Exposé (zur Abgabe eines Angebotes) Kontakt: Ralf Liebtrau Stadt Rheine Klosterstraße 14 48431 Rheine Tel. +49 (0)5971 939 306 Fax +49 (0)5971 939 8 306 Ralf.Liebtrau@rheine.de Baugrundstück für eine Mehrfamilienhausbebauung im Wohnpark Dutum Teil E 48431 Rheine Anna-Louisa-Karsch-Ring 7
1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis..2 2. Lagebeschreibung..3 3. Grundbuchangaben..3 4. Planungssituation 3 5. Erschließungsinformationen..4 6. Hinweise.5 7. Kaufpreisvorstellungen..6 8. Allgemeine Informationen..7 9. Ansprechpartner.8 10. Anlagen.9 10.1 Lageplan.9 10.2 Lageplan mit Luftbild.10 10.3 Lageplan Kanalanschluss 11 10.4 Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 124 12 10.5 Textl. Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 124.13 10.6 Zeichenerklärung zum Bebauungsplan Nr. 124.16 10.7 Formblatt zur Abgabe eines Kaufangebotes.17 2
2. Lagebeschreibung Das Grundstück liegt auf der linken Seite der Ems im Bereich Dutum/Dorenkamp/Hörstkamp an der Zeppelinstraße in einem allgemeinen Wohngebiet und ist über die innere Erschließung (Anna-Louisa-Karsch-Ring) zu erreichen. Das Baugrundstück befindet sich in einer zusammenhängenden Wohnsiedlung aus überwiegend Doppel- und Einfamilienhäuser. Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs und soziale Einrichtungen sind in ca. 500 m Entfernung vorhanden. Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs sind fußläufig zu erreichen. Die Stadt Rheine beabsichtigt dieses Grundstück zu veräußern. Im Einzelnen handelt es sich um folgendes Grundstück: 3. Grundbuchangaben Die zu verkaufende Grundstücksfläche ist eingetragen beim Amtsgericht Rheine im Grundbuch von Rheine Stadt Blatt 12120 Gemarkung Rheine Stadt, Flur 120, Flurstück 745 Wirtschaftsart und Lage: Wohnbaufläche Größe: 1.107 m² Es sind keine Eintragungen in Abt. II und Abt. III des Grundbuches enthalten. 4. Planungssituation Im Bebauungsplan Nr. 298 Kennwort: Wohnpark Dutum Teil E (Rechtsverbindlichkeit seit dem 11.11.2013) ist das Grundstück als Wohnbaufläche dargestellt und in zwingend 2-geschossiger Bauweise mit einem Wohnhaus (max. 6 WE) bebaubar. Der Bebauungsplan ist abrufbar unter: www.o-sp.de/rheine/plan/uebersicht.php?s=175&pid=11810 3
Wegen der Bebauung des Grundstückes und der damit eventuell verbundenen Auflagen (z.b. Lärmschutz, Erschließung, Planung usw.) wird dringend empfohlen, sich vor dem Grundstückskauf mit dem zuständigen Fachbereich Planen und Bauen (Bauverwaltung, Bauordnung, Stadtplanung, Verkehrsplanung), in Verbindung zu setzen. Die Verkehrsplanung gibt gerne Auskünfte über die Herstellung der Erschließungsanlagen, Kanalisation, Straßenausbau, Bedeutung und Verkehrsbelastung der Straßen im Baugebiet. Sollte es zu einem Vertragsabschluss kommen, geht die Stadt davon aus, dass der Erwerber sich hinreichend beim Fachbereich Planen und Bauen informiert hat. 5. Erschließungsinformationen Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Das Grundstück wird durch die Erschließungsanlage Anna-Louisa-Karsch Ring erschlossen. Hinzu kommt noch der Erschließungsbeitrag. Nähere Auskünfte erteilt der Fachbereich Planen und Bauen (Erschließungskosten, neues Rathaus, 4. OG., Zi. 425, Tel.: 939-402) Kanalanschlussbeiträge Kanalanschlussbeiträge wurden bisher nicht gezahlt. Der Kanalanschluss liegt an der Grundstücksgrenze. Der Kanalanschlussbeitrag ist nach Aufforderung der Stadt Rheine zu erstatten. Strom, Gas, Wasser Wegen des Anschlusses an die öffentlichen Versorgungsleitungen setzen Sie sich bitte mit den Stadtwerken Rheine GmbH, Hafenbahn 10, 48431 Rheine, in Verbindung. 4
6. Hinweise Die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt (Amtsgericht) kann erst dann erfolgen, wenn die Stadt Rheine dem Notar den Eingang des Gesamtkaufpreises schriftlich bestätigt hat. Dieser Hinweis ist sehr wichtig bei Aufnahme eines Darlehns zwecks Finanzierung des Grundstückes, da bekanntlich der jeweilige Darlehensgeber zur Absicherung vorrangig ins Grundbuch eingetragen werden will. Es ist daher äußerst wichtig, dass vor dem Kauf des Grundstückes die Finanzierungsfrage geklärt ist. Alle Kosten, die bei einem Abschluss des Kaufvertrages entstehen, Kosten des Lageplanes, Grunderwerbssteuer, Notarkosten usw. gehen zu Ihren Lasten. Es gelten die allgemein üblichen Bedingungen beim Verkauf städtischer Baugrundstücke (Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren). Der Erwerber nimmt davon Kenntnis, dass nicht auszuschließen ist, dass sich im Bereich des Baugrundstückes noch Munitionsreste aus dem 2. Weltkrieg befinden. Der Erwerber verpflichtet sich, über den Fachbereich Planen und Bauen (Vermessung) der Stadt Rheine sofort den Kampfmittelräumdienst zu verständigen, sobald Munitionsreste gefunden werden. Weiterhin wird er seinen Architekten und die bauausführenden Firmen über die Möglichkeiten von Munitionsfunden unterrichten. Über evtl. anfallende Kosten, die der Erwerber zu tragen hat, gibt der Bereich Vermessung Auskünfte. Unter Hinweis auf den vorherigen Absatz kann es auch durchaus möglich sein, dass sich im Bereich des Grundstückes Bombentrichter oder Teile davon befinden, die damals mit heute unbekannten Materialien aufgefüllt worden sind. Mehrkosten, die dem Erwerber aus der Bebauung eines derartig betroffenen Grundstückes entstehen, können nicht der Stadt Rheine gegenüber zur Erstattung geltend gemacht werden. In manchen Baugebieten ist nicht auszuschließen, dass mit kulturgeschichtlichen Bodenfunden zu rechnen ist. Bei eventuellen Funden ist das Amt für Bodendenkmalpflege in Münster zu benachrichtigen. Den Käufern ist bekannt, dass der Untergrund des Baugebietes teilweise aus Klipp besteht und insbesondere für Erdwärme/Geothermie ungeeignet bzw. nur mit 5
Mehrkosten zu nutzen ist. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass das Grundstück mit Füllsand bzw. Mutterboden aufgefüllt werden muss. Falls das Grundstück innerhalb von 10 Jahren ab dem Vertragsabschluss veräußert wird, ist der Käufer verpflichtet, an die Stadt Rheine eine weitere Vergütung für den Kaufgegenstand zwischen dem heutigen Kaufpreis und dem erzielten Kaufpreis, mindestens den Verkehrswert im Zeitpunkt des Weiterverkaufs zu zahlen. Dabei wird der Verkehrswert des verkauften Gegenstandes für den Zeitpunkt des Weiterverkaufs durch den Gutachterausschuss der Stadt Rheine auf Kosten des Käufers ermittelt. Bei der Ermittlung des Verkehrswertes bleiben zwischenzeitliche Bebauung und Nebenanlagen, wie z.b. Einfriedigungen außer Betracht. Gegenstand der Bewertung ist also nur der Grund und Boden. Unberücksichtigt bei der Bewertung bleiben Wertsteigerungen, die durch beschriebene Erschließungsmaßnahmen oder deren Verbesserungen bedingt sind, wenn und soweit der Käufer für solche weitere Maßnahmen Kosten übernommen hat. 7. Kaufpreisvorstellung (Mindestgebot) Anna-Louisa-Karsch-Ring 7 1.107 m² x 180,00 = 199.260,00 Die Stadt Rheine veräußert das Grundstück gegen das beste Kaufgebot und vorbehaltlich der noch einzuholenden politischen Genehmigung. Die Eröffnung der Angebote erfolgt durch die Stadt Rheine ohne Beteiligung der Kaufinteressenten. Die Auswertungsergebnisse bestimmen für sich allein keinen Rechtsanspruch auf den Erwerb eines der Kaufobjekte 6
8. Allgemeine Informationen Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben in diesem Exposé sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies schließt auch die dem Exposé beiliegenden Pläne ein. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ihre persönlichen Angaben werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Verkauf des Objektes verwendet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von einem Kaufangebot handelt. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Bitte senden Sie Ihr Kaufpreisangebot bis Mittwoch, den 26. Juli 2017 an die Stadt Rheine, Bauverwaltung Klosterstraße 14, 48431 Rheine Formulieren Sie Ihr Kaufpreisangebot ohne Bedingungen. Das Angebot ist mittels beigefügtem Formblatt (Seite 14) in einem eigenen Umschlag abzugeben, der mit den auf der Seite 15 dieses Exposés dargestellten Aufkleber versehen ist. 7
9. Ansprechpartner Ihre Ansprechpartner für alle Fragen sind Herr Liebtrau und Herr Isfort, die unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen sind: Telefon: +49 (0)5971 939-306 (Herr Liebtrau) oder +49 (0)5971 939-309 (Herr Isfort) Telefax: +49 (0)5971 939-8-306 (Herr Liebtrau) oder +49 (0)5971 939-8-309 (Herr Isfort) E-Mail: Ralf.Liebtrau@rheine.de oder Christoph.Isfort@rheine.de Anschrift: Stadt Rheine Wohn- und Grundstücksmanagement Klosterstraße 14 48431 Rheine Haben Sie fachspezifische Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Fragen zum Bebauungsplan: Herr Wodniok Telefon: +49 (0)5971 939-417 o. Horst.Wodniok@rheine.de Bauordnungsrechtliche Fragen Bauordnung: Herr Schüring Telefon: +49 (0)5971 939-435 o. Rudolf.Schuering@rheine.de Fragen zur Erschließungssituation: Herr Gawollek Telefon: +49 (0)5971 939-402 o. Hans-Juergen.Gawollek@rheine.de 8
10. Anlagen 10.1 Lageplan 9
10.2 Lageplan mit Luftbild aus 2015 10
10.3 Lageplan Kanalanschluss 11
10.4 Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 124 Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 298 Kennwort: Wohnpark Dutum Teil E 12
10.5 textl. Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 298 13
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10.6 Zeichenerklärung zum Bebauungsplan Nr. 298 Zeichenerklärung zum Bebauungsplan Nr. 298 Kennwort: Wohnpark Dutum Teil E 16
10.7 Formblatt zur Abgabe eines Kaufangebotes Formblatt zur Abgabe von Kaufangeboten Stadt Rheine Wohn- und Grundstücksmanagement Klosterstraße 14 48431 Rheine Telefon +49 (0)5971 939-306 Telefax +49 (0)5971 939-8-306 Ralf.Liebtrau@rheine.de Kaufangebot für das Grundstück Anna-Louisa-Karsch-Ring Gemarkung Rheine Stadt Flur 120, Flurstück 745, 1.107 m² Mein / Unser Kaufangebot für das vorstehend bezeichnete Grundstück beträgt:.euro In Worten:....Euro Absender: Name: Adresse: Telefon / Mobil: E-Mail: Ich / Wir bestätige/n hiermit, dass mir / uns der Inhalt des Verkaufsexposés (Stand: 22.06.2017) und hier insbesondere die allgemeinen Informationen der Stadt Rheine bekannt sind Ort, Datum Unterschrift Unterschrift 17
Bitte drucken Sie diese Seite farbig aus und verwenden Sie die beiden Felder als Aufkleber für den Umschlag ihres Angebots! Stadt Rheine Bauverwaltung Klosterstraße 14 48431 Rheine Nur im Submissionstermin zu öffnen! Angebot Betreff: Kaufangebot für das Grundstück Anna-Louisa-Karsch-Ring 7 Einreichungstermin: 26.07.2017 Stadtverwaltung Rheine Klosterstr. 14, 48431 Rheine IV. OG, Zimmer 424 18