22 /II/2008 Stadtamt Tulln Tulln, 15. April 2008 P R O T O K O L L über die am Montag, dem 14. April 2008 um 19.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses stattgefundene Sitzung des Gemeinderates. Tagesordnung: Siehe Beilage Anwesend: Bgm. Wilhelm Stift 1. Vzbgm. NR Mag. Peter Eisenschenk 3. Vzbgm. Helga Zaussinger STR Franz Wentseis STR Ing. Norbert Pay STR Harald Schinnerl STR OStR Mag. Susanne Schimek STR ÖkR Johann Mayerhofer STR Günter Kraft STR Liane Marecsek GR Erich Kurz GR Peter Liebhart GR Gerhard Zimmermann GR Susanne Stöhr-Eißert GR Elfriede Pfeiffer GR Marianne Keil GR Markus Urban GR Mag. Leopold König GR Christian Schefcsik GR Annemarie Eißert GR Johannes Boyer GR Ing. Karl Minich GR Mag. Elzibieta Halej GR Ing. Mag. Harald Wimmer GR Sabrina Felber GR Mag. Johannes Scholz GR Johann Burgstaller Entschuldigt: 2. Vzbgm. Rudolf Doppler, GR Wolfgang Polakovic, GR Mag. Johannes Sykora, STR Manfred Schneider, GR Franz Eichberger, GR Gerald Klingenbrunner, GR Erich Oberleitner, GR Margot Schraml-Unterweger, GR Willibald Schwanzer, GR Judith Weidl; Vorsitzender: Bgm. Wilhelm Stift; Schriftführer: Mag. Christian Resch;
23 /II/2008 Beglaubiger: GR Peter Liebhart, GR Mag. Ing. Harald Wimmer, GR Mag. Johannes Scholz, GR Johann Burgstaller; Bgm. Wilhelm Stift eröffnet um 19.35 Uhr die Sitzung und stellt nach Begrüßung der Anwesenden die Beschlussfähigkeit fest. Seitens der Grünen Tulln werden gem. 46 Abs. 3 NÖ GO nachfolgende Anträge gestellt: 13) Kulturpass Auch Menschen mit finanziellen Engpässen haben ein Recht auf Kunst & Kultur. Diese Aktion wurde vom Schauspielhaus in Kooperation mit der Armutskonferenz initiiert. Zu Gute kommen soll diese Aktion allen, die gerne am kulturellen Leben teilnehmen möchten, es sich aber nicht leisten können: Menschen, die Sozialhilfe oder Mindestpension beziehen, Arbeitslose,.. Der Kulturpass gilt 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Der Pass gilt für 1 Erwachsenen. Er ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Bei Vorstellungen/Veranstaltungen für Kinder ist der Kulturpass in der Regel für 1 Erwachsenen und ein Kind gültig. Wo ist der Kulturpass erhältlich? Die Vergabe des Kulturpasses wird über das Netzwerk der Armutskonferenz, Hunger auf Kunst und Kultur, 1060 Wien, Gumpendorfer Str. 9/10, Tel: 31902 39, über viele soziale und karitative Hilfsorganisationen und Betreuungsstellen und das Arbeitsmarktservice sichergestellt. Wo ist der Kulturpass gültig? Das Netzwerk der kulturellen Partner der Aktion Hunger auf Kunst und Kultur wächst kontinuierlich. Siehe Beilage oder detaillierte Information unter www.hungeraufkunstundkultur.at Kultureinrichtungen. Wie funktioniert die Aktion? Jede Kultureinrichtung, die Partner der Aktion ist, ermöglicht KulturpassbesitzerInnen einen unentgeltlichen Eintritt. Sie ist für die Finanzierung dieser Karten u.a. durch Spenden von Privatpersonen, Institutionen oder Sponsoren selbst verantwortlich. Der Gemeinderat möge beschließen, eine Partnerschaft der Aktion Hunger auf Kunst und Kultur anzustreben und allen KulturpassbesitzerInnen kostenlosen Zutritt zu allen Einrichtung und Veranstaltungen der Stadt Tulln lzu gewähren. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, diese Angelegenheit in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Kultur zu verweisen. 14) Kinderspielplatz Die Landesgartenschau in Tulln hat auf ihrem Areal einen erlebnispädagogisch wertvollen Kinderspielplatz errichtet. Der Kinderspielplatz kann nur nach Bezahlung eines Eintrittes benützt werden. a) Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Benützung des Kinderspielplatzes für Kindergärten und Schulen kostenlos ist. b) Der Gemeinderat möge beschließen, dass Tullner Familien mit Kindern einen stark ermäßigten Eintritt bekommen, um den Kinderspielplatz öfter benützen zu können. Da der Gegenstand nicht in den Wirkungsbereich des Gemeinderates fällt, wird der Antrag mit 2 Gegenstimmen (Grüne) abgelehnt und der Punkt damit nicht in die Tagesordnung aufgenommen.
24 /II/2008 Die Freiheitliche Gemeinderatsfraktion Tulln an der Donau stellt gem. 46 Abs. 3 NÖ GO nachfolgende Anträge: 15) Änderung des NÖ Abfallwirtschafsgesetzes Sachverhalt Die in der Landtagssitzung vom 6.11.2003 beschlossene Änderung des bestehenden Abfallwirtschaftsgesetzes in Form des Wegfalles der Zweckbindung sowie der Ermächtigung zum Einheben der doppelten Müllgebühr des tatsächlichen Aufwandes führte zu einer heftigen Diskussion und massiven Protesten der Bürger. Weiter wurde in der Landtagssitzung vom 20.6.2005 die Einführung einer Seuchenvorsorgeabgabe beschlossen. Diese wird seit 1.1.2006 gemeinsam mit der Müllgebühr eingehoben. Hier handelt es sich um eine reine Geldbeschaffungsaktion auf Kosten der NÖ Bürgerinnen du Bürger die dadurch in einem nicht gerechtfertigten Ausmaß belastet werden. Antrag Der Gemeinderat der Gemeinde Tulln möge nachfolgende Resolution beschließen: Der Gemeinderat der Gemeinde Tulln fordert die NÖ Landesregierung eindringlich auf, das NÖ Abfallwirtschaftsgesetz dahingehend abzuändern, dass im 24 Abs. 3 NÖ AWG bei der Berechnung der Abfallwirtschaftsgebühr nicht das Doppelte des voraussichtlichen Jahresaufwandes berechnet werden darf. Weiters sollte das bisher im 23 Abs. 2 NÖ AWG normierte Erfordernis der Zweckbindung wieder eingeführt werden. Die mit 1.1.2006 in Kraft getretene Seuchenvorsorgeabgabe soll mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, diese Angelegenheit in den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit u. Finanzen zu verweisen. 16) Zigeunergruppen Aufenthaltsverbot im ganzen Tullner Gemeindegebiet für durchfahrende Zigeunergruppen mit ihren Wohnwagen außerhalb eines öffentlichen Campingplatzes! Antrag Der Gemeinderat der Gemeinde möge beschließen, dass durchziehende Zigeunergruppen mit ihren Wohnwagen sich im gesamten Gemeindegebiet von Tulln außerhalb eines öffentlichen Campingplatzes nicht mehr als zwei Stunden aufhalten dürfen. Begründung: Die Verunreinigung des Aubadparkplatzes gegenüber der neuen Feuerwehrschule mit ihren Fäkalien am 1. Aprilwochenende 2008 ist eine nicht hinnehmbare und den Bürgern unzumutbare Verhaltensweise, die unverzüglich zu unterbinden ist. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, diese Angelegenheit in den Ausschuss für öffentl. Ordnung und Sicherheit zu verweisen. A) ÖFFENTLICHE SITZUNG 1) Genehmigung der letzten Sitzungsprotokolle Der Gemeinderat genehmigt einstimmig das Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates vom 10. März 2008.
25 /II/2008 2) Wasserpark Bootsrundfahrten, 8400 Das Angebot von Bootsrundfahrten im Bereich des Wasserparks ist eine, für die Vernetzung des Besucherpotenziales mit der Stadt Tulln, wesentliche Einrichtung. Der Gemeinderat beschließt bei 2 Stimmenthaltungen (Grüne): A) Den Ankauf von 42 Booten (12 Ruderboote, 12 Tretboote, 16 Canadier Cherokee 550 in GFK, 1 Canadier Ontario GFK 10 Pers. und 1 Canadier Ontario GFK 10 Pers.) mit einer Gesamtinvestition von 95.088,87 exkl. Mwst. Der Auftrag wird an die Firma Bavaria Boote Bösch GmbH & Co KG, D-83093 Bad Endorf, Im Gewerbegebiet 12, vergeben. Das Projekt wird mit 40.000,-- Sonderbedarfszuweisung und mit ca. 56.000,-- aus der Förderung des Fremdenverkehrs durch das Land NÖ gefördert. Die Boote stehen nach dem Ankauf im Alleineigentum der Stadtgemeinde Tulln. B) Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit Herrn Franz Libal, 3430 Tulln, Hafenstraße 4, über die Bewirtschaftung der Wasserwege im Wasserpark mittels von der Stadtgemeinde Tulln zur Verfügung gestellter Boote samt Zubehör zu einem monatlichen Entgelt von 800,-- + USt. in der Zeit von Mai September. 3) Wasserpark Übereinkommen mit Verbund-Austria Hydro Power AG, 8400 Der Gemeinderat genehmigt bei 2 Stimmenthaltungen (Grüne), den Vertrag mit der AHP, Am Hof 6a, 1010 Wien, über die Entschädigungszahlungen bezüglich der Minderdotation (< = 0,5 m³/sec) im Bereich des Einlaufbauwerkes Kronauer Straße in der Höhe von 250.000,--. Die erforderliche Gesamtdotation von 1,5 m³/sec wurde direkt aus der Donau im Zuge des Projektes Wasserpark hergestellt. Der Betrag dient zur teilweisen Bedeckung des Förderbetrages, den die Stadtgemeinde an die NÖ Landesgartenschau ausbezahlt. 4) Förderung FF Tulln Zeugwart, 1635 Der Gemeinderat genehmigt einstimmig den Abschluss einer Fördervereinbarung mit der Freiwilligen Feuerwehr Tulln mit Wirkung ab 1. Mai 2008, wobei die Freiwillige Feuerwehr Tulln ab 1. Mai 2008 einen eigenen Zeugwart beschäftigt und die Stadtgemeinde Tulln die dabei entstehenden Lohnkosten in der gesamten Höhe trägt. Die Kosten sind für das Jahr 2008 veranschlagt. Der Entwurf der Vereinbarung liegt bei. 5) Messe Tulln, Änderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrates, 895 Der Gemeinderat beschließt einstimmig anstatt GR Gerald Klingenbrunner künftig Vzbgm. Rudolf Doppler in den Aufsichtsrat zu entsenden.
26 /II/2008 6) Wohnungsvergabe, 853 Der Gemeinderat genehmigt einstimmig folgende Wohnungsvergabe: Wohnung Leopoldine Fischer, Königstetter Str. 118/8, 36,23 m², Kat. B an: Christine Uminsky, Königstetter Str. 101/6/7 7) ABA Tulln BA 18.1: Errichtung neue Kläranlage Tulln NÖWWF Förderungsvertrag Annahme, 85152 Einstimmiger Beschluss des Gemeinderates: Vorbehaltlose Annahme des Förderungsvertrages des NÖWWF (WWF-50776181/2) für die Finanzierung der Abwasserbeseitigungsanlage Tulln, Bauabschnitt 18.1 (Neubau der Kläranlage Tulln 1. Ausbaustufe). 8) Auftragsvergabe Einstimmiger Beschluss des Gemeinderates: Auf Grund des GR-Beschl. vom 10. März 2008 werden die Gründungsarbeiten für den Neubau des KG VI an die Fa. Ing. L. Leitzinger GesmbH, 3451 Michelhausen, Tullner Str. 46, zum Anbotspreis von 60.102,13 exkl. Ust vergeben (2 Anbote eingelangt, 7 eingeladen). 9) Grundeinlöse für Verbreiterung Praskacstraße, 84001 Der Gemeinderat beschließt bei 2 Gegenstimmen (Grüne) die nachstehenden Grundeinlösen für die Verbreiterung des Praskac-Weges: 1) Ablöse eines Teilstückes mit ca. 237 m² des Grundstückes 4046, KG Tulln, von den Pfründen der röm.-kath. Pfarrkirche zum hl. Stephan in Tulln, 3430 Tulln, Wiener Straße 20, zum Preis von 8,30 je m², somit insgesamt ca. 1.967,10. 2) Ablöse eines Teilstückes mit ca. 640 m² des Grundstückes 3383, KG Tulln, von Maria Schwert, 3004 Ried/Riederberg, Flachberg 5, zum Preis von 10,00 je m², somit insgesamt ca. 6.400,00. Die tatsächlich benötigten Flächen werden mittels Endvermessung nach Baufertigstellung erhoben. Die Durchführung erfolgt nach 16 LiegTeilG. Sämtliche Kosten der grundbücherlichen Durchführung trägt die Stadtgemeinde Tulln. Die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung wird getrennt abgelegt.
27 /II/2008 Ende der Sitzung: 20.05 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Die Beglaubiger: