Compliance Management im Umwelt-, Anlagen- und Arbeitsschutzrecht Technisches Recht Heinrich Preiss 22.11.2013 ConPlusUltra GmbH Fuhrmannsgasse 3-7 3100 St. Pölten T +43 5 9898 201 office@conplusultra.com www.conplusultra.com
Vorstellung Heinrich Preiss Funktion: Ausbildung: Geschäftsführer Techniker - Maschinenbau seit: 1991 Tel: +43 676 352 33 55 E-mail: heinrich.preiss@conplusultra.com Qualifikation: + Aufbau von Compliance Managementsystemen im technischen Recht + Betriebsüberprüfungen nach dem Anlagenrecht + Abwicklung von anlagenrechtlichen Genehmigungsverfahren 2
Beispiele Rechtsgebiete Technisches Recht + Abfallrecht, Chemikalienrecht, Gefahrgutrecht, Explosivstoffrecht, Strahlenschutzrecht + Gewerberecht, Kesselrecht, Lärmrecht, Elektrotechnikrecht + Energierecht und Elektrizitätsrecht + Bergrecht, Rohrleitungsrecht, Gaswirtschaftsrecht + Luftreinhalterecht, Forstrecht, Schutz von Fauna und Flora, Wasserrecht + Umweltinformation- und organisationsrecht, Umwelthaftungsrecht + Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht, Umweltverträglichkeitsprüfung + Arbeits- und Gesundheitsschutzrecht + Eisenbahnrecht, Straßenverkehrsrecht, Seilbahnrecht, + Produktbezogene Vorschriften zb Lebensmittelrecht, 3
Verwaltungsstrafrechtliche Haftung + Persönliche Haftung der Geschäftsführer bei Übertretung einer Bestimmung des Verwaltungsrechts! Die GF sind persönlich haftbar und die Verwaltungsstrafe ist gegen diese Person zu verhängen + Ausnahme - 9 VStG Personen + GF oder 9 VStG Personen haften nicht bei Glaubhaftmachung, dass sie an der Verwaltungsübertretung kein Verschulden trifft 4
Glaubhaftmachung? + Wie können Geschäftsführer belegen, dass sie kein Verschulden trifft? Aufbau, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines Rechtsmanagementsystems im Unternehmen 5
Wie könnte das funktionieren? Compliance als Managementaufgabe Bescheide Informationssystem Verordnungen Gesetze Normen Termine Zuständigkeiten Erinnerungssystem 6
Software als Werkzeug für das Managementinformations- und Controllingsystem Pflichten Gesetze Istzustand Neue Pflichten Normen Neue Pflichten Audits, Begehung Istzustand Istzustand Neue Pflichten Bescheide Istzustand Neue Rechtsregister Normenrecherche Normeninformations system Durchführung der Bescheidablagesystem Rechtsinformations system Rückmeldung der Durchführung Pflicht Erinnerung an Zuständigen Bescheidprüfung Datenbank Compliance +web Statusverwaltung Berichte Erfüllungsstatus Prüfung Pflichtendurchführung
Warum Compliance Management? Reduktion des Haftungsrisikos für das Unternehmen (Gerichtsfeste Organisation) Reduktion der persönlichen Haftungsrisiken der Manager Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Pflichten sicher stellen Schaffung von Vertrauen bei Kunden, Banken, Versicherungen, Behörden Zeitersparnis bei der internen Informationsgewinnung, bei Behördenüberprüfungen, usw. Abläufe und Verantwortlichkeiten klar definiert und festgelegt Systematischer Ansatz personenunabhängiges System Ständige Verbesserung Höhere Unternehmensbewertung
Compliance Management ist eine Chance und nicht nur Pflicht Danke für die Aufmerksamkeit 9