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Transkript:

1. Regionaler Nahverkehrsplan des Planungsraums I für den Zeitraum 2017 2021 Regionalteil für den Kreis Schleswig-Flensburg Kreis Schleswig-Flensburg

1. Regionaler Nahverkehrsplan des Planungsraums I für den Zeitraum 2017 2021 Beauftragt durch: Service-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg Flensburger Straße 7 24837 Schleswig Kreis Nordfriesland Marktstraße 6 25813 Husum Stadt Flensburg Rathausplatz 1 24937 Flensburg Auftragnehmerin: IGES Institut GmbH Friedrichstraße 180 10117 Berlin www.iges.de Autoren Thilo Jessaï Arakelian-von Freeden Leonie Arendt Dr. Andreas Brenck Christoph Gipp Thomas Krause René Kämpfer Sarah Moschner Pierre Schade Dokumentenversion Beschlussversion Stand: 30.06.2017 2

Hinweis zur Erstellung des Regionalen Nahverkehrsplanes Der vorliegende Gemeinsame Regionale Nahverkehrsplan für den Zeitraum 2017 bis 2021 berücksichtigt den dritten Regionalen Nahverkehrsplan Kreis Schleswig-Flensburg 2012-2016, den dritten Regionalen Nahverkehrsplan Kreis Nordfriesland 2010-2014 sowie den dritten Regionalen Nahverkehrsplan Stadt Flensburg 2013-2017. Falls sich keine Änderungen zur vorhergehenden Fortschreibung ergeben haben, erfolgt eine sinnentsprechende oder unveränderte Übernahme einzelner Abschnitte. 3

Inhalt Abbildungsverzeichnis 7 Tabellenverzeichnis 8 Abkürzungsverzeichnis 10 1. Einleitung 12 2. Struktur des RNVP 14 3. Standortbestimmung 15 3.1 Verwaltungsstrukturen 15 3.2 Zentrale Orte und Stadtrandkerne 16 3.3 Verkehrsinfrastruktur 18 3.4 Strukturdaten und Entwicklungsperspektiven 19 3.5 Pkw-Bestand und Motorisierung 22 3.6 Wirtschaftsstrukturelle Situation 22 3.7 Schulstruktur 23 3.8 ÖPNV-relevante Ziele (ohne Schulen) 27 3.9 Verkehrsverflechtungen von Beschäftigten im Kreis Schleswig- Flensburg (Pendelnde) 29 3.10 Wirtschaftlicher und organisatorischer Rahmen des übrigen ÖPNV 33 4. Derzeitiges Angebot im öffentlichen Personenverkehr 36 4.1 Angebot im SPNV 36 4.2 Angebot im Personenfernverkehr 36 4.3 Angebot im übrigen ÖPNV 37 4.4 Tarifstruktur und Tarifangebot 46 4.5 Service und Marketing 49 4.6 Erfolgskontrolle des dritten regionalen Nahverkehrsplans 51 5. Status und Entwicklungen im Bereich Verkehrsverhalten bzw. Verkehrsnachfrage 54 5.1 Derzeitige Nachfrage im SPNV 54 5.2 Derzeitige Nachfrage im ÖPNV (inkl. Beförderung von Schülerinnen und Schülern) 55 5.3 Mittel- und langfristige Mobilitätsentwicklung (inkl. MIV) 55 5.4 Mittel- und langfristige Mobilitätsentwicklung im SPNV 56 5.5 Mittel- und langfristige Mobilitätsentwicklung im übrigen ÖPNV 57 5.6 Langfristige Entwicklung des Modal-Split 59 6. Rahmenvorgaben zur Weiterentwicklung des Mobilitätssystems im Kreis Schleswig-Flensburg 60 6.1 Verkehrspolitische Zielsetzungen 60 6.2 Weitere zu berücksichtigende flankierende Planungen 60 6.3 Landesplanerischer Rahmen 62 4

7. Angebotskonzept zur Gestaltung des übrigen ÖPNV im Kreis Schleswig-Flensburg 63 7.1 Mindesterschließung unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl einer Siedlungseinheit 63 7.2 Mindesterschließung durch eine einheitliche Netzkonzeption 65 7.2.1 Netzebene 0 66 7.2.2 Netzebene 1 66 7.2.3 Netzebene 2 67 7.2.4 Netzebene 3 68 7.2.5 Netzebenen und Verbindungen im übrigen ÖPNV im Überblick 68 7.2.6 Bedienungskonzeption und Mindestbedienqualität in den Netzebenen 69 7.3 Mindestanforderungen an die Bedienqualität in der Beförderung von Schülerinnen und Schülern 72 7.4 Einsatz flexibler Bedienformen im übrigen ÖPNV und Alternativer Angebotsformen 74 7.5 Weiterentwicklung des Angebotes im übrigen ÖPNV 74 7.6 Weiterentwicklung des Angebotes im SPNV und Koordinierung mit dem übrigen ÖPNV 79 8. Qualitätskonzept zur Gestaltung des übrigen ÖPNV im Kreis Schleswig-Flensburg 81 8.1 Anschlusssicherung und Anschlussqualität 81 8.2 Ausstattung, Bau und Unterhalt von Haltestellen 81 8.3 Qualität der Fahrzeuge 83 8.4 ÖPNV-Nutzenden-Information und ÖPNV-Marketing 83 8.5 Umsetzungskonzept zur Erreichung der Barrierefreiheit im übrigen ÖPNV 84 8.6 Beschäftigte im Fahrdienst 86 8.7 Qualität des Betriebsablaufes (Pünktlichkeit) 86 8.8 Tarifgestaltung und Vertriebsstrukturen 87 9. ÖPNV-Management 88 9.1 Organisation des ÖPNV 88 9.2 Künftige Vergabe von ÖPNV-Leistungen 90 9.3 Qualitätsmanagement 91 9.4 Finanzierung und Finanzierungsrahmen 92 Quellenverzeichnis 94 Anhang 97 A1 Öffentliche und private allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Flensburg 97 5

A2 Quelle-Ziel-Beziehungen der Schülerinnen und Schüler mit Wohnort im Kreis Schleswig-Flensburg und Anspruchsberechtigung auf Beförderung 102 A3 Liniennetzkonzessionen nach 42 und 43 PBefG im Kreis Schleswig-Flensburg (Stand: 11.10.2016) 104 A4 Linien im übrigen ÖPNV in Schleswig-Flensburg 110 A5 Übersicht über die Linienbeförderungsfälle (> 1.000) und den Anteil der Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Jahr 2014 127 A6 Verbindungsanalyse zwischen zentralen Orten und den Oberund Mittelzentren der Region 130 A7 Übersicht über die Handlungsempfehlungen 133 6

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Verwaltungsstrukturen im Kreis Schleswig-Flensburg 15 Abbildung 2: Zentrale Orte im Kreis Schleswig-Flensburg 17 Abbildung 3: Infrastruktur im Kreis Schleswig-Flensburg 18 Abbildung 4: Abbildung 5: Abbildung 6: Abbildung 7: Abbildung 8: Abbildung 9: Wirtschaftsstruktur nach Anteilen an der Bruttowertschöpfung (links) und Erwerbstätigen (rechts), Stand: 2013 23 Schulstandorte in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland 24 Berufspendelndenbeziehungen 2014 im Kreis Schleswig- Flensburg (Einpendelnde inkl. wichtiger Quellen in angrenzenden Gebietskörperschaften) 31 Berufspendelndenströme 2014 im Kreis Schleswig- Flensburg (Auspendelnde inkl. wichtiger Ziele in angrenzenden Gebietskörperschaften) 32 Übersicht über die Finanzierung des ÖPNV im Kreis Schleswig-Flensburg 34 ÖPNV-Netzstruktur und Bedienstandards gemäß vorangegangenen 3. RNVP 37 Abbildung 10: Teilnetze im Kreis Schleswig-Flensburg 39 Abbildung 11: Liniennetz Fahrplan 2015/2016 im Kreis Schleswig- Flensburg 40 Abbildung 12: Bewertung der Zugangsstellen zum übrigen ÖPNV 45 Abbildung 13: Tarifzonenplan der Verkehrsregion Flensburg / Schleswig (Stand: 08/2016) 47 Abbildung 14: Vermarktung zu Linienzusammenführung 1550/21 51 Abbildung 15: Definition von Netzebenen 65 Abbildung 16: Netzebenen im Überblick 68 Abbildung 17: Zukünftige Organisation im übrigen ÖPNV 88 7

Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Ämter und amtsfreie Städte und Gemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg 16 Tabelle 2: Zentrale Orte im Kreis Schleswig-Flensburg 16 Tabelle 3: Stadt- und Umlandbereiche der Ober- und Mittelzentren 18 Tabelle 4: Bevölkerungsentwicklung in den Verwaltungseinheiten 20 Tabelle 5: Bevölkerung im schulfähigen Alter im Kreis Schleswig- Flensburg 22 Tabelle 6: ÖPNV-relevante Ziele im Berufsverkehr (Einpendelnde > 500, 2014) 29 Tabelle 7: Anbindung des Kreises Schleswig-Flensburg an das Fernbusliniennetz, Stand: 04/2016 37 Tabelle 8: Teilnetze, Linien und Laufzeit der Liniengenehmigungen 38 Tabelle 9: Verkehrsunternehmen im übrigen ÖPNV mit Linienkonzessionen im Kreis Schleswig-Flensburg 39 Tabelle 10: Eingesetzte Fahrzeuge im übrigen ÖPNV 43 Tabelle 11: Wichtige Verknüpfungspunkte im übrigen ÖPNV 44 Tabelle 12: Tabelle 13: Tabelle 14: Tabelle 15: Tabelle 16: Verkehrsnachfrage und Nachfrageentwicklung im SPNV in Schleswig-Flensburg 54 Verkehrsnachfrage und Nachfrageentwicklung im SPNV in Schleswig-Flensburg 56 Prognose der Anzahl der jährlichen Fahrgäste (in Tausend) 58 Prognose der Anzahl der jährlichen Fahrgäste für die derzeit nachfragestärksten Linien (in Tausend) 59 Haltestellen-Einzugsbereiche zur Sicherung der Mindesterschließung 64 Tabelle 17: Korridore der Netzebene 0 im Mittelzentrum Schleswig 66 Tabelle 18: Korridore der Netzebene 1 im Kreis Schleswig-Flensburg 66 Tabelle 19: Korridore der Netzebene 2 67 Tabelle 20: Mindestbedienungsstandards 69 Tabelle 21: Tabelle 22: Anzustrebende Mindestbedienungsqualität auf Korridoren der Netzebene 0 70 Anzustrebende Mindestbedienungsqualität auf Korridoren der Netzebene 1 71 8

Tabelle 23: Tabelle 24: Tabelle 25: Tabelle 26: Tabelle 27: Anzustrebende Mindestbedienungsqualität auf Korridoren der Netzebene 2 71 Anzustrebende Mindestbedienungsqualität auf Korridoren der Netzebene 3 72 Mindestbedienungsanforderungen für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern 73 Anforderungen des Kreises Schleswig-Flensburg an die Weiterentwicklung des SPNV- und SPFV-Netzes 79 Maßnahmenplan mit Prioritätensetzung zur Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit 85 9

Abkürzungsverzeichnis AFAG BAB BAG ÖPNV BGG BMVI CAGR DB DFI EntflechtG ESTW GVFG GVFG GVOBl HVV ITF KBV LaplaG LBGG LEP LNVP LVS MindGrVO MIV NAH.SH NEG ÖPNV ÖPNVFinV SH ÖPNVG SH PBefG Allgemeine Flensburger Autobusgesellschaft Bundesstraßen und Bundesautobahnen Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV der kommunalen Spitzenverbände Behindertengleichstellungsgesetz Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durchschnittliche jährliche Wachstumsrate Deutsche Bahn Dynamische Fahrgastinformation Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen Elektronisches Stellwerk Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens in Schleswig-Holstein Hamburger Verkehrsverbund Integraler Taktfahrplan koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung Landesplanungsgesetz Landesbehindertengleichstellungsgesetz Landesentwicklungsplan Landesweiter Nahverkehrsplan Schleswig-Holstein Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbh Landesverordnung über die Bestimmung der Mindestgröße von öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Förderzentren Motorisierter Individualverkehr Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH Öffentlicher Personennahverkehr Landesverordnung über die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Bussen und U-Bahnen Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Schleswig-Holstein Personenbeförderungsgesetz 10

PKW RBL RegG RNVP SchulG SH-Tarif SPNV SVG VDV VGSF VSF WAI ZOB Personenkraftwagen Rechnergestütztes Betriebsleitsystem Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs Regionaler Nahverkehrsplan Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz Schleswig-Holstein-Tarif Schienenpersonennahverkehr Sylter Verkehrsgesellschaft Verband Deutscher Verkehrsunternehmen Verkehrsgemeinschaft Schleswig-Flensburg VSF Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg Web Accessibility Initiative Zentraler Omnibusbahnhof 11

1 1. Einleitung Den Gebietskörperschaften Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg sowie der kreisfreien Stadt Flensburg obliegt auf Grundlage von 2 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im übrigen öffentlichen Personennahverkehr (übriger ÖPNV) als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe. Die genannten Gebietskörperschaften sind damit Aufgabenträger des übrigen ÖPNV. Gemäß 5 Abs. 1 ÖPNVG können die Kreise und kreisfreien Städte oder deren Zweckverbände jeweils RNVP aufstellen. Bisher lagen in den drei Gebietskörperschaften RNVP mit unterschiedlichen Laufzeiten vor: Dritter Regionaler Nahverkehrsplan Kreis Nordfriesland 2010 2014 Dritter Regionaler Nahverkehrsplan Kreis Schleswig-Flensburg 2012 2016 Dritter Regionaler Nahverkehrsplan Stadt Flensburg 2013 2017 Mit vorliegendem Dokument wird aufbauend auf diese Ausgangslage erstmals im Land Schleswig-Holstein ein gemeinsamer RNVP für einen gesamten Planungsraum vorgelegt. Ziel ist, damit einen integrierten Gesamtnahverkehrsplan zu erhalten, der sowohl den flächenorientierten Kreisen als auch den Anforderungen der innerstädtischen Verkehrsbedienung der Stadt Flensburg gerecht wird. Der vorliegende RNVP 2017 bis 2021 berücksichtigt als zentralen neuen Schwerpunkt die Herausforderungen aus der erfolgten Weiterentwicklung des Rechtsrahmens des übrigen ÖPNV auf EU-, Bundes- und Landesebene sowie den aktuellen Rahmenbedingungen für den ÖPNV in finanz- und strukturpolitischer Hinsicht. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Hinterlegung einer Gesamtstrategie, um das gesetzlich vorgegebene Ziel einer vollständigen Barrierefreiheit umzusetzen. Barrierefrei nutzbare Mobilität stellt auch vor dem Hintergrund der demografischen Herausforderungen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe dar. Als weitere Randbedingung fließen die Ergebnisse der im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erarbeiteten Studie Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen Demografische Herausforderungen, interkommunale Kooperationen und Mobilitätsstrategie am Beispiel Nordfriesland in vorliegenden RNVP ein. Die Studie schlägt ein Kooperationsraumkonzept vor und entwickelt ein Mobilitätskonzept, so dass ein wirksamer Planungsansatz zur integrierten Betrachtung von interkommunalen Funktionszusammenhängen, Erreichbarkeitsbetrachtungen und Mobilitätsstrategien entsteht. Vor dem Hintergrund der demografischen Herausforderungen und dem Anspruch, Lebensqualität für alle Menschen zu schaffen, ist es wichtig, alle Diversitäten im Blick zu haben. Die Einbeziehung der Perspektive von Gender Diversity in den Planungsprozess führt zur Attraktivitätssteigerung und einem nachhaltigen Ansatz, der unterschiedliche Bedarfe, Lebensgewohnheiten und Befindlichkeiten diverser 12

Zielgruppen einbezieht und von daher eine vielfältige Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen ermöglicht. 13

2 2. Struktur des RNVP Die Erarbeitung des RNVP berücksichtigt eine Strukturierung in einen gemeinsamen Teil (GT), drei regionale Teile (RT) sowie Schnittmengenteile für die Bereiche Kreis Nordfriesland Kreis Schleswig-Flensburg und Stadt Flensburg - Kreis Schleswig-Flensburg. Im vorliegenden Regionalen Teil für den Kreis Schleswig-Flensburg werden ausschließlich gebietskörperschaftsspezifische Aussagen und Regelungen getroffen. Diese Aussagen ergänzen den Gemeinsamen Teil, der das Hauptwerk bildet und den einheitlichen Rahmen für den RNVP der gesamten Region aufspannt. Die Schnittmengenteile definieren besondere Aussagen und Anforderungen, die die Gestaltung des übrigen ÖPNV im Schnittbereich zweier Gebietskörperschaften betreffen. Insgesamt beinhaltet der RNVP folgende Dokumente: Gemeinsamer Teil (GT) Regionaler Teil Kreis Nordfriesland (RT NF) Regionaler Teil Kreis Schleswig-Flensburg (RT SL-FL) hier vorliegend Regionaler Teil Stadt Flensburg (RT FL) Schnittmengenteil Kreis NF Kreis SL (ST NF-SL) Schnittmengenteil Stadt FL Kreis SL (ST FL-SL) 14

3 3. Standortbestimmung 3.1 Verwaltungsstrukturen Der Kreis Schleswig-Flensburg befindet sich im Norden des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Mit einer Fläche von rund 2.071 km² ist der Kreis der drittgrößte Landkreis in Schleswig-Holstein. Der Kreis Schleswig-Flensburg wird wie folgt begrenzt: Kreisfreie Stadt Flensburg sowie Königreich Dänemark im Norden, Kreis Nordfriesland im Westen, Kreis Dithmarschen und Rendsburg-Eckernförde im Süden und Südosten sowie die Ostsee im Nordosten. Der Kreis Schleswig-Flensburg gliedert sich in 13 Ämter mit insgesamt 131 amtsangehörigen Gemeinden, zwei amtsfreie Gemeinden und drei amtsfreie Städte. Nachfolgend werden die Amtsbereiche und amtsfreien Gemeinden und Städte des Kreises Schleswig-Flensburg dargestellt. Abbildung 1: Verwaltungsstrukturen im Kreis Schleswig-Flensburg Karten: IGES 2016 Kartengrundlage und Daten: GeoBasis-DE / BKG 2016. 15

Tabelle 1: Ämter und amtsfreie Städte und Gemeinden im Kreis Schleswig- Flensburg Nr. Name Nr. Name 1 Kappeln 10 Langballig 2 Schleswig 11 Oeversee 3 Glücksburg (Ostsee) 12 Mittelangeln 4 Harrislee 13 Schafflund 5 Handewitt 14 Süderbrarup 6 Eggebek 15 Südangeln 7 Haddeby 16 Geltinger Bucht 8 Hürup 17 Arensharde 9 Kappeln-Land 18 Kropp-Stapelholm Karte: IGES 2016, Kartengrundlage: GeoBasis-DE / BKG 2016. Daten: Kreis Schleswig-Flensburg 2015. 3.2 Zentrale Orte und Stadtrandkerne Die Landesverordnung zur Festlegung der Zentralen Orte und Stadtrandkerne einschließlich ihrer Nah- und Mittelbereiche sowie ihre Zuordnung zu den verschiedenen Stufen (Verordnung zum Zentralörtlichen System) vom 8. September 2009 (zuletzt geändert am 29.08.2014) weist nachfolgend dargestellte zentralen Orte aus. Tabelle 2: Kategorie Mittelzentrum Zentrale Orte im Kreis Schleswig-Flensburg Zentrale Orte Schleswig Unterzentren mit Teilfunktionen von Mittelzentren Unterzentrum Ländliche Zentralorte Stadtrandkerne 2. Ordnung Kappeln Kropp, Süderbrarup, Tarp Böklund, Erfde, Gelting, Mittelangeln, Schafflund, Silberstedt, Sörup, Steinbergkirche Glücksburg (Ostsee), Harrislee Quelle: Verordnung zum Zentralörtlichen System 2014. 16

Abbildung 2: Zentrale Orte im Kreis Schleswig-Flensburg Karte: IGES 2016, Kartengrundlage: GeoBasis-DE / BKG 2016. Daten: Verordnung zum Zentralörtlichen System 2009 (zuletzt geändert am 29.08.2014). Eine Besonderheit des Kreises Schleswig-Flensburg besteht darin, dass der Landesentwicklungsplan (LEP) um das Oberzentrum Flensburg sowie um das Mittelzentrum Schleswig Stadt- und Umlandbereiche als Raumkategorie ausweist. Dabei strahlt der Stadt- und Umlandbereich um Flensburg in den Kreis Schleswig-Flensburg aus, so dass kreisgrenzenüberschreitende Beziehungen abgebildet werden. Die Stadt- und Umlandbereiche sollen als regionale Wirtschafts-, Versorgungs- und Siedlungsschwerpunkte insbesondere auch die ländlichen Räume stärken. Eine gute verkehrliche Anbindung ist dafür Voraussetzung und schließt aus Sicht der Landesentwicklungsplanung auch die Gewährleistung der Erschließung über den ÖNPV ausdrücklich mit ein. 17

Tabelle 3: Stadt- und Umlandbereiche der Ober- und Mittelzentren Zentraler Ort Flensburg Schleswig Gemeinden im Stadt- und Umlandbereich Ausacker, Dollerup, Freienwill, Glücksburg (Ostsee), Großsolt, Grundhof, Handewitt, Harrislee, Hürup, Husby, Langballig, Maasbüll, Munkbrarup, Oeversee, Ringsberg, Sieverstedt, Tarp, Tastrup, Wees, Westerholz Busdorf, Dannewerk, Fahrdorf, Hüsby, Jagel, Lürschau, Neuberend, Nübel, Schaalby, Selk, Schuby, Tolk Quelle: IM SH 2010. Neben dem zentralörtlichen System auf Basis der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein weist der Regionalplan für den Planungsraum V Landesteil Schleswig Gemeinden mit besonderen Funktionen ohne eine zentralörtliche Einstufung aus. Diese werden in Abschnitt 4.1 des Gemeinsamen Teils dargestellt. 3.3 Verkehrsinfrastruktur Abbildung 3: Infrastruktur im Kreis Schleswig-Flensburg Karte: IGES 2016, Kartengrundlage: GeoBasis-DE / BKG 2016. Daten: ATKIS-Daten 2015. 18

Straßennetz Der Kreis Schleswig-Flensburg wird durch das nachfolgend dargestellte Netz von Bundesstraßen und Bundesautobahnen (BAB) im Bereich des übergeordneten Straßennetzes erschlossen. Schieneninfrastruktur Die Schieneninfrastruktur im Kreis Schleswig-Flensburg umfasst die folgenden Strecken Flensburg Tarp Jübek Schleswig Rendsburg Hamburg, Flensburg Husby Sörup - Süderbrarup Eckernförde - Kiel und Husum Jübek Schleswig Rendsburg Kiel. 3.4 Strukturdaten und Entwicklungsperspektiven Bevölkerungsentwicklung In Schleswig-Flensburg war im Betrachtungszeitraum zwischen 2004 und 2012 eine kontinuierliche Abnahme der Bevölkerungszahl festzustellen. Seit 2013 weist die Bevölkerungsentwicklung jedoch wieder leichte Anstiege aus. Bei der Betrachtung der Bevölkerungsentwicklung auf Ebene der Ämter bzw. amtsfreien Städte und Gemeinden ist insbesondere in Kappeln sowie im Amt Kappeln- Land ein überdurchschnittlicher Rückgang der Bevölkerungszahl von mehr als 10% zwischen 2004 und 2014 festzustellen. Demgegenüber ist im gleichen Zeitraum insbesondere am Beispiel Handewitt ein Bevölkerungszuwachs um knapp 5% den zu verzeichnen. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bevölkerungsentwicklung in den Ämtern bzw. amtsfreien Städte und Gemeinden des Kreiseses Schleswig-Flensburg zwischen 2004 und 2014. 19

Tabelle 4: Bevölkerungsentwicklung in den Verwaltungseinheiten Bevölkerung Amt, amtsfreie Stadt oder Gemeinde 2004 2014 Veränderung in % Arensharde 14.042 13.970-0,51 Eggebek 8.995 8.512-5,37 Geltinger Bucht 13.122 12.424-5,32 Glücksburg (Ostsee) 5.929 5.820-1,84 Haddeby 8.778 8.780 0,02 Handewitt 10.468 10.982 4,91 Harrislee 11.525 11.190-2,91 Hürup 8.537 8.579 0,49 Kappeln 9.799 8.687-11,35 Kappeln-Land 1.609 1.400-12,99 Kropp-Stapelholm 17.292 16.529-4,41 Langballig 8.069 8.004-0,81 Mittelangeln 9.621 9.808 1,94 Oeversee 10.849 10.147-6,47 Schafflund 12.226 12.342 0,95 Schleswig 24.237 24.035-0,83 Südangeln 13.722 13.240-3,51 Süderbrarup 11.179 11.144-0,31 Summe Kreis 199.999 195.593-2,20 Quelle: Statistik Nord 2015a. Bevölkerungsdichte Der Kreis Schleswig-Flensburg zeichnet sich durch starke Unterschiede in der Bevölkerungsverteilung und dichte aus. Eine hohe Bevölkerungsdichte zeigt sich insbesondere in den zentralen Orten und die daran angrenzenden Gemeinden. Demgegenüber sind die eher ländlich strukturierten Bereiche des Kreises durch eine vergleichsweise niedrige Bevölkerungsdichte gekennzeichnet. Dies zeigt sich exemplarisch im Bereich der an den Kreis Nordfriesland grenzenden Gemeinden oder aber im Bereich des Amtes Kropp. Eine Übersicht über die Bevölkerungsverteilung im gesamt Planungsraum ist in Abschnitt 4.3 des Gemeinsamen Teils dargestellt. 20

Bevölkerungsprognose Bezogen auf das Basisjahr 2009 ist im Prognosezeitraum bis 2025 im Kreis Schleswig-Flensburg mit einem Bevölkerungsrückgang von ca. 4,2% zu rechnen. 1 Trotz dieser insgesamt zu erwartenden Bevölkerungsabnahme sind regionale Unterschiede festzustellen, die auch wachsende Bereiche des Kreises ausweisen. Hervorzuheben ist dabei insbesondere das prognostizierte Bevölkerungswachstum im Siedlungsband zwischen Flensburg und Niebüll. Kleinräumig betrachtet sind relative Bevölkerungsrückgänge vor allem im südlichen und östlichen Bereich des Kreisgebietes zu erwarten, während im Umlandbereich von Flensburg, im Bereich um Schafflund sowie in einzelnen weiteren Gemeinden nahe Schleswig und Kappeln von Bevölkerungszuwächsen ausgegangen werden kann. Eine Übersicht über die Bevölkerungsentwicklung im gesamt Planungsraum ist in Abschnitt 4.3 des Gemeinsamen Teils dargestellt. Neben den dargestellten Entwicklungen auf Basis der Daten zur Bevölkerungsentwicklung in den Kreisen und Kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins wurden im Juni 2016 durch das Statistikamt Nord ersten Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnung 2015 bis 2030 basierend auf der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung für Deutschland (KBV) für die Kreise und kreisfreien Städte veröffentlicht. Unter Berücksichtigung des Zensus 2011 sowie der aktuellen Flüchtlingszahlen wurde für den Kreis Schleswig-Flensburg ein Bevölkerungsrückgang von 3,9% errechnet. 2 Betrachtung der Bevölkerung im schulfähigen Alter Für die Betrachtung der Bevölkerung im schulfähigen Alter ist die Altersgruppe von 6 bis 18 Jahren maßgeblich, da in diesem Alter nach 20 bis 23 des Schleswig- Holsteinischen Schulgesetz (SchulG) vom 24. Januar 2007 die Schulpflicht besteht. Im Zeitraum zwischen 2004 und 2014 ist im Kreis Schleswig-Flensburg der Bevölkerungsanteil im schulfähigen Alter zurückgegangen. In der weiteren Entwicklung ist bis zum Prognosehorizont 2025 eine weitere deutliche Abnahme anzunehmen. Dies wird sich auf die Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen integrierter Schulverkehre auswirken und somit im mittel- bis langfristigen Zeitraum Anpassungen in der Organisation der Beförderung von Schülerinnen und Schülern erforderlich machen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Bevölkerung im schulfähigen Alter. 1 Vgl. Statistik Nord 2011a. 2 Vgl. Statistik Nord 2016. 21

Tabelle 5: Bevölkerung im schulfähigen Alter im Kreis Schleswig-Flensburg 2004 2014 2025 Gesamtbevölkerung A 199.999 195.593 190.200 Bevölkerung im schulfähigen Alter (6 bis unter 18) 29.904 24.396 20.650 Quellen: A Statistik Nord 2015a, Statistik Nord 2011a. B Statistik Nord 2015a, GGR 2012. 3.5 Pkw-Bestand und Motorisierung Im Kreis Schleswig-Flensburg ist der Bestand an zugelassenen Pkw zwischen 2010 (108.818 zugelassene Pkw) und 2014 (114.389 zugelassene Pkw) stetig gestiegen. Während das Wachstum zwischen 2012 und 2014 zeitweise hinter dem Landesdurchschnitt zurückblieb, stieg der Bestand zuletzt wieder stärker an. Aufbauend auf dem Pkw-Bestand sowie den Bevölkerungszahlen ergibt sich eine stetig steigende Motorisierung (585 Pkw je 1.000 Menschen in 2014), die deutlich über dem Landesdurchschnitt liegt (545 Pkw je 1.000 Menschen in 2014). 3.6 Wirtschaftsstrukturelle Situation Arbeitsmarktentwicklung Nach dem Rückgang der Anzahl der Erwerbstätigen zwischen den Jahren 2000 und 2005 ist die Anzahl der Erwerbstätigen seither kontinuierlich bis auf 80.900 Personen im Jahr 2013 angestiegen. Wirtschaftsstruktur Im Zuge eines lange Zeit kontinuierlichen Rückgangs in der Land- und Forstwirtschaft dominieren im Kreis Schleswig-Flensburg die Dienstleistungsbereiche (vgl. Abbildung 4). Im Jahr 2013 sind ca. 76% der Erwerbstätigen in den Dienstleistungsbereichen beschäftigt. Sie erwirtschaften damit ca. 79% der gesamten Bruttowertschöpfung. In der nachfolgenden Abbildung wird die Wirtschaftsstruktur im Kreis Schleswig- Flensburg in Abhängigkeit der Bruttowertschöpfung sowie der Anzahl der Erwerbstätigen dargestellt. 22

Abbildung 4: Wirtschaftsstruktur nach Anteilen an der Bruttowertschöpfung (links) und Erwerbstätigen (rechts), Stand: 2013 Anmerkung: A = Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, C = Verarbeitendes Gewerbe, F = Baugewerbe, G-J = Handel, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe, Information und Kommunikation, K-N = Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister; Grundstücks- und Wohnungswesen, O-T = Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit, Private Haushalte mit Hauspersonal. Quelle: Statistische Ämter der Länder 2015. 3.7 Schulstruktur Derzeitige Situation Im Schuljahr 2014/2015 gibt es im Kreis Schleswig-Flensburg insgesamt 60 allgemeinbildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Davon sind 33 Grundschulen mit 4617, 15 Gemeinschaftsschulen mit 8968, sieben Förderzentren mit 397 und vier Gymnasien mit 3849 Schülerinnen und Schülern. 3 Dazu kommen insgesamt 21 Schulen in Trägerschaft des dänischen Schulvereins im Kreisgebiet. Dazu zählen 19 Grundschulen mit insgesamt 1205 Schülerinnen und Schülern sowie zwei Gemeinschaftsschulen mit insgesamt 789 Schülerinnen und Schülern. 4 In Abbildung 5 wird die räumliche Lage der Schulstandorte im Kreis Schleswig- Flensburg dargestellt. 3 Definition der Schularten gemäß Statistik Nord 2015b. 4 Vgl. Statistik Nord 2015b. 23

Abbildung 5: Schulstandorte in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland Karte: IGES 2016, Kartengrundlage: GeoBasis-DE / BKG 2016. Daten: Statistik Nord 2015d. Eine Übersicht aller Schulen mit Zuordnung von Schultypen, Schulträgern sowie die Anzahl von Schülerinnen und Schülern ist in Anhang A1 dargestellt. Quelle-Ziel-Beziehungen der Schülerinnen und Schüler mit Anspruchsberechtigung auf Beförderung Innerhalb des Kreises bestehen vor allem starke Verflechtungen zu den Schulstandorten in Schleswig, Kappeln, Kropp, Gemeinde Mittelangeln und Schafflund. Aus dem Kreisgebiet heraus (hier insbesondere aus den Umlandgemeinden der Stadt Flensburg) bestehen starke Verflechtungen zu Schulstandorten in der Stadt Flensburg. Eine Übersicht über die Quelle-Ziel-Beziehungen der Schülerinnen und Schülern mit Anspruchsberechtigung auf Beförderung wird in Anhang A2 dargestellt. 24

Zu erwartende Entwicklung Im Zeitraum zwischen 2004 und 2014 ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Kreis Schleswig-Flensburg um ca. 19,5% gesunken. 5 Entsprechend den Angaben aus dem geltenden Schulentwicklungsplan 2012 werden Angaben zur Entwicklung der Anzahl von Schülerinnen und Schülern im Grundschulbereich sowie im Bereich der Gymnasien prognostiziert. Für beide Schultypen wird ein starker Rückgang der Anzahl von Schülerinnen und Schülern um ca. 20% bis 2025 ausgewiesen. Angaben zur Entwicklung an Gemeinschaftsschulen und Förderzentren werden nicht ausgewiesen. Auswirkungen der zu erwartenden Entwicklung auf die Schulstandorte im Kreis Schleswig-Flensburg Gemäß Landesverordnung über die Bestimmung der Mindestgröße von öffentlichen allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren (Mindestgrößenverordnung - MindGrVO) wird folgende Mindestanzahl von Schülerinnen und Schülern festgelegt: Grundschulen: mindestens 80 Schülerinnen und Schüler; Gemeinschaftsschulen: mindestens 240 Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I, Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang: mindestens 250 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 5 bis 9, Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang, organisatorische Verbindungen von Gymnasien mit Gemeinschaftsschulteil: mindestens 300 Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I, Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen: mindestens 1.000 Grundschülerinnen und Grundschüler in ihrem Einzugsbereich. Unterschreiten Schulen die Mindestgrößen, sind die Schulentwicklungsplanungen zu aktualisieren und Anpassungsmaßnahmen wie etwa die Weiterführung in Kooperation oder die Schließung des Standortes zu ergreifen. Für das Schuljahr 2015/2016 wird insbesondere für die folgenden Grundschulstandorte Handlungsbedarf aufgezeigt: Georg-Asmussen-Schule, Grundschule des Amtes Geltinger Bucht in Gelting (79 Schülerinnen und Schüler) Grundschule Kieholm (83 Schülerinnen und Schüler) Grundschule Medelby (79 Schülerinnen und Schüler) Grundschule Wanderup (72 Schülerinnen und Schüler) Grundschule Fahrdorf (77 Schülerinnen und Schüler) Gemäß dem Schulentwicklungsplan 2012 sollen prinzipiell die Grundschulstandorte erhalten und organisatorische Verbindungen zwischen den Schulen gebildet 5 Vgl. Kreis Schleswig-Flensburg 2012a sowie Statistik Nord 2015b. 25

werden. Damit kann weiterhin von im Vergleich zur derzeitigen Situation ähnlichen Verflechtungssituationen in der Beförderung von Schülerinnen und Schülern ausgegangen werden. Quantitativ ist allerdings der erwartete Rückgang der Anzahl von Schülerinnen und Schülern zu beachten, der sich auf alle Schularten wahrnehmbar auswirken wird. Daher ist mit erhöhten Beförderderungsaufwendungen im Rahmen der Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu rechnen. Im Amt Süderbrarup ist vorgesehen, mit dem geplanten Neubau eines Schulstandortes bis zum Jahr 2017 alle fünf derzeitigen Grundschulstandorte räumlich zusammenzuführen. Durch diese Zentralisierung ist eine Neuorganisation der Beförderung von Schülerinnen und Schülern notwendig, da sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Beförderungsanspruch von derzeit ca. 140 um mindestens 120 Personen erhöhen wird. Auswirkungen der freien Schulwahl Gemäß 24 des Schulgesetzes in Schleswig-Holstein (SchulG) wählen Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler im Rahmen der von der Schulaufsichtsbehörde nach Anhörung des Schulträgers festgesetzten Aufnahmemöglichkeiten aus dem vorhandenen Angebot an Grundschulen, weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren. In der Praxis fördert diese Wahlfreiheit den Wettbewerb von Schulstandorten um Schülerinnen und Schüler, die damit auch gezielt in nicht nächstgelegene (zuständige) Schulstandorte gelenkt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Wahlfreiheit des Schulstandortes nicht mit einer Übernahme von Beförderungskosten im Sinne der geltenden Schülerverkehrssatzung einhergeht. Gemäß 114 Abs. 2 SchulG kann in der Satzung festgelegt werden, dass Kosten der Beförderung von Schülerinnen und Schülern maximal in Höhe der Beförderungskosten bis zur nächstgelegenen (zuständigen) Schule übernommen werden. Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern, soll sofern möglich, in den übrigen ÖPNV integriert werden. Kosten für freigestellte Schulverkehre sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Kreis die Zustimmung erteilt. Die Anerkennung von freigestellten Schulverkehren ist in der geltenden Schülerverkehrssatzung unter 6 in Verbindung mit 4 Abs. 3 geregelt. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass ausgehend vom oben genannten Wettbewerb zwischen den Schulstandorten teilweise auch dann zusätzliche Beförderungsleistungen durch die Schulträger bestellt werden, wenn kein Beförderungsanspruch gemäß der Schülerverkehrssatzung besteht. Die Schulwahlfreiheit als wichtiges und hohes Gut der Selbstbestimmung steht damit in einem Zielkonflikt zur möglichst effizienten und kostenminimierenden Organisation der Beförderung von Schülerinnen und Schülern. 26

3.8 ÖPNV-relevante Ziele (ohne Schulen) ÖPNV-relevante Ziele stellen neben Schulen und anderen Ausbildungseinrichtungen insbesondere Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Behörden, touristische Ziele und Versorgungsschwerpunkte mit einer hohen Anzahl an Beschäftigten, Besuchern bzw. ÖPNV-Nutzenden dar. Im Folgenden werden ÖPNV-relevante Industrie-, Gewerbe-, Tourismus-, Einzelhandels-, Freizeit- und administrative Standorte sowie wichtige Ziele im Berufsverkehr dargestellt. Industrie- und Gewerbestandorte Im Kreis Schleswig-Flensburg ist das verarbeitende Gewerbe besonders durch die Ernährungsindustrie geprägt. Von 84 Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes zählen fast 30 zu diesem Bereich. Insbesondere in den ländlich geprägten Gemeinden ist dieser Wirtschaftsbereich von großer strukturpolitischer Bedeutung. Wichtige Standorte sind u.a. Kappeln, Nordhackstedt, Böklund, Steinbergkirche, Harrislee, Wanderup, Silberstedt, Schleswig, Sörup, Süderbrarup, Glücksburg, Gemeinde Mittelangeln sowie das Gebiet des Zweckverbandes Wirtschaftsentwicklungsgemeinschaft Flensburg/Handewitt in Handewitt. Größter Arbeitgebender in diesem Bereich ist mit über 1.400 Beschäftigten an den Standorten Böklund und Gemeinde Mittelangeln die zur Mühlen ApS & Co. KG. Weitere wichtige Industriestandorte sind Eggebeck, Schleswig, Sörup, Glücksburg und nochmals die Gemeinde Mittelangeln. Tourismusstandorte Der Kreis Schleswig-Flensburg verfügt über bedeutende Standorte des Tourismusgewerbes. Es zeigt sich ein aktuelles Wachstum in diesem Wirtschaftsbereich, was u.a. an einem deutlichen Anstieg in der Zahl der Übernachtungen zum Beispiel im Zeitraum zwischen 2013 und 2014 nachvollzogen werden kann. 6 Besonderer touristischer Schwerpunkt des Kreises Schleswig-Flensburg ist die Ostseeküste. Ausgehend von Flensburg und Glücksburg an der deutsch-dänischen Grenze zieht sich diese von der Flensburger Förde in südlicher Richtung bis zur Schlei. Daneben existieren weitere Bereiche mit hoher touristischer Bedeutung. Dies sind in der Region Schlei-Ostsee z.b. die Gemeinden Süderbrarup, Boren sowie die Stadt Arnis. Zudem spielt z.b. der Bereich Schleswig, Busdorf (Haithabu) sowie Dannewerk (Danewerkmuseum) eine wichtige Rolle für den deutsch-dänischen Kulturtourismus. Weitere wichtige touristische Standorte sind Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Steinberg, Kappeln, Gelting, Glücksburg, Harrislee und Tarp. 6 Vgl. Statistik Nord 2015c. 27

Nah- und Gesundheitsversorgung Mit Blick auf die Daseinsvorsorge der Nah- und Gesundheitsversorgung fungieren besonders die zentralen Orte im Kreis als wichtige Versorgungszentren. So decken das Mittelzentrum Schleswig sowie das Unterzentrum Kappeln auch den Bedarf an periodischen und spezifischen Waren und Dienstleistungen ab. Teilräumliche Versorgungsfunktionen insbesondere für Waren und Dienstleistungen des kurz- und mittelfristigen Bedarfs üben Schafflund und Tarp für den Nordwesten, Gelting, Sörup, Süderbrarup und die Gemeinde Mittelangeln für den Nordosten und Osten sowie Kropp und Erfde für den Süden aus. Das Oberzentrum Flensburg besitzt neben der Versorgung mit medizinischen, administrativen und kulturellen Angeboten eine wichtige Nahversorgungsfunktion 7 für die angrenzenden Gemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg. In den Umlandgemeinden der kreisfreien Stadt Flensburg resultiert daraus eine starke Orientierung von Wegen im Alltagsverkehr auf das Oberzentrum Flensburg. Gleichzeitig decken z.b. Harrislee, Handewitt und Glücksburg auch Teile der Nahund Gesundheitsversorgung selbst ab. Behörden und administrative Standorte Die zentrale Anlaufstelle für Service-Angebote des Kreises ist der Servicebetrieb in der Stadt Schleswig. Kommunale Behörden und Service-Angebote konzentrieren sich insbesondere auf Sitze der Ämter, Städte und amtsfreien Gemeinden sowie einigen Außenstellen. ÖPNV-relevante Ziele im Berufsverkehr Ausgehend von der Zahl der Berufseinpendelnde 8 sowie der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind insbesondere das Mittelzentrum Schleswig sowie die Umlandgemeinden des Oberzentrums Flensburg Handewitt und Harrislee die dominierenden Ziele im Berufsverkehr. Diese und weitere bedeutende Ziele im Berufsverkehr sind in der folgenden Tabelle dargestellt. 7 Nahversorgung im Sinne von Versorgung mit Waren und Dienstleistungen des kurz- und mittelfristigen Bedarfs. 8 Berufseinpendelnde sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die in einer Gemeinde des Kreises Schleswig-Flensburg arbeiten, die nicht der Gemeinde des Wohnortes entspricht. 28

Tabelle 6: ÖPNV-relevante Ziele im Berufsverkehr (Einpendelnde > 500, 2014) Stadt/ Gemeinde Einpendelnde Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Arbeitsort) Insgesamt Land- & Forstwirtschaft, Fischerei Produzierendes Gewerbe Handel, Verkehr & Gast-gewerbe Sonstige Dienstleistungen Schleswig 9.452 13.735 k.a. k.a. 20,0% 68,4% Handewitt 3.491 4.155 1,6% 22,1% 30,8% 45,4% Harrislee 3.167 3.866 0,1% 23,5% 53,3% 23,1% Kappeln 2.121 3.438 0,4% 21,3% 22,8% 55,5% Kropp 1.621 2.255 1,4% 13,6% 26,3% 58,7% Süderbrarup 1.151 1.494 k.a. k.a. 38,9% 44,6% Tarp 975 1.323 1,8% 5,9% 58,8% 33,5% Sörup 960 1.281 2,5% 59,3% 17,4% 20,8% Glücksburg 923 1.193 k.a. k.a. 33,9% 50,0% Böklund 901 1.093 1,8% 74,7% 10,2% 13,2% Mittelangeln 683 1.077 1,9% 48,6% 16,1% 33,4% Schuby 589 674 1,0% 46,0% 17,7% 35,3% Wees 584 640 3,6% 35,9% 34,7% 25,8% Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2014. 3.9 Verkehrsverflechtungen von Beschäftigten im Kreis Schleswig-Flensburg (Pendelnde) Wichtige Kenngrößen für den Mobilitätsbedarf können aus den Verkehrsverflechtungen von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten abgeleitet werden. Diese Verflechtungen zwischen Wohn- und Arbeitsort wird nachfolgend mit dem Begriffen Pendelnde bzw. Berufspendelndenströmen beschrieben. Dazu werden je nach räumlicher Ausprägung folgende Berufspendelndenströmen unterschieden: Binnenpendelnde, d.h. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die in derselben Gemeinde arbeiten und wohnen, 29

Einpendelnde, d.h. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die in einer Gemeinde des Kreises Schleswig-Flensburg arbeiten, die nicht der Gemeinde des Wohnortes entspricht sowie Auspendelnde, d.h. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die in einer Gemeinde des Kreises Schleswig-Flensburg wohnen, die nicht der Gemeinde des Arbeitsortes entspricht. Die Analyse der Berufspendelndenströmen für den Kreis Schleswig-Flensburg erfolgte auf Grundlage von Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA), erhoben zum Stichtag 30.06.2014. In den folgenden Abschnitten werden die wesentlichen relevanten Ergebnisse der Analyse für Berufspendelnde innerhalb von Gemeinden des Kreises (Binnenpendelnde), Berufspendelnde zwischen Gemeinden des Kreises, Einpendelnde aus Quellen außerhalb des Kreises sowie Auspendelnde mit Zielen außerhalb des Kreises dargestellt. In den Abbildungen 13 und 14 sind dazu alle Pendelndenströmen auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte mit mehr als 60 Berufspendelnde je Strom dargestellt. Eine makroskopische Darstellung der Pendelndenströmen zwischen den Gebietskörperschaften ist im Gemeinsamen Teil dargestellt. Binnenpendelnde innerhalb der Gemeinden Die meisten Binnenpendelnden, d.h. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die in derselben Gemeinde arbeiten und wohnen, werden mit mehr als 4.000 in Schleswig dokumentiert. Es folgen Kappeln mit mehr als 1.000 sowie Harrislee, Handewitt und Kropp mit jeweils mehr als 500 Binnenpendelnden. Berufspendelnde innerhalb des Kreises Schleswig-Flensburg Die Berufspendelndenverflechtungen innerhalb des Kreises Schleswig-Flensburg sind stark auf das Mittelzentrum Schleswig ausgerichtet (vgl. Abbildung 7). Stärkere Berufspendelndenströme bestehen zudem nach Kappeln, Harrislee und Handewitt. Einpendelnde aus Quellen außerhalb des Kreises Wie in Abbildung 6 dargestellt, sind die stärksten Einpendelndenströme aus der kreisfreien Stadt Flensburg nach Harrislee und Handewitt (jeweils über 1.000) sowie Schleswig (über 500) zu verzeichnen. Weiterhin bestehen wichtige Berufspendelndenströme aus Husum, Rendsburg und Eckernförde in die Stadt Schleswig. 30

Abbildung 6: Berufspendelndenbeziehungen 2014 im Kreis Schleswig-Flensburg (Einpendelnde inkl. wichtiger Quellen in angrenzenden Gebietskörperschaften) Darstellung: Datenquelle: IGES 2015, Kartenbasis: GeoBasis-DE / BKG 2015, Servicebetrieb des Kreises Schleswig-Flensburg 2015. Bundesagentur für Arbeit 2015b Auspendelnde mit Zielen außerhalb des Kreises Für die Auspendelnde aus dem Kreis Schleswig-Flensburg sind die Relationen von Handewitt mit 2.005 und Harrislee mit 1.710 in die kreisfreie Stadt Flensburg von besonderer Bedeutung. Weitere wichtige Relationen in die kreisfreie Stadt Flensburg bestehen aus Glücksburg mit 714 Auspendelnde sowie Großenwiehe, Gemeinde Mittelangeln, Oeversee, Schleswig, Sörup und Tarp mit jeweils über 500 Auspendelnen. Weitere wichtige Pendelndenbeziehungen richten sich aus Schleswig, Kropp und Erfde nach Rendsburg, aus Schleswig und Kappeln nach Eckernförde sowie aus Schleswig nach Husum (vgl. Abbildung 7). 31

Abbildung 7: Berufspendelndenströme 2014 im Kreis Schleswig-Flensburg (Auspendelnde inkl. wichtiger Ziele in angrenzenden Gebietskörperschaften) Darstellung: Datenquelle: IGES 2015, Kartenbasis: GeoBasis-DE / BKG 2016, Servicebetrieb des Kreises Schleswig-Flensburg 2015. Bundesagentur für Arbeit 2015b Zusammenfassung der besonders relevanten Berufspendelndenströme Im Berufspendelndenverkehr treten die Verkehrsbeziehungen aus dem Umlandbereich der kreisfreien Stadt Flensburg sowie der Stadt Schleswig am stärksten in Erscheinung. Aus dem Umlandbereich der Stadt Flensburg bestehen zahlenmäßig große Berufspendelndenströme in das Stadtgebiet. Weiterhin relevante Pendelndenströme bestehen in die Gemeinden Handewitt und Harrislee, dabei sei insbesondere auf die dortigen Industrie- und Gewerbegebiete verwiesen, in die Stadt Schleswig, hauptsächlich aus den umliegenden Gemeinden, zwischen der Stadt Schleswig und der Stadt Flensburg in beide Richtungen sowie zwischen dem südlichen und östlichen kreisgrenznahen Bereich und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde. 32

3.10 Wirtschaftlicher und organisatorischer Rahmen des übrigen ÖPNV Finanzierung des übrigen ÖPNV Nach 6 Abs. 1 ÖPNVG SH obliegt die Finanzierung des übrigen ÖPNV dem Aufgabenträger. Der Kreis Schleswig-Flensburg als Aufgabenträger erhält dabei Mittel nach dem Regionalisierungsgesetz sowie ergänzende Landesmittel ( 6 Abs. 3 ÖPNVG SH). Die Zusammensetzung der Mittel ist in der Landesverordnung über Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Bussen und U-Bahnen vom 11. April 2012 (ÖPNVFinV SH) geregelt. Nach 1 Abs. 1 ÖPNVFinV SH stehen allen Aufgabenträgern in Schleswig-Holstein in Summe 57,313 Mio. EUR pro Jahr zur Verfügung. Diese Mittel werden nach einem Verteilungsschlüssel auf die unterschiedlichen Aufgabenträger verteilt. Nach 2 Abs. 1 ÖPNVFinV SH, liegt der Anteil für den Kreis Schleswig-Flensburg bei 10,8%. Der Kreis Schleswig-Flensburg wendet eine allgemeine Vorschrift entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, Art.3 IIf. mit der Pflicht zur Tarifanwendung an. Der Kreis gewährt einen Ausgleich; es besteht kein Rechtsanspruch auf vollständigen Kostenausgleich und/oder Preisauffüllung. Durch die Integration der Beförderung von Schülerinnen und Schülern in den ÖPNV beteiligen sich die Schulträger (Träger der Schülerbeförderung nach 114 SchulG) sowie der dänische Schulverein an der Finanzierung des ÖPNV. Gemäß der 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung des Kreises Schleswig- Flensburg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung vom 7. Juli 2008 macht der Kreis von einer einheitlichen Eigenbeteiligung der Eltern gebrauch. Diese beträgt für das Schuljahr 2015/2016 80 bis zur Klassenstufe 4 und 135 für die Klassenstufen 5-10. Darüber hinaus stehen den Beteiligten im ÖPNV Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Landes (GVFG-SH) zur Verfügung, indem das Land Maßnahmen, die zu einer Verbesserung des ÖPNV führen mit bis zu 75% fördert. Verkehrsunternehmen, die Verkehrsleistungen im übrigen ÖPNV im Kreis Schleswig-Flensburg erbringen, haben in Summe vier Einnahmequellen: 1. Einnahmen durch Fahrscheinverkauf 2. Ausgleichszahlungen des Kreises über die Höchsttarifsatzung 3. Ausgleichsgelder für die kostenlose Beförderung Schwerbehinderter ( 148 SGB IX) 4. Sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne gemäß 8 Abs. 4 PBefG Eine Übersicht zur Finanzierung des übrigen ÖPNV im Kreis Schleswig-Flensburg wird in folgender Grafik dargestellt. 33

Abbildung 8: Übersicht über die Finanzierung des ÖPNV im Kreis Schleswig- Flensburg Darstellung: IGES 2016 Organisation des übrigen ÖPNV Die Organisation des übrigen ÖPNV erfolgt in Form einer funktionalen Teilung zwischen der politischen Ebene, der Aufgabenträgerfunktion sowie der Ersteller- bzw. Unternehmensebene. Aufgabeträger im Sinne des vorliegenden RNVP ist dabei der Kreis Schleswig-Flensburg. Ersteller sind die Verkehrsunternehmen, konzessionierten Verkehrsunternehmen sind sowie deren Unterauftragnehmer. Organisation und Finanzierung der Beförderung von Schülerinnen und Schülern Die Organisation der Finanzierung der Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Kreis Schleswig-Flensburg basiert u.a. auf unterschiedlichen vertraglichen Regelungen: 34

die Systemvereinbarung zwischen Kreis und VGSF, regelt als Rahmenvertrag das Zusammenspiel zwischen Kreis, Verkehrsunternehmen und Schulträgern grundsätzlich 9, Beförderungsverträge zwischen Schulträgern, Verkehrsunternehmen und dem Kreis (zurzeit 49 Verträge), weitere Beförderungsverträge zwischen den 26 Schulträgern 10 und den Verkehrsunternehmen In den Beförderungsverträgen zwischen Schulträgern, Verkehrsunternehmen und dem Kreis ist neben dem Leistungsumfang (Spezifizierung der Schulen, Fahrplan, Fahrzeuganforderungen) insbesondere die Finanzierung geregelt. Dabei trägt der Kreis zwei Drittel der als notwendig anerkannten Zahlungen. Die Schulträger tragen ein Drittel der Aufwendungen. Die zusätzliche nur zwischen Schulträgern und Verkehrsunternehmen abgeschlossenen Beförderungsverträge finden außerhalb des Regelverkehrs statt. Der Kreis beteiligt sich nicht an der Finanzierung. Ggf. entstehende Parallelverkehre z.b. im Rahmen des Wettbewerbs von Schulstandorten (vgl. Abschnitt 3.5) können durch den Kreis nicht ausgeschlossen werden können. Über die spezifische Finanzierungsausgestaltung der Beförderung von Schülerinnen und Schülern hinaus finanziert der Kreis einen erheblichen Teil der gesamten ÖPNV-Leistungen. Da die Beförderung von Schülerinnen und Schülern fast ausschließlich im Rahmen des ÖPNV stattfindet, verweist die vorliegende Organisationsstruktur auf ein grundlegendes Problem der Überschneidung von gesetzlichen Zuständigkeiten zwischen dem Kreis und dem Schulträger sowie der parallelen Finanzierung durch Beförderungsverträgen zwischen Schulträgern, Verkehrsunternehmen und dem Kreis auf der einen Seite und weiteren Beförderungsverträgen nur zwischen Schulträgern und den Verkehrsunternehmen auf der anderen Seite. Im Ergebnis können derzeit intransparente Organisations- und Finanzierungsstrukturen nicht ausgeschlossen werden, die eine wirtschaftliche Planung des übrigen ÖPNV deutlich erschweren. 9 Vgl. insbesondere die Anlage zur Satzung des Kreises Schleswig-Flensburg über die Anerkennung der notwendigen Kosten der Beförderung von Schülerinnen und Schülern. 10 3 Städte, 6 Gemeinden, 6 Ämter, 10 Schulverbände und der Kreis Schleswig-Flensburg. 35

4 4. Derzeitiges Angebot im öffentlichen Personenverkehr 4.1 Angebot im SPNV Das Angebot im SPNV im Planungsraum I umfasst derzeit die Strecken Flensburg Schleswig Hamburg, Flensburg Süderbrarup Kiel und Husum Schleswig Rendsburg Kiel. Angaben zum Streckenverlauf sowie zur derzeitigen Bedienung im Abschnitt 5.1 des gemeinsamen Teils des RNVP dargestellt. Zugangsstellen im SPNV Die Verknüpfungspunkte im SPNV sowie mit dem übrigen ÖPNV sind die Bahnhöfe Schleswig, Jübek, Husby, Sörup, Süderbrarup und Tarp. Lage der Zugangsstellen zum Ortskern bzw. Siedlungsbereich Nahezu alle Zugangsstellen im Kreis Schleswig-Flensburg liegen im zentralen Siedlungsbereich der jeweiligen Ortslage oder zumindest am Orts- bzw. Siedlungsrand. Im Stadtgebiet Schleswig befindet sich die SPNV-Zugangsstelle am südwestlichen Stadtrand, während der zentrale Verknüpfungspunkt im übrigen ÖPNV, Schleswig ZOB, im Stadtzentrum verortet ist. SPNV-Zugangsstellen und Barrierefreiheit Die SPNV-Zugangsstellen im Kreis Schleswig-Flensburg sind für eine barrierefreie Nutzung ausgebaut. Handlungsbedarf bei SPNV-Zugangsstellen Handlungsbedarf besteht insbesondere bei der räumlichen Verknüpfung zwischen SPNV und übrigem ÖPNV (z.b. Erreichbarkeit zwischen ZOB-Standort von Bahnhofsstandorte in Schleswig). 4.2 Angebot im Personenfernverkehr Schienenpersonenfernverkehr Im Kreis Schleswig-Flensburg besteht am Bahnhof Schleswig Zugang zu vereinzelten Zügen im Schienenpersonenfernverkehr. Entsprechend der Fahrplananalyse betrifft die Verbindungen IC 1981 von Flensburg nach München (nur freitags), IC 2197 von Flensburg nach Köln (nur sonntags), IC 2407 von Flensburg nach Köln (nur freitags), IC 1284 von (Schwarzach-St.Veit -) München nach Flensburg (täglich) sowie IC 2406 von Köln nach Flensburg (nur freitags). 36

Fernbuslinienverkehr Viele Städte und Regionen in Deutschland profitieren seit der Umsetzung der Marktliberalisierung zum 01. Januar 2013 von neuen Fernbuslinienverkehren. Der Kreis Schleswig-Flensburg ist derzeit über folgende Linien an das Fernbusliniennetz angebunden: Tabelle 7: Verkehrsunternehmen FlixBus Anbindung des Kreises Schleswig-Flensburg an das Fernbusliniennetz, Stand: 04/2016 Liniennr. Laufweg Zugangsstellen im Kreis Linie 150 Linie 150 Linie 053 Flensburg Berlin Flensburg Neumünster Berlin Flensburg Hauptbahnhof-Berlin Schleswig, Schleihallenparkplatz Quelle: IGES 2016. Anmerkung: Aufgrund der Marktdynamik unterliegen die bedienten Strecken häufigen Anpassungen. 4.3 Angebot im übrigen ÖPNV Abbildung 9: ÖPNV-Netzstruktur und Bedienstandards gemäß vorangegangenen 3. RNVP Darstellung: IGES 2016 auf Grundlage Kreis Schleswig-Flensburg 2012. 37

Aufgabenträger Aufgabenträger für den übrigen ÖPNV im Kreisgebiet ist gemäß 2 ÖPNVG SH der Kreis Schleswig-Flensburg. Netzstruktur und Bedienungsqualität im übrigen ÖPNV gemäß drittem RNVP Die derzeitige Netzstruktur umfasst zwei Ebenen im Regionalverkehr sowie eine Ebene für den Stadtverkehr in Schleswig. Es wird deutlich, dass ausschließlich für die Verbindungen zwischen Flensburg, Schleswig und den Unterzentren sowie zwischen Schleswig und den ländlichen Zentralorten Vorgaben zur Bedienungsqualität bestehen. Teilnetze, Linien und Liniengenehmigungen Das Liniennetz des übrigen ÖPNV im Kreis Schleswig-Flensburg umfasst derzeit insgesamt 104 Linien. Im Rahmen des dritten RNVP wurden im Kreis entsprechend 9 Abs. 2 PBefG Linien gebündelt und zu Teilnetzen zusammengefasst. In der folgenden Tabelle werden den Teilnetzen die Anzahl der Linien und die Laufzeiten der Konzessionen zugeordnet. Tabelle 8: Teilnetze, Linien und Laufzeit der Liniengenehmigungen Aufgabenträger Teilnetz Linien (Anzahl)* Laufzeit Konzession Schleswig-Flensburg West 26 31.12.2018 Ost 44 31.12.2020 Süd 36 31.12.2019 Daten: Anmerkung: Service-Betriebe des Kreises Schleswig-Flensburg. *Die Anzahl bezieht sich auf die Zahl unterschiedlicher Liniennummern. Z.T. werden unter einer Liniennummer mehrere Konzessionen geführt. 38

Abbildung 10: Teilnetze im Kreis Schleswig-Flensburg Karte: IGES 2016. Kartengrundlage: GeoBasis-DE / BKG 2016. Daten: Kreis Schleswig-Flensburg 2012 Eine Übersicht über die Linienkonzessionen ist im Anhang A3 dargestellt. Verkehrsunternehmen Im Kreis Schleswig-Flensburg verfügen derzeit fünf Unternehmen über Konzessionen im übrigen ÖPNV (vgl. Tabelle 9). Tabelle 9: Verkehrsunternehmen im übrigen ÖPNV mit Linienkonzessionen im Kreis Schleswig-Flensburg Name des Verkehrsunternehmens Autokraft GmbH VSF Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg GmbH Sitz Flensburg Schleswig Anmerkung: Unternehmen mit Konzessionen in Gebietskörperschaften außerhalb des Planungsraumes I sowie Subunternehmen werden nicht dargestellt. 39

Derzeitiges Angebot im übrigen ÖPNV im Kreis Schleswig-Flensburg Abbildung 11: Liniennetz Fahrplan 2015/2016 im Kreis Schleswig-Flensburg Karte: IGES 2016. Kartengrundlage: GeoBasis-DE / BKG 2016. Daten: VGSF 2015. Die Abbildung zeigt das Liniennetz im Kreis Schleswig-Flensburg zum Fahrplan 2015/2016. Die farbig dargestellten Linien werden gemäß dem aktuellen Übersichtplan der Verkehrsregion Flensburg / Schleswig als Linien mit höherwertigem Angebot 11 ausgewiesen. In den folgenden Abschnitten wird das derzeitige Angebot im übrigen ÖPNV im Kreis Schleswig-Flensburg differenziert betrachtet. Eine vollständige Übersicht aller Linien ist im Anhang A4 dargestellt. 11 Tägliche Bedienung Montag bis Samstag, teilweise Sonntag, mindestens drei pro Richtung. 40

Höherwertiges Angebot im Regionalverkehr Das Liniennetz im Kreis Schleswig-Flensburg verfügt insbesondere auf den Hauptverkehrsachsen über Linien mit verdichtetem bzw. taktähnlichen angebot. Dies betrifft die Korridore Schleswig - Husum, Schleswig - Süderbrarup - Kappeln, Schleswig - Flensburg, Schleswig - Rendsburg, Schleswig - Eckernförde, Kappeln Steinberg Langballig Flensburg, Kappeln Sterup Husby - Flensburg, Kappeln - Eckernförde sowie Eggebeck - Tarp - Flensburg. Außerdem erschließen Linien zwischen den zentralen Orten im Kreis Nordfriesland und dem Oberzentrum Flensburg das Kreisgebiet. Dazu gehören die Korridore Flensburg - Niebüll, Flensburg - Husum und Flensburg - Bredstedt. Die Linien werden zum Teil als Schnellbusse angeboten, andere ergänzen die Erschließung parallel zu den SPNV-Achsen. Stadtverkehr Schleswig Im Mittelzentrum Schleswig wird ein Stadtverkehr angeboten. Er umfasst derzeit sechs Linien, von denen alle als zentralen Verknüpfungspunkt den ZOB bedienen. Die Linie 1508 verkehrt im Ringbetrieb und bindet die Umlandgemeinden im Westen des Stadtgebietes an. Die Linien 1501, 1505 sowie 1506 binden u.a. den Bahnhof an die Innenstadt (ZOB) an. Die Linie 1509 verbindet das nördliche Gewerbegebiet mit dem Stadtgebiet. Insgesamt 20 Linien des Regionalverkehrs sorgen zudem für die regionale und überregionale Anbindung an das Stadtzentrums (ZOB) und ergänzen punktuell das Stadtverkehrsangebot. Angebot im Stadt-Umland-Verkehr Flensburg Im Umland des Oberzentrums Flensburg verläuft das Linienangebot zumeist sternförmig auf das Stadtgebiet zu. Dabei werden insbesondere die Gemeinden des ersten und zweiten Siedlungsrings an das Stadtgebiet angebunden. Dies betrifft u.a. die Korridore Handewitt - Flensburg, Harrislee - Flensburg und Glücksburg - Flensburg, aber auch Verbindungen zwischen Flensburg und Jarplund, Weding sowie Wees. Eine konkrete Betrachtung der Stadt-Umland-Verkehre Flensburg erfolgt im Schnittmengenteil des Kreises Schleswig-Flensburg und der kreisfreien Stadt Flensburg. Angebot zur Flächenerschließung Das Angebot zur Flächenerschließung orientiert sich stark an der Beförderung von Schülerinnen und Schülern. Es ist stark auf die Schulstandorte ausgelegt und weist oft große zeitliche Bedienungspausen auf. Nur vereinzelt fungieren die Verbindungen als Zubringer zu den Verbindungen mit höherwertigem Angebot. 41

Dänische Schulverkehre Eine Besonderheit bilden in den übrigen ÖPNV integrierte Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu den insgesamt 21 Schulen des dänischen Schulvereins im Kreisgebiet sowie den dänischen Schulen im Stadtgebiet Flensburg. Einsatz flexibler Bedienformen Die Bedienung im übrigen ÖPNV im Kreisgebiet erfolgt zum Großteil in Form klassischer Linienverkehre. Zeitlich und räumlich flexible Bedienungsformen im übrigen ÖPNV werden derzeit nur in geringem Umfang angeboten. Zu den angebotenen flexiblen Bedienungsformen im übrigen ÖPNV zählen z.b. das Anruf-Sammeltaxi im Amt Kropp, das Anruf-Taxi auf der Linie 1636 (letzte Fahrt am Abend) und die Bedarfsverkehre in der Beförderung von Schülerinnen und Schülern (z.b. Linie 1540). Handlungsbedarf im Bereich Angebot und Bedienqualität im übrigen ÖPNV Die derzeitige Netzstruktur umfasst zwei Ebenen im Regionalverkehr sowie eine zusätzliche Ebene im Stadtverkehr Schleswig. Es werden zwar Verbindungen mit höherwertigem Angebot zwischen den zentralen Orten ausgewiesen, jedoch erfolgt keine bedarfsgerechte Hierarchisierung zwischen Nebenrelationen und Flächenerschließung. Es wird die Entwicklung einer Netzkonzeption aufbauend auf den Zielvorgaben der Raumordnung, den verkehrspolitischen Zielsetzungen sowie der derzeitigen Verkehrsnachfrage empfohlen. Gemäß dem dritten RNVP werden ausschließlich für die Verbindungen zwischen Flensburg, Schleswig und den Unterzentren sowie zwischen Schleswig und den ländlichen Zentralorten Vorgaben zur Bedienungsqualität definiert. Damit bestehen für den Großteil der Verbindungen im Kreisgebiet keine Standards für die Bedienqualität. Im Anhang A5 ist eine Übersicht über die Verbindungsqualität der zentralen Orte im Kreis Schleswig-Flensburg mit den Mittel- und Oberzentren Flensburg, Schleswig und Kiel dargestellt. Diese zeigt, dass mit Ausnahme der ländlichen Zentralorte ein Großteil der Verkehre zu den Mittel- und Oberzentren der Region mit dem SPNV erbracht wird. Dies bringt eine relativ hohe Taktfrequenz der Verbindungen mit sich, führt aber in zahlreichen Fällen zu Umsteigezwängen. Die Erschließung in der Fläche erfolgt zumeist sehr stark orientiert an der Nachfrage durch die Beförderung von Schülerinnen und Schülern. Dadurch entstehen abseits der Schulanfangs- und Endzeiten große Lücken im Angebot. Entsprechende werden dadurch für viele Fälle im öffentlichen Personenverkehr unattraktiv. 42

Im Sinne der zu entwickelnden Netzkonzeption wird die Definition von Mindeststandards in der Bedienung für alle Netzebenen sowie von möglichen (auch flexiblen) Bedienformen empfohlen. Eingesetzte Verkehrsmittel im übrigen ÖPNV Insgesamt setzen die Verkehrsunternehmen im übrigen ÖPNV im Kreis Schleswig- Flensburg derzeit 255 Fahrzeuge ein, von denen 117 Niederflurfahrzeuge sind. Damit liegt der Anteil von Niederflurfahrzeugen im Kreis Schleswig-Flensburg bei ca. 46%. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Größe des Fuhrparks sowie den Anteil an Niederflurfahrzeugen für die im Kreis tätigen Unternehmen des übrigen ÖPNV. Tabelle 10: Eingesetzte Fahrzeuge im übrigen ÖPNV Verkehrsunternehmen Fahrzeuge Anteil Niederflur Autokraft GmbH 164 35% fördebus GmbH & Co KG* 5 100% Omnibusbetrieb Gorzelniaski GmbH* 7 43% Omnibusbetrieb Hansen-Borg GmbH & Co KG* 19 63% VSF Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg GmbH 60 65% Quelle: Informationen der dargestellten Verkehrsunternehmen 2015 bis 2017. Anmerkung: * beinhaltet Fahrzeuge, die in Subunternehmerschaft für die VSF Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg GmbH fahren. Handlungsbedarf bei den eingesetzten Verkehrsmitteln im übrigen ÖPNV Mit Blick auf das anzustrebende Ziel einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum Jahr 2022 verdeutlicht sich vor allem durch den hohen Anteil von Hochflurfahrzeugen Handlungsbedarf bei den eingesetzten Verkehrsmitteln. Verknüpfungspunkte im übrigen ÖPNV sowie mit dem SPNV und dem Individualverkehr Basierend auf der Analyse des Fahrplanangebotes, der Nachfrage und unter Einbeziehung der Erfahrungen der Verkehrsunternehmen fungieren insbesondere die in der folgenden Tabelle dargestellten Zugangsstellen als zentrale Verknüpfungspunkte. 43

Tabelle 11: Wichtige Verknüpfungspunkte im übrigen ÖPNV Zugangsstellen SPNV übriger ÖPNV Übriger ÖPNV Übriger ÖPNV Davon mit Parkand-Ride-Anlagen Husby Bhf X X X Jübek Bhf X X Schleswig Bhf X X Schleswig ZOB X X Sörup ZOB/Bhf X X X Süderbrarup ZOB/Bhf X X X Tarp Bhf X X Böklund, ZOB Eggebek, ZOB Erfde, Dorfplatz Gelting, Nordstraße Kappeln ZOB Kropp Schule Satrup ZOB Wallsbüll B 199 X X X X X X X X Datengrundlage: Fahrplananalyse. Zugangsstellen im übrigen ÖPNV Insgesamt verfügt der Kreis Schleswig-Flensburg über ca. 2.800 Zugangspunkte zum übrigen ÖPNV. Davon sind bislang ca. 2.260 in einem Haltestellenkataster erfasst. In der folgenden Abbildung erfolgt eine kursorische Bewertung der Zugangsstellen anhand der folgenden Ausstattungsmerkmalen: Fahrplanaushang Beleuchtung (Straße oder an Haltestelle), Barrierefreie Zuwegung, Witterungsschutz, Fahrradabstellmöglichkeit sowie Haltestellenbeschriftung (Haltestellenname). 44

Abbildung 12: Bewertung der Zugangsstellen zum übrigen ÖPNV Haltestellen ohne Fahrplanaushang (ca. 9%) Haltestellen ohne Beleuchtung (ca. 78%) Haltestellen ohne barrierefreie Zuwegung (ca. 20%) Haltestellen ohne Wetterschutz (ca. 56%) Haltestellen mit Fahrradabstellanlage (ca. 8%) Haltestellen mit Namen-Beschriftung (ca. 4%) Datengrundlage: Haltestellenkataster des Kreises Schleswig-Flensburg 2015. 45

Handlungsbedarf bei Zugangsstellen im übrigen ÖPNV Bei der überwiegenden Zahl der Zugangsstellen im Kreis Schleswig-Flensburg besteht Handlungsbedarf insbesondere hinsichtlich ihrer barrierefreien Ausführung. Insgesamt liegen die Handlungsschwerpunkte im Kreis Schleswig-Flensburg vor allem in dem barrierefreien Ausbau, der Verbesserung des baulichen Zustands der Warteflächen und des Witterungsschutzes, der Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit der Zugangsstellen, der Verbesserung der Beleuchtungssituation, der Verbesserung der Verkehrsmittelverknüpfung, der Erhöhung der Verkehrssicherheit der Verkehrsanlagen sowie der Vollständigkeit der Informationen zur Haltestellenausstattung und zum Ausbaustandard (Komplettierung Haltestellenkataster). Weiterhin besteht Handlungsbedarf bei der Vereinheitlichung von Position und Design der Fahrplanaushänge. So werden beispielsweise an der Haltestelle Schleswig, Bahnhof die Fahrpläne des Stadtverkehrs innerhalb des Unterstandes und die Fahrpläne des Regionalverkehrs am Haltestellenmast positioniert. Dies erschwert die Orientierung für den ÖPNV-Nutzenden und sollte daher grundsätzlich vereinheitlicht und vereinfacht werden. 4.4 Tarifstruktur und Tarifangebot Derzeit gelten im Kreis Schleswig-Flensburg der Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif) für ein- und ausbrechende (außer Flensburg) im ÖPNV sowie für mit SPNV-Anteil und der Tarif der Verkehrsregion Flensburg / Schleswig für innerhalb des Kreises Schleswig-Flensburg sowie kreisgrenzenüberschreitend in die Stadt Flensburg. Nachfolgend werden der Tarif der Verkehrsregion Flensburg / Schleswig sowie Sondertarife in der Region dargestellt. Eine ausführliche Beschreibung des SH-Tarifs ist Bestandteil des Gemeinsamen Teils. Tarif in der Verkehrsregion Flensburg / Schleswig Während für kreisgrenzenüberschreitende (mit Ausnahme von zwischen dem Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg) sowie gebietsunabhängig für mit SPNV-Anteil der SH-Tarif zur Anwendung kommt, besteht für das Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg der eigenständige Tarif für die Verkehrsregion Flensburg / Schleswig. Dieser ist dabei als Zonentarif ausgestaltet (siehe Abbildung 13) und orientiert sich weitestgehend an den Grenzen der Verwaltungsgliederung des Kreises. Er umfasst ebenfalls den Stadtverkehr Flensburg und gewährleistet durchgängige Tarifierung zwischen der 46

Stadt Flensburg und dem Kreis Schleswig-Flensburg. Das Tarifsortiment beinhaltet dabei im Kreis Schleswig-Flensburg neben Einzelfahrscheinen auch Sechserkarten, Tages-, Wochen- und Monatskarten, Wochen- und Monatskarten für Schülerinnen und Schüler, das Schüler-Plus-Ticket, die Kindergarten-Karte sowie Seniorenmonats- und Jahreskarten. Durch den Erwerb einer Chipkarte sowie für Besitzer von Bahncard oder SH-Card bestehen zudem Möglichkeiten der Rabattierung. In Abhängigkeit der jeweiligen Kapazitäten besteht die Möglichkeit des unbegleiteten Gepäcktransportes sowie der Fahrradmitnahme. 12 Abbildung 13: Tarifzonenplan der Verkehrsregion Flensburg / Schleswig (Stand: 08/2016) Karte: VGSF 2016. 12 Vgl. Mobizentrale 2016. 47

Zielgruppenspezifische Sondertarife Im Kreis Schleswig-Flensburg wird das Mobilticket angeboten. Dies berechtigt zur kostenlosen Nutzung des gesamten Liniennetzes der Verkehrsgemeinschaft Schleswig-Flensburg (VGSF) und des Kreises Nordfriesland (Gültigkeit ein Jahr) für diejenigen, die freiwillig ihren Führerschein abgeben. Der Stadtverkehr Flensburg (Aktiv Bus Flensburg GmbH) ist jedoch nicht Bestandteil der VGSF. Das Mobilticket wird innerhalb der Zone Flensburg ausschließlich in den aus dem Kreisgebiet einbrechenden Regionalbussen der als VGSF zusammengeschlossenen Unternehmen des Kreises anerkannt. Tarife im Rahmen der Beförderung von Schülerinnen und Schülern Schülerinnen und Schüler mit Wohnort im Kreis Schleswig-Flensburg, die zur Beförderung berechtigt sind, erhalten vom jeweiligen Schulträger eine Schülerjahreskarte. Die Jahreskarte gibt es in den Varianten Strecke ( zwischen Wohnort und Schule) 13 sowie Kreis ( innerhalb des gesamten Kreises Schleswig-Flensburg und auf den Regionallinien in der "Zone Flensburg" bis/vom ZOB) 14. Besitzer einer Schülerjahreskarte Strecke können diese mit einem SchülerPlus- Ticket auf beliebig viele im Kreis Schleswig-Flensburg und auf den Regionallinien in der Zone Flensburg" bis/vom ZOB erweitern. Tarife im grenzüberschreitenden Verkehr nach Dänemark Für Zugfahrten nach Dänemark gilt der Fernverkehrstarif der Deutschen Bahn AG bzw. der Tarif der Dänischen Staatsbahn. Für Busverkehre nach Dänemark gilt i.d.r. das Preissystem der dänischen Verkehrsgesellschaft Sydtrafik. Das Preissystem der Sydtrafik kennt neben den dänischen Zonen lediglich die Zone Flensburg. Busfahrten aus dem Kreisgebiet Schleswig- Flensburg nach Dänemark werden daher nicht durchtarifiert. Einzige Ausnahme bildet der Harrisleer Ortsteil Wassersleben, der von der Flensburger Stadtbuslinie 1 bedient wird und deshalb zur Zone Flensburg zählt. Hier werden Fahrscheine zu allen Zielen der in Krusau anschließenden Buslinien verkauft (d.h. bis max. Padborg/Aabenraa/Sønderborg). Handlungsbedarf im Bereich Tarifstruktur und Tarifangebot Trotzdem die kreisgrenzen-überschreitenden sowie innerhalb der angrenzenden Kreise bereits im SH-Tarif angeboten werden, wird für des übrigen ÖPNV im Kreis Schleswig-Flensburg weiterhin der Tarif der Verkehrsregion Flensburg / Schleswig angewendet. 13 Findet insbesondere im Bereich der Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu Schulen des dänischen Schulverbandes Anwendung. 14 Gemäß Satzung macht der Kreis von einer einheitlichen Eigenbeteiligung der Eltern Gebrauch. Diese beträgt derzeit 80 bis zur Klassenstufe 4 und 135 für die Klassenstufen 5-10. 48

Durch die Unterschiede in der Tarifgestaltung bestehen Einschränkungen in der Angebotstransparenz gegenüber dem ÖPNV-Nutzenden. Der Kreis Schleswig-Flensburg unterstützt daher die vom Land Schleswig-Holstein geforderte einheitliche Tarifgestaltung. Die finanziellen Auswirkungen sind vor der Einführung zu prüfen. Der Kreis geht davon aus, dass die für die Umsetzung dieses Ziels ggf. erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel durch das Land sichergestellt werden. 4.5 Service und Marketing ÖPNV-Nutzenden-Information Derzeit betreiben im Kreis Schleswig-Flensburg die Verkehrsunternehmen Autokraft, Hansen-Borg und Gorzelniaski ein rechnergestütztes Betriebsleitsystem (RBL) mit der Möglichkeit zur Übermittlung von Echtzeitinformationen zum Fahrzeugstandort. In Flensburg wird auf dieser Grundlage das Busradar Flensburg mit Echtzeitinformationen zu den Stadtbuslinien, der Regionalbuslinie 21/1550 sowie den Linien 1537 und 1539 betrieben. Echtzeitinformationen können außerdem über die Homepage sowie die App NAH.SH des Verbundes NAH.SH abgerufen werden. Das Angebot wird im Zuge des Projektes landesweite Echtzeitinformationen derzeit stetig ausgeweitet (vgl. Abschnitt 9.1 im Gemeinsamen Teil). Anschlusssicherung Derzeit erfolgt keine automatisierte Anschlusssicherung im Kreis Schleswig-Flensburg. Wie vorab dargestellt, verfügen derzeit nur wenige Verkehrsunternehmen im Kreis über die technischen Voraussetzungen zu Anschlusssicherung in Form eines RBL. Im Zuge des Projektes landesweite Echtzeitinformationen erfolgt derzeit die Beschaffung neuer Bordrechner und der Aufbau eines flächendeckenden RBL. Die Standortinformationen sollen in einer landesweiten Datendrehscheibe erfasst und damit technisch die Anschlusssicherung ermöglicht werden. Konkrete Definitionen von Anschlussbeziehungen sind derzeit nicht Teil der Finanzierungs- und Kooperationsvereinbarung zwischen dem Aufgabenträger und den Verkehrsunternehmen. Fahrplankommunikation Die Fahrplaninformationen für die ÖPNV-Nutzenden werden im Kreis Schleswig- Flensburg persönlich in der Mobilitätszentrale Schleswig, als Printmedium in Form des Fahrplanbuches der Verkehrsregion Flensburg / Schleswig, 49

als Online-Information auf den Internetseiten der Verkehrsunternehmen, der Mobilzentrale Flensburg und des Verbundes NAH.SH sowie telefonisch unter den Rufnummern der Verkehrsunternehmen sowie der Mobilitätszentrale angeboten. Das Fahrplanbuch erscheint jährlich und beinhaltet auch den Stadtverkehr Flensburg sowie kreis- und grenzüberschreitende Verbindungen. Für die Darstellung der Fahrpläne werden unterschiedliche Gestaltungsmuster verwendet. Im Internet sind linienbezogene Fahrplaninformationen, wie beispielsweise Verkehrsinformationen oder Fahrplantabellen, beim Verkehrsunternehmen der Linie oder über die Homepage der Mobilitätszentrale Region Flensburg (mobizentrale.de) abrufbar. Durch letztere Möglichkeit muss der ÖPNV-Nutzende für in der Stadt Flensburg und im Kreis Schleswig-Flensburg nicht mehr vorab in Erfahrung bringen, durch welches Unternehmen die jeweiligen Linien bedient werden. Verbindungsbezogene Fahrplaninformationen können zudem im Internet auf dem Internetauftritt der NAH.SH sowie bei der Deutschen Bahn abgerufen werden. Für Fahrplaninformationen während der Fahrt sind ein Teil der im Kreis eingesetzten Fahrzeuge mit dynamischen Haltestellenanzeigen und ansagen ausgestattet. Weiterhin steht das Beschäftigte im Fahrdienst für Auskünfte zur Verfügung. Marketing Die Linien 1013 (Flensburg Niebüll), 1044 (Flensburg Husum) und 1605 (Flensburg Kappeln) werden unter der Marke Schnellbus gebietskörperschaftsübergreifend vermarktet. Unter dem Werbeslogan Da macht Sitzenbleiben Spaß startete 2016 die Vermarktung der Zusammenführung der Linien 21 und 1550 im Korridor Eggebek Flensburg Glücksburg und die damit verbundene Angebotsausweitung. Abweichend von dem bisherigen Design der Fahrpläne erfolgte eine konsequente Verwendung von Grundelementen des Corporate Designs des Verkehrsverbundes NAH.SH (vgl. Abbildung 14). Darüber hinaus wird das Corporate Design der NAH.SH auf dem Deckblatt des Fahrplanbuches, in Form von Logos an den meisten Fahrzeugen bzw. vereinzelt auch als durchgehendes Design an den Fahrzeugen im übrigen ÖPNV angewendet. Insgesamt gibt es bislang jedoch noch keine konsistente Umsetzung des Marketing-Auftritts unter der Dachmarke NAH.SH. Mobilitätszentralen Derzeit gibt es eine Mobilitätszentrale am Zentralen Omnibusbahnhof in Schleswig ( Mob am ZOB ). Diese ist überwiegend für Fahrplan- und Tarifauskünfte zuständig. Online-Auskünfte zu Fahrplaninformationen werden unter dem Suchbegriff Mobilitätszentrale auf vielen Webseiten angeboten. Die Mobilitätszentrale Region 50

Flensburg (www.mobizentrale.de) bündelt Auskünfte zur Region Flensburg und Schleswig. Fahrplaninformationen für den ÖPNV im gesamten Planungsraum I sind bislang nur über den Verbund (www.nah.sh) abrufbar. Zahlreiche Webseiten leiten zudem auf die Fahrplanauskunft des Verbundes NAH.SH weiter. Abbildung 14: Vermarktung zu Linienzusammenführung 1550/21 Quelle: Gorzelniaski 2016. Handlungsbedarf im Bereich Service und Marketing Im Bereich Service besteht Handlungsbedarf insbesondere in der Bereitstellung von Echtzeitinformationen zum Fahrzeugstandort der einheitlichen und barrierefreien Fahrplankommunikation der vertraglichen Definition von sicherzustellenden Anschlussbeziehungen sowie der technischen Anschlusssicherung. Darüber hinaus besteht Optimierungsbedarf bei der Bündelung von Informationsangeboten sowie bei der Umsetzung eines gemeinsamen Marketing-Auftritts. 4.6 Erfolgskontrolle des dritten regionalen Nahverkehrsplans Entwicklung der Grundnetzkorridore Tiefergreifende Angebotsmaßnahmen haben in der Laufzeit des 3. RNVP nicht stattgefunden. In Bezug auf die Grundnetzkorridore wurde seitens des Aufgaben- 51

trägers die Vernetzung mit dem Schienenpersonennahverkehr bis dato als ausreichend empfunden. Die zeitliche Abstimmung der Angebote muss jedoch verbessert werden. Die Anbindung der Fläche an das Grundnetz durch Zubringerverkehre soll auch in der Laufzeit des vorliegenden RNVP weiter vorangetrieben werden. Mit der Untergliederung des Verkehrsangebotes in vier Ebenen werden allerdings die Vorüberlegungen mit der Aufstellung des vorliegenden Nahverkehrsplans finalisiert und der konkreten Umsetzung übergeben. Erfolge konnten weiterhin bei der Nutzung und der Bekanntheit von speziellen Angeboten für ältere Menschen erzielt werden. Angebotsentwicklung in räumlich zusammenhängenden Korridoren Ausgehend von den im Rahmen des dritten RNVP definierten Handlungsbedarfen in einzelnen Netzkorridoren werden nachfolgend die durchgeführten Angebotsentwicklungen zusammengefasst. Im Korridor Schleswig-Kappeln-Eckernförde wurde für einen Angebotsausbau kein Bedarf gesehen. Für die Weiterentwicklung des Korridors wird zukünftig jedoch Handlungsbedarf gesehen. Verbesserungen im Korridor Flensburg Husby/Hörup Sörup Langballig konnten insbesondere für die Anbindung von Husby an das Oberzentrum Flensburg erzielt werden. Für die Verbindung Schleswig Treia Husum wurde die Einrichtung eines Schnellbusses geprüft. Als Ergebnis wurde das konventionelle Linienbusangebot zur Verbesserung der Fahrtzeiten überarbeitet. Im Verflechtungsraum Schleswig/Kropp erfolgte bereits in der Laufzeit des 2. RNVP eine Straffung des Angebotes. Im Rahmen der Laufzeit des 3. RNVP wurde das Angebot erneut überprüft mit dem Ergebnis, dass weitere Maßnahmen nicht notwendig sind, da Angebotsgestaltung bereits nachfragegerecht erfolgt. Im Verflechtungsbereich Flensburg Harrislee/Handewitt konnten bereits erste Angebotsverbesserungen erzielt werden, die vor allem den Wochenendverkehr und die Ferienzeiträume betreffen. Weitere Maßnahmen werden derzeit geprüft. Durch Neustrukturierung der Linie 1550 konnte das Angebot im Verflechtungsraum Flensburg Tarp/Oeversee/Eggebek verbessert und die Verknüpfung mit dem SPNV am Bahnhof Tarp optimiert werden. 52

Haltestellen und Infrastruktur sowie ÖPNV-Nutzenden-Information und Marketing Im Bereich der Haltestellen und ÖPNV-Nutzenden-Information konnte zwischenzeitlich die Zahl der Haltestellen mit Haltestellenname, Liniennummer und Linienverlauf ausgebaut werden. Mit 4% sind jedoch weiterhin sehr wenige Haltestellen mit dem Haltestellennamen beschriftet, wodurch die Nutzung des übrigen ÖPNV erschwert wird. Bezüglich des Markenauftritts konnten die Anforderungen von NAH.SH (Außengestaltung des Fahrplanbuches, Logos auf den Fahrzeugen etc.) bis auf einige Ausnahmen bereits umgesetzt werden. Echtzeitinformationen können für ausgewählte Korridore im Umland der Stadt Flensburg sowie einigen höherwertigen Linien im Regionalverkehr von Fahrgästen onlinebasiert, auch mit Smartphones abgerufen werden. Eine weitere Austattung von Fahrzeugen und eine Integration in eine landesweit vereinheitlichte Datenplattform wurde bereits initiiert. Zur Verbesserung der Betriebsqualität konnten an neuralgischen Punkten wie Knotenpunkten und Lichtsignalanlagen Bevorrechtigungsmaßnahmen für den Busverkehr umgesetzt werden. 53

5 5. Status und Entwicklungen im Bereich Verkehrsverhalten bzw. Verkehrsnachfrage Nachfolgend wird in den Abschnitten 5.1 und 5.2 zunächst die derzeitige Nachfrage im SPNV und im übrigen ÖPNV dargestellt. Darauf folgt die in den Abschnitten 5.4 bis 5.6 die Bewertung der Entwicklungen im zukünftigen Mobilitätsbedarf im Kreis Schleswig-Flensburg. Dieser hängt von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren ab. Unterschiedliche Entwicklungen zwischen den einzelnen Verkehrsträgern sind dabei zu berücksichtigen. Dabei werden zunächst die zentralen Trends und Prognosen für die Verkehrsträger MIV und SPNV skizziert. Anschließend erfolgt die Darstellung der zu erwartenden Nachfrageentwicklung im übrigen ÖPNV sowie eine zusammenfassende Bewertung möglicher Auswirkungen auf die Verkehrsmittelwahl (Modal Split). 5.1 Derzeitige Nachfrage im SPNV Die Nachfrage auf den SPNV-Strecken im Kreis Schleswig-Flensburg hat sich im Zeitraum von 2005 bis 2012 positiv entwickelt. Die stärkste Nachfrage im Referenzjahr 2012 weist mit 3.490 Personen in beiden Richtungen an einem durchschnittlichen Verkehrstag die Strecke zwischen Flensburg und Rendsburg auf. Mit einer Nachfragesteigerung von 22% von 2005-2012 weist dagegen der Abschnitt zwischen Flensburg und Jübek den stärksten Nachfrageanstieg auf. In der folgenden Tabelle werden die Verkehrsnachfrage für das Jahr 2012 und die Nachfrageentwicklung zwischen 2005 und 2012 für alle SPNV-Strecken im Kreis Schleswig-Flensburg dargestellt. Tabelle 12: Verkehrsnachfrage und Nachfrageentwicklung im SPNV in Schleswig-Flensburg Strecke Abschnitt Nachfrage 2012 1 Veränderung zu 2005 Flensburg Kiel Flensburg Eckernförde 1.250 + 9% Flensburg Rendsburg Flensburg - Jübek 1.950 + 22% Jübek Schleswig 2.970 + 16% Schleswig Rendsburg 3.490 + 14% Jübek Husum Jübek Husum 990 + 10% Flensburg - Padborg Flensburg Padborg (DK) 420 k.a. Quelle: MWAVT SH 2014. Anmerkung: 1 Durchschnittliche Besetzung pro Tag (Summe aus Richtung und Gegenrichtung) an einem durchschnittlichen Verkehrstag (Mo-So) 54

5.2 Derzeitige Nachfrage im ÖPNV (inkl. Beförderung von Schülerinnen und Schülern) Im Jahr 2015 wurden im übrigen ÖPNV im Kreis Schleswig-Flensburg ca. 8,6 Millionen ÖPNV-Nutzenden befördert. Damit ging die Zahl der Beförderungsfälle im Vergleich zum Jahr 2013 um 3,3% zurück. Hauptnutzendenkreis mit einem Anteil von ca. 82% in 2015 (ca. 84% in 2013) an den beförderten Fahrgästen sind Schülerinnen und Schüler. Im Regionalverkehr sind die Linien mit der stärksten Nachfrage insbesondere die, welche die zentralen Orte im Kreis Schleswig-Flensburg mit dem Oberzentrum Flensburg bzw. dem Mittelzentrum Schleswig verbinden. Mit jeweils mehr als 400.000 Beförderungsfällen im Jahr 2015 sind dies insbesondere die Linien 1605 (Schnellbus) zwischen Flensburg und Kappeln, 1550 zwischen Flensburg, Tarp und Eggebek sowie 1513 zwischen Schleswig, Kropp und Dörpstedt. Eine im Vergleich starke Nachfrage weisen außerdem die Linien 1539 (Flensburg Harrislee Pattburg) und 21 (Flensburg Glücksburg Schausende) im Flensburger Umland auf. Eine linienspezfische Übersicht über die Verteilung der beförderten Nutzenden sowie den Nutzungsanteil in der Beförderung von Schülerinnen und Schülern ist im Anhang A5 dargestellt. 5.3 Mittel- und langfristige Mobilitätsentwicklung (inkl. MIV) Insgesamt wird für die den Kreis Schleswig-Flensburg ein geringes Wachstum der Mobilität prognostiziert. Dabei wird Mobilität umfassend definiert und beinhaltet sowohl den nicht-motorisierten (zu Fuß gehen, Fahrrad) als auch den motorisierten Verkehr (Pkw, Bus, Bahn). So kommt etwa die Bundesverkehrswegeplanung (BVWP) 15 zu dem Ergebnis, dass die Verkehrsnachfrage von 2010 bis 2030 um maximal 10 Prozent zunehmen wird. Dieser Zuwachs zeigt sich insbesondere bei den Fahrtzwecken Einkauf, Urlaub und Freizeitverkehr 16. Für die Fahrtzwecke Beruf-, Ausbildungs- und Geschäftsverkehr wird dagegen für den Kreis Schleswig-Flensburg eine leicht sinkende Nachfrage (zwischen Null und minus 10%). 15 Vgl. BMVI 2014. 16 Der Fahrtzweck Freizeitverkehr umfasst neben Ausflugsfahrten, zum Besuch von Bekannten, Verwandten u.a. auch einige, die man nicht direkt als Freizeitverkehr klassifizierten würde (z.b. von Wochenpendelnden, zum Bringen und Holen von Personen usw.). 55

Nach der Prognose der Bundesverkehrswegeplanung wird der gestiegene Mobilitätsbedarf auch zukünftig insbesondere durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) befriedigt werden. Das Nachfragewachstum bei diesem Verkehrsmittel wird zwischen 1 und 10% betragen. Als Hauptursachen für diese Entwicklung gelten: die Erweiterung des Pkw-Bestands und die zunehmende Freizeitmobilität, bei der der Pkw-Verkehr eine überragende Rolle einnimmt. Bei dieser Prognose handelt es sich um eine reine Status quo-prognose, d.h. sie beinhaltet nicht den Effekt von Maßnahmen im Straßenverkehr (Autobahnausbau u.ä.) oder Angebotsverbesserungen im ÖPNV. 5.4 Mittel- und langfristige Mobilitätsentwicklung im SPNV Die aktuellen Prognosen für den Schienenpersonenverkehr lassen für Schleswig- Holstein bis 2030 eine moderate Zunahme der Nachfrage erwarten (etwa +11% gegenüber dem Vergleichsjahr 2010), wenn nicht deutliche Angebotsverbesserungen durchgeführt werden. Falls die im aktuellen Landesnahverkehrsplan dargestellten Angebotsverbesserungen vollständig umgesetzt werden, geht die Planung von einem zusätzlichen Nachfragewachstum von etwa 8% aus. Für diesen Fall, das Szenario Offensive Nahverkehr, gibt der aktuelle Nahverkehrsplan Hinweise auf mögliche Effekte im Planungsraum I. 17 Danach dürfte die Verkehrsnachfrage im SPNV auf den Strecken im Kreis Schleswig-Flensburg bis zum Jahr 2030 um etwa 9% zunehmen. In der folgenden Tabelle ist die Veränderung der Verkehrsnachfrage im SPNV an einem durchschnittlichen Tag entsprechend dem Offensiv-Szenario des aktuellen LNVP für die Streckenabschnitte im Kreis Schleswig-Flensburg dargestellt. Tabelle 13: Verkehrsnachfrage und Nachfrageentwicklung im SPNV in Schleswig-Flensburg Strecke Abschnitt Veränderung zu 2005 Flensburg Kiel Flensburg Eckernförde -4% Flensburg Rendsburg (-Hamburg) Flensburg - Jübek +10% Jübek Schleswig +13% Schleswig Rendsburg +10% 17 Vgl. MWAVT SH 2014. 56

Strecke Abschnitt Veränderung zu 2005 Jübek Husum Jübek Husum +21% Quelle: MWAVT SH 2014. Bewertung der prognostizierten Nachfrageentwicklung im SPNV Ausgehend von der erwarteten Entwicklung der Bevölkerungszahl und Altersstruktur im Kreis Schleswig-Flensburg und den angrenzenden Gebietskörperschaften sowie den Verkehrsverflechtungen ist die im Rahmen des LNVP bis 2030 prognostizierte Entwicklung der Nachfrage im SPNV abschnittsweise nicht nachvollziehbar. Die prognostizierte Nachfragesteigerung auf der Strecke Flensburg Schleswig Rendsburg Hamburg wird durch die genannten Einflussfaktoren, die positive konjunkturelle Entwicklung in den Oberzentren Hamburg und Flensburg sowie Angebotsverbesserung im SPNV als plausibel bewertet. Ein deutlicher Nachfragerückgang auf der Strecke Flensburg Eckernförde erscheint trotz rückläufiger demographischer Entwicklungen im Kreis Schleswig Flensburg unplausibel. Gleiches gilt für die Strecke Schleswig Husum. Hier wird die prognostizierte Steigerung der Nachfrage von über 20% vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und trotz der geplanten Angebotsverbesserungen für zu hoch eingeschätzt. 5.5 Mittel- und langfristige Mobilitätsentwicklung im übrigen ÖPNV Aussagen zur zukünftigen Nachfrageentwicklung im übrigen ÖPNV unterliegen vielfältigen Einflüssen, bei gleichzeitigen Einschränkungen in der Verfügbarkeit von Datengrundlagen für eine Prognose, so dass nur grobe Trends abgeschätzt werden können. Die Abschätzung der zu erwartenden Nachfrageentwicklung erfolgt daher auf Basis einer Status-quo-Prognose, die sich auf den übrigen ÖPNV bezieht und dabei ein Angebotsniveau ohne grundlegende Abweichungen zur heutigen Situation berücksichtigt. Die Status-quo-Prognose ermöglicht das Aufzeigen der zu erwartenden Trends, nicht jedoch die exakte Vorhersage von Entwicklungen. Weitergehende Erläuterungen der Methodik werden im Gemeinsamen Teils des RNVP dargestellt. Prognose-Zeitraum Die Prognose soll eine mittelfristige Entwicklung wiederspiegeln. Als primärer Betrachtungszeitraum werden daher die Jahre 2014 bis 2021 festgelegt worden. Ergänzend wird auch der Zeitraum 2021 bis 2025 betrachtet. 57

Prognosegegenstand Gegenstand der Prognose sind die Anzahl der Nutzenden im übrigen ÖPNV im Kreis Schleswig-Flensburg. Ergebnisse 18 Für den Kreis Schleswig-Flensburg ermittelt die Status quo-prognose eine Verringerung der Nutzendenzahlen bis 2021 um durchschnittlich 0,9% (CAGR) pro Jahr. Ursache ist die erwartete Bevölkerungsentwicklung, wobei insbesondere aber der Rückgang der Gruppe der 6-17-Jährigen wirksam wird. Die Ergebnisse der Prognose liegen dabei in dem Ergebniskorridor, den der aktuelle Landesnahverkehrsplan 19 und auch der aktuelle Bundesverkehrswegeplan für 2030 20 ausweisen. Tabelle 14: Prognose der Anzahl der jährlichen Fahrgäste (in Tausend) Region 2015 2021 2025 CAGR (2014-2021) Kreis Schleswig-Flensburg 8.583 8.084 7.935-0,9% Planungsraum I 26.679 26.151 25.989-0,3% Auch die linienspezifische Status quo-prognose, welche die Grundlage für die dargestellten Ergebnisse auf Kreisebene bildet, zeigt ein sehr heterogenes Bild (vgl. Tabelle 15). Auf ca. eine Drittel der betrachteten Linien geht die Status quo-prognose von einem Zuwachs an Fahrgästen, allein aufgrund demografischer Effekte, aus. Bei den übrigen Linien sind stets die Rückgänge in der Altersgruppe 6-17 Jahre ausschlaggebend für die prognostizierte Verringerung der Nutzendenzahlen. 18 In der vorliegenden Analyse werden ausschließlich demographische Entwicklungen, d.h. Änderungen der Bevölkerungszahlen und der Altersstruktur, berücksichtigt. 19 Vgl. MWAVT SH 2014. 20 Vgl. BMVI 2014. 58

Tabelle 15: Prognose der Anzahl der jährlichen Fahrgäste für die derzeit nachfragestärksten Linien (in Tausend) Linien-Nr. Laufweg 2014 bis 2021 2014 bis 2025 1605 Flensburg - Gelting - Kappeln + 1,6% + 3,2% 1550 Eggebek - Tarp - Flensburg + 1,7% + 3,1% 1513 Schleswig - Kropp - Norderstapel - Dörpstedt - 9,9% - 13,8% 1580 Flensburg - Großenwiehe - Lindewitt - Bredstedt + 1,7% + 3,9% 1539 Pattburg, Grenze - Harrislee - Flensburg + 2,7% + 4,2% 1013 SchnellBus Flensburg - Niebüll + 1,3% + 2,2% 21 Schausende - Glücksburg - Flensburg + 3,6% + 5,7% 1624 Kappeln-Süderbrarup - Schleswig - 7,9% - 12,0% 1617 Satrup - Schleswig - 7,1% - 10,2% 1592 Flensburg - Großsolt - Satrup + 4,7% + 7,9% Angesichts des gravierenden Effekts der demografischen Entwicklung muss der Kreis Schleswig-Flensburg aktiv gegensteuern, um ein deutliches Absinken der Nutzendenzahlen zu vermeiden. 5.6 Langfristige Entwicklung des Modal-Split Wie die vorangegangene Darstellung gezeigt hat, sind aufbauend auf die diskutierten Ansätze im Kreis Schleswig-Flensburg folgende Tendenzen bis 2025 bzw. 2030 zu erwarten: Moderater Anstieg des gesamten Verkaufsaufkommens (im Korridor zwischen 0 und 10%) Anstieg des motorisierten Individualverkehrs in gleicher Größenordnung Hoher Anstieg der Nachfrage im SPNV (etwa 9%) 21 Sinkende Nachfrage im übrigen ÖPNV (ca. -8,2% bis 2025) Insgesamt ist aufbauend auf diese Tendenzen von einer weiteren leichten Zunahme des Anteils des motorisierten Individualverkehrs auszugehen, während der Anteil des SPNV und des übrigen ÖPNV abnimmt. 21 Anstieg gemäß Offensiv-Szenario des aktuellen LNVP. Nachfrageentwicklung abschnittsweise unplausibel. 59

6 6. Rahmenvorgaben zur Weiterentwicklung des Mobilitätssystems im Kreis Schleswig-Flensburg 6.1 Verkehrspolitische Zielsetzungen Unter Berücksichtigung der bisherigen verkehrspolitischen Arbeit des Kreises Schleswig-Flensburg werden, neben den im Gemeinsamen Teil definierten verkehrspolitischen Zielen für den Planungsraum I, die folgenden Grundsätze für die Weiterentwicklung des ÖPNV verfolgt: Orientierung an Grundsätzen eines integrierten Gesamtverkehrssystems Stetige Weiterentwicklung des Angebots und der Angebotsqualität im übrigen ÖPNV in Übereinstimmung mit der Entwicklung der Nachfrage und der Sicherung der Finanzierbarkeit Berücksichtigung der Erfordernisse der Beförderung von Schülerinnen und Schülern als Pflichtaufgabe Berücksichtigung von Anforderungen des Berufsverkehrs und der Durchführung privater Erledigungen im Sinne der Wahrnehmung der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherung der Daseinsvorsorge Gleichberechtigter Einsatz von Angeboten des konventionellen Linienverkehrs und des Bedarfsverkehrs in Abhängigkeit von Wirtschaftlichkeit und örtlichen Erfordernissen Konsequente Orientierung am Ziel zur Umsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit Vereinfachung und Vereinheitlichung des Tarifsystems Vereinheitlichung des Erscheinungsbildes im ÖPNV 6.2 Weitere zu berücksichtigende flankierende Planungen Zahlreiche Planungen des Kreises Schleswig-Flensburg sowie interkommunaler Kooperationen müssen, auf Grund ihrer Relevanz für den übrigen ÖPNV, im Rahmen der Nahverkehrsplanung Beachtung finden. Ziel muss es im Regelungsrahmen des RNVP u.a. sein, Schnittstellen zu anderen Mobilitätsthemen (z.b. alternative Mobilitätsangebote) zu definieren. Im Folgenden werden kurz die wesentlichen Planungen sowie laufende Untersuchungen mit Schnittpunkten zu den Inhalten des RNVP dargestellt. 60

Strategie Schleswig-Flensburg 2030 Am 24.06.2015 hat der Kreistag die strategischen Ziele der Strategie Schleswig- Flensburg 2030 beschlossen. Dazu zählen zur nachhaltigen Deckung des Regionalen Mobilitäts- und Transportbedarfes u.a. die Ausweisung von drei Bedienebenen (vertaktetes SPNV/ÖPNV-Netzangebot, Zubringerlinien (2. Ebene) zu Ebene 1 und alternative und individuelle Bedienformen auf der 3. Ebene), die Installation digitaler Informations- und Vernetzungslösungen (mobil nutzbares, verkehrsträgerübergreifend integriertes Informations-, Buchungs- und Koordinationsportal), der Ausbau bzw. die Schaffung von Verknüpfungsinfrastruktur (Mobilitätszentrale(n), Mitnahme-Haltestellen, Park&Ride, Bike&Ride, Fahrradanhänger im ÖPNV), der Ausbau der Barrierefreiheit im ÖPNV, die Unterstützung des Auf- und Ausbaus bedarfsgesteuerter öffentlicher Verkehrsangebote (Rufbus, Anrufsammeltaxi, Taxi), die Unterstützung des Auf- und Ausbaus bürgerschaftlich unterstützter öffentlicher Verkehrsangebote (z. B. Bürgerbus) sowie die Erhaltung bezahlbarer Tarifstrukturen für den ÖPNV und Vereinfachung des Preiskonzepts. Regionalstrategie Daseinsvorsorge Zwischen 2012 und 2013 wurde im Rahmen des Aktionsprogramms Regionale Daseinsvorsorge die Regionalstrategie Daseinsvorsorge erarbeitet, mit dem Ziel, zukünftig notwendige Infrastrukturanpassungen zu analysieren und zu gestalten. In der Regionalstrategie werden u.a. die Erreichbarkeit von Schulstandorten im Kreis sowie Konsequenzen aus dem Unterschreiten der Mindestanzahl von Schülerinnen und Schülern in Folge des demographischen Wandels thematisiert. Im Ergebnis wird u.a. eine flexible Mindestzahl von Schülerinnen und Schülern empfohlen, wenn bei Schulschließungen ein hoher Anteil der Schülerinnen und Schüler über diesen zumutbaren Grenzen der Fahrzeit liegen würde. Integriertes Klimaschutzkonzept Region Flensburg Die Zielsetzung für die Region Flensburg ist die vollständige CO2-Neutralität bis zum Jahr 2050. Dieser Leitgedanke soll durch die Reduzierung des Energieverbrauches sowie durch den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien erreicht werden. Die Umsetzung erfordert die Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen kommunaler Einflussbereich, private Haushalte, Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Verkehr und Landwirtschaft sowie in der Energieversorgung. Laufende Planungen und Untersuchungen zu Mobilität und Daseinsvorsorge Aktuell werden im Kreis Schleswig-Flensburg mehrere Untersuchungen zu den Themen Daseinsvorsorge, Erreichbarkeits- und Mobilitätssicherung durchgeführt. 61

Bei der Kreisentwicklung wird ein vom Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur gefördertes Modellvorhaben unter dem Titel Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen durchgeführt. Das Projekt fokussiert im derzeit geplanten Projektzeitraum bis Mitte 2018 insbesondere auf die folgenden Projektziele: Erarbeitung eines Kooperationsraumkonzeptes zur mittel- bis langfristigen Bündelung von Funktionen der Daseinsvorsorge (Bildung und Freizeit, Gesundheit und Versorgung) in Versorgungszentren sowie Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes zur Sicherstellung der Erreichbarkeit der Versorgungszentren innerhalb der Kooperationsräume sowie untereinander mit Fokus auf die integrierte Gestaltung von Mobilitätsketten unter Einbindung alternativer Mobilitätsangebote. Im Rahmen der ELER-Förderung haben sich zudem im Kreis interkommunale Kooperation in Form von AktivRegionen mit ihren lokalen Aktionsgruppen (LAG) konstituiert und jeweils integrierte Entwicklungsstrategien erarbeitet. Weiterhin wird derzeit in der AktivRegion Eider-Treene-Sorge eine Klimaschutzteilkonzept Mobilität erarbeitet. Zielstellung des derzeit in Bearbeitung befindlichen Vorhabens ist die Unterstützung bei der Entwicklung eines integrativen Mobilitätssystems der Flächenerschließung. Dabei sollen vor allem die individuellen Bedürfnisse der Nutzenden im Mittelpunkt stehen und gleichzeitig bestehende Mobilitätsangebote integriert werden. Der räumliche Untersuchungsbereich umfasst im Kreis Schleswig-Flensburg die Ämter Ahrensharde, Eggebek, Kropp-Stapelholm und Oeversee. 6.3 Landesplanerischer Rahmen Im Rahmen des Gemeinsamen Teils des RNVP werden die konkreten Vorgaben der Landesplanung und Raumordnung mit Bezug zum übrigen ÖPNV im Planungsraum I in Abschnitt 3.3 dargestellt. Dies beinhaltet insbesondere das Landesplanungsgesetz (LaplaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Februar 1996 (zuletzt geändert am 22.05.2015), den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP), den Regionalplan für den Planungsraum V Landesteil Schleswig (Neufassung 2002) sowie den den Vierter Landesweiten Nahverkehrsplan (bis 2017). 62

7 7. Angebotskonzept zur Gestaltung des übrigen ÖPNV im Kreis Schleswig-Flensburg 7.1 Mindesterschließung unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl einer Siedlungseinheit Es existiert keine rechtsverbindliche Vorgabe für den erforderlichen Umfang von Leistungen des SPNV oder übrigen ÖPNV im Sinne einer ausreichenden Versorgung bzw. als Teil der Daseinsvorsorge. Daher legt der Kreis als Aufgabenträger die Definition der Qualität und Quantität der Versorgung unter Maßgabe einer angebots- und bedarfsorientierten Sichtweise und der Finanzierbarkeit jeweils selbst fest. Dabei erfolgt eine Orientierung an den derzeitigen und zukünftig erwarteten demografischen und strukturpolitischen Entwicklungen, den Zielen und Hierarchien der Raumordnung und Landesplanung, den verkehrspolitischen Zielsetzungen sowie den Vorgaben für die Sicherstellung der Beförderung von Schülerinnen und Schülern. Die Mindesterschließungsstandards des dritten Regionalen Nahverkehrsplanes des Kreises Schleswig-Flensburg werden unter Berücksichtigung der genannten Faktoren und im Sinne eines gemeinsamen Ansatzes für den Planungsraum I weiterentwickelt. Siedlungseinheiten gehen auf die von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen eingeführte kleinste (weltweit) vergleichbare geographische Einheit zurück. Auf europäischer Ebene wurde die Definition der Siedlungseinheit in die Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 der Kommission vom 30. November 2009 übernommen, um europaweit vergleichbare Abgrenzungen zu ermöglichen. Genannte Verordnung regelt jedoch technische Spezifikationen von Volks- und Wohnungszählungen, so dass keine verbindliche Anwendung bei der Aufstellung von Nahverkehrsplänen erkennbar ist. Daher wird empfohlen, eine an die regionale Struktur der Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg angepasste Untergrenze zu definieren. Dementsprechend werden im vorliegenden Regionalen Nahverkehrsplan Siedlungseinheiten als Ortslagen mit mindestens 200 Menschen festgelegt. 63

Sicherung der Mindesterschließung Es resultieren folgende Mindestanforderungen für die Erschließung durch den ÖPNV im Kreis Schleswig-Flensburg: Alle Siedlungseinheiten mit mindestens 200 Menschen werden mit mindestens einer Haltestelle durch den ÖPNV erschlossen. Eine Siedlungseinheit gilt als erschlossen, wenn 80% der Menschen in einem zumutbaren fußläufigen Einzugsbereich von bis zu 800 m gemeldet sind. In touristisch stark frequentierten Orten können abweichend auch weitere Indikatoren (z.b. die Zahl der Betten oder Übernachtungen) maßgeblich sein. In stark verdichteten Siedlungsbereichen mit eigenem Stadtverkehr wird der fußläufige Einzugsbereich mit 300-400m definiert. Die Erschließung durch den ÖPNV kann sowohl mit Verkehrsmitteln des SPNV als auch des übrigen ÖPNV erfolgen. Im übrigen ÖPNV können dabei sowohl konventionelle als auch Bedarfsverkehre mit Anmeldeerfordernis eingesetzt werden. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die definierten Einzugsbereiche von Haltestellen im ÖPNV. Tabelle 16: Haltestellen-Einzugsbereiche zur Sicherung der Mindesterschließung Regionalverkehr Siedlungseinheiten Siedlungseinheiten mit mehr als 200 Menschen Haltestellen-Einzugsbereich 800 m Stadtverkehr Unter-/Mittelzentrum 400 m Oberzentrum 300 m Darstellung: IGES 2016. Ortslagen mit weniger als 200 Menschen im Kreis Schleswig-Flensburg Auswirkungen auf die räumliche Erschließung ergeben sich zunächst nur, wenn eine Siedlungseinheit im Schleswig-Flensburg nicht an einer der definierten Netzebenen liegt. Im Kreis Schleswig-Flensburg gibt es ca. 100 Ortslagen mit weniger als 200 Menschen. Ein Abgleich der Ortslagen mit dem im nachfolgenden Abschnitt definierten Liniennetz zeigt, dass alle Ortslagen mit weniger als 200 Menschen an die Netzebenen 1, 2 bzw. 3 angeschlossen sind. Damit profitieren sie von einer, über die Definition hinausgehenden, Erschließung durch den ÖPNV. 64

7.2 Mindesterschließung durch eine einheitliche Netzkonzeption Ausgangslage Die derzeitige Netzstruktur gemäß den Vorgaben des dritten RNVP umfasst zwei Ebenen im Regionalverkehr sowie eine zusätzliche Ebene im Stadtverkehr Schleswig (vgl. Abschnitt 4.3). Bislang erfolgt keine bedarfsgerechte Hierarchisierung der Netzstruktur vor allem zwischen Nebenrelationen und Flächenerschließung. Mit Blick auf den Planungsraum I besteht zudem keine einheitliche Definition der Netzstruktur in den drei Gebietskörperschaften (vgl. Abschnitt 9.2 im Gemeinsamen Teil des RNVP). Im Sinne der Kooperationsvereinbarung zwischen den drei Gebietskörperschaften des Planungsraumes I im Bereich ÖPNV wird eine Vereinheitlichung der Netzstruktur angestrebt. Eine entsprechende Netzhierarchie muss sowohl den Zielvorgaben der Raumordnung, den verkehrspolitischen Zielen, als auch der derzeitigen und der zukünftigen Verkehrsnachfrage gerecht werden. Das 2014 im Kreis Nordfriesland verabschiedete Integrierte Mobilitätskonzept Nordfriesland liefert dahingehend einen Vorschlag auf Grundlage des 3-Ebenen-Netzmodells. Dieser dient als Grundlage für die Entwicklung einer einheitlichen Netzkonzeption, in welcher auch die Anforderungen an die Stadtverkehre berücksichtigt werden müssen. Definition von Netzebenen Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die definierten Netzebenen. Abbildung 15: Definition von Netzebenen Darstellung: IGES 2016. Die Definition von Verbindungsachsen und Mindestbedienstandards in den Netzebenen erfolgt in den anschließenden Abschnitten. 65

7.2.1 Netzebene 0 Die Netzebene 0 beinhaltet im Kreis Schleswig Flensburg den Stadtverkehr des Mittelzentrums Schleswig. Tabelle 17: Korridore der Netzebene 0 im Mittelzentrum Schleswig Korridore im Stadtverkehr Entspricht den Linien Erikstraße - Bahnhof - ZOB - Haydnweg 1501 ZOB - Freiheit - ZOB - Kastanienallee - real/fernsehturm 1504 Erikstraße - Bahnhof - ZOB - Krankenhaus - real/fernsehturm 1505 Erikstraße - Bahnhof - ZOB - Hafen - St.Jürgen 1506* Schleswig - Schuby - Lürschau - Schleswig 1508** ZOB - Industriegebiet - Heinrich-Hertz-Str. 1509** Anmerkung: Zuordnung gemäß Fahrplanangebot 2015/2016. * verkehrt nur im Abendverkehr Mo-Fr, Samstag nachmittags sowie sonn- und feiertags. ** Einzelfahrten ohne Takt. 7.2.2 Netzebene 1 Relationen der Netzebene 1 sind Verbindungen des SPNV und übrigen ÖPNV (Buslinien-Grundnetz) zwischen zentralen Orten der Kategorien Ober-, Mittel- und Unterzentren. Dies beinhaltet auch Verbindungen in die zentralen Orte der angrenzenden Kreise. Tabelle 18: Korridore der Netzebene 1 im Kreis Schleswig-Flensburg Korridore im SPNV Entspricht den Linien Flensburg - Tarp - Jübek - Schleswig - Neumünster - Hamburg RE 7 Flensburg - Husby - Sörup - Süderbrarup - Eckernförde - Kiel RE 72 Husum- Schleswig - Rendsburg - Kiel RE 74 Korridore im übrigen ÖPNV Entspricht ca. den Linien Flensburg - Sonderborg (derzeit ohne Halt im Kreisgebiet Schleswig-Flensburg) 110 Flensburg - Schafflund - Leck - Niebüll 1013 Schleswig - Kropp 1513 Pattburg, Grenze - Harrislee - Flensburg 1539 Glücksburg - Flensburg -Tarp - Eggebek 21/1550 Flensburg - Handewitt 1569 66

Flensburg - Husby 1601/1602/1603/1604 Flensburg - Steinbergkirche - Gelting - Kappeln 1605 Schleswig - Süderbrarup - Kappeln 1624 Kappeln - Kopperby - Eckernförde 3010 Schleswig - Eckernförde (- Kiel) 4810 Die Verbindungsrelationen der Netzebene 1 beinhalten damit zum einen die Verbindungen zwischen dem Oberzentrum Flensburg und den Mittelzentrun. Dazu kommen Verbindungen zum Unterzentren mit Teilfunktion eines Mittelzentrums Kappeln sowie die Anbindung der Unterzentren Kropp, Süderbrarup und Tarp. Die touristisch frequentierte Verbindung zwischen Eggebek und Flensburg wird ebenfalls zur Netzebene 1 hinzugezählt. 7.2.3 Netzebene 2 Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Verbindungsrelationen der Netzebene 2 ergänzen die Korridore der Netzebene 1. Ländliche Zentralorte und Stadtrandkerne sowie weitere Siedlungsschwerpunkte werden so an das Oberzentrum Flensburg, das Mittelzentrum Schleswig sowie die Unterzentren Kappeln, Kropp, Süderbrarup und Tarp angebunden. Tabelle 19: Korridore der Netzebene 2 Korridore im übrigen ÖPNV Entspricht z.t. den Linien Medelby - Schafflund 1540 Flensburg - Husum 1044 Schleswig - Silberstedt 1046/1515 Kropp - Erfde 1513/1545 Flensburg - Lindewitt (- Joldelund - Bredstedt) 1580 Flensburg - Satrup 1592 Satrup - Sörup - Sterup - Steinberg 1594 Husby - Sörup - Sterup - Kappeln 1604 Satrup - Schleswig 1617 Flensburg - Schleswig 4810 67

7.2.4 Netzebene 3 Die Verbindungen der Flächenerschließung ergänzen die Netzebenen 1 und 2 zur flächendeckenden ausreichenden Bedienung aller anderen Siedlungseinheiten entsprechend der in Abschnitt 7.1 definierten Erschließungsstandards. Die Flächenerschließung dient insbesondere als Zubringer zu Netzebenen 0, 1 und 2 sowie zur Sicherstellung der Beförderung von Schülerinnen und Schülern. Alle Liniennetzabschnitte, die nicht den Netzebenen 0, 1 oder 2 zugeordnet werden können, sind Bestandteil der Netzebene 3. 7.2.5 Netzebenen und Verbindungen im übrigen ÖPNV im Überblick Die definierten Korridore der Netzebenen werden in der folgenden Abbildung zusammenfassend dargestellt. Abbildung 16: Netzebenen im Überblick Karte: IGES 2016. Kartengrundlage: GeoBasis-DE / BKG 2016. 68

7.2.6 Bedienungskonzeption und Mindestbedienqualität in den Netzebenen Die Mindestbedienung legt das Mindestniveau der Bedienung im übrigen ÖPNV im Kreis Schleswig-Flensburg fest, das nicht unterschritten werden soll. Die Mindestbedienung definiert einen Mindestbedienungszeitraum in Abhängigkeit der Netzebene sowie die anzubietenden Mindesttakte bzw. unter Berücksichtigung erforderlicher Taktabweichungen die anzustrebenden ungefähren Fahrzeugfolgezeiten im taktähnlichen Verkehr. Die Festlegung von Mindestbedienungszeiträumen und Mindesttakten erfolgt bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der Empfehlungen zur Bedienungsqualität des Integrierten Mobilitätskonzeptes Nordfriesland 2013. Vereinzelte Abweichungen von den vorgegebenen Mindesttakten bzw. anzustrebenden Fahrzeugfolgezeiten sind zu begründen (Taktlücken oder Taktverschiebungen, z.b. unter Berücksichtigung der Nachfrage). Für die Streckenabschnitte der Flächenerschließung erfolgt die Festlegung einer Mindestanzahl anzubietender. Tabelle 20: Mindestbedienungsstandards Netzebene 0 Netzebenen 1 und 2 Netzebene 3 Beförderung von Schülerinnen und Schülern Differenzierung zwischen Oberund Mittelzentren sowie Ortsverkehren Festlegung von Mindestbedienungszeiträumen Definition von Mindesttakten Berücksichtigung des Nachtverkehrs in der Stadt Flensburg Festlegung von Mindestbedienungszeiträumen Definition von Mindesttakten bzw. ungefähren Fahrzeugfolgezeiten im taktähnlichen Verkehr Festlegung einer Anzahl mindestens anzubietender wirkt als weitere Ebene der Mindestbedienung Darstellung: IGES 2016. Zusätzlich erfolgt die Definition der Bedienungsqualität im Rahmen der Beförderung von Schülerinnen und Schülern. Da die Beförderung von Schülerinnen und Schülern als Pflichtaufgabe durch den Kreis Schleswig-Flensburg sichergestellt werden muss, stehen diese Vorgaben im Zweifel über den Vorgaben der Netzkategorien. 69

Die Gemeinden, Städte und kommunalen Verwaltungsgemeinschaften im Kreis können auf Wunsch zusätzliche Beförderungsleistungen über die Mindestbedienstandards hinaus mit den Aufgabenträgern des übrigen ÖPNV vertraglich vereinbaren. Diese werden in das bestehende System des übrigen ÖPNV eingebunden. Es handelt sich dabei in der Regel um zusätzliche Beförderungsleistungen, für die im gewünschten Leistungsumfang ein finanzieller Ausgleich der nicht durch Fahrgeldeinnahmen gedeckten Kosten durch die jeweilige Gemeinde, Stadt oder kommunale Verwaltungsgemeinschaft erforderlich ist. Mindestbedienung auf Korridoren der Netzebene 0 (Stadtverkehr Schleswig) Tabelle 21: Anzustrebende Mindestbedienungsqualität auf Korridoren der Netzebene 0 Übriger ÖPNV Bedienungszeitraum Mindesttakt / anzustrebende abfolge im taktähnlichen Verkehr Linien 1501, 1504 und 1505 Montag bis Freitag ca. 06:00 - ca. 19:00 Uhr 60-Minuten-Takt; 30-Minuten-Takt durch Linienüberlagerung in den Abschnitten ZOB real/fernsehturm sowie ZOB Bahnhof Erikstr. Samstag ca. 08:00 ca. 13:00 Uhr Grundsätzlich 60 Minuten-Takt Linie 1506 Montag bis Freitag ca. 19:00 - ca. 21:00 Uhr 60-Minuten-Takt Samstag ca. 13:00 ca. 21:00 Uhr Grundsätzlich 60 Minuten-Takt Samstag, Sonntag, Feiertage ca. 10:00 ca. 21:00 Uhr Linie 1508 Grundsätzlich 60 Minuten-Takt Montag bis Freitag ca. 06:00 - ca. 19:00 Uhr Ca. 120-Minuten-Takt Samstag Einzelfahrten Linie 1509 Montag bis Freitag Einzelfahrten Empfehlungsgrundlage: Eigene Erarbeitung auf Basis Fahrplananalyse sowie Analyse Nachfrageentwicklung. 70

Mindestbedienung der Netzebene 1 Tabelle 22: Anzustrebende Mindestbedienungsqualität auf Korridoren der Netzebene 1 SPNV und übriger ÖPNV Bedienungszeitraum Mindesttakt / anzustrebende abfolge im taktähnlichen Verkehr Grundsätzlich 60-Minuten-Takt Montag bis Freitag Samstag Sonn- und Feiertage ca. 06:00 - ca. 19:00 Uhr ca. 08:00 - ca. 18:00 Uhr ca. 09:00 - ca. 18:00 Uhr Zusätzliche Einzelfahrten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern unter Maßgabe Nachfrage Grundsätzlich 120-Minuten-Takt Empfehlungsgrundlage: Eigene Erarbeitung auf Basis Fahrplananalyse, Analyse Nachfrageentwicklung sowie unter Berücksichtigung Integriertes Mobilitätskonzept Nordfriesland (BMVI 2013). Auf den Linien zur Anbindung der touristischen Schwerpunkte ist in Abhängigkeit der Nachfrage das Angebot saisonal bedarfsgerecht zu verdichten und der Bedienungszeitraum (z.b. in den Abendstunden) zu erweitern. Mindestbedienung auf Korridoren der Netzebene 2 Tabelle 23: Anzustrebende Mindestbedienungsqualität auf Korridoren der Netzebene 2 Übriger ÖPNV Bedienungszeitraum Mindesttakt / anzustrebende abfolge im taktähnlichen Verkehr Grundsätzlich 120-Minuten-Takt Montag bis Freitag ca. 06:00 - ca. 19:00 Uhr Taktverdichtung durch Einzelfahrten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern unter Maßgabe Nachfrage Sonn- und Feiertage ca. 09:00 - ca. 18:00 Uhr Samstag ca. 08:00 - ca. 18:00 Uhr Grundsätzlich mindestens 3 paare Empfehlungsgrundlage: Eigene Erarbeitung auf Basis Fahrplananalyse, Analyse Nachfrageentwicklung sowie unter Berücksichtigung Integriertes Mobilitätskonzept Nordfriesland (BMVI 2013). 71

Mindestbedienung der Netzebene 3 Aufgrund des abgestuften und zum Teil sehr geringen Nachfrageaufkommens in der Fläche werden für den übrigen ÖPNV der Flächenerschließung keine konkreten Bedienungszeiträume definiert. Wie nachfolgend dargestellt, erfolgt die Definition der Mindestbedienung anhand von paaren zu den nächstgelegenen Zentralen Orten. ÖPNV-Verbindungen der Beförderung von Schülerinnen und Schülern sind Bestandteil der Mindestbedienung. Tabelle 24: Netzebene 3 Anzustrebende Mindestbedienungsqualität auf Korridoren der Übriger ÖPNV Montag bis Freitag (Schultage) Montag bis Freitag (Ferientage) Empfehlungsgrundlage: Mindestbedienung Grundsätzlich sind mindestens drei paare zum Erreichen des verkehrlich nächstgelegenen Zentralen Orts (Aufenthaltszeit von mindestens zwei Stunden, einmaliges Umsteigen zulässig) anzustreben Zusätzliche Einzelfahrten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern unter Maßgabe Nachfrage Grundsätzlich sind mindestens zwei paare zum Erreichen des verkehrlich nächstgelegenen Zentralen Orts (Aufenthaltszeit von mindestens zwei Stunden, einmaliges Umsteigen zulässig) anzustreben Eigene Erarbeitung auf Basis Fahrplananalyse, Analyse Nachfrageentwicklung sowie unter Berücksichtigung Integriertes Mobilitätskonzept Nordfriesland 2013 (BMVI 2013). 7.3 Mindestanforderungen an die Bedienqualität in der Beförderung von Schülerinnen und Schülern Der Wirkungsbereich Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Sinne des RNVP wird in Abschnitt 9.9 des Gemeinsamen Teils definiert. Bedienungsqualität in der Beförderung von Schülerinnen und Schülern Gemäß 114 SchulG erfolgt die Festlegung der der Anerkennung der Beförderungskosten im Rahmen der Beförderung von Schülerinnen und Schülern durch die jeweils geltende Satzung über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung im Kreis Schleswig-Flensburg. Die Kostenübernahme orientiert sich an Zumutbarkeitskriterien für den Besuch von Grundschulen, allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren in den Kreisen (vgl. auch Abschnitt 9.9 im Gemeinsamen Teil des RNVP). Kosten werden dabei im Allgemeinen für den kürzesten verkehrsüblichen Weg zwischen der nächstgelegenen Haltestelle der Wohnung der Schülerinnen und Schüler und der nächstgelegenen Haltestelle der Schule übernommen. 72

Bedienungshäufigkeit von Schulstandorten Die Satzung für die Schülerbeförderung im Kreis Schleswig-Flensburg definiert keine Mindestbedienungsanforderungen für Grund- und weiterführende Schulen. Bis auf Ausnahmen erfolgt jedoch bereits eine Bedienung mit einer Hin- und zwei Rückfahrten. Im Sinne eines bedarfsgerechten und finanziell tragbaren Ansatzes werden daher folgende Mindestbedienungsanforderungen definiert. Tabelle 25: Schulart Mindestbedienungsanforderungen für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern Mindestbedienungsanforderungen Grundschulen Weiterführende Schulen Eine Hin- und zwei Rückfahrten Die genannten Mindestbedienungsanforderungen beziehen sich jeweils auf einen Schulstandort. Sind in einer Gemeinde mehrere Standorte vorhanden (z.b. Grundschule und weiterführende Schule), ist jeder Standort für sich zu betrachten. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Schülerbeförderung ist eine zeitliche Koordinierung der An- und Abfahrtszeiten bei mehreren Schulstandorten wünschenswert. Begründete Ausnahmen können mit dem Aufgabenträger des übrigen ÖPNV abgestimmt werden. Eine entsprechende Ergänzung der Schülerverkehrssatzungen im Kreis Schleswig-Flensburg wird empfohlen. Weiterhin sind entsprechend der derzeitigen Regelungen aus 5 der Satzungen des Kreises Schleswig-Flensburg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung die Schulanfangs- und Schulschlusszeiten im Interesse einer wirtschaftlichen Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit den Fahrzeiten des ÖPNV abzustimmen (z.b. Prinzip der verlässlichen Grundschule ). Sicherstellung geltender Regelungen der Übernahme notwendiger Kosten der Beförderung von Schülerinnen und Schülern Die derzeitig auf Grundlage von 114 SchulG und der Satzung des Kreises Schleswig-Flensburg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung organisierten Mechanismen der Kostentragung gelten grundsätzlich weiterhin, so dass auch notwendige Kosten der Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Sinne der Satzung im Falle über definierte Mindeststandards hinausgehende anzahlen weiterhin in der gelten Form getragen werden. 73

7.4 Einsatz flexibler Bedienformen im übrigen ÖPNV und Alternativer Angebotsformen Aufbauend auf die vorangegangenen RNVP der drei Gebietskörperschaften im Planungsraum I sowie mit Blick auf das bei der Erarbeitung des vorliegenden RNVP bestehende Angebot existieren noch unterschiedliche Definitionen der jeweiligen Bedienformen. Im Sinne eines gemeinsamen Regionalen Nahverkehrsplanes ist eine Vereinheitlichung der verwendeten Begrifflichkeiten erforderlich. Diese sowie Anforderungen an den gleichberechtigen Einsatz der Bedienformen, mögliche Einsatzbereiche und die technische und organisatorische Umsetzung sind Bestandteil von Abschnitt 9.10 des Gemeinsamen Teils des RNVP. Alternative Angebotsformen und Mischformen mit dem übrigen ÖPNV Neben dem klassischen und flexiblen Formen des ÖPNV wird dieser auch zunehmend durch alternative Angebotsformen ergänzt. Insbesondere in den ländlichen Räumen des Kreises sind diese ergänzenden Mobilitätsformen zukünftig z.b. zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge im Zuge des demographischen Wandels von wachsender Bedeutung. Ziel aus Sicht des RNVP muss es sein, den übrigen ÖPNV z.b. durch intermodale und multimodale Verknüpfung mit alternativen Mobilitätsformen bedarfsgerecht zu unterstützen und dadurch Mobilitätsangebot im Kreis weiterzuentwickeln. Abgrenzungen zu den flexiblen Bedienformen im ÖPNV sowie Definitionen zu Mischformen wie z.b. Bürgerbussen sind Bestandteil des Abschnitts 9.11 des Gemeinsamen Teils des RNVP. Unterstützung alternativer Mobilitätsangebote Der Kreis Schleswig-Flensburg unterstützt ausdrücklich die Verknüpfung und Koordinierung von Angeboten des übrigen ÖPNV mit anderen alternativen Mobilitätsangeboten. 7.5 Weiterentwicklung des Angebotes im übrigen ÖPNV Der Kreis Schleswig-Flensburg wird das derzeitige Angebot im übrigen ÖPNV auf Basis der Bedienungsstandards entsprechend der Abschnitte 7.1 ff. nach Maßgabe der Nachfrage und der Wirtschaftlichkeit weiterentwickeln und dabei von der Möglichkeit des Einsatzes von Bedarfsverkehren Gebrauch machen. Folgende Maßnahmen werden dazu vorgeschlagen und sollen ergebnisoffen in Abstimmung mit den jeweils betroffenen Beteiligten (z.b. Städte und Gemeinden; Schulen und Schulverwaltung; Integrations- bzw. Behindertenbeauftragte und weitere Interessenvertretende; Nahverkehrsbeirat etc.) geprüft werden: 74

Regelmäßige Anpassung der Beförderung von Schülerinnen und Schülern unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schulstandorte im Kreis Die demographische Entwicklung hat schon jetzt weitreichende Folgen auf die Schullandschaft im Kreis Schleswig-Flensburg. Zahlreiche Grundschulstandorte werden perspektivisch die Mindestgröße von 80 Schülerinnen und Schülern unterschreiten. Die Schulentwicklungsplanung prüft dahingehend Lösungsansätze wie organisatorische Verbindungen zwischen den Schulen oder die Zentralisierung von Schulstandorten. Die Belange der Beförderung von Schülerinnen und Schülern sind dahingehend besonders zu berücksichtigen, weil ggf. umfangreiche Neuorganisationen mit Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Beförderung notwendig werden. Ausgehend von den derzeitigen Anzahl von Schülerinnen und Schülern sind ggf. über die bisher ergriffenen Maßnahmen hinaus Anpassungen in der Beförderung insbesondere für die Grundschulstandorte im Amt Geltinger Bucht sowie in den Gemeinden Medelby, Wanderup, Fahrdorf und Jörl zu prüfen. Im Amt Süderbrarup werden mit dem Neubau einer dreizügigen Grundschule bis 2017 alle fünf Grundschulstandorte auch räumlich zusammengelegt. Durch die Zentralisierung des Schulstandortes wird sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Beförderungsanspruch (derzeit ca. 140) um mindestens 120 erhöhen. Es ist im Einzelfall betrieblich zu prüfen, ob im Zuge Neuausrichtung der Schulstruktur eine Neuorganisation der Beförderung von Schülerinnen und Schülern notwendig wird oder das derzeitige Angebot für die Beförderung auseichend ist. Verbesserung der Anbindung von Gewerbestandorten Im Kreis Schleswig-Flensburg befinden sich derzeit zahlreiche neue Gewerbegebiete bzw. der Ausbau bestehender großflächiger Gewerbestandorte in Planung. Im Sinne einer attraktiven Gestaltung des Arbeits- und Gewerbestandortes Schleswig-Flensburg und zur Steigerung des ÖPNV-Anteils als umweltfreundliche Alternative zum MIV wird eine Erschließung großflächiger Gewerbestandorte durch den übrigen ÖPNV empfohlen. Möglichkeiten der Anbindung sind insbesondere für die folgenden Standorte zu prüfen: Interkommunales Gewerbegebiet Schleswig-Schuby (geplant), Gewerbegebiet "Erdbeerfeld" in der Gemeinde Kappeln (geplant), Gewerbegebiet der Gemeinde Harrislee (Erweiterung geplant), Gewerbegebiet Tarp, Gewerbegebiet des Zweckverbandes Wirtschaftsentwicklungsgemeinschaft Flensburg/Handewitt in Handewitt, Gewerbegebiet Heideland im Ortsteil Weding, Gemeinde Handewitt, Gewerbestandorte in der Gemeinde Sörup sowie 75

Gewerbegebiet Birklück der Gemeinde Wees Prüfung einer betrieblichen Neuorganisation der Bedienung auf der Netzebene 3 Die Verkehre auf der Netzebene 3 sind derzeit überwiegend klar auf die Belange der Beförderung von Schülerinnen und Schülern ausgerichtet. So orientieren sich die Linienführungen vor allem an den Schulstandorten sowie den Wohnorten der Schülerinnen und Schüler. Mit Blick auf die vorgeschlagene Netzkonzeption übernehmen die Linien der Netzebene 3 insbesondere eine wichtige Zubringerfunktion zu den Linien der Netzebene 1 und 2. Es sollte daher in diesem Umfeld geprüft werden, wie unter Berücksichtigung der Anforderungen der Beförderung von Schülerinnen und Schülern sowie unter Einbeziehung flexibler Bedienungsformen die Zubringerfunktion gestärkt werden kann. Ziel ist eine wirtschaftlichere Leistungserbringung mit verbesserten Reisezeiten in der Beförderung von Schülerinnen und Schülern sowie ein verbessertes Angebot im öffentlichen Personenverkehr. Bestehende Beförderungen z.b. von und zu Kleinsteinrichtungen oder Beförderung von Behinderten sollten dabei so mit den ÖPNV-Linien abgeglichen und gegebenenfalls koordiniert werden, dass wenn möglich parallele Strukturen vermieden werden. Anpassung der Angebote im übrigen ÖPNV entsprechend der strukturellen Veränderungen bei Bundeswehrstandorten Die Bundeswehr zählt auch weiterhin zu einem wichtigen Arbeitgeber für militärische und zivile Erwerbstätige im Kreis Schleswig-Flensburg. Zu den wichtigsten Standorten im Kreis zählen Glücksburg (derzeit 900 Dienstposten), Jagel (derzeit ca. 1.500 Dienstposten) und Kropp (derzeit ca. 300 Dienstposten). Entsprechend der aktuellen Stationierungsplanung wird sich die Zahl der Standorte und Dienstposten in den kommenden fünf Jahren deutlich verändern. Standortschließungen sowie aufwertungen haben Auswirkung auf die Nachfrage im übrigen ÖPNV, weshalb das Angebot regelmäßig zu überprüfen ist. Die Notwendigkeit einer Anpassung des Angebotes zur Erschließung folgender Standorte ist im Zug der Entwicklungen zu überprüfen: Glücksburg (Schließung spätestens 2022) Jagel (ggf. Aufwertung durch geplantes Tornado-Ausbildungszentrum). 22 22 NDR 2016. 76

Verbesserung der Erschließung im Amt Schafflund Das Amt Schafflund im Nordwesten des Kreises Schleswig-Flensburg wird derzeit nur von einer Linie mit höherwertigem Angebot (Schnellbus Flensburg - Niebüll) in Ost-West-Richtung auf der Bundesstraße B199 erschlossen. Vor allem aus den nördlichen Gemeinden, die eine starke Verflechtung nach Flensburg sowie ein prognostiziertes Bevölkerungswachstum aufweisen, fehlt insbesondere außerhalb der Schulzeiten bislang eine qualitativ hochwerte Zubringerfunktion an die Netzebene 1. Entsprechend der entwickelten Netzkonzeption soll das Angebot auf dem Korridor Wallsbüll/Schafflund Medelby (bei Bedarf auch weiter bis Weesby) entsprechend der Mindestbedienstandards für die Netzebene 2 verdichtet und die Zubringerfunktion zur Netzebene 1 gestärkt werden. Weiterhin bestehen derzeit unzureichende Verbindungen aus dem südlichen Amtsbereich in Richtung Schafflund, so dass hier die Einrichtung von Fahrmöglichkeiten unter Berücksichtigung tatsächlicher und perspektivischer Nutzendenpotenziale geprüft werden soll. Möglichkeiten des Einsatzes flexibler Bedienformen werden dabei berücksichtigt. Aufwertung der Bedienung im Korridor Satrup Sörup Sterup Steinbergkirche Ausgehend vom aktuellen Liniennetzplan wird der Korridor Satrup Sörup Sterup Steinbergkirche nicht als höherwertiges Angebot ausgewiesen. Derzeit verkehrt hier die Linie 1594 ausschließlich an Schultagen mit ca. sieben paaren. Unter Berücksichtigung der Verflechtungen im Berufsverkehr (z.b. zwischen Sörup und Sterup sowie nach Flensburg und Schleswig) und in der Beförderung von Schülerinnen und Schülern (vor allem in die Gemeinde Mittelangeln), den touristisch relevanten Zielen an der Ostseeküste sowie zur Verknüpfung der höherwertigen Angebote im SPNV und ÖPNV wird eine Aufwertung des Angebotes empfohlen. Entsprechend der entwickelten Netzkonzeption wird eine Aufwertung der Bedienung entsprechend den Mindestanforderungen der Netzebene 2 vorgeschlagen. Weitergehende bedarfsgerechte Angebotsverbesserungen sind zu prüfen. Bessere Anbindung der Stadt-Umland-Bereiche Flensburg und Schleswig Das Mittelzentrum Schleswig und die kreisfreie Stadt Flensburg verfügen über Stadtverkehr zur Erschließung des jeweiligen Stadtgebietes. Vor allem aus den angrenzenden Gemeinden bestehen starke Verflechtungen in die Zentren u.a. für die Verkehrszwecke Beruf, Bildung, Versorgung und Freizeit. Das Angebot zur Anbindung der Umlandgemeinden an das Stadtzentrum entspricht derzeit oft nicht dem Bedienungsniveau des Stadtverkehrs, sodass viele Wege aus den Umlandgemeinden mit dem motorisierten Individualverkehr zurückgelegt werden. 77

Es wird empfohlen, die betrieblichen Möglichkeiten zur verbesserten Anbindung der Siedlungs- und Gewerbeschwerpunkte insbesondere im Umland der Zentren Schleswig und Flensburg zu prüfen. Eine Betrachtung der Korridore zwischen der Stadt Flensburg und den Gemeinden des ersten Siedlungsrings ist Bestandteil des Schnittmengenteils zwischen dem Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg. Aufbau eines landesweiten Buslinien-Grundnetzes In Zusammenarbeit mit den anderen Planungsräumen in Schleswig-Holstein und dem Verbund NAH.SH ist zu prüfen, inwiefern der Ansatz eines höherwertigen Bus-Angebotes mit gleichen auf die Hauptrelationen des gesamten Verbundgebietes übertragen werden kann. Im Sinne eines hochwertigen und verlässlichen landesweiten ÖPNV-Grundnetzes aus SPNV und übrigem ÖPNV, unter Berücksichtigung eines Anstiegs der Regionalisierungsmittel um 30 Mio. Euro ab 2016 sowie des engen finanziellen Handlungsspielraums der Kreise wird außerdem eine stärkere finanzielle Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein angeregt. Ein Vorschlag für Korridore eines landesweiten Buslinien-Grundnetzes ist in Abschnitt 9.12 im Gemeinsamen Teil des RNVP dargestellt. Chancen eines qualitativ hochwertigen Bus-Konzepts nutzen Die Vermarktung starker ÖV-Linien als Premiumprodukt bietet erfahrungsgemäß auch im ländlichen Raum die Chance einer Markenbildung und Bekanntheitssteigerung. Es wird empfohlen, insbesondere die bereits vorhanden höherwertigen Linien der Netzebene 1 und 2, die in den Gebietskörperschaften die Hauptverbindungsfunktionen wahrnehmen (vgl. Produkt Schnellbus), durch ein entsprechendes Premiumprodukt hervorzuheben. Konkrete Darstellungen zur operativen Ebene sowie der strategischen Ebene (Co-Finanzierung des ÖPNV durch die Landesebene) werden im Abschnitt 9.6 im Gemeinsamen Teil des RNVP dargestellt. Machbarkeitsprüfung einer Tangentialverbindung zur Verbindung der Bereiche Schafflund Großenwiehe Tarp Mittelangeln Zur Ermittlung der vorhandenen Potenziale für eine Tangentialverbindung zwischen den Bereichen Schafflund Großenwiehe Tarp Mittelangeln beabsichtigt der Kreis die Prüfung von Machbarkeits- und Finanzierungsoptionen im Zusammenwirken mit den betroffenen Gemeinden, den Verkehrsunternehmen sowie Interessensgruppen wie etwa Vertreter von Zielgruppen etc. Das Vorliegen einer positiven Machbarkeitseinschätzung sowie damit verbunden ein realisierbares Finanzierungskonzept sind aus Sicht des Kreises Voraussetzungen für eine etwaige Umsetzung. 78

Verbesserung der Anbindung touristischer Schwerpunkte im Kreis Schleswig- Flensburg Die Anbindung touristischer Schwerpunkte soll entsprechend den Mindestbedienvorgaben der Netzebenen 0 und 1 erfordert Abhängigkeit der Nachfrage bedarfsgerechte Verdichtungen. Darüber hinaus ist es aus Sicht des Kreises erforderlich, die Anbindung der touristischen Ziele im Kreis sowie darüber hinaus auch in den angrenzenden Gebietskörperschaften konzeptionell zu untersuchen und ggf. zu verbessern. Über den Planungsraum I hinaus ist damit u.a. auch der Bereich des Kreises Eckernförde zu berücksichtigen. Konkrete Verbesserungen der Erreichbarkeiten sollen nicht nur die vorhandenen Schwerpunkte an der Ostseeküste, sondern auch die Anbindung neuer Ziele wie z.b. dem Ostseeressort Olpernitz sowie bestehender Ziele mit ausbaufähiger öffentlicher Verkehrsangebote wie etwa im Bereich Stadt Arnis oder Boren. 7.6 Weiterentwicklung des Angebotes im SPNV und Koordinierung mit dem übrigen ÖPNV Neben in Abschnitt 9.13 des Gemeinsamen Teils dargestellten Koordinierungsgrundsätzen und Abstimmungsverfahren zwischen SPNV und übrigem ÖPNV ist aus Sicht des Kreises für den SPNV insbesondere die Verbindung zwischen dem Mittelzentren Schleswig und dem Oberzentrum Flensburg sowie weiteren aufkommensstarken Knoten und Zielorten relevant. Ferner übernimmt der SPNV ebenfalls eine Erschließungswirkung entlang der Verbindungsachsen, ggf. auch mittelbar durch eine Verknüpfung mit Linien des übrigen ÖPNV. Anforderungen des Kreises Schleswig-Flensburg an die künftige Entwicklung Neben den bereits vom Land geplanten Maßnahmen besteht aus Sicht des Kreises Schleswig-Flensburg weiterer Bedarf an der Entwicklung des SPNV-Netzes. Im Einzelnen sind dies die folgenden Anforderungen: Tabelle 26: Anforderungen des Kreises Schleswig-Flensburg an die Weiterentwicklung des SPNV- und SPFV-Netzes Zugangsstelle/Strecke Flensburg Schleswig - Hamburg Maßnahmen Errichtung einer Station Eggebek zur Stärkung der starken Verflechtungen im Korridor Eggebeck - Tarp Flensburg Reduzierung der Übergangszeit in Jübek von derzeit ca. 30 Minuten zur Verbesserung der Fahrplanverknüpfung in der Relation Husum-Flensburg zur Attraktivitätssteigerung des SPNV auf der Relation Barrierefreier Ausbau der Station Jübek 79

Zugangsstelle/Strecke Kiel Schleswig Husum bzw. Kiel Schleswig Husum Maßnahmen Stärkung der Verbindung Schleswig - Flensburg Zugteilung der Doppeltraktion von Kiel nach Husum in Jübek, weiter in jeweils einfacher Traktion nach Husum sowie nach Flensburg Erhöhung der Streckengeschwindigkeit im Abschnitt Jübek - Husum von derzeit 80 km/h auf 120 km/h Schleswig Bhf. Räumliche Verknüpfung von Bahnhof und ZOB Flensburg Rendsburg Hamburg (SPFV) Verbesserung der Anbindung an die Metropolregion Hamburg, u.a. durch bessere Bedienung des IC-Haltepunktes Schleswig im Schienenpersonenfernverkehr Engpassbeseitigung Alle Zugangsstellen Weiterentwicklung der SPNV-Zugangsstellen zu Mobilitätsstationen (z.b. Süderbrarup) Weitere Überlegungen zur Weiterentwicklungen des Schienenverkehrs Neben den vorgenannten Maßnahmen werden Maßnahmenoptionen diskutiert, die sich in einem Meinungsbildungsprozess befinden und zu denen bisher kein verkehrspolitischer Konsens besteht. Dies umfasst Vorschläge von Vertretern von Interessen ÖPNV-Nutzender zur Errichtung von SPNV-Zugangsstellen in Harrislee, Tarp und Flensburg-Tarup sowie Vorschläge zur Verbesserung des Bahnverkehrs durch die Verlängerung der Intercity-Linie Aarhus Kolding Tinglev Flensburg im 120-Minuten-Takt bis nach Hamburg, die Einführung einer Intercity-Linie Kopenhagen Kolding Tinglev Flensburg im 120-Minuten-Takt, die Einführung einer grenzüberschreitenden Regionalbahn-Linie Soenderborg Tinglev Flensburg sowie den Ausbau des Streckenabschnitts Flensburg Sörup für eine Höchstgeschwindigkeit von 140 km/ h. 80

8 8. Qualitätskonzept zur Gestaltung des übrigen ÖPNV im Kreis Schleswig-Flensburg Für den Kreis Schleswig-Flensburg werden die nachfolgend dargestellten Qualitätsstandards definiert. 8.1 Anschlusssicherung und Anschlussqualität Anschlüsse sind räumlich und zeitlich aufeinander abgestimmte Zusammenführungen mehrerer Linien an einem Verknüpfungspunkt. Sie sollten so gestaltet werden, dass die Mehrzahl der Fahrgäste zeitnah ihre Fahrt fortsetzen kann. Maßgeblich für die zu erbringende Anschlussqualität im Kreis Schleswig-Flensburg sind die im Abschnitt 10.1 des Gemeinsamen Teils des RNVP definierten Anforderungen an die Anschlusssicherung und Anschlussqualität. Aufbauend darauf sollen zukünftig einheitliche Kriterien zwischen dem Aufgabenträger und den Verkehrsunternehmen hinsichtlich der zu erbringenden Anschlussqualität festgelegt werden. Im Zuge der Erteilung von Linienkonzessionen oder bei der Regelung von Verkehrsleistungen in wettbewerblichen oder sonstigen Verfahren sind unter Berücksichtigung der o.g. Anforderungen einheitliche Regelungen zur Definition von Anschlussbeziehungen zu treffen. 8.2 Ausstattung, Bau und Unterhalt von Haltestellen Der Bau und Unterhalt von Haltestellen des übrigen ÖPNV liegt im Kreis Schleswig- Flensburg in der Verantwortung der jeweiligen Städte und Gemeinden. Der Kreis kann z.b. durch die Fördermittel in Verbindung mit den jeweiligen Förderbedingungen Einfluss auf die Gestaltung der Haltestellen nehmen. Kategorisierung der Haltestellen Die im aktuellen regionalen Nahverkehrsplan getroffene Aufteilung in Einfach-, Normal- und Schwerpunkthaltestellen soll beibehalten werden. Sie wird erweitert durch eine zusätzliche Ebene für den Stadtverkehr. Eine Abgrenzung auf Grundlage der täglichen Nachfrage erfolgt in Abschnitt 10.2 des Gemeinsamen Teils des RNVP. Anforderungen an die Ausgestaltung und Ausstattung von Haltestellen Maßgeblich für die die Ausgestaltung und Ausstattung von Haltestellen im Kreis Schleswig-Flensburg sind die im Abschnitt 10.2 des Gemeinsamen Teils des RNVP definierten Anforderungen. Diese beinhalten auch Anforderungen an Zuwegungen, Verkehrssicherheit und Wiedererkennbarkeit der Haltestellen. 81

Ausgestaltung wichtiger Verknüpfungspunkte An den zentralen Verknüpfungspunkten (vgl. Abschnitt 4.1/4.2) zwischen SPNV sowie den Haupt- und Nebenrelationen des übrigen ÖPNV soll der Ausbau multimodaler Verkehrsangebote gefördert werden. Entsprechend wird die Vorhaltung der folgenden Verknüpfungsinfrastrukturen empfohlen: Park and Ride-Anlagen insbesondere an Verknüpfungspunkten der Netzebenen 1 und 2, Bike and Ride-Anlagen in Form überdachter Fahrradstellplätze, Kurzzeitparkplätze für Zubringerverkehr mit dem Pkw sowie städtebauliche Integration. Es wird empfohlen, besonders bedeutende Umsteigepunkte und Verknüpfungspunkte zum Individualverkehr sowie ggf. alternativen Mobilitätsformen zu Mobilitätsstationen unter Förderung intermodaler Mobilität auszubauen. Mobilitätsstationen in Städten bieten dabei eine ZOB- bzw. bahnhofsähnliche Ausstattung und erhöhen die Präsenz des übrigen ÖPNV. Sie bieten die Möglichkeit, die Wiedererkennbarkeit des Angebotes durch die Gestaltung auch über das Haltestellenschild hinaus zum ÖPNV-Nutzenden zu transportieren. Mobilitätsstationen in ländlichen Räumen fokussieren insbesondere auf die Verknüpfung zwischen dem übrigen ÖPNV, dem Individualverkehr, alternativen Mobilitätsangeboten sowie Versorgungsfunktionen. Um einen reibungslosen Anschluss in intermodalen Wegeketten zu gewährleisten, sollen wichtige Verknüpfungspunkte mit Haltestellensteckbriefen ausgestattet werden. Diese sollen den ÖPNV-Nutzenden über Standortinformationen von alternativen Mobilitätsangeboten in Haltestellennähe informieren. Die Haltestellensteckbriefe sollen perspektivisch auch Informationen zur Kontaktaufnahme oder Buchung enthalten und über die Fahrplanauskunft abrufbar sein. Darüber hinaus ist die Erreichbarkeit zwischen ZOB-Standort und Bahnhof in Schleswig zu verbessern werden, Besonderheiten des Stadtverkehrs Schleswig Für den Stadtverkehr Schleswig sind die o.g. Standards analog anzuwenden. Abweichende Anforderungen davon bestehen hinsichtlich des Wiedererkennungswertes des Stadtverkehrssystems und dem im Vergleich zum Regionalverkehr höheren Anteil des öffentlichen Personenverkehrs. Zu beachten ist, dass der Erfolg von vertakteten Ortsverkehren selbst in kleineren Städten durch einen einheitlichen Markenauftritt und garantieren Mindestkomfort gesteigert werden kann. Deshalb sind abweichend von vorgenannten Festlegungen alle Haltestellen möglichst mit markenbildenden Elementen (Corporate Design) des Stadtverkehres auszustatten, an Normal- und Schwerpunkthaltestellen möglichst Sitzgelegenheiten vorzusehen, 82

zur Verbesserung der Sauberkeit und zum Abwurf benutzter Fahrausweise möglichst Papierkörbe an den Haltestellen aufzustellen und an allen regelmäßig bedienten Haltestellen erweiterte ÖPNV-Nutzenden- Information mit Umgebungsplan und Liniennetzplan vorzusehen. An Haltestellen, die durch Stadt- und Regionalverkehr bedient werden, ist neben einem einheitlichen Design der Fahrplanaushänge auch eine gemeinsame Anbringung der Fahrpläne innerhalb des Unterstandes zu gewährleisten. Haltestellenkataster Zur Erfassung des Haltestellenbestands und der realisierten Ausstattungsmerkmale wurde im Kreis Schleswig-Flensburg ein Haltestellenkataster aufgebaut, indem derzeit ca. 80% der Haltestellen im Kreis erfasst sind. Das Kataster soll in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden vervollständigt und im Zuge der Abstimmung im Arbeitskreis barrierefreie Haltestellen der NAH.SH die Möglichkeiten einer landesweit einheitlichen Lösung erörtert werden. Förderprogramm zur Haltestellengestaltung Der Kreis Schleswig-Flensburg fördert den barrierefreien Ausbau von Haltestellen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt die Förderung in Abhängigkeit von der Zahl der Antragsteller zu gleichen Teilen. Es wird empfohlen, im Rahmen der finanziellen Machbarkeit, den barrierefreien Ausbau auch weiterhin finanziell zu unterstützen. Zudem wird die Prüfung eines landesweiten Förderprogramms durch die Landesregierung angeregt. 8.3 Qualität der Fahrzeuge Der Kreis Schleswig-Flensburg wirkt auf den Einsatz moderner Fahrzeuge im übrigen ÖPNV hin. Es werden die in Abschnitt 10.3 des Gemeinsamen Teils definierten grundsätzlichen Anforderungen an den Fahrzeugeinsatz 23 gestellt. Der Kreis kann bei Förderung von Neu- oder Ersatzbeschaffungen weitere Anforderungen an die Beschaffenheit der Fahrzeuge festlegen. Insbesondere können hierbei Umweltaspekte sowie Kriterien zur Verbesserung der Barrierefreiheit des ÖPNV bestimmt werden. 8.4 ÖPNV-Nutzenden-Information und ÖPNV-Marketing Die optische und inhaltliche Gestaltung von Informationsmaterialien für die ÖPNV- Nutzenden sind zentrale Aspekte, um Zugangshürden abzubauen. Durch eine einheitliche Gestaltung können die Angebote als Marke ÖPNV wahrgenommen werden. Betrieblich aufwändige Konzepte können den ÖPNV-Nutzenden durch gute 23 Die Anforderungen beziehen sich auf alle ab dem Zeitpunkt der geplanten Erteilung der Liniengenehmigungen neu in den Einsatz als Kraftfahrzeug im Linienverkehr zu bringende Fahrzeuge, unabhängig ob es sich um Gebraucht- oder Neufahrzeuge handelt. 83

Informationsmaterialien klar verständlich und einfach wahrnehmbar vermittelt werden. Eine stärkere Integration bietet die Möglichkeit, von den Marketingmaßnahmen des Verbundes und seiner Partner zu profitieren. Die im Abschnitt 10.5 des Gemeinsamen Teils des RNVP definierten Anforderungen an ÖPNV-Nutzenden-Information und das ÖPNV-Marketing sind anzuwenden. Diese beinhalten Ausführungen zum Einsatz unterschiedlicher Medien der Fahrplankommunikation, zur Gestaltung des Fahrplanbuches, zu ÖPNV-Nutzenden-Information im Internet und Mobilitätszentralen, zur Aktualität und Kontinuierlichkeit von ÖPNV-Nutzenden-Information, zum Angebot an Echtzeitinformation, zu telefonischem Kontakt, zu einheitlichen Standards für flexible Bedienformen sowie zum ÖPNV-Marketing. 8.5 Umsetzungskonzept zur Erreichung der Barrierefreiheit im übrigen ÖPNV Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit im übrigen ÖPNV Mit dem Ziel, eine vollständige Barrierefreiheit bis zum Jahr 2022 anzustreben, werden unter Berücksichtigung der entsprechenden Rechtsgrundlagen im Abschnitt 10.6 des Gemeinsamen Teils Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Diese, für das Erreichen einer vollständigen Barrierefreiheit im übrigen ÖPNV im Kreis Schleswig-Flensburg maßgeblichen Anforderungen, beinhalten u.a. Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit von Informationssystemen, Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit von Haltestellen, Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit von Fahrzeugen und Empfehlung der Anwendung einschlägiger planerischer Grundlagen. Ausnahmen vom Ziel der Erreichung einer vollständigen Barrierefreiheit Betriebliche oder wirtschaftliche Gründe machen Ausnahmen vom Ziel der Erreichung einer vollständig barrierefreien Gestaltung erforderlich. Konkret können in Anlehnung an die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV der kommunalen Spitzenverbände (BAG ÖPNV) Ausnahmen im Einzelfall anhand folgenden Kriterien festgelegt werden 24 : Haltstellen in Bereichen mit schwierigen räumlichen Verhältnissen (z. B. enge Straßenquerschnitte, unbefestigte Seitenstreifen), Haltestellen mit einer geringen täglichen Nutzungsintensität, 24 Vgl. BAG ÖPNV 2014. 84

Haltestellen in geringer fußläufiger Entfernung zu einer barrierefrei ausgebauten Haltestelle, Haltestellen, in deren Umfeld auf absehbare Zeit keine Barrierefreiheit hergestellt werden kann (z.b. weil wegen fehlender Verbindung zum Fußwegenetz eine barrierefreie Insel geschaffen würde) sowie Haltestellen deren Bestand nicht langfristig gesichert ist. Maßnahmenplan mit Prioritätensetzung erforderlich - Stufenweise Umsetzung zum Erreichen einer vollständigen Barrierefreiheit Der Kreis Schleswig-Flensburg berücksichtigt bei der Zielsetzung eines vollständig barrierefreien ÖPNV, dass durch den erheblichen resultierenden Investitionsaufwand z.b. bei Fahrzeugen und Haltestelleninfrastrukturen eine Prioritätensetzung erforderlich ist. Mit dem Ziel einer vollständigen Barrierefreiheit wird der in der folgenden Tabelle dargestellte, zeitlich differenzierte Maßnahmenplan vorgeschlagen. Tabelle 27: Maßnahmenplan mit Prioritätensetzung zur Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit kurzfristig realisierbar bis 2020 Aufbau bzw. Pflege und Anpassung eines Haltestellenkatasters Erstellung / Anpassung Qualitätsvorgaben an die Ausstattung der Fahrzeuge und der Fördervoraussetzungen für Infrastruktur Beschaffung barrierefreier Fahrzeugen bei Fahrzeugneu- und Ersatzinvestitonen Vorrangiger Einsatz von barrierefreien Fahrzeugen auf den Linien der Netzebenen 0, 1 und 2 Einstieg in die barrierefreie Gestaltung der Haltestellen der Netzebenen 0, 1 und 2 Kurz- bis mittelfristige Umsetzung möglichst bis 2022 Barrierefreie Gestaltung der Haltestellen der Netzebenen 0, 1 und 2 Verstärkung des Einsatzes von barrierefreien Fahrzeugen auf den Linien der Netzebenen 0, 1 und 2 Einsatz von barrierefreien Fahrzeugen auf wichtigen Verbindungsrelationen der Netzebene 3 Mittel- bis langfristige Umsetzung nach 2022 Verstärkung des Einsatzes von barrierefreien Fahrzeugen auf wichtigen Verbindungsrelationen der Netzebene 3 Einsatz barrierefreier Fahrzeuge in den Bereichen, in denen der Einsatz von Niederflurfahrzeugen heut nicht uneingeschränkt möglich ist Barrierefreie Gestaltung wichtiger Haltestellen der Netzebene 3 85

Damit wird der im 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG formulierten Verpflichtung entsprochen, das Ziel zu verfolgen, bis 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Dies beinhaltet jedoch keine Verpflichtung der Aufgabenträger, bestehende Barrieren bis 2022 bereits vollständig ausgeräumt zu haben. 25 Die Prioritätensetzung bestimmt sich nach Maßgabe der verkehrstechnisch-betrieblichen sowie wirtschaftlichen Möglichkeiten aller jeweiligen Verantwortlichen im Umfeld des ÖPNV im Kreis Schleswig-Flensburg. Eine enge Abstimmung mit den jeweiligen Baulastträgern, konzessionierten Verkehrsunternehmen sowie mit den Integrations- bzw. Behindertenbeauftragten und weiteren Interessensvertretenden der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten ÖPNV-Nutzenden ist dabei ausdrücklich erforderlich. 8.6 Beschäftigte im Fahrdienst Die Angestellten der Verkehrsunternehmen beeinflussen mit ihrem Verhalten die Wahrnehmung des Unternehmens und damit des ÖPNVs in der Bevölkerung. In Folge dessen sind die in Abschnitt 10.7 des Gemeinsamen Teils definierten Anforderungen an die Beschäftigten im Fahrdienst zur Herstellung und Sicherung einer gleichbleibend hohen Servicequalität von hoher Bedeutung. 8.7 Qualität des Betriebsablaufes (Pünktlichkeit) Zum Management der Echtzeitdaten wird ein zügiger Anschluss an die Landesweite Datendrehscheibe, welche sich durch NAH.SH derzeit im Auf- und Ausbau befindet, realisiert. Dazu melden die Verkehrsunternehmen die Echtzeitdaten zur Ist-Fahrplanlage von der Netzebene 0, 1 und 2 (wenn möglich auch für alle anderen ) direkt an die Datendrehscheibe. Dadurch wird eine zentrale Speisung der Echtzeitinformation für ÖPNV-Nutzende, wie dynamische Anzeiger und der Internetplattformen ermöglicht. Um gleichzeitig auch die Grundlage für den Kontrollmechanismus zur Pünktlichkeit der der Netzebenen 0,1 und 2 (sowie ggf. 3) zu ermöglichen, ist eine Aufzeichnung der gemeldeten Daten technisch zu unterstützen. Dadurch können systematische Qualitätsmängel, wie beispielsweise streckenabschnittsweise problematische Fahrpläne, identifiziert werden. Für der Netzebene 3 sind zusätzlich stichprobenartige Kontrollen der Pünktlichkeit an den Haltestellen oder durch Mitfahrt in den Fahrzeugen zu berücksichtigen. 25 Vgl. BAG ÖPNV 2014. 86

8.8 Tarifgestaltung und Vertriebsstrukturen Der Kreis Schleswig-Flensburg unterstützt das Ziel des Landes Schleswig-Holstein, dass auch Binnenverkehre im übrigen ÖPNV innerhalb des Kreises sowie für in die Stadt Flensburg in den SH-Tarif integriert werden. Vor allem aus Sicht des ÖPNV-Nutzenden ist die mit der Vollintegration des SH-Tarifs 2.0 verbundene Vereinfachung der Tarifpalette mit Vorteilen verbunden. Dies beinhaltet auch eine flexiblere Preisfindungslogik (derzeit feste Relationsbindung und Verknüpfung von Sortimentsgruppen). In Bezug auf die Verkehrsregion Flensburg / Schleswig ist zu berücksichtigen, dass eine Integration des Binnenverkehrs ausschließlich im übrigen ÖPNV nicht zu finanziellen Einbußen bei den Verkehrsunternehmen führen darf und Finanzierungs-Mehrbedarf durch die Aufgabenträger im Planungsraum I unbedingt zu verhindern ist. Vertrieb Der Vertrieb wird derzeit hauptsächlich durch die Beschäftigten im Fahrdienst und punktuell an einzelnen Standorten (z.b. der Mobilitätzentrale in Schleswig) durch die Verkehrsunternehmen auch stationär organisiert. Mittelfristig wird der Ausbau der unternehmensübergreifendenden Mobilitätszentrale ( Mob am ZOB ) in Schleswig empfohlen. Das Angebot sollte u.a. die Beratung für Berufspendelnde und spezielle Zielgruppen wie Touristen und älteren Menschen beinhalten, um eine zusätzliche Sensibilisierung für spezielle Angebote dieser Nutzenden zu erreichen. Zusätzlich sollte auch weiterhin ein direkter Kauf von Fahrausweisen und Zeitkarten stattfinden sowie die Betreuung von bestehenden ÖPNV-Nutzenden übernommen werden. Im Rahmen eines möglichen gemeinsamen Standortes von Bahnhof und ZOB in Schleswig sollte ein gemeinsamer Betrieb der Mobilitätszentrale mit NAH.SH geprüft werden. Im Rahmen der Vollintegration in den SH-Tarif soll zudem der Fahrscheinerwerb durch den ÖPNV-Nutzenden im Internet und von mobilen Geräten ermöglicht werden. 87

9 9. ÖPNV-Management 9.1 Organisation des ÖPNV Derzeitige Organisation des übrigen ÖPNV Die Organisation des übrigen ÖPNV erfolgt im Kreis Schleswig-Flensburg erfolgt bereits heute in Form einer funktionalen Teilung zwischen der Aufgabenträgerfunktion sowie der Ersteller- bzw. Unternehmensebene. Aufgabenträger im Sinne des vorliegenden RNVP ist dabei der Kreis Schleswig- Flensburg. Ersteller sind die Verkehrsunternehmen, die konzessionierte Verkehrsunternehmen sind. Diese bedienen sich z.t. Unterauftragnehmern. Die derzeitige Organisationsstruktur ist dadurch gekennzeichnet, dass die Aufgabenträgerfunktion derzeit eher koordinierenden Charakter im Sinne der verkehrspolitischen Zielsetzungen hat, während die Planungsaufgaben sehr stark durch die Ersteller- bzw. Unternehmensebene ausgefüllt wird. Weiterentwicklung der Organisation des übrigen ÖPNV Der Kreis Schleswig-Flensburg wird die derzeitige Organisationsstruktur gemäß den Erfahrungen mit der allgemeinen Vorschrift ggf. anpassen und weiterentwickeln Abbildung 17: Zukünftige Organisation im übrigen ÖPNV Aufgabenträger Entwicklung von Zielvorgaben zu Angebot, Qualität, Finanzierung etc. Unternehmens-Ebene Erbringung der Verkehrsleistung 88

Künftige Organisation der Beförderung von Schülerinnen und Schülern Ausgehend von der Überschneidung von gesetzlichen Zuständigkeiten zwischen dem Kreis und dem Schulträger sowie den resultierenden intransparente Organisations- und Finanzierungsstrukturen besteht dringender Handlungsbedarf (vgl. Abschnitt 3.10). Bereits im Rahmen des dritten RNVP wurde eine Neuordnung der Beförderung von Schülerinnen und Schülern empfohlen. Diese beinhaltete u.a. die Aufhebung der Beförderungsverträge (dort früher als Pauschalverträge bezeichnet) zwischen Kreis, Schulträger und Verkehrsunternehmen, den Abschluss neuer Verkehrsverträge zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern zwischen Schulträger und Kreis, der wiederum die Leistung beim Verkehrsunternehmen bestellt sowie eine entsprechende Abrechnung der Fahrkartenerlöse und des erforderlichen Finanzierungsbeitrages durch den Schulträger beim Kreis. Die vorgeschlagenen Maßnahmen, die resultierende verbesserte Transparenz der Organisation und Finanzierung sowie die Stärkung der Rolle des Kreises als Aufgabenträger für den ÖPNV werden grundsätzlich aus Sicht der Verkehrsplanung als zielführend bewertet. Bislang sind jedoch die tatsächlichen Finanzflüsse zwischen den Beteiligten Kreis, Schulträger und Verkehrsunternehmen sind nicht hinreichend bekannt. Dadurch wird auch die Überprüfung der Angemessenheit der Höhe der finanziellen Leistungen erheblich eingeschränkt. Derzeit erfolgt eine Untersuchung mit dem Ziel, eine transparente Datenbasis der geleisteten Zahlungen und vereinbarten Leistungen zu schaffen sowie die Angemessenheit der Zahlungen zu bewerten. Auf Basis der Ergebnisse sollten weitere konkrete Handlungsschritte zur organisatorischen und verkehrlichen Optimierung abgeleitet werden. 89

9.2 Künftige Vergabe von ÖPNV-Leistungen Derzeitige Organisation der Verkehrsleistungserbringung im üöpnv Der Kreis Schleswig-Flensburg wendet als Basis der derzeitigen Verkehrsleistungserbringung die Satzung (Allgemeine Vorschrift) des Kreises Schleswig-Flensburg über die Festsetzung von Höchsttarifen im straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr auf Basis von Liniengenehmigungen im Sinne der 42, 43 Nr. 2 PBefG in Verbindung mit einer Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung gemäß 6 Abs. 2 ÖPNVFinV SH an. Die allgemeine Vorschrift legt den Höchsttarif gemäß Art. 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 auf dem Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg für alle Fahrgäste fest. Der Kreis gewährt einen Ausgleich; es besteht kein Rechtsanspruch auf vollständigen Kostenausgleich und/oder Preisauffüllung. Im Gegensatz zu einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag wird die allgemeine Vorschrift nicht gegenüber einem Verkehrsunternehmen erlassen, sondern gilt diskriminierungsfrei für jede Verkehrsleistungserbringung im übrigen ÖPNV im Kreis Schleswig-Flensburg. Die Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung regelt gemäß der Allgemeinen Vorschrift die Zusammenarbeit der Verkehrsunternehmen untereinander und mit dem Kreis. Ausgestaltung des zu vergebenen Leistungsumfangs Die zukünftige Erteilung von Liniengenehmigungen soll auf Basis von gebündelten Linien in drei Teilnetzen erfolgen. Die Teilnetze beinhalten sämtliche in Aufgabenträgerschaft des Kreises geführte Liniengenehmigungen. Rechtsgrundlage für die Bündelung von Buslinien ist 9 Abs. 2 PBefG, demzufolge die Genehmigung für eine Linie oder für mehrere Linien gebündelt erteilt werden kann, soweit es die Zielsetzung des 8 PBefG erfordert. Im 8 Abs. 3 PBefG ist wiederum geregelt, dass die Genehmigungsbehörde im Zusammenwirken mit dem Aufgabenträger und mit den Verkehrsunternehmen im Interesse einer ausreichenden Verkehrsbedienung sowie einer wirtschaftlichen Verkehrsgestaltung für eine Integration der Nahverkehrsbedienung zu sorgen hat. Ohne die Linienbündelung bestünde u.a. die Gefahr, dass durch die Genehmigungserfordernis jeder einzelnen Linie nur erlösstarke Linien beantragt werden, so dass das Erreichen der räumlichen Erschließung auch schwächer strukturierter Bereiche erschwert oder gar verhindert wird. Der Zuschnitt, der auf Basis des dritten RNVP harmonisierten Teilnetze (vgl. Anhang A3), wird entsprechend der Zielsetzungen des 8 PBefG als ausgewogene Kombination zwischen Linien unterschiedlicher Netzkategorie und Nachfrage beibehalten. 90

Form der Leistungsvergabe Die Anforderungen der VO (EG) 1370/2007 und des PBefG bilden den Rahmen für die rechtskonforme Weiterentwicklung der Leistungsvergabe des üöpnv-angebots in Aufgabenträgerschaft des Kreises Schleswig-Flensburg. Der Kreis Schleswig-Flensburg beabsichtigt auch zukünftig die Leistung von Ausgleichszahlungen für die Leistungserbringung im übrigen ÖPNV über eine allgemeine Vorschrift. In diesem Rahmen erfolgt keine Einschränkung des Marktzugangs, so dass keine Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Rahmen von wettbewerblichen Vergabeverfahren notwendig ist. Werden mindestens zwei Genehmigungsanträge auf ein Teilnetz gestellt, erfolgt ein Genehmigungswettbewerb. Das PBefG verpflichtet die Genehmigungsbehörden zu Bekanntgabe des Bestandes an Liniengenehmigungen, jedoch nicht zur Vorabbekanntmachung der Vergabeabsicht nach Art. 7 Abs. 2 VO. 1370/2007. Der Kreis Schleswig-Flensburg beabsichtigt eine Bekanntgabe der Vergabeabsicht. Die Frist für den Antrag auf Genehmigung ohne Bekanntgabe der Vergabeabsicht beträgt 12 Monate. In einem Genehmigungswettbewerb um die gleiche oder im Wesentlichen gleiche Verkehrsleistung ist gemäß 13 Abs. 2b PBefG die Auswahl des Unternehmers danach vorzunehmen, wer die beste Verkehrsbedienung anbietet. Für die Auswahlentscheidung sind gemäß 8 Abs. 3 PBefG insbesondere die im Rahmen dieses Regionalen Nahverkehsplans definierten Anforderungen an das Angebot (siehe Abschnitt 7) sowie die Qualität der Leistungserbringung (siehe Abschnitt 8) zu berücksichtigen. Ein weiteres Auswahlkriterium ist die Wirtschaftlichkeit des Angebotes im Sinne des umfangreicheren Bedienungsangebotes. Für Auswahlentscheidung maßgebliche Aspekte sollten gemäß 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert und gemäß 15 Abs. 3 PBefG durch Auflagen abgesichert werden. Der Altunternehmerstatus ist gemäß 13 Abs. 3 PBefG angemessen zu berücksichtigen. 9.3 Qualitätsmanagement Für ein kontinuierliches Qualitätsmonitoring und -management ist die Erhebung von Quelldaten unumgänglich. Dabei das einheitliche digitale (ggf. zusätzlich zu einem analogen) Datenaustauschformat gemäß Anlage 2 der allgemeinen Vorschrift) zu verwenden. Handlungsbedarf besteht insbesondere beim Datenaustauschformat zur Abrechnung der Leistungen im Rahmen der Beförderung von Schülerinnen und Schülern. Auch hier wird empfohlen, ein einheitliches digitales (ggf. zusätzlich zu einem analogen) Datenaustauschformat verbindlich mit den Schulträgern festzulegen. Mit Blick auf kreisübergreifende Beförderung von Schülerinnen und Schülern wird zudem empfohlen, die Möglichkeiten eines einheitlichen Datenaustauschformates mit den angrenzenden Gebietskörperschaften zu abzustimmen. 91

Derzeit wird die Verwendbarkeit der Daten stellenweise durch uneinheitliche Struktur und mangelnde Übermittlungsqualität getrübt. Es ist deshalb darauf hinzuwirken, dass bei Abweichung von o.g. verbindlichen Austauschrahmen entsprechende Durchgriffsmaßnahmen des Aufgabenträgers bestehen. Als Qualitätssicherungselemente werden regelmäßige Zählungen von ÖPNV-Nutzenden, Befragungen zur Zufriedenheit der ÖPNV-Nutzenden und allgemeine Marktforschung empfohlen. Dazu werden von den Aufgabenträgern im Geltungsbereich des vorliegenden RNVP gemeinsame Maßstäbe fest definiert, welche verbindlich sind. Bei Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sind diese verbindlich z.b. in den Verträgen zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu regeln. 9.4 Finanzierung und Finanzierungsrahmen Finanzierung des ÖPNV im Land Schleswig-Holstein Gemäß 6 Abs. 3 ÖPNVG SH erhalten die Aufgabenträger aus den Mitteln nach 8 des Regionalisierungsgesetzes und aus ergänzenden Landesmitteln nach 2 Abs. 2 Satz 1 eine jährliche Pauschale zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im übrigen ÖPNV, zur Abgeltung des mit der Regionalisierung verbundenen Aufwandes, für die länderverbindenden Verkehrsleistungen im Hamburger Verkehrsverbund, für Investitionen in Haltestellen und zur pauschalen Abgeltung der Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr. Gemäß 1 Abs. 1 ÖPNVFinV SH erhalten die Aufgabenträger im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Jahre 2013 bis 2017 jährlich 57,313 Mio. Euro (ÖPNV-Mittel). Davon entfallen ca. 28 Millionen Euro auf Landesmittel und ca. 29 Millionen Euro auf Regionalisierungsmittel des Bundes. Weiterentwicklung der Finanzierung im Land Schleswig-Holstein Nach Einigung über die Mittelverteilung in Zusammenhang mit der Fortführung und teilweisen Neuordnung der Mittelverteilung nach dem Regionalisierungsgesetz stehen dem Land Schleswig-Holstein jährlich durchschnittlich 30 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Es ist derzeit vorgesehen, davon ein Sechstel (ca. 5 Millionen Euro) für die Stärkung der Busverkehre zur Verfügung zu stellen. 26 Aus Sicht des Aufgabenträgers für den übrigen ÖPNV im Kreis Schleswig-Flensburg ist es zur Schaffung von Planungs- und Finanzierungssicherheit erforderlich, die 26 Vgl. MWAVT SH 2016a. 92

entsprechende Dynamisierung der Regionalisierungsmittel auch an die Aufgabenträger weiterzureichen. Finanzierungsrahmen des ÖPNV im Kreis Schleswig-Flensburg Gemäß dem Verteilungsschlüssel aus 1 Abs. 1 ÖPNVFinV SH erhält der Kreis Schleswig-Flensburg derzeit einen Anteil von 10,8% aus den Regionalisierungsmitteln sowie den ergänzenden Landesmitteln. Entsprechend den Eckwerten für das Haushaltsjahr 2017 und für die mittelfristige Finanzplanung bis 2020 fördert der Kreis Schleswig-Flensburg den ÖPNV im Kreis mit maximal 93% der durch das Land zur Verfügung gestellten Mittel. Der Kreis Schleswig-Flensburg befindet sich derzeit in der Haushaltskonsolidierung. Investitionen stehen deshalb grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass keine Nettoneuverschuldung im Finanzplanungszeitraum 2017 bis 2020 erfolgt. Entwicklung von Fahrgelderträgen und Kosten Die Entwicklung der Leistungsparameter des übrigen ÖPNV von 2013 bis 2015 zeigt einen Rückgang von 2,89% bei den Fahrplankilometern und 3,27% bei den Beförderungsfällen. Die im Rahmen des regionalen Nahverkehrsplanes vorgeschlagenen Angebotsverbesserungen u.a. durch die Einführung einer Netzkonzeption und Mindestbedienstandards zielen auf eine Attraktivitätssteigerung im übrigen ÖPNV ab. Die Einführung von Mindestbedienstandards auf den Netzebenen 1 und 2 lässt bei einer konservativen Betrachtung 27 einen nachfragebedingten Anstieg der Einnahmen aus Fahrscheinen um insgesamt 2,9%, einen auf der Erhöhung der Jahresfahrleistung beruhenden Anstieg der Gesamtkosten von 3,9% und dadurch einen erhöhten Zuschussbedarf von ca. 0,5 Millionen Euro erwarten. Eine konkrete Abschätzung der Effekte einer Einführung der Mindestbedienstandards auf der Netzebene 3 sind aufgrund eingeschränkter Datenverfügbarkeit im Rahmen der Erarbeitung des RNVP nicht möglich. Chancen bestehen hier insbesondere durch die nachfrageorientierte Weiterentwicklung des Angebotes und den Einsatz flexibler Bedienformen. Im Rahmen eines Finanzierungsvorbehaltes wird für die Netzebene 3 eine schrittweise Neuorganisation unter besonderer Berücksichtigung der Belange der Beförderung von Schülerinnen und Schülern empfohlen. 27 Die Nachfrage in der Beförderung von Schülerinnen und Schülern sowie das derzeitige Angebot auf der Netzebene 3 wurden im Sinne eines konservativen Ansatzes als konstant angenommen. 93

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Anhang A1 Öffentliche und private allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Flensburg Öffentliche allgemeinbildenen Schulen in Schleswig-Flensburg Schulname Schulart Träger Anzahl Schülerinnen und Schüler Grundschulen Georg-Asmussen-Schule kein Ganztagsbetrieb Amt Geltinger Bucht 84 Schule am Kegelberg kein Ganztagsbetrieb Stadt Glücksburg 111 Grundschule Großenwiehe Ganztagsschule 1 Gemeinde Großenwiehe 163 Schule im Grünen kein Ganztagsbetrieb Schulverband Mittelangeln 97 Grundschule des Schulverbandes Mittelangeln in Husby Betreute Grundschule Schulverband Mittelangeln 138 Grundschule Jörl kein Ganztagsbetrieb Amt Eggebek 77 Grundschule Langballig Ganztagsschule 1 Amt Langballig 104 Grundschule Medelby Ganztagsschule 1 Schulverband Medelby 89 Grundschule Oeversee Ganztagsschule 1 Gemeinde Oeversee 104 Regenbogenschule Ganztagsschule 1 Schulverband Mittelangeln 269 Grundschule Kieholm kein Ganztagsbetrieb Amt Geltinger Bucht 81 Schule im Autal Ganztagsschule 1 Schulverband Sieverstedt/Havetoft 124 Südensee-Schule Grundschule Steinbergkirche kein Ganztagsbetrieb kein Ganztagsbetrieb Gemeinde Sörup 129 Amt Geltinger Bucht 87 97

Schulname Schulart Träger Anzahl Schülerinnen und Schüler Grundschule Wanderup kein Ganztagsbetrieb Gemeinde Wanderup 79 Grundschule Munkbrarup Ganztagsschule 1 Amt Langballig 205 Grundschule des Schulverbandes Stapelholm in Erfde mit Außenstellen Norderstapel und Bergenhusen Ganztagsschule 1 Schulverband Stapelholm 212 Auenwaldschule Ganztagsschule 1 Schulverband Böklund-Auenwaldschule 174 Schule am Margarethenwall kein Ganztagsbetrieb Schulverband Haithabu 184 Grundschule Fahrdorf Ganztagsschule 1 Schulverband Fahrdorf-Borgwedel 80 Grundschule Jübek kein Ganztagsbetrieb Amt Arensharde 119 Grundschule Karby Ganztagsschule 1 Nahbereichsschulverband Kappeln Gorch-Fock-Schule Ganztagsschule 1 Nahbereichsschulverband Kappeln 94 263 Knüttel-Antonius-Schule Boy-Lornsen-Schule Südangeln kein Ganztagsbetrieb kein Ganztagsbetrieb Amt Süderbrarup 132 Amt Südangeln 201 St.- Jürgen-Schule Ganztagsschule 1 Stadt Schleswig 133 Wilhelminenschule Ganztagsschule 1 Stadt Schleswig 193 Bugenhagenschule Ganztagsschule 1 Stadt Schleswig 174 Schule Nord Ganztagsschule 1 Stadt Schleswig 169 Grundschule Schuby mit Außenstelle Hollingstedt* Schleidörferschule Brarup-Schule Grundschule Süderbrarup kein Ganztagsbetrieb kein Ganztagsbetrieb kein Ganztagsbetrieb Amt Arensharde 200 Amt Süderbrarup 102 Amt Süderbrarup 154 98

Schulname Schulart Träger Anzahl Schülerinnen und Schüler Grundschule Treia kein Ganztagsbetrieb Förderzentren Amt Arensharde 92 Förderzentrum Angeln kein Ganztagsbetrieb Schulverband Mittelangeln 68 Förderzentrum Schleswig-Kropp kein Ganztagsbetrieb Stadt Schleswig - Landesförderzentrum Hören + Sprache Georg-Wilhelm-Pfingsten- Schule kein Ganztagsbetrieb Land Schleswig-Holstein 147 Schule Hesterberg, Landesförderzentrum für den Unterricht kranker Kinder und Jugendlicher kein Ganztagsbetrieb Land Schleswig-Holstein - Schule am Markt, Förderzentrum geistige Entwicklung Ganztagsschule 1 Kreis Schleswig-Flensburg 81 Peter-Härtling-Schule, Förderzentrum geistige Entwicklung Ganztagsschule 1 Kreis Schleswig-Flensburg 101 Landesförderzentrum Sehen kein Ganztagsbetrieb Land Schleswig-Holstein - Gymnasien Klaus-Harms-Schule Ganztagsschule 1 Stadt Kappeln 836 Bernstorff-Gymnasium Satrup - Europaschule Ganztagsschule 1 Schulverband Mittelangeln 1036 Lornsenschule - Europaschule Ganztagsschule 1 Stadt Schleswig 1024 Domschule Ganztagsschule 1 Stadt Schleswig 953 Gemeinschaftsschulen Grund- und Gemeinschaftsschule mit Außenstelle Stadum Ganztagsschule 1 Schulverband Schafflund 648 Gemeinschaftsschule Handewitt mit Grund- und Förderzentrumsteil und Oberstufe Ganztagsschule 1 Gemeinde Handewitt 1182 Dannewerkschule Ganztagsschule 1 Stadt Schleswig 494 Heinrich-Andresen-Schule Ganztagsschule 1 Amt Geltiner Bucht 323 99

Schulname Schulart Träger Anzahl Schülerinnen und Schüler Zentralschule Harrislee Ganztagsschule 1 Gemeinde Harrislee 789 Alexander-Behm-Schule mit Förderzentrumsteil Tarp Ganztagsschule 1 Schulverband Tarp- Jerrishoe 582 Gemeinschaftsschule des Nahbereichsschulverb. Kappeln Ganztagsschule 1 Nahbereichsschulverband Kappeln 490 Struensee Gemeinschaftsschule Satrup Ganztagsschule 1 Schulverband Mittelangeln 685 Schule am Thorsberger Moor mit Förderzentrumsteil Ganztagsschule 1 Amt Süderbrarup 552 Geestlandschule Ganztagsschule 1 Gemeinde Kropp 1.251 Bruno-Lorenzen-Gemeinschaftsschule Ganztagsschule 1 Stadt Schleswig 644 Quelle: Gallbergschule Ganztagsschule 1 Stadt Schleswig 286 Eichenbachschule Ganztagsschule 1 Amt Eggebek 494 Erich-Kästner-Schule Ganztagsschule 1 Amt Arensharde 290 Auenwaldschule Ganztagsschule 1 Schulverband Böklund-Auenwaldschule Anmerkung: Verzeichnis der allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein, Schuljahr 2014/2015, Statistikamt Nord, Stand Feb. 2015. Die Anzahl von Schülerinnen und Schülern bezieht sich auf den Stand des Schulajhres 2014/2015. *Der Standort Außenstelle Hollingstedt wird nach Angabe des Amtes Arensharde mit Ende des Schuljahres 2016/2017 geschlossen. Ganztagsschule 1 = offene Ganztagsschule mit Genehmigung. 258 100

Private allgemeinbildenen Schulen in Schleswig-Flensburg Schulname Schulart Träger Anzahl Schülerinnen und Schüler Grundschulen mit Gemeinschaftsschulteil Hanved Danske Skole kein Ganztagsbetrieb Dänischer Schulverein 47 Skovlund-Valsboel Danske Skole kein Ganztagsbetrieb Dänischer Schulverein 56 Trene Skolen kein Ganztagsbetrieb Dänischer Schulverein 65 Böl/Strukstrup Danske Skole kein Ganztagsbetrieb Dänischer Schulverein 42 Vanderup Danske Skole kein Ganztagsbetrieb Dänischer Schulverein 22 Treja Danske Skole kein Ganztagsbetrieb Dänischer Schulverein 44 Sörup Danske Skole kein Ganztagsbetrieb Dänischer Schulverein 33 Gottorp-Skolen (mit Förderschulanteil) kein Ganztagsbetrieb Dänischer Schulverein 158 Satrup Danske Skole kein Ganztagsbetrieb Dänischer Schulverein 33 Medelby Danske Skole kein Ganztagsbetrieb Dänischer Schulverein 27 Hatlund/Langballe Danske Skole kein Ganztagsbetrieb Dänischer Schulverein 31 Kobbermölle Danske Skole kein Ganztagsbetrieb Dänischer Schulverein 39 Kaj-Munk-Skolen kein Ganztagsbetrieb Dänischer Schulverein 61 Jaruplund Danske Skole kein Ganztagsbetrieb Dänischer Schulverein 39 Husby Danske Skole kein Ganztagsbetrieb Dänischer Schulverein 40 Harreslev Danske Skole kein Ganztagsbetrieb Dänischer Schulverein 142 Store Vi Danske Skole kein Ganztagsbetrieb Dänischer Schulverein 52 Lyksborg Danske Skole kein Ganztagsbetrieb Dänischer Schulverein 77 Hiort-Lorenzen-Skolen kein Ganztagsbetrieb Dänischer Schulverein 197 Gemeinschaftsschulen Sönder Brarup Danske Skole (mit Grund- und Förderschulanteil) Ganztagsschule 1 Dänischer Schulverein 187 A. P. Moeller Skolen Ganztagsschule 1 Dänischer Schulverein 602 Quelle: Anmerkung: Verzeichnis der allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein, Schuljahr 2014/2015, Statistikamt Nord, Stand Feb. 2015. Die Anzahl von Schülerinnen und Schülern bezieht sich auf den Stand des Schulajhres 2014/2015. 101

Ganztagsschule 1 = offene Ganztagsschule mit Genehmigung A2 Quelle-Ziel-Beziehungen der Schülerinnen und Schüler mit Wohnort im Kreis Schleswig-Flensburg und Anspruchsberechtigung auf Beförderung Verflechtungen zu den Schulstandorten im Kreis Schleswig-Flensburg Quelle: Kreis Schleswig-Flensburg (Anzahl von Fahrschülerinnen und Fahrschülern). 102

Verflechtungen zu Schulstandorten in der Stadt Flensburg Quelle: Kreis Schleswig-Flensburg. 103

A3 Liniennetzkonzessionen nach 42 und 43 PBefG im Kreis Schleswig-Flensburg (Stand: 11.10.2016) Linien-Nr. Linienverlauf Teilnetz Geltungsdauer der Konzession bis 1530 Wallsbüll - Holt - Medelby - Weesby West 31.12.2018 1531 Medelby - Schafflund - Meyn - Handewitt West 31.12.2018 1532 Schafflund - Meyn - Handewitt West 31.12.2018 1534 Meyn-Handewitt-Flensburg West 31.12.2018 1535 Jarplund-Weding - Handewitt West 31.12.2018 1537 Handewitt-Ellund-Harrislee-Flensburg West 31.12.2018 1538 Harrislee-Niehuus-Kupfermühle-Wasserleben West 31.12.2018 1539* Oxer, Harrislee-Flensburg West 31.12.2018 1540 Wallsbüll-Medelby-Weesby (Teillinie von 1537) West 31.12.2018 1550 Eggebek-Tarp-Barderup-Flensburg West 31.12.2018 1551 Tarp-Sieverstedt-Süderschmedeby-Tarp West 31.12.2018 1552 Tarp-Wanderup-Tarp West 31.12.2018 1553 Tarp-Eggebek-Sollerup-Jerrishoe-Jörl-Tarp West 31.12.2018 1554 Tarp-Oeversee-Barderup-Tarp West 31.12.2018 1555 Eggebek-Klein Jörl-Sollbrück-Eggebek West 31.12.2018 1556 Wanderup-Jerrishoue-Eggebekfeld-Eggebek West 31.12.2018 1557 Eggebek-Langstedt-Bollingstedt-Eggebek West 31.12.2018 1558 Jarplund-Weding West 31.12.2018 104

Linien-Nr. Linienverlauf Teilnetz Geltungsdauer der Konzession bis 1559 Sieverstedt-Hostrup-Süderholz West 31.12.2018 1565* Schleswig - Klappholz-Tarp-Flensburg / Jerrishoe - Eggebek - Jörl - Wanderup - Flensburg West 31.12.2018 1569 Flensburg - Handewitt - Flensburg West 31.12.2018 1570 Schafflund - Hörup - Nordhackstedt - Schafflund West 31.12.2018 1571 Schafflund - Bärenshöft - Wallsbüll - Meyn - Schafflund West 31.12.2018 1578 Schulverkehr Großenwiehe West 31.12.2018 1580 Flensburg - Großenwiehe - Lindewitt - Bredstedt West 31.12.2018 1590 Flensburg - Böklund - Schleswig West 31.12.2018 1501 Erikstraße - ZOB - Haydnweg Süd 31.12.2019 1504 ZOB - Krankenhaus - real/fernsehturm Süd 31.12.2019 1505 Erikstraße - ZOB - Krankenhaus - real/fernsehturm Süd 31.12.2019 1506 Erikstraße - BHF - ZOB - Hafen - St. Jürgen Süd 31.12.2019 1508 SL - Lürschau - Schuby - Hüsby - Dannewerk - SL Süd 31.12.2019 1509 ZOB - Industriegebiet St. Jürgen und zurück Süd 31.12.2019 1510 Schuby - Wilhelmslust - Hüsby - Silberstedt Süd 31.12.2019 1511 Bugenhagenschule - Dannewerk - Hüsby - Bugenhagenschule Süd 31.12.2019 1512* Schleswig - Dörpstedt (Zuständigkeit Kreis Schleswig-Flensburg)/ Dörpstedt - Norderstapel - Friedrichstadt Süd 31.12.2019 (Zuständigkeit Kreis Nordfriesland) 1513* Schleswig nach Dörpstedt über Kropp / Schleswig nach Norderstapel über Kropp Süd 31.12.2019 1514 Dörpstedt - Schuby - Schleswig Süd 31.12.2019 105

Linien-Nr. Linienverlauf Teilnetz Geltungsdauer der Konzession bis 1515 Schleswig - Schuby - Treia - Dörpstedt Süd 31.12.2019 1516 Schleswig - Langstedt - Eggebek Süd 31.12.2019 1517 Kropp - Dörpstedt - Hollingstedt und zurück Süd 31.12.2019 1518 Schleswig - Rheide - Börm - Bergenhusen und zurück Süd 31.12.2019 1519 Dannewerkschule - Schuby - Lürschau Süd 31.12.2019 1520 Dörpstedt - Börm - Dörpstedt Süd 31.12.2019 1523 Neuberend - Nübel Süd 31.12.2019 1526 Schaalby - Tolk Süd 31.12.2019 1542 Silberstedt - Hollingstedt - Silberstedt Süd 31.12.2019 1543 Friedrichsau - Esperstoft - Silberstedt Süd 31.12.2019 1544* Erfde - Süderstapel - Wohlde Süd 31.12.2019 1545* Meggerdorf - Erfde Süd 31.12.2019 1546* Erfde - Pahlen - Tielen - Erfde Süd 31.12.2019 1547 Kropp - Tetenhusen - Kropperbusch Süd 31.12.2019 1548 Kropp - Groß Rheide - Kropp Süd 31.12.2019 1597 Schleswig - Jübek - Sollerup Süd 31.12.2019 1615 Schleswig - Böklund - Thumby - Mohrkirch Süd 31.12.2019 1616 Stolkerfeld - Idstedtfeld - Idstedt - Böklund Süd 31.12.2019 1617 Schleswig - Böklund - Satrup Süd 31.12.2019 106

Linien-Nr. Linienverlauf Teilnetz Geltungsdauer der Konzession bis 1618 Böklund - Struxdorf - Ülsby - Böklund Süd 31.12.2019 1626 Schleswig - Loit Süd 31.12.2019 1635 Schleswig - Selk - Güby - Fahrdorf - Schleswig Süd 31.12.2019 1636 Schleswig - Lottorf - Selk - Schleswig Ringverkehr Süd 31.12.2019 3221 Owschlag Kropp Süd 31.12.2019 1560 Langballig - Nordballig - Westerholz - Langballig Ost 31.12.2020 1561 Munkbrarup - Langballig - Grundhof - Munkbrarup Ost 31.12.2020 1562 Munkbrarup - Langballig - Rüde - Wees - Munkbrarup Ost 31.12.2020 1563 Glücksburg - Wees - Munkbrarup Ost 31.12.2020 1567 DSFS Flensburg - Angeln Ost 31.12.2020 1568 Nordstraße - DSFS Flensburg Ost 31.12.2020 1574/75 Holnis - Bockholme - Glücksburg - Meierwik - Meierhof - Glücksburg - Rothenhaus - Wees - Flensburg Ost 31.12.2020 1582* Schnarup - Thumby - Satrup und zurück Ost 31.12.2020 1583* Waldhorn - Havetoftloit - Satrup und zurück Ost 31.12.2020 1587 Husby - Ausacker - Satrup - Sörup Ost 31.12.2020 1588 Husby - Hürup - Gremmerup - Husby Ost 31.12.2020 1589 Husby - Hürupfeld - Ausacker - Husby Ost 31.12.2020 1591 Hostrup - Havetoft - Klappholz - Böklund Ost 31.12.2020 1592 Flensburg - Großsolt - Satrup Ost 31.12.2020 107

Linien-Nr. Linienverlauf Teilnetz Geltungsdauer der Konzession bis 1593 Mohrkirch - Thumby - Satrup Ost 31.12.2020 1594 Satrup - Sörup - Sterup - Steinbergkirche Ost 31.12.2020 1595 Tarp - Havetoft - Großsolt - Satrup Ost 31.12.2020 1596 Gelting - Stoltebüll - Gelting Ost 31.12.2020 1601 Flensburg - Sterup-Dingholz - Neukirchen Ost 31.12.2020 1602 Flensburg - Husby - Grundhof - Westerholz Ost 31.12.2020 1603 Flensburg - Hürup - Husby Ost 31.12.2020 1604 Flensburg - Sterup - Kappeln Ost 31.12.2020 1605 Flensburg - Gelting - Kappeln Ost 31.12.2020 1606 Steinbergkirche - Habernis - Sterup Ost 31.12.2020 1607 Wippendorf - Gelting - Kappeln Ost 31.12.2020 1608 Gelting - Maasholm - Kappeln Ost 31.12.2020 1609 Brunsbüllund - Ahneby - Sterup Ost 31.12.2020 1610 Grünholz - Wippendorf - Sterup Ost 31.12.2020 1611 Sterup - Neukirchen - Steinbergkirche - Sterup Ost 31.12.2020 1612 Koppelheck - Esgrus - Sterup Ost 31.12.2020 1613 Rabel - Hasselberg - Gundelsby - Bobeck - Kieholm Ost 31.12.2020 1614 Sterup - Gelting - Süderbrarup, Dänische Schule Ost 31.12.2020 1620 Sörup - Schauby - Mühlenholz - Seende - Sörup Ost 31.12.2020 108

Linien-Nr. Linienverlauf Teilnetz Geltungsdauer der Konzession bis 1622 Sörup - Schwensby - Dingholz - Sterup Ost 31.12.2020 1623 Süderbrarup - Scheggerott - Kappeln Ost 31.12.2020 1624* Schleswig - Süderbrarup - Kappeln Ost 31.12.2020 1625 Schleswig - Ulsnis - Süderbrarup Ost 31.12.2020 1627* Süderbrarup - Arnis - Kappeln Ost 31.12.2020 1628 Süderbrarup - Mohrkirch - Thumby Ost 31.12.2020 1629 Süderbrarup - Lindaunis - Kiesby - Süderbrarup Ost 31.12.2020 1630 Boren - Ekenis - Süderbrarup und zurück Ost 31.12.2020 1632 Sterup - Dingholz - Schwensby - Sörup Ost 31.12.2020 1634* Tolk - Brodersby - Ulsnis - Tolk Ost 31.12.2020 1642* Tolk - Buschau - Twedt - Tolk Ost 31.12.2020 1046 Schleswig Silberstedt Treia Husum Kreis NF 31.07.2018 S918 Flensburg, Kurt-Tucholsky-Schule Brahmsstraße Engelsby Flensburg, Schulzentrum 43 31.12.2020 Darstellung: IGES 2016. Datengrundlage: Servicebetrieb Schleswig-Flensburg 2016. Anmerkung: *Linienkonzession ist an mehrere Unternehmen vergeben mit teiweise unterschiedlichem Linienverlauf. 109

A4 Linien im übrigen ÖPNV in Schleswig-Flensburg Siehe nachfolgende Seiten. 110

Laufweg 1013 Flensburg - Schafflund - Niebüll Liniennr. konzessionierte Verkehrsunternehmen Fahrplankm Richtung paare (Klammerwerte: Ferienzeit) Mo-Fr Sa So/F Takt Autokraft 393.048 Flensburg-Niebüll 32(28) 10 9 Mo-Fr*: 60 Niebüll-Flensburg 27(25) 10 8 Sa/So/F:120 1042 Joldelund-Löwenstedt- Norstedt-Viöl-Husum Autokraft 565 Joldelund-Husum Husum-Joldelund 12(2) 5(2) / / / / Einzelne 1043 Viöl-Klein Jörl-Sollbrück- Autokraft 16.120 Einrichtungsbetrieb 12(/) / / Einzelne Behrendorf-Viöl 1044 Flensburg - Husum Autokraft 237.228 Flensburg-Husum 29(23) 6 3 Mo-Fr: 60 Husum- Flensburg 27(21) 6 3 Sa/So/F: Einzelne 1046 Schleswig - Silberstedt - Autokraft 63.642 Schleswig-Husum* 17(10) 3 / Einzelne Treia - Husum* Husum*-Schleswig 16(11) 3 / 1049 Ohrstedt-Ahrenviölfeld- Treia-Bremsburg- Ohrstedt 1058 Husum-Wittbek-Ostenfeld-Hollingstedt 1063 Erfde-Schwabstedt- Husum Autokraft 8.782 Einrichtungsbetrieb 4(/) / / Einzelne Autokraft 996 Husum-Hollingstedt Hollingstedt-Husum 15(5) 19(6) / / / / Einzelne Autokraft 45.315 Erfde-Husum 15(10) 3 3 Einzelne Husum-Erfde 12(7) 3 3 1113 Autokraft 76.592 Handewitt-Norderhackstedt 15(14) 4 / Einzelne Bemerkungen beide Richtungen Sa, So und Großteil M- F als Schnellbus; 1 Fahrt morgens Samstag Richtung 2 als Linientaxi, 1 später im Kleinbus Richtung Husum 2 letzte Fahrt mit Linientaxi 1 Fahrt morgens M-F Richtung 2 mit Kleinbus Richtung Husum 2 nur nach Bedarf der "A.P.Moller-Skolen" in Schleswig, Samstag 2 Klein, Richtung Schleswig M-F und Samstag 3 Kleinbusse Richtung Hollingstedt erste Fahrt im Kleinbus Richtung Husum 2 im Kleinbus, 1 Fahrt als Linientaxi, Sa und So nur Linientaxi; Richtung Erfde 2 M-F 1 Fahrt als Linientaxi, Sa und So auch nur Linientaxi Ab Handewitt B199 umstieg in Linie 1013 erforderlich 111

Laufweg Liniennr. konzessionierte Verkehrsunternehmen Fahrplankm Richtung Handewitt - Meyn - Schafflund - Nordhackstedt 1501 Erikstraße-ZOB-Haydnweg Norderhackstedt- Handewitt paare (Klammerwerte: Ferienzeit) Mo-Fr Sa So/F 15(14) 4 / VSF 67.249 Erikstraße-Haydnweg 16(16) 7 / Mo-Fr: 60 Haydnweg-Erikstraße 16(15) 6 / Sa: Einzelne 1504 ZOB-Freiheit-ZOB-Kastanienallee-real/Fernsehturm VSF 57.765 ZOB-real/Fernsehturm real/fernsehturm- 14(14) 15(15) 3 3 / / Mo-Fr: 60 Sa:Einzelne ZOB 1505 Erikstraße-Bhf.-ZOB- Krankenhaus-real/Fernsehturm VSF 68.580 Erikstraße-real/Fernsehturm real/fernsehturm- 13(13) 13(13) 4 4 / / Mo-Fr: 60 Sa: Einzelne Erikstraße 1506 Erikstraße-Bahnhof- VSF 27.193 Erikstraße-St.Jürgen 2(2) 8 11 Mo-Fr: Einzelne ZOB-Hafen-St.Jürgen St.Jürgen-Erikstraße 1(1) 7 11 Fahr- ten Sa/So/F: 60 1508 SL-Schuby-Lürschau-SL VSF 70.706 SL Schuby-SL Lürschau 6(6) 1 / Einzelne SL Lürschau-SL Schuby 5(5) 2 / 1509 ZOB-Industriegebiet- VSF 8.197 ZOB- Heinr.-Hertz-Str 4(4) / / Einzelne Heinr.-Hertz-Str. Heinr.-Hertz-Str-ZOB 2(1) / / 1510 Schuby-Lürschau-Wilhelmslust Takt VSF 25.298 Schuby-Wilhelmslust 5(/) / / Einzelne Wilhelmslust-Schuby 2(/) / / Bemerkungen 112

Laufweg 1511 Bugenhagenschule-Dannewerk-Hüsby-Bugenhagenschule 1512 Schleswig - Dörpstedt - Friedrichstadt 1513 Schleswig-Kropp-Norderstapel-Dörpstedt 1514 Dörpstedt-Schuby- Schleswig 1515 Schleswig-Treia- Dörpstedt 1516 Schleswig-Langstedt-Eggebek 1517 Ellingstedt-Hollingstedt- Dörpstedt-Kropp 1518 Schleswig-Rheide-Börm- Bergenhusen 1519 Dannewerk-Hüsby- Schuby-Lürschau Liniennr. konzessionierte Verkehrsunternehmen Fahrplankm Richtung paare (Klammerwerte: Ferienzeit) Mo-Fr Sa So/F Takt VSF 19.000 Einrichtungsbetrieb 5(/) / / Einzelne Autokraft/ VSF 108.616 Schleswig-Friedrichstadt 11(3) / / Einzelne Friedrichstadt- 15(5) / / Schleswig VSF 234.828 Schleswig-Dörpstedt 16(10) 4 / Einzelne Dörpstedt-Schleswig 15(10) 4 / VSF 16.475 Dörpstedt-Schleswig 2(3) / / Einzelne Schleswig-Dörpstedt /(/) / / VSF 51.999 Schleswig-Dörpstedt 4(2) / / Einzelne Dörpstedt-Schleswig 5(2) / / VSF 86.969 Schleswig-Eggebek 5(4) / / Einzelne Eggebek-Schleswig 10(5) / / VSF 24.593 Ellingstedt-Kropp 3(1) / / Einzelne Kropp-Ellingstedt 2(/) / / VSF 24.269 Schleswig-Bergenhusen 1(1) / / Einzelne Bergenhusen-Schleswig 3(/) / / VSF 11.998 Dannewerk-Lürschau 4(/) / / Einzelne Lürschau-Dannewerk 1(/) / / Bemerkungen 2 Verkehrsunternehmen; Richtung Friedrichstadt morgens 1 Fahrt als Linientaxi; Linie in Dörpstedt geteilt - betrieblich 2 Linien! Richtung Dörpstedt Anschlussmöglichkeit mit Anruf-Sammel-Taxi für Teilstrecke: M-F beide Richtungen abends letzte 2 ; Sa beide Richtungen alle Richtung Eggebek abends 2 letzte als Schnellbus 113

Laufweg Liniennr. konzessionierte Verkehrsunternehmen Fahrplankm Richtung paare (Klammerwerte: Ferienzeit) Mo-Fr Sa So/F 1520 Börm-Dörpstedt VSF 9.122 Börm-Dörpstedt 3(/) / / Einzelne Dörpstedt- Börm 2(/) / / 1523 Neuberend-Nübel VSF 5.959 Neuberend-Nübel 1(/) / / Einzelne Nübel-Neuberend 2(/) / / 1526 Schaalby-Tolk VSF 12.546 Schaalby-Tolk 3(/) / / Einzelne Tolk-Schaalby 4(/) / / 1530/ 1531 Wallsbüll - Osterby - Kirchspiel Medelby - Schafflund - Handewitt* 1532 Timmersiek - Ellund - Handewitt - Meyn - Schafflund 1534 Handewitt-Harrislee- Flensburg-Schafflund 1535 Handewitt - Weding - Jarplund - FL-Weiche 1537 Handewitt - Medelby - Harrislee - Flensburg 1538 Wassersleben - Kupfermühle - Niehuus - Harrislee Takt VSF 77.447 Wallsbüll-Handewitt 6(/) / 3 Einzelne Handewitt-Wallsbüll 7(/) / 3 VSF 28.071 Timmersiek- Schafflund 4(/) / / Einzelne Schafflund-Timmersiek 3(/) / / VSF 19.749 Handewitt- 4(/) / / Einzelne Schafflund Schafflund-Handewitt 2(/) / / VSF 31.942 Handewitt-Weiche 4(/) / / Einzelne Weiche-Handewitt 5(/) / / VSF 92.209 Handewitt-Flensburg 10(7) 6 1 Einzelne Flensburg-Handewitt 12(7) 5 1 VSF 9.621 Wassersleben-Harrislee 3(/) / / Einzelne Harrislee-Wassersleben 4(/) / / Bemerkungen Bus fährt nur nach Bedarf der Schulen 1 Fahrt pro Tag abhängig von dänischen Schultagen 114

Laufweg 1539 Pattburg, Grenze - Harrislee - Flensburg 1540 Wallsbüll - Medelby - Weesby - Wallsbüll 1542 Silberstedt-Hollingstedt- Silberstedt 1543 Friedrichsau - Esperstoft - Silberstedt 1544 Erfde - Süderstapel - Wohlde 1545 Meggerdorf - Erfde Autokraft/VSF 1546 Erfde - Tielen Autokraft/VSF 1547 Kropp - Tetenhusen - Kropperbusch 1548 Kropp-Groß Rheide- Kropp 1550/ Eggebek-Tarp-Flensburg-Glücksburg 21 Liniennr. konzessionierte Verkehrsunternehmen Fahrplankm Richtung paare (Klammerwerte: Ferienzeit) Mo-Fr Sa So/F Takt VSF 174.442 Pattburg-Flensburg 40(37) 25 9 Mo-Fr: 30 Flensburg-Pattburg 41(37) 24 9 Sa/So/F: 60 VSF 63.358 Einrichtungsbetrieb 12(8) 3 2 Mo-Fr: 60 Sa/So/F: Einzelne VSF 45.571 Einrichtungsbetrieb 13(/) / / Mo-Fr: 60 Autokraft 63.553 Friedrichsau-Silberstedt 10(/) / / Einzelne Silberstedt-Friedrichsau 10(/) / / Autokraft/VSF 26.118 Erfde-Wohlde 7(/) / / Einzelne Wohlde-Erfde 7(/) / / 12.661 Meggerdorf-Erfde 7(1) / / Einzelne Erfde-Meggerdorf 10(4) / / 20.792 Erfde-Tielen 9(/) / / Einzelne Tielen-Erfde /(/) / / Autokraft 10.282 Kropp-Kropperbusch 11(6) 2 / Einzelne Kropperbusch-Kropp /(/) / / VSF 13.044 Einrichtungsbetrieb 4(/) / / Einzelne VSF 344.165 Eggebek-Flensburg 23(20) 12 5 Mo-Fr*/Sa: Flensburg-Eggebek 24(19) 13 5 60 So/F: 120 Bemerkungen 3 mittags M-F nach Bedarf der Schulen 2 Verkehrsunternehmen 2. Verkehrsunternehmen VSF; in beide Richtungen jeweils 1 Fahrt mit Kleinbus 2 Verkehrsunternehmen M-F 1 Fahrt, Samstag beide im Kleinbus 115

Laufweg Liniennr. konzessionierte Verkehrsunternehmen Fahrplankm Richtung paare Takt (Klammerwerte: Ferienzeit) Mo-Fr Sa So/F 7(/) / / Einzelne /(/) / / 1551 Tarp - Sieverstedt - Süderschmedeby VSF 46.172 Tarp-Süderschmedeby Süderschmedeby- Tarp 1552 Tarp - Wanderup - Tarp VSF 25.048 Einrichtungsbetrieb 5(/) / / Einzelne 1553 Tarp - Eggebek - Sollerup VSF 78.140 Tarp-Eggebek-Solle- 10(/) / / Einzelne - Jerrishoe - Jörl - rup-jerrishoe-jörl- Tarp Tarp 1554 Tarp - Oeversee - Barderup - Tarp 1555 Eggebek - Kleinjörl - Sollbrück - Eggebek 1556 Wanderup - Jerrishoe - Eggebekfeld - Eggebek 1557 Eggebek - Langstedt - Eggebek 1558 Jarplund - Weding - Jarplund 1559 Sieverstedt - Havetoft - Süderholz - Sieverstedt 1560 Langballig - Nordballig - Westerholz - Langballig Tarp-Jörl-Jerrishoe- Sollerup-Eggebek- Tarp 7(/) / / VSF 53.353 Einrichtungsbetrieb 10(/) / / Einzelne VSF 50.577 Einrichtungsbetrieb 6(/) / / Einzelne VSF 15.302 Wanderup-Eggebek 6(/) / / Einzelne Eggebek-Wanderup / / / VSF 43.181 Einrichtungsbetrieb 8(/) / / Einzelne VSF 15.769 Einrichtungsbetrieb 9(/) / / Einzelne VSF 32.313 Einrichtungsbetrieb 7(/) / / Einzelne VSF 30.307 Einrichtungsbetrieb 5(/) / / Einzelne Bemerkungen 116

Laufweg 1561 Munkbrarup - Langballig - Munkbrarup 1562 Munkbrarup - Langballig - Rüde - Wees - Munkbrarup 1563 Glücksburg - Wees - Munkbrarup 1565 Jerrishoe - Eggebek - Jörl - Wanderup - DSFS Flensburg 1567 Angeln I - DSFS Flensburg 1568 Nordstraße I - DSFS Flensburg 1570 Schafflund - Hörup - Nordhackstedt - Schafflund Liniennr. konzessionierte Verkehrsunternehmen Fahrplankm Richtung paare (Klammerwerte: Ferienzeit) Mo-Fr Sa So/F Takt Autokraft 20.145 Einrichtungsbetrieb 4(/) / / Einzelne Autokraft 15.065 Einrichtungsbetrieb 8(/) / / Einzelne Autokraft 22.771 Glücksburg-Munkbrarup 4(/) / / Einzelne Munkbrarup-Glücksburg 4(/) / / Autokraft 36.628 Jerrishoe-DSFS Flensburg 1(/) / / Einzelne DSFS Flensburg-Jerrishoe 1(/) / / Autokraft 67.910 Angeln I-DSFS Flensburg 3(/) / / Einzelne DSFS Flensburg-Angeln 3(/) / / I Autokraft 55.353 Nordstraße I-DSFS 2(/) / / Einzelne Flensburg DSFS Flensburg- 2(/) / / Nordstraße I Handewitt-Flensburg 13(13) 9 / Autokraft 25.727 Einrichtungsbetrieb 5(/) / / Einzelne Bemerkungen sind als 1 Linie geführt, aber haben unterschiedliche Laufwege, für Tabelle zusammengefasst sind als 1 Linie geführt, aber haben unterschiedliche Laufwege, für Tabelle zusammengefasst 117

Laufweg 1571 Schafflund - Bärenshöft - Wallsbüll - Meyn - Schafflund 1578 Schulverkehr Großenwiehe 1579 Lindewitt - Großenwiehe - Schafflund Schulzentrum und zurück 1580 Flensburg - Großenwiehe - Lindewitt - Bredstedt 1581 Wanderup - Lindewitt - Handewitt Schule und zurück 1582 Schnarup - Thumby - Satrup 1583 Waldhorn - Havetoftloit - Satrup Liniennr. konzessionierte Verkehrsunternehmen Fahrplankm Richtung paare (Klammerwerte: Ferienzeit) Mo-Fr Sa So/F Takt Autokraft 25.611 Einrichtungsbetrieb 5(/) / / Einzelne Autokraft 19.715 Schulverkehr Großenwiehe 5(/) / / Einzelne Autokraft 21.429 Lindewitt-Schafflund 4(/) / / Einzelne Schulzentrum und zurück Schafflund Schulzentrum 5(/) / / und zurück-lin- dewitt Autokraft 251.239 Flensburg-Bredstedt 23(14) 4 3 Mo-Fr: 60 Bredstedt-Flensburg 21(13) 4 3 Sa/So/F: Einzelne Autokraft 34.824 Wanderup-Handewitt 5(/) / / Einzelne Schule und zu- rück Handewitt Schule 6(/) / / und zurück-wanderup Autokraft 28.758 Schnarup-Satrup 5(/) / / Einzelne Satrup-Schnarup 7(/) / / Autokraft 38.434 Waldhorn-Satrup 2(/) / / Einzelne Satrup-Waldhorn 3(/) / / Bemerkungen alle im Kleinbus 118

Laufweg Liniennr. konzessionierte Verkehrsunternehmen Fahrplankm Richtung paare (Klammerwerte: Ferienzeit) Mo-Fr Sa So/F 1584 Adelby KTS Autokraft 55.663 k.a. /(/) / / Einzelne 1587 Husby - Ausacker - Satrup - Sörup 1588 Husby - Hürup - Gremmerup - Husby 1589 Husby - Hürupfeld - Ausacker - Husby 1590 Flensburg - Böklund - Schleswig 1591 Hostrup - Havetoft - Klappholz - Böklund 1592 Flensburg - Großsolt - Satrup 1593 Mohrkirch - Thumby - Satrup 1594 Satrup - Sörup - Sterup - Steinbergkirche Takt Autokraft 48.745 Husby-Sörup Sörup-Husby 10(/) 5(/) / / / / Einzelne Autokraft 17.343 Husby-Hürup-Gremmerup-Husby 3(/) / / Einzelne Husby -Gremmerup- 4(/) / Hürup -Husby Autokraft 21.172 Einrichtungsbetrieb 4(/) / / Einzelne Autokraft 77.839 Flensburg-Schleswig 5(5) 3 / Einzelne Schleswig-Flensburg 5(7) 4 / Autokraft 15.600 Hostrup-Böklund 2(/) / / Einzelne Böklund-Hostrup 3(/) / / Autokraft 173.932 Flensburg-Satrup 13(9) 5 2 Mo-Fr: 60 Satrup-Flensburg 17(12) 5 2 Sa/So/F: Einzelne Autokraft 37.542 Mohrkirch-Satrup 5(/) / / Einzelne Satrup-Mohrkirch 8(/) / / Autokraft 19.786 Satrup-Steinbergkirche 9(/) / / Einzelne Steinbergkirche- 11(/) / / Satrup Bemerkungen Linie nicht im Fahrplan 2016, fungiert zur Abrechnung einer Fahrt im Schulverkehr Richtung Sörup 1 Fahrt mit Linientaxi Samstag beide Richtungen 2 mit Linientaxi 119

Laufweg 1595 Tarp - Havetoft - Großsolt - Satrup 1596 Gelting - Stoltebüll - Gelting 1597 Schleswig - Jübek - Sollerup 1598 Schwimmfahrten AK Flensburg 1601 Flensburg - Sterup-Dingholz - Neukirchen 1602 Flensburg - Husby - Grundhof - Westerholz 1603 Flensburg - Hürup - Husby 1604 Flensburg-Sterup-Kappeln 1605 Flensburg - Gelting - Kappeln Liniennr. konzessionierte Verkehrsunternehmen Fahrplankm Richtung paare (Klammerwerte: Ferienzeit) Mo-Fr Sa So/F Takt Autokraft 107.986 Tarp-Satrup 6(/) / / Einzelne Satrup-Tarp 7(/) / / Autokraft 25.471 Gelting-Stoltebüll- 4(/) / / Einzelne Gelting Autokraft 24.864 Schleswig-Sollerup 5(/) / / Einzelne Sollerup-Schleswig 4(/) / / Autokraft k.a. Schwimmfahrten OK /(/) / / Einzelne Flensburg Autokraft 30.934 Flensburg-Neukirchen 12(10) 3 / Einzelne Neukirchen-Flensburg 10(9) 3 / Autokraft 54.254 Flensburg-Westerholz 5(3) / / Einzelne Westerholz-Flensburg 3(3) / / Autokraft 71.531 Flensburg-Husby 23(19) 10 / Mo-Fr*/Sa: Husby-Flensburg 22(20) 9 / 60 Autokraft 156.291 Flensburg-Kappeln Kappeln-Flensburg 10(9) 14(11) 3 3 / / Einzelne Autokraft 443.769 Flensburg-Kappeln 16(15) 9 8 Mo-Fr*: 60 Kappeln-Flensburg 17(16) 9 8 Sa/So/F: 120 Bemerkungen Linie nicht im Fahrplan 2016 in beide Richtungen jeweils 1 Fahrt M-F mit Linientaxi Richtung Kappeln 1 Fahrt M-F als Linientaxi in beide Richtungen jeweils 1 Fahrt M-F mit Linientaxi 120

Laufweg 1606 Steinbergkirche - Habernis - Sterup 1607 Wippendorf - Gelting - Kappeln 1608 Gelting - Maasholm - Kappeln 1609 Brunsbüllund - Ahneby - Sterup 1610 Grünholz - Wippendorf - Sterup 1611 Sterup - Neukirchen - Steinbergkirche - Sterup 1612 Koppelheck - Esgrus - Sterup 1613 Rabel - Hasselberg - Gundelsby - Kieholm 1614 Sterup - Gelting - Süderbrarup, Dänische Schule Liniennr. konzessionierte Verkehrsunternehmen Fahrplankm Richtung paare Takt (Klammerwerte: Ferienzeit) Mo-Fr Sa So/F 4(/) / / Einzelne 4(/) / / Autokraft 22.374 Steinbergkirche- Sterup Sterup-Steinbergkirche Autokraft 19.917 Wippendorf-Kappeln 5(/) / / Einzelne Kappeln-Wippendorf 6(/) / / Autokraft 75.867 Gelting-Kappeln 7(4) 1 / Einzelne Kappeln-Gelting 8(5) 1 / Autokraft 9.771 Brunsbüllund-Sterup 5(/) / / Einzelne Sterup-Brunsbüllund /(/) / / Autokraft 44.097 Grünholz-Sterup 3(/) / / Einzelne Sterup-Grünholz 6(/) / / Autokraft 24.685 Sterup-Neukirchen- Steinbergkirche- Sterup 3(/) / / Einzelne Gegenrichtung 4(/) / / Autokraft 9.489 Koppelheck-Sterup 2(/) / / Einzelne Sterup-Koppelheck 3(/) / / Autokraft 10.794 Rabel-Kieholm /(/) / / Einzelne Kieholm-Rabel /(/) / / Autokraft 19.138 Sterup-Süderbrarup, 1(/) / / Einzelne Dänische Schule Süderbrarup, Dänische 1(/) / / Schule-Sterup Bemerkungen Linie nicht im Fahrplan 2016 121

Laufweg 1615 Schleswig-Böklund- Thumby-Mohrkirch 1616 Stolkerfeld-Idstedt- Böklund Liniennr. konzessionierte Verkehrsunternehmen Fahrplankm Richtung paare (Klammerwerte: Ferienzeit) Mo-Fr Sa So/F Takt Autokraft 79.901 Schleswig-Mohrkirch 4(4) 1 / Einzelne Mohrkirch-Schleswig 4(4) 1 / Autokraft 34.114 Stolkerfeld-Böklund 3(/) / / Einzelne Böklund-Stolkerfeld 5(/) / / 1617 Satrup - Schleswig VSF 167.156 Satrup-Schleswig Schleswig-Satrup 14(7) 13(7) / / / / Einzelne 1618 Böklund-Struxdorf- VSF 14.526 Böklund-Struxdorf- 4(/) / / Einzelne Ülsby-Böklund Ülsby-Böklund 1620 Sörup - Schauby - Mühlenholz Autokraft 11.146 Einrichtungsbetrieb 4(/) / / Einzelne - Seende - Sörup 1622 Sörup - Schwensby - Autokraft 16.835 Sörup-Sterup 2(/) / / Einzelne Dingholz - Sterup Sterup-Sörup 3(/) / / 1623 Kappeln-Scheggerott- Süderbrarup 1624 Kappeln - Süderbrarup - Schleswig Autokraft/VSF Autokraft/VSF 1625 Schleswig-Ulsnis-Süderbrarup Autokraft/VSF 70.764 Kappeln-Süderbrarup 9(6) 2 / Einzelne Süderbrarup-Kappeln 6(3) 2 / 266.841 Kappeln-Schleswig 22(17) 5 3 Einzelne Schleswig-Kappeln 19(16) 8 3 110.942 Schleswig-Süderbrarup Süderbrarup-Schleswig 8(4) 1 / Einzelne 12(6) 1 / Bemerkungen Richtung Schleswig 1 Fahrt als Linientaxi; Richtung Satrup 2 Richtung Süderbrarup M-F und Sa. Je 1 Fahrt als Linientaxi; Richtung Kappeln 1 Fahrt am Sa.; 2 Verkehrsunternehmen Richtung Schleswig M-F 2, So. 1 Fahrt als Linientaxi, M-F außerdem 1 Fahrt im Schnellbus; Richtung Kappeln Sa. 2, M-F 1 als Linientaxi, M-F außerdem 2 im Schnellbus, Sa ein Schnellbus; 2 Verkehrsunternehmen 2 Verkehrsunternehmen; Samstags als Linientaxi 122

Laufweg 1626 Schleswig-Taarstedt- Loit 1627 Kappeln-Arnis-Süderbrarup 1628 Süderbrarup - Mohrkirch - Thumby 1629 Süderbrarup-Lindaunis- Kiesby-Süderbrarup 1630 Boren - Ekenis - Süderbrarup und zurück 1632 Sterup - Dingholz - Schwensby - Sörup 1634 Tolk - Brodersby - Ulsnis - Tolk 1635 Schleswig - Selk - Güby - Fahrdorf - Schleswig Liniennr. konzessionierte Verkehrsunternehmen Fahrplankm Richtung paare (Klammerwerte: Ferienzeit) Mo-Fr Sa So/F Takt VSF 68.639 Schleswig-Loit 6(5) 1 1 Mo-Fr: 60 Loit-Schleswig 7(5) 2 1 Sa/So/F: Einzelne Autokraft/VSF 69.333 Kappeln-Süderbrarup 6(6) 2 / Mo-Fr: 120 Süderbrarup-Kappeln 6(6) 2 / Sa: Einzelne Autokraft 93.563 Süderbrarup-Thumby 5(1) / / Einzelne Thumby-Süderbrarup 8(1) / / Autokraft 32.920 Süderbrarup- Lindaunis-Kiesby-Süderbrarup Süderbrarup -Kiesby- Lindaunis -Süderbrarup 6(2) / / Einzelne 4(/) / / Autokraft 27.414 Boren-Süderbrarup 4(/) / / Einzelne Süderbrarup -Boren 6(/) / / Autokraft 45.418 Sterup-Sörup 4(/) / / Einzelne Sörup-Sterup 5(/) / / Autokraft/VSF 34.327 Einrichtungsbetrieb 7(/) / / Einzelne Autokraft 49.536 Schleswig-Selk-Güby- Fahrdorf-Schleswig 10(5) / / Einzelne Bemerkungen 2 Verkehrsunternehmen 2. Verkehrsunternehmen VSF 1 Fahrt im Schnellbus 123

Laufweg 1636 Schleswig-Lottorf-Selk- Schleswig 1642 Tolk - Buschau - Twedt - Tolk 1643 Bredstedt - Jübek - A.P.Møller-Skole Schleswig* 1644 Kappeln - Süderbrarup - A.P.Møller-Skole Schleswig* 1645 Rieseby - Eckernförde - A.P.-Möller-Skole Schleswig* 2013 Flensburg, ZOB - Sandberg - Tarup 2618 Heide - Linden - Pahlen - Erfde Liniennr. konzessionierte Verkehrsunternehmen Fahrplankm Richtung paare Takt (Klammerwerte: Ferienzeit) Mo-Fr Sa So/F 6(/) / / Einzelne 8(/) / / VSF 41.119 Schleswig-Lottorf- Selk-Schleswig Schleswig -Selk-Lottorf -Schleswig Autokraft/VSF 18.372 Einrichtungsbetrieb 3(/) / / Einzelne Autokraft 16.802 Bredstedt-Skole 1(/) / / Einzelne Schleswig Skole Schleswig- 2(/) / / Bredstedt Autokraft 41.185 Kappeln-Skole 1(/) / / Einzelne Schleswig Skole Schleswig-Kappeln 2(/) / / Autokraft 20.560 Rieseby-Skole Schleswig 2(/) / / Einzelne Skole Schleswig-Rieseby 5(/) / / Autokraft 52.879 Flensburg, ZOB-Tarup /(/) / / Einzelne Tarup-Flensburg, /(/) / / ZOB 9.304 Heide-Erfde 6(4) / / Einzelne DB Regio Bus Nord GmbH Erfde-Heide 7(4) / / 3010 Eckernförde-Kappeln Autokraft k.a. Eckernförde-Kappeln 28(20) 10 / Mo-Fr: ca. Kappeln-Eckernförde 26(20) 10 / 60 Sa: ca. 120 Bemerkungen beide Richtungen jeweils letzte Fahrt nur bei Bedarf mit Anruf-Taxi 2. Verkehrsunternehmen VSF Linie verkehrt nach Bedarf der A.P. Moller Skole Schleswig Linie verkehrt nach Bedarf der A.P. Moller Skole Schleswig Linie verkehrt nach Bedarf der A.P. Moller Skole Schleswig Entspricht Linie 13 im Stadtverkehr Flensburg nur wenige Stationen in LK SL-FL 124

Laufweg 3020 Kappeln - Karby - Schuby 3021 Kappeln - Ellenberg - Schuby 3040 Eckernförde - Rieseby - Lindaunis 3210 Rendsburg - Erfde - Husum Liniennr. konzessionierte Verkehrsunternehmen Fahrplankm Richtung paare (Klammerwerte: Ferienzeit) Mo-Fr Sa So/F Takt Autokraft 33.431 Kappeln-Schuby 8(3) / / Einzelne Schuby-Kappeln 6(3) / / Autokraft 12.101 Kappeln-Schuby 8(/) / / Einzelne Schuby-Kappeln 10(/) / / Autokraft 1.182 Eckernförde- Lindaunis 10(5) / / Einzelne Lindaunis-Eckernförde 8(4) / / Autokraft 42.511 Rendsburg-Husum 16(11) 4 2 Einzelne Husum-Rendsburg 16(12) 5 2 3211 Fockbek - Hohn - Friedrichsholm Autokraft 3.070 Fockbek-Friedrichsholm 8(/) / / Einzelne Friedrichsholm-Fockbek 7(/) / / 3220 Kropp - Tetenhusen - Autokraft 21.931 Kropp-Rendsburg 8(4) 2 / Einzelne Rendsburg Rendsburg-Kropp 8(4) 2 / 3221 Owschlag - Kropp Autokraft 7.070 Owschlag-Kropp 5(2) / / Einzelne Kropp-Owschlag 6(2) / / 3231 Alt Duvenstedt - Rendsburg Autokraft 10.722 Alt Duvenstedt- 11(8) 4 2 Einzelne Rendsburg Rendsburg-Alt Duvenstedt 9(6) 4 2 4810 Kiel - Eckernförde - Schleswig - Flensburg Autokraft 345.044 Kiel-Flensburg 16(15) 6 4 Einzelne Flensburg-Kiel 17(16) 7 4 Bemerkungen nur wenige Stationen in LK SL-FL; Richtung Schuby 2 im Kleinbus, Richtung Kappeln 1 Fahrt nur wenige Stationen in LK SL-FL; Richtung Schuby vier im Kleinbus, Richtung Kappeln sieben nur letzte Station in LK SL-FL; Richtung Lindaunis sieben im Kleinbus, Richtung Eckernförde fünf beide Richtungen M-F letzte 2, Sa und So im Kleinbus; Richtung Rendsburg erste Fahrt M-F mit Linientaxi nur letzte Station in LK SL-FL beide Richtungen jeweils M-F 2 und Sa 1 Fahrt im Kleinbus Richtung Kropp vier im Kleinbus; Richtung Owschlag 2 beide Richtungen jeweils M-F drei und Sa & So im Kleinbus 125

Laufweg 110 Sonderborg-Adsbol- Grasten-Krusa-Flensburg/Padborg 220 Aabenraa-Stubbaek- Krusa-Padborg 2013 Flensburg, ZOB - Sandberg - Tarup Autokraft/ Aktiv Bus DB Regio Bus Nord GmbH Liniennr. konzessionierte Verkehrsunternehmen Autokraft/ Aktiv Bus Fahrplankm Richtung paare (Klammerwerte: Ferienzeit) Mo-Fr Sa So/F Takt k.a. Sonderborg-Flensburg Flensburg -Sonderborg 17(17) 17(17) 11 7 11 7 Mo-Fr: 60 Sa/So/F: 120 k.a. Aabenraa-Padborg 19(17) 11 8 Mo-Fr: 60 Padborg-Aabenraa 20(19) 11 7 Sa/So/F: 120 k.a. Flensburg, ZOB-Tarup 6(4) / / Einzelne Bemerkungen nur wenige Stationen in LK SL-FL Anmerkung: *Zu Zeiten höherer Nachfrage verdichtet. 126

A5 Übersicht über die Linienbeförderungsfälle (> 1.000) und den Anteil der Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Jahr 2014 Linie Jährliche Beförderungsfälle Anteil Schülerinnen und Schüler Linie Jährliche Beförderungsfälle Anteil Schülerinnen und Schüler 21 > 100.000 51-75% 1579 < 10.000 < 20% 1013 > 100.000 51-75% 1580 > 100.000 > 90% 1042 < 10.000 > 90% 1581 10.000-50.000 > 90% 1043 10.000-50.000 > 90% 1582 10.000-50.000 > 90% 1044 > 100.000 51-75% 1583 10.000-50.000 > 90% 1046 50.001-100.000 76-90% 1584 > 100.000 > 90% 1049 < 10.000 > 90% 1587 50.001-100.000 > 90% 1058 < 10.000 > 90% 1588 > 100.000 > 90% 1063 10.000-50.000 51-75% 1589 10.000-50.000 > 90% 1113 < 10.000 51-75% 1590 50.001-100.000 76-90% 1501 > 100.000 20-50% 1591 < 10.000 > 90% 1504 50.001-100.000 20-50% 1592 > 100.000 76-90% 1505 > 100.000 20-50% 1593 50.001-100.000 > 90% 1506 10.000-50.000 20-50% 1594 50.001-100.000 > 90% 1508 > 100.000 76-90% 1595 > 100.000 > 90% 1509 < 10.000 < 20% 1596 10.000-50.000 > 90% 1510 50.001-100.000 > 90% 1597 10.000-50.000 > 90% 1511 10.000-50.000 > 90% 1601 10.000-50.000 76-90% 1512 > 100.000 > 90% 1602 10.000-50.000 76-90% 1513 > 100.000 76-90% 1603 10.000-50.000 76-90% 1514 10.000-50.000 > 90% 1604 > 100.000 76-90% 1515 10.000-50.000 76-90% 1605 > 100.000 51-75% 1516 > 100.000 > 90% 1606 50.001-100.000 > 90% 1517 10.000-50.000 > 90% 1607 10.000-50.000 > 90% 127

Linie Jährliche Beförderungsfälle Anteil Schülerinnen und Schüler Linie Jährliche Beförderungsfälle Anteil Schülerinnen und Schüler 1518 10.000-50.000 > 90% 1608 50.001-100.000 > 90% 1519 10.000-50.000 76-90% 1609 10.000-50.000 > 90% 1520 < 10.000 > 90% 1610 50.001-100.000 > 90% 1523 10.000-50.000 > 90% 1611 10.000-50.000 > 90% 1526 10.000-50.000 > 90% 1612 10.000-50.000 > 90% 1530 10.000-50.000 > 90% 1613 10.000-50.000 > 90% 1531 10.000-50.000 > 90% 1614 10.000-50.000 > 90% 1532 50.001-100.000 > 90% 1615 10.000-50.000 76-90% 1534 10.000-50.000 > 90% 1616 50.001-100.000 > 90% 1535 > 100.000 > 90% 1617 > 100.000 > 90% 1537 50.001-100.000 51-75% 1618 10.000-50.000 > 90% 1538 10.000-50.000 > 90% 1620 < 10.000 > 90% 1539 > 100.000 20-50% 1622 10.000-50.000 > 90% 1540 10.000-50.000 > 90% 1623 50.001-100.000 > 90% 1542 50.001-100.000 > 90% 1624 > 100.000 76-90% 1543 50.001-100.000 > 90% 1625 50.001-100.000 > 90% 1544 10.000-50.000 > 90% 1626 50.001-100.000 76-90% 1545 10.000-50.000 > 90% 1627 50.001-100.000 > 90% 1546 10.000-50.000 > 90% 1628 50.001-100.000 > 90% 1547 < 10.000 > 90% 1629 10.000-50.000 > 90% 1548 10.000-50.000 > 90% 1630 10.000-50.000 > 90% 1550 > 100.000 51-75% 1632 10.000-50.000 > 90% 1551 50.001-100.000 > 90% 1634 10.000-50.000 > 90% 1552 10.000-50.000 > 90% 1635 50.001-100.000 > 90% 1553 > 100.000 > 90% 1636 50.001-100.000 > 90% 1554 10.000-50.000 > 90% 1642 10.000-50.000 > 90% 128

Linie Jährliche Beförderungsfälle Anteil Schülerinnen und Schüler Linie Jährliche Beförderungsfälle Anteil Schülerinnen und Schüler 1555 10.000-50.000 > 90% 1643 < 10.000 > 90% 1556 < 10.000 > 90% 1644 < 10.000 > 90% 1557 10.000-50.000 > 90% 1645 < 10.000 > 90% 1558 10.000-50.000 > 90% 2013 10.000-50.000 < 20% 1559 10.000-50.000 > 90% 2618 < 10.000 76-90% 1560 10.000-50.000 > 90% 3010 10.000-50.000 76-90% 1561 10.000-50.000 > 90% 3020 10.000-50.000 > 90% 1562 50.001-100.000 > 90% 3021 < 10.000 20-50% 1563 10.000-50.000 > 90% 3040 < 10.000 > 90% 1565 50.001-100.000 > 90% 3210 10.000-50.000 76-90% 1567 < 10.000 > 90% 3211 < 10.000 > 90% 1568 < 10.000 > 90% 3220 10.000-50.000 > 90% 1569 50.001-100.000 76-90% 3221 10.000-50.000 > 90% 1570 > 100.000 > 90% 3231 10.000-50.000 76-90% 1571 50.001-100.000 > 90% 4810 > 100.000 20-50% 1578 < 10.000 > 90% Quelle: Kreis Schleswig-Flensburg 2016. 129

A6 Verbindungsanalyse zwischen zentralen Orten und den Ober- und Mittelzentren der Region Zentrale Orte Flensburg (Oberzentrum) Kiel (Oberzentrum) Schleswig (Kreisstadt) Husum (Mittelzentrum) Schleswig Hauptlinien: KBS 131 Takt: 60 anzahl: 20 Fahrzeit: 29 Kappeln Hauptlinien: 1605/1604 Takt: 60-120 anzahl: 14 Fahrzeit: 1:04 Tarp Hauptlinien: KBS 131/ 1550 Takt: Zug: 60 Bus: 30-60 anzahl: Zug:18 Bus: 17 Fahrzeit: Zug: 13 Bus: 22 Kropp Hauptlinien: 1513/3220/3231+KBS 131 Takt: nein anzahl: 8 Fahrzeit: ca. 1:00-2:00 Mittel-zentrum (inkl. Teilfunktionen) Unter-zentrum Süderbrarup Hauptlinien: KBS 146 Takt: 60 anzahl: 19 Fahrzeit: 26 Hauptlinien: KBS 134 Takt: 60 anzahl: 20 Fahrzeit: 50 Hauptlinien: KBS 146+ 1624/3010 Takt: 60 anzahl: 20 Fahrzeit: ca. 1:40 Hauptlinien: KBS 131+146/134 Takt: 30-60 anzahl: 36 Fahrzeit: ca. 1:30 Hauptlinien: 1513/3220+ KBS 131 Takt: nein anzahl: 11 Fahrzeit: ca. 1:45 Hauptlinien: KBS 146 Takt: 60 anzahl: 19 Fahrzeit: 47 Stadtverkehr Schleswig Hauptlinien: KBS 134 Takt: 60 anzahl: 20 Fahrzeit: 32 Hauptlinien: 1624 Takt: nein anzahl: 8 Fahrzeit: ca. 1:00 Hauptlinien: KBS 131 Takt: 60 anzahl: 20 Fahrzeit: Zug: 17 Hauptlinien: 1513/3220 Takt: nein anzahl: 11 Fahrzeit: 25 Hauptlinien: KBS 146+ 131 / 1624/25 Takt: Zug: 60 Bus: nein anzahl: Zug:18 Bus: 15 Fahrzeit: Zug: 1:10 Bus: 42 Hauptlinien: 1605+1044 Takt: nein anzahl: 9 Fahrzeit: 2:15-3:00 Hauptlinien: KBS 131+ 134 Takt: 60 anzahl: 20 Fahrzeit: 1:06 Hauptlinien: 3220/1513/3231+ KBS 134 Takt: nein anzahl: 9 Fahrzeit: 1:00-2:00 Hauptlinien: 1624+ KBS 134 Takt: nein anzahl: 7 Fahrzeit: ca. 2:00 130

Zentrale Orte Flensburg (Oberzentrum) Kiel (Oberzentrum) Schleswig (Kreisstadt) Husum (Mittelzentrum) Stadtrandkern zweiter Ordnung Ländliche Zentralorte Glücksburg Hauptlinien: Bus 21 Takt: 60 anzahl: 17 Fahrzeit: 41 Harrislee Hauptlinien: 1539 Takt: 30-60 anzahl: 34 Fahrzeit: 15 Böklund Keine relevante Verkehrsbeziehung Erfde Keine relevante Verkehrsbeziehung Gelting Hauptlinien: 1605 Takt: 60-120 anzahl: 14 Fahrzeit: 0:45 Satrup Hauptlinien: 1592 Takt: nein anzahl: 10 Fahrzeit: 34 Keine relevante Verkehrsbeziehung Keine relevante Verkehrsbeziehung Hauptlinien: 1615/1617/1590+ KBS 134 Takt: nein anzahl: 10 Fahrzeit: 2:00-2:30 Hauptlinien: 3210+ KBS 134 Takt: nein anzahl: 7 Fahrzeit: ca. 1:30 Hauptlinien: Bus 1605+ KBS 146/131 Takt: nein anzahl: Fahrzeit: 2:00-3:00 Keine relevante Verkehrsbeziehung Hauptlinien: Bus 21+ 4810 Takt: nein anzahl: 11 Fahrzeit: ca. 1:30 Hauptlinien: 1539+ KBS 131 Takt: nein anzahl: 17 Fahrzeit: 1:00-2:00 Hauptlinien: 1615/1617/1590 Takt: nein anzahl: 11 Fahrzeit: ca. 30 Hauptlinien: 3210+ KBS 134/131 Takt: nein anzahl: 9 Fahrzeit: 1:00-1:30 Hauptlinien: 1605+ KBS 131 Takt: nein anzahl: 13 Fahrzeit: ca. 2:00 Hauptlinien: 1617 Takt: nein anzahl: 4 Fahrzeit: 1:00 Hauptlinien: 21+1044 Takt: 60-120 anzahl: 10 Fahrzeit: 2:51 Hauptlinien: 1539+ 1044 Takt: 120 anzahl: 11 Fahrzeit: 1:45-2:00 Hauptlinien: 1617+ KBS 134 Takt: nein anzahl: 6 Fahrzeit: ca. 2:00 Hauptlinien: 3210+ KBS 134 Takt: nein anzahl: 8 Fahrzeit: 1:45-2:15 Hauptlinien: 1605+1044 Takt: nein anzahl: 9 Fahrzeit: 2:00-2:30 Hauptlinien:1592+1044 Takt: nein anzahl:9 Fahrzeit: 1:45-3:30 131

Zentrale Orte Flensburg (Oberzentrum) Kiel (Oberzentrum) Schleswig (Kreisstadt) Husum (Mittelzentrum) Ländliche Zentralorte Schafflund Hauptlinien:1013 Takt: 30-60 anzahl: 22 Fahrzeit: 25 Hauptlinien: keine Takt: nein anzahl: 7 Fahrzeit: 1:00-2:00 Sörup Hauptlinien: KBS 146 Takt: 60 anzahl: 18 Fahrzeit: 16 Keine relevante Verkehrsbeziehung Silberstedt Steinbergkirche Hauptlinien: 1605 Takt: nein anzahl: 15 Fahrzeit: 37 Hauptlinien: 1046+ KBS 134 Takt: nein anzahl: 10 Fahrzeit: 2:00-2:30 Hauptlinien: KBS 146 Takt: 60 anzahl: 19 Fahrzeit: 57 Keine relevante Verkehrsbeziehung Hauptlinien:1013+ 4810 Takt: nein anzahl: 13 Fahrzeit: 1:30-2:00 Hauptlinien:1046 Takt: nein anzahl: 5 Fahrzeit: 24 Hauptlinien: KBS 146+131 Takt: 60 anzahl: 17 Fahrzeit: 56 Hauptlinien: 1605+ 4810/ KBS 131 Takt: nein anzahl: 16 Fahrzeit: 1:30-2:30 Hauptlinien: 1013+ KBS 130 Takt: 60-90 anzahl: 16 Fahrzeit: 1:15-2:00 Hauptlinien: 1046 Takt: nein anzahl: 5 Fahrzeit: 35 Hauptlinien: RBS 146 + 1044 Takt: 60-120 anzahl: 12 Fahrzeit: 2:00 Hauptlinien: 1605+ 1044 Takt: nein anzahl: 9 Fahrzeit: 2:00-2:30 Anmerkung: Bezugsbasis: Verkehrszeit ein Werktag in Ferienzeit; Fahrplan 2015/16. Direktverbindungen und Bahn bei Hauptlinien bevorzugt; Fahrzeit: Minuten bis Zentrum oder Hbf. am Zielort. Darstellung: IGES 2016. 132

A7 Übersicht über die Handlungsempfehlungen Handlungsempfehlung (mit Abschnitt) Bedienqualität der Beförderung von Schülerinnen und Schülern (Abschnitt 7.3) Ergänzung der Schülerverkehrssatzung zur Festlegung der Häufigkeit der Schulanbindung Abstimmung von Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Schulanfangs- und - endezeiten nach dem Prinzip der "verlässlichen Grundschule" Einsatz flexibler Bedienformen im übrigen ÖPNV (Abschnitt 7.4) Einheitlicher Telefonkanal zur Bestellung von Angeboten im Bedarfsverkehr Einheitliche Disposition von Angeboten im Bedarfsverkehr, z.b. in Kooperation mit dem Verbund NAH.SH Weiterentwicklung des Angebots im übrigen ÖPNV (7.5) Berücksichtigung der Belange der Beförderung von Schülerinnen und Schülern bei der Zentralisierung von Schulorten Anpassung der Beförderung von Schülerinnen und Schülern insbesondere im Amt Geltinger Bucht sowie in den Gemeinden Meldeby, Wanderup, Fahrdorf und Jörl, falls noch erforderlich Anpassung der Beförderung von Schülerinnen und Schülern insbesondere im Amt Süderbrarup nach der geplanten Zusammenlegung der dortigen Grundschulstandorte Betriebliche Prüfung zur Erforderlichkeit einer Neuorganisation der Beförderung von Schülerinnen und Schülern vor dem Hintergrund der Neuausrichtung der Schulstruktur Prüfung von Angebotsanpassungen im Rahmen der Standortentwicklung der Bundeswehr in Glücksburg, Jagel und Kropp Hervorhebung und Vermarktung starker ÖV-Linien (Netzebene 1 und 2, vor allem Schnellbusse) als Premiumprodukt Zusammenarbeit mit anderen Planungsräumen zum Aufbau eines höherwertigen Busangebotes mit gleichwertigen Standards Verbesserung der Anbindung der Gewerbestandorte o o o o o o geplantes interkommunales Gewerbegebiet Schleswig-Schuby geplantes Gewerbegebiet Erdbeerfeld in der Gemeinde Kappeln zur Erweiterung geplantes Gewerbegebiet in der Gemeinde Harrislee Gewerbegebiet Tarp Gewerbegebiet des Zweckverbandes Wirtschaftsentwicklungsgemeinschaft Flensburg/Handewitt in Handewitt Gewerbegebiet Heideland im Ortsteil Weding, Gemeinde Handewitt o Gewerbegebiet Birklück in der Gemeinde Wees Stärkung der Zubringerfunktionen der Netzebene 3 unter Berücksichtigung der Anforderungen der Beförderung von Schülerinnen und Schülern sowie unter Einbeziehung flexibler Bedienungsformen zur Verbesserung des Angebotes im Schul- und öffentlichen Personenverkehr sowie zur Erzielung eine wirtschaftlicheren Leistungserbringung Verdichtung des Angebotes im Korridor Wallsbüll/Schafflund - Meldeby durch Anhebung des Angebotes auf die Netzebene 2 Aufwertung des Angebotes im Korridor Satrup - Sörup - Sterup - Steinbergkirche zur Netzebene 2 und Prüfung weitergehender bedarfsgerechter Angebotsverbesserungen Prüfung der betrieblichen Möglichkeiten zur verbesserten Anbindung der Siedlungs- und Gewerbeschwerpunkte insbesondere im Umland der Zentren Schleswig und Flensburg Machbarkeitsprüfung einer Tangentialverbindung zur Verbindung der Bereiche Schafflund Großenwiehe Tarp Mittelangeln Verbesserung der Anbindung touristischer Schwerpunkte im Kreis Schleswig-Flensburg 133

Weiterentwicklung des Angebots im SPNV und Koordinierung mit dem übrigen ÖPNV (Abschnitt 7.6) Errichtung einer Station Eggebek an der Strecke Flensburg - Jübek - Schleswig Attraktivitätssteigerung der Verbindung Husum - Flensburg durch Reduzierung der Übergangszeit in Jübek von derzeit ca. 30 Minuten Stärkung der Verbindung Schleswig-Flensburg durch Zugteilung des Zuges von Kiel nach Husum in Jübek und Weiterführung eines Zugteils nach Flensburg Räumliche Verknüpfung von ZOB und Bahnhof in Schleswig Bessere Bedienung des IC-Haltes Schleswig durch den SPFV Anschlusssicherung und Anschlussqualität (Abschnitt 8.1) Anschlusssicherung in Echtzeit durch Anschluss der im Projekt "landesweite Echtzeitinformation" beteiligten Busunternehmen an eine zentrale Datendrehscheibe bis 2017 Festlegung der zu erbringenden Anschlussqualität mittels einheitlicher Kriterien zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen Ausstattung, Bau und Unterhalt von Haltestellen (Abschnitt 8.2) Kennzeichnung der Haltestellen mit identitätsstiftenden Grundelementen und einheitlicher Gestaltung der Haltestellenelemente Verbesserung der Verknüpfung von Radverkehr, MIV und ÖV durch Ausbau der Verknüpfungsinfrastruktur an Verknüpfungspunkten der Netzebene 1 und 2 einschließlich SPNV Ausbau bedeutender Verknüpfungspunkte zum Individualverkehr und bedeutender Umsteigepunkte zum Mobilitätsstationen Verbesserung der Verknüpfung mit alternativen Verkehrsangeboten durch Platzierung von Informationen dazu an den Haltestellen (Haltestellensteckbriefe) Ausstattung aller Haltestellen der Orts- und Stadtverkehre mit markenbildenden Elementen Aufbau von Sitzgelegenheiten an Normal- und Schwerpunkthaltestellen im Orts- und Stadtverkehr Verbesserung der Sauberkeit durch Aufstellen von Papierkörben an Haltestellen mit Orts- und Stadtverkehr Ausstattung aller regelmäßig bedienten Haltestellen im Orts- und Stadtverkehr mit Umgebungsplan und Liniennetzplan Vervollständigung des Haltestellenkatasters (derzeit Erfassung von 80% der Haltestellen) Weiterführung des barrierefreien Haltestellenausbaus im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Kreises unter Anregung der Prüfung eines landesweiten Förderprogrammes ÖPNV-Nutzenden-Information und ÖPNV-Marketing (Abschnitt 8.4) Strecken- oder linienbezogene Fahrpläne für hochwertige Angebote und stark genutzt Korridore (z.b. Schnellbusverbindungen) Abgegrenzte räumlich bezogene Informationen für Orts- und Stadtverkehre, stark touristisch genutzte Bereiche sowie Gebiete alternativer und flexibler Bedienformen Hervorhebung höherwertiger Angebote wie z.b. Schnellbusse im Fahrplanbuch Gestaltung des Fahrplanbuches mit stärkerer Anlehnung an das Design der Dachmarke NAH.SH Weiterentwicklung der zentralen und flächendeckenden Anlaufstelle im Internet Weiterentwicklung der Mobilitätszentrale insbesondere im Mittelzentrum Schleswig 134

Veröffentlichung von Echtzeitinformation für ÖPNV-Nutzende via Internet, App und dynamische ortsfeste Anzeiger Anbindung an Fahrplanauskunftssysteme Dritter, in welchen bereits Echtzeitdaten dargestellt werden Telefonische Auskünfte zu Fahrplan, Tarifen und zur aktuellen Betriebslage mit einer im gesamten planungsraumübergreifend einheitlichen Rufnummer Fahrzeuggestaltung mit Elementen des NAH.SH-Corporate-Designs unter Beibehaltung regionaler Identitäten Festlegung der Verbindlichkeit bei Fahrzeuggestaltung und Markenauftritt in den Verkehrsverträgen Umsetzungskonzept zur Erreichung der Barrierefreiheit im übrigen ÖPNV (Abschnitt 8.5) Kurzfristige Erstellung bzw. Anpassung der Qualitätsvorgaben zur Barrierefreiheit an die Ausstattung von Fahrzeugen Kurzfristige Erstellung bzw. Anpassung der Qualitätsvorgaben zur Barrierefreiheit bei Fördermaßnahmen für die Infrastruktur Beschaffung barrierefreier Fahrzeuge bei Neu- und Ersatzinvestitionen Kurzfristig vorrangiger Einsatz von barrierefreien Fahrzeugen auf den Linien der Netzebenen 0, 1 und 2 Mittelfristig barrierefreie Gestaltung der Haltestellen der Netzebenen 0, 1 und 2 Mittelfristig Verstärkung des Einsatzes von barrierefreien Fahrzeugen auf den Linien der Netzebenen 0, 1 und 2 Mittelfristig Einsatz von barrierefreien Fahrzeugen auf wichtigen Verbindungsrelationen der Netzebene 3 Qualität des Betriebsablaufes (Pünktlichkeit) (Abschnitt 8.7) Technische Unterstützung zur Aufzeichnung der Echtzeitdaten zur Kontrolle der Pünktlichkeit auf den Netzebenen 0, 1 und 2 sowie ggf. 3 Stichprobenartige Kontrolle der Pünktlichkeit der der Netzebene 3 an den Haltestellen oder durch Mitfahrt im Fahrzeug Tarifgestaltung und Vertriebsstrukturen (Abschnitt 8.8) Vollintegration des Tarifsystems in Nordfriesland im Zuge des SH-Tarifs 2.0 Organisation des ÖPNV (Abschnitt 9.1) Weiterentwicklung der ÖPNV-Organisation zum Drei-Ebenen-Netzmodell durch Entwicklung einer Managementebene Neuordnung der Beförderung von Schülerinnen und Schülern unter Aufhebung der Pauschalverträge und Abschluss neuer Verkehrsverträge sowie entsprechender Abrechnung des Fahrgeldes und der Finanzierungsbeiträge des Kreises Ableitung konkreter Handlungsschritte aus der Untersuchung zur Verbesserung der Transparenz der Zahlungen in der Beförderung von Schülerinnen und Schülern Künftige Vergabe von ÖPNV-Leistungen (Abschnitt 9.2) Künftige Erteilung von Liniengenehmigungen auf Basis gebündelter Linien in Teilnetzten Qualitätsmanagement (Abschnitt 9.3) Verbindliche Festlegung eines digitalen Datenaustauschformates für das Qualitätsmanagement im Bereich der Beförderung von Schülerinnen und Schülern auch in Abstimmung mit den angrenzenden Gebietskörperschaften Definition von verbindlichen Qualitätssicherungselementen durch regelmäßige Zählungen von ÖPNV-Nutzenden, Befragungen zur Zufriedenheit der ÖPNV-Nutzenden und allgemeine Marktforschung durch die Aufgabenträger 135

Finanzierung und Finanzierungsrahmen (Abschnitt 9.4) Schrittweise Neuorganisation der Netzebene 3 unter besonderer Berücksichtigung der Belange der Beförderung von Schülerinnen und Schülern und im Rahmen der Finanzierungsmöglichkeiten 136

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