Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5739 18. 09. 2014 Antrag der Abg. Claus Paal u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Förderung internationaler Schulen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welchen Stellenwert sie den im Land vorhandenen internationalen Schulen als Ergänzungsschulen im Blick auf die Qualität und Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg beimisst; 2. welche Bedeutung sie den internationalen Schulen im Hinblick auf die Gewinnung ausländischer Fachkräfte beimisst; 3. wie viele internationale Schulen es im Land Baden-Württemberg gibt; 4. wer die Träger dieser internationalen Schulen sind; 5. wie viele Schüler in internationalen Schulen in den letzten fünf Jahren im Land beschult werden; 6. mit welchem Betrag die internationalen Schulen in den letzten fünf Jahren durch das Land Baden-Württemberg unterstützt wurden; 7. auf welche Finanzierungsmöglichkeiten die internationalen Schulen im Übrigen zugreifen können; 8. inwieweit in diesem Bereich durch das Land Kürzungen geplant sind und wie sie diese ggf. begründet. 18. 09. 2014 Paal, Wacker, Viktoria Schmid, Wald, Hollenbach CDU Eingegangen: 18. 09. 2014 / Ausgegeben: 31. 10. 2014 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
Begründung Die internationalen Schulen sind ein wichtiger Bestandteil der Schullandschaft in Baden-Württemberg. Für Arbeitnehmer aus dem Ausland, die insbesondere bei global tätigen Unternehmen in Baden-Württemberg eingesetzt werden, sind die internationalen Schulen meist die einzig geeignete Form der Beschulung ihrer Kinder. Vor dem Hintergrund des in einigen Branchen drohenden Fachkräftemangels, der vor allem die baden-württembergischen Unternehmen betrifft, sind Arbeitnehmer aus dem Ausland immer zahlreicher. Daher ist es von großer Bedeutung für unsere Unternehmen, diese Schulen auch weiterhin zu unterstützen. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 27. Oktober 2014 Nr. 8-4340.7/126 nimmt das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Abstimmung mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welchen Stellenwert sie den im Land vorhandenen internationalen Schulen als Ergänzungsschulen im Blick auf die Qualität und Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg beimisst; 2. welche Bedeutung sie den internationalen Schulen im Hinblick auf die Gewinnung ausländischer Fachkräfte beimisst; Zu 1. und 2.: Unter den Rahmenbedingungen der Globalisierung sind die Wirtschaft und die wissenschaftlichen Einrichtungen Baden-Württembergs mehr denn je auch darauf angewiesen, qualifizierte Fach- und Führungskräfte aus dem Ausland für eine vorübergehende Tätigkeit in Baden-Württemberg zu gewinnen. Ebenso ist es notwendig, eigene Mitarbeiter dafür zu gewinnen, für eine vorübergehende Zeit im Ausland tätig zu werden. Die gewünschte und notwendige Mobilität von qualifizierten Fach- und Führungskräften hängt auch davon ab, dass diese für ihre Familien ein geeignetes Umfeld vorfinden. Aus der Sicht von Eltern kommt dabei dem Schulsystem eine herausragende Rolle zu. Auch wenn das öffentliche Schulsystem des Landes vielfältig ist, wird es und sei es nur in der subjektiven Einschätzung der umworbenen Personengruppe nicht stets die speziellen Bedürfnisse von Familien vollumfänglich erfüllen können, die nach zwei, drei oder vier Jahren von einem Land in ein anderes wechseln. Für viele Familien der international umworbenen Gruppe qualifizierter Fach- und Führungskräfte ist es wichtig, dass ihre Kinder die Schulbildung in einer Form erhalten, bei der der Wechsel ins Ausland keinen allzu großen schulischen Bruch bedeutet. Die international ausgerichteten allgemein bildenden Ergänzungsschulen tragen somit gemeinsam mit dem öffentlichen Schulangebot und den Ersatzschulen zum ausgewogenen Gesamtangebot an schulischer Bildung in Baden-Württemberg bei und sind damit ein wichtiger Standortfaktor. Ein Teil der für die wirtschaftliche Entwicklung wichtigen international mobilen Fach- und Führungskräfte benötigt nach seinen Lebensverhältnissen oder seinen erzieherischen Vorstellungen für seine Kinder eine internationale Schule mit Internatsbetrieb. Die Anwerbung solcher Personen wird Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen durch Internatsschulen wie Schloss Salem erleichtert, *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2
das allerdings nur zum kleinen Teil im Rahmen des sogenannten Salem International College als Ergänzungsschule organisiert ist und zum überwiegenden Teil als staatlich anerkannte Ersatzschule. Ein Sonderfall ist das United World College in Freiburg (UWC Robert Bosch College, RBC). Hier stehen nicht die wirtschaftlichen Interessen des Landes, sondern der Gedanke des interkulturellen Austausches und der Völkerverständigung im Zentrum. Ein entscheidender Unterschied des Robert Bosch College zu den bislang geförderten internationalen Schulen ist auch der Umstand, dass weder die internationale berufliche Ausrichtung der Eltern noch das Einkommen oder Vermögen der Eltern über die Aufnahme in ein UWC entscheiden. Die weltweite UWC-Bewegung wählt international Schüler über die jeweiligen vor Ort ansässigen UWC-Landesgesellschaften ( nationale Komitees ) aus. Das mehrstufige Auswahlverfahren orientiert sich ausschließlich an der Eignung, den Leistungen, der Motivation und der Persönlichkeit interessierter Bewerberinnen und Bewerber. Laut Eigenwerbung des UWC bleibt keiner und keinem der ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten der Besuch eines United World Colleges aufgrund mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit der Familie verwehrt. In solchen Fällen würden Teil- und Vollstipendien gewährt. Die Verteilung auf die weltweiten UWC- Standorte erfolgt neben den angegebenen Präferenzen der Kandidaten nach einer möglichst internationalen Verteilung auf die einzelnen UWC-Einrichtungen. So soll erreicht werden, dass die Schüler in den Wohngruppen möglichst aus unterschiedlichsten Regionen, Kulturen und Kontinenten stammen. Mit der Förderung des RBC in Freiburg anerkennt das Land Baden-Württemberg die Bedeutung der United World Colleges, die auf vorbildliche Weise der Völkerverständigung dienen. 3. wie viele internationale Schulen es im Land Baden-Württemberg gibt; Zu 3.: Der Begriff der internationalen Schulen wird im Privatschulrecht nicht besonders definiert. Diese Schulen sind allgemein bildende Ergänzungsschulen, die Eröffnung der Schule ist vor der Aufnahme ihres Betriebs nach 13 Privatschulgesetz des Landes Baden-Württemberg gegenüber der oberen Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft bezieht sich deshalb bei seinen Antworten auf die durch das MFW geförderten internationalen Schulen im Zeitraum der Förderung: Internationale Schule Stuttgart (ISS) International Christian School Stuttgart (ICSS) Salem International College (Salem IC) UWC Robert Bosch College (RBC) Eine Gesamtübersicht über alle im Land ansässigen Ergänzungsschulen mit internationaler Ausrichtung würde zunächst eine genauere Definition erfordern und müsste anschließend mit einem erheblichen Arbeits- und Zeitaufwand durch die Schulverwaltung erhoben werden. 4. wer die Träger dieser Schulen sind; Zu 4.: ISS: Schulträger ist der International School of Stuttgart e. V. ICSS: Schulträger ist der International Christian School Stuttgart e. V. Salem IC: Schulträger ist der Verein Schule Schloss Salem e. V. RBC: Schulträger ist die Robert Bosch College UWC GmbH Alle Schulträger sind als gemeinnützige Einrichtungen anerkannt. 3
5. wie viele Schüler in internationalen Schulen in den letzten fünf Jahren im Land beschult wurden; Zu 5.: 2010 2011 2012 2013 2014 ISS 607 621 650 725 717 Toin Gakuen 51 46 ICSS 20 7 Salem IC 115 93 100 91 94 RBC 102 Summe 773 760 750 836 920 6. mit welchem Betrag die internationalen Schulen in den letzten fünf Jahren durch das Land Baden-Württemberg unterstützt wurden; Zu 6.: Im Rahmen der Wirtschaftsförderung hat das Land über Kapitel 0707 Wirtschaftspolitik und Außenwirtschaft Titel 684 01 Zuschüsse an fremdsprachige Schulen die internationalen Schulen in den Jahren 2010 bis 2014 mit insgesamt 5.534.750 unterstützt. Die Zahlungen haben sich auf folgende Schulen verteilt: International School of Stuttgart (ISS) 4.363.278 Toin Gakuen Schule Bad Saulgau 232.901 International Christian School Stuttgart (ICSS) 49.615 Salem International College (Salem IC) 888.956 Die Mittelverteilung der einzelnen Förderjahre können folgender Tabelle entnommen werden: 2010 2011 2012 2013 2014 ISS 868.865 903.096 900.678 840.296 850.343 Toin Gakuen 119.251 113.650 0 0 0 ICSS 0 0 0 31.801 17.814 Salem IC 211.884 83.254 185.672 152.103 156.043 Summe 1.200.000 1.200.000 1.086.350 1.024.200 1.024.200 Das RBC wird wie dargestellt aus anderen Zielsetzungen und auch unter anderen finanziellen Rahmenbedingungen gefördert. Hier steht nicht der Gedanke der Wirtschaftsförderung sondern der Gedanke der Völkerverständigung im Zentrum. Das RBC ist aufgrund dieser Ausrichtung auch in besonderem Maße auf die Förderung durch öffentliche Mittel angewiesen. Im Oktober 2010 wurde in einem Letter of Intent seitens der damaligen Landesregierung das Interesse bekundet, die Gründung eines UWC in Freiburg zu unterstützen und die jährlichen Betriebskosten mit 50 % (maximal 2,5 Mio. ) zu fördern. Am 27. Juli 2011 hat der Landtag mit dem Gesetz über die Feststellung eines Vierten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2011 hierfür eine Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 2,5 Mio. für das Jahr 2014 aufgenommen. 4
Für das Haushaltsjahr 2014 stehen in Kapitel 0702, Titel 684 01 Allgemeine Bewilligungen Mittel in Höhe von 850.000 zur Verfügung. 7. auf welche Finanzierungsmöglichkeiten die internationalen Schulen im Übrigen zugreifen können; Zu 7.: Typischerweise finanzieren sich die bislang vom Land geförderten internationalen Schulen ISS, ICSS, Salem IC und früher Toin Gakuen in hohem Maße durch die Erhebung von Schulgeldern. Diese sind von den Eltern aufzubringen oder werden, bei Vorliegen einer entsprechenden wirtschaftlichen Interessenlage, ganz bzw. teilweise von den Arbeitgebern der Eltern übernommen. Daneben besteht die Möglichkeit, dass das Schulgelände oder die Räumlichkeiten zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Denkbar ist auch, dass Sponsoren zur Mitfinanzierung gewonnen werden können. Ein Sonderfall ist erneut das RBC, dessen Bau aufgrund der UCW-Ausrichtung an der Idee der Völkerverständigung vollständig von der Robert Bosch Stiftung finanziert wurde. Für den Anteil der Betriebskosten (50 %), der nicht vom Land finanziert wird, greift das RBC lediglich im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern auf deren Beiträge zurück. Der Rest wird über Spenden bzw. den UWC-Stipendienfonds gedeckt. 8. inwieweit in diesem Bereich durch das Land Kürzungen geplant sind und wie sie diese ggf. begründet. Zu 8.: Bis einschließlich 2014 wurden in den jeweiligen Staatshaushaltsplänen bei Kapitel 0707 Wirtschaftspolitik und Außenwirtschaft Titel 684 01 Zuschüsse an fremdsprachige Schulen Mittel zur Verfügung gestellt. Im Haushaltsjahr 2014 beträgt der Mittelansatz 1,08 Mio. Euro. Der Entwurf der Landesregierung zum Staatshaushaltsplan 2015/2016 sieht an dieser Stelle vor, ab 2015 keine Mittel mehr bereitzustellen. Die Mittelstreichung ist Bestandteil der vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zu erbringenden Einsparauflagen im Rahmen des Orientierungsplans zur Einhaltung der grundgesetzlich normierten Schuldenbremse. Bei der Entscheidung über die Bestimmung der für die Haushaltskonsolidierung vorzusehenden Ausgabenbereiche des Landeshaushalts ist im Bereich der freiwilligen Zuwendungen neben der landespolitischen Bedeutung der geförderten Einrichtungen und Maßnahmen insbesondere auch die Frage der Erforderlichkeit der Landeszuwendung zur Erreichung der im Landesinteresse stehenden Zwecke und Ziele zu bewerten. Wie oben ausgeführt, misst die Landesregierung den internationalen Schulen eine große Bedeutung bei und ist am Fortbestand des schulischen Angebots dieser Einrichtungen in hohem Maße interessiert. Gleichzeitig prüft die Landesregierung jedoch in Anbetracht der Relation der bisher gewährten Förderung zur Gesamtfinanzierung der betroffenen Schulen sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit der dahinter stehenden Kostenträger, ob und inwieweit dieses landespolitische Interesse auch ohne Zuwendungen des Landes befriedigt werden kann. In Vertretung Rebstock Ministerialdirektor 5