Entwicklungsmaßnahme Berlin Johannisthal/Adlershof Bebauungsplan XV-55a-1-2 Tierökologisches Gutachten zur Brutvogel- und Reptilienfauna November 2016
Entwicklungsmaßnahme Berlin Johannisthal/Adlershof Bebauungsplan XV-55a-1-2 Tierökologisches Gutachten zur Brutvogel- und Reptilienfauna Auftraggeber: Adlershof Projekt GmbH Rudower Chaussee 19 12489 Berlin Auftragnehmer: Büro für Umwelt- und Landschaftsplanung Berkenbrücker Dorfstr. 11 14947 Nuthe-Urstromtal Bearbeiter: Dipl.-Ing. Heinrich Hartong November 2016
Inhaltsverzeichnis 1 Anlass, Aufgabenstellung... 2 2 Untersuchungsgebiet... 2 3 Methodik... 4 3.1 Brut- und Gastvögel... 4 3.2 Reptilien... 4 4 Ergebnisse und Bewertung... 4 4.1 Brutvögel... 4 4.2 Reptilien... 6 5 Artenschutzrechtliche Bewertung... 7 5.1 Brutvögel... 7 5.2 Zauneidechse... 7 6 Quellen... 8 1
1 Anlass, Aufgabenstellung Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Berlin Johannisthal/Adlershof im Stadtbezirk Treptow-Köpenick ist die Änderung des Bebauungsplans XV-55a-1 vorgesehen. Der Bebauungsplan XV-55a-1-2 ist Teil des Bebauungsplans XV-55a-1. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans XV-55a-1-2 sollen die ursprünglich vorgesehenen Gewerbenutzungen in Wohngebiete geändert werden. Durch den Bebauungsplan werden Nutzungsänderungen und Eingriffe, von denen Tiere und deren Lebensräume betroffen sind, vorbereitet. Im Rahmen des Umweltberichtes zum B-Plan sind diese Belange des Artenschutzes, insbesondere eine mögliche Betroffenheit besonders und streng geschützter Tierarten, zu berücksichtigen. In dem vorliegenden Gutachten werden für das Untersuchungsgebiet der aktuelle Brutvogelbestand sowie das Vorkommen von Reptilien, insbesondere der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis), dargestellt. Darauf aufbauend werden mögliche Auswirkungen des B-Plans in Bezug auf die artenschutzrechtlichen Vorgaben bewertet. Zusätzlich werden Empfehlungen für geeignete Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen gegeben. 2 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Stadtbezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof. Der Geltungsbereich des B-Plans wird im Nordwesten durch die Hermann-Dorner- Allee und im Südwesten durch die Karl-Ziegler-Straße begrenzt. Im Nordosten waren zum Untersuchungszeitpunkt größere Baustellenbereiche und im Südosten durch einzelne Gehölze strukturierte Freiflächen vorhanden. Nördlich erstreckt sich, jenseits der Hermann-Dorner-Allee, der Landschaftspark Johannisthal mit ausgedehnten, extensiv genutzten Freiflächen und einer entsprechend hochwertigen Brutvogelfauna und Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis). Das Untersuchungsgebiet ist im südlichen Teil durch große Freiflächen mit einer regelmäßig gemähten, wiesenartigen Vegetation trockener bis mäßig feuchter Standorte geprägt. Durch einzelne Bäume und Baumgruppen ist eine gewisse Strukturierung des Geländes vorhanden. Im nördlichen Teil nehmen waldartige Kiefernanpflanzungen jüngeren Alters höhere Flächenanteile ein. Die Strukturierung der Kiefernbestände ist gering. Nur randlich sind einzelne Laubbäume und eine größere solitäre Alteiche vorhanden. In der Umgebung der Gehölzbestände erstrecken sich, wie im südlichen Teil, gemähte Grasfluren. Höherwüchsige Säume und Hochstaudenbestände fehlen weitgehend oder sind nur sehr kleinflächig vorhanden. 2
Foto 1: Freifläche im Südwesten, Blick in südliche Richtung Foto 2: Freifläche im Südwesten, Blick in südliche Richtung Foto 3: Freifläche im Südwesten, Blick in nördliche Richtung Foto 4: Freifläche im Südwesten, Blick in nordöstliche Richtung Foto 5: Kiefernbestände und Alteiche im Nordosten Foto 6: Strukturarme Kiefernbestände 3
3 Methodik 3.1 Brut- und Gastvögel Die Kartierungen zur Brut- und Gastvogelfauna sind flächendeckend innerhalb des Untersuchungsgebietes durchgeführt worden. Dabei wurden sämtliche festgestellten Brut- und Gastvogelarten aufgenommen. Die Erfassung der Brutvögel erfolgte durch die Revierkartierungsmethode (vgl. SÜDBECK et al. 2005). Insgesamt wurden fünf flächendeckende Begehungen, eine im April sowie je zwei im Mai und Juni 2016 durchgeführt. Der Abstand zwischen den einzelnen Begehungen betrug mindestens eine Woche. Die Kartierungen erfolgten überwiegend in den frühen Morgenstunden bei günstigen Witterungsbedingungen (kein starker Wind, kein Regen). Während der Begehungen wurden alle akustisch oder optisch wahrnehmbaren, an die Fläche gebundenen Vögel punktgenau in Tageskarten eingetragen. Dabei wurde besonderer Wert auf Revier anzeigende Merkmale und die gleichzeitige Registrierung benachbarter Reviere gelegt. Nachweise von Durchzüglern und Nahrungsgästen sind ebenfalls aufgenommen und in den Tageskarten verzeichnet worden. 3.2 Reptilien Die Kartierungen zur Reptilienfauna konzentrierten sich auf den Nachweis möglicher Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis). Potenziell geeignete Habitate der Art, wie Gras- und Hochstaudenbestände, trocken-warme Säume und Gehölzränder, wurden durch langsames Absuchen, insbesondere von Sonnplätzen, kontrolliert. Zur Erfassung der Reptilien fanden 4 Begehungen von April bis August 2016 bei günstigen sonnigen und warmen Witterungsbedingungen statt. 4 Ergebnisse und Bewertung 4.1 Brutvögel Im Untersuchungsgebiet konnten insgesamt nur eine sehr geringe Zahl von 6 Vogelarten nachgewiesen werden. Von diesen sind 3 als Brutvögel einzustufen und weitere 3 Arten wurden als Nahrungsgäste festgestellt. Von den nachgewiesenen Arten sind keine in Berlin oder bundesweit in ihrem Bestand gefährdet oder stehen auf der Vorwarnliste. Sämtliche im Gebiet vorkommenden Vogelarten zählen gemäß Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie zu den europäischen Vogelarten. Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie wurden nicht registriert. Die Verteilung der Reviere der Brutvogelarten ist in Abbildung 1 dargestellt. Es konnte jeweils nur ein Revier von Amsel (Turdus merula), Nebelkrähe (Corvus corone) und Ringeltaube (Colmba palumbus) nachgewiesen werden. Die Arten zählen zu den sehr häufigen und verbreiteten Brutvögeln in Berlin und stellen vergleichsweise geringe Ansprüche an 4
ihre Bruthabitate (OTTO, WITT 2002). Von Bedeutung sind für alle drei Arten das Vorhandensein von Nistplätzen in Gehölzbeständen sowie angrenzende Freiflächen mit niedrigwüchsiger Grasvegetation als Nahrungshabitate. Die Nester werden in der Regel nur über eine Brutsaison genutzt. Die festgestellte Gastvogelfauna ist ebenfalls artenarm. Mit Kohlmeise (Parus major), Blaumeise (Parus caeruleus) und Elster (Pica pica) zählen auch diese zu den sehr häufigen und noch verbreitet vorkommenden Brutvögeln. Bereits bei einer im Jahr 2010 durchgeführten Kartierung (UMLAND 2010) konnte in diesem Teil des Bebauungsplans XV-55a-1 mit 4 Arten nur eine sehr geringe Vielfalt an Brutvögeln nachgewiesen werden. Neben den auch aktuell kartieren Arten Ringeltaube (Colmba palumbus) und Amsel (Turdus merula), konnten Kohlmeise (Parus major) und Eichelhäher (Garrulus glandarius) als Brutvögel registriert werden. Die sehr eingeschränkte Artenvielfalt und Siedlungsdichte ist v. a. auf die geringe Eignung der Kieferngehölze als Bruthabitat zurückzuführen. Diese bieten offensichtlich auch häufigeren und wenig anspruchsvollen Baum- und Gebüschbrütern, wie z. B. Grünfink (Chloris chloris), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) oder Rotkehlchen (Erithacus rubecula), keinen ausreichenden Lebensraum. Die angrenzenden Freiflächen sind für Arten des Offenund Halboffenlandes, wie Feldlerche (Alauda arvensis), Heidelerche (Lullula arborea) oder Goldammer (Emberiza citrinella) v. a. zu kleinflächig ausgeprägt. Tab. 1: Brut- und Gastvogelarten Art Art RL B RL D VSRL Schutz Status Anzahl 1) 1) 2) 3) 4) Reviere Amsel Turdus merula B 1 Blaumeise Parus caeruleus N Kohlmeise Parus major N Elster Pica pica N Nebelkrähe Corvus cornix B 1 Ringeltaube Columba palumbus B 1 Gesamtartenzahl 6 Brutvögel 3 1) Rote Liste Berlin und Deutschland nach WITT (2005), und SÜDBECK et al. (2009) 1 = Vom Aussterben bedroht 2 = Stark gefährdet 3 = Gefährdet R = Extrem seltene Arten und Arten mit geografischer Restriktion V = Arten der Vorwarnliste G = Gefährdung anzunehmen D = Daten defizitär N = Nicht bewertet (Neozoen, Vermehrungsgäste) 2) Arten des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie 3) Bundesartenschutzverordnung und Bundesnaturschutzgesetz: = besonders geschützte Tierarten = streng geschützte Tierarten 4) B = Brutvogel N =Nahrungsgast D = Durchzügler 5
Abbildung 1: Brutvögel 4.2 Reptilien Nachweise von Reptilien, insbesondere der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis), konnten nicht erbracht werden. Bereits im Jahr 2010 wurde die Art trotz intensiver Suche nicht festgestellt. Besonders aufgrund von Vorkommen der Art im angrenzenden Landschaftspark wäre ein Vorkommen nicht grundsätzlich auszuschließen. Wie schon 2010 sind auch aktuell geeignet erscheinende Habitatstrukturen nur sehr kleinflächig, v. a. am Rande der Kieferngehölze, vorhanden. Der Hauptgrund für das Fehlen der Zauneidechse ist daher in der sehr homogen und kurzrasig ausgebildeten Gras- und Staudenvegetation zu sehen. Für die Zauneidechse besonders attraktive Bereiche mit kleinflächig unterschiedlich strukturierten, teilweise dicht mit Krautvegetation oder Gebüschen bewachsenen, teilweise offenen Teilhabitaten fehlen dagegen weitgehend. 6
5 Artenschutzrechtliche Bewertung 5.1 Brutvögel Mit den vorgesehenen Festsetzungen des B-Plans wird auf einem überwiegenden Flächenanteil innerhalb des Geltungsbereichs eine Bebauung zur Wohnnutzung vorbereitet. Die derzeit vorhandenen Lebensräume mit Wiesenvegetation sowie Gehölzbestände gehen hierdurch weitgehend verloren. Im Bereich der vorgesehenen Bauflächen ist mit einem vollständigen Lebensraumverlust zu rechnen. Während der Bauzeit sind zudem Störwirkungen zu erwarten. Die Vorschriften des 44 BNatSchG erfordern eine Prüfung, inwieweit durch geplante Maßnahmen Beeinträchtigungen von europäischen Vogelarten eintreten können. Dabei ist zu bewerten, ob Individuen der entsprechenden Arten verletzt, getötet oder ihre Entwicklungsformen beschädigt oder zerstört werden können ( 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG), ob entsprechende Arten erheblich gestört werden können, so dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert ( 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG), ob die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten beschädigt oder zerstört werden können ( 44 Abs. 1, Nr. 3 BNatSchG). Aufgrund der Besiedlung der Untersuchungsfläche durch einzelne Brutvögel muss während der Brutzeit von Februar bis September bei allen Maßnahmen, die im Bereich von Gehölzen oder der Bodenvegetation erfolgen, mit einem Verlust von Niststätten sowie einer Verletzung oder Tötung von Tieren (Gelege, Jungvögel) gerechnet werden. Eine Verletzung, Tötung oder Störungen von Brutvogelarten kann durch eine Verlagerung der Baumaßnahmen, insbesondere die Baufeldfreimachung mit den notwendigen Gehölzrodungen, in Zeiträume außerhalb der Brutperiode (Oktober bis Januar) vermieden werden. Entsprechende Bauzeitenregelungen sind daher festzusetzen. Der überwiegende Teil der im B-Plangebiet festgestellten Brutvogelarten nutzt verschiedenartige Gehölzbestände als Nistplatz und ist in entsprechenden Habitaten in der näheren und weiteren Umgebung noch weit verbreitet. Von dem Verlust von Niststätten ist zudem nur jeweils ein Revier betroffen. Je nach Ausgestaltung der Grünflächen innerhalb des B-Plans ist für die festgestellten Arten ein Erhalt des Brutvorkommens denkbar. Einzelne Laubbaumbestände, wie die vorhandene ältere Solitäreiche, sollten daher erhalten werden. Als geeignete Kompensationsmaßnahme sollte zudem die Neupflanzung von naturnahen Gehölzbeständen vorgesehen werden. 5.2 Zauneidechse Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans konnten keine Hinweise auf ein Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis) gefunden werden. Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit der Art durch die Festsetzungen des B-Plans besteht daher nicht. 7
6 Quellen Literatur KÜHNEL, K.-D., GEIGER, A., LAUFER, H., PODLUCKY, R., SCHLÜPMANN, M. 2009: Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) Deutschlands. Naturschutz u. Biologische Vielfalt 70 (1): 231-256 KÜHNEL, K.-D., KRONE, A., BIEHLER, A. 2005: Rote Liste und Gesamtartenliste der Amphibien und Reptilien von Berlin. In: Der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege / Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.): Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere von Berlin. CD-ROM OTTO, W., WITT, K. 2002: Verbreitung und Bestand Berliner Brutvögel. Berliner ornithol. Ber. 12, Sonderh., 256 S. SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K., SUDFELD, C. 2005: Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - Radolfzell SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P., KNIEF, W. 2009: Rote Liste und Gesamtartenliste der Brutvögel (Aves) Deutschlands. 4. Fassung, 30. November 2007. Naturschutz u. Biologische Vielfalt 70 (1): 231-256 UMLAND 2010: Entwicklungsmaßnahme Berlin Johannisthal/Adlershof. Bebauungsplan XV- 55a-1. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. - unveröff. Gutachten WITT, K., STEIOF, K. 2013: Rote Liste und Liste der Brutvögel Berlin, 3. Fassung, 15.11.2013. Berl. ornithol. Ber. 23: 1-23 Gesetze, Verordnungen Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Verordnung zum Schutz wild lebender Tierund Pflanzenarten. Fassung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I Nr. 11 v. 24.2.2005 S. 258; ber. 18.3.2005 S. 896) Gl.-Nr. : 791-8-1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl I S. 2542) Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) vom 2.4.1979, Abl. EG Nr. L 103, S. 1, zuletzt geändert am 29.7.1997 Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). Abl. EG Nr. L 305/42 8