Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Ähnliche Dokumente
Stand: Anlage 2

1.1 Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Kofinanzierungshilfen nach Maßgabe

Der Ergänzungs-/ Änderungsvertrag wird nachfolgend zusammen mit der Genehmigung ortsüblich bekannt gemacht. Wolgast,

Antrag auf Gewährung einer Projektförderung im Haushaltsjahr 2019

Öffentliche Bekanntmachung

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

5.3 Muster zu 4 Abs. 1 in Verbindung mit 13 KomHKV für den Ergebnishaushalt und die mittelfristige Ergebnisplanung

Antrag auf Gewährung einer institutionellen Förderung im Haushaltsjahr 2019

Haushaltssatzung der Stadt Cottbus für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltsplan 2014/ Städtebauliches Sondervermögen Südstadt" der. Barlachstadt Güstrow

Haushaltssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim für das Haushaltsjahr 2019

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Liquiditäts- bzw. Finanzierungsprobleme bei ausgeglichenem Haushalt

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Greifswald. Haushaltssatzung. Städtebauliches Sondervermögen 194. Ostseeviertel Parkseite Stadtumbau Ost 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Haushaltsplan Städtebauliches Sondervermögen Schweriner Vorstadt. der. Barlachstadt Güstrow

Beurteilung und Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit von Kommunen (KommLeist-VV)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen

auf Gewährung einer Zuwendung des Landes für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2013

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2014 Hauptplan

Neues Kommunales Rechnungswesen hier: Fragen bei der Umstellung der Haushalte der Gemeindeverbände auf das neue Rechnungswesen

Muster zur Kommunalverfassung und Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik

im Ergebnishaushalt mit dem

H a u s h a l t s j a h r

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Verfassung, Recht, wirtschaftlicher Verbraucherschutz, Kirchenangelegenheiten, Normprüfung

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung vom Az.: V /

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege

EUR (in Worten: neunzigtausend Euro)

Satzung des Eigenbetriebes. SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Kultur- und Kunstförderrichtlinie des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur politischen Bildung (in zweifacher Ausfertigung einzureichen) EUR.

Haushaltssatzung. der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

Nachrichtlich: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg

Über die Rechtsaufsichtsbehörde. an das. Regierungspräsidium. 1. Antragsteller. Name, Bezeichnung. Anschrift (Straße, PLZ, Ort) Mitgliedsgemeinde

Richtlinie zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit in Thüringen nach 24 Absatz 2 Nummer 5 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (KommZ-Förderung)

Änderungsblatt. Änderungsblatt-Nr.: 1. x öffentlich. Gegenstand: Doppischer Haushaltsplan 2016 Band 4 Städtebauliches Sondervermögen.

Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung der Hansestadt Stralsund für das Haushaltsjahr 2016

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Maßnahmen: 19.2 und 19.3 LPLR LEADER / AktivRegion

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm Dach und Fach. für:... in:...

Nr. 24 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen

Ich/Wir beantrage(n) die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von

VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG HERDORF-DAADEN Fachbereich Finanzwesen

Bankverbindung Kontonummer: Bankleitzahl: Geldinstitut:

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom

Verwendungsnachweis Kulturraum Vogtland-Zwickau institutionelle Förderung

Veröffentlichung: Inkrafttreten:

1. Mit Wirkung vom 1. Januar 2018 wird Buchstabe A Ziffer 1 Buchstabe d) gestrichen.

Verordnung über die Förderung freiwilliger Fusionen von Gemeinden und kommunalen Verwaltungen (Fusionsverordnung - FusionsVO) Vom 12.

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010

Hansestadt Stralsund. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2011 Band III

Amtliche Bekanntmachung

Landkreis Esslingen. Vorläufiges Änderungsverzeichnis zum Haushaltsplanentwurf

Bequa ggmbh Vermögensplan zum Wirtschaftsplan 2016

ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER ZUWENDUNG ZUR ERHALTUNG UND PFLEGE EINES KULTURDENKMALES (Lesen Sie bitte auch das Informationsblatt zum Antrag)

Landkreis Esslingen. Aktualisiertes Änderungsverzeichnis zum Haushaltsplanentwurf

Stadt Wilhelmshaven 1. Nachtragshaushalt 2017/2018

Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten,

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Öffentlich Nichtöffentlich VFA 25. Sept Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung SOA KSA JHA

Vom 11. Februar 2016 (AmtsBl. M-V S. 82)

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmales

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Einbringung Haushalt 2017

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012

Quelle: Gliederungs-Nr:

Abschnitt A: Gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Personal- und Sachkosten von Kindergärten nach 7 bis 9

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Richtlinie über die Mitfinanzierung der Investitionen in den Bau von Radwegen in kommunaler Baulast (Kommunale Radbaurichtlinie KommRadbauRL M-V)

öffentlich Bestätigung des Jahresabschlusses zum der Uckermärkischen Bühnen Schwedt als Eigenbetrieb der Stadt Schwedt/Oder

ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER ZUWENDUNG ZUR ERHALTUNG UND PFLEGE EINES KULTURDENKMALS AUS DEM FÖRDERPROGRAMM DES FREISTAATES SACHSEN

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Abteilung Kunst Wigardstraße Dresden. FV-Ident: 1. Antragsteller Name.

Mecklenburgische Seenplatte :19:54 Nutzer: SG Steuerung

Öffentliche Bekanntmachung

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung vom Az.: V /

Stadt Unterschleißheim Haushalt 2017

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV. Arbeitskreise zum NKHR-MV AK Mai 2010

Haushaltsplanentwurf 2015 Einbringung in den Gemeinderat am 13. Oktober 2014

Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald über die Gewährung von Zuweisungen für Strukturmaßnahmen und besondere Bedarfe (Strukturfondsrichtlinie)

Mecklenburgische Seenplatte :48:27 Nutzer: SG Steuerung

AMTSBLATT für den Landkreis Harburg

Anlage 1. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung. Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten. Bezeichnung der Maßnahme:

Förderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen und der Sanierung von Altlasten (Fördergrundsätze - Abfall und Altlasten)

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

Übersicht zur Haushaltslage vor und nach Konsolidierung

LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE -Der Landrat-

3. Änderungsliste zum Entwurf des Haushaltsplanes Stand:

Transkript:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern 19048 Schwerin Bearbeiter: Frau OARin Silke Würger Landräte der Landkreise (auch als untere Rechtsaufsichtsbehörden) Oberbürgermeister und Bürgermeister der Gemeinden Amtsvorsteher der Ämter in Mecklenburg-Vorpommern Telefon: +49 385 588 2322 Telefax: +49 385 588482 2322 E-Mail: Das in diesem Rahmen vorgestellte Muster für eine Erklärung des Antragstellers (Zuwendungsempfänger) mit Angaben zu maßnahmebezogenen Folgekosten und zur dauernden Leistungsfähigkeit hat sich zwar zwischenzeitlich bewährt, im Zuge des derzeit laufenden Rechtsetzungsverfahrens zur Neufassung der Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) hat sich gleichwohl ab- silke.wuerger@im.mvregierung.de Geschäftszeichen: II 320-174-59000-2011/008-001 Datum: Schwerin, 20.04.2017 nachrichtlich: Städte- und Gemeindetag M-V Bertha-von-Suttner-Straße 5 19061 Schwerin Landkreistag M-V Bertha-von-Suttner-Straße 5 19061 Schwerin Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern Mühlentwiete 4 19059 Schwerin Informationen zur Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung bezüglich einer Projektförderung an kommunale Körperschaften hier: Muster für die Erklärung des Zuwendungsempfängers nach Nr. 1.1.2 VV-K Muster für die Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde nach Nr. 1.1.2 VV-K Anlagen: - 2 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Rundschreiben vom 22.11.2016 zum o.g. Betreff hatte ich über eine im Vorjahr in Kraft getretene Konkretisierung der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung bezüglich einer Projektförderung an kommunale Körperschaften unterrichtet und zugleich Hinweise zur Vermeidung möglicher Verfahrensverzögerungen bei der Gewährung von Zuwendungen gegeben. 92000192317359200019231735 Hausanschrift: Postanschrift: Ministerium für Inneres und Europa Ministerium für Inneres und Europa Telefon: +49 385 5880 Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern Telefax: +49 385 588-2972 Arsenal am Pfaffenteich 19048 Schwerin E-Mail: poststelle@im.mv-regierung.de Alexandrinenstraße 1 19055 Schwerin Internet: www.im.mv-regierung.de

gezeichnet, dass eine Erweiterung des Musters um in einem Eigenbetrieb geführte Vorhaben angezeigt ist. Hieraus resultierend wird mit diesem Schreiben ein inhaltlich entsprechend ergänztes Muster vorgestellt (Anlage 1). Zusätzlich zur materiellen Ergänzung sind formale Anpassungen zur besseren Nachvollziehbarkeit erfolgt. Nach den ersten Erfahrungen im Umgang mit der konkretisierten Regelung der VV-K wird jeder Kommune geraten, einem Antrag auf Gewährung von Fördermitteln neben einem aktuellen RUBIKON-Auszug eine Erklärung entsprechend dem beigefügten Muster beizufügen. Im Rahmen der Überprüfung wurde auch das Muster für die Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde angepasst. Das überarbeitete Muster gebe ich hiermit ebenfalls bekannt (Anlage 2) und bitte die unteren Rechtsaufsichtsbehörden, dieses Muster den dortigen Stellungnahmen zugrundezulegen. Die Förderressorts erhalten eine Kopie dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Silke Würger - 2 -

Erklärung des Zuwendungsempfängers nach Nummer 1.1.2 VV-K Anlage 1 Nach Nummer 1.1.2 der Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (VV-K) sollen Zuwendungen nur gewährt werden, wenn die Aufbringung der erforderlichen Eigenleistungen und der mit dem Vorhaben verbundenen Folgekosten mit der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers vereinbar ist. Ist die dauernde Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers auf der Grundlage der Datenauswertung aus RUBIKON gefährdet oder weggefallen, kommt eine Zuwendung für Investitionen grundsätzlich nur für pflichtige Aufgaben oder dann in Betracht, wenn das Vorhaben der Wiedererlangung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit dient oder ihr zumindest nicht entgegensteht. 1. Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers Eine aktuelle Datenauswertung aus dem rechnergestützten Haushaltsbewertungs- und Informationssystem der Kommunen RUBIKON liegt dieser Erklärung bei. Danach ist die dauernde Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers: gesichert eingeschränkt gefährdet weggefallen. Erreicht die Gemeinde unter Berücksichtigung der Folgekosten den Haushaltsausgleich nach 16 Absatz 1 GemHVO-Doppik zum Ende des Finanzplanungszeitraumes? 2. Einordnung des Vorhabens (Angaben sind nur erforderlich bei gefährdeter oder weggefallener dauernder Leistungsfähigkeit oder wenn die Gemeinde unter Berücksichtigung der Folgekosten den Haushaltsausgleich nach 16 Absatz 1 GemHVO-Doppik zum Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht erreicht.) Ist das Vorhaben zur Sicherung der pflichtigen (gesetzlichen oder vertraglichen) Aufgabenerfüllung notwendig (d.h. dem Grunde und dem Umfang nach unabweisbar und unaufschiebbar)? Begründung: Dient das Vorhaben der Wiedererlangung der dauernden Leistungsfähigkeit oder steht es ihr zumindest nicht entgegen? Begründung: - 3 -

3. Eigenleistungen Erbringt der Zuwendungsempfänger für das Vorhaben Eigenleistungen? Wo sind oder werden die Eigenleistungen veranschlagt? Im Haushaltsplan des Zuwendungsempfängers. Im Wirtschaftsplan eines Eigenbetriebes des Zuwendungsempfängers. Bezeichnung des Eigenbetriebes:... Die Eigenleistungen belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von EUR... 4. Folgekosten Sind nach Durchführung der Maßnahme jährliche Folgekosten zu erwarten (bei Ersatz- oder Sanierungsmaßnahmen sind Folgekosten nur solche, die die bisherigen Ansätze für Auszahlungen/Aufwendungen und Einzahlungen/Erträge übersteigen)? Wo sind oder werden die Folgekosten veranschlagt? Im Haushaltsplan des Zuwendungsempfängers. Im Wirtschaftsplan eines Eigenbetriebes des Zuwendungsempfängers. Bezeichnung des Eigenbetriebes:... Sind die Folgekosten in der aktuellen Haushalts- bzw. Wirtschaftsplanung enthalten? Soweit das Vorhaben in einem Eigenbetrieb des Zuwendungsempfängers durchgeführt wird: wird dies, ggf. auch nur mittelbar, zu Folgekosten für den Haushalt des Zuwendungsempfängers führen (beispielsweise in Form von Vergütung, Betriebs- oder Investitionskostenzuschüssen, Verlustausgleich, Kapitalverstärkung)? Begründung: - 4 -

5. Darstellung der Folgekosten Finanzhaushalt Auszahlungen... davon Personalauszahlungen... Sachauszahlungen... Zinsauszahlungen... Auszahlungen für planmäßige Tilgung... Sonstiges... Einzahlungen... Nettoauszahlungen... Ergebnishaushalt Aufwendungen... davon Personalaufwendungen... Abschreibungen... Sonstige Sachaufwendungen... Zinsaufwendungen... Sonstiges... Erträge... Nettoaufwendungen... Finanzplan des Eigenbetriebes Auszahlungen... Einzahlungen... Erfolgsplan des Eigenbetriebes Aufwendungen... Erträge... - 5 -

Anlage 2 Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde nach Nummer 1.1.2 VV-K Nach Nummer 1.1.2 der Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (VV-K) sollen Zuwendungen nur gewährt werden, wenn die Aufbringung der erforderlichen Eigenleistungen und der mit dem Vorhaben verbundenen Folgekosten mit der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers vereinbar ist. Ist die dauernde Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers auf der Grundlage der Datenauswertung aus RUBIKON gefährdet oder weggefallen, kommt eine Zuwendung für Investitionen grundsätzlich nur für pflichtige Aufgaben oder dann in Betracht, wenn das Vorhaben der Wiedererlangung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit dient oder ihr zumindest nicht entgegensteht. Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nimmt zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung insofern wie folgt Stellung: Gegen die Gewährung der Zuwendungen bestehen auf der Grundlage der Erklärung des Zuwendungsempfängers nach Nummer 1.1.2 VV-K aus rechtsaufsichtlicher Sicht keine Bedenken. Vorbehaltlich des Gleichbleibens der sich aus den Antragsunterlagen ergebenden Sach- und Rechtslage sind etwaige Kreditermächtigungen im Rahmen der zu erteilenden Gesamtkreditgenehmigung grundsätzlich berücksichtigungsfähig. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Eigenmittel nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen, um den Eigenanteil finanzieren zu können. Gegen die Gewährung der Zuwendungen bestehen aus rechtsaufsichtlicher Sicht die folgenden Bedenken:........................ - 6 -