Aktuelle Förderprogramme der KfW

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Transkript:

Aktuelle Förderprogramme der KfW Besser mit Architekten Energieeffiziente Gebäude Potsdam, 21.04.2015 Daniela Korte Bank aus Verantwortung

Agenda 1 Überblick und Antragsweg 2 3 4 5 Förderung für Wohnimmobilien Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152, 167, 430, 431) Altersgerecht Umbauen (159, 455) Förderung für gewerbliche Gebäude KfW-Energieeffizienzprogramm (276, 277, 278, 292, 293) Förderung für kommunale/soziale Gebäude IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (219) Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) Ergänzende Informationen 2

KfW Bank aus Verantwortung Fördern im öffentlichen Auftrag Gründung: 1948 Anteilseigner: Refinanzierung: Rating: Sitz: Niederlassungen: 80 % Bund, 20 % Bundesländer 90 % Kapitalmarkt, Bundesmittel AAA / Aaa Frankfurt am Main Berlin, Bonn Fördervolumen 2014: 74,1 Mrd. Euro Inländisches Fördergeschäft (47,6 Mrd. Euro) Internationales Geschäft (25,5 Mrd. Euro) 3

KfW Bankengruppe Eine Bank mit vielfältigen Aufgaben Inländische Förderung Internationales Geschäft Mittelstandsbank Wir fördern Deutschland Kommunal- und Privatkundenbank/Kreditinstitute Wir sichern Internationalisierung KfW IPEX-Bank Wir fördern Entwicklung Geschäftsbereich KfW Entwicklungsbank, DEG Förderung Mittelstand, Existenzgründer, Start-ups Förderung Wohnungsneubau und -sanierung, Barrierereduzierung, Bildung, Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben und Globaldarlehen Internationale Export- & Projektfinanzierung Förderung Entwicklungs- & Transformationsländer Förderung Umwelt- und Klimaschutz 4

Der Weg zum Förderkredit Antragsweg Antragstellung Befürwortung Kunde Finanzierungspartner über Fördermittel informieren Finanzierungsberatung Bonitätsprüfung Sicherheitenprüfung Antragsprüfung Vertragsabschluss Kreditverwaltung Prüfung der Förderfähigkeit ggf. Bonitätsprüfung Kreditzusage Refinanzierungszusage 5

Agenda 1 Überblick und Antragsweg 2 3 4 5 Förderung für Wohnimmobilien Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152, 167, 430, 431) Altersgerecht Umbauen (159, 455) Förderung für gewerbliche Gebäude KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) Förderung für kommunale/soziale Gebäude IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (219) Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) Ergänzende Informationen 6

Förderung für Wohnimmobilien Überblick Förderprogramme sind kombinierbar Neubau Energieeffizient Bauen (153) Kredit Gebäudebestand Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) Kredit / Zuschuss Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167) Kredit Altersgerecht Umbauen (159, 455) Kredit / Zuschuss Energieeffizienz Barrierereduzierung KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134) Kredit Wohneigentums -bildung 7

Energieeffizienz-Expertenliste www.energie-effizienz-experten.de 8

Energieeffizienz-Expertenliste Anforderungen an die Ersteintragung 1. Grundqualifikation: ausstellungsberechtigt gemäß 21 EnEV 2. Zusatzqualifikation Energieeffizienz: oder Weiterbildung: für Architekten und Ingenieure: 130 Unterrichtseinheiten (UE)* für Handwerker, Innenarchitekten und Techniker: 210 UE für Sachverständige Schall- und Wärmeschutz: 70 UE Nachweis besonderer Sachkunde: zwei Referenzen (EH 40/55 im Neubau, EH 55/70 bei Sanierung oder EH 100 bei Denkmalsanierung) oder: Lehrtätigkeit (komplette Inhalte Weiterbildungskatalog) an Hochschulen oder Weiterbildungsinstituten * 1 UE = 45 Min. 9

Energieeffizienz-Expertenliste Verlängerung des Listeneintrags Verlängerung des Listeneintrags alle zwei Jahre zur Qualitätssicherung und Überprüfung der Aktualität der Fachkenntnisse Voraussetzung entweder: Fortbildung 16 Unterrichtseinheiten und Praxisnachweis Effizienzhaus energetische Fachplanung und/oder Baubegleitung für ein realisiertes KfW-Effizienzhaus oder Praxisnachweis Einzelmaßnahmen Begleitung der Umsetzung von zwei Einzelmaßnahmen an einem Gebäude, Bilanzierung des Gebäudes als KfW-Effizienzhaus oder: Nur Fortbildung 48 Unterrichtseinheiten* * für die Vor-Ort-Beratung (BAFA ) sind weitere 32 UE erforderlich 10

Energieeffizient Bauen (153) Anwendungsbereiche Für die Finanzierung von besonders energieeffizienten Neubauten Wir fördern: den Bau/Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 40, 55, 70 (inklusive Passivhaus) die Bestandserweiterung durch abgeschlossene Wohneinheit(en) den Umbau von unbeheizten Nichtwohnflächen zu Wohnflächen 11

Energieeffizient Bauen (153) KfW-Effizienzhaus-Standards Förderstufen nach EnEV Jahres-Primär- Transmissionsenergiebedarf (Q P ) wärmeverlust (H T ) (in % des Referenzgebäudes nach EnEV) KfW-Effizienzhaus 40 40 % 55 % KfW-Effizienzhaus 55 55 % 70 % Förderkredit Zinssatz* 0,75 % + Tilgungszuschuss 10 % 5 % KfW-Effizienzhaus 70 70 % 85 % 0,85 % - Referenzgebäude EnEV 100 % 100 % * Stand: 08.04.2015 12

Energieeffizient Bauen (153) Konditionen Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: tilgungsfreie Anlaufjahre: Abruffrist: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: Kombination: 50.000 EUR je Wohneinheit bis zu 30 Jahre 10 Jahre 1 bis maximal 5 Jahre 12 Monate, verlängerbar um max. 24 Monate 12 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat kostenfrei ab 1.000 EUR mit anderen Förderprodukten möglich * Stand: 08.04.2015 13

Energieeffizient Bauen (153) Förderbeispiel 1 Vorhaben: Sanierung eines Einfamilienhauses zum KfW-Effizienzhaus 70. Ausbau des unbeheizten Dachgeschosses zu einer zweiten Wohneinheit, ebenfalls KfW-Effizienzhaus 70. Investitionsplan EUR Kaufpreis Immobilie 350.000 Sanierungskosten 80.000 Kosten neue Wohneinheit 100.000 Energiesachverständiger 6.000 Finanzierungsplan EUR KfW-Wohneigentumsprogramm (124) 50.000 Energieeffizient Sanieren (151) 75.000 Energieeffizient Bauen (153) 50.000 Baubegleitungszuschuss (431) 3.000 sonstige Mittel 358.000 Summe 536.000 Summe 536.000 14

Energieeffizient Bauen (153) www.kfw.de/153 15

Agenda 1 Überblick und Antragsweg 2 3 4 5 Förderung für Wohnimmobilien Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152, 167, 430, 431) Altersgerecht Umbauen (159, 455) Förderung für gewerbliche Gebäude KfW-Energieeffizienzprogramm (276, 277, 278, 292, 293) Förderung für kommunale/soziale Gebäude IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (219) Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) Ergänzende Informationen 16

Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Antragsteller Für alle Investoren, die selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude oder Eigentumswohnungen energetisch sanieren Für Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit Bauantrag/Bauanzeige vor dem 01.01.1995 Private Eigentümer und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen können alternativ zum Kredit die Zuschussvariante (430) beantragen. 17

Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Förderzweck Wir fördern: die energetische Sanierung von Wohngebäuden (Einzelmaßnahmen oder Sanierung zum KfW-Effizienzhaus) den Ersterwerb von neu sanierten Wohngebäuden die Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau oder Dachgeschossausbau) die Umwidmung (Nutzungsänderung) von beheizten Nichtwohnflächen (z. B. Gewerbeflächen) neue Wohneinheiten, die durch Erweiterung/Ausbau von Denkmalschutzgebäuden bzw. Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz entstehen die Heizungsanlage sowie eine Lüftungsanlage für das Gesamtgebäude bei überwiegend wohnwirtschaftlicher Nutzung (> 50 %) 18

Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Kredit oder Zuschuss Sanierung mit Einzelmaßnahmen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus zinsgünstiger Kredit (152) oder Zuschuss (430)* 10 % der Kosten zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss (151) oder Zuschuss (430)* bis zu 25 % der Kosten * Zuschuss nur für private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen Bemessungsgrundlage für den Kredit bzw. Zuschuss ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung 19

Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Einzelmaßnahmen (152) Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken Erneuerung von Fenstern und Außentüren Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage Fördervoraussetzungen: Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß KfW-Merkblatt Bestätigung durch einen Sachverständigen 20

Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (167) Für die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien Für kleine Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien nach den Förderbedingungen des BAFA-Marktanreizprogramms: thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kw bis 100 kw Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kw kombinierte Heizungsanlagen aus Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energieträger Voraussetzung: Die alte Heizungsanlage wurde vor dem 1.1.2009 installiert * Stand: 08.04.2015 21

Energieeffizient Sanieren Kredit (151) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Förderstufen Jahresprimärenergiebedarf Transmissionswärmeverlust Tilgungszuschuss max. je WE KfW-Effizienzhaus 55 55 % 70 % 22,5 % 16.875 Euro KfW-Effizienzhaus 70 70 % 85 % 17,5 % 13.125 Euro KfW-Effizienzhaus 85 85 % 100 % 12,5 % 9.375 Euro KfW-Effizienzhaus 100 100 % 115 % 10,0 % 7.500 Euro KfW-Effizienzhaus 115 115 % 130 % 7,5 % 5.625 Euro KfW-Effizienzhaus Denkmal 160 % 175 % (Angaben in % des Referenzgebäudes nach EnEV) 7,5 % 5.625 Euro 22

Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) Konditionen Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: tilgungsfreie Anlaufjahre: Abruffrist: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: Kombination: 50.000 EUR je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen 75.000 EUR je Wohneinheit für KfW-Effizienzhaus bis zu 30 Jahre 10 Jahre 1 bis maximal 5 Jahre 12 Monate, verlängerbar um max. 24 Monate 12 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat kostenfrei ab 1.000 EUR mit anderen Förderprodukten möglich * Stand 08.04.2015 23

Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) Förderbeispiel 2 Vorhaben: Sanierung eines Einfamilienhauses zum KfW-Effizienzhaus 100 Modernisierung des Badezimmers Installation einer Photovoltaik-Anlage Kosten EUR Energetische Sanierung 62.000 Badsanierung (barrierefrei) 18.000 Photovoltaikanlage 20.000 Finanzierungsplan EUR Energieeffizient Sanieren (151) 62.000 Altersgerecht Umbauen (159) 18.000 Erneuerbare Energien (274) 20.000 Summe: 100.000 Summe: 100.000 10 % Tilgungszuschuss von 62.000 Euro - 6.200 zurückzuzahlender Darlehensbetrag 93.800 24

Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (430) Finanzierung ohne KfW-Kredit KfW-Effizienzhaus 55: 25,0 % Zuschuss, max. 18.750 Euro KfW-Effizienzhaus 70: 20,0 % Zuschuss, max. 15.000 Euro KfW-Effizienzhaus 85: 15,0 % Zuschuss, max. 11.250 Euro KfW-Effizienzhaus 100: 12,5 % Zuschuss, max. 9.375 Euro KfW-Effizienzhaus 115/Denkmal: 10,0 % Zuschuss, max. 7.500 Euro Einzelmaßnahmen: 10,0 % Zuschuss, max. 5.000 Euro Antragstellung direkt bei der KfW: www.kfw.de/430 25

Energieeffizient Sanieren Baubegleitung (431) Zuschuss für Planung und Baubegleitung Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten, max. 4.000 Euro pro Vorhaben Für die Planung und professionelle Baubegleitung einer energetischen Sanierung durch qualifizierte Sachverständige Antragstellung bei der KfW nach Abschluss der Baubegleitung nur möglich in Kombination mit den Förderprodukten 151/152 oder 430 26

Energieeffizient Sanieren Baubegleitung (431) www.kfw.de/431 27

Agenda 1 Überblick und Antragsweg 2 3 4 5 Förderung für Wohnimmobilien Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152, 167, 430, 431) Altersgerecht Umbauen (159, 455) Förderung für gewerbliche Gebäude KfW-Energieeffizienzprogramm (276, 277, 278, 292, 293) Förderung für kommunale/soziale Gebäude IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (219) Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) Ergänzende Informationen 28

Altersgerecht Umbauen (159, 455) Mehr Komfort für alle Für alle Investoren, die eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen. Wir fördern: Maßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden/Wohnungen die Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau eines Außenaufzugs) den Ausbau vormals nicht beheizter Räume (z. B. Dachgeschossausbau) den barrierearmen Umbau von beheizten Nicht-Wohnflächen (z. B. Gewerbe) zu Wohnflächen den Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohnraum neue Wohneinheiten, die durch Erweiterung/Ausbau von Denkmalschutzgebäuden bzw. Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz entstehen 29

Altersgerecht Umbauen (159, 455) Kredit oder Zuschuss Kredit: 50.000 Euro je Wohneinheit oder Zuschuss: 8 % für Einzelmaßnahmen, max. 4.000 Euro pro Wohneinheit 10 % für Standard Altersgerechtes Haus, max. 5.000 Euro pro WE Private Eigentümer und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen können alternativ zum Kredit (159) die Zuschussvariante (455) beantragen. Bemessungsgrundlage für den Kredit bzw. Zuschuss ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Umbau. 30

Altersgerecht Umbauen (159, 455) Überblick förderfähige Maßnahmen 1 Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen (z. B. altersgerechte Stellplätze für PKW oder Kinderwagen) www.kfw.de/haus 5 Maßnahmen an Sanitärräumen (z. B. bodengleiche Dusche, Modernisierung WC, Waschbecken) 2 Eingangsbereich und Wohnungszugang (z. B. Bewegungsflächen, Wetterschutz, Schutz vor Einbruch) 6 Sicherheit, Orientierung und Kommunikation (z. B. elektronische Türöffner, Garagenöffner) Vertikale Erschließung/ Überwindung von 3 Niveauunterschieden (z. B. Aufzugsanlagen, Rampen) 7 Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen 4 Anpassung der Raumgeometrie (z. B. Zimmerzuschnitt, Bau von Balkonen, Loggien, Terrassen) 31

Altersgerecht Umbauen (159, 455) Standard Altersgerechtes Haus Der Standard Altersgerechtes Haus beinhaltet folgende Anforderungen: einen altersgerechten Zugang (Förderbereiche 1, 2 und ggf. 3), ein altersgerechtes Wohn- und/oder Schlafzimmer sowie eine altersgerechte Küche (Förderbereich 4), ein altersgerechtes Bad (Förderbereich 5), die Bedienelemente entsprechen den Anforderungen (Förderbereich 6) Positiver Effekt: Wertsteigerung der Immobilie bessere Vermarktung für Vermieter Anhaltspunkt für alle Eigentümer, was barrierereduziertes Wohnen für die Umsetzung bedeutet 32

Altersgerecht Umbauen (159, 455) Sachverständige Für die Durchführung von Einzelmaßnahmen aus den Förderbereichen 1 bis 7 empfehlen wir eine Beratung, Fachplanung, Baubegleitung und Dokumentation durch einen Sachverständigen Für Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus ist in der Zuschussvariante ein Sachverständiger verpflichtend. Sachverständige sind: nach Landesrecht Bauvorlageberechtigte insbesondere Architekten (www.bak.de) und Bauingenieure (www.bingk.de) öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Handwerks, die die Fortbildung nach den Kriterien des Zentralverbands des Deutschen Handwerks im Bereich Barriereabbau/Barrierefreiheit in Wohngebäuden erfolgreich absolviert haben (Informationen unter: recht@zdh.de) 33

Altersgerecht Umbauen (159) Förderfähige Kosten Wir fördern: Alle Kosten, die durch die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen unmittelbar bedingt sind. Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten. Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind. Voraussetzungen: Einhaltung der technischen Mindestanforderungen Ausführung durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks 34

Altersgerecht Umbauen (159, 455) Beispiel technische Mindestanforderungen Maßnahmen an Sanitärräumen (Förderbaustein 5) Technische Mindestanforderungen (Auszug): Duschplätze müssen bodengleich ausgeführt werden, mit rutschfesten oder rutschhemmenden Bodenbelägen versehen sein. Waschbecken müssen mind. 0,48 m tief sein, Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen freihalten. 35

Altersgerecht Umbauen (159) Konditionen Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: tilgungsfreie Anlaufjahre: Abruffrist: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: Kombination: 50.000 EUR je Wohneinheit bis zu 30 Jahre 10 Jahre 1 bis maximal 5 Jahre 12 Monate, verlängerbar um max. 24 Monate 4 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat gegen Vorfälligkeitsentschädigung mit anderen Förderprodukten möglich * Stand: 08.04.2015 36

So kombinieren Sie die KfW-Produkte! Förderbeispiel 3 Vorhaben: Sanierung eines vermieteten Zweifamilienhauses (Einzelmaßnahmen) Anbau von zwei Balkonen Kosten EUR Finanzierungsplan EUR Dämmung Außenwände 66.000 + Austausch Fenster & Haustür Sachverständiger Energie 4.000 70.000 Anbau Balkone (barrierefrei) 15.000 Summe 85.000 Energieeffizient Sanieren (152) 68.000 Baubegleitungszuschuss (431) 2.000 70.000 Altersgerecht Umbauen (159) 15.000 Summe 85.000 Maximal mögliche Förderung: Energieeffizient Sanieren: 2 Wohneinheiten x 50 TEUR = 100 TEUR Altersgerecht Umbauen: 2 Wohneinheiten x 50 TEUR = 100 TEUR 37

So kombinieren Sie die KfW-Produkte! Förderbeispiel 4 Vorhaben: Sanierung eines vermieteten Zweifamilienhauses (Einzelmaßnahmen) Anbau von zwei Balkonen Kosten EUR Finanzierungsplan EUR Dämmung Außenwände 66.000 + Austausch Fenster & Haustür Sachverständiger Energie 4.000 Energieeffizient Sanieren (430) 7.000 (10 % Zuschuss) Baubegleitungszuschuss (431) 2.000 (50 % Zuschuss) 10.200 (12 %) Anbau Balkon (barrierefrei) 15.000 Summe 85.000 Altersgerecht Umbauen (455) 1.200 (8 % Zuschuss) sonstige Mittel 74.800 Summe 85.000 38

Agenda 1 Überblick und Antragsweg 2 3 4 5 Förderung für Wohnimmobilien Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152, 167, 430, 431) Altersgerecht Umbauen (159, 455) Förderung für gewerbliche Gebäude KfW-Energieeffizienzprogramm (276, 277, 278, 292, 293) Förderung für kommunale/soziale Gebäude IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (219) Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) Ergänzende Informationen 39

Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz Energieeffizienz Erneuerbare Energien Allgemeiner Umweltschutz Innovativer Umweltschutz KfW-Energieeffizienzprogramm KfW-Programm Erneuerbare Energien KfW-Umweltprogramm BMU-Umweltinnovationsprogramm Unternehmen Unternehmen Privatpersonen Gemeinnützige Kommunen Unternehmen Unternehmen Privatpersonen Gemeinnützige Kommunen 40

KfW-Energieeffizienzprogramm (276, 277, 278, 292, 293) Zwei Programmteile ab 01.07.2015 Teil A: Energieeffizient Bauen und Sanieren (276, 277, 278) energetische Sanierung von gewerblichen Nichtwohngebäuden energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung Neubau energieeffizienter gewerblicher Nichtwohngebäude Teil B: Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293) Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mind. 10 % (Einstiegsstandard) bzw. mind. 30 % (Premiumstandard) erzielen 41

KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) Förderkriterien bis 30.06.2015 Neubauten Unterschreitung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach EnEV 2014 (QP) um mind. 20 % Einhaltung des Transmissionswärmetransferkoeffizienten (HT ) Sanierung EnEV Einhaltung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach EnEV 2014; Neubauniveau (QP) nach Sanierung Überschreitung des Transmissionswärmetransferkoeffizienten (HT ) um max. 20 % Sanierung Einzelmaßnahmen mit Einzelmaßnahmen am Gebäude (z.b. Gebäudehülle, Heizung) wird eine Endenergieeinsparung von mind. 20 % im Vergleich zum Verbrauch des Gesamtgebäudes vor Sanierung erzielt Nachweis Einhaltung EnEV-Anforderungen: Sachverständiger nach 21 EnEV nach Landesrecht berechtigte Person für Ausstellung/Prüfung der Nachweise nach EnEV 42

KfW-Energieeffizienzprogramm Energieeffzient Bauen und Sanieren (276, 277, 278) Förderkriterien ab 01.07.2015 Neubau Gebäude Sanierung Gebäude und Einzelmaßnahmen KfW-Effizienzhaus 55 KfW-Effizienzhaus 70 KfW-Effizienzhaus 70 KfW-Effizienzhaus 100 KfW-Effizienzhaus Denkmal Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung Nachweis Einhaltung EnEV-Anforderungen und technische Mindestanforderungen bei Einzelmaßnahmen: Sachverständiger nach 21 EnEV Sachverständige für Baudenkmale aus der Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de) bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal sowie der Sanierung von Baudenkmalen zu sonstigen KfW-Effizienzhäusern oder Einzelmaßnahmen an Baudenkmalen 43

KfW-Energieeffizienzprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren (276, 277, 278) Einzelmaßnahmen a. Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen b. Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern, Vorhangfassaden, Außentüren und Toren c. Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes d. Einbau, Austausch oder Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen inkl. Wärme-/Kälterückgewinnung und Abwärmenutzung e. Erneuerung und/oder Optimierung der Wärme-/Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung inkl. Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen f. Austausch und/oder Optimierung der Beleuchtung g. Einbau oder Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation 44

KfW-Energieeffizienzprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren (276, 277, 278) Förderfähige Kosten Wir fördern: alle Kosten der fachgerechten Durchführung der Maßnahmen Nebenarbeiten, wie z. B. Ausbau und Entsorung von Altanlagen Planungskosten, die notwendiger Bestandteil der Baumaßnahme sind Maßnahmen zur Einregulierung der geförderten Anlage Aufwendungen für Energiemanagementsysteme Voraussetzungen: Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß Anlage zum Merkblatt * Für Baudenkmale gelten Ausnahmeregelungen zur Wärmedämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie zur Fenstererneuerung. 45

KfW-Energieeffizienzprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren (276, 277, 278) Tilgungszuschüsse Tilgungszuschuss Sanierung: KfW-Effizienzhaus 70: KfW-Effizienzhaus 100: KfW-Effizienzhaus Denkmal: Einzelmaßnahmen: 17,5 %, max. 175 EUR pro m² 10,0 %, max. 100 EUR pro m² 7,5 %, max. 75 EUR pro m² 5,0 %, max. 50 EUR pro m² Tilgungszuschuss Neubau: KfW-Effizienzhaus 55: KfW-Effizienzhaus 70: 5,0 %, max. 50 EUR pro m² - kein Tilgungszuschuss 46

KfW-Energieeffizienzprogramm (276, 277, 278, 292, 293) Konditionen ab 01.07.2015 Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: tilgungsfreie Anlaufjahre: Sicherheiten: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: Kombination: i. d. R. 25 Mio. EUR bis zu 20 Jahre bis zu 10 Jahre (276, 277, 278) bis zu 20 Jahre (292, 293) 1 bis maximal 3 Jahre banküblich 12 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat (276, 277, 278) 1 Monat frei, danach 0,25 % pro Monat (292, 293) gegen Vorfälligkeitsentschädigung mit anderen Fördermitteln grundsätzlich möglich * Stand: 08.04.2015 47

KfW-Energieeffizienzprogramm (276, 277, 278) Beispiel Sanierung Vorhaben: Sanierung eines Firmengebäudes (200 m²) mit Einzelmaßnahmen Investitionsplan EUR Finanzierungsplan EUR Außenwanddämmung 80.000 KfW-Energieeffizienzprogramm 140.000 Fenster 40.000 Beleuchtung 20.000 Summe 140.000 Summe 140.000 5 % Tilgungszuschuss* von 140.000-7.000 (max. 50 EUR pro m² = 10.000 EUR) zurückzuzahlender Kreditbetrag 133.000 * ab 01.07.2015 48

KfW-Energieeffizienzprogramm (276, 277, 278) Beispiel Sanierung Vorhaben: Sanierung eines Bürogebäudes (1.500 m²) zum KfW-Effizienzhaus 100 Investitionsplan EUR Finanzierungsplan EUR Außenwanddämmung 130.000 KfW-Energieeffizienzprogramm 550.000 Dachdämmung 40.000 Fenster 80.000 Heizung mit Solaranlage 100.000 Beleuchtung 200.000 Summe 550.000 Summe 550.000 10 % Tilgungszuschuss von 550.000-55.000 (max. 50 EUR pro m² = 75.000 EUR) zurückzuzahlender Kreditbetrag 495.000 49

Agenda 1 Überblick und Antragsweg 2 3 4 5 Förderung für Wohnimmobilien Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152, 167, 430, 431) Altersgerecht Umbauen (159, 455) Förderung für gewerbliche Gebäude KfW-Energieeffizienzprogramm (276, 277, 278, 292, 293) Förderung für kommunale/soziale Gebäude IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (219) Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) Ergänzende Informationen 50

Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur Überblick Kommunen IKK Investitionskredit Kommunen (208) IKK Quartiersversorgung (201) Kommunale & Soziale Unternehmen IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) IKU Quartiersversorgung (202) IKU Kommunale Energieversorgung (204) IKK Energieeffizient Bauen* und Sanieren (217*/218) IKU Energieeffizient Bauen* und Sanieren (220*/219) Energetische Stadtsanierung - Zuschuss(432) IKK Barrierearme Stadt (233) IKU Barrierearme Stadt (234) Erneuerbare Energien Premium Erneuerbare E. Premium (271/281, 272/282) Standard (270/274) * ab 01.10.2015 51

IKU Energieeffizient Sanieren (219) Antragsteller Unternehmen mit mehrheitlich kommunalen Gesellschafterhintergrund gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von ÖPP-Modellen Für alle Gebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur (Nichtwohngebäude), die bis zum 01.01.1995* fertig gestellt worden sind und der EnEV unterliegen. * Vorgabe entfällt ab 01.10.2015 52

IKU Energieeffizient Sanieren (219) Förderstufen bis 30.09.2015 Einzelmaßnahmen: Wärmedämmung Erneuerung der Fenster/Eingangstüren Sonnenschutzeinrichtungen Maßnahmen Lüftungsanlagen Austausch der Beleuchtung Maßnahmen Heizung Sanierung zum: KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100 KfW-Effizienzhaus Denkmal max. 300 Euro pro m² max. 500 Euro pro m² + Tilgungszuschuss (7,5 % - 22,5 %) Voraussetzungen: Durchführung durch ein Fachunternehmen Bestätigung durch einen Sachverständigen nach 21 EnEV oder einen Vertreter des zuständigen Hochbauamtes * Stand: 08.04.2015 53

IKU Energieeffizient Sanieren (219) Änderungen zum 01.10.2015 Änderungen bei Sanierung von kommunalen/sozialen Nichtwohngebäuden zum 01.10.2015: Beschränkung auf Gebäude vor 1995 entfällt Förderhöchstbeträge von 300 bzw. 500 Euro pro m² entfallen Tilgungszuschuss von 5 % für Einzelmaßnahmen Fokussierung auf KfW-Effizienzhäuser 70, 100 und Denkmal (EFH 55 und 85 entfallen) Neu zum 01.10.2015: Förderung von Errichtung und Ersterwerb energieeffizienter kommunaler/sozialer Nichtwohngebäude (Programm-Nr. 220) KfW-Effizienzhaus 55 mit 5 % Tilgungszuschuss KfW-Effizienzhaus 70 ohne Tilgungszuschuss 54

IKU Energieeffizient Sanieren (219) Beispiel Vorhaben: Ein Verein plant die Sanierung des Vereinsheims (300 m²) zum KfW-Effizienzhaus 70. Investitionsplan EUR Sanierungskosten 100.000 Summe 100.000 Finanzierungsplan EUR Zuschuss der Stadt 20.000 IKU Energ. Stadtsanierung (219) 80.000 (max. 500 EUR pro m² = max. 150.000 EUR)* Summe 100.000 17,5 % Tilgungszuschuss von 100.000-17.500 zurückzuzahlender Kreditbetrag 82.500 * Höchstbetrag von 500 EUR pro m² entfällt ab 01.10.2015 55

Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager Zuschüsse für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts und für den Sanierungsmanager Förderung von Sach- und Personalkosten Ziel: Verbesserung der Energieeffizienz im Quartier 56

Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) Antragsteller/Berechtigte Für kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe Die Zuschüsse können an privatwirtschaftliche oder gemeinnützige Akteure weitergegeben werden, z. B. an Stadtwerke, Wohnungsunternehmen oder an Eigentümer von Wohngebäuden (z. B. Eigentümerstandortgemeinschaften). 57

Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) Aktuelle Konditionen A. Integrierte Konzepte B. Sanierungsmanager Was wird bezuschusst? Sach- und Personalkosten für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts Sach- und Personalkosten für den Sanierungsmanager Förderzeitraum 1 Jahr max. 3 Jahre Zuschussbetrag 65 % der Kosten 65 % der Kosten, max. 150.000 Euro 58

Agenda 1 Überblick und Antragsweg 2 3 4 5 Förderung für Wohnimmobilien Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152, 167, 430, 431) Altersgerecht Umbauen (159, 455) Förderung für gewerbliche Gebäude KfW-Energieeffizienzprogramm (276, 277, 278, 292, 293) Förderung für kommunale/soziale Gebäude IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (219) Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) Ergänzende Informationen 59

www.kfw.de/partner 60

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Bildnachweis/Quellenangabe Titelseite: Ganzseitiges Motiv / KfW / Stephan Sperl Folie 3: KfW-Bildarchiv / Thomas Klewar Folie 34: KfW-Bildarchiv / Jens Steingässer Folie 35: KfW-Bildarchiv / Rüdiger Nehmzow Folie 40: Bild 1-3: KfW-Bildarchiv / Thomas Klewar Bild 4: KfW-Bildarchiv / Torsten George Folie 64: Autor: iceteaimages, Quelle: fotolia.com 63

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