bis zum

Ähnliche Dokumente
bis zum

bis

bis zum

bis

bis zum

bis zum

bis zum

bis

bis

bis

bis

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis

bis

bis zum

bis

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis

bis

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis

bis

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis

bis zum

bis

bis

bis zum

Neu beginnende Strafverfahren. vor dem Landgericht Osnabrück. in der Woche vom. 11. Februar 2019 bis 15. Februar 2019

bis

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis

bis zum

bis

bis zum

bis

bis zum

Presse-Info. Neu beginnende Strafverfahren. vor dem Landgericht Osnabrück. in der Woche vom bis

bis zum

bis

bis zum

bis zum

bis zum

bis

bis zum

bis

bis

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis

bis zum

bis

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis

bis

bis zum

bis

Transkript:

Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 19.06.2017 bis zum 23.06.2017 Stand: 15.06.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

Montag, 19. Juni 2017, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 277 09:00 Uhr: 7 Ns 91/17 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35- jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verwarf am 24. April 2017 den Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Osnabrück vom 13. März 2017. Der Angeklagte soll im August 2015 und September 2016 im Besitz kleinerer Mengen Drogen gewesen sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. 09:30 Uhr: 7 Ns 94/17 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 46- jährigen Angeklagten B. aus Sögel und den jetzt 36-jährigen Angeklagten C. aus Saterland. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte am 20. April 2017 den Angeklagten B. zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro und den Angeklagten C. zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20,- Euro wegen Nötigung. Die Angeklagten sollen am 23. August 2016 den Zeugen X. in seinem Imbiss aufgesucht haben. Der Angeklagte C. soll den Zeugen festgehalten haben, während der Angeklagte B. den Imbiss durchsucht und Bargeld mitgenommen haben soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen. Dienstag, 20. Juni 2017, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277 09:15 Uhr: 5 Ns 29/17 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 54- jährigen Angeklagten A. aus Bad Laer. Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 04. Januar 2017 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30,- Euro. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, kurz vor dem 03.04.2016 in das Haus seiner getrennt lebenden Ehefrau in Bad Laer eingedrungen zu sein und dort Gegenstände entwendet zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen.

11:00 Uhr: 5 Ns 72/17 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30- jährigen Angeklagten B. aus Meppen. Das Amtsgericht in Lingen (Ems) verurteilte den Angeklagten am 02. März 2017 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten. Der Angeklagte soll am 13. September 2016 aus einem verschlossenen Pkw Gegenstände entwendet haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher, zwei Zeugen und eine Bewährungshelferin geladen. 14:30 Uhr: 5 Ns 76/17 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 33-jährige Angeklagte C. aus Meppen. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte die Angeklagte am 03. April 2017 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Im Übrigen wurde die Angeklagte freigesprochen Im August 2015 soll die Angeklagte während einer Party Drogen verkauft und besessen haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen und ein Bewährungshelfer geladen. Dienstag, 20. Juni 2017, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 188 mit Fortsetzung am 21. Juni 2017, 09:15 Uhr 09:15 Uhr: 10 KLs 12/17 Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 38-jährigen Angeklagten A. aus Twistringen, zurzeit JVA Oldenburg wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seit 2014 gemeinsam mit dem gesondert verfolgten C. in Spanien Marihuana in größeren Mengen gekauft zu haben und dieses durch Kuriere in die Bundesrepublik gebracht zu haben. Nach Festnahme zweier Kuriere und Einziehung der genutzten Fahrzeuge soll der Angeklagte gemeinsam mit den gesondert verfolgten B. und C. einen Tank eines in der Ukraine gekauften LKWs stillgelegt haben, um dort ein Drogenversteck einzurichten. Daneben wird dem Angeklagten vorgeworfen, gemeinsam mit C. einen schwunghaften Handel mit gestohlenen Pkw betrieben zu haben, um sich neben den Drogengeschäften eine nicht unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen. In diesem Rahmen sollen die gestohlenen Pkw mit falschen Papieren ausgestattet worden sein.

Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten acht Zeugen geladen. Mittwoch, 21. Juni 2017, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Schmidt, Saal 3 mit Fortsetzung am 23. Juni 2016, 09:30 Uhr 09:30 Uhr: 15 KLs 18/17 Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 30-jährigen Angeklagten B., zurzeit JVA Oldenburg wegen Verdachts der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 29. Januar 2017 mit Haschisch, Kokain und Methadon-Tabletten aus den Niederlanden kommend nach Deutschland eingereist zu sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und sechs Zeugen geladen. Donnerstag, 22. Juni 2017, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 87 09:00 Uhr: 7 Ns 5/17 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 60- jährigen Angeklagten C. aus Bad Essen und die jetzt 74-jährige Angeklagte A. aus Bad Essen. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte am 12. Oktober 2016 den Angeklagten C. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Angeklagte A. wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Am 10. Februar 2016 sollen die Angeklagten einen Gerichtsvollzieher im Rahmen der Forderungseintreibung bedroht und verletzt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Nebenkläger und ein Nebenklägervertreter geladen. 11:00 Uhr: 7 Ns 72/17 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 43- jährigen Angeklagten B. aus Osnabrück.

Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 09. März 2017 wegen Wohnungseinbruchdiebstahls in Tateinheit mit Diebstahl mit Waffen in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 10. Juni 2016 aus einem Mehrfamilienhaus in Osnabrück diverse Gegenstände entwendet zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen. 13:00 Uhr: 7 Ns 43/17 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 44- jährigen Angeklagten C. aus Meppen. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 15. Februar 2017 wegen unerlaubten Erwerbs in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 156 Fällen, wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Vom 01. Juli 2015 bis 31. März 2016 soll der Angeklagte in vielen Fällen Marihuana und Amphetamine in größeren Mengen gekauft haben. Am 09. April und 06. September 2016 soll er Marihuana und Amphetamine in seiner Wohnung und auf seinem Grundstück verwahrt haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger geladen. Donnerstag, 22. Juni 2017, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 188 10:00 Uhr: 10 KLs 11/17 Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 40-jährigen Angeklagten A. aus Alsfeld (Leine) wegen gefährlicher Körperverletzung u. a.. Am 22. August 2015 soll der Angeklagte im Rahmen eines Gerangels mit seinen Nachbarn drei Schüsse abgegeben habe, um den Gewahrsam an seiner Schusswaffe zu sichern. Der Nebenkläger X. soll dabei einen Durchschuss des Bauches erlitten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten eine Dolmetscherin, ein Sachverständiger, acht Zeugen, zwei Nebenkläger und ein Nebenklägervertreter geladen. Freitag, 23. Juni 2017, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277

09:15 Uhr: 5 Ns 44/17 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 36- jährigen Angeklagten B. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 26. Januar 2017 unter Einbeziehung der Strafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Osnabrück vom 20. Oktober 2016 (Az.: 222 Ds 571/16) und unter Auflösung der dort gebildeten Gesamtgeldstrafe wegen Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10,- Euro. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 18.10.2016 im Vorbeigehen einer unbekannten Frau an die Brust gefasst zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten eine Dolmetscherin und ein Zeuge geladen.