2. EINWOHNERGEMEINDE V ERSAMMLUNG



Ähnliche Dokumente
a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

Protokoll: Ortsbürgergemeindeversammlung

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1

Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung

Einladung. Einwohnergemeinde Ormalingen. zur. Protokoll Genehmigung der Protokolle vom 2. Juni 2010

Vorsitz. Protokoll Stimmenzähler Regíno Haberl. Präsenz Stimmberechtigte laut Stimmregister 189. anwesend 34

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 17 vom 19. Oktober Stefan Schneider, Gemeindepräsident

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

MITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2014

Die Gesellschaftsformen

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Alle gehören dazu. Vorwort

E I N L A D U N G zur. Kirchgemeindeversammlung

Erläuternder Bericht: Gemeindeversammlung vom 09. April 2015

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

E p t i n g e n. EINLADUNG zur Einwohner- und Bürger- Gemeindeversammlung

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

Leichte-Sprache-Bilder

Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3.

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache

Papa - was ist American Dream?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von Panini á 2,-

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Statuten des Vereins guild42.ch

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz)

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

EINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Teilrevision der Verbandsstatuten

Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 20. März 2002 an den Landrat zur Änderung der Organisationsverordnung (Polizeianwärterstellen)

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend

Das Leitbild vom Verein WIR

LEASING Arbeitsauftrag

Informationsblatt Induktionsbeweis

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme

Was ist das Budget für Arbeit?

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

Prozentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen:

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Nicht über uns ohne uns

Sollsaldo und Habensaldo

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte

Einwohnergemeinde Berken

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C

Einladung. zur Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung Freitag, 27. Juni 2014, in der Turnhalle

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Version Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Wie Sie mit Mastern arbeiten

Kfz-Versicherung für Fahranfänger. mit der Lizenz zum Fahren

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

1. Stellungnahme des Elternbeirates der Kinderkrippe Adalbertstr. 106

1 Einleitung. Lernziele. Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen. Notizenseiten drucken. eine Präsentation abwärtskompatibel speichern

Monitoring-Service Anleitung

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht

Statuten in leichter Sprache

Novell Client. Anleitung. zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme. Februar ZID Dezentrale Systeme

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Entwickeln Sie Ihre Vision!

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Erweiterung des Gemeindesaales und der Gemeindebibliothek V1.3 Bauabrechnung

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Kinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt

Zinsrechnung A: Die Zinsen

Verein Barmelweid. Statuten

Transkript:

2. EINWOHNERGEMEINDE V ERSAMMLUNG Freitag, 21. November 2008, 20.15 im Gemeindezentrum Mit dem Gemeinderat sind 66 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger anwesend. Die Presse ist vertreten durch Otto Graf. Als Gäste ohne Stimmrecht wird Familie Leser begrüsst, welche unter Traktandum 2 in Maisprach eingebürgert werden soll. Thomas Meyer und Jean-Pierre Wolf werden als Stimmenzähler vorgeschlagen und gewählt. Der Verwalter verliest sämtliche Beschlüsse der letzten Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2008. Danach wird die vorgelegte Traktandenliste ohne Änderung genehmigt. Traktanden: 1. Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 23.5.2008 2. Einbürgerung der Familie Leser Markus, Geissler Leser Ulrike mit Sohn Leser Simon 3. a) Genehmigung Voranschlag 2009 b) Festlegung Steuersätze 2009 4. Kredit von CHF 390'000.-- für die Korrektion Buuserstrasse 5. Kredit von CHF 110'000.-- für den Ausbau Bündtenwinkelweg 6. Kredit von CHF 125'000.-- für die Planung Sanierung der alten Turnhalle und Bau der neuen Turnhalle 7. Kredit von CHF 200'000.-- für die Erweiterung des APH-Ergolz in Ormalingen (Bau Demenzhaus) 8. Änderung des Reglements über die Kinder- und Jugendzahnpflege, Anpassung Anhang Subventionssätze 9. Anpassung des Vertrages über die Führung einer gemeinsamen regionalen Musikschule 10. Neues Einbürgerungsreglement 11. Verschiedenes 1. Protokoll Einwohnergemeindeversammlung Vom Verwalter werden zu Beginn der Versammlung die Beschlüsse der letzten Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2008 vorgelesen...//.. Das Protokoll wird einstimmig genehmigt. 2. Einbürgerung der Familie Leser Gemeinderat Günther Merz stellt dieses Geschäft vor. Die Familie Leser wohnt seit dem 1. Dezember 1998 in Maisprach und hat sich sehr gut im Dorf integriert. Markus Leser ist als Vertreter der Gemeinde im Stiftungsrat des Alters- und Pflegeheimes Ormalingen und Präsident dieses Organs. Frau Ulrike Geissler Leser erteilt Unterricht an der Schule Maisprach. Die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung liegt vor und seitens der Justizdirektion und des Gemeinderates bestehen keinerlei Vorbehalte gegen die Einbürgerung. Markus Leser stellt sich und seine Familie kurz persönlich vor und legt Ihre Gründe für das Einbürgerungsgesuch dar. Ausgelöst hat dies der Sohn, welcher in der Schweiz aufgewachsen ist und sich schon als Schweizer fühlt.

Protokoll Gemeindeversammlung vom 21. November 2008 Seite 2 Das Wort wird aus der Versammlung nicht verlangt. Nach dem Einbürgerungsentscheid wird die Familie mit grossem Applaus in der Gemeinschaft willkommen geheissen...//.. Die Einbürgerung von Markus Leser, seiner Frau Ulrike Geissler Leser und Sohn Simon Leser, wird einstimmig genehmigt. Die Gebühr wird auf CHF 1'000.-- festgelegt. 4. Genehmigung Voranschlag 2009 und Festlegung der Steuersätze 4a) Voranschlag 2009 Paul Spänhauer stellt den Voranschlag vor. Die Details sind auch in der Einladung abgedruckt. Erstmals seit vielen Jahren kann ein minimaler Ertragsüberschuss ausgewiesen werden. Die Eckdaten lauten: Aufwand CHF 3'610'520 Ertrag CHF 3'628'880 Ertragsüberschuss CHF 18'360 Cashflow CHF 326'760 Nettoinvestitionen CHF 683'000 Finanzierungsfehlbetrag CHF 356'240 Mit einigen Folien wird auch die Verteilung des Aufwandes nach Funktionen gezeigt. Tatsache ist, dass unsere Bildungskosten im Vergleich zu anderen Gemeinden sehr hoch sind. Es ist aber auch festzustellen, dass diese Kosten wegen den sinkenden Kinderzahlen momentan rückläufig sind. Susanne Küng meldet sich als Präsidentin des Schulrates und möchte festhalten, dass die hohen Bildungskosten durch die grossen Kinderzahlen verursacht werden. Dies habe eine Analyse durch das Statistische Amt ergeben. Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und es wird über den Voranschlag 2009 abgestimmt...//.. Der Voranschlag 2009 wird einstimmig genehmigt. 3b) Festlegung der Steuersätze Vom Gemeindepräsidenten Paul Spänhauer wird der Antrag des Gemeinderates begründet. Die verschiedenen Steuergesetzrevisionen haben zu einem markanten Rückgang der Steuererträge geführt. So ist der Steuerertrag trotz der Anpassung des Steuersatzes von 59 % auf 62 % im Jahr 2008 von CHF 1'914'000 im Jahr 2005 auf CHF 1'853'000 im Jahr 2008 gesunken. Gemeinderat und Rechnungsprüfungskommission beantragen die Beibehaltung der jetzigen Steuersätze. Ernst Flückiger erkundigt sich, ob die Gemeinde an die Sanierung der Postautohaltestellen etwas bezahlen musste. Dies kann verneint werden. Diese wird ganz vom Kanton bezahlt. Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und es kann über die Steuersätze abgestimmt werden:

Protokoll Gemeindeversammlung vom 21. November 2008 Seite 3..//.. Der Antrag des Gemeinderates wird einstimmig gutgeheissen. Die Ansätze lauten: - 62 % von der Staatssteuer für natürlich Personen - 0,5 % vom Einkommen für den Feuerwehrpflichtersatz - 4.5 % vom Ertrag und 3,5 vom Kapital für juristische Personen 4. Kredit von CHF 390'000 für die Korrektion der Buuserstrasse Peter Kaufmann gibt die nötigen Informationen zur geplanten Korrektion. Bereits am 1. September 2008 fand die Anstösserversammlung statt, an welcher eine Mehrheit die Korrektion befürwortete. Die Arbeiten wurden bereits ausgeschrieben, da die Preise starken Schwankungen unterliegen und man kein Risiko eingehen wollte. Die Berechnung lautet nun: Baukosten gemäss Unternehmerofferten CHF 390'000.-- Anteil AnstösserInnen " 195'000.-- Nettokosten für Gemeinde CHF 195'000.-- In der Diskussion hat Peter Iseli drei Fragen: 1. Hat sich der Gemeinderat Gedanken über ein Verkehrsregime gemacht? 2. Sollten die Mauern im Bereich der Liegenschaft Rebstock und Gruber nicht auch saniert werden? 3. Ist die Strasse für die grossen Lastwagen überhaupt geeignet? Der Gemeinderat hat in der Woche 43 Verkehrsmessungen gemacht. Das Verkehrsaufkommen und das Fahrverhalten sind aber so, dass sich momentan keinerlei Massnahmen aufdrängen. Es ist auch zu beachten, dass mit einer Einbahnregelung die Geschwindigkeit erhöht würde, da man dann nicht mehr mit Gegenverkehr rechnen muss. Die Mauer beim Rebstock ist Privateigentum und die Sanierung daher nicht Sache der Gemeinde. Bei der Liegenschaft Gruber sind noch Abklärungen im Gange. Die Kofferung ist auch für schwere Lastwagen ausreichend. Sie müsste eigentlich nur einige Zentimeter betragen, doch muss die Kofferung aus technischen Gründen auf Frosttiefe, sprich ca. 60 cm, gemacht werden. Stefan Graf macht darauf aufmerksam, dass der Lastwagen, welcher jeweils die Milch im Erlihof abholt, keine andere Fahrmöglichkeit hat, da der Einlenker in die Buuserstrasse zu eng ist. Er ist aber der Meinung, dass es aus ökologischen Gründen nicht sinnvoll ist, einen Unternehmer aus dem Laufental zu berücksichtigen. Die Gemeinde ist aber den Bestimmungen des kantonalen Submissionsgesetzes unterstellt und muss die Arbeiten dem Billigsten erteilen. Abgebotsrunden sind nicht mehr gestattet. Es ist auch festzuhalten, dass das Material bei jedem Unternehmer nach auswärts abgeführt und von auswärts zugeführt wird. Mehrkilometer gibt es daher eigentlich nur beim Personentransport. Rolf Graf erkundigt sich nach der Art des Verfahrens und findet, dass man dabei schon etwas steuern kann, woher der Unternehmer kommt. Vom Betrag her konnte das Einladungsverfahren angewendet werden. Neun Unternehmer, dabei auch alle Strassenbauer aus der Region, wurden angeschrieben. Die Firma Albin Borer AG, Laufen, hat das günstigste Angebot unterbreitet. Die Firma ist als seriös und zuverlässig bekannt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, kann über den Antrag abgestimmt werden:

Protokoll Gemeindeversammlung vom 21. November 2008 Seite 4..//.. Der Kredit von CHF 390'000 für die Korrektion der Buuserstrasse wird einstimmig erteilt. 5. Kredit von CHF 110'000 für den Ausbau des Bündtenwinkelweges Auch hierzu gibt Peter Kaufmann die nötigen Informationen. Es handelt sich hier um den letzten Mergelweg im Baugebiet. Bei starken Regenfällen werden die Hausplätze der Liegenschaften immer wieder überschwemmt und dies hat dazu geführt, dass an den Gemeinderat der Wunsch zum Ausbau der Strasse gestellt wurde. Die Anstösserversammlung fand am 27. Oktober 2008 statt und der Ausbau wurde von der Mehrheit gewünscht. Die Preise basieren auf den Offerten für die Buuserstrasse. Diese wurden von der Firma Borer auch für den Bündtenwinkelweg zugesichert. Die Berechnung lautet: Baukosten CHF 110'000.-- Anteil der AnstösserInnen " 49'500.-- Nettokosten für Gemeinde CHF 60'500.-- Es erfolgen keine Wortmeldungen und es kann zur Abstimmung geschritten werden:..//.. Der Kredit von CHF 110'000 für den Ausbau des Bündtenwinkelweges wird einstimmig erteilt. 6. Kredit von CHF 125'000 für die Planung bezüglich Turnhallen Peter Kaufmann gibt zu diesem Geschäft die nötigen Informationen. An der Gemeindeversammlung vom 23. November 2007 hat in einer Konsultativabstimmung eine Mehrheit der Variante zugestimmt, die alte Halle sanft zu sanieren und auf der Parzelle der Gemeinde eine reine Turnhalle aufzustellen. Der Gemeinderat hat dann die Kosten berechnen lassen und dem Kanton ein Gesuch für den Beitrag aus dem Ausgleichsfonds gestellt. Es wurde ein Finanzierungsfehlbetrag von drei Millionen berechnet. Der Kanton ist unter diesen Umständen nicht bereit, einen Beitrag zu leisten und verlangte eine Überarbeitung, allenfalls mit einer Etappierung des Projektes. Dies wurde dann gemacht und der Finanzierungsfehlbetrag konnte auf 1,3 Millionen gesenkt werden. Der Kanton hat nun grundsätzlich zugesagt, dass man mit einem Beitrag rechnen könne, wenn die Kosten noch gesenkt werden und die Gemeinde einen Beitrag durch Anpassung des Steuersatzes leistet. Ohne eine detaillierte Planung ist es nicht möglich, einen Entscheid zu fällen. Mit dem Planungskredit sollen die Kosten für die Varianten ermittelt werden, so dass die Gemeindeversammlung voraussichtlich Ende nächstes Jahr einen fundierten Entscheid fällen kann, was bezüglich Turnhallen geschehen soll. Hans Thommen erkundigt sich, ob es zwei Projekte gebe. Grundsätzlich gibt es drei Varianten, nämlich nur Sanierung der alten Halle, sanfte Sanierung der alten Halle und Neubau einer reinen Turnhalle, und Abriss mit Neubau einer Mehrzweckhalle. Für Susanne Küng muss die Variante Abriss und Neubau auch nochmals geprüft werden. Edgar Kyburz erkundigt sich, ob auch eine Schnitzhelheizung geprüft wird. Dies kann bestätigt werden. Dabei wird auch der Anschluss weiterer Liegenschaften geprüft. Georg Lienhard erkundigt sich, wer den Planungsauftrag erteilt. Dies ist der Gemeinderat, gemäss Submissionsgesetz ist die

Protokoll Gemeindeversammlung vom 21. November 2008 Seite 5 direkte Vergabe möglich. Felix Bosshard fragt sich, ob sich die Gemeinde dies leisten kann. Die Planung soll aber dazu dienen, die genauen Kosten für die möglichen Varianten zu ermitteln. Konrad Buser hat Zweifel an dem Projekt und hält fest, dass mit dem Erlös des Dorffestes 1999 grössere Sanierungen gemacht wurden. Die Zahlen der Vereinsmitglieder seien auch sinkend. Edgar Kyburz findet es richtig, dass eine Planung gemacht wird, damit die Versammlung eine Entscheidungsgrundlage hat. Horst Rabsch fragt sich, ob anhand der demografischen Entwicklung eine neue Halle erforderlich ist. Hans Thommen möchte bei einem Entscheid auch die Folgekosten kennen. Martin Strübin möchte auch die Variante ohne alte Halle nochmals geprüft haben. Konrad Buser sieht beim Unterhalt ein Fass ohne Boden und findet, dass die Gemeinde keine Mittel für dieses Projekt hat. Edgar Kyburz stellt den Antrag auf Beendigung der Diskussion. Hans Thommen hält noch fest, dass die Diskussion ihm wichtige Aspekte lieferte und er diese gut fand. Die Diskussion ist damit abgeschlossen und es wird abgestimmt:..//.. Mit 42 zu 12 Stimmen wird dem Kredit von CHF 125'00 für die Planung der Sanierung der alten Turnhalle und den Bau einer neuen Turnhalle zugestimmt. 7. Kredit von CHF 200'000 für die Erweiterung des APH-Ergolz Caroline Weiss gibt hierzu die nötigen Informationen. Erhebungen im Rahmen des Altersleitbildes haben ergeben, dass ein grosses Manko an Demenzplätzen besteht. Die am APH-Ergolz beteiligten Gemeinden haben beschlossen ein Demenzhaus mit 35 Betten zu erstellen. In der Zwischenzeit wurde das Land durch die Stiftung erworben und das Projekt ist so weit, dass mit der Realisierung begonnen werden kann. Die Baukosten von rund CHF 15'256'000 sollen wie folgt finanziert werden: Baukosten gemäss Projektstudie Fr. 15'256'000 Kantonsbeitrag Fr. 220'000 pro Bett " 7'700'000 Trägergemeinden Fr. 200 pro Einwohner " 1'820'000 Stiftung Eigenleistungen " 1'000'000 Fremdkapital Hypothekenfinanzierung " 4'736'000 Total Finanzierung Fr. 15'256'000 Es ist festzuhalten, dass noch mögliche andere Finanzierungen geprüft werden und es durchaus sein kann, dass die Gemeindebeiträge nicht in Anspruch genommen werden. Edgar Kyburz hat der Presse entnommen, dass die Kosten gegenüber dem ersten Projekt massiv höher liegen. Dies kann bestätigt werden, verschiedene Anpassungen beim Projekt haben dazu geführt. Bei den jetzigen Zahlen kann, wie üblich, mit einer Abweichung von +/- 10 % gerechnet werden. Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und es kann über den Kredit abgestimmt werden:..//.. Der Kredit von CHF 200'000 für die Erweiterung des APH-Ergolz wird einstimmig erteilt.

Protokoll Gemeindeversammlung vom 21. November 2008 Seite 6 8. Änderung des Reglements über die Kinder- und Jugendzahnpflege Caroline Weiss stellt dieses Geschäft vor. Neuerdings kann der Kinderabzug nicht mehr beim Einkommen, sondern beim Steuerbetrag gemacht werden. Dadurch sind die steuerbaren Einkommen pro Kind um CHF 5'000 höher als bisher, was zu unverwünschten Verschiebungen bei den Subventionssätzen führt. Dies soll durch die Neuregelung ausgeglichen werden und es wird folgende Ergänzung bei den Subventionssätzen angebracht: Bei dem für die Subventionsberechnung massgebenden steuerbaren Einkommen kann pro Kind, für welches ein Steuerabzug gewährt wird, ein Abzug von CHF 5'000 gemacht werden. Es erfolgen keine Wortmeldungen und es kann über den Antrag abgestimmt werden:..//.. Die Änderung des Reglements über die Kinder- und Jugendzahnpflege wird einstimmig beschlossen. 9. Anpassung des Vertrags über die gemeinsame Musikschule Günther Merz gibt die nötigen Informationen. Die Musikschule hat grosse Probleme mit dem Finden von Übungslokalitäten. Diese werden von der Schule Gelterkinden ab nächstem Schuljahr auch nicht mehr zur Verfügung gestellt. Mit dem bisherigen Vertrag können Einmietungen nur in gemeindeeigenen Liegenschaften erfolgen. Dies soll mit der Anpassung geändert werden. Es sollen folgende Ergänzungen in den Vertrag aufgenommen werden: Art. 3 Schulort, Räumlichkeiten, Mobiliar, Material, Wartung und Unterhalt Neuer Abs. 4 Das Einverständnis aller Gemeinderäte der Vertragsgemeinden vorausgesetzt, können auch Räumlichkeiten, die nicht im Eigentum der Vertragsgemeinden stehen, zugemietet werden. Mietverträge werden durch die Finanzkommission abgeschlossen. Art. 13 Dauer, Änderung, Kündigung Abs. 3 neu Dieser Vertrag ist auf das Ende eines Schuljahres hin kündbar, erstmals auf das Ende des Schuljahres 2014. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Jahre. Edgar Kyburz erkundigt sich, ob für die Gemeindeliegenschaften Mieten bezahlt wurden. Dies kann bestätigt werden. Felix Bosshard sind die neuen Kündigungsbestimmungen nicht klar. Es handelt sich hier aber um die Fristen mit welchen die Gemeinde den Vertrag kündigen kann und nicht um das Vertragsverhältnis mit den Eltern. Ernst Flückiger findet die Neuregelung gut, die jetzige Situation mit den Lokalitäten sei unbefriedigend. Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht...//.. Die Anpassung des Vertrags über die Führung einer gemeinsamen regionalen Musikschule wird einstimmig beschlossen.

Protokoll Gemeindeversammlung vom 21. November 2008 Seite 7 10. Neues Einbürgerungsreglement Günther Merz gibt die nötigen Erläuterungen. Der Landrat hat am 21.2.2008 eine Teilrevision des kant. Bürgerrechtsgesetzes beschlossen. Dieses trat bereits am 1. Juli 2008 in Kraft. Die Revision betrifft die Gebühren und die Regelung der Anzahl Bürgerrechte. Ausserdem wurden die Bestimmungen bezüglich Integration detailliert. Unser Reglement ist daher anzupassen. Nachdem auch noch die Aufhebung der Bürgergemeinde und des Bürgerrates im Reglement zu korrigieren sind, hat der Gemeinderat beschlossen, das Reglement ganz neu zu erstellen. Es wird das Musterreglement des Kantons übernommen. Das neue Reglement ist in der Einladung zur Gemeindeversammlung vollständig abgedruckt. Peter Iseli findet es schade, dass das neue Reglement sprachlich schlechter ist. Der Entwurf wurde vom Kanton erstellt und ohne Änderung übernommen. Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht...//.. Die Aufhebung des Einbürgerungsreglements vom 24. März 1994 und das neue Einbürgerungsreglement vom 21. November 2008 werden einstimmig genehmigt. 11. Verschiedenes Hans Thommen schlägt vor, zur Lösung des Finanzproblems Lotto zu spielen. Susanne Küng empfiehlt dringend, am 30. November die Bildungsinitiative an der Urne abzulehnen. Sie ist der Meinung, dass nur so eine gute Dorfschule auch in Zukunft erhalten werden kann. Heini Wernli hat festgestellt, dass er in der Nutzung seiner Parzelle eingeschränkt ist, weil der Fussweg mit einem Fahrverbot versehen ist. Der Gemeinderat musste diese Massnahme treffen, weil es Probleme mit Anstössern gab. Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen. Der Präsident macht darauf aufmerksam, dass die Traktanden 4 bis 10 dem fakultativen Referendum unterstehen. Mit dem Hinweis auf die Freinacht bis 01.00 Uhr kann der Präsident die Versammlung um 22.30 Uhr schliessen. Der Präsident: Der Verwalter: