Starke Leistung. Eingliederungshilfe: Sozialrechtlicher Rahmen Perspektive Bundesteilhabegesetz
|
|
- Rolf Lichtenberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Starke Leistung Leben mit Behinderung Hamburg Fachtag 2015 zur Eingliederungshilfe in Hamburg 24. Juni 2015, Südring 36, Hamburg, 10.00h 16.00h Eingliederungshilfe: Sozialrechtlicher Rahmen Perspektive Bundesteilhabegesetz Wolfgang Schütte, Hamburg 1
2 never ending story. 2
3 Gliederung I. Persönliches: Wissenschaft, Schiedsstellen, Nepal II. Reformgeschichte III. Finanzpolitik IV. Organisationsstrukturen: Leistungsträger V. Gegliedertes Sozialleistungssystem VI. Rechtliche Defizite in der heutigen Eingliederungshilfe VII. Reformmodelle: 3x Personenzentrierung im Leistungsdreieck 3
4 Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch (SGB XII): Reformgeschichte : SGB IX (Recht der Rehabilitation und Teilhabe) : Notruf der Leistungsträger: Fallzahlsteigerungen, Kostendynamik : Hartz IV, Grundsicherung bei Arbeitslosigkeit: Aufnahme des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) in das SGB XII : Vorschlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV) zu einem Bundesteilhabegeld ff: Arbeits- und Sozialminister: ASMK-Prozess /2008/2009: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen : Fiskalpakt Bund-Länder, Rettungsschirm für schwache EURO-Staaten, Versprechen von 5 Mrd. an die Länder zur Entlastung der Kommunen /2015: Arbeitsgruppe Bundesteilhabegeld (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMA) : Finanzplanung des Bundes: Bindung der Entlastung der Kommunen von 5 Mrd. an EGH-Reform wird gelöst ( Entkoppelung ) : Referentenentwurf des BMA zum Bundesteilhabegesetz 4
5 Eingliederungshilfe: Das liebe Geld Wer zahlt? Wer bekommt? Sozialleistungsträger: Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger. Finanzen/ Steuermittel: Bund Länder Gemeinden Leistungsanbieter: Kliniken, Heime, Einrichtungen, Dienste Leistungsberechtigte 5
6 Bundesteilhabegeld und Finanzpolitik 1. Auslöser der heutigen Reform: Finanznöte der Leistungsträger 2. Finanzpakt 2012: Bund verspricht den Ländern 5 Mrd. Entlastung der Kommunen für die Eingliederungshilfe 2. Koalitionsvertrag 2014: Handlungsfähig im Bund, in Ländern und Kommunen Wir werden ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz) erarbeiten. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Bund zu einer Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe beitragen. Dabei werden wir die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung so regeln, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht. 3. Bundesregierung beschließt Eckwerte zum Bundeshaushalt 2016 und Finanzplan , : Entkoppelung von der EGH Zur Förderung und Entlastung der Kommunen werden zusätzlich 5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfallen 3,5 Mrd. Euro auf den neuen Kommunalinvestitionsförderungsfonds zur zielgenauen Stärkung der Investitionstätigkeit der finanzschwachen Kommunen. Weitere 1,5 Mrd. Euro werden für die Entlastung der Kommunen im Jahr 2017 eingesetzt, um ihnen Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen. Zur Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern stellt der Bund 2015 und 2016 jeweils 500 Mio. Euro bereit. Die Zusage des Bundes, die Kommunen ab 2018 um zusätzlich 5 Mrd. Euro zu entlasten, ist in den Eckwerten für die Jahre 2018 und 2019 abgebildet. Damit wird der Bund wie in den vergangenen Jahren seiner Verantwortung für die Kommunen gerecht. 6
7 Leistungsträger in der Sozialhilfe: Kreise und kreisfreie Städte. Der Deutsche Landkreistag (DLT) ist der Zusammenschluss der 295 deutschen Landkreise auf Bundesebene.. Er vertritt drei Viertel der kommunalen Aufgabenträger, rund 96 % der Fläche und mit 55 Mio. Einwohnern 68 % der Bevölkerung Deutschlands. 7
8 Leistungsträger in der Sozialhilfe: Kreise und kreisfreie Städte. Deutscher Städtetag: Mitglieder 203 unmittelbare Mitgliedsstädte: 107 kreisfreie Städte (einschließlich Stadtstaaten), 96 kreisangehörige Städte,. 8
9 Leistungsträger in der Sozialhilfe: Finanzverteilung Länder - Kommunen. 9
10 Sozialrechtlicher Rahmen für die Soziale Arbeit: Maßgebliche Bücher des SGB SGB III Arbeitsförderung SGB II Grundsicherung, Teilhabe am Arbeitsleben SGB XI Pflege SGB V Behandlung und Rehabilitation SGB IX Rehabilitation und Teilhabe SGB VIII Kindertagesbetreuung Kinderschutz Hilfen zur Erziehung Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder + Jugendliche SGB XII Sozialhilfe, insbesondere Eingliederungshilfe Beispiel: Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung:Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 10
11 Eingliederungshilfe im SGB XII: Rechtliche Schwachpunkte im Vergleich zu anderen Gesundheits- und Sozialleistungen 1. Gegliedertes System, Nachrang der EGH: Intransparenz, hohe Abstimmungsbedarfe 2. Rechtsanspruch unklar: Leistungsinhalt, Leistungserbringung und ihre Standards 3. Qualitätssicherung: Standards? Aufgabenteilung? Verfahren? Sanktionen? 4. Professionalisierung: Berufliche Selbststeuerung, Fachdebatten, State of the Art 5. Finanzierung: Kommunale Fürsorgeleistung 6. Dezentralisierung: Ungleiche Zugangschancen (Bedarfsermittlung, Auswahl der Einrichtungen, Belegungskriterien), ungleiche Qualitätsstandards (Vereinbarungen mit sozialen Unternehmen) 11
12 Anspruch auf Eingliederungshilfe im SGB XII: 2 rechtliche Schwachpunkte 2 SGB XII Nachrang der Sozialhilfe (1) Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. (2) Verpflichtungen anderer, insbesondere Unterhaltspflichtiger oder der Träger anderer Sozialleistungen, bleiben unberührt. Auf Rechtsvorschriften beruhende Leistungen anderer dürfen nicht deshalb versagt werden, weil nach dem Recht der Sozialhilfe entsprechende Leistungen vorgesehen sind. 17 SGB XII Anspruch (1) Auf Sozialhilfe besteht ein Anspruch, soweit bestimmt wird, dass die Leistung zu erbringen ist. Der Anspruch kann nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden. (2) Über Art und Maß der Leistungserbringung ist nach pflichtmäßigem Ermessen zu entscheiden, soweit das Ermessen nicht ausgeschlossen wird. Werden Leistungen auf Grund von Ermessensentscheidungen erbracht, sind die Entscheidungen im Hinblick auf die sie tragenden Gründe und Ziele zu überprüfen und im Einzelfall gegebenenfalls abzuändern. 12
13 Eingliederungshilfe und UN-BRK: Wie stark ist die rechtliche Stellung der Berechtigten? Sozialleistungsträger: Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger. Leistungsanbieter: Kliniken, Heime, Einrichtungen, Dienste Leistungsberechtigte Rechtskontrollen 13
14 . Soziale Teilhabe, Schwachpunkt Qualitätssicherung: Standards, Aufgabenteilung, Verfahren und Sanktionen Sozialleistungsträger: Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger. Leistungsberechtigte SGB: Normative Regelungen der Qualitätssicherung Leistungsanbieter: Kliniken, Heime, Einrichtungen, Dienste Assistenz-Prozesse: Qualitätsrelevante Interaktionen, Fachstandards? Qualitätsrelevante Regelungen außerhalb des SGB: Verbraucherschutz und Haftung Berufe: State of theart, Akkredtierungen, Kammern 14
15 Merkmale Gesundheits- und Sozialberufe: Sehr unterschiedliche Professionalisierung Gemeinwohlbezug der Aufgaben, Zentralwerte Monopolisierung von beruflichen Tätigkeitsgereichen, Vorbehaltsaufgaben Akademisierung, Steuerung der Erkenntnisgewinnung durch scientific community, selbstbestimmtes Studium als gemeinsame Erfahrungsbasis Berufliche Selbststeuerung, Ausschluss schwarzer Schafe, Definition des State of the Art (soziologisches Konzept der Profession, Beck/Brater/Daheim ) 15
16 Reformbedarfe 1. Anerkennung der Leistungen zur sozialen Teilhabe als gesamtgesellschaftliche Aufgabe - statt Kommunale Fürsorge 2. Nachteilsausgleich - statt Fürsorge/Fremdhilfe. Ende der Einkommens- und Vermögensabhängigkeit + Abhängigkeit von Verwandten 3. Wahlfreiheit - statt Belegung und Rundumversorgung 4. Selbstbestimmung - statt Paternalismus 5. Gesicherte einheitliche Leistungsansprüche, Zugang zu Rechtskontrollen 6. Gleichwertige Lebensverhältnisse, Infrastruktur: Wieviel Planung? 7. Qualitätsgesicherte Leistungen: Personalqualifikation und Personaltableaus 8. Balance: Gemeinsame Selbstverwaltung (Verbände und Leistungsträger) und einheitliche Standards (Vereinbarungsrecht) 16
17 Eingliederungshilfe-Reform Die zentralen Fragen: Geld + Macht Sozialleistungsträger: Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger. Finanzen Leistungsanbieter: Kliniken, Heime, Einrichtungen, Dienste Leistungsberechtigte Einfluss 17
18 3 unterschiedliche Modelle einer 3 Reform-Modelle Personenzentrierung im Leistungsdreieck: 1. Selbstbestimmt Leben: Leistungsberechtigung und Steuerung beim Menschen mit Behinderung: Arbeitgebermodelle, Gutscheine und Persönliche Budgets, Rechtliche Betreuung und Budgetassistenz 2. Hamburger Trägerbudgets: Pauschale Vergütungen unabhängig vom Leistungsvolumen, gesteigerte Verantwortung beim Sozialen Unternehmen 3. Gewährleistungspflicht des Staates: Finanzierung, Infrastrukturplanung, Aufsicht und Qualitätssicherung 18
19 Reformmodell: Selbstbestimmt Leben Persönliche Assistenz Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben Viele behinderte und chronisch kranke Menschen sind auf Hilfe und Unterstützung angewiesen, um ihren Alltag bewältigen zu können. Traditionell wird die Erbringung der notwendigen Hilfe von den Unterstützungspersonen und den Unterstützungssystemen bestimmt. Unter diesen Bedingungen ist die betroffene Person das fremdbestimmte Objekt Um akzeptable Wahlmöglichkeiten zu haben, müssen behinderte und chronisch kranke Menschen selbstbestimmt über alle Fragen ihrer Assistenz entscheiden können. Damit werden die traditionellen Machtverhältnisse umgekehrt: Nicht die Unterstützungsperson entscheidet, wie der Mensch mit Behinderungen sein Leben gestaltet, sondern der behinderte Mensch bestimmt, wann, wo und wie seine Assistenzkräfte ihn unterstützen Um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, muss das Recht auf eine bedarfsgerechte umfassende Assistenz verwirklicht werden. Das beinhaltet die Realisierung der persönlichen Assistenz, wie sie im Art. 19 der BRK vorgesehen ist.. Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.v. - ISL Stellungnahme (Auszug) für die AG Bundesteilhabegeld Berlin, 18. November 2014, Dr. Sigrid Arnade ISL-Geschäftsführerin Forderungen Ein individueller Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Assistenz ist einkommens- und vermögensunabhängig außerhalb der Sozialhilfe gesetzlich zu verankern und unbürokratisch zu gewähren. Das in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschriebene Recht auf freie Wahl von Wohnort- und Wohnform ist jederzeit überall unabhängig von der Haushaltslage umzusetzen. 19
20 never ending story. 20
21 Starke Leistung Leben mit Behinderung Hamburg Fachtag 2015 zur Eingliederungshilfe in Hamburg 24. Juni 2015, Südring 36, Hamburg, 10.00h 16.00h Eingliederungshilfe: Sozialrechtlicher Rahmen Perspektive Bundesteilhabegesetz Wolfgang Schütte, Hamburg Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 21
Zuverdienst im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe: Begünstigt das neue Bundesteilhabegesetz niedrigschwellige Beschäftigung?
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. Zuverdienst im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe: Begünstigt das neue Bundesteilhabegesetz niedrigschwellige Beschäftigung? Daniel Heinisch
MehrEingliederungshilfe der Zukunft. Wunsch und Wirklichkeit
1 Eingliederungshilfe der Zukunft. Wunsch und Wirklichkeit Die Themen Auftrag und Ziele der Reform Reform-Prozess (Beteiligung, Zeitplan) Inhaltliche Aspekte, z. B. 2 Behinderungsbegriff Wunsch- und Wahlrecht
MehrDas Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz Weiterentwicklung des Teilhaberechts - Reform der Eingliederungshilfe Wolfgang Rombach Leiter der Unterabteilung Vb Sozialhilfe Vortrag Fachtagung des DV Aktuelle Entwicklungen
MehrDAS BUNDESTEILHABEGSETZ (BTHG) UMSETZEN
DAS BUNDESTEILHABEGSETZ (BTHG) UMSETZEN Veranstaltung der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbände e.v. am 16. Oktober 2017 in Stuttgart Folie 1 PROBLEME Eingliederungshilfe heute Anspruch
MehrUmsetzung des Koalitionsvertrages im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen Kerstin Tack, MdB
Umsetzung des Koalitionsvertrages im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen Kerstin Tack, MdB 15.05.2014 Kerstin Tack, MdB Behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion UN-Behindertenrechtskonvention
MehrBundesteilhabegesetz Ein Überblick - Positive & negative Aspekte - Autorinnen: Julia Martini und Sonja Steinbach
Bundesteilhabegesetz Ein Überblick - Positive & negative Aspekte - Autorinnen: Julia Martini und Sonja Steinbach Historie 1994 Artikel 3 Absatz 3 GRUND GESETZ Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
MehrDas Persönliche Budget
Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Sitzung der Wiener Monitoringstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 12. Oktober 2017 Prof. Dr. Gudrun Wansing Humboldt-Universität zu Berlin
MehrVortrag Fachtag buss 2016
Vortrag Fachtag buss 2016 Bundesteilhabegesetz Bericht zum aktuellen Stand Dr. Mignon Drenckberg Referentin für Suchthilfe, Wohnungslosenund Straffälligenhilfe des Caritasverbandes München und Freising
MehrRechtliche Grundlagen für starke Leistungen? Das Bundesteilhabegesetz BTHG -
Teilhabe jetzt! Hamburger Fachtag zum Bundesteilhabegesetz Leben mit Behinderung Hamburg, Südring 36 Rechtliche Grundlagen für starke Leistungen? Das Bundesteilhabegesetz BTHG - Wolfgang Schütte Hamburg
MehrUmsetzung BTHG. Beteiligungsgespräche. Magdalena Garrecht
Umsetzung BTHG Beteiligungsgespräche Magdalena Garrecht 08.09.2014 Folie 1 GLIEDERUNG 1. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) a) Zeitschiene Inkrafttreten b) Inhalt 2. Umsetzung des BTHG 3. Träger der Eingliederungshilfe
MehrWorkshop Abgrenzung Eingliederungshilfe zur Pflege (SGB XII- SGB XI) 12. bis 14. April 2015 Bundeskongress für Führungskräfte im BeB, Berlin
Workshop Abgrenzung Eingliederungshilfe zur Pflege (SGB XII- SGB XI) 12. bis 14. April 2015 Bundeskongress für Führungskräfte im BeB, Berlin Rechtsanwältin Ruth Coester, BeB 1 Gliederung des Vortrags 1.
MehrGesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)
Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG) Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz am 23.12.2016 beschlossen:
MehrDas Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz Weiterentwicklung des Teilhaberechts - Reform der Eingliederungshilfe Dr. Rolf Schmachtenberg Leiter der Abteilung V Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung,
MehrSicherungen: Das Bundesteilhabegesetz auf dem Prüfstand
Sicherungen: Das Bundesteilhabegesetz auf dem Prüfstand - Vortrag - Wissenschaft trifft Praxis: Personzentrierung Inklusion Enabling community am 26. Februar 2016 im Hotel Aquino Tagungszentrum Katholische
MehrHERZLICH WILLKOMMEN PERSÖNLICHES BUDGET
HERZLICH WILLKOMMEN PERSÖNLICHES BUDGET Rosemarie Jany, Freiburg, 21.9.2013 MODELLERPROBUNG Baden-Württemberg: von 2002 bis 2005 in 3 Landkreisen erprobt Anzahl der Budgetnehmer im Modellversuch: 49 Im
MehrVerhältnis von Pflege und Eingliederungshilfe aus rechtlicher Sicht. Dr. Edna Rasch
Verhältnis von Pflege und Eingliederungshilfe aus rechtlicher Sicht Dr. Edna Rasch Übersicht 1. Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung (SGB XI) 2. Verhältnis von Eingliederungshilfe
MehrRedemanuskript von Herrn Dr. Schmachtenberg Abteilungsleiter V im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
[Geben Sie Text ein] Gesperrt bis zum Beginn - Es gilt das gesprochene Wort! Redemanuskript von Herrn Dr. Schmachtenberg Abteilungsleiter V im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Politische Forderungen
MehrDas Bundesteilhabegesetz. Nichts über uns ohne uns!!
Das Bundesteilhabegesetz Nichts über uns ohne uns!! Vortrag beim Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.v. am 14.10.2014 Manuela Krosta Was plant die Regierung, was wollen wir? Was steht im Koalitionsvertrag?
MehrGemeinsamer Appell: Verbände fordern Bundesteilhabegesetz
Gemeinsamer Appell: Verbände fordern Bundesteilhabegesetz Pressefrühstück des Paritätischen Gesamtverbandes am 10. März 2014 Statement von Achim Meyer auf der Heyde, Mitglied des Vorstands, Sprecher der
MehrTeilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg
Landesamt für Soziales und Versorgung Teilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg Präsentation im Rahmen des Fachforums Betreuung trifft Eingliederungshilfe am 17.02.2016 in
MehrDas Bundesteilhabegesetz umsetzen!
Das Bundesteilhabegesetz umsetzen! Neue Chancen für Arbeit Jahrestagung der BAG Gemeindepsychiatrischer Verbünde e. V. Thomas Fonck Der LVR: Partner der Kommunen Kommunaler Dachverband von 13 kreisfreien
MehrUnterschriftenaktion:
Unterschriftenaktion: Teilhabe statt Ausgrenzung! Keine Diskriminierung von Menschen mit geistiger Behinderung Kämpfen Sie mit den Menschen mit geistiger Behinderung für ein gutes Bundesteilhabegesetz
MehrWo stehen wir? - Umsetzungsstand und Herausforderungen aus Sicht des Bundes - Dr. Rolf Schmachtenberg
Wo stehen wir? - Umsetzungsstand und Herausforderungen aus Sicht des Bundes - Dr. Rolf Schmachtenberg Leiter der Abteilung V Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe Vortrag
MehrPolitik für und mit Menschen mit Behinderungen in der 18. WP insbesondere Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz
Politik für und mit Menschen mit Behinderungen in der 18. WP insbesondere Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz Kerstin Tack, MdB 9. Werkstatträtekonferenz 2014 am 13.10.2014 KERSTIN TACK MITGLIED
MehrBundesteilhabegesetz Grundsätze und Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Orientierung an der ICF
Bundesteilhabegesetz Grundsätze und Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Orientierung an der ICF 1 Themen Grundsätze BTHG ICF und biopsychosoziales Modell Regelungen im BTHG bezogen auf die
MehrMitgliederversammlung
Mitgliederversammlung 25.09.2018 Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG) vom 23. Dezember 2016 1 Ein Blick zurück Die Entwicklung
MehrBundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen
Bundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen Das Bundesteilhabegesetz und das SGB IX Das Bundesteilhabegesetz
MehrGliederung meines Referats:
Gliederung meines Referats: I. Einleitung II. Vor dem Bundesteilhabegesetz: Viele enttäuschte Hoffnungen III. Das Bundesteilhabegesetz 1. Sinn und Zweck des Bundesteilhabegesetzes 2. Wieder einmal enttäuschte
MehrDie Konkretisierung des Menschenrechts auf Soziale Teilhabe durch das BTHG. ISL e.v.
Die Konkretisierung des Menschenrechts auf Soziale Teilhabe durch das BTHG Vortrag auf der Veranstaltung Wirkungen und Nebenwirkungen des Paritätischen in Kooperation mit dem IMEW Berlin, 28. Februar 2018
MehrUnabhängige Teilhabeberatung
Berlin 29. 30. Mai 2017 Werner Holtmann Dietmar Geissler Unabhängige Teilhabeberatung ApK Jahrestagung 2017 Neue Perspektiven für Genesungsbegleitung Nr. 04: Symposium 4 - EX-IN Deutschland Chancen der
MehrPersönliches Budget. Sabine Gärtner Susanne Höhn 1. Dezember S. Höhn und S. Gärtner 5. Semester MIG - VWL - 1. Dezember 2008
Persönliches Budget Sabine Gärtner Susanne Höhn 1. Dezember 2008 Persönliches Budget Was ist ein persönliches Budget? Das Persönliche Budget ist ein Geldbetrag. Leistungsempfänger können von den Rehabilitationsträgern
MehrGesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Arbeitsgemeinschaft Offene Behindertenarbeit Landkreis Aichach- Friedberg Warum gibt
MehrDas Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf das Betreuungswesen
13. BGT Nord am 28. September 2017 in Kiel Teilplenum: Das Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf das Betreuungswesen Das Wichtigste in Kürze Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) revolutioniert
MehrWelche Chancen birgt die Reform der Eingliederungshilfe für die Inklusion von Menschen mit Behinderung?
Dr. Peter Gitschmann Welche Chancen birgt die Reform der Eingliederungshilfe für die Inklusion von Menschen mit Behinderung? (Fachkongress Alle inklusiv der gemeindepsychiatrische Verbund zwischen Anspruch
MehrDas Persönliche Budget
Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Institut für Sozialwesen FG Behinderung und Inklusion Übersicht 1. Hintergrund und Zielsetzung des Persönlichen
MehrFachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Allgemeine Einführung in das Bundesteilhabegesetz
Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Allgemeine Einführung in das Bundesteilhabegesetz Dr. Dietlinde Albrecht, Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Gliederung I. Ausgangspunkt
MehrIn Trägerschaft von:
In Trägerschaft von: Thomas Schmitt-Schäfer, Dipl.-Pädagoge (univ), Verwaltungsbetriebswirt (VWA) nach 15-jähriger Berufserfahrung in einer Klinik (medizinische Rehabilitation) Gründung transfer 1997 seit
MehrDas BTHG - Auswirkungen für Nutzer*innen an der Schnittstelle Wohnungsnotfall- und der Eingliederungshilfe
Das BTHG - Auswirkungen für Nutzer*innen an der Schnittstelle Wohnungsnotfall- und der Eingliederungshilfe Prof. Dr. Arne von Boetticher Fachtag des DWBO am 19.06.2017, Berlin Gliederung 1. Vorbemerkungen
MehrDas Bundesteilhabegesetz Kernforderungen der Lebenshilfe
Das Kernforderungen der Lebenshilfe Vorsitzenden und GF-Konferenz des LV NRW Gladbeck, 5. März 2016 Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesgeschäftsführerin Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Umsetzung der
MehrDas Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept?
Gesellschaft für Sozialen Fortschritt Deutsches Zentrum für Altersfragen Berlin, 6. Mai 2009 Das Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept? Hochschule Neubrandenburg I.
MehrDRK Landesverband Brandenburg e.v. Wohlfahrts- und Sozialarbeit Teilhabe. Perspektive der freien Wohlfahrtspflege
Wohlfahrts- und Sozialarbeit Teilhabe Das Bundesteilhabegesetz Das Bundesteilhabegesetz Perspektive der freien Wohlfahrtspflege Agenda 1. Einführung 2. Ausgewählte Inhalte a) Leistungsberechtigter Personenkreis
MehrAusgestaltung der Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege
Fachtag Eingliederungshilfe, Teilhabe und Pflege am 25.04.2018 Ausgestaltung der Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege Sicht der kommunalen Träger Ulrich Allmendinger, KVJS 1 Inhalt 1. Gesetzliche
MehrEmpfehlungen des Deutschen Vereins für eine praxisgerechte Unterstützung von Eltern mit Beeinträchtigungen und deren Kinder
Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine praxisgerechte Unterstützung von Eltern mit Beeinträchtigungen und deren Kinder wissenschaftlicher Referent Gliederung 1. Datenlage Problemaufriss 2. Inhaltliche
MehrDas Bundesteilhabegesetz: Was ändert sich für Menschen mit Behinderung?
Das Bundesteilhabegesetz: Was ändert sich für Menschen mit Behinderung? neue Struktur SGB IX Teil 1 Rehabilitations und Teilhaberecht allg. Regelungen Teil 2 veränderte Eingliederungshilfe Teil 3 Schwer
MehrReform der Eingliederungshilfe
Reform der Eingliederungshilfe Auswirkung auf die Gemeindepsychiatrie Jubiläumstagung Dachverband 16.06.2016 Köln Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales Folie 1 Der LVR erfüllt für 13 kreisfreie Städte,
MehrRechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Rechtsanwalt Reinhold Hohage Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Medizinrecht Tel.: 040/41460116 Fax: 040/414601-11 Mail: hohage@hohage-may.de Das Bundesteilhabegesetz
MehrDer Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG -)
ASB-Fachveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz Landesvertretung Bremen, Berlin, 06.07.2016 Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz
MehrFachtag: Die heilpädagogische Dienstleistung zwischen Profession und Verwaltung
Fachtag: Die heilpädagogische Dienstleistung zwischen Profession und Verwaltung Augsburg 28. September 2015 Sozialrechtliche Grundlagen des SGB VIII, IX und XII Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen
MehrDie Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Bundesteilhabegesetz (BTHG) 13. Thüringer Betreuungstag am 13.09.2017 in Gotha Der Begriff der Inklusion Inklusion ist das Leitbild eines umfassenden
MehrGila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg
Vortrag für die gemeinsame Tagung der Erziehungshilfeverbände Inklusion wohin? Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe?! am 31. Mai 2017 in Frankfurt Gila Schindler, Fachanwältin
MehrKommunaler Sozialverband Sachsen
20 Jahre Landesverband Gemeindepsychiatrie Sachsen e. V. 21.09.2017 - Bautzen Vortrag: Anforderungen durch das BTHG an den Leistungsträger Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe in Sachsen Stand:
MehrNeuregelung oder Vereinheitlichung der Systeme: Bundesteilhabegesetz. Lösungen im SGB VIII
Neuregelung oder Vereinheitlichung der Systeme: Bundesteilhabegesetz und Inklusive Lösungen im SGB VIII Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Bernzen Würzburg, 20.11.2015 Gliederung 1. Der Plan des SGB VIII
MehrUmsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz Individuelle Soziale Teilhabe Die neuen Leistungen in der Eingliederungshilfe
Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz Individuelle Soziale Teilhabe Die neuen Leistungen in der Eingliederungshilfe Neuerungen durch das BTHG ab 2020 Ausgestaltung der Leistungen zur Sozialen Teilhabe
MehrDie Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Presseinformation 476/6/2013 Düsseldorfer Erklärung verabschiedet! Die Beauftragten des Bundes und der Länder fordern Kurswechsel in der Behindertenpolitik Der Landesbehindertenbeauftragte
MehrARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER. Die WfbM im BTHG. Arbeitshilfe
ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER Die WfbM im BTHG Arbeitshilfe zu den Änderungen in den Rechtsgrundlagen der Werkstatt für behinderte Menschen Heft 84 ARBEITSHILFEN FÜR DIE PRAXIS Kurt Ditschler,
MehrEinführende Rahmung zum BTHG, Struktur, Grundprinzipien
Einführende Rahmung zum BTHG, Struktur, Grundprinzipien AGJ-GESPRÄCH Alles neu und anders? Das BTHG und die Kinder- und Jugendhilfe 16. MAI 2018 Tagung der Erziehungshilfe-Fachverbände, Frankfurt a. M.
MehrRAin Anja Bollmann. Rechtsanwältin Anja Bollmann Hauptstraße Bergisch Gladbach /
Rechtsanwältin Anja Bollmann Hauptstraße 180 51465 Bergisch Gladbach 02202 / 29 30 60 breit angelegten Beteiligungsprozess Erörterung von möglichen Inhalten mit Verbänden/ Institutionen Einsetzen Arbeitsgruppe
MehrInput zur Veranstaltung der BAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik am
Behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Berlin Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon 030 227 74335 Fax 030 227 76337 E-Mail:
MehrBlick über den Zaun: Was könnte die Reform der Eingliederungshilfe für die Wohnungslosenhilfe bedeuten?
Blick über den Zaun: Was könnte die Reform der Eingliederungshilfe für die Wohnungslosenhilfe bedeuten? I. Gemeinsamkeiten zwischen Eingliederungshilfe und Wohnungslosenhilfe II. III. Die Diskussion zur
MehrMinisterium für Soziales und Gesundheit
Ministerium für Soziales und Gesundheit Die Bedeutung des Persönlichen Budgets nach 17 SGB IX aus Sicht des Landes Martina Krüger Referentin für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Ministerium
MehrDie rechtlichen Rahmenbedingungen der Eingliederungshilfe. Der garstig-breite Graben zwischen SGB XI und SGB XII. Reformbedarf und Perspektiven für
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Eingliederungshilfe. Der garstig-breite Graben zwischen SGB XI und SGB XII. Reformbedarf und Perspektiven für behinderte Menschen im Alter Prof. Dr. Christian Bernzen
MehrBundesteilhabegesetz: Schwächung der Werkstatt? Dirk Lewandrowski Landesrat LVR-Dezernent Soziales. Nürnberg, Werkstätten:Messe 2017
Bundesteilhabegesetz: Schwächung der Werkstatt? Dirk Lewandrowski Landesrat LVR-Dezernent Soziales Nürnberg, 29.03.2017 Werkstätten:Messe 2017 Gliederung Der LVR im Überblick Teilhabe am Arbeitsleben:
MehrSozialhilfe SGB XII. Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II
Sozialhilfe SGB XII Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II Textausgabe mit Verordnungen 14., aktualisierte Auflage, 2013 RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart München Hannover Berlin Weimar Dresden Sozialgesetzbuch
MehrDas Bundesteilhabegesetz Positionen der Fachverbände zu einem einheitlichen Verfahren zur Bedarfsfeststellung und der Bedeutung unabhängiger Beratung
Das Bundesteilhabegesetz Positionen der Fachverbände zu einem einheitlichen Verfahren zur Bedarfsfeststellung und der Bedeutung unabhängiger Beratung Was bringt das neue Bundesteilhabegesetz? Hannover,
MehrTilo Bösemann Pro-Assistenz-Jena Tel.: Homepage:
Tilo Bösemann Pro-Assistenz-Jena Tel.: 03641.5 27 84 63 E-Mail: pro_assistenz@freenet.de Homepage: www.pro-assistenz-jena.de anlässlich der thüringenweiten Fachtagung am 14. November 2012 in Altenburg
MehrDie Bayerischen Teilhabegesetze Regelungen in Bayern
Die Bayerischen Teilhabegesetze Regelungen in Bayern Ausgangslage Bundesteilhabegesetz BTHG Zwingende Anpassungen landesrechtlicher Vorschriften = Müssen Gesetzgeberische Gestaltungsspielräume auf Landesebene
MehrEingliederungshilfe und Pflege
Eingliederungshilfe und Pflege 33. Tagung für Leitungskräfte im Bereich Wohnen der LEBENSHILFE Landesverband Niedersachsen e. V. Akademie Stapelfeld, 24. November 2016 Dr. Edna Rasch Bundesvereinigung
MehrGeplante Zuständigkeit(en) der Eingliederungshilfe in Rheinland Pfalz
Geplante Zuständigkeit(en) der Eingliederungshilfe in Rheinland Pfalz Joachim Speicher Abteilungsleiter Gesetzliche Neubestimmung Die Eingliederungshilfe wird aus dem SGB XII (also aus der Sozialhilfe)
MehrWider den Etikettenschwindel!
Wider den Etikettenschwindel! Bewusstseinsbildung (Art. 8 BRK) als zentrales Element zur Umsetzung der UN-Konvention Referat auf der Festtagung ISL: 20 Jahre für Selbstbestimmung und Menschenrechte Berlin,
MehrReha vor Pflege? Zum Verhältnis Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege
Reha vor Pflege? Zum Verhältnis Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege ZIEL ERREICHT? EINGLIEDERUNGSHILFE UND BUNDESTEILHABEGESETZ Berlin, 10. Oktober 2016 Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesgeschäftsführerin
MehrTOP 3 Pauschale Geldleistung als mögliche Leistungsform der Fachleistung / Prüfung Einführung Bundesteilhabegeld, Blinden- und Gehörlosengeld
Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 4. Sitzung am 19. November 2014 Arbeitspapier zu TOP 3 Stand: 10. Dezember 2014 - final TOP 3 Pauschale Geldleistung als mögliche Leistungsform der Fachleistung / Prüfung
MehrDas neue Teilhaberecht oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für behinderte Menschen?
Das neue Teilhaberecht oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für behinderte Menschen? Reform des SGB IX Dr. Harry Fuchs Düsseldorf Ziel der Reform: Reform des SGB IX Gestaltung
MehrKOMMUNALE SOZIALAUSGABEN
KOMMUNALKONGRESS 05 KOMMUNALE SOZIALAUSGABEN DR. RENÉ GEIßLER, BERTELSMANN STIFTUNG, LEBENSWERTE KOMMUNE RENE.GEISSLER@BERTELSMANN-STIFTUNG.DE Kommunale Sozialausgaben Ungebremste Dynamik der Brutto-Ausgaben
MehrDas Hilfeplanverfahren im Rheinland im Lichte des Bundesteilhabegesetzes
Das Hilfeplanverfahren im Rheinland im Lichte des Bundesteilhabegesetzes Gabriele Lapp 15.11.2016 Köln Folie 1 Ziele des Gesetzes Weiterentwicklung zu einem modernen Teilhaberecht (personenzentrierte Leistungserbringung)
MehrBundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III - was ändert sich im Bereich (selbstständiges) Wohnen
Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III - was ändert sich im Bereich (selbstständiges) Wohnen A. Entstehung des Gesetzes/ Gesetzgebungsverfahren B. Struktur des Gesetzes C. Die Reformstufen
MehrSkript in einfacher Sprache. Christiane Hasenberg. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht. Studierende der CAU zu Kiel
Skript in einfacher Sprache Christiane Hasenberg Studierende der CAU zu Kiel Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht Das Bundesteilhabegesetz ist von der Politik Ende 2016 beschlossen worden. Es
MehrProf. Dr. Jürgen Winkler Katholische Hochschule Freiburg
1 Hilfeplan, Gesamtplan, Zusammenarbeit mit anderen, Sozialraum Rechtliche Grundlagen und Rechtsprobleme bei der Erbringung der Hilfe nach den 67 ff. SGB XII Prof. Dr. Jürgen Winkler Katholische Hochschule
MehrD. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Entwurf Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen A. Problem und Ziel Das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vom
MehrHerzlich willkommen zum Webinar. Das neue Bundesteilhabegesetz Betroffene laufen Sturm - zu Recht? mit
Herzlich willkommen zum Webinar Das neue Bundesteilhabegesetz Betroffene laufen Sturm - zu Recht? mit Sibylle Brandt (Veitshöchheim, AG Selbst Aktiv) Alfons Polczyk (Berlin, BMAS) Moderation: David Röthler
MehrWas macht Beratung unabhängig? Vortrag Barbara Vieweg Unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderungen Anspruch und Erwartungen
Was macht Beratung unabhängig? Vortrag Barbara Vieweg Unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderungen Anspruch und Erwartungen Wer wir sind Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland
MehrDie Leistungen für behinderte Menschen in der Eingliederungshilfe. Sachstand und Ausblick
19. Jahrestagung der Betreuungsbehörden Erkner, 11. Mai 2015 Die Leistungen für behinderte Menschen in der Eingliederungshilfe. Sachstand und Ausblick Die politische Verabredung: Der Koalitionsvertrag
MehrLebenshilfe für Menschen mit Behinderung
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Das Bundesteilhabegesetz Chancen und Risiken für die Träger Info-Veranstaltung der Lebenshilfe Berlin und der Spastikerhilfe Berlin Bundesteilhabegesetz - 2003
MehrSchulbegleitung aus juristischer Sicht
Schulbegleitung aus juristischer Sicht Zur Abgrenzung von Schul-und Sozialrecht 12. Oktober 2012 Fachtagung Schulbegleitung (Ludwig-Maximilians-Universität München) Dr. Minou Banafsche Gliederung I. Problemaufriss
Mehr(Ohn)Macht in der Betreuung? Neue Perspektiven durch die UN-Behindertenrechtskonvention
(Ohn)Macht in der Betreuung? Neue Perspektiven durch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Vortrag auf dem 5. Bayerischen Betreuungsgerichtstag Selbstbestimmt leben - mit Betreuung?! Widerspruch
MehrDie Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag zum Bundesteilhabegesetz
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag zum Bundesteilhabegesetz So bewerten wir das Bundesteilhabe-Gesetz Die Rechte von Menschen mit
MehrMöglichkeiten und Probleme
Möglichkeiten und Probleme der Assistenz und dem Budget von Uwe Frevert Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter Fachbereich: Persönliche Budget / Assistenz email: Uwe.Frevert@fab-Kassel.de 1 Uwe.Frevert@fab-Kassel.de
MehrMaterialien zu Teilhabe jetzt
Materialien zu Teilhabe jetzt Aufzeichnung zu den wörtlichen Ausführungen von Rechtsanwältin Frau Hasenberg am 14.2.2017 anlässlich der Fachtagung Teihabe jetzt im Kieler Landeshaus Das Bundesteilhabegesetz
MehrDer ASMK-Prozess zur Reform der Eingliederungshilfe Vortrag im Rahmen der Fachkonferenz Personenzentrierte Leistungen in der Eingliederungshilfe
Vortrag im Rahmen der Fachkonferenz Personenzentrierte Leistungen in der Eingliederungshilfe Perspektiven für Mecklenburg-Vorpommern Vortrag im Rahmen der Fachkonferenz Personenzentrierte Leistungen in
MehrDas trägerübergreifende Persönliche Budget
Das trägerübergreifende Persönliche Budget für mehr selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - 1 - Wandel des Selbstverständnisses behinderter Menschen Paradigmenwechsel Vom Objekt der Versorgung
MehrAnhörungsentwurf: I. Vorbemerkung:
Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE behinderter Menschen Baden-Württemberg e.v. Dachverband von Selbsthilfevereinigungen behinderter und chronisch kranker Menschen Kriegerstr.3, 70191 Stuttgart Tel.:
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ 809 16. Wahlperiode 06-06-14 Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Heinold und Antwort der Landesregierung Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie,
MehrDAS BUNDESTEILHABEGESETZ IM ÜBERBLICK
DAS BUNDESTEILHABEGESETZ IM ÜBERBLICK Florian Steinmüller Wissenschaftlicher Referent Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. In Trägerschaft von: 1 HINTERGRUND DES BUNDESTEILHABEGESETZES
MehrLEISTUNGEN ZUR SOZIALEN TEILHABE (EINGLIEDERUNGSHILFE) NACH DEM BUNDESTEILHABEGESETZ
LEISTUNGEN ZUR SOZIALEN TEILHABE (EINGLIEDERUNGSHILFE) NACH DEM 91 SGB IX, TEIL 2: NACHRANG (AB 01.01.2020) (1) Eingliederungshilfe erhält, wer die erforderliche Leistung nicht von anderen oder von Trägern
MehrDie Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland Impulse und Perspektiven. Carl-Wilhelm Rößler ZsL Köln
Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland Impulse und Perspektiven Carl-Wilhelm Rößler ZsL Köln Schutzbereich: Selbstbestimmt Leben Einbeziehung in die Gemeinschaft
MehrBundesteilhabegesetzes
Chancen und Risiken des Bundesteilhabegesetzes sowie der Pflegestärkungsgesetze Hamburg, 24.1.2018 Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Bernzen Kanzlei BERNZEN SONNTAG Prof. Dr. Christian Bernzen Rechtsanwalt
MehrDas persönliche Budget. Wir machen s einfach
Das persönliche Budget Wir machen s einfach Carsten Trimpop und Kerstin Steinfurth Mainz Folie 1 Worum geht es beim Persönlichen Budget? Selbstbestimmung, Teilhabe, Gleichstellung in allen Lebensbereichen
MehrPositionen der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
Münster im Januar 2018 Positionen der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages Die Konvention der Vereinten Nationen
MehrDer Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft Das Bundesteilhabegesetz und die Reform der Eingliederungshilfe
Der Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft Das Bundesteilhabegesetz und die Reform der Eingliederungshilfe Präsentation von Marc Nellen Leiter der Projektgruppe Bundesteilhabegesetz im Bundesministerin
MehrVom Kind aus denken!
Vom Kind aus denken! Kinder und Jugendliche stärken Bessere Angebote Wirkungsvoller Schutz Mehr Teilhabe Fachtagung AWO Saarland: Die Große Lösung? Jugendhilfe und Eingliederungshilfe vor einer großen
Mehr