Interkommunale Kooperation, Anschlussvorhaben und ausgewählte Maßnahme Fortbildungs- und Vernetzungstreffen im kommunalen Klimaschutzmanagement in Lüneburg nachhaltige Verankerung des Klimaschutzes in Kommunen Ralf Lieb, Klimaschutz und interkommunale Kooperation, Lüneburg 13.05.2014
Agenda Interkommunale Kooperation Anschlussvorhaben Ausgewählte Maßnahme 2
Kommunalrichtlinie 2008 2013 Entwicklung Förderschwerpunkte 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Fördervolumen 2013 in Summe Vorhaben 2008-2013 erreichte Kommunen 2008-2013 (Integr.) Klimaschutzkonzept 11 126 85 161 168 98 4.092.520 649 682 Klimaschutzteilkonzept 18 204 69 176 141 152 4.101.000 760 663 KSM - Integr. Klimaschutzkonzept 2 11 13 62 76 48 5.781.801 212 275 KSM - Teilkonzept 1 5 7 12 9 3 266.580 37 71 KSM - Gewerbeparks - - - - - - - - - Bildungsprojekte 1 8 8 26 31 21 1.294.905 95 102 Modellkonzept 1 23 4 - - - - 28 28 Strom - Außenbeleuchtung 5 167 59 674 870 844 36.486.558 2.619 1.820 Strom - Innen/Hallenbeleuchtung 5 16 16 77 105 1.136 42.403.512 1.355 1.008 Strom - Lüftung 2 1 29 18 55 2.073.651 105 131 Strom - Heizsysteme - 5 1 - - - - 6 11 ausgew. Maßnahme des KSM - - - - 6 15 1.317.632 21 48 Beratung Anfängerkommunen - - - - - 38 294.510 38 41 Invest. Mobilität - - - - - 34 3.050.750 34 78 Invest. Deponie - - - - - 6 1.325.021 6 9 Masterplan 100 % Klimaschutz - - - 1 19 - - 20 20 Fördersumme gesamt in Mio. 3,22 29,85 10,70 65,58 71,55 102,49 Anzahl Bewilligungen gesamt 44 626 273 1.255 1.452 2.450 3 Stand: 16.12.2013
Interkommunale Kooperation Im Vorhaben Gemeinsame Konzepte, gemeinsames Management Aufforderung kleiner Nachbar-Kommunen zur Beteiligung Einbindung von Landkreisen Administrative Sonderfälle Synergien bei Auftragsvergabe generieren Vorhabenübergreifend Netzwerke vor Ort Erfahrungsaustausch 4
Interkommunale Kooperation Antrag des Landkreises mit einigen oder allen Gemeinden und Städten für eigene und auf sie übertragene Zuständigkeiten als Koordinator für kreisangehörige Städte und Gemeinden Sicherstellung des Ausschlusses einer Doppelförderung Zusammenschlusserklärung: Benennung des rechtsverbindlich Verantwortlichen (= Antragsteller) Tabelle mit Ausgaben und Eigenmittel jedes Partners Zusicherung jedes Partners, dass bisher keine Förderung eines entsprechend Antrags erfolgte 5
Fragen zur interkommunalen Kooperation? 6
Beantragung eines Anschlussvorhabens Klimaschutzmanager muss beim Antragsteller angestellt sein Förderquote 40% Förderzeitraum max. 2 Jahre bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten max. 1 Jahr bei der Umsetzung von Teilkonzepten Mentoring Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (max. 10 T ) Sachausgaben Dienstreisen 7
Beantragung eines Anschlussvorhaben Vollständiger Antrag ist einzureichen max. 12 Monaten mind. 6 Monate vor Laufzeitende Einreichung zum Ende des Antragsfensters (März/April) vermeiden Zusätzliche Maßnahmen aus dem Konzept oder Teilkonzept Abgrenzung zum Erstvorhaben: Was ist erreicht worden? / Worauf wird aufgebaut? / Was ist NEU? Personalausgaben: Bei bestehendem Personal auch > Stufe 2 Neuer Beschluss notwendig? 8
Anschlussvorhaben Beschluss ist wann notwendig? Fall 1: Erstantrag mit Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ohne Einschränkungen Beschluss aus dem Erstantrag Fall 2: Der Beschluss zum Erstantrag enthielt Einschränkungen, z.b. Begrenzung auf Laufzeit Begrenzung auf spezielle Maßnahmen Nennung der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Laufzeit/Maßnahmen Neuer Beschluss notwendig 9
Fragen zum Anschlussvorhaben? 10
Maßnahmen: Voraussetzung der Beantragung Bewilligtes Klimaschutzmanagement Eine Maßnahme pro Vorhaben Bestandteil des Klimaschutz(teil)konzeptes Investiv Mind. 80 % CO2-Minderungspotenzial Leuchtturmcharakter 11
Maßnahmen was geht? Stand: 19.03.2014 12
Maßnahmen was geht nicht? Aufteilung Gebäude/Anlagen nicht im Eigentum Förderschwerpunkte der KRL, z.b.: Lüftung oder LED-Beleuchtung Wirtschaftlich genutzte Gebäude EEG / Einspeisevergütung, z.b.: Photovoltaikanlagen, BHKW s, Fernwärme Reversible Umstellung von Energieträgern 13
Maßnahmen was ist neu ab 01.01.2014? Antragstellung innerhalb der ersten 18 Monate nach Laufzeitbeginn (Beginn wie im Bescheid festgelegt) Laufzeit der Maßnahme auf maximal 36 Monate begrenzt 14
Fragen zu Maßnahmen? 15
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Projektträger Jülich, Geschäftsstelle Berlin Ralf Lieb Tel: 030 20199-3363 E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de http://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen 16