Personenzentrierung ja, aber!
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- Swen Waldfogel
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1 Personenzentrierung ja, aber! Ina Krause- Trapp Geschä<sführerin und JusAAarin Mitgliederversammlung am in Marburg Personenzentrierung - ja, aber! Ina Krause- Trapp 0
2 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ( 53 ff. SGB XII) WichAgste Rechtsgrundlage für Menschen mit lebenslangen Behinderungen. Ganzheitliche Hilfeart: alle Aspekte der Teilhabe in allen Altersstufen und Lebenslagen. Offener, flexibler Leistungskatalog. Grundsatz der individuellen Bedarfsdeckung. Sozialhilfeleistung Personenzentrierung - ja, aber! Ina Krause- Trapp 1
3 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ( 53 ff. SGB XII) Sachleistung: Sozialrechtliches Dreieck Persönliches Budget: Zwei Parteien Die Sektoren des Leistungserbringung Personenzentrierung - ja, aber! Ina Krause- Trapp 2
4 Gegliedertes System der sozialen Sicherung Soziale Entschädigung Sozialversicherung: Teilkasko Öffentliche Fürsorge: Nachrang der Sozialhilfe Personenzentrierung - ja, aber! Ina Krause- Trapp 3
5 Nachrang der Sozialhilfe Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskra<, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält ( 2 Abs. 1 SGB XII) Personenzentrierung - ja, aber! Ina Krause- Trapp 4
6 Nachrang der Sozialhilfe Nachrang gelockert: Heranziehung von Einkommen und Vermögen der unterhaltspflichagen Angehörigen zu den Kosten der Eingliederungshilfe. Nachrang aufgehoben: Eingliederungshilfe im Verhältnis zur Pflegeversicherung nicht nachrangig ( 13 Abs. 3 S. 3 SGB XI). Dennoch kein vollwerager Leistungsanspruch Personenzentrierung - ja, aber! Ina Krause- Trapp 5
7 Die Reformbestrebungen Leistungsgesetz und Bundesteilhabegeld ASMK- Prozess: Bund- Länder- Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Interessenverbände für behinderte Menschen Personenzentrierung - ja, aber! Ina Krause- Trapp 6
8 ASMK- Prozess Leistungsrechtlicher Rahmen: Sozialhilfe Bedingungen Doppelter Konsens Kostenneutralität Ziel: Personenzentrierte Hilfen Eckpunkte Trennung Lebensunterhalt/Fachmaßnahme SozialraumorienAerung Bundeseinheitliche Kriterien der Bedarfsermimlung Gesamtsteuerungsverantwortung der Sozialhilfeträger AlternaAve Angebote für Arbeit und Beschä<igung u.a. Personenzentrierung - ja, aber! Ina Krause- Trapp 7
9 ASMK- Prozess Einschätzung zu den Eckpunkten Trennung Lebensunterhalt/Fachmaßnahme Vergütungssystem 75 ff. SGB XII im Umbruch Ganzheitlichkeit und Leistungslücken SozialraumorienAerung Auf- und Ausbau eines inklusiven Sozialraums Heimat- Empfinden als Voraussetzung für Inklusion Bundeseinheitliche Kriterien der Bedarfsermimlung Unterstützungsbedarf hängt vom sozialen Kontext ab Je weniger Umfeld, desto höher der Begleitungsbedarf Personenzentrierung - ja, aber! Ina Krause- Trapp 8
10 Eingliederungshilfe und Pflege Keine Personenzentrierung in der Reform der Sozialen Pflegeversicherung Ort der Leistungserbringung bleibt Maßstab für die Leistung Bewohner/innen von Einrichtungen der Behindertenhilfe haben keinen gleichberechagten Zugang zu den Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung Zusammentreffen von Eingliederungshilfe (SGB XII) und häuslicher Krankenpflege (SGB V) unzureichend geregelt Zwischenfazit: Kein Gesamtkonzept! Personenzentrierung - ja, aber! Ina Krause- Trapp 9
11 UN- BehindertenrechtskonvenAon Koali3onsvertrag CDU, CSU und FDP 2009 PoliAsche Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen, müssen sich an den Inhalten der UN- KonvenAon über die Rechte der Menschen mit Behinderungen messen lassen. (Kap. III 7.4) Personenzentrierung - ja, aber! Ina Krause- Trapp 10
12 UN- BehindertenrechtskonvenAon KonkreAsiert die Menschenrechte aus der PerspekAve von Menschen mit Behinderung Paradigmenwandel Art. 12 UN- BRK: Gleiche Anerkennung vor dem Recht Art. 19 UN- BRK: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinscha< Art. 28 UN- BRK: Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz Personenzentrierung - ja, aber! Ina Krause- Trapp 11
13 UN- BehindertenrechtskonvenAon Deutsche Rechtsordnung Regelungen zur Geschä<sunfähigkeit ( 104 f. BGB), Einwilligungsvorbehalt pp. im Betreuungsrecht Mehrkostenvorbehalt in der Sozialhilfe ( 13 SGB XII) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ( 41 ff. SGB XII) Haltung der Bundesregierung (Denkschri<, NaAonaler AkAonsplan, Staatenbericht u.a.): UN- BRK ist Referenzdokument Personenzentrierung - ja, aber! Ina Krause- Trapp 12
14 Fazit Personenzentrierung Ja, aber! Ein Gedanke zum Schluss Personenzentrierung - ja, aber! Ina Krause- Trapp 13
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Personenzentrierung - ja, aber! Ina Krause- Trapp 14
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