Herstellervorschriften und Normen AUVA/HUB Stefan.kraehan@auva.at Tel.: 01/33111-585
Stufenbau der Rechtsordnung EU-Richtlinien, EU-Verordnungen, Gesetz Verordnungen Erlässe, Bescheide Regelwerke der Technik (z.b. harmonisierte Normen)
Gesetzliche Unterschiede zwischen Hersteller Verwender GewO ASchG MSV 2010 AM-VO
Herstellervorschriften Gewerbeordnung (GewO) Maschinen Sicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010) europäische harmonisierte Normen
Neue Maschine Jede Maschine, die ab dem 1.1.1995 in Österreich auf dem Markt gebracht bzw. in Verkehr gebracht wurde muss der Maschinensicherheitsverordnung entsprechen!
Alte Maschine Jede Maschine, die vor dem 1.1.1995 in Österreich in Verkehr gebracht worden ist, entspricht dem 4.Abschnitt der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)!
Struktur und Inhalte aller Art. 95 Richtlinien (großer) Anwendungsbereich grundlegende Anforderungen harmonisierte Normen mit Beweisvermutung
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme ( 5): Der Hersteller hat vor dem Inverkehrbringen (Inbetriebnahme) einer Maschine: die geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu erfüllen die technischen Unterlagen verfügbar zu halten die erforderlichen Informationen (Betriebsanleitung) zur Verfügung zu stellen das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen die EG-Konformitätserklärung (Anhang II) auszustellen und der Maschine beizulegen die CE-Kennzeichnung ( 16) anzubringen
Anhang I - Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen Allgemeine Grundsätze/Anforderungen für alle Maschinen: Risikobeurteilung (1) Materialien (1.1.3) und Beleuchtung (1.1.4) Handhabung (1.1.5) und Ergonomie (1.1.6) Bedienungsplätze (1.1.7) und Sitze (1.1.8) Steuerungen (1.2.): z.b.: Stellteile, Ingangsetzen, Stillsetzen, Stillsetzen im Notfall Wahl der Steuerungs- oder Betriebsarten, Störung der Energieversorgung
Risikobeurteilung Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (Anhang I): Grundsätze für die Integration der Sicherheit: Beseitigung oder Minimierung der Risiken Ergreifen von Schutzmaßnehmen gegen nicht beseitigbare Risiken Hinweisen auf nicht beseitigbare Restrisiken (Ausbildung, PSA, )
Anhang I - Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen Allgemeine Grundsätze/Anforderungen für alle Maschinen: Mechanische Gefährdungen (1.3): z.b.: Bruch, bewegte Teile, unkontrollierte Bewegungen, Anforderungen an Schutzeinrichtungen (1.4.) sonstige Gefährdungen (1.5): z.b.: Lärm/Vibration, Brand, Elektrizität, extreme Temperaturen Instandhaltung (1.6): z.b.: Wartung, Trennung von Energiequelle, Zugang,
INVERKEHRBRINGEN ist das erstmalige Abgeben in den EWR das Herstellen, Zusammenfügen oder Einführen für den Eigengebrauch
Normen nationale Normen (ÖNORMEN, DIN,..) europäische harmonisierte Normen (EN- Normen A-Normen, B-Normen und C-Normen internationale Normen
Zusammenhang zwischen Richtlinien und harmonisierten Normen Die MSV 2010 gibt mit den GSA (grundlegenden Sicherheitsanforderungen) die verbindliche Zielvorgaben (Was muss erfüllt werden?) vor harmonisierte Normen (EN) sind unverbindliche, aber anerkannte Wege zum Ziel (Wie komme ich zum Ziel?)
Harmonisierte europäische Norm ÖNORM EN 609-1: Land- und Forstmaschinen Sicherheit von Holzspaltmaschinen Teil 1: Keilspaltmaschinen
Anspruch des Käufers sichere Maschine mit CE-Kennzeichnung und Herstellerschild (Typenschild) Betriebsleitung in deutscher Sprache für Österreich (für den EWR: in einer der Amtssprachen) Konformitätserklärung
Danke für die Aufmerksamkeit! 12.10.2011