Freiwilliges öffentliches Angebot

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Transkript:

Freiwilliges öffentliches Angebot der FB Beteiligungen GmbH an die Aktionäre der Fabasoft AG Angebot: Kauf von bis zu 1.100.000 Stückaktien der Fabasoft AG Angebotspreis: 1,60 je Stückaktie (ISIN AT0000785407) Bedingungen, Rücktrittsvorbehalte: Mindesterhalt von 500.000 Stückaktien Angebotsfirst: vom 17.02.2009 bis 31.03.2009 I. Allgemeines: 1.1. Dieses Angebot der FB Beteiligungen GmbH, FN 323228k, Kirchenplatz 8, A-4070 Eferding, ist ein auf den Erwerb von Stückaktien der Fabasoft AG, FN 98699x, Honauerstraße 2-4, 4020 Linz (ISIN AT 0000785407) gerichtetes, freiwilliges Kaufangebot, welches ausschließlich nach österreichischem Recht (materiell und formell unter Ausschluss internationaler Verweis- und Kollisionsnormen) abgegeben bzw. durchgeführt wird. Eine Durchführung dieses Angebotes und der Transaktion nach anderen Rechtsordnungen ist nicht gewollt. 1.2. Fabasoft AG ist in Deutschland an der Frankfurter Wertpapierbörse (Segment Prime Standard) notiert und hat ihren Sitz in A-4020 Linz; die Bieterin hat ihren Sitz in Österreich. 1.3. Die Zielgesellschaft (Fabasoft AG) hat ein Grundkapital von 8.518.140,00, zerlegt in dieselbe Anzahl auf Inhaber lautende Stückaktien. Die Bieterin hält derzeit keine Stückaktien der Fabasoft AG. Die Bieterin ist eine Tochtergesellschaft der Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung, die gegenwärtig einen Anteil von 5.305.295 Stückaktien

hält. Vor diesem Hintergrund ist das österreichische ÜbernahmeG nicht anwendbar, ebenso wenig das (deutsche) Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz. 1.4. Dieses Angebot wird in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung ist auf der Homepage der Zielgesellschaft (www.fabasoft.at) beabsichtigt. II. Kaufangebot: 2.1. Angebotsgegenstand: Die Bieterin bietet hiermit sämtlichen Aktionären der Fabasoft AG an, bis zu insgesamt 1.100.000 auf Inhaber lautende Stückaktien der Fabasoft AG mit einem rechnerischen Nominale am Grundkapital von 1,00 je Aktie (in der Folge Fabasoft-Aktien genannt) gegen Gewährung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von 1,60 je Fabasoft-Aktie (= Angebotspreis ) nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage käuflich zu erwerben. Das Angebot beschränkt sich auf den Erwerb von insgesamt bis zu 1.100.000 Fabasoft- Aktien. Dies entspricht gerundet 12,9 % des zum Zeitpunkt der Publizierung dieser Unterlage bestehenden Grundkapitals der Zielgesellschaft. Sofern im Rahmen dieses Angebotes Annahmeerklärungen eingehen, die die vorgenannte Mengenbeschränkung übersteigen, liegt also eine Überzeichnung vor, erfolgt die Berücksichtigung von Annahmeerklärungen verhältnismäßig. Das hiezu anzuwendende Zuteilungsverfahren ist nachstehend dargestellt. Sollten insgesamt Annahmeerklärungen eingehen, die im Ergebnis eine Gesamtmenge von Fabasoft- Aktien in einer Anzahl von weniger als 500.000,00 repräsentieren (= Nichterreichen der Mindestquote ), kommt ein Kaufvertrag mit den bis zu dieser Menge

Annahmeerklärten nicht zustande, das gegenständliche Angebot ist in diesem Fall null und nichtig. 2.2. Frist zur Annahme: Die Frist zur Annahme dieses Angebotes beginnt am 17.02.2009 und endet am 31.03.2009, 24.00 Uhr (MEZ). Eine Verlängerung dieser Annahmefirst ist nicht vorgesehen. Die Bieterin behält sich das Recht vor, die Annahmefrist um maximal drei Wochen zu verlängern. III. Durchführung: 3.1. Annahmeerklärung und Depotbuchungen: Aktionäre der Fabasoft AG können dieses Angebot nur innerhalb der Annahmefrist annehmen. Die Annahme kann ausschließlich gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut erklärt werden. Annahmewillige Angebotsadressaten müssen zur Annahme des Angebotes die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut erklären und (kumulativ) durch das jeweilige depotführende Institut, gegenüber dem die Annahme des Angebotes erklärt wurde, die Umbuchung ihrer Fabasoft-Aktien, für welche das Angebot angenommen werden soll, in das ausschließlich für die Durchführung dieses Angebotes eingerichtete Depot bei der Abwicklungsbank (siehe unten) veranlassen.

Die Annahme dieses Angebotes wird nur dann wirksam, wenn die Fabasoft-Aktien, für die die Annahme erklärt wurde, fristgerecht bei der depotführenden Bank des Annehmenden in das zum Zwecke der Durchführung dieses Angebotes eingerichtete Wertpapierdepot Nr. 61.200.440 bei der Abwicklungsbank, Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, BLZ 34000, umgebucht worden sind. Mit der Erfüllung dieser Voraussetzungen kommt zwischen der Bieterin und dem annehmenden Aktionär ein Kaufvertrag entsprechend dieser Unterlage über die eingereichten Fabasoft-Aktien zustande, dies vorbehaltlich einer allenfalls vorzunehmenden verhältnismäßigen Zuteilung der Angebotsüberzeichnung bzw. vorbehaltlich des Erreichens der oben dargestellten Mindestmenge : Mit Zustandekommen dieses Kaufvertrages überträgt der das Angebot annehmende Aktionär der Bieterin die eingereichten Fabasoft-Aktien. Die angebotsannehmenden Aktionäre erklären mit ihrer Annahme, dass die von ihren Annahmeerklärungen erfassten Aktien in ihrem alleinigen Eigentum stehen, sowie keinen wie immer gearteten Verfügungsbeschränkungen unterliegen und frei von Rechten Dritter sind. Die Bieterin hat die Raiffeisen Landesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft, Europaplatz 1a, A-4020 Linz (= Abwicklungsbank ) mit der technischen Durchführung dieses Angebotes betraut. Für die Bieterin und die Abwicklungsbank gelten als eingereichte Fabasoft-Aktien ausschließlich die in der Interimsgattung ISIN AT0000A0CY52 eingebuchten Fabasoft-Aktien. Die annehmenden Aktionäre ermächtigen und beauftragen sowohl ihr depotführendes Institut, als auch die Abwicklungsbank, alle nützlichen und notwendigen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebotes vorzunehmen, sowie Erklärungen abzugeben und zu empfangen um insbesondere die Eigentumsübertragung zu den eingereichten Fabasoft-

Aktien auf die Bieterin herbeizuführen. Diese vorgenannten Beauftragungen/ Ermächtigungen erfolgen jeweils einseitig unwiderruflich. 3.2. Angebotsabwicklung und Kaufpreiszahlung: Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt an das depotführende Institut des annehmenden Aktionärs Zug um Zug gegen Übertragung der eingereichten Aktien unter Berücksichtigung des Ablaufes der Angebotsfrist, einer allenfalls verhältnismäßigen Zuteilung, sowie Erreichen der Mindestmenge. Soweit eingereichte Fabasoft-Aktien wegen Überzeichnung oder aber Nichterreichen der Mindestmenge nicht angenommen werden können/konnten, werden die depotführenden Institute angewiesen, die verbleibenden zur Annahme eingereichten Aktien in die ursprüngliche ISIN AT0000785407 zurückzubuchen. Im Hinblick auf diejenigen, vom Aktionär ordnungsgemäß eingereichten Fabasoft-Aktien, für die der Kaufvertrag nach Maßgabe dieser Bestimmungen zustande kommt, wird der Kaufpreis spätestens am zehnten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist an die depotführenden Institute überwiesen. Die annehmenden Aktionäre übernehmen sämtliche mit der Abwicklung und Annahme des Angebotes im Zusammenhang stehenden Kosten und Gebühren, wie insbesondere Kundenprovisionsspesen und Kosten des Zahlungsverkehrs. Die Bieterin hat ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises dann erfüllt, wenn der Kaufpreis dem jeweiligen depotführenden Institut des annehmenden Aktionärs gutgeschrieben ist. 3.3. Angebotsüberzeichnung: Im Fall der Überzeichnung werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig im Verhältnis der anzunehmenden Aktien zur Anzahl der insgesamt angedienten Aktien

berücksichtigt. Die Bieterin erwirbt von jedem Aktionär den verhältnismäßigen Teil der von ihm jeweils angedienten Aktien. Das Ergebnis der Berechnung wird auf die nächste natürliche Zahl abgerundet.