Ziele und Instrumente der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Implementierung der EG-Umgebungslärmrichtlinie

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Transkript:

Ziele und Instrumente der EG-Umgebungslärmrichtlinie Implementierung der EG-Umgebungslärmrichtlinie in Deutschland Vorgetragen von: Herwig Neufeldt

RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Artikel 14 Umsetzung Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 18. Juli 2004 nachzukommen.

In Erwägung nachstehender Gründe: Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus. KOM bezeichnet Umgebungslärm als eines der größten Umweltprobleme. Maßnahmen und Initiativen zur Verringerung der Lärmbelastung festlegen. Daten über die Situation bei den einzelnen Lärmquellen erheben. Grundlagen für die Weiterentwicklung von Maßnahmen in Bezug auf Lärmemissionen zu bilden.

Zielsetzung: EU-einheitliches Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.

Maßnahmen: Ermittlung der Belastung durch Lärm anhand von Lärmkarten nach gemeinsamen Bewertungsmethoden. Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen. Aufstellung von Aktionsplänen mit dem Ziel, den Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und seine zufriedenstellende Umweltqualität zu erhalten.

Instrumente der Richtlinie Artikel 9 Information der Öffentlichkeit Lärmkarten und Aktionspläne sind zu veröffentlichen und zu verteilen. Artikel 10 Berichterstattung Mitgliedstaaten geben die erforderlichen Informationen an KOM. KOM errichtet Datenbank und veröffentlicht Kurzberichte. Artikel 11 Überprüfung der Berichterstattung KOM berichtet an Parlament und Rat, überprüft die bisher getroffenen Regelungen, schlägt weiter gehende Maßnahmen vor.

Lärmminderung (bisherige deutsche Regelung) 47a BImSchG Kommunale Lärmminderungsplanung Musterverwaltungsvorschrift (LAI 1992) Schallimmissionspläne Immissionsempfindlichkeitsplan Konfliktplan Problem: Kann-Vorschrift Kosten

Umsetzung der Umgebungslärm-RL in deutsches Recht Problem: Wer kann was und wo regeln? (Gesetzgebungskompetenz) Wer kann was umsetzen? (Verwaltungskompetenz) Welche praktischen Probleme sind zu lösen? (Datenverarbeitung) Auf welchem Rechtsgebiet? Bundes-Immissionsschutzgesetz und Rechtsverordnung Verkehrsrecht Bundesfernstraßengesetz Eisenbahngesetz Luftverkehrsgesetz neues Lärmschutzgesetz

Gesetzentwurf zur Novelle BImSchG Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie Artikel 4 Anwendung und Zuständigkeit Artikel 7 Ausarbeitung strategischer Lärmkarten Artikel 8 Aktionspläne Artikel 9 Information der Öffentlichkeit Artikel 10 Berichterstattung an die KOM Ermächtigung für Rechtsverordnung

Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV vom 6. März 2006) zur Umsetzung der Umgebungslärm-RL (soweit nicht im BImSchG) Regelungen: Anwendungsbereich (Artikel 2) Ausarbeitung von Lärmkarten (Artikel 3) Anforderungen an Lärmkarten (Artikel 7) Lärmindizes (Artikel 5) Berechnungsverfahren (Artikel 6) Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten (Artikel 4 Abs. 2) (Artikel 9) Mitteilung von Informationen an den Bund Datenerhebung, Datenübermittlung Umsetzung der Inhalte der Anhänge I, II, IV, VI PS: Verordnungsantrag BW vom 20.04.2006 wg. Lärmaktionsplanung

Zuständigkeiten: Kommission Mitgliedstaat Bundesland Landesrecht! 47e Abs. 1 BImSchG Zuständige Behörden Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden Entwurf einer nieders. Zuständigkeitsregelung noch nicht in Kraft getreten!

Kosten der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie Öffentliche Haushalte Schätzungen im Auftrag des BMVBW Niedersächsisches Umweltministerium bis Juni 2007 Minimum Maximum Ballungsräume 5.000.000 8.300.000 Hauptverkehrsstraßen 11.200.000 21.500.000 Haupteisenbahnstrecken 2.200.000 3.900.000 Großflughäfen 200.000 300.000 Summe 18.600.000 34.000.000 bis Juni 2012 Minimum Maximum Ballungsräume 5.600.000 9.500.000 Hauptverkehrsstraßen 10.300.000 19.700.000 Haupteisenbahnstrecken 5.000.000 8.800.000 Großflughäfen 40.000 70.000 Summe 20.940.000 38.070.000 Minimum Maximum Gesamtsumme 39.540.000 72.070.000 lt. unveröffentlichter Studie zur Abschätzung des Aufwandes für die Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Synergieeffekte der Lärmminderungsplanung Niedersächsisches Umweltministerium LAI-AG Aktionsplanung