Eine Arbeitswelt für alle- Handlungsanleitung zur Inklusion. Sachgebiet Barrierefreie Arbeitsgestaltung im FB Verwaltung

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Transkript:

Eine Arbeitswelt für alle- Handlungsanleitung zur Inklusion Sachgebiet Barrierefreie Arbeitsgestaltung im FB Verwaltung

Teil der deutschen Sozialversicherung 1883 1889 JOB CENTER 1994 1884 Source: Deutsches Bundesarchiv 1927 Seite 2

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV Prävention Rehabilitation Kompensation Seite 3

ver.di Seite 4

Vorstellung Mitarbeiter der VBG (Bezirksverwaltung Hamburg, Bereich Prävention) Technische Aufsichtsperson Leiter des Sachgebietes Barrierefreie Arbeitsgestaltung Mitarbeit in nationalen (DIN) und internationalen Normungsgremien (ISO; CEN) zum Thema Barrierefreiheit/Accessibility Mitarbeiter in der PG Barrierefreiheit des ASTA Mitarbeiter im Fachausschuss Barrierefreiheit bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Seite 5

Eine Behinderung sehen wir auf den ersten Blick9 Quelle: Stiftung MyHandicap, www.myhandicap.ch Seite 6

Den Menschen und seine Talente erst auf den zweiten Quelle: Stiftung MyHandicap, www.myhandicap.ch Seite 7

Eine Arbeits-und Bildungswelt für alle! Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der alle Menschen mitmachen können. Leitgedanke der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Artikel 9 Zugänglichkeit Artikel 24 Bildung Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Seite 8

Integration-Inklusion Integration geht von zwei unterschiedlichen Personengruppen aus, nämlich einer relativ homogenen Mehrheitsgruppe und einer kleineren Gruppe von Menschen, die in die Gesellschaft erst noch integriert werden muss. Inklusion bedeutet gerade eine Abkehr von dieser Zwei-Klassen- Theorie und eine Hinwendung zum Verständnis, dass alle Menschen Mitglieder einer Gesellschaft und von vornherein Teil des Ganzen sind. Der Sozialraum auch die Bildungs-und Arbeitswelt muss so gestaltet sein, dass allen Mitgliedern der Zugang zu den Möglichkeiten offen ist. Seite 9

Präventionsfokus Barrierefreiheit Was ist danach ein Inklusiver Arbeitsplatz? Die taubstumme Fernsehmoderatorin? Der Facharbeiter im Kanalbau mit Arm- und Beinamputation? Die Gehirnchirurgin mit einem nicht behandelbaren Tremor? Der blinde und kognitiv eingeschränkte Pilot? Seite 10

Präventionsfokus Barrierefreiheit Jede Tätigkeit an einem Arbeitsplatz erfordert von der dort eingesetzten Person u. a. unabdingbar bestimmte Qualifikationen körperliche Fähigkeiten geistige Fähigkeiten soziale Kompetenzen So muss z. B. eine Fernsehmoderatorin Moderationen vorbereiten und sprachlich gewandt sein Gespräche führen können (Gehör/Stimme) Darstellungen verstehen und so Gespräche lenken Gesprächspartner einbinden Seite 11

Präventionsfokus Barrierefreiheit Barrierefreiheit bedeutet, dass Personen, die die Grundvoraussetzungen für eine bestimmte Tätigkeit erfüllen, nicht durch Barrieren an der Ausübung dieser Tätigkeit behindert werden. Ist eine Fernsehmoderatorin z. B. mobilitätseingeschränkt, dürfen bauliche oder organisatorische Barrieren ihre Tätigkeit nicht verhindern. Seite 12

Präventionsfokus Barrierefreiheit Barrierefreiheit ist: die selbstbestimmbare, unabhängige Selbständigkeit, uneingeschränkte Nutzung und Benutzung aller Einrichtungen des gemeinsamen Lebensraumes, unbestreitbarer Anspruch auf gleiches Recht und garantierte Voraussetzung zur Erfüllung gleicher Pflicht für alle Menschen, in jedem Alter, ohne und mit Behinderungen und mit der Vielfalt aller Fähigkeiten. Prof. Dieter Philippen Barrierefreie Gestaltungist eine präventive Maßnahme, von der alle Beteiligten mit und ohne Behinderung profitieren. Seite 13

Präventionsfokus Barrierefreiheit Barrierefreie Behinderungsgerechte Gestaltung Behinderungsgerechte Gestaltung bedeutet im Allgemeinen eine nachträgliche Anpassung im Bestand unter Berücksichtigung individueller gesundheitlicher Einschränkungen und kann daher bestenfalls als rehabilitative Maßnahme betrachtet werden. Seite 14

Was bedeutet barrierefrei für Arbeitsstätten und die Arbeitsplatzgestaltung? Chancengleichheit für Menschen mit und ohne Behinderung bei vergleichbarer Qualifikation auf dem ersten Arbeitsmarkt. Sonderlösungen bei der Arbeitsplatzgestaltung aufgabenabhängig aber nicht abhängig von Behinderungen problemlose Nutzung individueller Hilfsmittel für alle Mitarbeiter wird die Tätigkeit sicherer, einfacher und komfortabler für eine verbesserte Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit Seite 15

Präventionsfokus Barrierefreiheit Die Barrierefreie Gestaltung setzt die Umsetzung der folgenden drei Grundsätze voraus: Berücksichtigung der Gruppe mit den weitestreichenden Bedürfnissen Zwei-Sinne-Prinzip (z.b. sehen, hören, tasten) Zwei-Kanal-Prinzip (z.b. Treppe- Aufzug; Steuerung per Hand- Sprachsteuerung;MM) Seite 16

Die Prinzipien der Barrierefreiheit Ein Produkt (Arbeitsmittel), eine Dienstleistung, ein Gebäude muss in jeder Phase der Nutzung auf mindestens zwei alternative Weisen nutzbar sein. Phasen der Nutzung: Wahrnehmen Erkennen Erreichen Betätigen (Nutzen) Kontrollieren Seite 17

Leitfaden Barrierefreie Arbeitsgestaltung Seite 18

Präventionsfokus Barrierefreiheit Mögliche Herangehensweise: Checkliste Wege außen und innen Türen(und Tore) Treppen Räume Sanitär Bedienelemente (Schalter, Taster, Tableaus usw.) Arbeitsmittel (Maschinen, Geräte, Werkzeuge usw.) Information und Kommunikation Software Flucht und Rettung Seite 19

Präventionsfokus Barrierefreiheit Seite 20

Eine Arbeitswelt für alle- Handlungsanleitung zur Inklusion Symposium Barrierefreie Arbeitsgestaltung: 27.Oktober 2015 in Dresden Seite 21