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Transkript:

Kommunales Finanzmanagement Coesfelder Modell (44 = 22 Doppelstunden) Stand: 11.06.2010 Im Fach Kommunales Finanzmanagement sollen insbesondere 3 Kernziele verwirklicht werden: 1. Die Teilnehmenden sollen einen Haushaltsplan lesen und verstehen können. 2. Die Teilnehmenden sollen grundsätzliche Sachverhalte in Ergebnis- und Finanzplan einordnen können. 3. Die Teilnehmenden sollen in Grundsätzen wissen, wie Haushaltsansätze bewirtschaftet werden. Sachbereich: Grundsätzliches Σ 0,5 Einzelstunde den Begriff Kommunales Finanzmanagement erläutern den Haushaltsplan als Ergebnis der Willensbildung des Rates erläutern 0,5 Kommunales Finanzmanagement könnte auch kommunales Haushaltsrecht heißen ( ist also nicht Buchführung oder Rechnungswesen ): - Kommune: Gemeinde und Gemeindeverbände (u.a. Kreis, LWL, LWK, Zweckverband), nicht Land und Bund, nicht Privatwirschaft - Finanzen: Zahlungen, Ressourcenveränderungen (sog. Aufwand und Ertrag ), Vermögen und Finanzierung in Bilanz Ausblick auf viele später zu erläuternde Begriffe - Management: Planung, Ausführung bzw. Bewirtschaftung und zuletzt Jahresabschluss den Begriff Haushaltsplan als Zusammenfassung von Aufträgen des Rates (als Vertreter der Bürgerschaft) an den Bürgermeister, der diese an die Kommunalbeschäftigten überträgt (weitergibt) Die Kommunalverwaltung handelt nicht willkürlich, sondern im Auftrag der Bürger, vertreten durch den Rat (Volksvertretung im Sinne einer Demokratie u.a. nach Art. 20 GG); Bürger als Auftraggeber der Kommunalverwaltung (Hinweis: Hier bestehen direkte Verbindungen zum Sachbereich Outputorientierung im NKF s.u.) Kommunalrecht Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 1

Kommunales Finanzmanagement Coesfelder Modell (44 = 22 Doppelstunden) Stand: 11.06.2010 Sachbereich: Übersicht Haushaltskreislauf: Planung Ausführung Jahresabschluss, -prüfung Σ 0,5 Einzelstunde die Haushaltswirtschaft in Zeitphasen (Planung, Bewirtschaftung, Jahresabschluss) einteilen und die an der Haushaltswirtschaft beteiligten Stellen nennen 0,5 Beteiligte Stellen im Überblick und ohne gesetzliche Fundstellen: Fachämter, Kämmerei, Bürgermeister/-in, Fachausschüsse und Rat Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 2

Kommunales Finanzmanagement Coesfelder Modell (44 = 22 Doppelstunden) Stand: 11.06.2010 Sachbereich: Outputorientierung im NKF Σ 2 den Begriff Outputorientierung erläutern die Begriffe Produkt - Produktbereich - Produktgruppe - Leistung im Zusammenhang mit der Outputorientierung erläutern die Begriffe Ziele im Zusammenhang mit der Outputorientierung erläutern die Notwendigkeit von Kennzahlen für die Outputorientierung erläutern 2 Ein Teilplan wird bzgl. nebenstehender Begrifflichkeiten analysiert Die Kette Outputorientierung - Ziele Kennzahlen Ressourcenplanung (abgebildet im Teilergebnis- und Teilfinanzplan) wird dargestellt. Die Erarbeitung von Zielen und Kennzahlen wird nicht verlangt! 12 GemHVO: Ziele und Kennzahlen zur Zielerreichung und als Teil des Haushaltsgrundsatzes der Verständlichkeit (Haushaltsklarheit) 41 (1) Buchstabe t GO: Unterstützung der Produktorientierung mit strategischer Zieldefinitionen, die in die Zuständigkeit des Rates nach 41 (1) Buchstabe t GO fällt 4 GemHVO: konkrete Ausgestaltung der strategischen Ziele durch operative Ziele in jedem Teilplan Verwaltungsorganisation Buchführung im NKF Sachbereich: Rechtsgrundlagen der kommunalen Haushaltswirtschaft Σ 0,5 Einzelstunde anhand von Beispielen die öffentliche Finanzwirtschaft von der Privatwirtschaft abgrenzen und dabei auf wesentliche Unterschiede eingehen 0,5 Bindung an Plan ( Notwendigkeit des Haushaltsplans) gegenüber Anpassung an die Marktlage Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 3

Kommunales Finanzmanagement Coesfelder Modell (44 = 22 Doppelstunden) Stand: 11.06.2010 Sachbereich: Grundlagen der Abgrenzung von Einzahlung und Erträgen sowie Auszahlung und Aufwand Σ 6 Die Teilnehmenden können anhand von Beispielen Einzahlungen von Erträgen und Auszahlungen von Aufwendungen abgrenzen 6 Definition von Aufwand und Ertrag als Veränderung des Eigenkapitals in einer Periode. Didaktischer Hinweis: Die Teilnehmen verstehen nur durch Anwendung dieser Definition den Begriff Aufwand. Einfache Bilanz mit Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital und Fremdkapital Exemplarische/ beispielhafte Sachverhalte (pflichtig für die (Zwischen)Prüfung): - Kauf von Anlagevermögen (=Investition): Zusammenhang zwischen einer Investitionsauszahlung und den darauf folgenden Abschreibungen bei abnutzbaren Anlagevermögen (die lineare Abschreibung ist hier ausreichend; die geom.-degr. Abschreibung wird im Fach Buchführung behandelt). - Lfd. Verwaltungstätigkeit (=Konsum): normalerweise Aufwand = Auszahlungen, in Sonderfällen sind Periodenabgrenzungen notwendig, (z.b. Stromrechnung wird bezahlt: aus aktuellem Jahr, aus Vorjahr) - Definition von Investition im Sinne des KFM (Veränderung von Anlagevermögen) in Abgrenzung zur Umgangssprache (z.b. Fortbildung von Personal ist keine Investition im Sinne des KFM) und in Abgrenzung zur Lebenswirklichkeit (z.b. Sanierung eines Daches ist keine Investition im Sinne des KFM) - Kreditaufnahme: Zuerst Einzahlung (aber kein Ertrag), dann Folgewirkungen: Zinsen (Auszahlung und Aufwand), sowie Tilgung (Auszahlung, aber kein Aufwand); mit einfacher Berechnung von Zinsen und Tilgung bei Ratenzahlungskrediten (= Tilgung in gleich hohen Raten), aber nicht beim Annuitätenkredit (= Summe aus Zinsen und Tilgung ist konstant) - Periodenabgrenzungen: Unterschied von Personalauszahlungen und Personalaufwand bei aktiven Beamten durch Pensionsrückstellungsbildung (keine Pensionrückstellungsauflösung in Prüfung); Zahlung der Januar-Beamtenbesoldung Ende Dezember des Vorjahrs; Vorauszahlungen von erheblichen Mieten - Einzahlungen und/ oder Erträge: Steuern, Gebühren, Schlüsselzuweisungen u.a.; Beiträge (Kanalanschluss- und Straßenanliegerbeiträge) erst im 2. Teil dieses Lernziels - Kreisumlage: Aus Sicht der Gemeinde, aus Sicht des Kreises - Geringes Vorratsvermögen wg. Haushaltsgrundsatz Wirtschaftlichkeit gemäß 75(1) S.2 GO: Büromaterial, Papiervorrat etc. wird gekauft und sofort als Aufwand verbucht (Sofortverbrauchsfiktion), der reale Verbrauch, egal in welchem Haushaltsjahr, wird nicht abgebildet (verbucht). - SoPo, GWGs und prap im 2.Teil dieses Feinlernziels (für VFA nach der Zwischenprüfung) Buchführung Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 4

Kommunales Finanzmanagement Coesfelder Modell (44 = 22 Doppelstunden) Stand: 11.06.2010 Sachbereich: Allgemeine Haushaltsgrundsätze Σ 1 Einzelstunde Die Teilnehmenden können die allgemeinen Haushaltsgrundsätze nennen und deren Inhalte und Grundbedeutung beschreiben 1 75 GO (Nachfolgend pflichtige Inhalte für die (Zwischen)Prüfung) - (1) S.1 Stetige Aufgabenerfüllung - (1) S.2 Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit - (2) (Genereller) Haushaltsausgleich (Satz 1 u.2) und (fiktiver) mit Ausgleichsrücklage (Satz 3): Höhe: nur ganz grob als max. 1/3 des EK darstellen Funktion: (1.) Puffer und (2.) für fiktiven Haushaltsausgleich falls Aufwand größer Ertrag Zu Stetige Aufgabenerfüllung : Es wird nicht nur das einzelne Haushaltsjahr betrachtet, sondern auch zukünftige, so wird die mittelfristige Planung z.b. im (Teil-)Ergebnis- und (Teil-)Finanzplänen integriert (gemäß 84 GO). In Verbindung mit 75(2) GO (dem Haushaltsausgleich Aufwand Ertrag ) wird die intergenerative Gerechtigkeit verwirklicht; diese wird auch in 1(1) S.3 GO gefordert. Zur Wirtschaftlichkeit gilt grundsätzlich: Geringwertige Vorratsbestände wie Büromaterial, Kopiererpapier und Tonerkassetten sollten nicht als Vorrat verbucht werden, da dies unwirtschaftlich ist, sondern sofort als verbraucht. Gründe: Der Aufwand der dann notwendigen Abgangsverbuchung und/ oder Inventur benötigt 1 / Minute Arbeitszeit (Durchschnittswert für einen Verwaltungsmitarbeiter lt. KGSt-Bericht Arbeitsplatzkosten). Dieser zusätzliche Aufwand würde aber nur vernachlässigbar die Genauigkeit der Haushaltswirtschaft erhöhen, da der Wert des Lagervorratsverbrauchs von Jahr zu Jahr nur gering schwankt und zudem nur sehr gering im Vergleich zu Haushaltspositionen (z.b. Personalaufwand) ist. Zudem würde dieser zusätzliche Aufwand wahrscheinlich höher sein, als der mögliche Einsparungseffekt, weil eventuell der eine oder andere Verbrauch (z.b. von Bleistiften) geringer wäre.. Beim Kauf sollten diese Vorratsbestände sofort als verbraucht verbucht werden ( Sofortverbrauchsfiktion ), unabhängig vom realen Verbrauchszeitpunkt. Der Daumenwert von 1 pro Minute Arbeitszeit, abgeleitet aus dem Durchschnittswert für einen Verwaltungsmitarbeiter lt. KGSt-Bericht Arbeitsplatzkosten, wird vermittelt. Dabei sind folgende Aspekte wichtig: 1. Er ist einfach zu handhaben. 2. Es ist ein Durchschnittswert. 3. Der Wert wurde von einer annerkannten kommunalen Institution ermittelt. 4. Er gilt für Verwaltungsmitarbeiter, nicht z.b. für Bauhofmitarbeiter. 5. Er gilt inkl. Sozialversicherungsbeiträge bzw. Pensionrückstell., Raum, Computer, internen Leist.B. Buchführung im NKF Staatsrecht Volkswirtschaftslehre Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 5

Kommunales Finanzmanagement Coesfelder Modell (44 = 22 Doppelstunden) Stand: 11.06.2010 Sachbereich: Planung des Haushalts: Teil 1 Σ 4,5 strategische und operative Ziele unterscheiden die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan als Ergebnis der Willensbildung des Rates erläutern 0,5 Strategischen Ziele werden vom Rat festgelegt ( 41 (1) t GO), die Umsetzung erfolgt durch den Bürgermeister mit Hilfe der Verwaltung (operative Ziele) Rat erteilt Ermächtigung für die Obergrenze von Aufwendungen und Auszahlungen, Einzahlungen und Erträge können höher als veranschlagt ausfallen Kommunales Verfassungsrecht in groben Zügen das Zustandekommen und ausführlicher die Inhalte der Haushaltssatzung erläutern und die darin vorkommenden Begriffe erklären 1,5 78 (2) GO: Inhalte Nr. 1-3 78 (3) GO: Zeitliche Begrenzung Kommunales Verfassungsrecht den Wirkungsbereich des Haushaltsplans erläutern 79 (3) GO: Wirkungsbereich des Haushaltsplans die Bedeutung der Teilpläne erläutern 0,5 Gliederung des Gesamthaushaltes in kleinere Einheiten Der Rat steuert durch Teilpläne Grundlage von evtl. Budgetierung Buchführung im NKF Zusammenhang zwischen Haushaltssatzung, Ergebnis- und Finanzplan, sowie Teilplänen Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 6

Kommunales Finanzmanagement Coesfelder Modell (44 = 22 Doppelstunden) Stand: 11.06.2010 Sachbereich: Planung des Haushalts: Teil 1 Σ 4 Die Teilnehmenden können grundlegende Geschäftsvorfälle im (Teil)Ergebnis- und (Teil)Finanzplan veranschlagen 2 4(1) GemHVO und 1-3 GemHVO Um Sachverhalte den Zeilen der Anlagen 3 (bzw.8), 4 (bzw. 9a,9b) VV Muster zur GO und GemHVO zuordnen zu können, ist die Anlage 17 VV Muster zur GO und GemHVO notwendig Die Sachverhalte des obigen Sachbereichs Grundlagen der Abgrenzung von Einzahlung und Erträgen sowie Auszahlung und Aufwand werden wieder aufgenommen und um die Zuordnung zu den Zeilen des (Teil-)Ergebnisplans und (Teil)Finanzplanz vorzunehmen Unterschiede zwischen Gesamt- und Teilplänen werden erst im nächsten Feinlernziel thematisiert Vielfalt der Kontenrahmen der Privatwirtschaft Buchführung im NKF Zwischensumme: 15 Anmerkung: - Es könnte jetzt ein kleiner Test zur Selbsteinschätzung der Teilnehmenden hilfreich sein. Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 7

Kommunales Finanzmanagement Coesfelder Modell (44 = 22 Doppelstunden) Stand: 11.06.2010 Sachbereich: Planung des Haushalts: Teil 2 Σ 9 grundlegende Geschäftsvorfälle im (Teil)Ergebnisund (Teil)Finanzplan veranschlagen (Teil 2) 3 SoPo und deren ertragswirksame Auflösung; - Beiträge (Kanalanschluss- und Straßenanliegerbeiträge) - Zuwendung des Landes für Anlagevermögen, dies insbesondere auch in Abgrenzung zu Zuwendungen für laufende Zwecke ( Betriebskostenzuwendung ) GWGs im Zusammenhang zum allgemeinen Haushaltsgrundsatz Wirtschaftlichkeit gemäß 75(1) S.2 GO: d.h. ein GWG wird gekauft, z.b. Drucker, und im Kaufjahr zu 100% abgeschrieben, wg. 33(4) GemHVO i.v.m. 75(1) S.2 GO. Dieses ergibt sich aus wirtschaftlichen Gründen. Andere Verfahrensweisen in der Praxis, sowie Festwerte und Gruppenwerte, sollten zur Vereinfachung und zeitlichen Straffung der Materie nicht thematisiert werden oder nur darauf hingewiesen werden. prap: Abbildung von Friedhofsgebühren: Bei Zahlung und in den Folgejahren die Unterschiede bei der Veranschlagung im Ergebnis- und Teilergebnisplan nennen und erläutern und dabei auch die Bedeutung der internen Leistungsbeziehungen erläutern 1 4 GemHVO pflichtige und freiwillige (Interne Leistungsverrechnung) Angaben im Teilergebnisplan Interne Leistungsbeziehungen nur im Teilergebnisplan gemäß 4 (3), 17 GemHVO Veranschlagung von internen Leistungsbeziehungen als Voraussetzung zur verursachungsgerechten Dokumentation und Bewirtschaftung von Aufwendungen und Erträgen, auch in Hinblick auf wirtschaftlichere Verfahrensweisen ( Unterstützung des Controllings) Kostenund Leistungsrechnung die Unterschiede bei der Veranschlagung im Finanzund Teilfinanzplan (Teil A und B) nennen und erläutern 3 4 GemHVO pflichtige (Investitionstätigkeit)- und freiwillige Angaben (lfd. Verwaltungstätigkeit) im Teilfinanzplan Begriffserläuterung Verpflichtungsermächtigungen: 85(1) GO Unterschied von Teilfinanzplan A und Teilfinanzplan B Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 8

Kommunales Finanzmanagement Coesfelder Modell (44 = 22 Doppelstunden) Stand: 11.06.2010 Sachbereich: Planung des Haushalts: Teil 2 Σ 9 einzelne Veranschlagungsgrundsätze nennen und in ihrem Inhalt und ihrer Bedeutung für die Planung beschreiben und auf einfache Geschäftsvorfälle anwenden 1 Veranschlagungsgrundsätze: - Einzelveranschlagung gemäß 2 4 GemHVO - Bruttoprinzip (Saldierungsverbot) gemäß 11(1) GemHVO und Vollständigkeit i.v.m. 79(1) GO - Richtigkeit/ Willkürfreiheit (Haushaltswahrheit) gemäß 11(2) S. 2, 3 GemHVO - Verständlichkeit (Haushaltsklarheit) i.v.m. 7, 12, 27 GemHVO - einfache Periodenabgrenzungen z.b. durch - erhebliche Mietvorauszahlungen - Beamtenbesoldung Ende Dezember für Januar des nächsten Jahres Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 9

Kommunales Finanzmanagement Coesfelder Modell (44 = 22 Doppelstunden) Stand: 11.06.2010 Sachbereich: Planung des Haushalts: Teil 2 Σ 9 die Ziele und Möglichkeiten von Budgets nennen 21 GemHVO Ziele: a) Flexibilisierung der Haushaltsbewirtschaftung durch vereinfachte Finanzmitteldeckung innerhalb des Budgets. 1 b) Gestärkte Eigenverantwortung des Budgetverantwortlichen Möglichkeiten: Ganz oder teilweise Budgetierung von Produkt- und Organisationsbereichen Grenzen: 21 (3) GemHVO: Zahlungswirksame Mehraufwendungen können nur durch zahlungswirksame Minderaufwendungen gedeckt werden. Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 10

Kommunales Finanzmanagement Coesfelder Modell (44 = 22 Doppelstunden) Stand: 11.06.2010 Sachbereich: Bewirtschaftung des Haushalts Σ 3,5 einzelne Bewirtschaftungsgrundsätze nennen und in ihrem Inhalt und ihrer Bedeutung für die Planung beschreiben und auf einfache Geschäftsvorfälle anwenden 2 Bewirtschaftungsgrundsätze: - Gesamtdeckungsprinzip gemäß 20 GemHVO - Bildung von (Zuschuss-)Budgets nach 21 (1) GemHVO (Echte Deckungsfähigkeit) und gemäß 21(2) GemHVO (unechte Deckungsfähigkeit) die Begriffe über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Grundzügen erklären 1 81, 83 GO die Notwendigkeit der Überwachung der Haushaltsansätze begründen 0,5 23 GemHVO Keine Auftragsvergabe ohne vorherige Kontrolle, ob Mittel vorhanden sind, u.a. bei der Beachtung von schon vergebenen Aufträgen oder dringenden noch zu vergebenen Aufträgen, sowie Deckungsfähigkeiten nach 21 GemHVO Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 11

Kommunales Finanzmanagement Coesfelder Modell (44 = 22 Doppelstunden) Stand: 11.06.2010 Sachbereich: Jahresabschluss Σ 0,5 Einzelstunde die Bilanz als zusätzliches Element des Jahresabschlusses nennen 0,5 95 (1) GO, 37 GemHVO; die Struktur der Bilanz und grundsätzlichen Inhalte wurde schon zur der Abgrenzung von Zahlungen zu Ertrag und Aufwand benötigt Zwischensumme: 28 4 sind für individuelle Zielsetzungen frei verfügbar. Zusätzlich zu obigen : 1 Klausur à 2 + 1 Einzelstunde Besprechnung 1 Unterrichtsstunde für die Besprechung der sonstigen Leistungen 8 zur Prüfungsvorbereitung im Teil III Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 12