlungsbereitschaft der Verkehrsteilnehmer für eine Stunde eingesparte Reisezeit ermittelt:

HEUREKA 08 9 ÖV-Kosten Parkgebühr Maut Treibstoffk os ten 0.0 2.0 4.0 6.0 8.0 10.0 12.0 14.0 16.0 18.0 Za hlungsbe re itschaft (Euro/h) (*) Treibstoffkosten ohne Mineralölsteuer; Maut inkl. Mineralölsteuer Tabelle 1: Zahlungsbereitschaften im Verkehr [Quelle: Mobility Pricing, Projekt B1 (IVT ETHZ, ROSO EPFL, IRE USI)] 3.3 Auswirkungen auf die Verkehrsmengen Die Auswirkungen der Mobility Pricing Szenarien fallen in quantitativer Hinsicht relativ bescheiden aus. Szenario Road Pricing-Strategie Fahrzeugkilometer MIV 2030 (Summe Schweiz) Mio Fz-Km pro Tag Relative Veränderung zur Referenz in % Heute 114.1-22 Referenz 145.8 A Objektpricing (Einzelobjekte & Valuepricing) 145.4-0.3 B Citymaut in den 11 grössten CH Städten 144.0-1.2 C Netzmodell (Autobahnen und Hauptstrassen) 140.0-4.0 D ZSZ-Modell (Zonen-Strecken-Zonen) 137.3-5.9 E1 Gebietsmodell alle Strassen (niedriger Tarif) 139.6-4.3 E2 Gebietsmodell (hoher Tarif und ÖV Preiserhöhung) 130.7-10.4 [Quelle: Mobility Pricing, Projekt B2 (Verkehrsconsulting Fröhlich, M. Vrtic, Ernst Basler+ Partner)] Tabelle 2: Auswirkungen der Szenarien auf die Fahrzeugkilometer MIV Die Abnahme der Fahrzeugkilometer schweizweit beträgt je nach Szenario zwischen 0.3 und 5%. Einzig im Szenario, wo eine Abgabe von 10 ct./km auf allen Strassen erhoben wird,

HEUREKA 08 10 beträgt die MIV-Abnahme 10%. Allerdings nehmen dann die durch den schweizerischen internationalen Ziel-/Quell- und Transitverkehr im Ausland zurückgelegten Kilometer um 5% zu. Bahn- und Buskilometer nehmen schweizweit ebenfalls um rund 10% zu. Lokale Auswirkungen ergeben sich vor allem beim Szenario City-Maut: Die Belastung auf den Strassen, welche radial auf die Städte zulaufen, nimmt ab, während Tangentialstrecken (z.b. die Nordumfahrung von Zürich) stärker belastet werden. Für das Szenario City-Maut wurden stundenfeine Modellberechnungen durchgeführt, um die Auswirkungen unterschiedlicher Abgabenhöhen bezüglich Wahl der Abfahrtszeit abzuschätzen. Es zeigen sich Verschiebungen von 6% in die frühen Morgenstunden und 8% von den späten Nachmittags- in die früheren Nachmittagsstunden. Entsprechend der geringen Auswirkungen bei den Verkehrsmengen sind auch die Auswirkungen bei den Schadstoffemissionen und Lärmbelastungen gering. Beispielsweise erfahren beim Szenario City-Maut Strecken im überbauten Gebiet auf einer Gesamtlänge von 130 km eine Abnahme der Lärmbelastung von mehr als 1 dba, während andere Strecken mit einer Gesamtlänge von 65 km eine Zunahme von mehr als 1 dba erleiden. 3.4 Finanzielle Auswirkungen Objekt- und Valuepricing sind finanziell nicht ergiebig, weil die Tarifhöhen bei den Benützungsabgaben bescheiden bleiben müssen, damit die Objekte benützt werden und kein Umwegverkehr entsteht. Im Allgemeinen dürfte es nicht gelingen, neue Strassen, Tunnels oder Brücken mittels Mauten vollständig zu finanzieren, eher könnten Benützungsabgaben einen Beitrag von 25 bis maximal 50% an die Finanzierung leisten. Beim Modell City-Maut können die Erträge aus Benützungsabgaben ergiebiger ausfallen, weil bei der Festsetzung der Mauthöhen weniger auf unerwünschte Nebenwirkungen geachtet werden muss. Sie würden in den meisten Fällen genügen um in den Kantonen mit City-Maut die Kraftfahrzeugsteuern zu reduzieren oder abzuschaffen und gleichzeitig Mittel in der Höhe von 60 Mio. Euro pro Jahr und Stadt zu generieren, allerdings nur dann, wenn die Erhebungskosten niedrig gehalten werden können. Beim Netzmodell gilt wie beim Objektpricing die Beschränkung der Tarifhöhen mit Rücksicht auf die Verdrängung des Verkehrs auf die nicht bemauteten parallelen Strassen. Gleichzeitig sind die Erhebungskosten sehr hoch. Eine moderate distanzabhängige Gebühr auf den Nationalstrassen würde nur etwas mehr als den doppelten Nettoertrag der heutigen pauschalen Nationalstrassenabgabe (Autobahnvignette) erzeugen. Ein gesamtschweizerisches Gebietsmodell mit Bemautung aller Strassen könnte je nach Tarifhöhe sehr ergiebig ausgestaltet werden (0.8 Mrd. Euro pro Jahr nach Abzug der Erhebungskosten bei einem Tarif von 2.5 ct./km), sofern man auf Kompensationen verzichtet.

HEUREKA 08 11 4 Empfehlungen 4.1 Schlussfolgerungen 4.1.1 Kosten der Mobilität dem Mobilitätskonsumenten übertragen Trotz der noch mangelnden Akzeptanz und der relativ bescheidenen quantitativen verkehrlichen Auswirkungen sprechen viele Erkenntnisse dafür, dass die Kosten der Mobilität in Zukunft tendenziell weniger von der Allgemeinheit und dafür in stärkerem Masse von den Mobilitätskonsumenten getragen werden sollten. Der Mensch braucht Mobilität. Mobilität schafft Zugang zu Arbeitsplätzen, zur Bildung, zur Kultur, zur Gesundheitsvorsorge und zur Erholung. Mobilität ist ein wertvolles, aber auch knappes Gut. Das Befriedigen von Mobilitätsbedürfnissen ist mit Ressourcenverzehr und Umweltbelastungen verbunden. Strassen- und Schienenverkehr bewirken Zerschneidungseffekte in Siedlung und Landschaft, bedeuten Energieverzehr und sind verbunden mit CO 2 -Emissionen und Lärmemissionen. Auch wenn der öffentliche Verkehr bezüglich Energie- und Schadstoffbilanz meist besser abschneidet als der motorisierte Individualverkehr, so gilt trotzdem, dass bei beiden Verkehrsträgern die vermiedene Fahrt die umweltfreundlichste ist. Mobilität wird heute zu Preisen angeboten, welche die Vollkosten oft nicht decken. Die Deckungslücke wird geschlossen durch allgemeine Steuermittel. Die öffentliche Hand bestellt im ÖV zudem Leistungen, die ebenfalls die Allgemeinheit finanziert. Die bestehenden verkehrsbezogenen Steuern und Abgaben und Entgelte setzen wenig Anreize weniger zu fahren. Die Kraftfahrzeugsteuern sind gleich hoch für Vielfahrer und Wenigfahrer. Die Mineralölsteuern sind wohl fahrleistungsabhängig, berücksichtigen aber nicht, ob in der Stadt während der Stosszeit gefahren wird oder in einer abgelegenen Bergregion, wo es nur bescheidene ÖV-Angebote gibt. Bahnkarten, Jahres- und Monatskarten der Tarifverbünde in den Agglomerationen sind darauf ausgelegt, die Kosten der ÖV-Benützung möglichst gering zu halten. Ein probates Mittel, um zu erwirken, dass mit dem Gut Mobilität haushälterischer umgegangen wird, ist, die Kosten der Mobilität stärker auf die Benützer und vor allem verursachergerecht wer mehr fährt, bezahlt mehr - zu überwälzen und im Gegenzug den allgemeinen Staatshaushalt von den Kosten der Mobilität zu entlasten. Gleichzeitig sollen die Erträge aus den Abgaben vermehrt dort anfallen, wo die Kosten entstehen. In den Niederlanden wurde für ein Programm der Regierung mit derselben Zielsetzung der Slogan Anders Betalen voor Mobiliteit von A nach Better geprägt. Anders Bezahlen für Mobilität sollte auch in der Schweiz als Herausforderung angenommen werden.

HEUREKA 08 12 4.2 Strassenbenützungsabgaben als Instrument des Verkehrsmanagements Strassenbenützungsabgaben ( Road Pricing ) für Motorfahrzeuge könnten die bisherigen Massnahmen im Verkehrsmanagement sinnvoll ergänzen. Deren zukünftige Einführung bedingt eine langfristige Strategie des Bundes. Benützungsbezogene Abgaben haben naturgemäss eine doppelte Wirkung: eine Lenkungsund eine Finanzierungswirkung. Die Lenkungswirkung entsteht dadurch, dass der Benützer den Preis stärker einbezieht bei der Wahl der Art und Weise, wie ein bestimmtes Mobilitätsbedürfnis realisiert wird: bei der Wahl des Fahrziels, des Verkehrsmittels, der Reiseroute oder der Abfahrtszeit. Auch die strategischen Mobilitätsentscheide der Konsumenten können im Sinne des haushälterischen Umgangs beeinflusst werden: Der Entscheid zwischen Autokauf oder Teilnahme am Mobility Car Sharing oder zwischen dem Kauf eines ÖV-Abonnements und dem Lösen von Billetten für jede einzelne Fahrt. Die quantitative Wirkung von Strassenbenützungsabgaben sollte nicht überschätzt werden. In Städten mit City-Maut darf eine Verkehrsabnahme von 10 20% erwartet werden, je nachdem wie drastisch die Mauttarife angesetzt werden. Merkbarer ist die Abnahme der Staustunden, weil Verkehrsabnahmen von wenigen Prozenten an neuralgischen Stellen viel dazu beitragen können, dass es weniger Staus gibt und dass insbesondere der öffentliche Busverkehr rascher vorwärts kommt. In ausländischen Städten, vor allem in London, konnte beobachtet werden, dass der Taxi- und Busverkehr am meisten von der Einführung von Staugebühren profitiert hat. Die Einführung von Strassenbenützungsabgaben darf nicht als isolierte Massnahme gesehen werden, sondern lediglich als Ergänzung von Massnahmen des Verkehrsmanagements. Weil die Einführung von Strassenbenützungsabgaben politisch, technisch und betrieblich aufwändig ist, sollten diese nur dann ins Auge gefasst werden, wenn diese Massnahmen ausgeschöpft sind. Überdies sind die Strassenbenützungsabgaben in die Agglomerationspolitik zu integrieren und auf raumplanerische Massnahmen abzustimmen. Die Parkraumbewirtschaftung wird heute als wirksames Mittel für das Verkehrsmanagement eingesetzt, denn Anzahl verfügbarer Parkplätze, Dauer und Preis der Parkberechtigung beeinflussen die Nachfrage des motorisierten Strassenverkehrs in hohem Masse. Anderseits ist ein abgestelltes Auto an und für sich kein Problem für das Verkehrsmanagement. Im Gegenteil stellt ein genügend grosses Parkplatzangebot sicher, dass weniger Parksuchverkehr entsteht und dass Autos nicht an ungeeigneten und verbotenen Orten parkiert werden. Wenn Strassenbenützungsabgaben zur Beeinflussung der Verkehrsnachfrage eingesetzt werden, dann können im Gegenzug die Parkplatzgebühren wieder vermehrt zu echten Gebühren gemacht werden, in dem sich die Preise nach den effektiven Erstellungs- und Betriebskosten der Parkplätze orientieren und nicht so sehr an Lenkungszielen für den

HEUREKA 08 13 rollenden Verkehr. 4.2.1 Strassenbenützungsabgaben anstelle von Mineralölsteuern Wenn verbrauchsabhängige Einnahmen aus dem Strassenverkehr generiert werden sollen, dann sind Strassenbenützungsgebühren gegenüber Mineralölsteuern vorzuziehen. 4.2.2 Differenzierte leistungsabhängige Gebietsabgaben als Langfristziel Unter den verschiedenen Formen der Strassenbenützungsgebühren weist jene der flächendeckenden Gebietsabgabe die meisten Vorteile auf. Sie würde ähnlich wie die schweizerische Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) funktionieren, wobei die km-tarife möglicherweise zu differenzieren wären: teurer in den Städten und während den Stosszeiten als auf dem Land und während der verkehrsarmen Zeit. Die Technik dazu ist grundsätzlich vorhanden, aber es fehlen zur Einführung von differenzierten leistungsabhängigen Gebietsabgaben heute noch entscheidende institutionelle Voraussetzungen: einerseits internationale Regelungen bezüglich der Interoperabilität der Erhebungssysteme und ein Obligatorium der Fahrzeugausrüstungen und anderseits die internationale Zusammenarbeit beim Enforcement. 4.2.3 Benützungsabhängige Tarife anstelle von Pauschaltarifen Wenn Strassenbenützungsgebühren grossflächig eingeführt werden, dann sollten die Kraftfahrzeugsteuern gesenkt oder aufgehoben werden. Modelle für die Verteilung der Einnahmen aus Strassenbenützungsabgaben auf die lokalen Gebietskörperschaften müssen entwickelt werden. Die Lenkungswirkung von Abgaben im motorisierten Strassenverkehr ist dann gegeben, wenn die variablen Kosten einer Fahrt für den Konsumenten spürbar sind und die Fixkosten relativ niedrig sind. Die Erfüllung eines einzelnen Reisebedürfnisses soll nicht mehr vom Argument ich habe ja schon dafür bezahlt beeinflusst werden. Weil der Perimeter von Strassenbenützungsabgaben und Kraftfahrzeugsteuern nicht unbedingt identisch ist, müssen Modelle entwickelt werden, die zeigen, wie die Einnahmenausfälle der Kantone kompensiert und die Einnahmen aus Strassenbenützungsabgaben auf die betroffenen Kantone verteilt werden können. Eingriffe des Bundes im Bereich der Kraftfahrzeugsteuern sind nur auf der Basis einer Verfassungsänderung möglich. Will man auch beim öffentlichen Verkehr ein stärkeres Kostenbewusstsein der Konsumenten fördern, so sollte man die Tarifstrukturen überprüfen mit dem Ziel, den Preis der einzelnen Fahrt stärker mit den Kosten der Leistungserbringung der ÖV-Unternehmung für diese bestimmte Fahrt in Beziehung zu bringen. Dies würde vermehrt fahrleistungsabhängige Tarife

HEUREKA 08 14 und eine stärkere örtliche und zeitliche Differenzierung der Fahrpreise bedeuten. Allerdings dürfte das Ziel der Verständlichkeit und Lesbarkeit der Tarife dabei nicht aufgegeben werden, und wie bei den Strassenbenützungsabgaben wären bei neuen Tarifsystemen der Nutzen und die Kosten der Erhebung gegenseitig abzuwägen. Da die Tarifhoheit bei den Transportunternehmungen liegt, läge auch eine Änderung der Tarifstrukturen in ihrer Verantwortung. Gegebenenfalls sind die institutionellen und finanziellen Voraussetzungen zu prüfen, die andere Tarifmodelle ermöglichen würden. Diese stehen jedoch in engem Zusammenhang mit weiteren Fragen der Rollenteilung zwischen öffentlicher Hand und Transportunternehmungen. Daher sind auch weitere Auswirkungen in die Überlegungen mit einzubeziehen. Das Forschungspaket Mobility Pricing musste sich aus Gründen der zur Verfügung stehenden Mittel und Zeit auf das Instrument der Strassenbenützungsabgaben konzentrieren und weist deshalb keine konkreten Vorschläge für eine neue ÖV-Tarifpolitik auf. Wenn jedoch Mobility Pricing auf der Seite des Strassenverkehrs zum Tragen kommen soll, sollten in nächster Zeit auch auf der Seite des ÖV entsprechende Überlegungen der Besteller angestellt werden. 4.3 Einführung von Mobility Pricing in der Schweiz Das Ziel der Umstellung der Mobilitätsfinanzierung auf ein vollständiges Pay for Use Prinzip lässt sich nur langfristig erreichen. Der eine Grund dafür ist die zurzeit noch nicht vorhandene Akzeptanz für die generelle Einführung von Strassenbenützungsgebühren. Der Problemdruck ist weder hinsichtlich Verkehrsüberüberlastung noch auf der Seite der Finanzierungslücken genügend hoch und es fehlt die Gewissheit, man hätte alle mit den heutigen Instrumenten machbaren Massnahmen ausgeschöpft. Es müssen zwei hohe politische Hürden übersprungen werden: die erste bei der Gesetzgebung für Pilotversuche und die zweite bei der generellen Aufhebung des Verfassungsverbots von Strassenbenützungsgebühren für den rollenden Verkehr. Der zweite Grund liegt in den zurzeit fehlenden Voraussetzungen auf internationaler Ebene für ein allgemeines Erhebungssystem für Strassenbenützungsabgaben. Dabei fehlt es nicht etwa an der technischen Bereitschaft; im Gegenteil lässt der Stand der Technik schon heute alle Erhebungsarten zu. Es wäre auch ein Irrtum zu glauben, dass Preissenkungen in der Elektronik und bei der Telekommunikation wesentlich zur Beschleunigung der Einführungsprozesse beitragen würden. Die Hürden liegen vielmehr im institutionellen Bereich, namentlich im Widerspruch zwischen Diskriminierungsverbot ausländischer Fahrzeuge und den enormen Umtrieben, die mit der Abgabenerhebung und kontrolle eben dieser Fahrzeuge anfallen. Aus den Überlegungen zu den Modellversuchen ergibt sich der folgende Vorschlag für die möglichen Entwicklungspfade zur Einführung von Mobility Pricing-Instrumenten in der Schweiz:

HEUREKA 08 15 Technologieversuch für zeitdauerbezogene Abgabe Schweizweite Zeitdauer- Abgabe (Einheitstarif) differenzierte Zeitdauer-Abgabe als neue Gesamtlösung Strassenbenützungsabgaben Pilotversuche auf freiwilliger Basis (alternative Modelle) E-Vignette für Nationalstrassen -abgabe Pilotversuche in ausgewählten Gebieten (City-Maut) Objektpricing auf Basis E-Vignette für Einzelfälle einfache Zonenmodelle in den grossen Agglomerationen komplexe ZSZmodelle in den grossen Agglomerationen Schweizweite Km-Abgabe (Einheitstarif) Differenzierte Km-Abgabe auf als neue Gesamtlösung Übrige Mobilitätsfinanzierung Gesetzgebungsprozess Entwicklung EETS und Ausrüstungspflicht Dynamisierung der ÖV- Tarife, Variabilisierung der Generelle Neuordung der MFz-Steuern und MFz- Mobilitätsfinanzierung Versicherungsprämien Gesetzgebung für Pilotversuche Anpassung BV: Aufhebung des Prinzips der Gebührenfreiheit Ausrüstungspflicht für EETS kurzfristig mittelfristig langfristig Bild 2: Mögliche Entwicklungspfade für die Einführung von Mobility Pricing Instrumenten in der Schweiz Die Entwicklung hängt im Wesentlichen von drei Meilensteinen (Gesetzgebung Pilotversuche, Anpassung der Bundesverfassung und Ausrüstungspflicht) ab, und in Beachtung dieser Meilensteine ergeben sich die sinnvollen Entwicklungsschritte: 1. Die Erhebung der Nationalstrassenabgabe wird von der Papiervignette auf die e- Vignette umgestellt. Statt des Verkaufs eines Klebers wird das Auto-Kennzeichen für die Autobahnbenützungsberechtigung registriert. Mit der e-vignette wird in der Schweiz ein breites Anwendungsknowhow für die Erhebung von Strassenbenützungsabgaben mit einem Videomautsystem gewonnen und gleichzeitig die Basis geschaffen für den kostengünstigen und effizienten Vollzug allfälliger City- Mauten oder Objektmauten, die zum Zeitpunkt eingeführt werden können, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist. 2. Bevor Mobilitätsfinanzierungsinstrumente im grossen Stil umgestellt werden können, müssen praktische Erfahrungen gewonnen werden. Dazu dienen Pilotversuche mit freiwilligen Probanden, welche live verschiedene Modelle um für ihre Mobilität zu bezahlen, parallel durchspielen. Solche Versuche erlauben nicht nur dem Bund, sondern insbesondere den Kantonen und ev. Städten, Entscheidungsgrundlagen für die Anpassung ihrer Instrumente zu erarbeiten. 3. Ein verfolgenswertes Modell ist, Strassenbenützungsabgaben auf der Basis der Betriebszeit des Fahrzeugs anstelle der gefahrenen Distanz zu erheben. Dieses

HEUREKA 08 16 Modell, das noch weitgehend unerforscht ist, sollte mittels Technologieversuchen und Benützerverhaltenstests näher untersucht werden. Diese Studien und Versuche ermöglichen es der Politik, die langfristige Strategie für Gebietsabgaben festzulegen. 4. Kantone und Städte sollten prüfen, ob geplante teure Umfahrungsstrassen - mit hoher Verkehrsbelastung - mittels Strassenbenützungsgebühren teilfinanziert werden könnten. Bei neuen Strassenverbindungen, deren Bau notwendig erscheint, deren Finanzierung auf Kantons- und gegebenenfalls Gemeindeebene jedoch nicht gesichert ist, sollte die Variante Teilfinanzierung über Benützergebühren in die Zweckmässigkeitsprüfung einbezogen werden. Falls diese Variante am besten abschneidet, ist eine entsprechende Ausnahmebewilligung zu beantragen. Der Beschluss darüber liegt bei den eidgenössischen Räten. Für die Erhebung einer Objektmaut bietet sich das Videomautsystem an, welches zu diesem Zeitpunkt bereits für die e-vignette der Nationalstrassenabgabe in Betrieb steht. 5. Verkehrsmanagement und Finanzierungsprobleme herrschen vor allem in Agglomerationen vor. Dem City-Mautmodell kommt in diesen Situationen ein wichtiger Stellenwert zu. 6. Bevor sich Städte in das Abenteuer von Pilotversuchen mit City-Mauten stürzen, muss das Bundesamt für Strassen die technischen und prozeduralen Rahmenbedingungen und Standards der Abgabenerhebung festlegen. Dabei sind EU-Normen und Regeln zu beachten. Ohne klare nationale Rahmenbedingungen wäre die Wahrscheinlichkeit gross, dass örtliche Systeme eingeführt würden, die später nur mit grossem Aufwand zu einem interoperablen Netz von Systemen zusammenwachsen könnten. Diese Rahmenbedingungen und die in den Modell-, Technologie- und End-to-End-Versuchen gewonnen Erfahrungen bilden die Basis zur Schaffung der gesetzlichen Grundlage auf Bundesebene zur Ermöglichung befristeter Pilotversuche für City-Mautsysteme in einer oder mehreren Agglomerationen. 7. Aufgrund der in den vorangegangenen Schritten gewonnen Erfahrungen definieren die an Pilotversuchen interessierten Städte die City-Mautsysteme für die versuchsweise Einführung. Als Erhebungssystem bietet sich das Videomautsystem an, welches für die e-vignette der Nationalstrassenabgabe bereits betrieben wird. 8. Die Erfahrungen der City-Maut Pilotversuche, der allfälligen bemauteten Einzelobjekte und des Erhebungssystems e-vignette ermöglichen es der Politik, über die Aufhebung des Verbots von Strassenbenützungsabgaben auf Stufe Bundesverfassung zu entscheiden. Für diesen Entscheid wird auch die langfristige Gesamtstrategie der Mobilitätsfinanzierung dargelegt werden müssen. Die Regierung wird ihre Vorstellungen zu allen wichtigen Merkmalen der Ausgestaltung des zukünftigen Road Pricings bekannt geben müssen: zu tarifpolitischen Fragen (Gebietsabgabe mit Km- Tarif oder Minuten-Tarif, Tarifmodulationen orts-, zeit- und strassentypabhängig), Kompensations- und Einnahmenverwendungsstrategien und zu Fragen der ÖV- Tarifpolitik. 9. Wenn das Abgabenerhebungsverbot in der schweizerischen Bundesverfassung aufgehoben ist, können die versuchsweise eingeführten City-Mautsysteme definitiv

HEUREKA 08 17 eingeführt werden. 10. Sollte sich die Gesamtstrategie in Richtung zeitdauerabhängige Gebietsabgabe für den Kraftfahrzeugverkehr bewegen, dann wäre die Einführung einer schweizweiten Minuten-Abgabe (analog Km-Abgabe der LSVA) ohne Warten auf ein gesamteuropäisches Erhebungssystem mit Geräteausrüstungspflicht möglich. 11. Sollte die Gesamtstrategie eine allgemeine Km-Abgabe anvisieren, dann hängt die weitere Entwicklung vom Fortschritt der Koordination und der Regelungen in Europa ab. Ein europaweites Erhebungssystem ist Voraussetzung sowohl für die Ausweitung der City-Mautsysteme zu komplexeren Zonen-Streckensystemen als auch für die Einführung einer distanzbezogenen allgemeinen Gebietsabgabe. 12. Unabhängig von der Art der Gebietsabgabe könnte diese schrittweise differenziert werden um zunehmend komplexere Anforderungen der Tarifpolitik des Bundes, der Kantone und gegebenenfalls der Städte und Gemeinden zu erfüllen. Das ASTRA soll bei der Einführung von Strassenbenützungsabgaben die Rolle des Regulators übernehmen. Der schweizerische Bundesrat hat die Ergebnisse des Forschungspakets Mobility Pricing im Dezember 2007 zur Kenntnis genommen und bezüglich Einführung ein mehrstufiges Vorgehen beschlossen. In einem ersten Schritt will er die Rechtsgrundlage schaffen, um Versuche mit Strassenbenützungsabgaben in Städten und Agglomerationen zu ermöglichen. Er hat das Verkehrsministerium UVEK mit der Erarbeitung der entsprechenden Gesetzesvorlage beauftragt. Über die Umstellung der Autobahnvignette auf ein elektronisches System liegt noch kein Beschluss vor.

HEUREKA 08 18 5 Literatur Synthesebericht Rapp, M.; Oehry, B.; Egeler, C. (2007) Mobility Pricing Synthesebericht: Rapp Trans AG, Basel Forschungsberichte des Forschungspakets Mobility Pricing Infras, Interface, Emch+Berger (2007) Akzeptanz von Mobility Pricing, Zürich/Luzern Ecoplan, Infras (2007) Bedeutung von Mobility Pricing für die Verkehrsfinanzierung der Zukunft Transitec (2007) Bedeutung von Mobility Pricing Pilotversuchen, Lausanne IVT ETH Zürich, ROSO EPF Lausanne, IRE USI Lugano (2006) Einbezug von Reisekosten bei der Modellierung des Mobilitätsverhaltens, Zürich/Lausanne/Lugano Verkehrsconsulting Fröhlich, M. Vrtic, Ernst Basler+ Partner (2007) Quantitative Auswirkungen von Mobility Pricing Szenarien auf das Mobilitätsverhalten und auf die Raumplanung PTV SWISS (2007) Systemtechnische und betriebswirtschaftliche Aspekte des Mobility Pricing, Bern Ernst Basler+Partner (2007) Organisatorische und rechtliche Aspekte des Mobility Pricing ZIV (Darmstadt), SNZ (2007) Verkehrstechnische Aspekte des Mobility Pricing PTV SWISS (2007) Auswirkungen des europäischen elektronischen Mautdienstes auf die Schweiz (EU Richtlinie 2004/52/EG Interoperabilitätsrichtlinie ), Bern