Psychische Belastung am Arbeitsplatz als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung Quelle: Birte Cordes/GDA Psyche Quelle: Birte Cordes/GDA Psyche Dipl.-Psych. Carolin Amtsfeld 11. Oktober 2016, Unternehmerverband Rostock- Mittleres Mecklenburg e.v.
Arbeitsschutzgesetz (seit 1996 ergänzt 2013) Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit Pflichten des Arbeitsgebers: 2(1) Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen, einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit 3(1) erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen 3(1) Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und ggf. anzupassen 3(2) Geeignete Organisation zu schaffen und erforderliche Mittel bereitzustellen 3(2) Maßnahmen in betriebliche Führungsstrukturen einzubinden 3(2) Mitwirkung der Beschäftigten zu ermöglichen 4(1) die Gefährdung physischer UND psychischer Gesundheit zu vermeiden 5(1) die Gefährdung durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln 5(2) die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen* 5(3) Eine Gefährdung kann sich ergeben durch (@) psychische Belastungen 6 Dokumentation der Ergebnisse, der festgelegten Maßnahmen und der Ergebnisse der Überprüfung 12(1) Die Unterweisung muss an die Gefährdungsbeurteilung angepasst sein. *bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Seite 2
Merke: Gesundheitsschutz ist Arbeitgebersache! (auch wenn Verantwortung übertragen werden kann) Seite 3
Psychische Gefährdungen im Arbeitsschutz berücksichtigen 2 Begriffsbestimmungen (1) Maßnahmen des Arbeitsschutzes @sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen @ und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. 4 Allgemeine Grundsätze (@) 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische* Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. * Seit Änderung des Arbeitsschutzgesetzes 2013 4
Psychische Gefährdungen im Arbeitsschutz berücksichtigen 5 ArbSchG (3): Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, die Gestaltung von Arbeits-und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufenund Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten, psychische Belastungen bei der Arbeit Gefährdungsbeurteilung inkl. psychischer Belastung 5
Was bedeutet psychisch? Psyche ist eine Funktion des Gehirns. Sie umfasst das Denken und Fühlen. psychisch = alle Vorgänge, die das Denken, Fühlen, Wahrnehmen, Verhalten, Erinnern etc. betreffen Denkarbeit: aufmerksam sein, sich konzentrieren, etwas lernen, sich erinnern, @ Emotionsarbeit: positive und negative Gefühle wie Freude, Zuneigung, Angst, Ärger, Aggression, @ 6
Was ist psychische Belastung? Alle erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken.* nicht im Menschen, sondern außen alle neutralenaspekte der Arbeitssituation, die das Denken und Fühlen beeinflussen *Begriffsdefinition nach DIN EN ISO 10075 Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastungen 7
Was ist psychische Beanspruchung? Die zeitlich unmittelbare Auswirkung der psychischen Belastung auf die Einzelperson in Abhängigkeit von ihren jeweiligen Voraussetzungen, einschließlich der individuellen Bewältigungsstrategien.* Individuelle Reaktion auf neutrale Belastungen *Begriffsdefinition nach DIN EN ISO 10075 Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastungen 8
Belastung und Beanspruchung Beanspruchung Belastung Beanspruchung 9
Was sind Beanspruchungsfolgen? Beanspruchungsfolgen... sind langfristigeauswirkungen dauerhafter psychischer Beanspruchung.* Sie können positiv oder negativ sein. Quelle: Birte Cordes/GDA Psyche *Begriffsdefinition nach DIN EN ISO 10075 Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastungen 10
Mögliche negative Beanspruchungen und Beanspruchungsfolgen physiologisch, somatisch psychisch (Erleben) verhaltensmäßig kurzfristige, aktuelle Reaktionen erhöhte Herzfrequenz Blutdrucksteigerung Frustration Ärger, Wut Leistungsschwankung Fehler (z. B. durch Gedankenblockaden) Konflikte Rückzug (Isolierung) langfristige, chronische Reaktionen psychosomatische Beschwerden (z. B. Verspannungen) posttraumatische Belastungsstörungen Depression vermehrter Konsum von Alkohol und Nikotin Fehlzeiten Mobbing Isolierung 11
Gefährdungsbeurteilung systematisch umsetzen Vorbereiten und planen Aktualisieren und fortschreiben Tätigkeiten und Bereiche festlegen Wirksamkeit kontrollieren Psychische Belastung ermitteln Maßnahmen entwickeln und umsetzen Psychische Belastung beurteilen Dokumentieren Prozess organisieren 12
Fünf Merkmalsbereiche und Belastungsfaktoren Arbeitsinhalt/ Arbeitsaufgabe Vollständigkeit Handlungsspielraum Variabilität Information Verantwortung Qualifikation Emotionale Inanspruchnahme Soziale Beziehungen Kollegen Vorgesetzte Arbeitsorganisation Arbeitszeit Arbeitsablauf Kommunikation/ Kooperation Arbeitsumgebung Physikalische und chemische Faktoren Physische Faktoren Arbeitsplatz-und Informationsgestaltung Arbeitsmittel Neue Arbeitsformen Räumliche Mobilität Atypische Arbeitsverhältnisse, diskontinuierliche Berufsverläufe Zeitliche Flexibilisierung, reduzierte Abgrenzung zwischen Arbeit und Privatleben Quelle: GDA-Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz 13
Woran erkenne ich, ob die Gefährdungsbeurteilung angemessen durchgeführt wurde? Alle relevanten Akteure eingebunden Betriebliche Gefährdungssituation zutreffend bewertet Wesentliche Arbeitsplätze/ Tätigkeiten beurteilt Besondere Personengruppen berücksichtigt Maßnahmen adäquat Wirksamkeitskontrolle durchgeführt Beurteilung aktuell Dokumentation aussagefähig bzw. plausibel Quelle: Birte Cordes/GDA Psyche Aufbau und Inhalt der Dokumentation müssen eine Einschätzung des Gesamtprozesses durch die Aufsichtsbehörden erlauben. 14
Unterstützung für VBG-Mitgliedsbetriebe: VBG Aufsichtsperson/ Arbeitspsychologin/ -medizinerin Externe Fachleute (Arbeitspsychologen, -wissenschaftler) www.gda-psyche.de www.gefaehrdungsbeurteilung.de www.baua.de/toolbox Seminarangebot VBG Psychische Belastung am Arbeitsplatz als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung 15
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Psych. Carolin Amtsfeld Prävention VBG Ihre gesetzliche Unfallversicherung Sachsenstraße 18 20097 Hamburg Tel: 040 23 656-453 Mob: 0175-5743-164 E-Mail: carolin.amtsfeld@vbg.de www.vbg.de