Raumbedarf Erschließungsräume z.b. Warteraum, Garderoben, WC, gegebenfalls Verwaltungsräume und Anmeldung Betriebsräume z.b. Arztzimmer, Untersuchungs- und Blutentnahmeraum, Patientenumkleideraum bzw. Patientenschleuse, Personalschleuse, Dialyseräume, Überwachungsräume Nebenfunktionsräume z.b., Wasseraufbereitung, Versorgung, Entsorgung, Lager, Technikerrraum Sonstige Neben- und Personalräume z.b. Personalumkleideraum, Dusche, Personalaufenthalt
Raumbedarf Unabhängig von der Größe der Dialyseeinheit ist ein Flächenbedarf von 10 bis 12m2 pro Dialyseplatz im Behandlungsraum anzustreben. Um alle für den Patienten notwendigen therapeutischen Maßnahmen einwandfrei und unter Wahrung der Asepsis durchführen zu können, ist wegen des besonderen apparativen Bedarfs ein ausreichender Abstand von etwa 2m (bei ambulanter Dialyse 1,3m) zwischen den Betten/Dialyseplätzen erforderlich.
Raumbedarf In Dialyseeinheiten, die Heimdialysen z.b. APD (ambulante Peritonealdialyse) durchführen, ist zusätzlich ein Trainings- und Behandlungsraum nötig. In Einheiten mit Kinderdialyse ist zusätzlicher Platzbedarf, z.b. Raum für Begleitpersonen, erforderlich.
Anforderungen an Räume, Flächen und Ausstattung Wandflächen und Fußböden müssen glatt, dicht, abwaschbar und mit Desinfektionsmittel und verfahren desinfizierbar sein, die vom Bundesgesundheitsamt anerkannt sind Fußböden müssen flüssigkeitsdicht sein und mit einer Hohlkehle ohne Absatz in die Wand übergehen Textile Bodenbeläge dürfen nicht verwendet werden
Anforderungen an Räume, Flächen und Ausstattung Leitungen sind unter Putz zu legen oder in geschlossenen Kanälen zu führen, deren Außenfläche desinfiziert werden kann Heizkörper und Luftdurchlässe müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein Arbeitsflächen müssen leicht zu reinigen und beständig gegen Desinfektionsmittel sein Schränke müssen eine glatte Oberfläche haben und gut zu reinigen und desinfizieren sein
Anforderungen an Räume, Flächen und Ausstattung mindestens ein Handwaschbecken mit Seifen- und Desinfektionsmittelspender, Handtücher Waschbecken dürfen keine Verschlüsse haben Wasserarmaturen müssen ohne Berühren mit der Hand benutzt werden können die Entsorgung von mit Blut kontaminierten Abfällen ist in reißfesten, flüssigkeitsdichten Behältern zu entsorgen Kanülen müssen in stich- und bruchfesten, verschließbaren und flüssigkeitsdichten Einwegbehältern gesammelt werden
Vereinbarung gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung von Blutreinigungsverfahren (Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren) Anforderungen an die apparative Ausstattung die gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen sind
6 Apparative Ausstattung Als Mindestanforderung müssen Hämodialysegeräte mit einer Volumenbilanzierung ausgestattet sein sowie eine Dialyse mit High-Flux-Dialysatoren und den Einsatz von sowohl Acetat- als auch Bikarbonatdialysat ermöglichen. Das für die Herstellung von Dialysat benötigte Reinwasser muss mindestens mit einer Umkehrosmose aufbereitet werden.
6 Apparative Ausstattung Zur Behandlung von Notfällen ist als Mindestausstattung in der Dialysepraxis oder - einrichtung vorzuhalten: a) Intubationsbesteck und Frischluftbeatmungsgerät (Beatmungsbeutel) b) Absaugvorrichtung c) Sauerstoffversorgung d) Defibrillator mit EKG e) Analysemöglichkeit für Elektrolyte in Serum und Dialysat sowie für die Hämoglobin- oder Hämatokritbestimmung
Anforderungen an die Technik in der Dialyse Mit den Dialysegeräten sowie den Ver- und Entsorgungseinrichtungen einschließlich Leitungen für Permeat, Konzentrat, Dialysierflüssigkeit und Dialysat müssen die gängigen Desinfektionsverfahren (chemisch oder thermisch) durchführbar sein.
Anforderungen an die Technik in der Dialyse Hämodialysegeräte Der Zulauf der Geräte sollte wegen der Gefahr der Rückkontamination der Permeat-/Konzentrat- Leitungssysteme mit einer geeigneten Schutzeinrichtung ausgestattet sein. Durch minimale Querschnitte im Leitungssystem und kurze Schlauchverbindungen sind die Dialysierflüssigkeitsvolumina im Kreislauf möglichst klein zu halten (kurze Verweilzeiten). Toträume vermeiden (Leitungsführung als Ringleitung). Die Desinfektion muss alle flüssigkeitsführenden Komponenten erfassen. Alle Oberflächen müssen leicht zu reinigen und desinfizierbar sein (desinfektionsmittelbeständige Materialien).
Anforderungen an die Technik in der Dialyse Wasseraufbereitung Die Wasseraufbereitung zur Permeatherstellung erfolgt über eine zentrale Anlage bestehend aus Wasserenthärtung und Umkehrosmose-Anlage. Das Permeat soll entionisiert, definiert keimfrei und pyrogenfrei sein.
Anforderungen an die Technik in der Dialyse Zu- und Ablaufeinrichtungen keine offenen Speicher für Permeat und Konzentrate (ggf. Permeatspeicher verschlossen und desinfizierbar), Permeat-Leitungsführung und zentrale Bikarbonatkonzentrat-Versorgung nur als Ringleitung, beim Bicarbonatanteil muss der Leitungsquerschnitt gering sein, um eine hohe Fließgeschwindigkeit zu erreichen, Desinfizierbarkeit aller Behälter und Leitungssysteme, keine Rückführung gebrauchter Dialysierflüssigkeit, Ablauf des Dialysats aus jedem Dialyse-Gerät über freie Fallstrecke auf kurzem Weg direkt ins Abwassersystem mit großem Gefälle und großem Leitungsdurchmesser (retrograde Verkeimung vermeiden), geeignete Probeentnahmestellen für Permeat und Dialysierflüssigkeit sind vorzusehen.
Maßnahmen beim Auftreten von Problemkeimen bei Dialysepatienten Erreger Räumliche/ organisatorische Trennung eigene Maschine spez. wirksame Flächendesinfektion HBV ja ja begrenzt viruzid HCV nein ja begrenzt viruzid HIV nein ja begrenzt viruzid MRSA ja (evtl. zonal)* nein Standard Noroviren, akute Erkrankung alle infektiösen Durchfallerkrankungen, auch C. difficile ja nein viruzid ja nein sporozid * Beim Konzept der zonalen Trennung handelt es sich um eine Sonderregelung für diese Leitlinie, die von der KRINKO-Richtlinie für die stationäre Behandlung abweicht. http://www.nephrologie.de/leitlinie.pdf
Für Patienten mit Infektionen, hervorgerufen durch resistente Keime (z.b. methicillinresistente Staphylokokken [MRSA], penicillinresistente Pneumokokken und aminopenicillin- und glycopeptidresistente Enterokokken) ist eine sichere Isolierung zu schaffen. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Dialyse außerhalb der Dialyseeinheit vorzunehmen.
Eine räumliche Trennung von HBV-, HCV- und HIV-infizierten und nichtinfizierten Patienten ist aus Gründen der Infektionsprävention zu empfehlen. Bei zusätzlichen anderen Infektionskrankheiten können andere Maßnahmen erforderlich werden
Literaturnachweis Arbeitskreis für angewandte Hygiene in Dialyseeinheiten, Leitlinie für die angewandten Hygiene in Dialyseeinheiten, 2. Auflage,Pabst Science Publisher, Lengerich 2005 Breuch G., Fachpflege Nephrologie und Dialyse, 4.Auflage, Elsevier Urban & Fischer Verlag, München 2008 Franz H- E., Dialyse für Pflegeberufe, 2.Auflage, Thieme Verlag, Stuttgart 1996 Klie T. und Stascheit U., Gesetze für Pflegeberufe: Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, 11. Auflage, Fachhochschulverlag Frankfurt a.m. 2008 Robert-Koch-Institut, Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention, Elsevier Urban & Fischer Verlag, 2007 Schönweiß G., Dialysefibel, 3. Auflage, abakiss Verlags-GmbH 2006
Internetquellen www.rki.de www.bmfsfj.de www.dafkn.de www.ddnae.de www.aerzteblatt.de http://www.bundesverband-niere.de/files/quasi- Niere-Bericht_2006-2007.pdf http://www.nephrologie.de/leitlinie.pdf http://www.kbv.de/rechtsquellen/2505.html