Ministerium für Soziales und Gesundheit

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Transkript:

Ministerium für Soziales und Gesundheit Die Bedeutung des Persönlichen Budgets nach 17 SGB IX aus Sicht des Landes Martina Krüger Referentin für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Grundlage gesetzliche Voraussetzungen zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget geschaffen mit SGB IX, Behindertengleichstellungsgesetz Bund, Allgemeines Gleichstellungsgesetz weg von Fürsorge, hin zum individuellen Anspruch auf Rehabilitation und Teilhabe Leistungsform des Persönlichen Budgets ist Ausdruck des Paradigmenwechsels Neubrandenburg, 15. September 2010 2

von Juli 2004 bis Dezember 2007 Erprobung in acht Modellregionen M-V keine Modellregion, da Voraussetzungen nicht gegeben waren fast ausschließlich Budgetvereinbarungen mit Sozialhilfeträgern geschlossen (kaum trägerübergreifende Budgets) ab 1. Januar 2008 geltender Rechtsanspruch Neubrandenburg, 15. September 2010 3

Unter Moderation des Ministeriums für Soziales und Gesundheit gemeinsam mit Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, Leistungsträgern und Politik Erarbeitung von Vorläufigen Empfehlungen zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget in Mecklenburg-Vorpommern Anlagen: Muster - Antrag Muster - Zielvereinbarung Leistungsbereich- und Inhalte nach Klassifikation/Partizipation der ICF Neubrandenburg, 15. September 2010 4

Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Beschäftigte in den Gemeinsamen Servicestellen und Sozial- und Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte in M-V durch DRV Nord Fortbildungsschwerpunkte z.b.: Zielsetzung Antragstellung Beauftragte und dessen Aufgaben Bedarfsfeststellungsverfahren Beratung der Budgetnehmer Zielvereinbarung Neubrandenburg, 15. September 2010 5

Ergebnisse einer Abfrage bei den Sozialämtern zur Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets: 2008 Neubewilligungen - 49 (davon trägerübergreifend -1 - Pflegekasse) Ablehnungen - 19 Abbrüche - 2 2009 Neubewilligungen - 51 (davon trägerübergreifend 3 Pflegekassen) Ablehnungen - 13 Abbrüche - 4 Weiterbewilligungen - 48 Neubrandenburg, 15. September 2010 6

Gründe für geringe Inanspruchnahme durch Menschen mit Behinderungen Befürchtung um Kürzung von bisher gezahlten Leistungsansprüchen Befürchtung mit Verwaltung des Budgets überfordert zu sein Sorge um Unterversorgung Wegfall von Bezugspersonen bei bisheriger stationärer Betreuung keine bzw. unzureichende Kenntnis über das Instrument Persönliches Budget Neubrandenburg, 15. September 2010 7

Gründe für zögerliche Vereinbarung von Zielvereinbarungen durch Leitungsträger zu geringe Kenntnisse im Zusammenhang mit Ausreichung Persönlicher Budgets Ängste, dass Budgetnehmer mit Persönlichen Budget nicht sachgerecht umgehen ( können ) Neubrandenburg, 15. September 2010 8

Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ASMK-Beschluss 2007 Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eckpunktepapier zur Reformgesetzgebung mit Zielen wie: Personenzentrierte Teilhabeleistung mit Stärkung individueller Bedarfe durchlässige, flexible Hilfesysteme Beschäftigungsalternativen zu WfbM Eigenverantwortung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Neubrandenburg, 15. September 2010 9

Hemmnisse für Erfolg des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets aus Sicht der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe einrichtungszentrierte Hilfen statt Sozialraumorientierung fehlende Gesamtsteuerungsverantwortung des Sozialhilfeträgers Verhältnis Eingliederungshilfe zur Pflege Beschäftigung auf allgemeinen Arbeitsmarkt stellt Fragen zum arbeitsund sozialversicherungsrechtlichen Status unabhängig von Ort Neubrandenburg, 15. September 2010 10

Geforderte Personenzentrierung im Rahmen der Eingliederungshilfe bedeutet insbesondere: keine Orientierung mehr an Wohnformen bundeseinheitliche Kriterien der Bedarfsermittlung individuelle Fachleistungen Partizipation im Teilhabemanagement Neubrandenburg, 15. September 2010 11

Bedeutung des persönlichen Budgets für die Landesregierung M-V wichtiges Instrument für Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Land wird weiterhin möglichen Beitrag zur Inanspruchnahme leisten Neubrandenburg, 15. September 2010 12

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen März 2009 in Deutschland in Kraft getreten Barrieren in der Gesellschaft werden ins Blickfeld genommen Schutz vor Einschränkungen der Freiheit durch den Staat Verhinderung struktureller Ausgrenzung, Stärkung des Rechts auf gesellschaftliche Einbeziehung Neubrandenburg, 15. September 2010 13

Ministerium für Soziales und Gesundheit koordinierendes Ressort für Umsetzung im Lande derzeit Sichtung bereits laufender und erforderlicher Maßnahmen Maßnahmen und Zuständigkeiten sind zu identifizieren und zu benennen Sozialberichterstattung 2010/2011 soll Aufschluss zur Situation von Menschen mit Behinderungen in M-V geben erste Fachtagung zur UN-Behindertenrechtskonvention am 10.11.2010 Beginn einer spannenden und ambitionierten sozialpolitischen Entwicklung Neubrandenburg, 15. September 2010 14

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Neubrandenburg, 15. September 2010 15