Gemeinderat Hergatz NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG (1) AM 02. MAI 2008 UM 20:00 UHR IM PFARRSAAL IN WOHMBRECHTS Anwesend: 1. Bilgeri Klaus 8. Rädler Josef 2. Boll Wolfgang 9. Roder Karl 3. Buhmann Anton 10. Schmalzl Günther 4. Dorn Reinhard 11. Schuleit Ingeborg 5. Karg Kornelia 12. Sohler Adelbert 6. Lengsfeld Herbert 13. Wagner Maria 7. Müller Silvia 14. Zeh Michael Vorsitzender: 1. Bürgermeister Giebl Uwe Entschuldigt fehlten: 1
Öffentlicher Teil Tagesordnung: 1. Verabschiedung der ausgeschiedenen Mitglieder des Gemeinderates 2. Vereidigung der neugewählten Mitglieder des Gemeinderates 3. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister 4. Wahl des/der weiteren Bürgermeister/s 5. Vereidigung des/der weiteren Bürgermeister 2
Der Vorsitzende 1. Bürgermeister Uwe Giebl eröffnet um 20:00 Uhr die 1. Gemeinderatssitzung und stellt fest, dass zu dieser form- und fristgerecht eingeladen wurde. Ebenso stellt er fest, dass der Gemeinderat mit 15 stimmberechtigten Mitgliedern vertreten und somit beschlussfähig ist. Einwände gegen die Tagesordnung seitens des Gemeinderates bestehen nicht. TOP 1 Verabschiedung der ausgeschiedenen Mitglieder des Gemeinderates Zu Beginn des Tagesordnungspunktes legt der Vorsitzende einen kurzen Rechenschaftsbericht über die Arbeiten des Gemeinderates in der vergangenen Legislaturperiode ab. Im einzelnen war dies: Bauwesen Erstellung Landschaftsplan Fortführung Flächennutzungsplan für die gesamte Gemeinde Abschluss BPlan Baugebiet Wohmbrechts Ost Unteres Moos Erstellung BPlan Baugebiet Maria-Thann Süd II Erstellung BPlan Baugebiet Am Mühlgarten Erstellung BPlan Baugebiet Itzlings-West Abschluss BPlan Gewerbegebiet an der B12/B32 in Hergatz Teil 1 Erstellung BPlan Gewerbegebiet an der B12/B32 in Hergatz Teil 2 Erstellung BPlan Änderung in Schwarzenberg Erstellung BPlan Gewerbegebiet Schwarzensee Erstellung Außenbereichssatzungen: Adelgunz, Itzlings und Lengatz Beginn der Sanierung der Gemeindestraßen (Höhenweg, Ortseingang Maria-Thann) Gehwegbau in Hergatz Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Beschilderung und verkehrsberuhigte Zonen sowie Geschwindigkeitsbeschränkungen und Geschwindigkeitsmessungen Wasserversorgung Kontinuierliche Sanierung des gemeindeeigenen Leitungsnetzes Rechtliche Sicherheit für den Bezug und die Abwicklung des Trinkwassers im Gemeindegebiet Altgemeinde Wohmbrechts durch Anbindung an den Zweckverband Wasserversorgung Handwerksgruppe Feuerschutz Optimale Unterstützung beider Feuerwehren im Bereich Ausrüstung (auch das Fahrzeug in Maria-Thann) Dienstkleidung, Fortbildung und Kameradschaftspflege Dorfentwicklung Fortführung Dorferneuerungsverfahren im Ortsteil Wohmbrechts mit Sanierung öffentlicher Gebäude und Dorfplatzumgestaltung als zentraler Mittelpunkt Beschilderung Rad- und Wanderweg Teilnahme an den Allgäuer Wasserwegen 3
Soziales Leader + Maßnahmen Spielplatzumgestaltung am Weiher in Maria-Thann Einrichtung einer Anlass- und Begegnungsgaststätte Bürgerstüble Einbeziehung des BayKiBiG in den Kindergarten mit Mittagessenversorgung und Nachmittagsbetreuung Einführung der Mittagsbetreuung in der Grundschule in Wohmbrechts Förderung von Vereinen und Institutionen Rathaus/Gemeindeverwaltung Verbesserung Umweltschutz durch Einsatz1-Euro Jobber Vorbildfunktion durch Ausbildung im Rathaus und Kindergarten Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit durch Internetauftritt, Infobroschüre, Teilnahme an Leader+ Aktionen (Wirtschafts-, Tourismusverband) Allgemein Gemeinsam kollegial in den 102 Sitzungen des Gemeinderates viel erarbeitet Viele Beschlüsse einmütig Aber auch kontrovers gestritten, aber sachlich Im geselligen Bereich aber wieder versöhnt Erfahrungen eingebracht und neue gesammelt Haben Zeit und Nerven geopfert Können stolz auf das Erreichte sein Zum Ende bedankt sich der Vorsitzende beim Gemeinderat der letzten Legislaturperiode für die geleistete Arbeit, sowie bei dessen Familien für die Unterstützung während dieser Zeit. Mit einer kleinen Anekdote zur jeweiligen Person, sowie einem Präsent, bedankt sich der Vorsitzende nochmals bei den ausgeschiedenen Gemeinderatsmitglieder und wünscht ihnen weiterhin alles Gute. Die ausscheidenden Gemeinderätinnen erhalten einen Blumenstrauß, die ausscheidenden Gemeinderäte einen Brotzeitteller. Ausgeschieden sind: Warthemann Andrea - Kiesecker Sabine - Karg Elmar - Ortmann Thomas - Prestel Alfred - Speer Wolfgang - Diebold Anton TOP 2 Vereidigung der neugewählten Mitglieder des Gemeinderates Gemäß Artikel 31 Absatz 4 Gemeindeordnung (GO) sind alle Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Die Eidesformel lautet: Ich schöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe. Der Eid kann auch ohne die Worte so wahr mir Gott helfe abgeleistet werden. 4
Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte ich schwöre die Worte ich gelobe zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten. Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab. Die Vereidigung wurde unter Ableisten der Eidesformel vom Vorsitzenden durchgeführt. Es wurden vereidigt: Buhmann Anton Dorn Reinhard Lengsfeld Herbert Müller Silvia Roder Karl Schuleit Ingeborg Wagner Maria TOP 3 Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister Der Gemeinderat wählt gemäß Artikel 35 Absatz 1 Satz 1 GO aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister. Während ein weiterer Bürgermeister (Zweiter Bürgermeister) Pflicht ist, steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Gemeinderates, einen zweiten weiteren Bürgermeister (Dritter Bürgermeister) zu wählen. Der Gemeinderat legt gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 GO durch einfachen Beschluss fest, ob er einen Dritten Bürgermeister wählt. In den vorangegangenen Legislaturperioden wurden vom Gemeinderat immer zwei weitere Bürgermeister bestimmt. In der Sitzung vom 20.09.2004 wurde die Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts dahingehend geändert, dass ein dritter Bürgermeister nicht notwendig ist. Nach dem Ausscheiden der bisherigen 2. Bürgermeisterin Frau Gemeinderätin Grohe im Juli 2004 wurde der 3. Bürgermeister Herr Gemeinderat Schmalzl zum 2. Bürgermeister gewählt. Die Stelle des 3. Bürgermeisters blieb vakant. Laut Artikel 39 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung vertritt der/die 2. Bürgermeister(in) den/die 1. Bürgermeister(in) und der/die 3. Bürgermeister(in) den/die 2. Bürgermeister(in) im Verhinderungsfall bei Krankheit, Urlaub oder für Repräsentationen bei Terminüberschneidungen. Die weiteren Bürgermeister werden nicht in die laufende Verwaltung mit einbezogen. Beschlussvorlagen: Der Gemeinderat Hergatz beschließt die Wahl eines dritten Bürgermeisters. Abstimmungsergebnis: 13 : 2 TOP 4 Wahl des/der weiteren Bürgermeister/s Der Gemeinderat hat sich für zwei weitere Bürgermeister ausgesprochen. Jeder der beiden weiteren Bürgermeister ist einzeln zu wählen. Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung. 5
Zum weiteren Bürgermeister sind nur ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder wählbar, die die Voraussetzungen für die Wahl zum Ersten Bürgermeister gemäß Art. 35 Absatz 2 Satz 1 GO erfüllen, also mindestens 21 Jahre alt, Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sind, das 65. Lebensjahr nicht vollendet haben und kein Richteramt bekleiden. Ausgeschlossen von der Wahl sind Gemeinderätin Wagner (keine Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz) und Gemeinderat Roder (Mindestalter von 21 Jahren noch nicht erreicht). Es wurde folgender Vorschlag für die Wahl des 2. Bürgermeisters vom Gremium genannt: Günther Schmalzl Weitere Vorschläge wurden nicht eingebracht. Wahlergebnis: 15 : 0 (einstimmig angenommen) Herr Schmalzl nimmt die Wahl an. Für die Wahl des 3. Bürgermeisters wurde folgender Vorschlag aus dem Gremium genannt: Kornelia Karg Weitere Vorschläge wurden nicht eingebracht. Wahlergebnis: 13 : 2 Frau Karg nimmt die Wahl an. TOP 5 Vereidigung des/der weiteren Bürgermeister Die weiteren Bürgermeister sind im Anschluss an ihre Wahl nach den Bestimmungen von Artikel 37 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamten (KWBG) nochmals zu vereidigen. Die Vereidigung als Gemeinderatsmitglied ist dafür nicht ausreichend. Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab. Die Vereidigung wurde unter Ableisten der Eidesformel vom Vorsitzenden durchgeführt. Herr Schmalzl wurde in seiner Funktion als 2. Bürgermeister und Frau Karg, als 3. Bürgermeisterin, vereidigt. Ende der Sitzung: 21:03 Uhr Der Vorsitzende Uwe Giebl Der Schriftführer Frank Achberger 6