Ausgleichsflächen: Herausforderungen für eine erfolgreiche Umsetzung Ausgleich oder Ablass? Dr. Martin Donat Oö. Umweltanwaltschaft
Diskussion um EingriffsAusgleichsRegelung 2
Natur ist nicht käuflich so wie Gerechtigkeit nicht käuflich ist. Das Recht und die Politik machen Natur zur Ware und somit käuflich. 3
Das Geld ist der Mist des Teufels, aber ein wunderbarer Dünger. (Theresa von Avila) jeder woass, dass a geld nit auf da wiesen wachst und essen kann ma's a nit aber brenna tat's guat aus: ENTWEDERUNDODER Brenna tuats guat, Hubert von Goisern 4
Der Appell an die Gier Gewinne für Private auf Kosten der breiten Öffentlichkeit 5
Menschenschutz versus Naturschutz? 6
"Energiewende" auf Kosten der Natur! 7
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Das "Opium für das Volk" Alles wird sorgfältig in den Verfahren geprüft werden 9
Das Naturschutzverfahren Nach allem Erheben, Messen, Bewerten, Abwägen,... Was bleibt für die Natur unterm Strich übrig??? 10
Fleckerlwerk Naturschutzgebiete Klein, aber fein??? 11
SchutzgebietsEntwicklungsland Österreich?? 12
Vernetzung großer Schutzgebiete und Ruhezonen (art. 10 FFHRL) 13
Wie funktioniert Naturschutz in der Kulturlandschaft in der Praxis? Freiwilligkeit Förderungen Kompensation Grundsätze bei der Entwicklung einer Eingriffs-Ausgleichsregelung Vermeidung vor Ausgleich, Ausgleich vor Ersatz Auswahl eines geeigneten Bewertungsverfahrens Recherchen und Erfahrungsaustausch Berücksichtigung gesetzlicher Rahmenvorgaben Berücksichtigung von Naturschutzrahmenplänen und (über-)regionaler Naturschutzstrategien (z.b. Leitbilder für Natur & Landschaft, Natura 2000, Wildtierkorridore) Anforderungen an eine Eingriffs-Ausgleichsregelung einfach nachvollziehbar allgemeingültig gerecht 27.11.2013 Martin Donat, Oö. Umweltanwaltschaft 14
Befinden sich am geplanten Abbaugelände Biotope mit natürlichen oder naturnahen Pflanzengesellschaften oder Sonderstandorte im Sinne des Oö. NSchG 2001, oder werden durch den Eingriff zentrale ökologische Funktionen beeinträchtigt, oder geht der Charakter der Landschaft verloren?* Nein Ja Handelt es sich beim geplanten Abbaugelände um Ackerflächen, artenarmes Grünland, Brachland, Obstkulturen, Plantagen oder Baggerseen?* Vorhaben nicht genehmigungsfähig Ja Nein Kompensationsvorschrift 1:1 Abbaugebiet ist zu 100% Kompensationsraum Kann die Kompensationsvorschrift erfüllt werden? Kompensationsvorschrift 1:2 Abbaugebiet und Ersatzflächen sind zu je 100% Kompensationsraum Kann die Kompensationsvorschrift erfüllt werden? Nein Ja Ja Nein Ersatzflächen verfügbar? Vorhaben genehmigungsfähig Ersatzflächen verfügbar? Nein Ja Ja Nein Vorhaben Vorhaben nicht genehmigungsfähig Vorhaben nicht 27.11.2013 genehmigungsfähig Martin Donat, Oö. Umweltanwaltschaft genehmigungsfähig 15
Kiesgrube Steyregg 16
DonauHochwasserschutz Machland, Flutmulde 17
Was hilft uns weiter? Nicht jedes Stück Natur steht zur Disposition. Klare Festlegungen von Tabuzonen und deren rechtliche Absicherung (z.b. Moorschutz- Regelung in der Schweiz) Keine "WischiwaschiFestlegungen" z.b. very sensitive areas im NGP anstelle von No-go-Zonen EingriffsAusgleichsRegelung Keine Geheimwissenschaft mit einem Schuss höhere Mathematik einfache allgemein nachvollziehbare Ermittlung des Ausgleichsbedarfs, Ermessensspielraum belassen Absicherung der Ausgleichsflächen (vgl. Stiftung für Natur, Vereinbarung beurkundet im Genehmigungsbescheid gemäß 16 Abs. 2 UVP-G 2000) 18
Der Natur Platz lassen Die Ruhe der Landschaft erhalten Nein zu Glücksrittertum und FlorianiPrinzip Politische Verantwortung für gerechte Lösungen übernehmen Nicht nur am Nationalfeiertag und im Wahlkampf stolz auf die Landschaft und in der Woche der Artenvielfalt stolz auf die Natur sein. 19
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